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Archiv "Psychotherapeuten: 10-Pfennig-Urteil bestätigt" (28.09.2001)

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Psychotherapeuten

10-Pfennig- Urteil bestätigt

Nachzahlungen für KVen nicht finanzierbar

D

as Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat am 12. September seine Recht- sprechung von 1999 zum 10- Pfennig-Punktwert für geneh- mungspflichtige, zeitgebunde- ne psychotherapeutische Lei- stungen bestätigt (Az.: B 6 KA 58/00 R). Probatorische Sit- zungen müssen dagegen nicht obligatorisch mit 10 Pfennig vergütet werden. Für den Zeitraum von 1993 bis 1998 haben Psychologen, die im De- legationsverfahren tätig wa- ren, sowie auschließlich psy- chotherapeutisch tätige Ärzte somit Anspruch auf Nach- zahlungen – vorausgesetzt, sie haben Widerspruch gegen ih- re Honorarbescheide einge- reicht.

Die Kassenärztlichen Ver- einigungen (KVen) werden die Nachzahlungen – deren Höhe und Umfang noch nicht fest- stehen – leisten müssen, be- stätigt Dr. med. Andreas Köh- ler, Dezernent für Gebühren- ordnung und Vergütung bei der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung (KBV). Ein- zig die KVen Hamburg und

Hessen haben bereits nachge- zahlt. „Das ist existenzgefähr- dend für die Vertragsärzte der betroffenen KVen“, er- klärt Köhler, „die Nachzah- lungen können auch nicht mehr aus Rückstellungen fi- nanziert werden.“ Er appel- liert eindringlich an die Po- litik, die Krankenkassen zu verpflichten, mehr Geld be- reitzustellen.

Ob die BSG-Rechtspre- chung auch Auswirkungen auf die Honorare ab dem Jahr 2000 haben wird, bleibt bis zur Urteilsbegründung in ei- nigen Wochen abzuwarten.

Denn kritisiert haben die So- zialrichter auch den Beschluss des Bewertungsausschusses von KBV und Krankenkas- sen vom 16. Februar 2000 – je- doch ohne abschließende Be- gründung. Der Bewertungs- ausschuss hatte den gesetzli- chen Auftrag, bundesweite Maßstäbe für die Honorie- rung der Psychotherapeuten festzulegen. Die von den Psychotherapeutenverbänden oft kritisierte Modellrechnung des Bewertungsausschusses er- mittelte einen Mindestpunkt- wert, der sich bundesweit auf durchschnittlich acht Pfen- nig beläuft. Strittiger Punkt für die Honorarberechnung ist der Praxiskostenanteil der Psychotherapeuten. KBV-Ge- schäftsführer Köhler geht nicht davon aus, dass der Beschluss geändert werden muss.

A K T U E L L

Horst Seehofer: Auferstanden aus Ruinen

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A2464 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 39½½½½28. September 2001

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ie Deutsche Krankenhaus- gesellschaft (DKG) tritt Befürchtungen entgegen, mit dem voraussichtlich ab 2004 geltenden neuen Abrech- nungssystem nach Fallpau- schalen würden Patienten kürzer und damit automatisch schlechter behandelt. Zwar rechnet auch DKG-Hauptge- schäftsführer Jörg Robbers damit, dass sich die Verweil- dauer im Krankenhaus ver- ringert. Künftig werde es aber einen stärkeren Wettbewerb zwischen den Kliniken geben, sagte Robbers am 19. Septem- ber in Bonn. Mit dem neu- en System werde zugleich ei- ne „brettharte Qualitätssiche-

rung“ eingeführt: „Es würde sich schnell herumsprechen, wenn Krankenhäuser ihre Pa- tienten zu früh entließen.“ Ei- ne schlechtere Auslastung wä- re die Folge.

Mit Einführung der Diagno- sis Related Groups (DRGs) nach australischem Vorbild sol- len die Krankenhausleistungen nach 800 Vergütungsgruppen honoriert werden. Bislang rechnen die Krankenhäuser 80 Prozent der Untersuchun- gen und Operationen nach Pflegesätzen pro Kranken- haustag ab. Robbers bezwei- felt, dass alle Erkrankungen in dem neuen System erfasst wer- den können. Er kritisierte auch den knappen Zeitplan:

„Kliniken, die umstellen wol- len, sollen das tun können. Wir wenden uns aber gegen die frühzeitige Pflicht zur Anpas- sung“, sagte der DKG-Haupt- geschäftsführer.

Infolge der Abrechnung nach Fallpauschalen erwartet Robbers eine weitere Spezia- lisierung der Krankenhäuser.

Zugleich stelle sich aber die Frage, ob Krankenhäuser mit einem Grundversorgungsauf- trag in einer ländlichen Region mit der wirtschaftlichen Ent- wicklung Schritt halten kön- nen. Die Politik habe noch keine Antwort auf die Frage gefunden, wie dieser Grund- versorgungsauftrag im neuen System gewährleistet werden solle und ob Patienten und An- gehörige für bestimmte Opera- tionen längere Wege zur Klinik in Kauf nehmen müssten.

Weltärztebund

Generalversammlung verschoben

Sicherheit hat höchste Priorität.

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ufgrund der Vorfälle in den USA hat der Weltärzte- bund zusammen mit seinen indischen Gastgebern beschlossen, die für den 3. bis 7. Oktober geplante Gene- ralversammlung in Neu-Delhi aus Sicherheitsgründen ab- zusagen. Es ist jedoch geplant, stattdessen zumindest eine Vorstandssitzung im Raum Genf im Oktober abzuhalten.

Der Weltärztebund verurteilt in einer Pressemitteilung den Terroranschlag mit seinen „verheerenden Konsequenzen auf die Gesundheit und Menschenrechte der Völker – nicht nur in Amerika, sondern weltweit“.

DRG-Einführung

Keine Defizite in der Versorgung

Jörg Robbers erwartet konstruktiven Wettbewerb.

Foto: DKG

Jörg Robbers

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