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Archiv "Neuer 60-Pfennig-Wert zeigt Röntgengerät" (07.12.1978)

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BRIEFMARKEN

Neuer 60-Pfennig-Wert zeigt Röntgengerät

Die Deutsche Bundespost Berlin hat ihre Dauerserie um einen Briefmarken-Wert erweitert. Die Mitte November 1978 erschienene 60-Pfennig-Marke zeigt die sche-

matische Darstellung eines Rönt- gengerätes. Die Marke fügt sich in die bereits seit längerer Zeit edier- te Postwertzeichen-Dauerserie mit dem Titel „Industrie und Technik"

ein. Bisher erschienen bereits Marken mit der Darstellung eines Nahverkehrs-Triebzuges (10 Pfen- nig), eines Rettungshubschrau- bers (30 Pfennig), einer Erdfunk- stelle (50 Pfennig), eines Braun- kohlenförderbaggers (100 Pfen- nig) und andere Marken. DÄ

Auf die internationale Motiv- gruppe „Medizin" in der Ar- beitsgemeinschaft des Bundes deutscher Philatelisten wurde unter der Rubrik „Das philateli- stische Arztporträt" im DEUT- SCHEN ÄRZTEBLATT bereits wiederholt hingewiesen. Vier- teljährlich gibt diese Arbeitsge- meinschaft ihr Mitteilungsblatt

„Philatelia Medica", das 15 Sei- ten umfaßt, an Mitglieder und Freunde heraus. Der Leiter der Motivgruppe „Medizin", Dr.

med. Rudolf Wallossek, Herzo- genfeld 9, 5074 Odenthal, ist bereit, Interessenten auf Anfra- ge detaillierte Auskünfte zu er- teilen. DÄ Spektrum der Woche

Aufsätze • Notizen Suchtgefahren

einher, vor denen wir den Patienten nicht schützen. Wir betrachten es nicht als unser therapeutisches An- liegen, Not zu verwalten, weil das dem Patienten jede Chance nehmen würde, zum Schmerz und damit zur Behandlungsbereitschaft zu kom- men", führte Sparrer aus.

Die Suchtkrankenhilfe innerhalb der werksärztlichen Abteilung und die Unternehmensleitung stellten, so der Mediziner, das Wohl des kran- ken Mitarbeiters in den Vorder- grund_ Beide hätten aber auch eine Verantwortung der Gemeinschaft gegenüber. „Es ist falsch verstande- ne Hilfeleistung, weiter trinkenden Alkoholkranken unter allen Umstän- den ihren Arbeitsplatz im Sinne ei- ner beschützenden Werkstatt erhal- ten zu wollen. Der Alkoholiker hat keinen Anspruch auf Sonderkondi- tionen. Allerdings sollte bei arbeits- rechtlichen Maßnahmen der Thera- peut gehört werden, weil nur er in der Lage ist, Sinn und Gefahr dieser Vorhaben für den Kranken abzuwä- gen", erklärte Sparrer.

Aufklärung des Betriebsrates notwendig

Es ist eine gar nicht so einfache be- triebsärztliche Aufgabe, den Sinn solcher Maßnahmen dem Betriebs- rat klar zu machen, versichern die Betroffenen. Dieser hat nun einmal von seiner Funktion her das Bedürf- nis, den Mitarbeiter weitgehend vor unliebsamen Konsequenzen zu be- schützen. Die beste Hilfe für einen uneinsichtigen Alkoholkranken be- steht aber häufig im „Nichthelfen", wobei auch letztlich eine Entlassung aus rein therapeutischer Sicht für den Kranken nützlicher als das „Be- schützen" sein kann. Deshalb ist die Aufklärung des Betriebsrates über das Wesen der Alkoholkrankheit von großer Bedeutung.

Aufklärung tut aber auch bei allen Mitarbeitern und Vorgesetzten not.

„Diese kann dann letztendlich auf längere Sicht auch arbeitsmedizi- nisch in manchen Betrieben ein wei- teres relevantes Problem lösen, zum

Beispiel die berechtigte Versorgung bestimmter Arbeitnehmer in Hitze- oder Staubbetrieben mit geeigneten Getränken", ergänzte Sparrer. Der Bedarf an Flüssigkeit zur Aufrecht- erhaltung der Leistungsfähigkeit an einem solchen Arbeitsplatz ist we- sentlich höher als im Normalfall. Es kann in der Regel zwischen drei und vier Litern je Schicht angesetzt wer- den. Es ist durchaus nicht unge- wöhnlich, diesen erhöhten Bedarf mit alkoholischen Getränken, vor al- lem mit Bier, zu decken.

„Bier macht aber Bierdurst. Das heißt, es wird mehr als notwendig, hastig und auf Vorrat getrunken. Bei einem Alkoholgehalt des Bieres von 3,5 bis 4,5 Prozent verursacht ein halber Liter nach etwa einer Stunde einen Blutalkoholspiegel von 0,4 Promille. Das Bier kann also bei den heutigen Anforderungen an einen Arbeitnehmer nicht länger als Ar- beitsgetränk toleriert werden", stell- te Sparrer fest. Als Alternative schie- den Mineralwasser, Kaffee, schwar- zer Tee, Milch und Fruchtsäfte aus verschiedenen Gründen als nicht optimal aus. Als am besten geeignet hätten sich einige Teemischungen herausgestellt.

Zusammenfassend erklärte Sparrer:

„Die arbeitsmedizinische Aufgabe bei Alkoholmißbrauch und -krank- heit im Betrieb muß in erster Linie den Sicherheitsfaktor berücksichti- gen. Sie kann sich aber nicht allein auf den Organbefund beziehen, ge- wissermaßen sich im nachhinein auf Maßnahmen beschränken, die dem Befund in körperlicher Hinsicht ge- recht werden, sondern sie muß auch in den möglichen prophylaktischen Maßnahmen gesehen werden. Das bedeutet im wesentlichen eine um- fassende Aufklärung des Betriebsra- tes und aller Mitarbeiter. Eine Be- handlung der Alkoholiker in der ei- genen Suchtkrankenhilfe innerhalb der werksärztlichen Abteilung bietet erhebliche Vorteile und ist unter vor- handenen geeigneten Vorausset- zungen auch von der Kosten-Nut- zen-Rechnung her gut vertretbar."

Lutz E. Dreesbach, Neuss

2996 Heft 49 vom 7. Dezember 1978 DEUTSCHES ARZTEBLATT

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