S
eit 1983 betreiben wir in unserer kleinen Allge- meinpraxis die Sonogra- fie mit einem tragbaren, am- bulant zufriedenstellend ver- wendbaren Ultraschallgerät, welches über einen fest mit dem Gerät verbundenen li- nearen Schallkopf verfügt und ausschließlich mit 3,5 MHz arbeitet.Eines Tages wurden die gesetzlichen Bestimmungen nachgerüstet: Wir durften die Schilddrüse und andere dicht unter der Haut liegenden Or- gane nicht mehr untersuchen, da es mittlerweile bessere Apparate gab, die wahlweise mit 5 MHz arbeiteten. Ein- sehbar, wenn auch bedauer- lich, denn nun mußten wir diese Untersuchung außer Haus geben.
Nicht mehr nachvollzieh- bar ist jedoch die Neuerung aus dem Jahre 1993: Die Her- ren der Ultraschall-Kommis-
sion von Kassen und KBV verstiegen sich in einen Bestimmungsdschungel und schienen darin gefangen, bis zum Februar 1998 offenbar wurde, was den Mitgliedern aufgebürdet wurde. Wir hät- ten unser Gerät auf den Schrott zu geben. Begrün- dung: „Fehlende Nennfre- quenz-Anzeige am Bild- schirm.“ Die Bestimmung entbehrt zwar der Logik, macht aber doch Sinn:
1 Sinnvoll wäre die Be- stimmung dann, wenn durch die Anzeige am Bildschirm das Gerät besser arbeitete, sicherer wäre oder irgendeine weitere für den Patienten nutzbare Besserung damit verbunden wäre.
1 Sinnvoll wäre es dann, wenn das Gerät mit mehreren Frequenzen arbeitete und am
Bild gesehen werden müßte, welche Frequenz gerade ge- fahren wird.
Sinnigerweise mußten wir die nachgeforderten Zertifi- kate unserer Ultraschallgerä- te vom Händler oder der Her- stellerfirma besorgen. Diese mußten uns daraufhin bedau- ernd mitteilen, daß auch un- ser Gerät leider, leider ab April 1998 nicht mehr ver- wendet werden dürfte.
Nach vielen Telefonaten und großem Schriftwechsel mit der KV-Kommission blieb nur der Gang vor Ge- richt zur Behauptung unserer Sonografie-Kompetenz.
Auf einmal wurden unse- re Einlassungen wahrgenom- men. Wir erfuhren jetzt, auch die manuelle Eingabe der Nennfrequenz ist möglich.
Alle Einsprüche und Einga-
ben unsererseits hatten sich um diesen Punkt gedreht. Al- lerdings wurde nun nachge- schoben: Die Genehmigung für die Anwendungsklasse III 3.1 (Thoraxorgane) wird zum 1. April 1998 zurückgenom- men. Dafür wird nämlich ein Sektor-Schallkopf benötigt, und den haben wir nicht (den hatten wir noch nie).
Zur Zeit besteht ein Brief- wechsel auf Anwalts-Ebene mit der KV, die mit ihrer eige- nen Rechtsabteilung konfe- rieren muß. Es wird vorge- schlagen, wir sollen die Klage zurückziehen. Wir werden natürlich einverstanden sein.
Wir wollen ja nur wie bis- her (unter Verzicht auf die So- nografie von Thoraxorganen) weiter mit dem Gerät arbei- ten. Daß wir bis heute noch nie ein Thoraxorgan sonogra- fisch untersuchen durften, da die Mamma-, Thoraxgefäß- und Herzdiagnostik mit die- sem Gerät ausgeschlossen sind, sei nur am Rande er- wähnt.
Dr. med. Winfried Bauer Heinrich-Vogl-Straße 4 85560 Ebersberg
A-2410 (62) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 39, 25. September 1998
V A R I A TECHNIK FÜR DEN ARZT
Glosse
Klagelied eines Ultraschallers
Ein mobiles Röntgengerät mit batterie- betriebenem Motor und Anschluß an eine normale Steckdose ist sofort betriebsbereit.
Blockierende Teppiche, Türschwellen, Stei- gungen und enge Kurven sind keine zeit- und kraftraubenden Hindernisse.
Das Gerät wiegt mit Motor und Batterien 230 kg. Es ist flexibel einsetzbar für routi- nemäßige Aufnahmen am Krankenbett und in der Intensivpflege, Notaufnahme und im Operationsraum. Während des Betriebs an der Steckdose laden sich die Batterien für den Motor selbsttätig wieder auf. Das dop- pelgelenkige Armsystem, das den Röntgen- strahler trägt, ist in mehreren Ebenen frei drehbar.
Alle Projektionsrichtungen können von jeder Seite aus eingestellt werden. Der Pa- tient muß nicht umgelagert werden. Kurze Belichtungszeiten unter einer Millisekunde und eine Leistung von 30 kW sorgen für hohe Detailerkennbarkeit der Aufnahmen.
Hersteller: Siemens AG, Medizinische Tech- nik (MED), 91052 Erlangen. ha
Ein mobiles Röntgengerät mit Batteriemotor
Mobiles Röntgengerät mit batteriebetriebenem Scheiben-
motor. Werkfoto