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Was wäre wenn…

Stellen sie sich einmal vor, sie sind als niedergelassener Arzt, als Arzt in einer Ambulanz oder in einer Be - hörde bei der Behandlung von Pati- enten ganz auf sich allein gestellt...

Vielleicht haben Sie dies auch schon einmal während einer der berühm- ten „Streikaktionen“ der Ärzteschaft ausprobiert. Aber lange wird dies wohl, ohne starke Einschnitte hin- nehmen zu müssen, nicht durchzu- halten sein.

Haben Sie sich schon einmal gefragt, welche Probleme am „Tresen“ zu lösen sind und gelöst wurden, bevor der Patient oder die Patientin dann vor Ihnen sitzt? Ich bin jedenfalls froh, dass mir Personal zur Seite steht, welches oft umfangreiche Auf- gaben erledigt und mir abnimmt.

Arzthelferinnen, Medizinische Fach- angestellte, Sprechstundenschwes- tern und auch Sekretärinnen stellen unverzichtbare Mitarbeiter dar. Ohne sie würden wir oft genug in Schwie- rigkeiten kommen. Auch wer der Meinung ist, er könne alles genauso gut übernehmen, der irrt. Denn da gibt es hier und da so kleine Dinge, welche aus dem Blickwinkel des Arz- tes geraten und doch für das Funkti- onieren einer Praxis, Ambulanz oder anderen Einrichtung essenziell sind.

Mithin bin ich der festen Überzeu- gung, dass wir Ärzte uns der Verant- wortung gegenüber unseren Ange- stellten und Mitarbeitern bewusst sind.

In diesem Bewusstsein sieht sich auch die Sächsische Landesärztekam- mer in der Pflicht, für entsprechende Aus-, Weiter- und Fortbildung der Arzthelferinnen und Medizinischen Fachangestellten zu sorgen.

Seit jeher ist es unsere Aufgabe dar- über verantwortlich zu wachen. Aus diesem Grunde ist an der Sächsi- schen Landesärztekammer der durch das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz in Sachsen berufene Berufsbildungsausschuss angesiedelt. Der Vorstand beruft die regionalen Prüfungsausschüsse und den überregionalen Prüfungsaus- schuss. Der Berufsbildungsausschuss kommuniziert mit den Berufsschulen.

Einen festen Bestandteil der zu erfül- lenden Aufgaben bildet dabei die Überwachung der dualen Ausbil- dung. Die praxisnahe Umsetzung von theoretisch in den Berufsschulen erworbenen Wissen, ist für die pati- entennahe Arbeit der zukünftigen Medizinischen Fachangestellten zwingend erforderlich. Leider kons- tatieren wir in den letzten Jahren immer wieder ein schlechtes Ab - schneiden der Auszubildenden bei den Prüfungen. Dies hat seine Gründe auf der einen Seite in den schlechten Zugangsvoraussetzungen – gemeint sind hier schulische Leis- tungen – auf der anderen Seite, und darüber besteht Einigkeit, in dem immer noch schlechten Image des Berufes der Arzthelferin/Medizini- schen Fachangestellten.

Dies muss sich ändern.

Die Sächsische Landesärztekammer hat im vergangenen Jahr ihre Bemü- hungen um die Weiter- und Fortbil- dung der Arzthelferinnen und Medi- zinischen Fachangestellten deutlich intensiviert. Gemeinsam mit ärztli- chen Verbänden, dem Verband der Medizinischen Fachangestellten und weiteren Partnern ist dazu ein umfangreiches Fortbildungspro- gramm aufgelegt worden. Bereits im Jahr 2007 wurde durch die Sächsi- sche Landesärztekammer der Fortbil- dungsgang zur Versorgungsassisten- tin der Hausarztpraxen (VERAH) des Deutschen Hausärzteverbandes zer- tifiziert. Die Bundesärztekammer hat

im Dezember 2009 ein Curriculum

„Nicht-ärztliche Praxisassistentin“ nach

§ 5 und 7 der Delgegationsvereinba- rung gemäß § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V verabschiedet. Diese und die erfolgreiche Prüfung bei der Sächsi- schen Landesärztekammer sind eine Voraussetzung zur Abrechnung der EBM Gebührenordnungsziffern 40870 und 40872 durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen. Als weiterer umfassender Qualifizierungsgang ist im Januar 2010 erstmals die Auf- stiegsfortbildung zur „Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“

begonnen worden. Die zukünftigen Fachwirtinnen sollen unter Aufsicht des Arztes, mehr als bisher, an - spruchsvolle und spezialisierte Auf- gaben delegiert bekommen. Insbe- sondere sollen Patientenbegleitung, Koordination, Praxismanagement und Teamführung im Zentrum der Tätig- keiten dieser neuen Qualifikation stehen. Anerkannt ist diese Bildungs- maßnahme nach dem Berufsbil- dungsgesetz.

Weitere Kurse wie „Abrechnung ärztlicher Leistungen“, „Reanima- tion“, „Grundlagen des Datenschut- zes“ und auch „Kommunikations- training“ ergänzen das Angebot.

Mit großer Freude nehmen wir zur Kenntnis, dass unsere Angebote so gut angenommen werden, dass alle Kurse bisher ausgebucht sind. Da - durch wird sichtbar, welcher Nach- holbedarf hier offensichtlich besteht.

Mir ist bewusst, dass Bemühungen um die Fort- und Weiterbildung unserer nichtärztlichen Praxisassis- tentinnen auch auf anderen Ebenen mit gutem Erfolg laufen.

In einer Gesellschaft, welche durch einen stark wachsenden Betreuungs- aufwand geprägt ist, sind wir als Ärzte immer mehr auf die qualifi- zierte Hilfe unseres Teams angewie- sen. Ärztliche Arbeitskraft muss von berufsfremden aber nicht desto weniger wichtigen Tätigkeiten ent- lastet werden. Dazu sind in erster Linie gut ausgebildete und hoch qua- lifizierte Mitarbeiter notwendig.

Dies sollten sie uns in jeder Hinsicht Wert sein.

Erik Bodendieck Vizepräsident

Editorial

48 Ärzteblatt Sachsen 2 / 2010

48 Ärzteblatt Sachsen 2 / 2010

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