Selbstmedikation
Testergebnis enttäuschend
Studie: Rezeptfreie Mittel oft „wenig geeignet“
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und 40 Prozent der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sind einer Unter- suchung der Stiftung Waren- test zufolge als „wenig geeig- net“ einzustufen. Bei der ver- gangene Woche in Berlin vor- gestellten Studie wurden 1 500 der meistverkauften Medika- mente auf ihre therapeutische Wirksamkeit und ihr Risiko- Nutzen-Verhältnis untersucht.Als „wenig geeignet“ be- werteten die Experten unter anderem Schmerzmittel wie Thomapyrin und Togal, sowie das Grippemittel Wick Medi- nait oder die Halsschmerzta- blette Frubienzym. Ebenfalls schlecht schnitten Mittel ge- gen Altersbeschwerden, Se- xualstörungen oder Ohren- schmerzen ab. Medikamente zur Raucherentwöhnung wur- den dagegen fast ausschließ- lich als „geeignet“ eingestuft.
Jährlich werden etwa 4,3 Milliarden Euro für nicht ver- schreibungspflichtige Arznei- mittel ausgegeben. Dieser Trend wird sich nach Exper- tenmeinung voraussichtlich fortsetzen, weil immer mehr Medikamente aus der Ver- ordnungsfähigkeit der Kran- kenkassen herausfallen und deshalb ebenfalls privat ge- kauft werden müssen.
Psychotherapie
Honorarurteil für 1999
Kein Anspruch auf 10-Pfennig-Punktwert
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ür das Jahr 1999 besteht kein Anspruch auf eine Ver- gütung psychotherapeutischer Leistungen zu einem Punkt- wert in Höhe von 10 Pfennig.Das hat das Bundessozialge- richt (BSG) in Kassel am 6.
November entschieden. Ge- klagt hatte eine Psychologi- sche Psychotherapeutin aus Hamburg, die von der Kassen-
ärztlichen Vereinigung Ham- burg eine Aufstockung des Punktwerts für im Jahr 1999 erbrachte Leistungen auf 10 Pfennig verlangte. Erhalten hatte sie zwischen 7,71 und 7,8 Pfennig. Sie argumentierte, dass die Vergütung für 1999 nicht wirksam auf einen Punkt- wert unter der vom BSG ermit- telten Richtschnur begrenzt werden könne; dies sei verfas- sungswidrig. Für das Jahr 1999 – das erste Jahr der Integration der Psychologischen Psycho- therapeuten in die vertrags- ärztliche Versorgung – wurde gesetzlich ein Ausgabenvolu- men für psychotherapeutische
Leistungen festgesetzt, weil nicht abschätzbar war, wie vie- le Psychotherapeuten zugelas- sen werden und in welcher Höhe sich die Honoraranfor- derungen bewegen würden.
Die Richter am Bundessozi- algericht beurteilten diese Re- gelung als verfassungsgemäß und wiesen in der Revision – in letzter Instanz – die Klagen der Therapeutin vor dem Hambur- ger Sozialgericht zurück (Az.:
B 6 KA 21/02 R). Mit dieser Entscheidung haben sich alle bei den Landes- und Sozialge- richten noch anhängigen Ver- fahren bezüglich der Vergü- tung für 1999 erledigt.
A K T U E L L
Deutsches ÄrzteblattJg. 99Heft 496. Dezember 2002 AA3293
Gentherapie
Neubewertung der Risiken
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as Paul-Ehrlich-Institut und die Bun- desärztekammer geben grünes Licht für die Weiterführung dreier klinischer Gentherapie-Studien, in denen Retrovi- ren zur Genübertragung verwendet wer- den. Die beiden Institutionen hatten im September empfohlen, alle in Deutsch- land laufenden Studien mit solchen Viren vorerst auf Eis zu legen, nachdem in Frankreich ein Junge nach Behandlung mit retroviral veränderten Zellen an ei- ner Leukämie erkrankt war. Der Fall hat weltweit für Aufmerksamkeit gesorgt.Das dreijährige Kind hatte unter einer schweren angeborenen Immunschwäche gelitten. Ursache seiner Immunschwäche war ein Gendefekt auf dem X-Chromo- som, der zur Folge hatte, dass unter ande-
rem T- und B-Zellen nicht heranreifen konnten, sodass der Junge Infektionen schutzlos ausgeliefert war.
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ine Ärzte-Gruppe um Alain Fischer und Marina Cavazzana-Calvo vom Hôpital Necker-Enfants Malades in Pa- ris hatten mithilfe eines Retrovirus das defekte Gen in Blutstammzellen des Kindes eingeschleust. Tatsächlich be- hob der Eingriff die Immunschwäche und erlaubte dem Kind ein normales Leben. Zusammen mit elf weiteren Kindern galt es als einer der ersten durch Gentherapie geheilten Patienten (Nature 2002; 420: 116). Doch erst eini- ge Monate nach der Behandlung ent- deckten die Ärzte, dass ein Virus in ei- ner Zelle des Jungen offenbar zufällig ein weiteres Gen aktiviert hatte, das diese Zelle zur Stammzelle einer Leuk- ämie entarten ließ. Wie in Deutschland hatten auch Frankreich, USA, Italien und Japan ähnliche Gentherapiepro- jekte vorerst gestoppt.D
as Paul-Ehrlich-Institut und die Bundesärztekammer hatten von den Leitern der in Deutschland laufen- den Studien mit ähnlichen Viren ver- langt, die Risiko-Nutzen-Bilanz ihrer Projekte neu zu bewerten. Seit 1994 wurden in Deutschland 16 Genthe- rapie-Projekte mit retroviral modifi- zierten Zellen angemeldet: Sechs der Studien sind bereits abgeschlossen, fünf wurden abgebrochen. Jetzt ha- ben zwei Prüfleiter neue Anträge eingereicht, drei bereits begonnene Studien sollen mit Veränderungen weiterlaufen können. So müssen die Patienten nun auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass die Be- handlung mit Viren Krebs auslösen könnte. Mit der Verbesserung gen- therapeutischer Behandlungsverfahren würden erste Therapieerfolge, aber auch schwerwiegende Nebenwirkun- gen sichtbar, sagt Prof. Klaus Cichu- tek, Vizepräsident des Paul-Ehrlich-Instituts. Klaus Koch
Akut
Für psychotherapeutische Leistungen legte der Gesetzge- ber für das Jahr 1999 ein Ausgabenvolumen fest.Foto: Peter Wirtz