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Archiv "Vergütung psychotherapeutischer Leistungen: Kassen wollen nicht zahlen" (11.02.2005)

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A328 Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 611. Februar 2005

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ie Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin schlägt Alarm: Die ambulante fachärztliche Versor- gung der Berliner sei gefährdet, weil wegen höherer Honorare für psycho- therapeutische Leistungen rund 25 Pro- zent weniger Geld für die ambulante Behandlung zur Verfügung stehe. „Vie- le Ärzte können ihre Betriebs- und Per- sonalkosten nicht mehr decken“, warnt Dr. med. Angelika Prehn, neue Vorsit- zende der KV Berlin.

Ursächlich ist eine Reihe von Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) in den letzten vier Jahren zum so genannten 10-Pfennig-Punktwert. Diesen beanspru- chen die Psychotherapeuten für ihre zeit- gebundenen Leistungen. Im jüngsten BSG-Urteil vom 28. Januar 2004 wurde die Berechnungsgrundlage der Honorare, der Beschluss des Bewertungsausschusses von Ärzten und Krankenkassen vom 16.

Januar 2000, in Teilen als „rechtswidrig“

beurteilt und Nachbesserungen wurden gefordert. Diese hat der Bewertungsaus- schuss zum Jahresende 2004 vorgenom- men, sodass die KVen mit dem Berechnen der neuen Mindestpunktwerte beginnen konnten, die – mit regionalen Unterschie- den – bei rund fünf Cent liegen.

Berlin ist wegen der exorbitant hohen Zahl von rund 1 600 Psychologischen Psychotherapeuten und etwa 250 ärztli- chen Psychotherapeuten besonders be- troffen. Für zwischen den Jahren 2000 und 2004 erbrachte Leistungen stehen ihnen Nachzahlungen von insgesamt 66 Millionen Euro zu. Dieser Betrag wäre noch höher, wenn die Fachärzte nicht schon mit 19,2 Millionen Euro aus ihrem Budget die psychotherapeutischen Lei- stungen vorfinanziert hätten. „Wird die nun geforderte Summe sofort fällig, be- kommt ein Facharzt für ein Quartal statt durchschnittlich 31 500 Euro allenfalls 8 125 Euro“, rechnet Prehn vor.

Gleichwohl warnt die KV-Vorsitzen- de Ärzte und Psychologische Psycho- therapeuten davor, sich gegenseitig aus- spielen zu lassen. Aus Sicht der KV ste- hen die Krankenkassen in der Pflicht, den Fehlbetrag auszugleichen, weil die- se die Therapien genehmigen. Die Kas- sen weigern sich aber beharrlich, einen Nachschuss zu gewähren. Nach ihrer Auffassung erhalte die KV eine ausrei- chende Vergütung für alle ärztlichen Leistungen. Die Frage sei nun, auf wel- che zeitliche Streckung der Nachzah- lung sich KV und Psychotherapeu- ten verständigten. „Überzoge- ne Drohungen über mögliche Pleiten bei Fachärzten hel- fen nicht weiter“, heißt es in einer Stellungnahme der Krankenkassen.

Auch der Vizepräsident der Kammer für Psychologi- sche Psychotherapeuten und Kin- der- und Jugendlichenpsychotherapeu- ten in Berlin, Heinrich Bertram, kriti- siert, die KV Berlin hätte ausreichend Rücklagen bilden müssen. Das Problem sei angesichts der seit Jahren laufenden Verfahren bei den Sozialgerichten vor- hersehbar gewesen. In anderen KVen hätte man vorgesorgt.

Bundesweiter Fehlbetrag von rund 500 Millionen Euro

Allerdings ergeben sich abhängig von der Höhe der bislang berechneten Punktwerte und der Anzahl der Psy- chotherapeuten in den KVen ganz un- terschiedliche Nachvergütungssummen.

Bundesweit belaufen sich die Nachzah- lungsforderungen der Psychotherapeu- ten nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf etwa 500 Mil- lionen Euro.

Am stärksten belastet ist eindeutig die KV Nordrhein mit 122 Millionen Eu- ro Nachforderungen. Dort wird – wie zurzeit in fast allen KVen – verhandelt.

Die KV Nordrhein wartet den Ausgang der Verhandlungen mit den Kranken- kassen zunächst ab und zahlt vorerst kei- ne Abschläge. Der KV-Vorsitzende Dr.

med. Leonard Hansen hat die Psycho- therapeuten per Brief aufgefordert, Ge- duld zu wahren. Die KV Westfalen-Lip- pe finanziert die 52 Millionen Euro Nachzahlungen zum Teil aus Rückstel- lungen vor. Der höhere Punktwert wird dort bereits seit dem 3. Quartal 2004 aus- gezahlt.Ab 2005 erhalten die Psychothe- rapeuten die Summe in vier Abschlags- zahlungen. „Die Fachärzte werden keine Honorarnachteile haben“, betonte Pres- sesprecher Andreas Daniel. Auch die KV Hessen hat Rücklagen gebildet und zahlte ein Drittel der Summe von 47,25 Millionen Euro bereits im 3. Quartal 2004. Die KV Bayerns hat den höheren Punktwert (5,04 Cent) ebenfalls bereits mit dem 3. Quartal gezahlt. Im Ver- gleich zum Vorjahresquartal stel- le das eine Absenkung im Facharzttopf um 2,5 Prozent dar, erklärte Pressereferent Michael Anschütz. 21 Millio- nen Euro werden in Bayern ab Februar in Abschlägen aus- gezahlt. Die KV Nordwürttem- berg finanziert die 28,3 Millionen Euro aus Honorarausgleichsfonds vor und hat auch schon Abschlagszahlungen an ihre Psychotherapeuten geleistet.

Zwar unterscheiden sich die KVen in ihren Finanzierungsmodellen mitunter deutlich – einig sind sie sich aber in ih- rer Forderung an die Krankenkassen, sich an den Nachzahlungen zu beteili- gen beziehungsweise sie ganz zu über- nehmen. Können sich KVen und Kran- kenkassen nicht über eine Lösung des Problems verständigen, obliegt eine endgültige Klärung den regionalen Schiedsämtern. Wie diese entscheiden, bleibt abzuwarten, doch hatte der für das jüngste BSG-Urteil mitverantwort- liche Richter Dr. jur. Ulrich Wenner be- reits im Mai letzten Jahres auf einer Po- diumsdiskussion in Köln verdeutlicht, dass es „die gemeinsame Verantwor- tung von Kassen und KVen ist, für die Berechnungsgrundlage der Honorare einzustehen“. Petra Bühring, Samir Rabbata

Vergütung psychotherapeutischer Leistungen

Kassen wollen nicht zahlen

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts stehen Psychothe-

rapeuten Nachvergütungen in Millionenhöhe zu. Ärzte und

Krankenkassen streiten über die Finanzierung.

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