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Archiv "Häusliche Krankenpflege: Kassen übernehmen mehr Leistungen" (25.01.2008)

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A128 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 425. Januar 2008

A K T U E L L

HÄUSLICHE KRANKENPFLEGE

Kassen übernehmen mehr Leistungen

Die gesetzliche Krankenversiche- rung (GKV) übernimmt künftig mehr Leistungen in der häuslichen Krankenpflege. Dar- auf hat der Gemeinsa- me Bundesausschuss (G-BA) in Berlin hin- gewiesen. Der Gesetz- geber hatte den G-BA mit Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbs- stärkungsgesetzes zum 1. April 2007 damit beauftragt, die hierfür notwendigen Regelun- gen zu beschließen.

Künftig können pfle- gebedürftige Patienten auch außerhalb ih- res Haushalts oder ih- rer Familie häusliche Krankenpflege als Leistung der GKV in Anspruch nehmen. Die Re- gelung gilt vor allem für Schu- len, Kindergärten, betreute Wohn- formen oder am Arbeitsplatz. Zu- dem haben Patienten mit einem sehr hohen Versorgungsbedarf in Pflege- einrichtungen – beispielsweise dau- erbeatmete Patienten – künftig An- spruch auf Kostenübernahme der

medizinischen Behandlungspflege durch die GKV, und zwar zusätzlich zu den Leistungen aus der Pflege- versicherung. Während bislang aus- schließlich niedergelassene Ver- tragsärzte häusliche Krankenpflege verordnen durften, steht dies künftig auch Krankenhausärzten im An- schluss an einen Krankenhausauf- enthalt des Patienten zu. MM

ONKOLOGIE

Vereinbarung für

Leitlinien unterzeichnet

Die Arbeitsgemeinschaft der Wis- senschaftlichen Medizinischen Fach- gesellschaften (AWMF), die Deut- sche Krebsgesellschaft und die Deutsche Krebshilfe wollen die on- kologische Versorgung in Deutsch- land stärker auf Leitlinien aufbauen.

Mit der Unterzeichnung einer Ver- einbarung haben die Organisationen einen gemeinsamen Lenkungsaus- schuss eingerichtet, der die Voraus- setzungen für die Entwicklung und Einführung interdisziplinärer Leitli- nien schaffen soll. „Dieser Lenkungs- ausschuss soll künftig alle Leitlinien- vorhaben auf dem Gebiet der Onko- logie – unter Hinzuziehung von ex- ternen wissenschaftlichen Experten –

prüfen und fachlich beurteilen“, er- klärte der Präsident der Deutschen Krebshilfe, Prof. Dr. Michael Bam- berg, in Berlin. Die Deutsche Krebs- hilfe wird das Programm jährlich mit 1,4 Millionen Euro fördern.

Gerade in der Versorgung von Krebspatienten mit ihren oft viel- schichtigen Problemen spielten Leit- linien eine wichtige Rolle. „Sie kön- nen wesentlich dazu beitragen, mehr Klarheit und Transparenz für Arzt und Patient zu schaffen und im ver- trauensbildenden Dialog die Arzt-Pa- tient-Kommunikation gleichberech- tigt zu gestalten“, so Bamberg weiter.

In Deutschland gebe es bislang nur wenige Leitlinien für Krebser- krankungen, die den international eta- blierten methodischen Ansprüchen hinsichtlich Evidenzbasierung genüg- ten, bemängelte die parlamentari- sche Staatssekretärin im Gesundheits- ministerium, Marion Caspers-Merk (SPD), anlässlich der Vorstellung des Leitlinienprogramms Onkologie.

Krebsleiden sind nach Herz-Kreis- lauf-Erkrankungen in Deutschland die zweithäufigste Todesursache.

Darum müsse die Versorgung Krebs- kranker verbessert werden. „Ein wesentlicher Aspekt hierbei ist die Diagnostik und Behandlung nach wissenschaftlich hochwertigen Leit- linien“, so Caspers-Merk. TB

EMBRYONEN AUS HAUTZELL-DNA GEKLONT

Kalifornische Forscher der privaten Stammzell- firma Stemagen haben erstmals menschliche Embryonen aus Fibroblasten der Haut geklont.

Dem Bericht zufolge (2008; doi:10.1634/stem cells.2007–0252) gelang es dem Team um Andrew French, im Reagenzglas drei geklonte Embryonen bis zum Blastozystenstadium zu entwickeln. Die Versuche seien schon im Früh- jahr 2007 durchgeführt worden, so Stemagen- Chef Samuel Wood, weil man vor einer Veröf- fentlichung die genetische Identität der Em- bryonen mittels DNA-Tests prüfen wollte. Dies habe mehrere Monate gedauert.

Grundlage des Klonens ist der somatische Zell-Nukleus-Transfer (SCNT), also die „tradi- tionelle“ Klonierungstechnik, mit der als Erstes das Schaf Dolly geklont worden war. Dabei wird aus einer Eizelle der Zellkern entfernt. Die Ei- zelle behält allerdings ihren Stoffwechsel, der

auf die Bildung eines Embryos programmiert ist; in ihren Mitochondrien bleibt zudem etwas genetisches Material der Eizelle zurück.

Entscheidende Etappe auf dem Weg zum „therapeutische Klonen“

Im zweiten Schritt werden aus einer Körperzelle des Organismus, der geklont werden soll, die Chromosomen isoliert und in die „entkernte“

Eizelle eingebracht. Schließlich wird versucht, die Eizelle zur Teilung anzuregen. Ist diese

„parthenogenetische Aktivierung“ gelungen, bildet sich zunächst eine Blastozyste. Erst wenn dieser Zellhaufen groß genug ist, um daraus Stammzellen zu entnehmen, haben die Forscher ihr Ziel erreicht. Diesen entscheiden- den Schritt auf dem Weg zum „therapeutischen Klonen“ haben die Forscher bei der jetzt vorge- stellten Studie nicht unternommen .

Laut Veröffentlichung wurden 29 Eizellen verbraucht, aus denen sich nach dem Kern- transfer fünf Embryonen entwickelten. Der anschließende DNA-Test zeigte, dass drei der frühen Embryonen das Erbgut aus den Körper- zellen enthielten. Bei einem Embryo konnte zu- dem mitochondriale DNA nachgewiesen wer- den, die sowohl von der Eizelle als auch von der Körperzelle stammte. Die Umsetzung der SCNT hat sich in der Vergangenheit als schwie- rig erwiesen. Entsprechend kritisch werden die Untersuchungen betrachtet.

Derweil haben britische Forscher die Er- laubnis erhalten, menschliche Zellen in tieri- schen Eizellen zu klonen. Die Human Fertilisa- tion and Embryology Authority (HFEA) erteilte jetzt zwei Gruppen in London und Newcastle eine endgültige Genehmigung für erste Experi-

mente. zyl

Foto:Caro

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