Rentneranteile
bei der
gesetzlichen Krankenversicherung
... an Einzelpositionen der Leistungsausgaben in %
Zahnarzt
1 21
47
Heil- und Hilfs- mittel
52
Kran- ken- haus
54
Arznei- mittel
29
Zahn- ersatz
35
Arzt
Quelle: BMA - alte Bundesländer 1991 - 92 0449 Oimu
DEUTSCHES
ÄRZTEBLATT NACHRICHTEN
Rentner stellen 29 Prozent der Mitglieder der gesetzlichen Kranken- versicherung in den alten Bundesländern und erbringen rund 17 Prozent der Beitragszahlungen. Auf der Ausgabenseite sind sie mit 41 Prozent (62,4 Milliarden DM) beteiligt. Über die Hälfte der Kas- senausgaben für Arzneimittel und Behandlungen in Krankenhäusern entfallen auf Rentner.
Aus Bund und Ländern
Aus für Leipzigs Polikliniken
LEIPZIG. Geldmangel zwinge zu drastischen Verän- derungen im ambulanten Ge- sundheitswesen der Stadt Leipzig. Das betonten Dr.
Jürgen Zimmermann, zustän- diger Dezernent, und Klaus Rottig, Leiter des Amtes für medizinische Einrichtungen, vor der Presse. Trotz des ur- sprünglichen Konzeptes, möglichst viele ambulante Einrichtungen in kommuna- ler Trägerschaft zu behalten, sei die Zahl der Beschäftigten bereits von 4000 auf 1300 (darunter 280 Ärzte und 77 Zahnärzte) reduziert worden.
„Rumpfeinrichtungen" (aus denen die niederlassungswil- ligen Ärzte ausschieden) ar- beiten nach Darstellung von Zimmermann und Rottig nicht kostendeckend. Zuneh- mend gewährleisteten auch niedergelassene Ärzte (der- zeit 450) die ambulante Ver- sorgung. Die angestrebte Um- gestaltung in Ärztehäuser werde in einigen Fällen durch unklare Eigentumsverhältnis- se bei Immobilien erschwert.
1993 werden vermutlich neben dem gemeindepsychia- trischen Verbund und der Ju- gendzahnpflege noch vier am- bulante Einrichtungen mit 320 Mitarbeitern, darunter 73 Ärzte, in kommunaler Trä- gerschaft bleiben. Die Be- triebsambulanzen mit derzeit noch etwa 100 Beschäftigten werden bereits zum 30. Juni 1992 geschlossen. di Pol
Ratgeber über Versicherungen für Behinderte
DÜSSELDORF. Die mei- sten Menschen sind mit den unüberschaubaren Angebo- ten der Versicherungsgesell- schaften überfordert. Wichtig bei der Entscheidung für eine Versicherung ist immer das Abwägen der Risiken, die ab- gedeckt werden sollen. Auch behinderte Menschen und
Familien mit behinderten Kindern sind wie alle Bürger Träger von Risiken, die sich aus ihren jeweiligen Lebens- umständen ergeben. In einer aktuellen Broschüre infor- miert jetzt der Bundesver- band für spastisch Gelähmte und andere Körperbehinder- te e.V. Betroffene darüber, welchen Versicherungsschutz sie brauchen.
Die Broschüre gibt einen Überblick über die wichtig- sten Versicherungsarten und erläutert die besonderen Re- gelungen für behinderte Menschen, zum Beispiel bei der Haftpflichtversicherung, bei Vormundschaft und Pflegschaft sowie Personen- versicherungen. Das Versi- cherungsmerkblatt ist gegen drei DM in Briefmarken er- hältlich beim Bundesverband für spastisch Gelähmte und andere Körperbehinderte e.V., Brehmstraße 5-7, W-4000 Düsseldorf 1. WZ
Beratungsstelle zur Anwendung
von Arzneimitteln
JENA. Im November 1991 wurde an der Medizinischen Fakultät Jena eine Bera- tungsstelle zur Anwendung von Arzneimitteln in der Schwangerschaft und Stillpe- riode geschaffen. Sie wird von angestellten und niedergelas- senen Ärzten inzwischen gut angenommen. Das berichtete Prof. Dr. med. habil. Anne- marie Hoffmann, eine der Ärztinnen der Beratungsstel- le, in einer Ausgabe des Thü- ringer Ärzteblattes.
Zu den wesentlichen Auf- gaben der konsiliarischen Tä- tigkeit zähle die Risikoab- schätzung für den Feten. Die Therapie während der Schwangerschaft solle opti- miert werden, um Nebenwir- kungen bei Mutter und Kind zu reduzieren. Außerdem sollten Frauen mit chroni- schen Erkrankungen (An- fallsleiden, Diabetes mellitus) möglichst vor der Konzeption beraten werden.
Sowohl niedergelassene als auch angestellte Ärzte
können die Beratungsstelle konsultieren. Während der Dienstzeit erfolgen telefoni- sche Auskünfte und die An- meldung der Patientinnen über die Schwangerenbera- tung der Frauenklinik (Tel: 822 30 74). Die Bera- tungsstelle wird finanziert mit Hilfe des Ministeriums für Gesundheit und Soziales des Landes Thüringen sowie der Jenapharm GmbH. EB
Krankenpflege:
Mehr psychosoziale Kompetenz
FRANKFURT/MAIN.
Die Ausbildungsreform der Pflegefachberufe müsse eine
„primäre Berufsmotivation"
beinhalten. Den Berufsaspi- ranten müsse ein Berufsbild vorgegeben werden, das sie zu einem dauerhaften, zumin- dest längerfristigenVerblei- ben im erlernten Beruf moti- viert. Diese Thesen verband Prof. Dr. med. Dr. phil. Al- fons Labisch M.A., Direktor des Instituts für Geschichte der Medizin an der Universi- tät Düsseldorf, anläßlich ei- ner Vortragsveranstaltung der Deutschen Zentrale für Volksgesundheitspflege e.V.
(DZV) mit der Forderung, im Zuge der Pflegeausbildung ein Mindestmaß psychosozia-
ler Kompetenz zu vermitteln.
Sie sollte „sorgsam mit der notwendigen medizinischen Fachkunde" abgestimmt wer- den, forderte Labisch vor dem DZV-Forum in Frank- furt. Dringend notwendig sei es, die Ausbildungsgänge in den Pflegeberufen zu „ent- rümpeln" und zu vereinheitli- chen.
Die „Ausbildungsinvesti- tionen" müßten auch in der Pflege sorgsam bewirtschaftet werden. Das Berufsfeld und die Einsatzfelder der Kran- kenpflege sollten differen- ziert gestaltet werden. Drin- gend erforderlich sei es, auch in der Krankenpflege moder- ne Methoden der Personal- führung und des Manage- ments einzuführen. Im Hin- blick auf die Wiedereinglie- derung zeitweise aus dem Be- rufsleben ausgeschiedener Fachkräfte müßten moderne Methoden der Organisations- planung und des Zeitmanage- ments aktiviert werden. Ob- gleich die Krankenpflege
„kein Job und kein Dienstlei- stungberuf wie jeder andere"
sei, könnten im Krankenhaus- betrieb und in der ambulan- ten Pflege dennoch bei ent- sprechenden organisatori- schen Voraussetzungen Teil- zeitarbeitsplätze geschaffen und zunehmend besetzt wer- den. HC Dt. Ärztebl. 89, Heft 19, 8. Mai 1992 (23) A1-1695