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Archiv "Krankenpflege: Mehr psychosoziale Kompetenz" (08.05.1992)

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Rentneranteile

bei der

gesetzlichen Krankenversicherung

... an Einzelpositionen der Leistungsausgaben in %

Zahnarzt

1 21

47

Heil- und Hilfs- mittel

52

Kran- ken- haus

54

Arznei- mittel

29

Zahn- ersatz

35

Arzt

Quelle: BMA - alte Bundesländer 1991 - 92 0449 Oimu

DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT NACHRICHTEN

Rentner stellen 29 Prozent der Mitglieder der gesetzlichen Kranken- versicherung in den alten Bundesländern und erbringen rund 17 Prozent der Beitragszahlungen. Auf der Ausgabenseite sind sie mit 41 Prozent (62,4 Milliarden DM) beteiligt. Über die Hälfte der Kas- senausgaben für Arzneimittel und Behandlungen in Krankenhäusern entfallen auf Rentner.

Aus Bund und Ländern

Aus für Leipzigs Polikliniken

LEIPZIG. Geldmangel zwinge zu drastischen Verän- derungen im ambulanten Ge- sundheitswesen der Stadt Leipzig. Das betonten Dr.

Jürgen Zimmermann, zustän- diger Dezernent, und Klaus Rottig, Leiter des Amtes für medizinische Einrichtungen, vor der Presse. Trotz des ur- sprünglichen Konzeptes, möglichst viele ambulante Einrichtungen in kommuna- ler Trägerschaft zu behalten, sei die Zahl der Beschäftigten bereits von 4000 auf 1300 (darunter 280 Ärzte und 77 Zahnärzte) reduziert worden.

„Rumpfeinrichtungen" (aus denen die niederlassungswil- ligen Ärzte ausschieden) ar- beiten nach Darstellung von Zimmermann und Rottig nicht kostendeckend. Zuneh- mend gewährleisteten auch niedergelassene Ärzte (der- zeit 450) die ambulante Ver- sorgung. Die angestrebte Um- gestaltung in Ärztehäuser werde in einigen Fällen durch unklare Eigentumsverhältnis- se bei Immobilien erschwert.

1993 werden vermutlich neben dem gemeindepsychia- trischen Verbund und der Ju- gendzahnpflege noch vier am- bulante Einrichtungen mit 320 Mitarbeitern, darunter 73 Ärzte, in kommunaler Trä- gerschaft bleiben. Die Be- triebsambulanzen mit derzeit noch etwa 100 Beschäftigten werden bereits zum 30. Juni 1992 geschlossen. di Pol

Ratgeber über Versicherungen für Behinderte

DÜSSELDORF. Die mei- sten Menschen sind mit den unüberschaubaren Angebo- ten der Versicherungsgesell- schaften überfordert. Wichtig bei der Entscheidung für eine Versicherung ist immer das Abwägen der Risiken, die ab- gedeckt werden sollen. Auch behinderte Menschen und

Familien mit behinderten Kindern sind wie alle Bürger Träger von Risiken, die sich aus ihren jeweiligen Lebens- umständen ergeben. In einer aktuellen Broschüre infor- miert jetzt der Bundesver- band für spastisch Gelähmte und andere Körperbehinder- te e.V. Betroffene darüber, welchen Versicherungsschutz sie brauchen.

Die Broschüre gibt einen Überblick über die wichtig- sten Versicherungsarten und erläutert die besonderen Re- gelungen für behinderte Menschen, zum Beispiel bei der Haftpflichtversicherung, bei Vormundschaft und Pflegschaft sowie Personen- versicherungen. Das Versi- cherungsmerkblatt ist gegen drei DM in Briefmarken er- hältlich beim Bundesverband für spastisch Gelähmte und andere Körperbehinderte e.V., Brehmstraße 5-7, W-4000 Düsseldorf 1. WZ

Beratungsstelle zur Anwendung

von Arzneimitteln

JENA. Im November 1991 wurde an der Medizinischen Fakultät Jena eine Bera- tungsstelle zur Anwendung von Arzneimitteln in der Schwangerschaft und Stillpe- riode geschaffen. Sie wird von angestellten und niedergelas- senen Ärzten inzwischen gut angenommen. Das berichtete Prof. Dr. med. habil. Anne- marie Hoffmann, eine der Ärztinnen der Beratungsstel- le, in einer Ausgabe des Thü- ringer Ärzteblattes.

Zu den wesentlichen Auf- gaben der konsiliarischen Tä- tigkeit zähle die Risikoab- schätzung für den Feten. Die Therapie während der Schwangerschaft solle opti- miert werden, um Nebenwir- kungen bei Mutter und Kind zu reduzieren. Außerdem sollten Frauen mit chroni- schen Erkrankungen (An- fallsleiden, Diabetes mellitus) möglichst vor der Konzeption beraten werden.

Sowohl niedergelassene als auch angestellte Ärzte

können die Beratungsstelle konsultieren. Während der Dienstzeit erfolgen telefoni- sche Auskünfte und die An- meldung der Patientinnen über die Schwangerenbera- tung der Frauenklinik (Tel: 822 30 74). Die Bera- tungsstelle wird finanziert mit Hilfe des Ministeriums für Gesundheit und Soziales des Landes Thüringen sowie der Jenapharm GmbH. EB

Krankenpflege:

Mehr psychosoziale Kompetenz

FRANKFURT/MAIN.

Die Ausbildungsreform der Pflegefachberufe müsse eine

„primäre Berufsmotivation"

beinhalten. Den Berufsaspi- ranten müsse ein Berufsbild vorgegeben werden, das sie zu einem dauerhaften, zumin- dest längerfristigenVerblei- ben im erlernten Beruf moti- viert. Diese Thesen verband Prof. Dr. med. Dr. phil. Al- fons Labisch M.A., Direktor des Instituts für Geschichte der Medizin an der Universi- tät Düsseldorf, anläßlich ei- ner Vortragsveranstaltung der Deutschen Zentrale für Volksgesundheitspflege e.V.

(DZV) mit der Forderung, im Zuge der Pflegeausbildung ein Mindestmaß psychosozia-

ler Kompetenz zu vermitteln.

Sie sollte „sorgsam mit der notwendigen medizinischen Fachkunde" abgestimmt wer- den, forderte Labisch vor dem DZV-Forum in Frank- furt. Dringend notwendig sei es, die Ausbildungsgänge in den Pflegeberufen zu „ent- rümpeln" und zu vereinheitli- chen.

Die „Ausbildungsinvesti- tionen" müßten auch in der Pflege sorgsam bewirtschaftet werden. Das Berufsfeld und die Einsatzfelder der Kran- kenpflege sollten differen- ziert gestaltet werden. Drin- gend erforderlich sei es, auch in der Krankenpflege moder- ne Methoden der Personal- führung und des Manage- ments einzuführen. Im Hin- blick auf die Wiedereinglie- derung zeitweise aus dem Be- rufsleben ausgeschiedener Fachkräfte müßten moderne Methoden der Organisations- planung und des Zeitmanage- ments aktiviert werden. Ob- gleich die Krankenpflege

„kein Job und kein Dienstlei- stungberuf wie jeder andere"

sei, könnten im Krankenhaus- betrieb und in der ambulan- ten Pflege dennoch bei ent- sprechenden organisatori- schen Voraussetzungen Teil- zeitarbeitsplätze geschaffen und zunehmend besetzt wer- den. HC Dt. Ärztebl. 89, Heft 19, 8. Mai 1992 (23) A1-1695

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