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Schule trifft Arbeitswelt. Behinderte junge Menschen. Zeitschrift Behinderte Menschen im Beruf.

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Behinderte Menschen im Beruf Zeitschrift

2228

ISSN 1860-773X

www.integrationsaemter.de • Dezember 4_2006 2228

Behinderte junge Menschen

Schule trifft Arbeitswelt

Behinderte junge Menschen

Schule trifft Arbeitswelt

Aufgaben der Integrations- ämter 2005/2006 Arbeitsmarkt-

programm

„Job 4000

Abschlussbericht

Forschungsprojekt

Arbeitsassistenz

(2)

Liebe Leserin, lieber Leser!

B

egegnungen initiieren, Kontakte vermitteln – dies ist ein Schlüssel, um die Chancen schwerbehin- derter Menschen am Arbeitsmarkt zu verbessern.

Wenn sich Arbeitgeber und Betroffene näher kennen lernen und der „Funke überspringt“, werden Vorbe- halte meist rasch überwunden und die Bereitschaft, Menschen mit einer Behinderung zu beschäftigen

oder auszubilden, wächst. Dies zeigt auch die Partnerschaft zwischen der Kaufhof Warenhaus AG und der Anna- Freud-Schule in Köln, einer weiterfüh- renden Schule für körperbehinderte Menschen. Ihre Zusammenarbeit, in deren Mittelpunkt ein mehr- wöchiges Betriebspraktikum steht, lebt vom Engage- ment aller Beteiligten: Schulleitung, Schüler, Lehrer, Geschäftsführung, Ausbilder, Kollegen. Am Ende sol- len wiederum alle von diesem Erfahrungsaustausch profitieren. Nicht zuletzt die behinderten Schüler, die sich mit großen Erfolgsaussichten auf einen attrakti- ven Ausbildungsplatz bewerben können. Wir beglei- ten das Projekt mit der vierteiligen Serie „Schule trifft Arbeitswelt“, die in diesem Heft als Schwerpunkt- thema startet.

Apropos kennen lernen ... Wie gut kennen Sie den Herausgeber der ZB: die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen –

BIH? Wir stellen uns in diesem Heft vor, denn unsere Ansprechpartner sollen wissen, wer wir sind und was wir machen. Eine Bilanz der Arbeit der Integrati- onsämter im abgelaufenen Jahr finden Sie in der beiliegenden ZB info.

Darin enthalten sind auch die aktuellen Zahlen zur Arbeitsassistenz. Sie gehört mittlerweile zu den wichtigsten Leistungen an schwerbehinderte Men- schen. Die hier vorgestellte Studie zeigt zweierlei:

Arbeitsassistenz wird von den Betroffenen als eine wirksame Unterstützung bewertet. Doch bei der praktischen Umsetzung des Rechtsanspruchs gibt es neben Bestätigung auch Kritik.

Trotz aller Anstrengungen bleibt die Lage am Arbeits- markt für schwerbehinderte Menschen angespannt.

Eine neue Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Job 4000“ versucht durch finan- zielle Anreize für Arbeitgeber und die Förderung von Integrationsfachdiensten Entlastung zu schaffen. Wir stellen das Programm in der ZB vor. Noch wichtiger als staatliche Programme ist aber das Engagement von Menschen in Betrieben und Dienststellen – vor allem der Schwerbehindertenvertretungen. Bei ihnen und allen, die ihre Arbeit unterstützen, möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanken und für das kommende Jahr viel Erfolg und Gesundheit wünschen.

E D I TO R I A L

Verteiler

ZB Zeitschrift:

Behinderte Menschen im Beruf

An die Schwerbehindertenvertretung: Bitte je ein Exemplar an den

• Beauftragten des Arbeitgebers

• Betriebsrat oder Personalrat weiterleiten.

Ein weiteres Exemplar erhalten Sie zu Ihrer Verfügung.

Impressum ZB – Zeitschrift: Behinderte Menschen im Beruf

Herausgeber:Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit Verlag, Herstellung, Vertrieb:Universum Verlag GmbH & Co. KG,65175Wiesbaden, Telefon:06 11/90 30 - 323, E-Mail: sabine.wolf@universum.de ZBerscheint viermal jährlich und wird finanziert aus den Beiträgen der Mitglieder des Herausgebers (jährlicher Bezugspreis 3Euro).

Redaktion:Dr. Helga Seel, Köln (verantwortlich für den Inhalt), Sabine Wolf (verantwortlich für den Verlag), Elly Lämmlen Redaktion ZB info:Karl-Friedrich Ernst, Karlsruhe (verantwortlich für den Inhalt), Dagmar Binder

Beirat:Ulrich Adlhoch, Münster; Jürgen Dusel, Cottbus; Karl-Friedrich Ernst, Karlsruhe; Dr. Martina Jugel, Berlin; Walter Pohl, Kassel; Werner Voelk, Nürnberg Reportagen und Berichte:Elly Lämmlen, Sabine Wolf • Technische Herstellung:Manfred Morlok

Titelfoto:Svea Pietschmann • Fotos:Christoph Busse S.1, 3, 6, 7; Andreas Fischer S.2, 8; Ingram Publishing S.1; Oliver Krato S.4; Svea Pietschmann S.1, 3, 10-13; Friedrich Stampe S.3, 14, 15 • Fotos ZB info:ZB Archiv • Layout:Atelier Stepp, Speyer • Layout ZB info:cmuk Susanne Knieriemen, Wiesbaden

Druck:Druckhaus Main-Echo, Aschaffenburg • Druck ZB info:Bender, Kelkheim • Auflage:300.000Exemplare

Redaktionsschluss:November 2006Die Gesamtauflage enthält die ZB info als Beilage •Einem Teil der Auflage ist die ZB Rheinland, die ZB Baden-Würt- temberg und die ZB Bayern beigelegt.Gedruckt auf umweltfreundlichem, chlorfrei gebleichtem Papier •Nachdruck nur nach vorheriger Genehmigung von Verlag und Herausgeber gestattet.

Nachbestellungen und Adressänderungen bitte nur an das für Sie zuständige Integrationsamt (siehe Rückseite) richten.

Schreibweise weiblich/männlich:Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen der Lesbarkeit auf eine durchgängige Nennung der weiblichen und

Karl-Friedrich Ernst

Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH), Karlsruhe

Behinderte junge Menschen –

Schule trifft Arbeitswelt

(3)

Job 4000

Neues Arbeitsmarktprogramm ab 2007

Die Initiative „Job 4000“ soll durch gezielte Förderung 4.000besonders von ihrer Behinderung betroffene Menschen in Ausbildung oder Beschäftigung bringen.

T H E M A

6 7

Integrationsämter Die BIH stellt sich vor

Der Dachverband der Integrationsämter und Hauptfürsorge- stellen in Deutschland – BIH – dient der Abstimmung und Koordinierung seiner Mitglieder und unterstützt ihre Arbeit.

P O R T R ÄT

8

F O R U M

1 4 1 5

Der barrierefreie Internetauftritt der Integrationsämter: Informa- tionen rund um Behinderung und Beruf • ZB online • Fachlexikon • Anschriften aller Integrationsämter • Arbeitshilfen und Publikatio- nen zum Download • Gesetzestexte • Fortbildungsangebote • Extra:Info spezialzur Wahl der Schwerbehindertenvertretung.

I N H A LT

ZB 4_2006

3

Internet

www.integrationsaemter.de

S C H W E R P U N K T

1 0 1 3

N A C H R I C H T E N

4 5

Forschungsprojekt: Betriebliches Eingliederungsmanagement Fachmesse REHABErwerbsminderungsrente •Soziale Sicherung • Berufsbildungswerke • Computerhilfsmittel •Nachruf

Grafik: Behinderung kommt meist mit dem Alter

Behinderte junge Menschen Schule trifft Arbeitswelt

Die Anna-Freud-Schule in Köln, eine weiterführende Schule für körperbehinderte junge Menschen, und die Kaufhof Warenhaus AG haben eine Partnerschaft geschlossen. Im Mittelpunkt stehen gemeinsam vorbereitete und betreute Betriebspraktika.

Wer?

Was? Wo? Wann?

Wieso?

Wo?

Wo?

Kündigungsschutz bei Gleichstellung

Wiedereingliederung mit ärztlichem Plan R E C H T

9

§ § § § § §

Aufgaben der Integrationsämter 2005/2006

Daten und Fakten zur Situation schwerbehinderter Menschen im Beruf

+++ Serie +++„Schule trifft Arbeitswelt“ (Teil 1): Eine besondere Chance ...

Ein Jahr lang begleitet die ZB zwei Schüler der Anna-Freud-Schule, die durch ein Betriebspraktikum bei Kaufhof erste Erfahrungen in der Arbeitswelt sammeln.

B E I L A G E

Forschungsprojekt Arbeitsassistenz

Eine Arbeitsassistenz verbessert die beruflichen Chancen schwerbehinderter Menschen – so das Ergebnis einer Befra- gung. Bewertet wurde auch die Umsetzung der Leistung.

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Soziale Sicherung

Die Broschüre „Soziale Sicherung“ bietet ei- nen Überblick über den Sozialstaat in Deutsch- land. Behandelt wer- den unter anderem die Themen Renten-, Kran- ken-, Pflege- und Unfall- versicherung, Arbeits- förderung, Arbeitsrecht, Rehabilitation behin- derter Menschen und Sozialhilfe. Die Broschü- re ist in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Türkisch und in Spanisch erhältlich.

Zu bestellen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Postfach,53107Bonn oder im Internet unter www.bmas.bund.de. Bestell-Nr. A721 (Deutsch), C721 (CD mit Broschüre in allen Sprachen).

Erwerbsminderungsrente

Mehr als 170.000 Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmer müs- sen jedes Jahr aus gesundheitli- chen Gründen ihren Job vor Er- reichen des Rentenalters aufge- ben. Verminderte Erwerbsfähig- keit, oft verbunden mit dem Verlust des Arbeitsplatzes, ist ein harter Einschnitt in die persönli- che Lebensplanung. Doch in die- ser schwierigen Situation stehen Beschäftigte nicht ungeschützt da – durch ihre Beiträge zur Ren- tenversicherung haben sie einen umfassenden Schutz gegen den vorzeitigen Verlust ihrer Arbeitskraft erworben. Die Bro- schüre „Erwerbsminderungsrente“ informiert über Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Zu bestellen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Postfach,53107Bonn oder im Internet unter www.bmas.bund.de.

Bestell-Nr. A261

Forschungsprojekt: Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wurde2004für alle Betriebe und Dienst- stellen rechtlich verpflichtend eingeführt. Es dient dazu, Arbeitsunfähigkeit zu überwin- den, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeu- gen und den Arbeitsplatz eines betroffenen Mitarbeiters zu erhalten.

Aber wie viele Betriebe praktizieren tatsäch- lich das BEM? Und mit welchem Erfolg? Welche betriebs- und volkswirtschaftli- chen Auswirkungen hat das BEM? Um diese Fragen zu klären, hat das Bundes- ministerium für Arbeit und Soziales den Lehrstuhl für Arbeit und Berufliche Rehabilitation an der Universität Köln mit einer wissenschaftlichen Untersuchung beauftragt. Das Forschungskonzept sieht drei Schritte vor:

1. Bundesweite Befragung von Betrieben 2. Evaluation laufender Modellprojekte

3. Fallstudien: Betriebsbesuche, Experteninterviews und Workshops.

BETRIEBE GESUCHT!

Das Forschungsteam an der Universität Köln sucht Betriebe und Dienststellen, die bereit sind, an einer kurzen schriftlichen Befragung zum Betrieblichen Einglie- derungsmanagement teilzunehmen. Die Daten werden vertraulich behandelt.

Falls Sie Interesse haben und an dem Forschungsvorhaben teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte bei:

Frau Britta Marfels, E-Mail britta.marfels@uni-koeln.de, Universität zu Köln Projekt-Leitung: Lehrstuhl für Arbeit und Berufliche Rehabilitation

Univ.-Prof. Dr. Dr. Mathilde Niehaus, Herbert-Lewin-Straße 2, 50931Köln, Telefon 02 21/4 70-49 54

Fachmesse

Die 14. interna- tionale Fach- messe für Reha- bilitation, Pfle- ge und Integra- tion REHAB fin- det vom 10. bis zum 12. Mai 2007auf dem Messe- gelände in Karlsruhe statt. Rund 500 Aussteller präsentieren dort Neuheiten, bewährte Hilfsmittel und Dienstleistungen sowie Bera- tungsangebote für behinderte und pflegebedürftige Menschen. Ar- beitsplatzhilfen, etwa Kommuni- kationshilfen für blinde und sehbe- hinderte Menschen, sowie Alltags- und Mobilitätshilfen werden vorge- stellt und können vor Ort getestet werden.

Auch das Integrationsamt des Kom- munalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg wird auf der REHAB sein umfassendes Unterstützungsangebot für behin- derte Menschen im Beruf vorstellen.

Weitere Informationen:

www.rehab-fair.com

N E U I G K E I T E N + + + T E R M I N E + + + Z A H L E N + + + FA K T E N + + + N E U I G K E I T E N + + + T E R M I N E + + + Z A H L E N + + +

Neu erschienen +++ Neu erschienen +++ Neu erschienen +++ Neu erschienen +++ Neu erschien

(5)

Quelle: Stat. BA *Vorläufig **Veränderung gegenüber 2003 110 0806

Schwerbehinderte Menschen (Behinderungsgrad min. 50 ) in Deutschland, 2005 *

52%

Männer

74%

Unter 55-Jährige

55-Jährige und Ältere

83%

Andere Ursache (Unfall, Berufskrankheit usw.)

Ursache Krankheit 66%

Körperliche Behinderung Geistige

und seelische Behinderungen zusammen- gefasst

Zerebrale Störungen

Art der Behinderung nicht ausgewiesen

48%

52%

Frauen

Männer

26%

74%

Unter 55-Jährige

55-Jährige und Ältere

17%

83%

Andere Ursache (Unfall, Berufskrankheit usw.)

Ursache Krankheit 66%

Körperliche Behinderung 9%

9%

16%

Geistige und seelische Behinderungen zusammen- gefasst

Zerebrale Störungen

Art der Behinderung nicht ausgewiesen

Schwerbehinderte Menschen (Behinderungsgrad min. 50 ) in Deutschland, 2005 *

Berufsbildungswerke

In Berufsbildungswerken erhalten heute junge Men- schen mit Behinderungen auf rund 13.000 Ausbil- dungsplätzen und einer Vielzahl von weiteren Plät- zen in vorbereitenden Maß- nahmen eine qualifizierte berufliche Bildung. Die Broschüre „Berufsbildungs- werke“ gibt einen Über- blick über Berufsbildungs- werke, ihre Arbeit und ihre Angebote. Sie soll potenziellen Rehabilitanden, ihren Angehörigen, aber auch Behörden und Arbeitgebern als Wegweiser und Orientierungshilfe dienen und wichtige Hinweise zur Rehabilitation sowie zur Einstellung von Absolventen der Berufsbildungswerke geben.

Zu bestellen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Postfach,53107Bonn oder im Internet unter www.bmas.bund.de. Bestell-Nr. A713

Computerhilfsmittel

Von INCOBS – Informationspool Computerhilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte – wurden jetzt die Broschüren „Informationen zur Arbeitsplatzausstattung“ neu auf- gelegt. Sie geben Auskunft über wichtige Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen: Bild- schirmlesegeräte, Braillezeilen, Flachbildschirme, Großbildsysteme, Handys, Lesesprechgeräte (Vorlese- systeme) und Screenreader. Nach Einführung in die jeweilige Pro-

duktgruppe erhält der Leser Tipps und Hinweise zur Auswahl eines geeigneten Hilfsmittels. Ergänzt werden die Angaben durch eine Marktübersicht der Produktanbieter mit genauen Adressen.

Die Broschüren werden vom Deutschen Blinden- und Seh- behindertenverband e.V. herausgegeben und können kostenfrei angefordert werden bei DIAS GmbH – Projekt INCOBS, Neuer Pferdemarkt 1, 20359 Hamburg, Telefon 0 40/43 18 75-17, E-Mail koelln@dias.de. Mehr Informationen zum Thema gibt es auch im Internet unter www.incobs.de.

ZB 4_2006

5

Ende 2005lebten in Deutschland 6,7Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung – das heißt, der Grad der Behinderung betrug 50oder mehr. Dies ist ein Anstieg um 1,3 Prozent gegenüber 2003. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung ist jeder zwölfte Einwohner schwerbehindert. Behinderungen treten vor allem im Alter auf: Knapp drei Viertel der Betroffenen sind 55 Jahre oder älter. Am häufigsten kommen körperliche Behinderungen vor (66Prozent). In 83Prozent der Fälle wurde die Behinderung durch eine Erkrankung verursacht.

Nachruf

Am 6. September 2006ist der Leiter des Integrationsamtes beim Niedersächsischen Lan- desamt für Soziales, Jugend und Familie in Hildesheim, Wilhelm Kiene, im Alter von 62 Jahren verstorben.

Wilhelm Kiene war seit der Gründung der Zeitschrift ZB im Jahr 1993bis 1998 Mitglied im Herausgeber-Beirat und hat an der Entwicklung der ZB maß- geblich mitgewirkt.

1976begann der gelernte Jurist im Landessozialamt Nieder- sachsen als Dezernent im Be- reich Kriegsopferfürsorge und Schwerbehindertenrecht. Sein gesamtes Berufsleben hin- durch hat er sich intensiv dem Schwerbehindertenrecht ge- widmet – über 20 Jahre als Leiter des Integrationsamtes (früher: Hauptfürsorgestelle).

Im Januar 2006 hat Wilhelm Kiene sein 40-jähriges Dienst- jubiläum begangen.

+ FA K T E N + + + N E U I G K E I T E N + + + T E R M I N E + + + Z A H L E N + + + FA K T E N + + + N E U I G K E I T E N + + + T E R M I N E + + +

Behinderung kommt meist mit dem Alter

nen +++ Neu erschienen +++ Neu erschienen +++ Neu erschienen +++ Neu erschienen +++ Neu e

(6)

gleichsfonds an, um die Beschäfti- gungssituation von ihrer Behinderung besonders betroffener Menschen zu verbessern. Vorausgesetzt die Bun- desländer stellen Mittel in vergleichba- rer Höhe bereit. Die Bundesagentur für Arbeit sowie die nach Hartz IV zustän- digen Träger – die ARGEn oder die optie- renden Kommunen – werden ebenfalls die durch „Job 4000“ geförderten Be- triebe und behinderten Arbeits- oder Ausbildungssuchenden gezielt und wirkungsorientiert fördern – entspre- chend ihrer Möglichkeiten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) III.

Welche konkreten Ziele hat das Programm „Job 4000 “?

Ziel 1 :

1.000 neue Arbeitsplätze

Es sollen mindestens 1.000neue Ar- beitsplätze auf dem allgemeinen Ar- beitsmarkt für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen geschaf- fen werden. Zur Zielgruppe gehören beispielsweise schwerbehinderte Men- schen ohne abgeschlossene Berufs- ausbildung oder Menschen mit einer geistigen Behinderung oder seelischen Erkrankung.

Diese neuen Arbeitsplätze werden bis zu fünf Jahre gefördert – mit bis zu 36.000Euro. Art und Höhe werden dem Einzelfall ent- sprechend festgelegt. Ziel ist: die geförderten Arbeitsplätze dau- erhaft zu erhalten und die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten in den Betrieben zu erhöhen.

T H E M A

Arbeit, Ausbildung und Unterstützung:

Das sind die drei Säulen, auf denen das neue Beschäftigungsprogramm „Job 4000“ der Bundesregierung beruht. Es tritt am 1.Januar 2007in Kraft und endet am 31. Dezember 2013.

Mit diesem Arbeits- marktprogramm soll die berufliche Inte- gration schwerbehin- derter Menschen gezielt vorangetrieben werden, indem zum Beispiel mehr Arbeitsplätze außerhalb von Werkstät- ten für behinderte Menschen geschaf- fen werden.Vor allem sollen die Chan- cen behinderter Menschen, die große Schwierigkeiten haben, auf dem allge- meinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen,wie etwa von ihrer Behinderung besonders betroffene Menschen, schwerbehin- derte Jugendliche und Schulabgänger, auf Arbeits- und Ausbildungsplätze verbessert sowie behinderten jungen Menschen der Übergang von der Schu- le auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden.

Voraussetzung: Mittel aus den Ländern

„Job 4000“ ist ein Arbeitsmarktpro- gramm, das aus dem Ausgleichsfonds finanziert wird, in den auch

ein Teil der Ausgleichsabga- be abgeführt wird. Die Mit- tel der Ausgleichsabgabe werden vor allem für die Integration schwerbehinder- ter Menschen in den allge-

meinen Arbeitsmarkt verwendet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet mit dem Programm „Job 4000“ ergänzende Mittel aus dem Aus- Job 4000:

finanziert aus dem Ausgleichsfonds

Job 4000

Neues Arbeitsmarktprogramm ab 2007

Ein Programm zur Verbesserung der beruflichen Integra- tion behinderter Menschen soll insgesamt 4.000 von ihrer Behinderung besonders betroffenen Menschen, vor allem Schulabgängern, zu einem neuen Job verhelfen.

Mehr Arbeitsplätze für schwerbehinderte

Menschen und das auf Dauer!

(7)

ZB 4_2006

Ziel 2 :

500 neue Ausbildungsplätze

Für schwerbehinderte Jugendliche sol- len mindestens 500neue betriebliche Ausbildungsplätze auf dem allgemei- nen Arbeitsmarkt gefördert werden.

Arbeitgeber, die neue betriebliche Aus- bildungsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen, erhalten pro Aus- bildungsplatz eine

Prämie von maximal 3.000Euro zu Beginn der Ausbildung und bis zu 5.000Euro nach Abschluss der Ausbil- dung und gleichzeiti-

ger Übernahme in ein unbefristetes oder 2.500Euro bei Übernahme in ein befristetes sozialversicherungspflichti- ges Beschäftigungsverhältnis. Voraus- gesetzt die wöchentliche Arbeitszeit beträgt im Jahresdurchschnitt mindes- tens 15 Stunden. Ziel ist: die Zahl der schwerbehinderten Auszubildenden in Betrieben zu erhöhen und die Betroffenen in ein dauerhaftes Beschäf- tigungsverhältnis zu bringen.

Ziel 3 :

2.500 Vermittlungen in

Ausbildungs- oder Arbeitsplätze

Mindestens 2.500 schwerbehinderte Menschen, insbesondere schwerbe- hinderte Schulabgänger,

sollen mit Hilfe der Inte- grationsfachdienste in den allgemeinen Arbeits- markt integriert werden.

Den Integrationsfach- diensten wird die Mög- lichkeit gegeben, sich be-

reits in der Berufsorientierungsphase zu beteiligen. Pro „Betreuung und Unterstützung“ erhalten die Integrati- onsfachdienste bis zu 250 Euro im Monat. Ziel ist: eine dauerhafte beruf- liche Eingliederung.

T H E M A

7

Finanzierung: Bund und Länder

Das Projekt „Job 4000“ wird mit insge- samt 31,25 Millionen Euro aus der Ausgleichsabgabe vom Bund finanziert.

Dafür stehen für die Schaffung von 1.000neuen Arbeitsplätzen 18Millio- nen Euro, für die Schaffung von 500 neuen Ausbildungsplätzen zwei Millio- nen Euro zur Verfügung und die Inte- grationsfachdienste erhalten für die Integration von 2.500schwerbehinder- ten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt11,25Millionen Euro.

Diese Mittel werden auf die einzelnen Bundesländer ver- teilt – nach dem Schlüssel, der im Jahre 2006dem vorgenom- menen Finanzausgleich zu- grunde liegt. Die Bundesländer stellen für die Laufzeit des Arbeitsmarktprogrammes „Job 4000“ Finanzmittel in vergleichbarer Höhe zur Verfügung.

... der Ausgleichsfonds?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwaltet den so ge- nannten Ausgleichsfonds. Er wird für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben benötigt. Seine Mittel erhält er von den Integrationsämtern:

Sie führen 30Prozent des Aufkom- mens der Ausgleichsabgabe an den Fonds ab.

WAS IST ...?

... zu verstehen unter „von ihrer Behinderung besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen“?

Hierbei handelt es sich zum Beispiel um behinderte Menschen, die einen besonderen Bedarf an arbeits- begleitender Betreuung haben, ins- besondere um geistig oder seelisch behinderte Menschen sowie um Menschen mit einer schweren Sinnes-, Körper- oder Mehrfach- behinderung.

Mehr schwerbehinderte

junge Menschen ausbilden und

übernehmen!

Mehr schwerbehinderte

Schulabgänger in den ersten Arbeitsmarkt integrieren

(8)

P O R T R ÄT

Die Wurzeln der BIH gehen zurück bis ins Jahr 1919. Damals entstanden die ersten staatlichen Hauptfürsorgestel- len,die sich im gleichen Jahr zur Arbeits- gemeinschaft der Deutschen Hauptfür- sorgestellen zusammengeschlossen ha- ben.Ihnen oblag nach dem Ersten Welt- krieg die Fürsorge für die Kriegsbeschä- digten und die Hinterbliebenen der Kriegsopfer. Sie waren auch zuständig für die Förderung der Beschäftigung von (durch den Krieg) Schwerbeschädigten.

Entwicklung

Ein Meilenstein in der weiteren Ent- wicklung war das „Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft“ von 1974– das Schwerbehindertengesetz.

Es basierte auf den gesetzlichen Grund- lagen von 1919, entsprach jedoch dem modernen Gedanken einer umfassen- den Rehabilitation aller behinderten Menschen – unabhängig von der Ursa- che ihrer Behinderung.

Im Juli 2001 wurde das Schwerbehindertengesetz novelliert und in das neu geschaffene Sozialgesetzbuch IX integriert. Damit verbunden war auch eine Trennung der Aufgaben: Die „neuen“ Hauptfürsorge- stellen sind seither für die Kriegsopfer- fürsorge zuständig. Die damals neu geschaffenen Integrationsämter för-

dern die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Ihr gemein- samer Dachverband ist die Bundesar- beitsgemeinschaft der Integrationsäm- ter und Hauptfürsorgestellen (BIH).

Organisation

Mitglieder der BIH sind heute 17Inte- grationsämter und Hauptfürsorgestel- len, die teils staatlich, teils kommunal organisiert sind.Vorsitz und Geschäfts- führung der BIH liegen jeweils für meh- rere Jahre bei einem der großen Inte- grationsämter (früher: Hauptfürsorge- stellen) – seit1994beim Integrations- amt des Kommunalverbandes für Ju- gend und Soziales Baden-Württemberg in Karlsruhe. Innerhalb der BIH arbei- ten Experten in den Arbeitsausschüs- sen Schwerbehindertenrecht, Kriegsop- ferfürsorge sowie Information und Bildung. Darüber hinaus gibt es die Unterausschüsse Technische Beratungs- dienste, Integrationsbegleitung, Hörbe- hinderte und EDV-System.

Leistungen

Die BIH erbringt für ihre Mitglieder eine Vielzahl von Dienstleistungen. Dazu gehören Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrationsämter. Darüber hinaus entwickelt die BIH EDV-Programme im Schwerbehindertenrecht, die allen Inte- grationsämtern zur Verfügung stehen.

Integrationsämter

Die BIH stellt sich vor

Wer wir sind und was wir machen: die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen – BIH.

• Abstimmung in Grundsatzfragen des Leistungsrechts und der einheitlichen Rechtsanwendung,

• Erstellung von Arbeitsgrundlagen,

• Koordinierung durch Empfehlungen sowie

• Weiterentwicklung des Rechts der schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben.

Z I E L E D E R B I H

Vorstand der BIH,im Oktober 2006in Kassel von den Mitgliedern der BIH im Amt bestätigt (von links): Ulrich Adlhoch und Dieter Jansing (beide Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Münster), Vorsitzender Karl-Friedrich Ernst (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, Karlsruhe), Jürgen Dusel (Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg, Cottbus), Dr. Helga Seel (Landschaftsverband Rheinland, Köln), Walter Pohl (Landeswohlfahrtsverband Hessen, Kassel)

Auch Schulungskonzepte werden zu- sammen erarbeitet und umgesetzt. Die Zeitschrift„ZB Behinderte Menschen im Beruf“, zahlreiche Broschüren und der Internetauftritt „www.integrations- aemter.de” sind Beispiele für die ge- meinsame Öffentlichkeitsarbeit unter dem Dach der BIH. All diese Dienstleis- tungen sparen den Mitgliedern erheb- liche Kosten und ermöglichen eine ein- heitliche, gute Qualität des Angebots der Integrationsämter.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft vertritt die Integrationsämter und die Haupt- fürsorgestellen unter anderem im Bei- rat für die Teilhabe behinderter Men- schen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie im Beraten- den Ausschuss bei der Bundesagentur für Arbeit. Sie nimmt ferner die Inte- ressen ihrer Mitglieder in anderen Fach- gremien auf Bundesebene wahr.

Aus den früheren Hauptfürsorgestellen

gingen 2001die Integrationsämter

hervor

(9)

9

§

dem Gleichstellungsantrag mit Wirkung vom 3.12.2004statt- gegeben.

Die Klägerin hatte gegen die ihr ausgesprochene Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben und vor- getragen,dass diese mangels der Zustimmung durch das Inte- grationsamt unwirksam sei. Das Arbeitsgericht folgte dieser Argumentation und gab der Klage statt. Die hiergegen vom Arbeitgeber eingelegte Berufung beim Landesarbeitsgericht (LAG) hatte allerdings Erfolg. In seiner Begründung stellt das Landesarbeitsgericht klar, dass die Kündigung des Arbeits- verhältnisses nicht der vorherigen Zustimmung des Integra- tionsamtes gemäß § 85Sozialgesetzbuch (SGB) IX bedurf- te.Der von der Klägerin geltend gemachte Sonderkündigungs- schutz scheitert nach Überzeugung des Gerichtes vorliegend an § 90Abs.2a SGB IX. Zunächst stellt das LAG fest, dass der Regelungsinhalt dieser nach allgemeiner Ansicht sprachlich und konzeptionell missglückten Vorschrift umstritten ist.

Das Gericht urteilte, dass im vorliegenden Fall die Klägerin trotz der mit Bescheid der Bundesagentur für Arbeit vom 7.4.2005mit Wirkung ab dem 3.12.2004erfolgten Gleichstel- lung den Sonderkündigungsschutz nicht in Anspruch neh- men konnte. Dies folgt aus § 90Abs.2a SGB IX. Zwar lässt sich ab dem Zeitpunkt der Antragstellung vom 3.12.2004kei- ne von der Klägerin zu vertretende Verzögerung des Gleich- stellungsverfahrens feststellen. Aber der Sonderkündigungs- schutz beginnt frühestens drei Wochen nach Abgabe des Antrages auf Gleichstellung. Dies ergibt sich aus § 68 Abs.1 und 3SGB IX in Verbindung mit § 14SGB IX. Da zum Zeit- punkt des Ausspruchs der Kündigung der Sonderkündigungs- schutz nicht eingriff, war die Kündigung rechtmäßig.

R E C H T

ZB 4_2006

9

Gleichstellung

Kündigungsschutz

Leitsatz:

Stellt ein behinderter Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Kün- digung einen Antrag auf Gleichstellung, so greift der gesetz- liche Sonderkündigungsschutz selbst im Falle der rückwirken- den Stattgabe des Antrages frühestens drei Wochen nach Antragstellung ein. (nicht amtlicher Leitsatz)

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom12.10.2005 - 10Sa 502/05– in br 5/2006, S. 140ff.

Anmerkung:

Grundsätzlich bedarf die Kündigung eines Arbeitsverhältnis- ses mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeit- nehmer durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.Im vorliegenden Fall war bei der Arbeit- nehmerin bei Ausspruch der Kündigung ein Grad der Behin- derung von 40festgestellt worden. Sie war zu diesem Zeit- punkt schwerbehinderten Menschen nicht gleichgestellt. Mit Schreiben vom 6.12.2004kündigte daher der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin zum 31.3.2005ohne vor- herige Beantragung einer Zustimmung durch das Integrati- onsamtes. Die Klägerin hatte allerdings bereits mit Schreiben vom 3.12.2004, und damit vor Ausspruch der Kündigung, bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung eingereicht.Dieser Antrag wurde zunächst abge- lehnt. Hiergegen legte die Klägerin Widerspruch ein. Die Bun- desagentur für Arbeit hatte daraufhin dem Widerspruch der Klägerin mit Bescheid vom 7.4.2005abgeholfen und damit

Ärztlicher Plan

Wiedereingliederung

Leitsatz:

Begehrt ein schwerbehinderter Arbeitnehmer die Wiederein- gliederung in das Arbeitsleben,so muss ein ärztlicher Wieder- eingliederungsplan vorhanden sein und vorgelegt werden.

(nicht amtlicher Grundsatz)

BAG, Urteil vom 13.6.2006 – 9 AZR 229/05

Anmerkung:

Nach dem geltenden Arbeits- und Sozialrecht ist ein Arbeit- nehmer arbeitsunfähig, wenn er aufgrund einer Erkrankung nicht seine volle vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung er- bringen kann. Andererseits ist anerkannt, dass ein arbeitsun- fähiger Arbeitnehmer trotz Erkrankung oft in der Lage ist,unter erleichterten Arbeitsbedingungen tätig zu sein und ihm durch eine allmähliche Steigerung der beruflichen Belastung die Rück- kehr in den Beruf erleichtert wird. Die so genannte stufen- weise Wiedereingliederung wird von den Krankenkassen und sonstigen Sozialleistungsträgern gefördert (§ 74SGB V, § 28 SGB IX). Im Fall der stufenweisen Wiederaufnahme der Arbeit

erhält der arbeitsunfähige Arbeitnehmer weiterhin die ihm sozialrechtlich zustehenden Leistungen. Arbeitsrechtlich bedarf es einer gesonderten Vereinbarung. Für schwerbehin- derte Arbeitnehmer regelt § 81Abs.4Satz 1Nr.1Sozialgesetz- buch (SGB) IX einen derartigen Beschäftigungsanspruch.

Befürwortet ein niedergelassener Arzt diesen Schritt, muss er für den wiedereinzugliedernden Mitarbeiter einen Wie- dereingliederungsplan anfertigen. Im vorliegenden Rechts- streit hatte ein Arbeitnehmer,der über 20Jahre lang in einem Restaurant der gehobenen Klasse gearbeitet hatte, nach Ein- tritt einer Schwerbehinderung und mehrjähriger Arbeitsun- fähigkeit seine stufenweise Wiedereingliederung für zunächst drei Stunden am Tag vom Arbeitgeber verlangt. Der Arbeit- geber lehnte dies ab. Die hiergegen geführte Klage blieb in allen Instanzen erfolglos. Das Bundesarbeitsgericht stellte in seiner Entscheidung klar, dass die Basis der Wiedereinglie- derung die Feststellungen im ärztlichen Wiedereingliede- rungsplan sind. Dieser Plan muss nach der Rechtsprechung eine Prognose enthalten, wann die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt sein wird. An einem solchen aussagefähigen Wie- dereingliederungsplan fehlte es im vorliegenden Rechtsstreit.

Aus diesem Grunde hatte der schwerbehinderte Arbeitneh- mer hier das Nachsehen.

§

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S C H W E R P U N K T S C H W E R P U N K T

„Keine Entspannung auf dem Ausbil- dungsmarkt“, so das Fazit der Bundes- agentur für Arbeit bei der Veröffentli- chung der Bilanz des Berufsberatungs- jahres 2005/2006. Knapp 50.000 Be- werber waren danach im September 2006noch ohne Ausbildungsplatz. Wie viele davon behindert sind, verrät die Statistik nicht.Tatsache ist aber, dass im Konkurrenz- kampf um betriebliche Aus- bildungsplätze Jugendliche mit einer Behinderung einen schweren Stand haben. Le- diglich rund 4.900werden in Betrieben ausgebildet.* Ihr Anteil an allen Ausbildungs- plätzen liegt bei etwa einem Prozent. Für viele behinderte Jugendliche ist eine Berufs- ausbildung in einer außerbe- trieblichen Einrichtung, zum Beispiel in einem Berufsbildungswerk, die einzi- ge Möglichkeit.

Nicht zuletzt aufgrund der fehlenden Betriebspraxis bleibt es für sie nach der Ausbildung schwierig, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Es tut sich was

Mangelndes Wissen über Behinde- rungen, ihre Auswirkungen und den Umgang damit sowie eine grundsätz- liche Skepsis, was die Leistungsfähig- keit von behinderten Menschen angeht, sind nach wie vor wichtige Einstellungs- hemmnisse.Viele Schulen sind sich des- sen bewusst und unternehmen beson- dere Anstrengungen, ihre behinderten Schüler auf die Arbeitswelt vorzuberei- ten. Sie knüpfen zum Beispiel Kontak- te zu potenziellen Ausbildungsbetrie-

ben, informieren sich über die Erwar- tungen der Arbeitgeber und die Anfor- derungen im Beruf und betreiben Aufklärungsarbeit, damit behinderte Schüler zum Beispiel in Bewerbungs- verfahren die gleichen Chancen erhal- ten wie nicht behinderte Bewerber.

Andererseits gibt es Betriebe, die be- hinderte junge Menschen ausbilden oder beschäftigen wollen, aber keine (geeigneten) Bewerber mit einer Behin- derung finden.

Gemeinsam etwas bewegen

Anstatt zu resignieren oder die Schuld bei anderen zu suchen, wollen sich immer mehr Schulen und Betriebe ge- meinsam für behinderte junge Men- schen stark machen. An diesem Punkt setzt die Initiative „Schule trifft Arbeits- welt“ des Integrationsamtes beim Landschaftsverband Rheinland in Köln an. Sie möchte Kontakte zwischen Schulen für behinderte Menschen und Betrieben in der Region vermitteln und Projekte anbahnen, die den Übergang behinderter junger Menschen von der Schule in den Beruf fördern. So initiier- te das Integrationsamt im Dezember 2005ein Treffen zwischen sechs Schul- leitern von Förderschulen für behinder- te Menschen und sieben Arbeitgebern der Region. Darunter die Anna-Freud- Schule in Köln – die einzige Förder- schule in Deutschland, die körperbe- hinderte Schüler bis zum Abitur führt – und Vertreter der Kaufhof Warenhaus AG. Gastgeber des Treffens war die Anna-Freud-Schule, deren Schulleiter, Ludwig Gehlen, das Projekt unter- stützt. Aus diesem ersten Kontakt ent- wickelte sich schnell die Idee einer Part- nerschaft.

S C H W E R P U N K T S C H W E R P U N K T

Behinderten Schülern den Einstieg ins Arbeitsleben erleichtern: Mit diesem Ziel haben die Anna-Freud-Schule in Köln, eine Förderschule für körperbehinderte junge Menschen, und die Kaufhof Warenhaus AG eine besonde- re Partnerschaft geschlossen.

Behinderte junge Menschen

Schule trifft Arbeitswelt!

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11

Projekt „Lernpartnerschaft“

Kaufhof beschäftigt rund 25.000Mit- arbeiter in 130Filialen bundesweit und in 15Filialen in Belgien. Insgesamt erler- nen dort etwa 1.800 Auszubildende einen Beruf. Mit dem Ziel, den Nach- wuchs stärker zu fördern, hat das Unternehmen vor sieben Jahren begon- nen, sich direkt an Schulen zu wenden, um junge Menschen für das Berufsfeld

„Einzelhandel” zu begeistern und für das Unternehmen zu gewinnen. Dies geschieht im Rahmen von so genann- ten Lernpartnerschaften, die jeweils zwischen einer Kaufhof-Filiale und einer Schule in der Nähe geschlossen werden. Dabei sollen Betrieb und Schule zusammenwachsen und von einem kontinuierlichen Erfahrungs- austausch profitieren.

Bis zum Herbst2005waren so bundes- weit49Lernpartnerschaften entstan- den.Wieso sollte dieses Konzept nicht auch mit einer Schule für behinderte Jugendliche funktionieren? So fragte man sich im Unternehmen und sah in einer solchen Kooperation auch ein Stück soziale Verantwortung. Die Anna- Freud-Schule schien der ideale Partner dafür zu sein.

Praktikum der besonderen Art

Wie bei jeder neuen Lernpartnerschaft folgten auf das Kennenlernen der Partner mehrere Treffen, bei denen gemeinsam Ideen entwickelt wurden:

Wie kann unsere Zusammenarbeit konkret aussehen? Lässt sich das alles auch praktisch umsetzen? Schließlich vereinbarten das Unternehmen und die Schulleitung der Anna-Freud-Schule, dass im kommenden Jahr vier Schüle-

rinnen und Schüler die Gelegenheit erhalten,in drei verschiedenen Kaufhof- Filialen und im Zentralen Abruflager in Frechen ein dreiwöchiges Praktikum zu absolvieren. Das Besondere: Die Schü- ler werden gemeinsam von Lehrern und Kaufhof-Mitarbeitern intensiv vorberei- tet und begleitet. Die Schüler erhalten vom Betrieb ein individuelles Feedback:

Wie können sie ihre Chancen auf einen der Ausbildungsplätze verbes- sern? Wo müssen sie noch an sich arbei- ten? In der Schule werden die Jugend- lichen dann bei Bedarf durch zusätzli- chen Förderunterricht fit gemacht.

Auch das Unternehmen profitiert von dieser Vorgehensweise: Für das Prak- tikum wählt die Schule diejenigen Schüler aus, die entsprechend den be- trieblichen Anforderungen am besten geeignet erscheinen, und bereitet die- se gezielt vor. Der Betrieb kann außer- dem seine Kompetenzen im Umgang mit behinderten jungen Menschen erweitern.

Einsatz gefragt

An der Lernpartnerschaft sind viele

„Mitspieler“ beteiligt. Der Erfolg hängt im Wesentlichen von ihrem Engage- ment ab: Schüler, Lehrer, Eltern, Ausbil- der oder Personalentwickler, Kollegen im Betrieb. Die Zusammenarbeit zwi- schen der Anna-Freud-Schule und der Kaufhof Warenhaus AG steht erst am Beginn. In einem Jahr werden die Er- fahrungen gemeinsam ausgewertet.

Daraus lernen können nicht nur die Be- teiligten, sondern alle, die das Projekt in dieser und den folgenden drei Aus- gaben der ZB mitverfolgen werden.

* laut Statistik aus dem Anzeigeverfahren gemäß §80 Abs.2SGB IX für das Jahr 2004

ZB 4_2006

11

S C H W E R P U N K T

„Von der Lernpartnerschaft profitieren alle: Die Schüler verbessern ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz, die Lehrer erfahren mehr über die Anforderungen in der Arbeitswelt und das Unternehmen bekommt guten Nachwuchs.“

> Ulrich Köster, Leitung Personal und Sozialpolitik/

Recht, Kaufhof Warenhaus AG

... umfasst mehrere Bausteine:

• Schnuppertag in der Schule für Betriebsvertreter

• Elternforum zur Berufswahlentscheidung

• Betriebsbesichtigung für Lehrer

• Schnuppertage im Betrieb für die Schüler

• Vorbereitung des Praktikums

3-wöchiges Praktikum mit Feedbackgespräch

• konkrete Informationen zur Berufsausbildung

• Erfahrungsaustausch und Festlegung neuer Maßnahmen

D I E L E R N PA R T N E R S C H A F T . . .

„Sich begegnen, sich kennen lernen – das ist die Idee von ,Schule trifft Arbeitswelt’.

Das Integrationsamt möchte Kontakte vermitteln, um den Übergang behinderter junger Menschen von der Schule in den Beruf zu fördern.“

> Dr. Helga Seel, Leiterin des Integrationsamtes beim Landschaftsverband Rheinland in Köln

„Im Gegensatz zu den üblichen Betriebspraktika besteht die Lernpartner- schaft zwischen Schule und Unternehmen aus mehreren Bausteinen und verlangt von allen Beteiligten besonderes Engagement.“

> Ludwig Gehlen, Schulleiter der Anna-Freud-Schule – Rheinische Förderschule, Förderschwerpunkt Körper- liche und motorische Entwicklung, Sekundarstufe I und II – in Köln

(12)

Serie: Schule trifft Arbeitswelt

Teil 1 : Eine besondere Chance ...

Die Schulband „Freudscher Verspieler“

macht Musik. Denn heute – es ist der 30. August2006– gibt es einen Grund zum Feiern: Die Anna-Freud-Schule für körperbehinderte Menschen in Köln und die Kaufhof Warenhaus AG werden offiziell Partner. Im kommen- den Jahr absolvieren vier Schüler nach entsprechender Vorbereitung durch die Schule und das Unternehmen ein Be- triebspraktikum in drei Kaufhof-Filialen und dem Zentralen Abruflager in Fre- chen bei Köln – unter ihnen Alexander Szabados und Katharina Aßenmacher.

Die 15-jährige Schülerin und ihr zwei Jahre älterer Klassenkamerad gehen in die 9.Klasse, ihr vorletztes Schuljahr.

Alexander Szabados hat Schwierigkei- ten mit der Feinmotorik und der räum- lichen Orientierung. Katharina Aßen- macher ist hörbehindert. Außerdem ist ihr Gang je nach Tagesform unsicher und etwas verlangsamt.

Insgesamt besuchen rund 260behin- derte Schülerinnen und Schüler aus Nordrhein-Westfalen und den angren- zenden Bundesländern die Ganztages- einrichtung, deren Bildungsangebot von der Fachoberschulreife bis zum Abitur reicht. Die Anna-Freud-Schule fördert junge Menschen mit körperli-

chen Behinderungen sowie chroni- schen und psychosomatischen Erkran- kungen. Bei vielen Schülern stehen neben dem Unterricht daher auch re- gelmäßige Behandlungstermine in der therapeutisch-pflegerischen Abtei- lung der Schule auf dem Stundenplan.

Partnerschaft mit Kaufhof

In der Leseecke der Bibliothek haben es sich einige Schüler mit ihren Büchern bequem gemacht. Im „Schülertreff“

wird die Musik aufgedreht. Auf dem Pausenhof jagen zwei Jungen einem Fußball hinterher …. Alexander Szaba- dos und Katharina Aßenmacher fühlen sich wohl hier. Doch manchmal denken sie auch daran, was wohl sein wird, wenn sie in eineinhalb Jahren mit ihrer Fachoberschulreife, dem mittleren Bil- dungsabschluss nach Klasse 10, die Schule verlassen.

Die Vorbereitung auf das Berufsleben nimmt in der Anna-Freud-Schule seit jeher einen hohen Stellenwert ein. Zen- traler Baustein der Berufsorientierung ist das dreiwöchige Betriebsprakti- kum, das in Klasse 9stattfindet.„Unse- re Schüler sollen dabei erste Erfahrun- gen in der Arbeitswelt sammeln“,

erklärt Ludwig Gehlen, der seit1981an der Schule unterrichtet und vor sechs Jahren die Schulleitung übernommen hat. Ein Betriebspraktikum der beson- deren Art bietet die Partnerschaft mit der Kaufhof Warenhaus AG, die im ver- gangenen Jahr auf Vermittlung des In- tegrationsamtes beim Landschaftsver- band Rheinland in Köln entstanden ist.

Das Unternehmen bereitet sich vor

Unternehmen und Schule vereinbarten zunächst, in einem überschaubaren Rahmen mit vier Betriebspraktika zu starten. Im Frühjahr 2006 wurden die einzelnen Schritte,zum Beispiel Schnup- pertage in Schule und Betrieb, geplant und die ersten Vorbereitungen für das Praktikum begannen.

Die Unternehmenszentrale wandte sich an verschiedene Filialen und die Geschäftsführer klärten, ob in ihren Betrieben ein Praktikum stattfinden kann: Sind Kapazitäten vorhanden, die behinderten Schüler zu betreuen?

Wer ist interessiert und sensibel im Umgang mit Behinderungen? Welche Arbeitsbereiche ermöglichen einen sanften Einstieg? Schließlich fanden sich drei Praktikumsplätze „Kauf-

Katharina Aßenmacher und Alexander Szabados von der Anna-Freud-Schule in Köln – einer weiterführenden Schule für körperbehinderte Menschen – wurden für ein Betriebspraktikum bei der Kaufhof Warenhaus AG ausgewählt. Die ZB begleitet die Schüler ein Jahr lang.

S C H W E R P U N K T

Katharina und Alexander machen in eineinhalb Jahren ihren Schulabschluss.

In der Schulbibliothek kann man sich auch über Berufe informieren … Unterricht bei Gabriele Elias-Prohl: nicht

für die Schule, sondern für die Arbeitswelt lernen …

(13)

mann/Kauffrau im Einzel- handel“ in den Kaufhof- Filialen Köln/Hohe Straße, Köln-Weiden und Leverku- sen. Hinzu kam ein Prakti- kumsplatz „Fachkraft für Lagerlogistik“ im Zentralen Abruflager in Frechen.

Auswahl der Schüler

Alexander Szabados fährt sich durch den blonden Schopf. Ob er sich vorstel- len könne, ein Praktikum bei Kaufhof zu machen, hat ihn die Berufswahlko- ordinatorin der Schule, Gabriele Elias- Prohl, gefragt. Klar hätte er Lust dazu!

Auch Katharina Aßenmacher fand den Vorschlag verlockend, wenngleich sie noch nicht weiß, was sie später einmal beruflich machen will. Bei der Auswahl standen zunächst die körperliche Eig- nung und Belastbarkeit im Vorder- grund, so die Lehrerin.Welche Voraus- setzungen die Schüler für das Prakti- kum mitbringen müssen, darüber hatte das Unternehmen die Schule schon informiert: „Der Praktikant oder die Praktikantin sollte keinen Rollstuhl und keine Assistenz benötigen, häufi- ges Stehen und Gehen bewältigen und sich sprachlich angemessen artikulie- ren können. Eine mittlere Seh- und Hör- behinderung ist möglich.“

Auf der anderen Seite erfuhr der Be- trieb, was beim Umgang mit den be- hinderten Jugendlichen zu beachten

freundlich, zuverlässig und kommunikativ. Eigenschaf- ten, die im Verkauf beson- ders wichtig sind.“

Schnuppertage

Kurz vor den Osterferien fand das Elternforum statt – ein Informationsabend für die Eltern der Schüler, die in die engere Wahl kamen. Der Schulleiter: „Die Eltern haben eine wichtige Aufgabe. Sie begleiten ihre Kinder auf dem Weg in den Beruf, bera- ten und ermutigen sie.“

Der Projektplan sah als nächstes wech- selseitige Treffen in der Schule und in den Betrieben vor, damit sich die Beteiligten persönlich kennen lernen konnten. Anfang Juni besuchten die Geschäftsführer und Ausbildungsleiter der Filialen die Schule. Kurz danach kamen die Schüler mit ihren Lehrern zum Gegenbesuch in die Betriebe und wurden dort den zukünftigen „Kolle- gen“ vorgestellt.

In den folgenden Sommerferien ver- brachten Alexander Szabados und Katharina Aßenmacher zwei Schnup- pertage in „ihren“ Filialen.„Es war total klasse! Ich bin mit offenen Armen emp- fangen worden“, schwärmt Katharina Aßenmacher. Alexander Szabados nickt und grinst: „Nur die Füße haben abends weh getan!“

S C H W E R P U N K T

13

Alexander ist „guter“ Kunde in der Buchab- teilung von Kaufhof.

Katharina wird von ihren zukünftigen Kollegen im Betrieb herumgeführt.

WIE ES WEITER GEHT …

In der 2. Folge:

Was die Schüler an ihren Schnuppertagen erlebt haben. Wie Lehrer und Betriebsmitarbeiter von- einander lernen ...

ZB 4_2006

Alexander Szabados,17, 9. Klasse, ehrenamtlicher Sanitäter, liebt coole Klamotten und Tischtennis

Katharina Aßenmacher,15, 9. Klasse, Bücherwurm, Fan der Musik- gruppe “Rosen- stolz”, kocht gern für Freunde

ist: Die Orientierungsprobleme von Alexander Szabados nehmen ab, wenn man ihm Gelegenheit gibt,sich mit den Räumlichkeiten am Arbeitsplatz ver- traut zu machen. Die feinmotorischen Störungen tauchen überwiegend in Stresssituationen auf und verschwin- den mit zunehmender Sicherheit. Die Schwerhörigkeit von Katharina Aßen- macher ist kein Problem, wenn der Gesprächspartner die junge Frau von vorne sowie angemessen laut und deut- lich anspricht. „Die beiden sind auch von ihren schulischen Leistungen und vor allem von ihrer Persönlichkeit her bestens geeignet“, erklärt Gabriele Elias-Prohl. „Katharina und Alexander können auf Menschen zugehen.Sie sind

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Im Februar 2004 startete das For- schungsprojekt „Arbeitsassistenz zur Teilhabe“,das vom Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland in Köln in Zusammenarbeit mit der Bun- desarbeitsgemeinschaft der Integrati- onsämter und Hauptfürsorgestellen, BIH, durchgeführt wurde. Ziel der Stu- die war es zu überprüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Arbeits- assistenz* die beruflichen Chancen von schwerbehinderten Men-

schen verbessert und wie die Umsetzung der Lei- stung durch die Integra- tionsämter verläuft. Die vorbereitenden Arbeiten

wurden vom Integrationsamt in Köln übernommen, unterstützt durch eine von der Zentralstelle für Arbeitsvermitt- lung der Bundesagentur für Arbeit finanzierte Stelle. Das Institut für Ent- wicklungsplanung und Strukturfor- schung an der Universität Hannover – ies – führte die Studie durch. Nach einer quantitativen Auswertung von 445Fra- gebögen folgte eine telefonische Befra- gung von 126Assistenznehmerinnen und Assistenznehmern,81Assistenz- kräften und 50 Arbeitgebern von schwerbehinderten Menschen. Der Abschlussbericht mit den Ergebnissen der Befragung liegt nun vor.

Zahlen und Fakten

Die steigende Zahl von Antragstellern seit der Einführung eines Rechtsan- spruchs auf Arbeitsassistenz im Okto- ber 2000spiegelt das zunehmende In- teresse an diesem Instrument wider.

Von 2002bis 2004war ein Anstieg von über 100Prozent auf 878Leistungs- empfänger zu verzeichnen.**

Bei den befragten Assis- tenznehmern handelt es sich in der Mehrzahl um Männer (59,5Prozent) mit einer Sehbehinderung (40,5 Prozent) oder einer Körper- behinderung (38,1Prozent) im Alter zwi- schen 35und 54Jahren. Insgesamt wei- sen die Assistenznehmer ein hohes Bil- dungs- und Ausbildungsniveau auf. Eine beachtliche Anzahl von Assistenzneh- mern befindet sich in einer leitenden Position; viele sind selbstständig. Der bevorzugte Arbeitssektor ist der Dienstleistungsbereich. Die meisten Be- fragten sind im Öffentlichen Dienst beschäftigt und arbeiten 30oder mehr Stunden in der Woche. Die Tätigkeits- felder liegen zum Beispiel im pädago- gischen, juristischen oder verwaltungs- technischen Bereich. Knapp drei Vier- tel der Assistenzkräfte sind Frauen.

Bei den Hilfeleistungen, die von einer Assistenzkraft erbracht werden, handelt es sich um Tätigkeiten, die die eigent- liche Kernarbeit des Assistenznehmers unterstützen. Das Spektrum reicht da- bei von Mobilitätsassistenz, über Anrei- chen von Dingen und Büroorganisation bis zu Vorlesen von Texten und Unter- stützung bei gezielter Kontaktaufnah- me zu Kunden oder Arbeitskollegen.

Positive Gesamtbewertung

Die Möglichkeit, eine Arbeitsassistenz in Anspruch nehmen zu können, wird von den Assistenznehmern und Assis- tenznehmerinnen sehr begrüßt und positiv bewertet. Nach Einschätzung von fast60Prozent der Befragten, die bei vielen auf jahrelangen Erfahrungen im Erwerbsleben beruht,verbessern sich die Chancen von schwerbehinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt durch eine Arbeitsassistenz sehr. Hinsichtlich der Chancen auf einen Ausbildungs- platz fällt die Einschätzung noch posi- tiver aus. Als Begründungen wurden zum Beispiel genannt:

> Die Arbeitsleistung des Assistenzneh- menden verbessert sich.

> Mit einer Assistenzkraft ist eine Berufs- tätigkeit erst möglich.

> Die Integration des Betroffenen in den F O R U M

Die Leistung Arbeitsassistenz verbessert die beruflichen Chancen schwerbehinderter Menschen – so die Einschätzung von Betroffenen, die im Rahmen einer Studie befragt wurden.

Arbeitsassistenz: Zufriedenheit mit der Leistung

teils/teils zufrieden

keine Angabe unzufrieden

60,8 % 5,6 %

20,0 % 13,6 %

Im Fokus:

Wirksamkeit und Um- setzung der Leistung

Arbeitsassistenz

Forschungsprojekt

Arbeitsassistenz

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Betrieb wird durch eine Arbeitsassis- tenz gefördert.

> Die Arbeitssituation wird erleichtert.

Die Arbeitgeber bestätigen die positi- ve Einschätzung, auch wenn sie sich insgesamt zurückhaltender zeigen:

48 Prozent sind der Meinung, dass durch eine Arbeitsassistenz die Chan- cen schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt deutlich steigen. Sie geben an,dass die Bereitschaft,schwer- behinderte Menschen mit einer Assis- tenzkraft einzustellen, wächst, wenn gängige Vorbehalte, zum Beispiel hin- sichtlich der Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen sowie des organisatorischen Aufwands einer Arbeitsassistenz, durch positive Erfah- rungen ausgeräumt werden können.

Mit der Umsetzung des Rechtsan- spruchs auf Arbeitsassistenz sind zwei Drittel der Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer zufrieden.Weitere 20 Prozent sind teilweise zufrieden.

Bewertung der Umsetzung

Das Interesse der Integrationsämter galt auch der Umsetzung. Die Befragung erbrachte sowohl Bestätigung als auch Kritik an der Umsetzung der Leistung Arbeitsassistenz.

So wurde zum Beispiel das Antragsver- fahrenals zu kompliziert und zu auf- wändig beschrieben. Im Gegensatz da-

getierung nach individuellem Bedarf“.

Das bewilligte Budgetentspricht in den meisten Fällen, bei über 60Prozent der Antragstellenden, genau der beantrag- ten Höhe und wird mehrheitlich als aus- reichend bewertet.

Wertvolle Rückmeldung

Mit den Ergebnissen der Studie haben die Integrationsämter eine wertvolle Rückmeldung bekommen. Die Studie bestätigt, dass sich Arbeitsassistenz als ein geeignetes Instrument der Teilha- be schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben erwiesen hat.

Die im Abschlussbericht enthaltenen Empfehlun- gen zielen vor allem auf eine Vereinfachung des Verfahrens. Die Integrati-

onsämter werden sich in einem Work- shop eingehend mit den Ergebnissen der Studie auseinandersetzen und aus den Schlussfolgerungen ableiten, wo sich Verbesserungsbedarf bei der Anwendung des Instrumentes ergibt.

Da, wo die Studie die Annahmen be- stätigt, wird es um die Stärkung des Ansatzes gehen.

* Darunter fällt nicht die personelle Unterstützung, wie sie in vielen Fällen von den Betrieben und Dienststellen zur Verfügung gestellt wird und für die Arbeitgeber finan- zielle Leistungen des Integrationsamtes erhalten.

** laut Jahresbericht der BIH 2004/2005

zu wird die Beratung durch das Integra- tionsamt überwiegend als hilfreich und qualitativ gut bewertet.

Die Bearbeitungsdauer der Anträge erscheint den meisten Assistenzneh- mern zu lang und damit der ange- spannten Arbeitsmarktsituation nicht angemessen. Tatsächlich aber dauert die Bearbeitung der Anträge bei mehr als 60Prozent der Antragstellenden nur bis zu drei Monaten, womit den Emp- fehlungen der BIH gefolgt wird. Die Gründe für eine längere Bearbeitungs- zeit sind unterschiedlich und sowohl auf Bearbeitungsseite als auch bei den Antragstellenden zu suchen, wenn zum Beispiel erforderliche Unterlagen fehlen.

Die Nachweispflichtwird als „viel zu aufwändig“ und „lästig“ empfunden.

Die Assistenznehmer haben je nach Kos- tenträger und Bundesland Nachweise, wie Stundenzettel, Quittungen oder Überweisungsbelege, zu erbringen.

Die Uneinheitlichkeitder Umsetzung des Rechtsanspruchs je nach Kosten- träger und Bundesland irritiert und ver- ärgert die Antragsteller. Offensichtlich gestalten sich der Entscheidungsspiel- raum und die Umsetzungspraxis in un- terschiedlicher Weise.

Obwohl das Prinzip der Einzelfallent- scheidungin der Antragsbearbeitung gilt, scheint bei mehr als 15Prozent der Assistenznehmer ein anderer Eindruck vorzuherrschen. Sie fordern eine „Bud-

ZB 4_2006

15

F O R U M Arbeitsassistenz: Leistungsempfänger und Kostenersatz

2001

Anzahl der Leistungsempfänger

2002 2003 2004 2005

7,66 1.084 878

6,38 4,55

2,66 0,84

620

206

429

Kostenersatz in Millionen Euro 10

9 8 7 6 5 4 3 2 1 0

Unter der Lupe:

Verbesserungsbedarf bei der Anwendung des Instrumentes

Referenzen

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