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Gothaer Kindertagesstättenfür insgesamt 2,2 Millionen Euro saniert Kurier

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Aus dem Inhalt Amtlicher Teil

Bekanntmachungen und

Ausschreibungen Seiten 3 – 8 Nichtamtlicher Teil

Investitionen in Kitas Seiten 11 – 14

Schulen Seite 16

Kinder- u. Jugendangebote Seite 18

Frauenzentrum Seite 20

Senioren Seite 21

Vereine Seite 22

Kurier www.gotha.de

Auf ein Wort:

Amtsblatt der Stadt Gotha | Nr. 10 ⁄ 21. Jahrgang | 25. Oktober 2012

Erzieherinnen und Erzieher des Reggio-Kinderhauses sind stolz auf ihre sanierte Kin- dertagesstätte und die gelungene Organisation des Bauablaufes. Nun beginnen die abschließenden Umbaumaßnahmen im Bereich Sanitär/Heizung, bevor im zweiten Halb- jahr 2013 die volle Konzentration wieder auf zahlreiche Projekte gerichtet werden kann.

Foto: Lutz Ebhardt

Über die Dächer der Stadt reicht der Blick oft weit ins Land und man sieht das, was vom Erdboden oft nicht gleich zu erblicken ist.

Kürzlich war ich in Moskau, keine Stadt wie Gotha, denn die Straßen waren voll Autos gestaut, die Metro vollgestopfter, als unsere Straßenbahn und die Men- schen waren so geduldig. Den schöns- ten Blick auf Moskau hat man von der Anhöhe des Kremls und hoch über den Dächern dieser legendären Festung schwebten Baukräne. Große Kräne, gelbe Kräne und jeder, der sich bei Krä- nen auskennt, weiß, dass so gewaltige Hebezeuge, deren Schweißnähte hal- ten, nur von Gothaer Händen gefertigt sein können. Gothaer Qualitätsarbeit schwebt über den Dächern einer 16-Mil- lionen-Einwohner-Metropole und sorgt dafür, dass Kunstschätze, dass Woh- nungen und Regierungsgebäude das richtige Dach bekommen. Da ist man schon irgendwie stolz als Stadtober- haupt, wenn man aus der thüringischen Metropole kommt, wo man schon seit Jahrzehnten eine gute Schweißnaht legt und gern alles unter Dach und Fach bringt.

Die Gruppe Dshingis Khan sang einst- mals den Erfolgstitel „Moskau – Tor zur Vergangenheit, Spiegel der Zarenzeit –“

– das ist die Stadt wirklich. Sie gibt ihr Erbe an Touristen weiter und die Men- schen sind stolz auf die Geschichte ihrer alten Regenten. Sie blicken nach vorn, so wie wir zu ihm hoch schauen, wenn wir unseren Ernst sehen, der im Jahre 1640 Gotha zu seiner Residenz erhob und bereits mit dem Vater von Zar Peter dem Großen in Briefkontakt stand.

Ernst der Fromme wusste, ein Land hat nur Zukunft, wenn es in alle Himmels- richtungen blickt. Wer einseitig schaut wird blind und verstellt sich die Chance, Neues zu entdecken.

Ihr

Gothaer Kindertagesstätten

für insgesamt 2,2 Millionen Euro saniert

Stadt investiert in die Zukunft und wirbt um weitere Fachkräfte

Die Residenzstadt Gotha hat in den letz- ten Jahren umfangreiche Investitionen im Bildungsbereich vorgenommen. Mit Un- terstützung aus dem „Konjunkturpaket II“ und umfangreichen Haushaltsmitteln wurden im Zeitraum von 2010 bis 2012 al- lein im Bereich der Gothaer Kindertages- stätten rund 2,2 Millionen Euro baulich in- vestiert. Die größten Investitionssummen fl ossen dabei in das Reggio-Kinderhaus mit 991.000 Euro für den Anbau eines Mehrzweckraumes, die Erneuerung der Fenster, die Dämmung von Dach und Fas- sade und die Sanierung von Sanitäranla- gen. In der AWO-Kindertagesstätte Juri- Gagarin-Straße wurden beim Umbau des Bürotraktes in Krippenräume und in die Dachsanierung 387.000 Euro investiert.

In den siebzehn Einrichtungen in kommu- naler und freier Trägerschaft werden der- zeit insgesamt 1841 Kinder betreut, da-

runter 170 Krippenkinder. Damit werden die Vorgaben des Thüringer Kindertages- stättengesetzes mit bereits 93,6 % er- füllt. Um diese zu realisieren, wurden zu- sätzlich zahlreiche Erzieherinnen und Er- zieher eingestellt. Allein im August die- ses Jahres wurden aus den Reihen der Halbjahrespraktikanten sechs neue Pä- dagogen im „Team Gotha“ aufgenom- men. Die Fachkräftesuche geht aber wei- ter. Die Stadtverwaltung hat eine Werbe- aktion an Ausbildungsstätten künftiger Kita-Erzieher gestartet und hofft unter den nächsten Absolventen qualifi zierte Bewerber fi nden zu können. In Vorberei- tung dafür bietet die Stadt Gotha Plätze für Praktika in den Wunscheinrichtungen und professionelle Fachberatung in den hochmotivierten Teams der Einrich- tungen an. (Weitere Informationen fi n- den Sie auf den Seiten 11 bis 14).

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Seite 2 · Rathaus-Kurier · Nr. 10/2012 · 25. Oktober 2012 Nichtamtlicher Teil

Wieder Adventskalender vom Lions Club Gotha & Lions – Förderverein Gotha e.V.

Der Lions Club Gotha und der Lions – Förder- verein Gotha e.V. bringen auch dieses Jahr vom 22. Oktober bis zum 30. November 2012 einen Adventskalender in einer Stückzahl von 2000 Kalendern zum Preis von je 5 € in den Verkauf. Jeder Kalender ist ein Los und trägt ei- ne Losnummer!

147 Gewinne im Gesamtwert von ca. 9000 Eu- ro kommen zur Verlosung. Die Gewinne wur- den zum Zweck der gemeinnützigen Lotterie von Privatpersonen und Firmen aus dem Kreis Gotha gespendet. Der Erlös der gemeinnüt- zigen Lotterie ist für das Kinder- und Jugend- hospiz Mitteldeutschland in Tambach-Dietharz bestimmt. Der Kinderhos pizdienst Mittel- deutschland e.V. konnte aufgrund günstiger Umstände eine stationä re Hospizeinrichtung in Tambach-Dietharz schaffen, die unter dem Motto „Nicht dem Leben mehr Tage, sondern den Tagen mehr Leben schenken“ schwerst- kranken Kindern und deren Familien für einen begrenzten Zeitraum Aufenthalt und Betreu- ung in liebevoller Atmosphäre ermöglicht.

Der Bau des Kinderhospizes konnte durch Fi- nanzierungsmittel und Spenden von über 4,9 Mill € realisiert werden. Um das Kinder- hospiz am Leben zu erhalten, bedarf es aber jährlich einer Summe von ca. 450.000 €, die über Spenden erzielt werden müssen, da die Finanzierung über gesetzliche Zuwendungen und Krankenkassen nicht ausreichend ist.

Nachdem aus dem Kalenderverkauf 2010 an

„Liora“ 6.006 €, 2011 an den Kinder- und Ju- gendschutzdienst 6.907 € ausgereicht werden konnten, hoffen Lions Club Gotha und der Li- ons – Förderverein Gotha e.V. 2012 das Kinder- hospiz mit einem ähnlich hohen Betrag unter- stützen zu können.

Der Verkauf der 2000 durchnummerierten Ka- lender erfolgt vom 22. Oktober bis 30. Novem- ber in Gotha in der Tourist Information, Haupt- markt 33, im Bürgerbüro Rathaus II, Ekhof - platz 24, in der City Lotto Verkaufsstelle, Quer- straße 2 und in einigen Apotheken.

Außer den vier hinter jedem Türchen genann- ten Preisen werden täglich bis zu drei weitere Preise ausgelost. Die Auslosung der Gewinn- zahlen (Losnummern) erfolgt unter Aus- schluss des Rechtsweges nach Abschluss des Verkaufs unter notarieller Aufsicht.

Die Bekanntmachung der Gewinnzahlen für die Kalendertage erfolgt täglich: in der Go- thaer Tagespost, Thüringer Landeszeitung, in der Thüringer Allgemeine, Lokalteil, im Internet unter http://www.lionsclub-gotha.

de, wöchentlich: im Allgemeinen Anzeiger, Gotha, in Die Hallos in Thüringen, Ausgabe Gotha

Jeder Gewinner kann mit dem ausgefüllten Coupon von der Rückseite des Kalenders sei- nen Preis zu den offi ziellen Geschäftszeiten in der Tourist-Information Gotha, Hauptmarkt 33 ab dem Folgetag der Gewinnveröffentlichung in Empfang nehmen.

LIONS Club Gotha 2010LIONS Club Gotha 2012LIONS Club Gotha 2012

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Er ist bereits zu einer guten Tradition gewor- den: Der Kunsthandwerkermarkt Ende Novem- ber im Tivoli.

In diesem Jahr öffnet der Markt bereits am Freitagnachmittag, den 23. November 2012 seine Türen. In der Zeit von 16.00 bis 22.00 Uhr kann Thüringer Kunsthandwerk betrachtet, ge- schätzt und gekauft werden. Ab 20.00 Uhr be- ginnt die öffentliche Generalprobe zur Mode- performance der Theatergruppe des „Art der Stadt“ Gotha, bekleidet vom Ladengeschäft

„Verwebtes“.

Am Samstag, den 24.11.2012 hoffen die Aus- steller von 10.00 – 18.00 Uhr auf einen regen Besucheransturm und großes Kaufi nteresse.

Musikalische Unterhaltung gibt es 10.30 und 12.00 Uhr mit der Klezmerband „Viriditas“ aus Gotha.

Um 11.30 Uhr hält die Farb- und Stilberaterin Christine Holland-Cunz einen Vortrag zum Thema „Gut behütet durch den Winter“ und 14.00 Uhr spricht sie über „Tücher tragen mit Genuss“. Interessenten können nach den Vor- trägen auch gern einen individuellen Bera- tungstermin mit ihr vereinbaren. Ein Highlight ist um 16.00 Uhr die Modeperformance.

Für die Kinder gibt es eine Bastelstube. Es kann nach Herzenslust gefi lzt oder es können Weihnachtssterne gebastelt werden.

Für das leibliche Wohl sorgen die Mitglieder des Tivoli-Fördervereins im Tivoli-Café. Zu den ausstellenden Kunsthandwerkern gehören Drechsler, Filzer, Weber, Schmuckgestalter, Blumenbinder, Textilkünstler, Grafi ker, Kera- miker, Stricker und Holzbildhauer.

Eintritt kostet für Erwachsene: 2 €, Kinder haben freien Eintritt.

Bürgermeister ernannt

In der Sitzung des Stadtrates am 17. Okto- ber 2012 ernannte Oberbürgermeister Knut Kreuch den am 12. September 2012 vom Stadtrat gewählten Klaus Schmitz-Giels- dorf zum neuen Bürgermeister der Stadt Gotha.

Klaus Schmitz-Gielsdorf wurde am 20. Mai 1960 in Köln geboren. Er ist verheiratet und Vater zweier Kinder. Nach dem Architektur- studium begann Klaus Schmitz-Gielsdorf 1989 als Architekt im Kölner Architektur- büro Prof. Schürmann. Von 1992 bis 1996 war er Niederlassungsleiter und Partner des Planungsbüros Eller Maier Walter in Leipzig und von 1996 bis 2002 arbeitete er als Freier Architekt in der Messestadt. Von 2002 bis 2012 war er Amtsarchitekt der Stadt Leipzig. Der 52-jährige wird sein Amt in der Residenzstadt Gotha am 1. Novem- ber dieses Jahres antreten.

Neue Schulsach- bearbeiterin im Team

Die Stadt Gotha ist Träger von 7 Grund- und 4 Regelschulen mit insgesamt 1266 Grund- und 789 Regelschülern. Die umfangreichen Arbeiten, die im täglichen Schulalltag au- ßerhalb des Unterrichts anfallen, werden durch die 6 Schulsachbearbeiter in den Schulen erledigt. Hierbei werden nicht nur Statistiken erstellt, Schülerakten gepfl egt, Telefonate geführt, sondern auch so man- che Schülerträne getrocknet.

Die langjährige Schulsachbearbeiterin Frau Storch, die gute Seele in der Grund- schule „Erich-Kästner“ in Sundhausen und in der Regelschule „Friedrich My conius“ in der Bürgeraue, trat am 1. Oktober 2012 ih- re Ruhephase der Altersteilzeit an. Ihre Nachfolgerin wird Claudia Döpping.

Kunst - und Handwerkermarkt im Gothaer Tivoli

Foto: Lutz EbhardtFoto: Lutz Ebhardt

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Amtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 10/2012 · 25. Oktober 2012 · Seite 3

Öffentliche Ausschreibung

Die Stadt Gotha als Eigentümerin verkauft auf dem Wege der Öffentli- chen Ausschreibung nachfolgendes unbebautes Grundstück in der Ge- markung Gotha:

– Lucas-Cranach-Straße, Flur 5, Flurstück 462/3, Gesamtfl äche: 562 m2. Der Verkehrswert beträgt gemäß vorliegendem Gutachten: 30.000,00 €. Das o.g. Grundstück ist unbebaut und befi ndet sich im Sanierungsge- biet und Denkmalensemble, weiterhin im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 8.1 Wohngebiet „Östliche Altstadt“. Derzeit wird der B-Plan hinsicht- lich der Festsetzung Nr. 16 „Baumschutz“ geändert. Die Fällung der Pap- peln und die dafür erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind durch den zukünftigen Eigentümer zu realisieren und zu fi nanzieren. Die ge- schlossene Bauweise wird in abweichende Bauweise geändert, so dass eine Einzel- oder Reihenhausbebauung auf dem Grundstück möglich ist.

Das Gebiet ist als besonderes Wohngebiet mit einer Grundstücksüber- bauung von 40% ausgewiesen. Als Nutzungen sind Wohnen und nicht- störendes Gewerbe möglich.

Im B-Plan ist eine straßenbegleitende Bebauung 2 – 3 Geschosse mit einem Satteldach realisierbar.

Mit der Rechtskraft der derzeitigen Änderung des B-Planes 8.1 ist nach jetzigem Kenntnisstand ca. im Februar 2013 zu rechnen.

Sollte sich im Rahmen der Änderung des B-Plans herausstellen, dass aufgrund der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eine Be- baubarkeit des Flurstücks 462/3 nicht gewährleistet werden kann, ist die öffentliche Ausschreibung aufzuheben.

Allgemeinverfügung

Einziehung

In der Gemarkung Gotha wird der in der Anlage 1 gekennzeichnete Weg an der Emminghausstraße (Flur 17, Flurstück 23) gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) vom 07.05.1993 – Thür.GVBl.

vom 13.05.1993, Seite 273 – als Gemeindestraße eingezogen.

Die Einziehung des Weges hat der Stadtrat der Stadt Gotha in seiner Sitzung am 12.09.2012 (B 422/12) beschlossen.

Auf die Ankündigung der Einziehung (Amtsblatt der Stadt Gotha

„Rathaus-Kurier Nr. 12/2011 vom 22.Dezember 2011, S. 7) wird hin- gewiesen.

Anlage

Lageplan des einzuziehenden Weges an der Emminghausstraße Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Verfügung ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs gege- ben. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung der Verfügung im Amtsblatt der Stadt Gotha „ Rat- haus – Kurier“ schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwal- tung Gotha, Tiefbauamt, Abteilung Straßenverwaltung, Zimmer 421, Ekhofplatz 24 zu erheben.

Gotha, 04.10.2012 Kreuch

Oberbürgermeister gez. i. V. Mikolajczak

Beigeordnete Siegel Die vollständige Verfügung mit Begründung kann während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Gotha, Tiefbauamt, Abtei- lung Straßenverwaltung, Zimmer 421, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha eingesehen werden.

Für das vorgenannte Grundstück liegt ein Bescheid zur Erhebung des Herstellungsbeitrages für die öffentliche Entwässerungseinrichtung bei der Stadt Gotha vor. Da das Grundstück momentan nicht mit Gebäuden o.ä. bebaut ist, ist kein Herstellungsbeitrag für die Entwässerungsein- richtung durch die Stadt Gotha zu entrichten. Bei Bebauung des Grund- stückes fallen Beiträge entsprechend der tatsächlichen Bebauung an.

Sollte die Stadt Gotha im Hinblick auf die anfallenden Beiträge in An- spruch genommen werden, hat der Erwerber der Stadt Gotha die Beiträ- ge zu erstatten.

Das Erwerbsangebot mit Darlegung eines Planungskonzeptes zur zu- künftigen Nutzung, zum Durchführungszeitraum und zu den voraus- sichtlichen Kosten sowie unter Hinzufügung eines Finanzierungsnach- weises über den Kaufpreis sind bis zum 22.11.2012, 11.00 Uhr mit deut- licher Kennzeichnung „Gebot für Ausschreibung Lucas-Cranach-Straße“

bei der Stadtverwaltung Gotha, Abt. Liegenschaften, Frau Kurpat, Ekhof- platz 24 in 99867 Gotha im verschlossenen Umschlag „Ausschreibung Lucas-Cranach-Straße – bitte bis zum Stichtag nicht öffnen!“ einzurei- chen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Stadtplanung, Frau Ernst, Tel. (03621) 222-613 zur Verfügung.

Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Stadtrat der Stadt Gotha.

Für die Entscheidungsfi ndung ist das Nutzungskonzept entschei- dend.

Die Stadtverwaltung Gotha ist nicht verpfl ichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen.

Kreuch

Oberbürgermeister

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Seite 4 · Rathaus-Kurier · Nr. 10/2012 · 25. Oktober 2012 Amtlicher Teil

Bekanntmachung von Satzungen

Beschluss- und Anzeigevermerk

1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 12.09.2012 mit Beschluss- Nr. 425/12 die Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Gotha (Straßenreinigungssatzung) beschlossen.

2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 18.09.2012, das am 20.09.2012 bei der Stadt Gotha einging, den Eingang der Sat- zung bestätigt.

Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Aufl agen erteilt.

Die Satzung darf nach Ablauf eines Monats nach Erhalt der Ein- gangsbestätigung bekannt gemacht werden.

SATZUNG

über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Gotha (Straßenreinigungssatzung)

Auf Grund der §§ 2 und 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Thü- ringer Haushaltsbegleitgesetzes 2012 vom 21.12.2011 (GVBl. S.531) und des § 49 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 7. Mai 1993 (GVBl. S. 273) zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 10. März 2005 (GVBl. S. 58) hat der Stadtrat der Stadt Gotha in seiner Sitzung am 12.09.2012 folgende Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Gotha (Straßenreinigungssatzung) beschlossen:

I

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1

Übertragung der Reinigungspfl icht

(1) Die Verpfl ichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen nach § 49 Abs. 1 und 3 ThürStrG wird nach Maßgabe der folgenden Bestim- mungen auf die Eigentümer und Besitzer der innerhalb der geschlos- senen Ortslage durch öffentliche Wege, Straßen und Plätze erschlos- senen, bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen.

(2) Die Stadt übernimmt die Verpfl ichtung zur Reinigung der Fahr- bahnen, der Überwege, der Straßenrinnen und Einfl ussöffnungen der Straßenkanäle, der in der Anlage 1 (Straßenverzeichnis) aufge- führten Straßen (Straßenabschnitte).

(3) Soweit die Stadt nach Abs. 2 verpfl ichtet bleibt, übt sie die Reini- gungspfl icht als öffentlich-rechtliche Aufgabe aus.

(4) Die Reinigungspfl icht des Verursachers nach § 17 Abs. 1 Thüringer Straßengesetz, § 7 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz und § 32 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung bleibt unberührt.

(5) Entstehen Verunreinigungen durch Veranstaltungen, Verteilen von Werbematerial bei Schaubuden, Verkaufswerbeständen u. Ä. oder durch sonstige Anlagen oder Einrichtungen, so sind die Veranstalter, Eigentümer oder Inhaber zur unverzüglichen Beseitigung der Verun- reinigung verpfl ichtet.

§ 2

Gegenstand der Reinigungspfl icht

(1) Zu reinigen sind alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlos- senen Ortslage (§ 5 Abs. 1 Satz 2 ThürStrG).

(2) Die Reinigungspfl icht erstreckt sich auf:

a) die Fahrbahnen einschließlich Radwege, auch selbständige Rad- wege und Standspuren,

b) die Parkplätze,

c) die Straßenrinnen und Einfl ussöffnungen der Straßenkanäle, d) die Gehwege, Rad/Gehwege und Schrammborde, Parkbuchten

und -streifen, einschließlich der Reinigung von Haltestellen öf- fentlicher Verkehrsmittel,

e) Baumscheiben, begrünte Flächen, Böschungen, Stützmauern und Ähnliches,

f ) die Überwege.

(3) Gehwege im Sinne dieser Satzung sind

– die für den Fußgängerverkehr ausdrücklich bestimmten und äu- ßerlich von der Fahrbahn abgegrenzten Teile der Straße, ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand und auf die Breite der Straße (z.B. Bürgersteige, unbefestigte Gehwege, Seitenstreifen), – in Ermangelung einer äußerlichen Abgrenzung, die dem Fußgän-

gerverkehr dienenden Teile am Rande der öffentlichen Straßen in der Breite von mindestens 1,00 m, gemessen von der Fahrbahn- grenze aus, sowie

– die räumlich von einer Fahrbahn getrennten selbständigen Fuß- wege.

– Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsbe- ruhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.

Sicherheitsstreifen bis 0,5 m sind keine Gehwege im Sinne dieser Satzung.

(4) Überwege sind die als solche besonders gekennzeichneten Über- wege für den Fußgängerverkehr sowie die Überwege an Straßen- kreuzungen und Einmündun gen in Verlängerung der Gehwege.

§ 3 Verpfl ichtete

(1) Verpfl ichtete im Sinne dieser Satzung für die in § 1 bezeichneten Grundstücke sind die Eigentümer, Erbbauberechtigten, Wohnungs- eigentümer, Nießbraucher nach §§ 1030 ff BGB, Wohnungsberech- tigten nach § 1093 BGB sowie sonstige zur Nutzung des Grund- stückes dinglich Berechtigte, denen – abgesehen von der oben er- wähnten Wohnungsberechtigung – nicht nur eine Grunddienstbar- keit oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zusteht.

(2) Gleiches gilt für sonstige Besitzer, die das Grundstück gebrauchen, wenn sie die durch diese Satzung begründeten Reinigungsverpfl ich- tungen vertraglich übernommen haben und wenn dazu die Stadt ih- re jederzeit frei widerrufl iche Genehmigung erteilt hat.

(3) Haben Dritte von den nach Absatz 1 und 2 genannten Personen, die durch diese Satzung begründeten Verpfl ichtungen vertraglich über- nommen, verbleibt die Verpfl ichtung zur Reinigung und dem Winter- dienst unabhängig hiervon weiterhin bei den Verpfl ichteten nach Absatz 1 und 2.

(4) Verpfl ichtete nach Absatz 1 können nur dann in Anspruch genom- men werden, wenn die Reinigungspfl icht gegenüber Verpfl ichteten nach Absatz 2 nicht durch setzbar ist.

(5) Als Grundstück im Sinne dieser Satzung gilt jeder Grundbesitz, der innerhalb der geschlossenen Ortslage an eine öffentliche Straße an- grenzt und von der Straße unmittelbar oder mittelbar erschlossen wird.

(6) Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zu der sie erschlie- ßenden Straße, so bilden das an die Straße angrenzende Grund- stück (Kopfgrundstück) und die dahinterliegenden Grundstücke (Hinterliegergrundstück) eine Straßenreinigungseinheit. Es liegen Grundstücke hintereinander zu der sie erschließenden Straße, wenn sie mindestens mit der Hälfte ihrer, dieser Straße zugekehrten Sei- te, hinter dem Kopfgrundstück liegen.

Besteht in einer Straße oder einem Weg nur einseitig ein Gehweg, so ist derjenige Anlieger, dessen Grundstück an den Gehweg an- grenzt. Derjenige, dessen Grundstück dem Gehweg gegenüber liegt, ist Gegenüberlieger. Anlieger und Gegenüberlieger bilden ebenfalls eine Straßenreinigungseinheit.

Die Eigentümer und Besitzer der zur Straßenreinigungseinheit ge- hörenden Grundstücke sind abwechselnd reinigungspfl ichtig. Die Reinigungspfl icht wechselt jährlich. In Jahren mit gerader Endzif fer sind die Eigentümer oder Besitzer der Kopfgrundstücke bzw. auf der Gehwegseite befi ndlichen Grundstücke (Anlieger), in Jahren mit un- gerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der Hinterlieger- grundstücke bzw. der auf der gegenüberliegenden Straßenseite be- fi ndlichen Grundstücke (Gegenüberlieger) verpfl ichtet. Sind mehre- re Verpfl ichtete aus Anlieger und Gegenüberlieger sowie aus Kopf- grundstück und Hinterlieger an einem Straßenabschnitt zur Reinigung verpfl ichtet, bilden diese eine gemischte Straßenreini- gungseinheit. Die Reinigungspfl icht wechselt jährlich innerhalb der gemischten Straßenreinigungseinheit und in den Straßenreini- gungseinheiten.

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Amtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 10/2012 · 25. Oktober 2012 · Seite 5

Amtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 10/2012 · 25. Oktober 2012 · Seite 5

(7) Mehrere Eigentümer und Besitzer im Sinne der Absätze 1 und 2 kön- nen als Gesamtschuldner zur Erfüllung der ihnen nach dieser Sat- zung obliegenden Pfl ichten herangezogen werden.

§ 4

Anschluss- und Benutzungsrecht

Der Verpfl ichtete (im Sinne des § 3 Abs. 1 und 2 dieser Satzung) eines Grundstückes, das von einer im Straßenverzeichnis aufgeführten Stra- ße, einem Weg oder Platz erschlossen wird, ist berechtigt, den An- schluss seines Grundstückes an die öffentliche Straßenreinigung (§ 1 Abs. 2 und 3) genehmigt zu erhalten und von der Einrichtung bedient zu werden, soweit dies der Stadt möglich und zumutbar ist.

§ 5

Anschluss- und Benutzungszwang

(1) Die Grundstücke, die von den im Straßenverzeichnis (Anlage 1) auf- geführten Straßen, Wege und Plätze erschlossen sind, gelten als an die öffentliche Straßenreinigung (§ 1 Abs. 2 und 3) angeschlossen.

(2) Die Eigentümer und Besitzer der Grundstücke im Sinne des § 3 Abs.

1 und 2 dieser Satzung sind verpfl ichtet, die öffentliche Straßenrei- nigung zu benutzen.

(3) Soweit dies für den Verpfl ichteten eine unzumutbare Härte bedeu- ten würde, kann auf Antrag eine Befreiung vom Anschluss- und Be- nutzungszwang erteilt werden.

§ 6

Umfang der übertragenen Verpfl ichtung Die Reinigungspfl icht umfasst

a) die Straßenreinigung (§§ 7 bis 10) und b) den Winterdienst (§§ 11 und 12).

II

STRASSENREINIGUNG

§ 7

Umfang der Straßenreinigung

(1) Die ausgebauten Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile) sind regelmäßig und so zu reinigen, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere eine Gesundheitsgefähr- dung, infolge Verunreinigung der Straße aus ihrer Benutzung oder durch Witterungseinfl üsse vermieden oder beseitigt wird. Die Rei- nigungspfl icht umfasst auch die Beseitigung aller nicht auf die Stra- ße gehörenden Gegenstände, insbesondere auch die Entfernung von Papier, Laub, Unkraut, Moos, Gras, Kehricht, Schlamm usw.

Ausgebaut im Sinne dieser Satzung sind Straßen (Straßenabschnit- te, Straßen teile), wenn sie mit einer festen Decke (Asphalt, Beton, Pfl aster, Platten oder einem in seiner Wirkung ähnlichen Material) versehen sind.

(2) Bei nicht ausgebauten Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile), Straßen mit wassergebundener Decke oder bei nicht ausgebauten Gehwegen umfasst die Reinigung nur das Beseitigen von Fremdkör- pern, groben Verunreinigungen, Laub, Papier oder Ähnlichem. Bei Baumscheiben und begrünten Flächen umfasst die Reinigung das Beseitigen von Fremdkörpern, groben Verunreinigungen, Laub, Pa- pier und Ähnlichem.

(3) Der Staubentwicklung beim Straßenreinigen ist durch Besprengen mit Wasser vorzubeugen, soweit nicht besondere Umstände entge- genstehen (z.B. ausgerufener Wassernotstand, Gefahr der Eisbil- dung).

(4) Bei der Reinigung sind solche Geräte und Mittel zu verwenden, die die Straße (Straßenteile und Zubehör) nicht beschädigen oder zer- stören.

(5) Der Straßenkehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder Nach- barn, noch Straßensinkkästen, sonstigen Entwässerungsanlagen, offenen Abwässergräben, öffentlich aufgestellten Einrichtungen (z.B. Papierkörbe, Glas- und Papiersam melcontainer) und öffentlich unterhaltenen Anlagen (z.B. Gruben, Gewässer usw.) zugeführt wer- den.

(6) Den Straßen, insbesondere den Rinnen, dürfen keine Spül-, Haus-, Fäkal- oder gewerbliche Abwässer zugeleitet werden. Untersagt ist auch das Ableiten von Jauche, Blut oder sonstigen übelriechenden Flüssigkeiten auf die Straßen, Wege und Plätze.

§ 8 Reinigungsfl äche

(1) Die zu reinigende Fläche erstreckt sich vom Grundstück aus in der Breite, in der es zu einer oder mehreren Straßen hin liegt, bis zur Mit- te der Straße. Bei Eckgrundstücken vergrößert sich die Reinigungs- fl äche bis zum Schnittpunkt der Straßenmitten. Bei Plätzen ist au- ßer dem Gehweg und der Straßenrinne ein 2,5 m breiter Streifen – vom Gehwegrand in Richtung Fahrbahn bzw. Platzmitte – zu reini- gen. Ist bei Plätzen kein Gehweg (§ 2 Abs. 3) vorhanden, ist ein 4 m breiter Streifen zu reinigen.

(2) Hat die Straße vor einem Grundstück eine durch Mittelstreifen oder ähnliche Einrichtungen getrennte Fahrbahn, so hat der Verpfl ichte- te die gesamte Breite der seinem Grundstück zugekehrten Fahrbahn zu reinigen.

§ 9 Reinigungszeiten

(1) Soweit nicht besondere Umstände, etwa plötzliche oder den norma- len Rahmen übersteigende Verschmutzung, ein sofortiges Räumen notwendig machen, sind die Straßen durch die nach § 3 Verpfl ichte- ten einmal wöchentlich zu reinigen.

(2) Darüber hinaus kann die Stadt durch gesonderte Anordnung bestimmen, dass in besonderen Fällen (Veranstaltungen, Volks- und Heimatfeste, Umzüge und Ähnliches) einzelne Straßen zu- sätzlich gereinigt werden müssen. Die Anordnung nach § 9 Abs. 2, Satz 1 ist öffentlich im Amtsblatt der Stadt Gotha bekannt zu machen.

§ 10

Öffentliche Straßenreinigung

(1) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten entsprechend auch für die Reinigung der Straßenteile (§ 2 Abs. 2 Buchst. a bis c und f ) der in dem Verzeichnis als Anlage 1 zu dieser Satzung aufgeführten Stra- ßen, Wege und Plätze und für die Reinigungspfl icht für die Überwege dieser Straßen.

(2) Die öffentliche Straßenreinigung wird von der Stadt Gotha durchge- führt. Hierfür werden Gebühren nach Maßgabe einer gesonderten Gebührensatzung erhoben.

(3) Die Straßen, Wege und Plätze, die der öffentlichen Straßenreini- gung unterliegen, werden in folgende Reinigungsklassen einge- teilt:

Reinigungsklasse 1 3 x wöchentlich Reinigungsklasse 2 2 x wöchentlich Reinigungsklasse 3 1 x wöchentlich

Die Reinigungsklasse ist im Straßenverzeichnis (Anlage 1) festge- legt.

III WINTERDIENST

§ 11 Schneeräumung

(1) Neben der Straßenreinigungspfl icht haben die Verpfl ichteten bei Schneefall sämtliche dem Fußgängerverkehr dienende Teile der öf- fentlichen Straße im Sinne des § 2 Abs. 3 der Satzung und Zugänge zu Überwegen zwischen ihren Grundstücken und der Fahrbahn in ei- ner solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Gleiches gilt für die vor den Grundstücken vorhandenen Überwege.

Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO), in verkehrsberu- higten Bereichen (Zeichen 325 StVO) oder bei Plätzen Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befi ndlichen Grundstücke als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberlie- genden Straßenseite befi ndlichen Grundstücke zum Winterdienst auf diesem Gehweg verpfl ichtet. In Jahren mit gerader Endzif fer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befi nd- lichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentü- mer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite be- fi ndlichen Grundstücke verpfl ichtet.

(6)

Seite 6 · Rathaus-Kurier · Nr. 10/2012 · 25. Oktober 2012 Amtlicher Teil

Sind Anlieger und Hinterlieger zur Straßenreinigung verpfl ichtet, sind diese auch zum Winterdienst im Sinne diese Satzung verpfl ich- tet. Im Übrigen gilt § 3 Abs. 6 entsprechend.

Die Lage der zu räumenden Gehwegfl äche bestimmt sich nach der Länge in der das Grundstück oder die Straßenreinigungseinheit an eine oder mehreren Straßen anliegt und nach § 8 Abs. 1 der Satzung, wobei bei den gegenüberliegenden Grundstücken, deren Grund- stücksbreite auf die Gehwegseite zu projizieren ist.

Mündet in Straßen mit einseitigem Gehweg auf der dem Gehweg ge- genüberliegenden Seite eine Straße ein, so sind die Eigentümer oder Besitzer der Eckgrundstücke verpfl ichtet, zusätzlich zu der vor- stehend festgelegten Gehwegfl äche auch den Teil des Gehweges von Schnee zu räumen, der gegenüber der einmündenden Straße liegt, und zwar jeweils bis zur gedachten Verlängerung der Achse der einmündenden Straße.

(2) Die von Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutz- bare Gehwegfl äche gewährleistet ist. Der später Räumende muss sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung vom gegenüberlie- genden Grundstück anpassen.

(3) Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,00 Meter zu räumen. Im Bereich von Haltestellen des ÖPNV ist ein Zugang zur Fahrbahn von mindestes 5 m zu räumen.

(4) Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls – soweit mög- lich und zumutbar – zu lösen und abzulagern. Die Gossen, Einlauf- schächte und der Brandbekämpfung dienenden Vorrichtungen sind schnee- und eisfrei zu halten.

(5) Schnee und Eisstücke dürfen nicht so gelagert werden, dass der Ver- kehr auf der Fahrbahn, auf vorhandenen Radwegen und Gehweg ge- fährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar ist, behin- dert wird. Anderenfalls hat die Ablagerung des zu beseitigenden Schnees und der Eisstücke auf Flächen außerhalb des Verkehrs- raumes zu erfolgen.

(6) Die Abfl ussrinnen müssen bei Tauwetter von Schnee und Eis freige- halten werden.

(7) Der Winterdienst ist durch den Verpfl ichteten an:

– Wochentagen von 7.00 Uhr – 20.00 Uhr und – Sonn- u. Feiertagen von 8.00 Uhr – 20.00 Uhr

durchzuführen. Er ist bei Schneefall jeweils unverzüglich durchzu- führen und gegebenenfalls regelmäßig zu wiederholen.

§ 12

Beseitigung von Schnee- und Eisglätte

(1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpfl ichteten die dem Fußgän- gerverkehr dienenden Teile der öffentlichen Straße im Sinne des § 2 Abs. 3 der Satzung, die Zugänge zu Überwegen, die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang derart und so rechtzeitig zu bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entste- hen können. Dies gilt auch für „Rutschbahnen“. In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen fi ndet § 11 Abs. 1 Satz 3 Anwen- dung. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg fi nden für die Beseiti- gung von Schnee- und Eisglätte die Regelungen des § 11 Abs. 1 Satz 4 bis 9 Anwendung.

(2) Bei Schnee- und Eisglätte sind Bürgersteige, Zugänge zur Fahrbahn und zu Überwegen grundsätzlich in voller Breite und Tiefe abzu- stumpfen. § 11 Abs. 2 und 3 Satz 2 gilt entsprechend.

(3) Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches ab- stumpfendes Material zu verwenden. Asche darf zum Bestreuen nicht verwendet werden. Streusalz und andere auftauende Stoffe dürfen nur in klimatischen Ausnahmefällen (z. B. überfrierende Näs- se, Eisregen u. ä.) sowie auf besonderen Gefahrenstellen (Überwe- gen, Treppen usw.) verwendet werden, soweit mit abstumpfenden Mitteln die Verkehrsicherheit nicht gewährleistet werden kann. Die Rückstände müssen nach ihrem Auftauen beseitigt werden, sobald eine Glättegefahr nicht mehr besteht.

(4) Auftauendes Eis auf den in Abs. 2 bezeichneten Flächen ist aufzuha- cken und entsprechend der Vorschrift des § 11 Abs. 5 zu beseitigen.

Beim Abstumpfen und Beseitigen von Eisglätte dürfen nur solche Hilfsmittel verwendet werden, die die Straßen nicht beschädigen.

(5) § 11 Abs. 7 gilt entsprechend.

IV

SCHLUSSVORSCHRIFTEN

§ 13 Befreiung

Befreiungen von der Verpfl ichtung zur Reinigung der Straße können ganz oder teilweise nur dann auf besonderen Antrag erteilt werden, wenn auch unter Berücksichtigung des allgemeinen Wohles die Durch- führung der Reinigung dem Pfl ichtigen nicht zugemutet werden kann.

§ 14

Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. den in § 7 Abs. 1 und 2 festgesetzten Umfang der Reinigungs- pfl icht nicht nachkommt;

2. nach Maßgabe des § 7 Abs. 3 eine Besprengung mit Wasser nicht vornimmt oder trotz besonderer Umstände, die einer Bespren- gung mit Wasser entgegenstehen, eine Besprengung vornimmt;

3. entgegen § 7 Abs. 4 solche Mittel und Geräte verwendet, die ei- ne Beschädigung der Straßen (Straßenteile und Zubehör) nach sich zieht;

4. entgegen den Maßgaben des § 7 Abs. 5 Satz 2 handelt;

5. entgegen § 7 Abs. 6 den Straßen Spül-, Haus-, Fäkal- oder ge- werbliche Abwässer zu leitet oder Jauche, Blut oder sonstige übelriechende Flüssigkeiten auf die Straße, Wege und Plätze lei- tet;

6. entgegen § 9 Abs. 1 die Reinigung nicht vornimmt;

7. entgegen einer Anordnung der Stadt gem. § 9 Abs. 2 die Reini- gung nicht durchführt;

8. es unterlässt, nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 Gehwege und Über- wege vom Schnee zu räumen;

9. die vom Schnee zu räumenden Geh- und Überwege nicht aufei- nander abstimmt und damit keine durchgehende benutzbare Gehfl äche gewährleistet (§ 11 Abs. 2);

10. entgegen der Vorschrift des § 11 Abs. 4 Satz 2 Gossen, Einlauf- schächte und der Brandbekämpfung dienende Einrichtungen nicht von Schnee und Eis befreit und Rückstände der eingesetz- ten Streumittel nicht beseitigt;

11. entgegen § 12 Abs. 1 die dort genannten Bereiche nicht oder nicht rechtzeitig streut;

12. andere als die zugelassenen Streumaterialien verwendet oder zugelassene Streumaterialien nicht in dem vorgesehenen Um- fang verwendet (§ 12 Abs. 3);

13. bei Tauwetter entgegen §§ 11 Abs. 6 und 12 Abs. 4 Satz 1 die dort festgelegten Beeiche nicht von rückständigem Schnee und Eis befreit.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann auf Grundlage des § 19 Abs. 1 S. 5 ThürKO mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.

§ 15 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Straßenreinigungssatzung vom 07.04.2010 außer Kraft.

Gotha, den 12.10.2012

gez. Kreuch – Siegel –

Oberbürgermeister ANLAGE 1

Verzeichnis der in die öffentliche Straßenreinigung einbezogenen Straßen – § 10 –

Anlage 1 zur Straßenreinigungssatzung:

S t r a ß e n v e r z e i c h n i s

Straßenbezeichnung Bemerkung Reinigungs-

klasse

18.-März-Straße 3

Am Luftschiffhafen 3

Annastraße 3

(7)

Amtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 10/2012 · 25. Oktober 2012 · Seite 7

Gutenbergstraße 3

Harjesstraße von Dr.-Troch-Str. bis

Ohrdrufer Str. 3

Hauptmarkt 1

Hersdorfplatz 2

Hersdorfstraße 2

Hohe Straße 3

Hoher Sand 3

Hospitalgasse 3

Humboldtstraße 2

Hünersdorfstraße 1

Huttenstraße 2

Hützelsgasse 3

Inselsbergstraße 2

Jägerstraße 3

Jüdenstraße von Hauptmarkt bis

Klosterstr. 1

von Klosterstr. bis

Bürgeraue 3

Justus-Perthes-Straße 3

Kantstraße 3

Karl-Liebknecht-Straße 3

Kastanienallee 3

Kindleber Straße bis Ortsausgangstafel 2

Klosterplatz 3

Klosterstraße 3

Krusewitzstraße bis Ortsausgangstafel 3

Kunstmühlenweg 3

Langensalzaer Straße bis Müllersweg 2

Lassallestraße 3

Leinastraße 2

Leinefelder Straße von Kindleber Straße bis Damaschkestr. 3

Lindenauallee 3

Lucas-Cranach-Straße 3

Ludwigstraße 3

Lutherstraße 3

Mairichstraße 3

Margarethenstraße 3

Marktstraße 1

Mohrenberg 3

Mohrenstraße 2

Mönchallee 2

Mönchelsstraße 3

Mozartstraße von Friedrichstr. bis

Stielerstraße 2

von Stielerstraße bis

Neubauerstraße 3

Mühlgrabenweg 2

Myconiusplatz 3

Neubauerstraße 3

Neumarkt 1

Obere Marktstraße (Uelleben) 3

Ohrdrufer Straße bis Ortsausgangstafel 2

Oskar-Gründler-Straße 2

Oststraße 3

Parkallee Hauptzug 2

Parkstraße 2

Passauer Straße von Friemarer Str. bis

K.-Liebknecht-Str. 3

Pfarrgasse 3

Pfortenstraße 3

Pfortenwallgasse 3

Arndtstraße 3

Arnoldiplatz westl. Friedrichstr.,

einschl. Treppenanlage 1

östl. Friedrichstr. 3

August-Creutzburg-Straße 3

Augustinerstraße 3

Bahnhofstraße 3

Bahnhofsvorplatz Terminalbereich 1

Bahnhofsvorplatz Restfl äche 3

Bebelstraße 2

Bendastraße 3

Bergallee 3

Bertha-von-Suttner-Platz 2

Bertha-von-Suttner-Straße 2

Bertha-von-Suttner-Straße befahrbarer Gleisbereich 3

Blumenbachstraße 3

Brühl 1

Bufl eber Straße 3

Bürgeraue von Gadollastr. bis

B.-v.-Suttner-Str. 2

von Walterhäuser Str. bis

Gadollastraße 3

Bürgeraue befahrbarer Gleisbereich 3

Burgfreiheit 3

Buttergasse 1

Buttermarkt 1

Clara-Zetkin-Straße Hauptzug Gleichenstr.

bis Weimarer Str. 3

Coburger Platz Von-Zach-Str.

bis Brunnen 3

Humboldtstraße

bis REWE 1

Cosmarstraße 3

Damaschkestraße 3

Dr.-Troch-Straße Harjesstraße bis B 247 3 Eisenacher Straße B.-v.-Suttner-Platz bis

Prießnitzstr. 2

Prießnitzstraße bis

Ortsausgangstafel 3

Ekhofplatz 3

Enckestraße 2

Erfurter Landstraße von Steinmühlenallee

bis Arndtstr. 3

Erfurter Straße 1

Ernst-Thälmann-Straße 3

Eschleber Straße von Trützschlerplatz

bis Kantstraße 3

von Prießnitzstraße

bis An der Goth 3

Fichtestraße 2

Fischgasse 3

Friedrich-Jacobs-Straße 3

Friedrich-Perthes-Straße 2

Friedrichstraße 2

Friemarer Straße von Hoher Sand bis

Passauer Straße 3

Fritzelsgasse 3

Gadollastraße 2

Gartenstraße 2

Gayerstraße 3

Gerbergasse von Lutherstraße bis

Margarethenstraße 3

Gleichenstraße 2

Goldbacher Straße bis Ortsausgang 2

Gotthardstraße 3

Gretengasse 3

(8)

Seite 8 · Rathaus-Kurier · Nr. 10/2012 · 25. Oktober 2012 Amtlicher Teil

Nichtamtlicher Teil

Pfullendorfer Straße von Kindleber Str. bis

Bufl eber Str. 3

Philoshophenweg 3

Prießnitzstraße 3

Puschkinallee 2

Querstraße von Neumarkt bis

Mönchelsstr. 1

von Mönchelsstraße

bis Siebleber Str. 3

Reinhardsbrunner Straße 2

Remstädter Straße 3

Reuterstraße von Oststraße bis K.-

Liebknecht-Str. 3

Salzengasse 3

Salzgitterstraße von Fichtestraße bis

Mönchallee 2

Schlichtenstraße 3

Schloßberg 1

Schützenberg 2

Schwabhäuser Straße 3

Seeberger Landstraße bis Ortsausgangstafel 3 Seebergstraße von Fichtestraße bis

Erfurter Landstr. 3

Siebleber Straße 3

Siebleber Wall 3

Steinmühlenallee von Fr.-Perthes-Str.

bis Enckestr. 2

von J.-Perthes-Str. bis

Fr.-Perthes-Str. 3

Steinstraße 3

Stielerstraße 2

Südstraße 3

Treppenanlage zwischen Lindemann-

straße und 3

Juri-Gagarin-Straße

Trützschlerplatz 3

Uelleber Straße bis Ortsausgangstafel 2

Von-Zach-Straße von Eschleber Str. bis

Bendastraße 3

Waltershäuser Straße von Humboldtstr. bis

Inselsbergstr. 2

von Humboldtstr. bis

Bürgeraue 3

Weimarer Straße von Gleichenstr. bis

Mönchallee 3

von Mönchallee bis

Seeberger Landstr. 2

Zeppelinstraße 3

Gotha, den 12.10.2012

gez. Kreuch – Siegel –

Oberbürgermeister

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr gel- tend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Ge- nehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegen- über der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die vorstehende Satzung

- Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Gotha (Stra- ßenreinigungssatzung)

sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

– Ende des Amtlichen Teils –

Neue Ballfangzäune

Auf dem Eintracht-Sportplatz in der Gebrü- der-Ruppel-Straße wurde jetzt die Monta- ge von 53 m Ballfangzäunen fertig gestellt.

An der westlichen Grundstücksgrenze wurde hierfür durch die EON Thüringer En- ergie AG die Altlast einer oberirdischen Fernwärmetrasse rückgebaut. In Abstim- mung mit dem Garten-, Park- und Fried- hofsamt wurden die Fundamente der alten Trasse im Boden belassen und für die Montage der Zaunpfosten verwendet.

Durch diese nachhaltige Nutzung von vorhandenen Materialien und Bauwerken konnten auch Kosten für Fundamente und höhere Zaunspfosten eingespart wer - den. Die Baukosten betragen insgesamt 15.600 €. Die Baumaßnahme wurde durch das Garten-, Park- und Friedhofsamt der Stadt Gotha betreut.

Trainingsplatz für SV Westring Gotha entsteht

Nach vierwöchiger Bauzeit wird Ende Oktober eine Baumaßnahme zum Umbau von zwei Kleinspielfeldern zu einem Trainingsplatz auf dem Sportplatz in der Von-Zach-Straße fertig gestellt. Die Baukosten betragen insgesamt 40.000 €. Die Baumaßnahme wird durch das Garten-, Park- und Friedhofsamt der Stadt Go- tha betreut.

Es wurden zwei im Jahr 2002 errichtete klei- ne Bolzplätze durch Umbauarbeiten zu einem Kleinspielfeld-Trainingsplatz für den SV Westring Gotha zusammengelegt. Hier - zu wurde die zwischen beiden Bolzplät- zen befi ndliche Rasenfl äche rückgebaut und mit einem Tennenbelag analog der Bestandstennenfl ächen hergerichtet sowie die Drainage angepasst. Vorhandene Bänke wurden aufgearbeitet, bekamen einen neuen

Anstrich und wurden seitlich des neuen Trainingsplatzes wieder eingebaut. Der Platz wurde mit neuen Kleinfeldtoren aus- gestattet.

Durch die Zusammenlegung der Kleinspiel- felder zu einem großen Trainingsplatz mit den Maßen von 48 m x 40 m können nunmehr Punktspiele der verschiedenen Juniorenmann- schaften auf dem Platz durchgeführt werden.

Dies war zuvor nicht möglich.

Der Trainingsplatz wird am Sonntag, dem 4. November 2012, 10.00 Uhr im Beisein der Beigeordneten Marlies Mikolajczak mit einem Heimspiel der E-Junioren des SV Westring Go- tha gegen den SG SV 09 Arnstadt eröffnet. Die E-Junioren spielen in der Coca-Cola-Verbands- liga, Staffel 2.

(9)

Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 10/2012 · 25. Oktober 2012 · Seite 9

Fragebogenaktion und Bürgerinformations- abende zum Klimaschutzkonzept

Im Rahmen der bundesweiten Klimaschutz- initiative wird für den Landkreis Gotha und sei- ne Kommunen derzeit ein Integriertes Klima- schutzkonzept erstellt. Die bisherigen großen Erfolge in diesem Bereich sind im Wesent- lichen auf das große Engagement und die Be- teiligungsbereitschaft der Bürger und Unter- nehmen zurückzuführen.

Auf der Grundlage von fortschreibbaren Ener- gie- und CO2-Bilanzen sollen Klimaschutzziele für die Bereiche private Haushalte, Gewerbe, Industrie, kommunale Liegenschaften und Ver- kehr erarbeitet werden. Zudem werden alle vorhandenen Potenziale zur Gewinnung von Energie aus regenerativen Energieträgern so- wie zur Einsparung von Energie ermittelt, quan- tifi ziert, räumlich verortet und dargestellt.

Für die Ermittlung des Energieverbrauches kann zum Teil auf Daten der Energieversor- gung des Landkreises Gotha zurückgegriffen werden. Leider werden jedoch nicht alle Ener- gienutzungen auch zentral erfasst. Vor allem nichtleitungsgebundene Energieträger wie Öl, Flüssiggas, Kohle, Scheitholz und Pellets so- wie der Verbrauch des motorisierten Individu- alverkehrs können nicht zentral abgefragt werden. Aus diesem Grund wird eine großan- gelegte Fragebogenaktion zum Energiever- brauch privater, kommunaler und gewerblicher Liegenschaften durchgeführt. Es soll ermittelt werden, wie viel Energie auf Basis welcher En- ergieträger verbraucht wird. Für diese Erfas- sung ist der Landkreis Gotha auf die Mithilfe seiner Bürger angewiesen.

5 Modellkommunen, die repräsentativ für den Landkreis stehen, wurden ausgewählt. Diese fünf Kommunen sind die Stadt Gotha, Ohrdruf,

Leinatal, Günthersleben-Wechmar und Dach- wig. Alle Haushalte der Modellkommunen er- halten in den nächsten Wochen einen Fragebo- gen.

Von Seiten des Landkreises wird ausdrücklich um die Unterstützung der Fragebogenaktion gebeten. Als Dankeschön für die Mithilfe nimmt jeder Bürger, der sich beteiligt, automa- tisch an einer Verlosung von Kultur- und Sach- preisen teil. Alternativ können die Fragebögen auch anonym oder im Internet unter www.kli- maschutz-gotha.de ausgefüllt werden. Die Freischaltung der Onlineversion erfolgt zeit- gleich mit der Verteilung der Fragebögen.

Nach dem Beschluss der Aufstellung des inte- grierten Klimaschutzkonzeptes geht es nun auch darum, die Bürger zu beteiligen.

An folgenden Terminen können sich interes- sierte Bürger von verschiedenen Experten auf- zeigen lassen, wie sie Geld sparen und gleich- zeitig die Energiewende mitgestalten können.

Thema: Energieeinsparung, 16.11.: 16.00 – 18.00 Uhr im Bürgersaal Gotha

Thema: Nachhaltige Energieerzeugung, 24.11.:

10.00 – 12.00 Uhr im Bürgersaal Gotha, im An- schluss: Kostenlose öffentliche Filmvorfüh- rung „Die 4. Revolution“ (83 Min)

Diverse Experten werden die Teilnehmer über die Themenkreise Energieeinsparung & Ener- gieeffi zienzsteigerung, erneuerbare Energie- nutzung sowie über Förder- und Finanzie- rungsmöglichkeiten informieren. Die Teilneh- mer haben die Möglichkeit, Fragen an den Re- ferenten zu stellen.

Rückfragen zu den Bürgerworkshops werden von der Energievision Franken GmbH, Frau Zapf, Tel. 0 951 / 93 29 09 41 beantwortet.

Am 10. und 11.11.2012 lädt die Lokale Agenda 21 Gotha in Zusammenarbeit mit dem Pla- nungsbüro Gumprecht und der Informations- gemeinschaft Passivhaus alle Interessierten ein, ein Passivhaus in Gotha-Sundhausen, An- ger 3A, und ein Passivhaus in Floh-Seligenthal, zu besichtigen und sich von den Vorzügen zu überzeugen.

Günstig, Umweltschonend, Komfortabel – im Passivhaus sind die Vorzüge einer nachhal- tigen Gebäudenutzung optimal kombiniert.

Passivhäuser sind energieeffi zient und benöti- gen nur 1,5 l/m2 Heizenergie im Jahr und sparen damit ca. 80 % Heizenergie gegenüber einem Neubau nach gesetzlicher Vorschrift EnEV 2009.

Die Heizkosten betragen somit bei einem 140 m2 großen Wohnhaus ca. 200 – 250 € im Jahr. Sie haben ein spürbar behagliches Wohn- klima – mit wenig Energieverbrauch. Passivhäu- ser rechnen sich vom ersten Tag an.

Weltweit sind inzwischen mehr als 40.000 Pas- sivhäuser unterschiedlichster Nutzung wie Ein- und Mehrfamilienhäuser, Schulen, Kinder- gärten, Bürogebäude, Altenheime, Schwimm- bäder u. v. m. errichtet worden. Das Passiv-

hauskonzept kann man heute bei jedem Neu- bau und auch in der Altbaumodernisierung umsetzen.

Weitere Informationen: Büro Lokale Agen - da Gotha, Frau Hellmann und Frau Maschke, Tel. 0 36 21 / 222-133 und -735; Planungs- büro Gumprecht (UG), Frau Gumprecht, Tel.

0 36 21 / 30 07 59; Stadtplanung Frau Ernst, Tel.

0 36 21 / 222-613

Liste teilnehmender Objekte unter www.pas- sivhausprojekte.de

Tage des Passivhauses

Bewohner nachhaltiger Gebäude öffnen ihre Türen

Aktuelle Angebote

Gesundheitsbildung Heike Strumpf, 0 36 21 / 82 30-44

Atem befreit ab 07.11.12, Mi, 10.30 – 11.30 Uhr

Sprachen

Heike Strumpf, 0 36 21 / 82 30-44

Englisch A1.1 für Senioren (am Vormittag) ab 05.11.12, Mo, 10.00 – 11.30 Uhr Arabisch A 1.1. ab 08.11.12, Do, 18.00 – 20.30 Uhr

Arbeit – Beruf – EDV Jan Heinrich 0 36 21 / 82 30-41

Wie erstelle ich ein Fotobuch oder einen Fotokalender?

ab 05.11.12, Mo, 14.00 – 17.15 Uhr Alles rund um E-Mails ab 08.11.12, Do, 09:30 – 13:00 Uhr

Zertifi katsaubildung „Xpert Business Computerschreiben“ Modul 2 ab 08.11.12, Do, 17.00 – 19.30 Uhr

Soziale Netzwerke – die moderne Form des Kommunizierens ab 13.11.12, Di, 18.00 – 21.15 Uhr

Einzelveranstaltungen Ruanda/Uganda – multimedial am 06.11.12, Di, 19.00 – 20.30 Uhr Neue Medizin am 09.11.12, Fr, 19.00 – 21.15 Uhr

Traumfängereien am 10.11.12, Sa, 13.00 – 16.00 Uhr (Anfertigen eines persönlichen Traumfängers)

Nähere Infos unter 0 36 21 / 82 30-49 sowie in der Geschäftsstelle der Volkshochschule des Landkreises Gotha, Schützenallee 31 und auf www.vhs-gotha.de.

Musikschul- Weihnachtskonzert

Das ganz besondere Weihnachtskonzert fi ndet am Sonntag, dem 09.12.2012, um 16 Uhr im Kulturhaus Gotha mit der Musik- schule Heinze und vielen Überraschungs- gästen statt. Wunderschöne vorweihnacht- liche Melodien und nette kleine Geschich- ten zum Zuhören und Genießen in einer ein- malig inszenierten Atmosphäre erwarten Sie. Ein ganz besonderes Konzert für jeden, der die Adventszeit ganz bewusst erleben möchte.

Karten zu 7 € sind im Musikhaus Heinze, Am Buttermarkt in Gotha, erhältlich. Tel.

0 36 21 / 2 26 01 20.

(10)

Seite 10 · Rathaus-Kurier · Nr. 10/2012 · 25. Oktober 2012 Nichtamtlicher Teil

Stipendien für sozial benachteiligte Schüler

Wie bereits in den letzten zwei Jahren, vergibt auch in diesem Jahr, die Schülerhilfe Rosen- berg in Gotha wieder Stipendien für den Nach- hilfeunterricht. Roland Rosenberg, Leiter der Schülerhilfe in Gotha, will damit sozial be- nachteiligte Schüler, die nicht unter die Förde- rung des „Bildungspaketes“ fallen, unterstüt- zen.

Die Schulen haben ein Vorschlagsrecht, jeder ausgewählte Schüler schreibt eine kurze Be- werbung und das städtische Schul- und Ju- gendamt entscheidet zusammen mit dem Lei- ter des Schülerhilfeinstitutes über die Verga- be. Ein Stipendium hat eine Dauer von einem halben Jahr und es werden insgesamt mehr als 3000 Euro investiert, um leistungsschwa- chen Schülern Nachhilfeunterricht geben zu können.

Aus diesem Grund überreichte der Institutslei- ter Roland Rosenberg, am Montag, dem 8. Ok-

tober 2012 die fünf Stipendien an die zustän- dige Beigeordnete der Stadt Gotha Marlies Mikolajczak, im Historischen Rathaus.

Einladung zum Bürgertag 2012

Die Stadtverwaltung Gotha stellt sich vor

Am 25. Oktober 2012 lädt Oberbürgermeister Knut Kreuch die Gothaerinnen und Gothaer zum Bürgertag ins Neue Rathaus am Ekhofplatz ein. Am historischen Tage der Ersterwähnung Gothas im Jahre 775 präsentieren sich Ämter der Stadtverwaltung zwischen 9 und 18 Uhr mit zahlreichen interessanten Vorträgen.

Der Oberbürgermeister eröffnet den Bürgertag um 9 Uhr im Großen Saal des Neuen Rat- hauses. Im Anschluss ist ein umfangreiches Programm geplant, bei dem sich die Besucher über die unterschiedlichen Aufgabenbereiche der Ämter informieren können. Zum Abschluss des Tages fi ndet um 17.00 Uhr eine Fundsa- chenversteigerung statt.

Ablaufplan: 09.00 Uhr Eröffnung durch den Oberbürgermeister, 09.15 – 09.55 Uhr Denk- malschutz und Denkmalpfl ege in Gotha, 10.00 – 10.20 Uhr Bußgeldstelle – Hilfe oder Abzo- cke?, 10.20 – 10.45 Uhr Moderne Verwaltung –

bürgernah, 10.45 – 11.15 Uhr Planung und Bau der Südumfahrung Sundhausen, 11.15 – 11.45 Uhr SEPA – Einheitlicher EURO-Zahlungsver- kehr, 11.45 – 12.15 Uhr Wer macht was? – Auf- gaben von Bauherren, Entwurfsverfassern, Bauleitern und Eigentümern im bauaufsicht- lichen Verfahren, 12.15 – 13.00 Uhr Mittags- pause, 13.00 – 13.20 Uhr Präsentation zur Hi- storie und zur Sanierung des Marmorbrunnens in der Orangerie, 13.20 – 14.00 Uhr Atemgifte und Rauchmelder, 14.00 – 14.30 Uhr Informa- tionen für Eltern über Kita- und Hortplätze in Einrichtungen der Stadt Gotha, 14.30 – 15.00 Uhr Schulen in Trägerschaft der Stadt Gotha – Erklärungen zu Anmeldungen der Kinder, of- fene Einzugsbereiche, Gastschulverhältnisse, pädagogische Konzepte, 15.00 – 15.30 Uhr Graffi tiprojekt im Rahmen der städtischen Ju- gendarbeit, 15.30 – 16.00 Uhr Vorstellung der Ausbildungsberufe der Stadtverwaltung Go- tha, 17.00 Uhr Versteigerung

Öffentliche Versteigerung von Fundsachen

Die nächste öffentliche Versteigerung von Fundsachen, aus den Beständen des Fundbü- ros der Stadt Gotha fi ndet am Donnerstag, den 25.10.2012 ab 17.00 Uhr, im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24 statt.

Die Fundsachen, deren Aufbewahrungsfrist ab- gelaufen ist, werden öffentlich nach Höchstge- bot versteigert. Ein Garantieanspruch auf die ersteigerten Artikel ist nicht gegeben. Ein er- steigerter Gegenstand ist sofort zu bezahlen.

Versteigerungsbedingungen

1. Die Versteigerung erfolgt gemäß § 979 ff Bürgerliches Gesetzbuch.

2. Der Zuschlag wird nach dreimaligem Aufruf dem Meistbietenden erteilt.

3. Geboten wird durch Handhebung.

4. Die Mindeststeigerungsraten sind wie folgt festgelegt:

bis 12,00 € in 1,00 € Schritten bis 25,00 € in 2,00 € Schritten ab 25,00 € in 5,00 € Schritten

5. Die zugeschlagene Sache wird gegen Bar- zahlung ausgeliefert.

6. Der Erwerber der versteigerten Sache hat keinen Gewährleistungsanspruch wegen eines Rechts- und Sachmangels. Es wird ge- kauft wie gesehen!

7. Im übrigen gelten die gesetzlichen Verstei- gerungsbedingungen gemäߧ 1235 ff Bür- gerliches Gesetzbuch.

8. Wird die ersteigerte Sache nicht sofort ab- geholt, entfällt für die Versteigerungsstelle jede Haftung.

Die Liste der angebotenen Fundsachen kann vorab im Internet unter www.gotha.de einge- sehen werden.

Tage der Städte- partnerschaften

Vom 03. bis 7. Oktober hatte die Residenz- stadt Gotha rund sechzig Gäste aus den Partnerstädten Kielce, Martin, Romilly-sur- Seine und Salzgitter zu Gast. Neben offi zi- ellen Vertretern der Städte nahmen auch zehn Jugendliche an diesem Treffen teil, die ein Projekt der Stadt Kielce zur Planung eines Jugendparlaments durchführen.

Während ihres Aufenthaltes erlebten die Gäste ein umfangreiches Programm mit Gesprächen zu geplanten Projekten, u. a.

einem Jugendfeuerwehraustausch zwi- schen den Städten Gotha und Romilly-sur- Seine. Die Teilnehmer aus Romilly-sur-Sei- ne und Martin nutzten die Möglichkeit, sich mit Mitgliedern der Partnerschaftskomi- tees zu treffen und auch mit ihnen über zu- künftige Begegnungen zu sprechen.

Vor ihrer Abreise nahmen die Gäste am letz- ten Tag an der „Europeade-Gala“ im Kultur- haus der Stadt Gotha teil, wo das Kielcer Tanztheater mit 25 Tänzerinnen und Tän- zern das Programm des Abends bereicherte.

Neue Angebote

Das Gothaer Mehrgenerationenhaus star- tet hochmotiviert mit neuen Projekten in den Herbst.

Nadelstudio: Die individuelle Nähwerkstatt mit Karin Böttcher, Gewandmeisterin, für al- le, die es individuell lieben und selber krea- tiv sein möchten. Angeboten werden Kurse für Anfänger und Fortgeschrittene, aber auch Beratung und Unterstützung bei Än- derungsarbeiten. Anmeldungen und Infos unter 01 62 / 6 08 02 35!

Kreativ-Club: Wer zu uns kommt, malt zu- erst! Du zeichnest und gestaltest gerne?

Dann herzlich willkommen im Kreativ-Club:

jeden Di von 15.30 – 17.00 sowie jeden Fr von 16.00 – 17.30 sitzen wir mit Kids und Ju- gendlichen in lockerer Runde zusammen und lassen unserer Kreativität jenseits des Schulunterrichts freien Lauf. Teilnehmerge- bühren fallen nicht an, maximal eine Unko- stenpauschale für Material, das verbraucht wird. Anmelden könnt Ihr Euch unter 0 36 21 / 30 10 04!

Strickliesel – der nächste Winter kommt be- stimmt: Wer gern strickt oder dies erlernen möchte, kann sich jeden Freitag 16.00 Uhr zu den Stricklieseln des Mehrgenerationen- hauses setzen. Unkosten entstehen nicht, Wolle sollte möglichst mitgebracht werden!

dein Stuhl für’s Mehrgenerationenhaus: Du hast noch einen gemütlichen, gepolsterten Holzstuhl, der zu nichts anderem passt und dir eher im Weg steht? Dann freut sich das Team des Hauses, wenn du uns diesen ein- fach überlässt, so dass es sich unsere Gäste gemütlich machen können.

Die Musikzwerge sind zurück! Jeden Di von 10.45 – 11.45 sowie Do von 15.45 – 16.45 können Eltern und Kinder unter fachkun- diger und liebevoller Anleitung musizieren.

Anmeldungen unter 0 36 21 / 51 16 14.

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Neueinstellungen von Fachkräften

in Kindertagesstätten der Stadtverwaltung Gotha

Zum 31. Juli 2012 haben insgesamt 7 Halbjah- respraktikantinnen ihre Ausbildung zur Erzie- herin erfolgreich abgeschlossen – 6 davon er- hielten zum 1. August 2012 einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Erzieherin und werden nun das Team der Stadtverwaltung Gotha tatkräftig unterstützen.

Am 1. August 2012 begann Stefan Zuch seine Tätigkeit als Leiter des „August-Köhler-Kinder- hauses“ in der Brunnenstraße. Die Stadtver- waltung begrüßt darüber hinaus Cornelia Lo- renz, die das Team der Kita „Sternenzauber“

als Heilpädagogin zum Thema integrative Be- treuung unterstützt, so dass seit 1. Oktober 2012 insgesamt vier Kinder im „Sternenzau- ber“ integrativ betreut werden können. Zum 1. Dezember 2012 beginnt Helga Brandt, die langjährige Leiterin des „Montessori Kinder- hauses“, ihre Ruhephase der Altersteilzeit. Ih- re Nachfolgerin wird Uta Gelhaar, die momen- tan als Erzieherin im „Montessori Kinderhaus“

tätig ist.

Die „Bummi“-Kindertagesstätte in der Leine- felder Straße freut sich auf die neue Erzieherin Sophie Urner, in der Kita „Spatzennest“ (Moß- lerstraße) ergänzt Ronja Eberlein das Team.

Die ErzieherInnen des Reggio-Kinderhauses

konnten mit Monatsbeginn August mit M. Elis Gattinger, Anja Clemens und Jennifer Gerlach drei neue Kolleginnen begrüßen. Christin Horn unterstützt das Team der „Sonnenblume“.

Weiterhin sind die Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter aus der städtischen Abteilung Kitas und

Schulen momentan intensiv dabei, eine wei- tere Platzkapazitätserhöhung vorzubereiten, denn auch 2013 wird die Stadt Gotha zusätz- lich 79 Betreuungsplätze für die Kinder von 2 Jahren bis zum Schuleintritt anbieten, da die Nachfrage gestiegen ist.

Fachberatung zur Qualitätssicherung von Bildungsarbeit in Gothaer Kindertageseinrichtungen

Mit dem Thüringer Kindertageseinrichtungs- gesetz und dem Thüringer Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre werden neue Herausforde- rungen an die Erziehung der Kinder gestellt.

Thüringen setzt mit dem Bildungsplan, der ständig fortgeschrieben werden soll, auf Qua- lität und Professionalität in der frühkindlichen Bildung. Mit der noch besseren Verzahnung des frühkindlichen Bereichs mit der Grund- schule oder der Förderschule trägt der Bil-

Im Bild links: Claudia Hausotte, Fachberaterin/SB Kita und Cornelia Jahn (rechts), Abt.-Leiterin Kindergärten und Schulen

dungsplan entscheidend zu mehr Bildungsge- rechtigkeit bei. Weiterhin ist das öffentliche Interesse an der Bildung und Erziehung in den Kindertageseinrichtungen gestiegen. Die Er- wartungen der Eltern und Erziehungsberech- tigten sind hoch und nehmen dadurch auch ei- nen besonderen Stellenwert bei der Arbeit in den Tageseinrichtungen ein. Die große Bedeu- tung der Einrichtungen bei der zielgerichteten Förderung von Kindern zum Erwerb von Basis-

kompetenzen führt dazu, sich intensiver mit der Qualität der Betreuung und den Rahmen- bedingungen in der Einrichtung zu befassen.

Zur Umsetzung dieser Ziele wurde eine Fachbe- ratung für alle 76 Kitas im Landkreis Gotha, nach § 15 a ThürKitaG und dem Konzept zur Umsetzung der Fachberatung für Kindertages- stätten und Kindertagespfl ege im Landkreis Gotha, installiert. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Gotha hat in seiner Sitzung den Beschluss gefasst, eine Regionale Fachbe- ratungsstelle, kurz Regio FB, zu etablieren. Da- nach beinhaltet die Fachberatung insbesonde- re: Die Erarbeitung von Empfehlungen für die Eltern und das Erzieherteam, pädagogische Di- agnose durch zielgenaue Beobachtungen und Elterngespräche, Unterstützung der Kinderta- gesstätte bei der Dokumentation, bei der Kon- zeptionsentwicklung, Beratung bei der Umset- zung des Thüringer Bildungsplans, Evaluation in Verbindung mit Qualitätsmanagement und auch die Begleitung des Beschwerdemanage- ments der Kindertagesstätte.

Diese Fachberatung, welche durch das Land Thüringen fi nanziert und durch das Jugendamt des Landkreises Gotha koordiniert und kompe- tent betreut wird, übernimmt Frau Claudia Hausotte, staatlich anerkannte Heilpädagogin, ehemalige Erzieherin im Montessori KH und im Fröbelkindergarten, in den 9 Kindertagesstät- ten der Stadt Gotha.

Wichtige Weichenstellungen im Kita-Bereich

v.l.n.r.: Beigeordnete Marlies Mikolajczak, Anja Clemens, Ronja Eberlein, Jennifer Gerlach, Stefan Zuch und Cornelia Lorenz.

Foto: Lutz Ebhardt

Foto: Lutz Ebhardt

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Kapazität: 184 von 1 Jahr bis Schuleintritt (wird aufgestockt auf 204)

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Krippenplätze: 14

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31 Mitarbeiter/innen als pädagogisches Personal, davon 2 Männer

!

2 Köchinnen (selbstkochende Küche), 4 technische Kräfte und 1 Hausmeister Über uns: Konzeptionell arbeiten alle Mitar- beiter und Mitarbeiterinnen der Einrichtung nach der Reggio-Pädagogik. Das Grundkon- zept der Reggio-Pädagogik ist, dass die Erzie- her/innen mit den Stärken und nicht gegen die Schwächen der Kinder arbeiten. Die Kinder sollen sich individuell nach ihren Möglich- keiten entfalten und selbst verwirklichen. Da- bei lernen sie in Projekten, die ihre unter- schiedlichen Ausdrucksmöglichkeiten för- dern. Wesentlich hierbei ist die Wertschät- zung der jeweiligen Pädagogen, welche eine kontinuierliche Dokumentation der pädago-

gischen Arbeit und Entwicklungen des Kindes anfertigen. Durch das Bildungsbuch erfahren Kinder, Eltern und Erzieher, welche Wege des Lernens das Kind genommen hat. Wir Erziehe- rInnen sind den Kindern kompetente Dialog- partner und begleiten ihre Entwicklung. Unser Raumkonzept und unsere Spielmaterialien bieten Kindern vielfältigste Wahrnehmungs- möglichkeiten und individuelle Entwicklungs- chancen. In hellen freundlichen Gruppenbe- reichen gehen Kinder in Projekten ihren Fra- gen nach.

Versorgung: In unserer hauseigenen Küche wird für die Kinder ein gesundes, altersge- rechtes Essen zubereitet. An der Angebotsviel- falt des Speiseplans können die Kinder mit- entscheiden. Besonderheiten und Unver - träg lichkeiten einzelner Kinder können in der täglichen Küchenarbeit im Küchenteam be- rücksichtigt werden. Für alle Krippenkinder

werden vier, für alle Kindergartenkinder drei abwechslungsreiche Mahlzeiten über den Tag verteilt angeboten.

Besonderheiten und Lage: Die Kindertages- stätte, mit Blick zum Seeberg, befi ndet sich im größten Gothaer Ortsteil Siebleben. Eine großzügig begrünte Freifl äche mit mehreren Spiel-, Kletter- und Sandkombinationen um- gibt das Haus. Im Weiteren können von allen Kindern eine große Matschstrecke, Spiel- und Weidenhäuser und andere Spielgeräte ge- nutzt werden. Die Einrichtung ist durch die Buslinie A und E sehr gut zu erreichen. Für El- tern mit Auto stehen Parkplätze am Haus zur Verfügung. Altersübergreifende Projekte und eine rege Zusammenarbeit mit der Grund- schule „Gotha-Siebleben“, dem Gymnasium

„Gustav Freytag“, dem Seniorenclub und wei- teren Kooperationspartnern sind Teil des täg- lichen Zusammenlebens im Gemeinwesen.

Reggio-Kinderhaus

Träger: Stadtverwaltung Gotha

„Reggio-Kinderhaus“

Clara-Zerkin-Straße 15/16 99867 Gotha

Tel. 03621/853894, Fax 03621/219330, E-Mail: reggio-kinderhaus@gotha.de

LEITER: Maik Smudel STELLV. LEITERIN: Sandra Hill LAGE: Gotha-Siebleben

ANGEBOT: Kindergarten- und Krippenplätze gemeinschaftlich geführte Einrichtung ÖFFNUNGSZEITEN:

Mo – Fr 06.00–17.00 Uhr

Investition

991.000

Foto: Lutz Ebhardt

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Kapazität: 200 Kinder

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Krippenplätze: 24

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55 Integrative Plätze

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43 Mitarbeiter/innen als pädagogisches Personal, davon 4 Männer

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7 Mitarbeiter/innen im Bereich tech- nisches Personal, 1 BFD-Stelle

!

Integrative Kita ist Schwerpunkt-Kita im Bundesprojekt „Frühe Chancen – Sprache und Integration“ sowie Projektträger

„Mehr Männer in Kitas“

Über uns: Grundlage unseres Konzeptes ist der Thüringer Bildungsplan. Dementsprechend steht das Kind mit all seinen Rech ten, Bedürf- nissen und Besonderheiten im Mittelpunkt un- serer Bemühungen. Ausgehend von der Erleb- niswelt der Kinder för dern wir ihre Persönlich- keit, entfalten ihre individuellen Fähigkeiten, entwickeln ihre soziale Verantwortung und un- terstützen ihre kreativen Potentiale. Die indivi-

duelle Förderung aller Kinder liegt uns am Her- zen. In altersgemischten Gruppen stärken wir ihre Gruppenfähigkeit und erweitern spielerisch ihre Wissens- und Handlungskompetenz. Die Gruppenräume sind modern eingerichtet, so dass sie zu vielfältigen Aktivitäten einladen. Ein fröhliches Spielen und Lernen steht hier im Vor- dergrund. Im Zusammen leben und in der ge- meinsamen Erziehung von Kindern mit unter- schiedlichen Voraus setzungen und Bedürfnis- sen profi tieren behinderte Kinder ebenso wie nichtbehinderte Kinder. Sie lernen miteinander umzugehen, einander zu verstehen und zu ak- zeptieren, dass Menschen verschieden sind.

Versorgung: Wir werden von apetito Catering versorgt und erhalten täglich frisch zubereitetes Mittagessen. Unsere Vesperversorgung wird in unserer hauseigenen Küche zubereitet und im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung ab- wechslungsreich zusammen gestellt. Unser Krip-

penbereich erhält zusätzlich ein altersentspre- chendes Frühstück. Individuelle Ernährungsbe- dürfnisse können bei uns berücksichtigt werden.

Besonderheiten und Lage: Die außergewöhn- lich großzügige und dicht begrünte, parkähn- liche Freifl äche mit dem sensomotorischen Be- wegungsgarten fordert die Bewegungs- und Wahrnehmungserfahrungen der Kinder heraus.

Für Kinder mit Integrationsstatus gibt es in der Kindertagesstätte die Möglichkeit therapeu- tischer Behandlungen. Zudem bieten wir bei Be- darf einen Fahrdienst an. Seit Januar 2011 wurde unser Betreuungsangebot durch 24 Krippenplät- ze erweitert. Dazu erfolgte die Komplettsanie- rung eines Bereiches des Hauses. Dieser wurde speziell nach den Bedürfnissen der Kleinen liebe- voll eingerichtet. Die Kindertagesstätte in der Ju- ri-Gagarin-Straße befi ndet sich im Westviertel der Stadt Gotha, ist verkehrsgünstig gelegen und gut mit Bus, Straßenbahn und Pkw erreichbar.

Kita Juri-Gagarin-Straße

Träger: AWO Soziale Dienste gGmbH Gotha

Integrative Kindertagesstätte Juri-Gagarin-Straße 2 – 4 99867 Gotha

Tel. 03621/455823

LEITERIN: Ines Köllner

STELLV. LEITERIN: Angela Matzig LAGE: Gotha-West

ANGEBOT: Integrativer Kindergarten mit Krippenplätzen

ÖFFNUNGSZEITEN:

Mo – Fr 06.00 – 17.00 Uhr

Investition

387.000

Foto: Lutz Ebhardt

Referenzen

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