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Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen imNennwert von 2 Deutschen Pfennig

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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

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Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 2 Deutschen Pfennig

Münz2PfBek 1968

Ausfertigungsdatum: 11.12.1968 Vollzitat:

"Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 2 Deutschen Pfennig vom 11.

Dezember 1968 (BGBl. I S. 1316)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 11.12.1968 +++) ----

(1) Der Absatz 2 der Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 2 Deutschen Pfennig vom 8. September 1950 (Bundesgesetzbl. S. 686) erhält folgende Fassung:

"Die mit glattem Rand geprägten Münzen bestehen aus einem Stahlkern mit einer beiderseitigen Kupferplattierung. Sie haben einen Durchmesser von 19,25 mm und ein Gewicht von 2,9 g".

(2) Die im Umlauf befindlichen 2 Pf Münzen behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

(3) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

 

D e r B u n d e s m i n i s t e r d e r F i n a n z e n

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