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Archiv "Ambulante/stationäre Versorgung: KV Bayerns plädiert für Kooperation" (28.04.1995)

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THEMEN DER ZEIT

D

ie Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) hat in einem Leitantrag unter der Über- schrift „Kooperation statt Konfronta- tion" die ambulante Versorgung der Bevölkerung durch niedergelassene, freiberuflich tätige Kassenärzte als

„eine tragende Säule des deutschen Krankenversicherungssystems" her- ausgestellt. Viele Leistungen, die noch vor kurzer Zeit nur stationär er- bracht werden konnten, gehörten jetzt zum Standard in der ambulanten Versorgung. Nur ein von freiberuflich tätigen Ärzten getragenes ambulan- tes System könne effizient wirtschaf- ten und zugleich eine hohe Qualität der Patientenversorgung sicherstel- len, heißt es in dem Leitantrag. Es sei daher absurd anzunehmen, daß eine Ausweitung der traditionellen Ar- beitsweise der Krankenhäuser in den ambulanten Bereich zu effektiveren Strukturen oder gar zu Einsparungen führen könnte.

Vielmehr könnten die bewährten Strukturen des ambulanten Sektors Vorbild für das gesamte Gesundheits- wesen sein — „auch für eine sowohl von den ambulant als auch den ange- stellt tätigen Ärzten gewünschte stär- kere Kooperation". Ambulante Tä- tigkeit mit stationärem „Hinter- grund" würde jedoch die strukturelle Unwirtschaftlichkeit der heutigen kli- nischen Versorgungsform auf den am- bulanten Bereich übertragen. Anstatt zu versuchen, unvereinbare Struktu- ren miteinander zu verbinden, sollten Ärzte im ambulanten und im sta- tionären Sektor die vorhandenen Strukturen so verbessern, daß ihre Patienten auf der jeweils richtigen Ebene versorgt werden.

Die Vertreterversammlung for- derte, die Blockadehaltung der Kran- kenhausgesellschaften zu durchbre- chen, um mit den bestehenden Mög- lichkeiten — gemeinsame Nutzung von

BERICHTE

Geräten und Räumen, belegärztliche Tätigkeit, Ermächtigung von Kran- kenhausärzten sowie prä- und post- stationäre Versorgung — eine sinnvol- le, effektive Verzahnung zu gestalten.

In diesem Zusammenhang wies der Vorstandsvorsitzende der KVB, Dr. Lothar Wittek, auf die von vielen bis Ende letzten Jahres nicht für mög- lich gehaltene Geschlossenheit der Ärzteschaft nach außen hin: „Sie hat uns überall in die Offensive gebracht

— bei den Verhandlungen mit den Krankenkassen, in der Öffentlichkeit und nicht zuletzt bei der Politik."

Diese Geschlossenheit sei drin- gend erforderlich, „denn Gegner gibt es nach wie vor in großer Zahl". Viele hätten es vor allem auf den Sicherstel- lungsauftrag abgesehen. Der garan- tiere aber die Interessenvertretung der Patienten. „Nicht zuletzt des- halb", sagte Wittek, „ werden wir ihn mit aller Kraft verteidigen."

Erfolge

sprechen für die

Kassenärzte

Wittek sieht sich dabei mit den jüngsten Erfolgen der Kassenärzte auf dem richtigen Weg. So wurde das Arzneimittelbudget im vergangenen Jahr in Bayern eingehalten. Deshalb gebe es für 1994 in Bayern keinen Re- greß und keine Richtgrößen-Prüfung.

Gemeinsam mit den Hessen habe Bayern eine Pilotvereinbarung zur Jugendgesundheitsuntersuchung ab- geschlossen, die mittlerweile von al- len Krankenkassen übernommen wurde. Mit den Ersatzkassen konnten Strukturverbesserungen für die Ver- sorgung von Rheuma-, Schmerz- und AIDS-Patienten vereinbart werden.

Schließlich habe man mit dem Medi- zinischen Dienst der Krankenkassen ein Vertrag über die Honorierung der Zuarbeiten für die Feststellung von Pflegebedürftigkeit aushandeln kön-

nen, dessen Grundidee nicht das Übersenden von Befunden ist, son- dern die gutachtliche Äußerung des behandelnden Arztes.

Der KVB-Vorsitzende über- raschte abschließend mit einem Kon- zept zur Neuregelung des Rettungs- wesens in Bayern. Das derzeitige Bayerische Rettungsdienstgesetz in der Fassung vom 10. August 1990 sei reformbedürftig, sagte Wittek. Nach Artikel 21 dieses Gesetzes hat die KV Bayerns die Verpflichtung, die zum Einsatz mit Notarztwagen im Rah- men des Rettungsdienstes erforderli- chen Notärzte zur Verfügung zu stel- len. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf die Organisation eines funktionsfähigen Notarztdienstes, dessen Einrichtung und Erhaltung im Zusammenwirken mit den anderen beteiligten Stellen von der KVB zu gewährleisten sind. Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen und vertraglichen Vereinbarungen hat die KVB jedoch nicht die erfor- derliche Kompetenz, diesen Auftrag in eigener Zuständigkeit auszuführen, bemerkte Wittek. Sie hat auch keine Möglichkeit, Notärzte zum Notarzt- dienst zu verpflichten.

Grundgedanke des Konzepts der KVB sei es daher, daß die ärztliche Versorgung von Notfallpatienten, al- so die Notfallrettung, den Mittel- punkt des gesamten Rettungswesens in Bayern darstelle. Der Transport der Notfallpatienten durch den Ret- tungsdienst, die Ersthilfemaßnahmen durch das Rettungsdienstpersonal so- wie Krankentransportleistungen er- gänzen insoweit die Notfallrettung durch Ärzte.

Nach der von Wittek selbst noch als „Vision" bezeichneten Neuord- nung soll die Sicherstellung der ärztli- chen Versorgung im Rahmen der Not- fallrettung der KVB übertragen wer- den, die flächendeckende Versorgung mit geeigneten Transportmitteln den Landesverbänden der Krankenkas- sen. Beide gemeinsam erstellen einen Bedarfsplan für die Notfallrettung.

Die Träger der Rettungsleitstellen soll die KV Bayerns sein. Die Investi- tionskosten wie auch die Betriebsko- sten sollen über Benutzungsentgelte finanziert werden. Zu den Investiti- onskosten soll der Staat Zuschüsse leisten. Klaus Schmidt

Ambulante/stationäre Versorgung

KV Bayerns plädiert für Kooperation

Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 17, 28. April 1995 (37) A-1233

Referenzen

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