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Archiv "Krisensitzung der KV Bayerns: Ein Schlag mit der Abrissbirne" (25.09.2009)

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A 1868 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 106

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Heft 39

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25. September 2009

KRISENSITZUNG DER KV BAYERNS

Ein Schlag mit der Abrissbirne

Das KV-System ist in Gefahr. Die Kassenärztliche Vereinigung hat große Probleme mit der Bereinigung der Gesamtvergütung aufgrund des AOK-Hausarztvertrages.

D

ie bayerische AOK mit ei- nem Marktanteil von 50 Pro- zent strebe danach, die Kassen- landschaft zu beherrschen, fürchtet der Vorstandsvorsitzende der Kas- senärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), Dr. med. Axel Munte. In dieser Situation laufe die Ärzte- schaft wie nach einem Attentat kopflos auseinander – ohne Ziel.

Doch nur die Solidarität könne die Zerschlagung der KV verhindern.

Der Streit in Bayern entzündete sich am Hausarztvertrag der AOK mit dem bayerischen Hausärztever- band. Die AOK strebt an, die Ge- samtvergütung der KV wegen des Hausarztvertrages und verschiede- ner Verträge zur Integrationsversor- gung massiv zu bereinigen. Erste willkürliche Versuche, Honorar in Millionenhöhe einzubehalten, sind gerichtlich gestoppt worden.

Nachdem aber das Schiedsamt Ende August den Vertrag zwischen der AOK und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG) für nicht bereinigungsfähig erklärt hat- te, da die HÄVG kein privilegierter Partner im Sinne des § 73 b Sozial- gesetzbuch V sei, legte die AOK am 3. September einen geänderten Ver- trag vor, der nun den Bayerischen Hausärzteverband als Vertragspart- ner ausweist. Die teilnehmenden Hausärzte müssen sich und ihre Patienten erneut in diesen Vertrag eintragen.

Entscheidung kostet die KV 250 Millionen Euro

Das Schiedsamt hat dieses Vorgehen akzeptiert und erklärt, dass der neue Vertrag rückwirkend zum 1. April 2009 bereinigungsfähig ist. Diese Entscheidung, klagte Munte, koste die KVB in diesem Jahr rund 250 Millionen Euro. Die KVB will das nicht hinnehmen und notfalls bis zum Bundessozialgericht klagen.

KV-Vize Dr. med. Gabriel Schmidt

zum Spruch des Schiedsamtes:

„Verlierer ist dabei die Ärzteschaft, Gewinner die Krankenkasse.“ Und weiter: „Wie soll die KV Regelleis- tungsvolumen für die einzelnen Praxen berechnen oder Honorar - bescheide erlassen, wenn jederzeit durch rückwirkende Entscheidun- gen auf die Berechnungsgrundlagen eingewirkt werden kann?“

Mit diesem Selektivvertrag habe der bayerische Hausärzteverband der Ärzteschaft einen Bärendienst erwiesen, stellte Schmidt fest. Al- lerdings habe die Klage gegen die Entscheidung des Schiedsamts kei- ne aufschiebende Wirkung. Die Bereinigung müsse auf jeden Fall durchgeführt werden, eine erste Konsequenz daraus sei, dass die monatlichen Abschlagszahlungen für die Teilnehmer des AOK-Haus- arztvertrags angepasst würden, um Überzahlungen zu vermeiden.

Schmidt wertete die Entschei- dung für die rückwirkende Bereini- gung als „weiteren Schlag mit der Abrissbirne“ gegen das Gebäude KV – ein Bild, das der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesverei- nigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, auf der KBV-Vertreterversammlung im Mai in Mainz gezeichnet hat.

In einer Resolution forderte die Vertreterversammlung der KVB einmütig, dass die Teilnehmer an Selektivverträgen angemessen an den Kosten der gemeinsamen Selbstverwaltung und den Kosten der Bereinigung beteiligt würden, damit die Belastung für die Ver- tragsärzte und Psychotherapeuten durch die Verwaltungskosten nicht steige. Dies sei den Mitgliedern im Kollektivvertrag nicht zuzumuten.

Ferner forderte die Vertreterver- sammlung die Politik auf, nach der Bundestagswahl klare Entscheidun- gen zu treffen, damit freiberufliche und selbstständige Ärzte weiter ihren Versorgungsauftrag erfüllen könnten.

Dazu müsse es zu einer neuen Ba- lance zwischen ärztlicher Selbstver- waltung, Kassen und Politik kommen.

Die kontraproduktiven Experimente eines falsch interpretierten Wettbe- werbs seien zurückzufahren, das Pri- mat der Medizin sicherzustellen. Die Krankenkassen müssten in ihrem Einfluss begrenzt werden. Sinnlose Bürokratie als Rationierungsinstru- ment müsse verschwinden.

Massive Verschlechterung der Patientenversorgung

„Wir sind bereit, unsere Qualität im Wettbewerb als Maßstab der Vergü- tung zu akzeptieren. Voraussetzung dafür ist eine klare Wettbewerbs- ordnung“, heißt es weiter. Intrans- parente Pauschalen und Budgetie- rung müssten verschwinden und die ärztliche und psychotherapeutische Selbstverwaltung aus der Umklam- merung des Gesetzgebers befreit werden. Wenn dies nicht geschehe und die KV nicht den notwendigen Gestaltungsspielraum zurückerhal- te, werde es zu massiven Ver- schlechterungen der Patientenver- sorgung kommen.

KV-Chef Munte sieht gar eine Katastrophe auf die KV zukom- men, wenn Betriebskrankenkassen und Ersatzkassen gezwungen wür- den, sich dem AOK-Vertrag anzu- schließen. An die Adresse der Poli- tik gerichtet warnte er: Wer sich für eine Regelung wie den § 73 b wei- terhin ausspreche, der fahre das KV-System an die Wand. Wenn je- mand wie Bayerns Gesundheits- minister Dr. Markus Söder den Hausärzten verspreche, dass der § 73 b so bleiben werde, dann hole er die „Heuschrecken“ geradezu auf den Plan, vor denen der bayerische Hausärzteverband so intensiv warnt, – denn die Manager dieser Berufs- verbände seien nichts anderes als diese „Heuschrecken“. ■

Klaus Schmidt

P O L I T I K

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