gaben, weil ~~hon die tägliche Ar- beitszeit der Arzte in der Praxis sehr verschieden sein kann.
Die Delegierten nahmen schließlich eine Resolution an, die die (noch nicht existierenden) Richt- größen für verordnete Leistungen kritisiert, weil sie letztlich die Thera- piefreiheit zerstören. Alle anderen Beschlußanträge zu Fragen der GRG-Folgen wurden an den Vor- stand der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung überwiesen.
Klare Haltung
Zllll'
EG-Richtlinie
AUgemeinmedizin
Großes Interesse der Delegier- ten konzentrierte sich auch auf den Diskussionskomplex über die Arzt- zahlentwicklung und dabei insbeson- dere die künftige Qualifikation des Allgerneinarztes. Hatte schon Dr.
Oesingmann Zweifel daran geäu- ßert, ob sich das Stufenmodell einer Ausbildungsreform ab 1990 realisie- ren ließe (er visierte allenfalls das Jahr 1995 an), hielten einzelne Dele- gierte auch dieses Datum noch für zu optimistisch.
Die Mehrheit der Diskussions- redner und schließlich auch die weit überwiegende Mehrheit der Dele-
Richtgrößen zerstören
Therapiefreiheit
Resolution der KBV- Vertreterversammlung, beschlossen am 1. Mai 1989 in Berlin
D
ie KBV-Vertreterver- sammlung sieht in der Ein- führung von Richtgrößen für das Volumen verordneter Lei- stungen einen massiven Ein- griff in die Therapiefreiheit der Arzte. Da der Arzt bei der Überschreitung der noch zu definierenden Richtgrößen mit Regressen rechnen muß, wird er in Zukunft auch notwendige Verordnungen zu Lasten der Krankenkassen nicht mehr vor- nehmen können. Dies bedeutet eine weitere Belastung im Pa- tienten-Arzt-Verhältnis.Die Vertragspartner Kran- kenkassen und Kassenärztliche Vereinigung werden aufgeru- fen, alles zu tun, daß es nicht zu einer Einschränkung der Therapiefreiheit durch die Einführung von Richtgrößen
kommt. D
giertenversammlung vertrat schließ- lich die Auffassung, daß nichts auf die lange Bank geschoben werden darf, sondern unverzüglich eine kla- re Haltung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gegenüber den Vorschlägen einer Bund-Länder- Kommission zur Umsetzung der EG- Richtlinie Allgemeinmedizin im Rahmen einer Studienreform zum Ausdruck gebracht werden muß.
~ Trotz aller Schwierigkeiten, welche die Verlagerung von 1900 Stunden aus dem PJ-Jahr in eine auf fünf Jahre beschränkte Gesamtstu- dienzeit machen wird, sprach sich die Vertreterversammlung einhellig, gegen nur 14 Stimmen, für das von Dr. Oesingmann vorgelegte KBV- Modell aus, das nach einer Verkür- zung der Studiendauer von sechs auf fünf Jahre (durch Wegfall des prakti- schen Krankenhausjahres) eine Min- destweiterbildungsdauer für die All- gemeinmedizin -und für die Kassen- zulassung- von drei Jahren vorsieht.
(Der Wortlaut der Resolution zur Umsetzung der EG-Richtlinie Allge- meinmedizin und ein vergleichendes Schema sind auf voranstehenden Seiten veröffentlicht.)
Bei der Diskussion des Themen- komplexes "Weiterentwicklung des Systems der kassenärztlichen Vergü- tung" wurden auffallenderweis~ kei- ne Einzelvorschläge etwa zur Ande-
Die Diskussion ging hin und her zwischen den Debattanten an den im Saal verteilten Mikrophonen und am Vorstandstisch
Dt. Ärztebl. 86, Heft 19, 11. Mai 1989 (29) A-1387