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Archiv "Durch eine bessere Laienausbildung mehr Leben retten" (11.05.1989)

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT NACHRICHTEN

Aus Bund und Ländern

Allgemehunedizin.

Suche nach einer txagfähigen Konzeption

BONN. Unter dem Aspekt der Qualität der ärztlichen Versorgung diskutierten der sozialpolitische Experte der FDP, Dr. Dieter Thomae, und der Präsident der Bun- desärztekammer, Dr. Karsten Vilmar, bei einem Zusam- mentreffen in Bonn über die EG-Richtlinie Allgemeinme- dizin Zu neueren Vorstellun- gen aus dem Arbeitsministe- rium, das Medizinstudium von sechs auf fünf Jahre zu verkürzen, eine dreijährige strukturierte Weiterbildung zum Allgemeinarzt einzufüh- ren und dabei die Gesamtzeit für Ausbildung und Weiter- bildung von acht Jahren nicht zu überschreiten, betonte Vil- mar, daß hierfür die Fakten zur Meinungsbildung bei wei- tem nicht ausreichten.

Einvernehmen bestand darüber, daß die Gesamtzeit für Aus- und Weiterbildung nicht verlängert werden dür- fe. Vilmar räumte der Anpas- sung der Ausbildungskapazi- täten absolute Priorität ein.

Erst wenn die Länder dies er- reicht hätten, könne eine grundlegende Reform der ärztlichen Ausbildung, bei der möglicherweise die bisher übliche Trennung in Vorkli- nik und Klinik aufgegeben und gleichzeitig das Medizin- studium auf fünf Jahre ver- kürzt werden könne, in An- griff genommen werden. Bis dahin jedenfalls enthalte der Beschluß der 60. Gesund- heitsminister-Konferenz, der auf landesgesetzlicher Grund- lage eine zweijährige Zusatz- qualifikation vorsieht, eine tragfähige Konzeption im Hinblick auf die Umsetzung der EG-Richtlinie zum Jahre 1995 und zur Verbesserung der haus- beziehungsweise primärärztlichen Versorgung.

Im Hinblick auf den Vor- schlag der Kassenärztlichen

Bundesvereinigung (KBV) zur Umsetzung der EG- Richtlinie Allgemeinmedizin drückten Vertreter der KBV und des Marburger Bundes (MB) in einem Gespräch am 25. April ihre gemeinsame Absicht aus, in dieser Frage innerhalb der Ärzteschaft Einigkeit herauszustellen. Zu diesem Zweck wurde die Ein- setzung einer Arbeitsgruppe von KBV und MB beschlos- sen, um ein gemeinsames Pa- pier zu erarbeiten. Die Ar- beitsgruppe wird voraussicht- lich noch im Mai zusammen- treten. Der Vorsitzende des MB, Dr. Jörg D. Hoppe, be- zeichnete die von der KBV in die Diskussion eingebrachten Vorstellungen als „das bezüg- lich einer längerfristigen Neuordnung von ärztlicher Aus- und Weiterbildung dis- kussionswürdigste Modell, das zu diesem Thema bisher veröffentlicht worden ist".

Der Vorsitzende der KBV, Dr. Ulrich Oesingmann, be- tonte das Interesse der Kas- senärzte, dieses Modell spä- testens 1995 umzusetzen, wenn nach der EG-Richtlinie Allgemeinmedizin der Nach- weis einer spezifischen allge- meinmedizinischen Ausbil- dung Zugangsvoraussetzung zur Kassenpraxis wird.

Weiterhin wurde Einigkeit zwischen KBV und MB dar- über erzielt, daß die vor rund zwei Jahren gegründete ge- meinsame Kommission „Zu- sammenarbeit zwischen am- bulantem und stationärem Bereich" ihre durch die KBV- Vorstandswahl unterbroche- ne Arbeit möglichst bald nach dem Ärztetag fortsetzen und dabei unter anderem das Jah- resgutachten 1989 des Sach- verständigenrates fiir die Konzertierte Aktion im Ge- sundheitswesen sowie Umset- zungsmöglichkeiten für die Vorschriften des Gesund- heits-Reformgesetzes über die dreiseitigen Verträge — insbesondere zur Teilnahme von Krankenhausärzten an der ambulanten Versorgung, prä- und poststationäre Be- handlung durch Krankenhäu- ser sowie Notfallversorgung — erörtert. EB

Erleichterte

„Nachzulassung"

für Arzneimittel

WIESBADENBONN.

Die in der 4. Novelle zum Arzneimittelgesetz (AMG) vorgesehenen Maßnahmen zu einer beschleunigten Zulas- sung und zur Erleichterung für Nachzulassungen hat der Bundesverband der Pharma- zeutischen Industrie begrüßt.

Dagegen wertet er die ge- plante Vorschrift negativ, wo- nach ein Jahr vor Ablauf der Nachzulassungsfrist für neue Nachzulassungsanträge er- weiterte Dokumentationen erforderlich sind.

Der vom Bundesgesund- heitsministerium im Februar dieses Jahres veröffentlichte Referenten-Entwurf sieht un- ter anderem vor, daß „fiktiv zugelassene" Arzneimittel per Änderungsanzeige an Aufbereitungsmonographien angepaßt werden dürfen. Als

„fiktiv zugelassen" gelten sol- che Arzneimittel, die bereits vor Inkrafttreten des neuen AMG 1978 auf dem Markt waren. Sie müssen bis Ende 1989 strengeren Gesetzesauf- lagen entsprechen. Dazu er- arbeiten spezielle Kommis- sionen beim Bundesgesund- heitsamt Aufbereitungsmo- nographien, in denen Anga- ben über Dosierungen, Wirk- samkeit, Unbedenklichkeit und Nutzen der bekannten

Durch eine bessere Laienausbildung mehr Leben retten

KÖLN. Der Deutsche Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung hat auf Er- fahrungen aus den Vereinig- ten Staaten von Amerika und den Niederlanden hingewie- sen, nach denen die Erfolgs- quote der Herz-Lungen-Wie- derbelebung dann auf etwa 20 Prozent angehoben wer- den könnte, wenn die Reani- mation durch geschulte Laien deutlich verbessert würde;

zur Zeit liege diese Quote in der Bundesrepublik Deutsch-

Substanzen zusammengefaßt sind. Für die Änderung der Zusammensetzung fiktiv zu- gelassener Arzneimittel ent- sprechend den Angaben der Aufbereitungsmonographien bedurfte es bisher eines Neu- zulassungsantrages, dessen Bearbeitung wegen des An- tragsstaus beim BGA jedoch mehrere Jahre gedauert hät- te. Mit der Änderungsanzeige kann der Arzneimittelherstel- ler, so sieht es die AMG-No- velle vor, nun seine Präparate schneller an die Aufberei- tungsmonographien anpas- sen.

Bei der Nachregistrierung von homöopathischen Arz- neimitteln können laut Ge- setzentwurf auch andere Ver- fahrenstechniken anerkannt werden als diejenigen, die im

„Homöopathischen Arznei- buch" vorgeschrieben wer- den.

Als Stichtag für die Einrei- chung eines Nachzulassungs- antrages in Kurzform gilt der 2. Januar 1990. Bis dahin kön- nen Arzneimittelhersteller, deren Alt-Präparate bis jetzt nicht auf freiwilliger Basis zu- gelassen wurden, einen Kurz- antrag stellen. Das Bundesge- sundheitsamt ruft dann zu ei- nem späteren Zeitpunkt ein- zelne Substanzen zur Aufbe- reitung auf, so daß die Her- steller auch nach Ablauf der offiziellen Nachzulassungs- frist noch Unterlagen einrei- chen können. EB

land lediglich bei etwa sieben Prozent. Angesichts von jähr- lich etwa 80 000 plötzlichen Herz-Kreislauf-Todesfällen seien eine wirkungsvollere Notfallmedizin und mehr Er- ste-Hilfe-Ausbildung vor- dringlich.

In dem 1988 von der Bun- desärztekammer gegründeten Deutschen Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung arbeiten zusammen die an der Notfallmedizin beteilig- ten Fachgesellschaften, Hilfs- organisationen, die zuständi- gen Ministerien sowie die Be- rufsgenossenschaften und auch das Sanitätswesen der Bundeswehr. PdÄ A-1400 (44) Dt. Ärztebl. 86, Heft 19, 11. Mai 1989

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