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Verbesserung für Belegärzte erreicht

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326 Bayerisches Ärzteblatt 6/2007

KVB informiert

Seit 1. April 2007 gelten die neuen Ab- rechnungsbestimmungen des Kapitels 36 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) für Belegärzte. Über die Hinter- gründe zu dieser Änderung, den aktuellen Stand der Vertragsverhandlungen sowie Hinweise zur korrekten Abrechnung der Leistungen informierte die Kassenärzt- liche Vereinigung Bayerns (KVB) Ende April und Anfang Mai in zwei Veranstaltun- gen in München und Nürnberg.

Über 200 interessierte KVB-Mitglieder nahmen allein an der Veranstaltung für Belegärzte in München teil. Für Dr. Andreas Hellmann, re- gionaler Vorstandsbeauftragter des Bezirks Schwaben der KVB und selbst Belegarzt, keine Überraschung. Ist die Gruppe der niedergelas- senen Ärzte mit eigenen Klinikbetten laut Hell- mann doch eine der größten Arztgruppen in Bayern. In seinem Vortrag konnte er einige be- eindruckende Zahlen präsentieren: Über 1800 Belegärzte rechnen in Bayern pro Quartal ein Honorarvolumen von über 27 Millionen Euro ab. Der größte Anteil dieses Honorars entfällt auf die Frauenärzte mit 27 Prozent und die Or- thopäden mit 20 Prozent.

Hellmann rief noch einmal in Erinnerung, war- um die Änderung der Abrechnung der beleg- ärztlichen Leistungen notwendig war. So war im alten Kapitel 31 des EBM die Vergütung zu schlecht und die Besonderheiten der belegärzt- lichen Tätigkeit wurden zu wenig berücksich- tigt. Dazu kam, dass die Gestaltung des EBM 2000 plus gerade für die Belegärzte fehlerhaft war und einige wichtige Gesichtspunkte un- berücksichtigt blieben. „Die Einführung des EBM 2000 plus brachte deshalb den eigentlich zu erwartenden Schock“, so Hellmann. „Ärzte, die ihren Fokus nicht vollkommen auf die be- legärztliche Tätigkeit gelegt haben, haben auf Grund der massiven Honorareinbrüche jegliche Motivation verloren, weiterhin auch in der Kli- nik tätig zu sein.“

Die Ankündigung der Bundesregierung im Koa- litionsvertrag klang deshalb für viele Belegärzte verheißungsvoll: Die belegärztlichen Leistungen sollten in das System der stationären Vergü- tungsregelungen, den Diagnosis related groups (DRG), verlagert werden. Hellmann machte in seiner Präsentation allerdings die Nachteile dieses Vorhabens deutlich: Selbst wenn in den DRG manche Leistungen besser vergütet wür- den als im EBM, so seien die beiden Systeme

nicht direkt vergleichbar. Schließlich seien in den DRG nicht nur die ärztliche Leistung, son- dern auch sämtliche damit verbundenen Kom- plikationen enthalten. Darüber hinaus würde ein Arzt mit dem Wechsel ins DRG-System frei- er Vertragspartner und gerate in die Abhängig- keit von den Krankenhausträgern.

Die negativen Konsequenzen der Verlagerung ins DRG-System führten schließlich dazu, dass sich die Belegarztverbände in einem von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) or- ganisierten Workshop für den Erhalt des Beleg- arztsystems im Kollektivvertrag aussprachen.

Gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen wurde eine Bundesempfehlung erarbeitet, nach der die Honorarsituation der Belegärzte verbessert und die belegärztlichen Leistungen mit festen Punktwerten vergütet werden sollen. Es wurde vereinbart, dass da- durch ein bundesweiter Mehrbedarf von 74 Millionen Euro finanziert werden müsse.

Wie diese Bundesempfehlung konkret in Bayern umgesetzt wird, war Inhalt des Vortrags von Dr.

Christian Thieme, Leiter der Stabsstelle Ver- tragspolitik und Strategie der KVB. Er berich- tete, dass auch die AOK Bayern das Belegarzt- system in seiner jetzigen Form erhalten wolle.

Der AOK Bayern ist laut Thieme bewusst, dass dies nur möglich ist, wenn die belegärztliche Vergütung aufgebessert werde. Wichtig sei da- bei allerdings, dass nur solche Praxen finanziell gefördert werden, die weiterhin in vollem Um- fang für die vertragsärztliche Tätigkeit zur Ver- fügung stehen. Genaueres zur Höhe der Punkt- werte und den weiteren Details konnte Thieme zum Zeitpunkt der Veranstaltung auf Grund der laufenden Vertragsverhandlungen mit der

AOK noch nicht sagen. Auch in Bezug auf die Vertragsverhandlungen mit den Ersatzkassen war noch keine konkrete Aussage möglich.

Thieme war allerdings zuversichtlich, ein gutes Verhandlungsergebnis erzielen zu können. Mit den übrigen Krankenkassen befand er sich En- de April in ersten Sondierungsgesprächen.

Zum Abschluss seines Vortrages wagte der Vertragsexperte der KVB noch eine Prognose bezüglich der Auswirkungen des Gesundheits- fonds und des künftigen morbiditätsorien- tierten Risikostrukturausgleichs. Anhand einer Berechnung der Barmer Ersatzkasse warnte er vor großen Honorarverlusten für Bayern. Thie- me appellierte an die Anwesenden, gemeinsam dafür zu kämpfen, dass dieses Szenario nicht Wirklichkeit werden wird.

Praktische Tipps zur belegärztlichen Abrech- nung und den Neuerungen des Kapitels 36 im EBM präsentierte schließlich Claudia Schweizer, Präsenzberaterin mit Schwerpunkt Abrechnung aus München. Die zahlreichen Nachfragen aus dem Publikum zeigten, dass sie damit wohl den Nerv der Anwesenden getroffen hatte.

Bereits während ihrer Darstellung entsponnen sich unter den Teilnehmern Diskussionen über die Sinnhaftigkeit einzelner EBM-Regelungen.

Claudia Schweizer und ihre Kollegen aus der Präsenzberatung stehen selbstverständlich auch für Einzelgespräche und als Referenten für Qualitätszirkel, Ärztestammtische oder ähnliche Veranstaltungen zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind auf der Internetseite der KVB, www.kvb.de, unter der Rubrik „Service“

zu finden.

Verena Stich (KVB)

Verbesserung für Belegärzte erreicht

Gut gefüllt mit rund 200 Belegärzten war der große Saal der KVB in München.

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