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ie von den alten Bundeslän- dern zur Verfügung gestellten Fördermittel nach dem Kran- kenhausfinanzierungsgesetz (KHG) sind von 3,2 Milliarden DM im Jahr 1973 auf 5,1 Milliarden DM im Jahr 1991 gestiegen. Dieser Erhöhung von rund 60 Prozent steht allerdings ein Anstieg der Kosten eines Neu- baues im Zeitraum von 19 Jahren von 120 000 DM auf 400 000 DM pro Planbett, das heißt um rund 330 Pro- zent, gegenüber.Der von nicht wenigen befürchte- te Einbruch bei der KHG-Finanzie- rung als Folge des Abbaus der Misch- finanzierung zwischen Bund und Län- dern durch das "Krankenhaus-Neu- ordnungsgesetz" im Jahr 1985 ist aus- geblieben. Der vom Bund finanzierte Anteil an den Fördermitteln lag von 1972 bis 1980 bei rund 26 Prozent.
"Investiver Nachholbedarr' kontra "Investitionsstau"
Für die Krankenhäuser der neu- en Bundesländer wird von Politi- kern, Experten und Sachverständi- gen die Finanzierung eines "investi- ven Nachholbedarfs" in einer Grö- ßenordnung von 35 Milliarden DM gefordert. Dieser Bedarf soll in den nächsten zehn Jahren befriedigt wer- den. Bei rund 120 000 bedarfsge- rechten und nach dem KHG zu för- dernden Planbetten in den fünf neu- en Bundesländern ergibt dies durch- schnittlich je Planbett einen Betrag von 290 000 DM. Bei einer Finanzie- rung der Pauschalförderung der Krankenhäuser außerhalb dieser 35 Milliarden DM würde sich dieser Betrag entsprechend erhöhen.
"Investitionstau"
nicht beseitigt
In den alten Bundesländern wurden vergleichsweise im Zeitraum von 1972 bis 1991, das heißt in rund 20 Jahren, inclusive der Pauschal- förderung durchschnittlich rund 173 000 DM (alte Länder) - also in zehn Jahren rund 90 000 DM - je Planbett zur Verfügung gestellt. Der Wert reicht von rund 135 000 je Planbett in Niedersachsen bis rund
Das 35-MßHarden-DM-Quiz
Kein Rückzug der alten Bundesländer bei der KHG-Finanzierung
315 000 DM je Planbett in Berlin (Abbildung). Der "Investitionsstau"
in den alten Bundesländern konnte damit nicht beseitigt werden.
Bei Beachtung der 35-Milliar- den-DM-Forderung würde, gemes- sen am Durchschnitt der alten Bun- desländer, in den neuen vergleichs- weise rund das Dreieinhalbfache (!) an KHG-Fördermitteln in zehn Jah- ren zur Verfügung gestellt werden müssen.
Auf den Bund entfielen dabei bei dem gleichen anteiligen Engage- ment wie in den alten Bundeslän- dern rund neun Milliarden DM. Die Bundesregierung hat allerdings sei-
nerzeit im Rahmen der Verhandlun- gen zum Einigungsvertrag die Auf- fassung vertreten, den "notwendigen Anspruch ostdeutscher Krankenhäu- ser" in einer Größenordnung von 20 bis 30 Milliarden DM außerhalb der
"normalen" Fördermittel absichern zu müssen.
~ Bleibt die Quizfrage: Han- delt es sich bei den geforderten 35 Milliarden DM um die "normale" Fi- nanzierung oder um die "außerhalb"
zu befriedigende?
Leitender Ministerialrat Dr. jur. Ernst Bruckenberger Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2 W-3000 Hannover 61
Fördermittelaufkommen nach dem KHG in den alten Bundesländern von 1972 bis 1990 je Planbett
D M p
350.000
300.000
250.000
0 200.000
p I
a 150.000
n b
e 100.000
50.000
0
NS NW SH HB HE AL HH SA BW RP BY BE Land 'Dr. 'BTUC~n6erger
Quelle: Länderumfrage des Krankenhausausschusses der AGLMB
Dt. Ärztebl. 89, Heft 10, 6. März 1992 (23) Ac763