— BLÜTENLESE
Heideggersch
Kollegen, hütet euch vor Ge- fängnisstrafen! Es sind nicht die Monate oder Jahre, die euch Demut und Einsicht lehren sol- len. Im Knast werdet ihr erken- nen müssen, daß eure Bildung nicht ausreichen wird, um im Kreise eurer Leidensgenossen auch nur ein Tönchen mitreden zu können.
Zum Beleg dieser Behauptung ein Zitat aus der Hauszeitschrift einer Vollzugsanstalt, das zu- dem zeigen mag, welch kraftvol- le Geister die Justiz schmach- ten läßt: ...„stark beeinflußt von der Phänomenologie Husserls und Heideggers Existenzialonto- logie, die in ,Sein und Zeit' den Versuch einer ,phänomenologi- schen Ontologie' unternommen hatte, in deren Zentrum die
,existentielle Psychoanalyse' des auf sich selbst und seine bloße Existenz zurückgeworfe- nen Menschen steht, ... illu- strierte Sartre vor allem mit sei- nen Dramen, mit denen er einen neuen Typus des Theaters, das ,Situationstheater`, schuf, die- ses Auf-sich-selbst-Zurückge- worfensein der individuel- len Existenz in seiner ,abso- luten Freiheit' sowie das Schei- tern aller Versuche (vgl. ,Die schmutzigen Händel im Enga- gement dieses individuelle Da-Sein durch ein Kollektiv auf- gelöstes Anders-Sein zu trans- gredieren." —
Ja, liebe Kollegen, wir hören zwar, daß alle Länder den Straf- vollzug humanisieren wollen, doch vom Geist, der hinter den Gittern weht, ahnen wir nichts. Dr. Fleiß
Die Information:
Bericht und Meinung
Prof. H. E. Ehrhardt Mitglied
des Suchtstoff- Kontrollamtes der Vereinten Nationen
Der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen hat im Verlaufe seiner 60. Sitzung in New York am 13. und 14. Mai 1976 die Neuwahl der dreizehn Mitglieder des Inter- nationalen Suchtstoff-Kontrollam- tes durchgeführt. Mit der Wahl von Prof. Dr. Dr. H. E. Ehrhardt, Direk- tor des Instituts für Gerichtliche und Sozial-Psychiatrie der Phil- ipps-Universität in Marburg, wird erstmals ein von der deutschen Bundesregierung benannter Kandi- dat Mitglied dieses obersten Gre- miums zur weltweiten Überwa- chung des innerstaatlichen und des zwischenstaatlichen Umgangs
mit Suchtstoffen.
Aufgaben und Funktion des Sucht- stoffamtes ergeben sich aus dem inzwischen von mehr als 100 Staa- ten ratifizierten Einheits-Überein- kommen über Suchtstoffe vom 30.
März 1961 in der Fassung des Än- derungs-Protokolls vom 25. März 1972. Nach Art. 9 der Konvention sind als Mitglieder des Gremiums nur solche Personen zu berufen,
„die wegen ihrer fachlichen Befähi- gung, Unparteilichkeit und Unei- gennützigkeit allgemeines Vertrau- en genießen". Daraus ergibt sich für das Suchtstoff-Kontrollamt ein eigenartiger, unter den zahlreichen Organen der Vereinten Nationen etwas ungewöhnlicher Status: Die Regierungen können zwar ihnen geeignet erscheinende Kandidaten benennen, als gewählte Mitglieder des Gremiums sind sie aber nicht weisungsgebunden, sie sind sogar ausdrücklich zu Unabhängigkeit und Unparteilichkeit in jeder Bezie- hung verpflichtet.
Status und Qualifikation der Mit- glieder des Amtes gehören zu den Voraussetzungen zur Sicherstel- lung der notwendigen, in der Kon- vention festgelegten engen und di- rekten Zusammenarbeit des Sucht-
stoff-Kontrollamtes mit den einzel- nen Regierungen. Zuverlässige Da- ten über Anbau, Herstellung, Zube- reitung und Gewinnung von Sucht- stoffen, über Handel und Schmug- gel, legalen und illegalen Verkehr, über legalen Bestand und Bedarf, über Art und Umfang des Miß brauchs sowie Maßnahmen gegen den Mißbrauch mit den Möglichkei- ten und Mängeln in der Behand- lung und Rehabilitation bei Dro- genabhängigkeit sind nur von und über die nationalen Regierungen zu bekommen, die sich insoweit auch zur Mit- und Zusammenarbeit in den Verträgen verpflichtet ha- ben.
Die Suchtstoffabhängigkeit ist ein weltweites und unvermindert be- drohliches Phänomen, das uns na- tional wie auch international mit einer Fülle von Problemen kon- frontiert.
Eines der wichtigsten ist die Auf- hellung der Beschaffung, der Ver- fügbarkeit des Suchtstoffes. Gera-
de diese Frage muß aber interna- tional gesehen — und sie kann nur international gelöst werden, schrittweise und unter Vorausset- zung einer engagierten Koopera- tionsbereitschaft aller Beteiligten.
Das Internationale Suchtstoff-Kon- trollamt hat hier eine zentrale Aufgabe und Funktion zu erfül- len. WZ
36 Milliarden DM für den Umweltschutz
Nach Schätzungen der Bundesre- gierung wurden 1971 bis 1975 rund 36 Milliarden DM für den Umwelt- schutz ausgegeben, davon rund 19 Milliarden DM von der öffentlichen Hand und 13 Milliarden DM von der Industrie. Der Aufwand für den Um- weltschutz, gemessen am Bruttoso- zialprodukt, beträgt bei uns 1,4 Prozent. Zum Vergleich: USA und Schweden 1,0 Prozent; Japan 1,5 Prozent; Sowjetunion rund 0,3 Pro- zent. DÄ