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Archiv "Mammographie: Der Beweis fehlt" (23.06.2006)

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DDR seit einigen Jahren hin- ter uns haben. Damals gab es noch eine Einheitsgewerk- schaft. Ver.di muss sich damit abfinden, dass sie ihren Allein- vertretungsanspruch begraben muss. Diese Anmaßung ist übrigens nicht neu. Schon ei- ner ihrer Vorgänger, die ÖTV, musste sich seinerzeit damit abfinden, dass der Marburger Bund lieber mit der DAG in Tarifgemeinschaft zusammen- arbeitete. Die DAG konnten sie gleichschalten, nicht aber den MB. Wo war in den ver- gangenen Jahren übrigens die jetzt eingeforderte Solidarität, als die Klinikärzte immer zu- rückstecken mussten zugun- sten der anderen Klinikmitar- beiter? Die Hausärzte verfol- gen den Tarifkampf aufmerk- sam und mit Sympathie.

Klaus Schäfer,Vorsitzender des Hausärzteverbandes Hamburg, Fibigerstraße 259, 22419 Hamburg

Desinformation durch die Arbeitgeber

Das hat es in Deutschland noch nicht gegeben, dass Chef- ärzte, Ober-, Assistenzärzte und auch niedergelassene Ärz- te gegen Arbeitsbedingungen, Bezahlung, überbordende Bürokratie protestieren und streiken. Endlich scheint sich die Ärzteschaft darüber klar zu werden, dass sie eine Ver- besserung nur erreichen kann, wenn sie solidarisch ist, Patien- ten und Bevölkerung hinter sich schart und standhaft bis

zum Erreichen ihrer Ziele bleibt. Vielleicht geht der unse- lige Verteilungskampf der Ärz- te untereinander zu Ende? Die Bürger haben bemerkt, dass gute medizinische Versorgung nur mit zufriedenen Ärzten möglich ist. Die Medizin ist die beste, bei der von den Res- sourcen Menschen, Zeit und Geld das meiste beim Patien- ten ankommt, also wenn Ärz- te, Pflegekräfte und andere Gesundheitsberufe hoch moti- viert sind. Es widerspricht ärzt- lichem Selbstverständnis, viel Zeit für im weitesten Sinne rein abrechnungstechnische Dokumentation aufwenden zu müssen, statt sich um Patien- ten und Angehörige zu küm- mern, aufzuklären, zu infor- mieren, zu untersuchen, um auch kleine Hinweise auf Ver- schlechterung nicht zu überse- hen . . . Die Hinhaltetaktik der Arbeitgeberseite, die inzwi- schen mit selektiven Zahlen die Öffentlichkeit manipulie- ren will, um den mit der Nicht- ärztegewerkschaft Ver.di ge- schlossenen Tarifvertrag auch für Ärzte durchzusetzen, ist perfide und höchst gefährlich.

An einer ähnlichen Desinfor- mationskampagne ist der Steu- erreformer Kirchhof geschei- tert. Umso wichtiger ist es, um- gehend eine didaktisch exzel- lente Aufklärung an die Öf- fentlichkeit zu bringen, die die Fakten präzise, knapp und ver- ständlich z. B. mit einem Flug- blatt unter die Leute bringt . . . Dr. Klaus Blumberg,

Zum Altmühlspitz 5, 93309 Kelheim

Der Autor führt selber aus, wie durch Novellierung der Röntgenverordnung die Rechtsgrundlage für das Mammographie-Screening ge- schaffen worden ist.

ŽBezüglich der Rechtsfolgen falscher Befunde hat sich auf rechtlicher Ebene nichts ge- genüber dem Status quo ver- ändert. Falsche Befunde wer- den beim Screening durch die qualitätssichernden Maßnah- men deutlich seltener werden, und grobe Diagnosefehler, die zur Umkehr der Beweislast führen werden, sehr selten auftreten.

Bedenkenswert ist der Ein- wurf des Autors, dass die Vor- aussetzungen für eine infor- mierte Zustimmung (informed consent) der eingeladenen Frauen zur Teilnahme am Screeningprogramm nicht ge- geben seien. Die Forderung nach informierter Zustimmung ist, wie der Autor zu Recht schreibt, primär ethisch und nicht juristisch begründet. Ih- rer Bedeutung wird in der vier- ten Auflage der „European guidelines on breast cancer screening and diagnosis“

Rechnung getragen. Dort

heißt es: „Screening betrifft im allgemeinen eine gesunde und asymptomatische Bevölke- rungsgruppe, die angemessene Informationen benötigt, die in sachgerechter und vorurteils- freier Weise präsentiert wer- den, um eine vollständig infor- mierte Entscheidung über die Teilnahme zu ermöglichen.

Die angebotene Information muss ausgewogen, ehrlich, an- gemessen, wahr, evidenzba- siert, zugänglich, respektvoll und, soweit möglich, auf indi- viduelle Bedürfnisse zuge- schnitten sein.“ Die Schwierig- keit, diesen Anforderungen gerecht zu werden, lässt sich an einem Beispiel des Autors aufzeigen. Er schreibt: „Von 1 000 Frauen, die während zehn Jahren fünfmal an einer Reihenmammographie teil- nehmen und strahlenbelastet werden, werden 999 Frauen keinen Nutzen haben, da sie ohnehin nicht an Brustkrebs sterben (996 Frauen) oder weil sie trotzdem daran sterben (drei Frauen).“ Diese Aussage ist wahr und evidenzbasiert.

Aber ist sie auch ausgewogen, ehrlich, angemessen und re- spektvoll? Ein erheblicher Anteil der Wirkung der fünf Mammographien tritt erst spä- ter als zehn Jahre nach der er- sten Mammographie ein (nach zehn Jahren ist die fünfte Mammographie ja erst zwei Jahre her). Außerdem läuft das Programm über 20 und nicht über zehn Jahre. Deshalb kann man den Effekt auch so ausdrücken: „Vier von 1 000 Frauen, die ohne Mammogra- phie-Screening vorher am

Mammographie

Zu dem Beitrag „Mammographie- Screening: Rechtsfragen weitgehend ungeklärt“ von Prof. Dr. iur. Christian Katzenmeier in Heft 16/2006:

Der Beweis fehlt

Der Autor bleibt in seinem Artikel den Beweis schuldig für die Aussage der Über- schrift, dass Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Mammographie-Screening weitgehend ungeklärt sind. Zu den vom Autor aufgeworfenen

Fragen ist zu bemerken:

ŒNiemand hat jemals ernst- haft das Recht auf Nichtwissen in Zweifel gezogen. Eine For- derung, dass Frauen, die nicht am Screening teilnehmen, sel- ber für die Behandlungskosten eines Mammakarzinoms auf- kommen sollten, wäre nicht nur aus ethischen und rechtli- chen, sondern auch aus sachli- chen Erwägungen nicht ge- rechtfertigt, da niemand im Einzelfall feststellen kann, ob ein zu spät entdecktes Karzi- nom im Screening rechtzeitig entdeckt worden wäre.

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A1740 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 25⏐⏐23. Juni 2006

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Foto:dpa

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Der Redaktion gehen im- mer wieder Briefe mit un- vollständiger Absenderan- gabe zu. Deshalb unsere Bitte: Vermerken Sie neben Ihrem Namen auch Ihre vollständige Adresse auf dem Briefbogen oder der

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 25⏐⏐23. Juni 2006 AA1741

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Mammakarzinom gestorben wären, erreichen das 75. Le- bensjahr, wenn sie vom 50. bis zum 70. Lebensjahr alle zwei Jahre am Mammographie- Screening teilnehmen.“ Auch diese Aussage ist wahr und evidenzbasiert. Sie berücksich- tigt aber nicht nur einen will- kürlichen Ausschnitt aus dem angebotenen Früherken- nungsprogramm.

International ist zurzeit die Frage, wie eine informierte Zustimmung erreicht werden kann, Gegenstand der For- schung. Die vom Autor vorge- schlagene individuelle ärztli- che Beratung führt, wie aus der Praxis des bisher in großem Ausmaß in Deutsch- land durchgeführten unorga- nisierten Mammogaphie- Screenings erkennbar ist, nicht zu einer verbesserten Infor- miertheit der Patientinnen. In den Modellprojekten für Mammographie-Screening ha- ben wir mit Unterstützung kri- tischer Frauenverbände in in- tensiver Beratung eine Infor- mationsbroschüre erarbeitet, die dieser Forderung weitge- hend gerecht wurde. Diese Broschüre hat die Vorlage für das Informationsblatt gelie- fert, welches jedem Einla- dungsschreiben zum Mammo- graphie-Screening beiliegt.

Die Programmverantwortli- chen Ärzte sind nach dem Bundesmantelvertrag für das Mammographie-Screening verpflichtet, auf Verlangen weitere Auskünfte zu erteilen.

Gegenüber der bisherigen Praxis in der unorganisierten Früherkennung stellt dieses Vorgehen in Bezug auf die in- formierte Entscheidung einen erheblichen Fortschritt dar . . . Dr. med. Hans Junkermann, Leiter der Sektion Senologische Diagnostik, Universitätsfrauenklinik Heidelberg, Voßstraße 9, 69115 Heidelberg

Kein Nutzen

Prof. Dr. Katzenmeier weist zu Recht darauf hin, dass der Nutzen des Screenings die da- mit verbundenen Risiken überwiegen muss (= rechtferti- gende Indikation). Ein stati-

stisch fassbarer Nutzen ist erst bei einer Beteiligung von mehr als 70 Prozent aller Frau- en zwischen 50 und 69 Jahren gegeben. Bei einer Beteiligung unter 70 Prozent ist die An- wendung von Röntgenstrah- len im Rahmen einer Scree- ning-Mammographie somit nach dem Stand der medizi- nisch-wissenschaftlichen Er- kenntnisse unzulässig, da kein Nutzen und somit keine recht- fertigende Indikation vorliegt.

Bisher hat noch keines der schon jahrelang laufenden Modellprojekte Teilnehmerin- nenzahlen von mehr als 70 Prozent erreicht. Es stellt sich die Frage, wie viele Jahre lang Teilnahmequoten unter 70 Prozent, also ein Verstoß ge- gen die rechtfertigende Indi- kation zur Anwendung von Röntgenstrahlen, geduldet werden. Ungeklärt ist auch die Rechtsschutzversiche- rung für den Programmver- antwortlichen. Bisher ist mei- nes Wissens keine Rechts- schutzversicherung bereit, den Programmverantwortli- chen als Betreiber eines Mammographie-Centers zu versichern. Dies wundert mich nach den Ausführungen von Herrn Prof. Dr. iur.

Katzenmeier nicht.

Dr. med. Klaus Engels,Zentrum für Radiologie und Nuklearmedizin, Grötzinger Straße 3, 76227 Karlsruhe

Lohnende Investition

Zu dem Beitrag „Betriebliche Ge- sundheitsförderung: Lohnende Inve- stition in Mitarbeiter“ von Thomas Gerst in Heft 15/2006:

Zur Nachahmung empfohlen

Ein sehr umfassender Beitrag mit vielen überzeugenden Studienresultaten, pragma- tisch-anregende beispielhafte Aktionen (DaimlerChrysler).

Wir würden uns wünschen, dass dieses Thema, Ihr Beitrag, von möglichst vielen anderen Medien (Tageszeitungen) und vor allem auch von den Un- ternehmen (via Werksärzte,

Personalleitung) aufgenom- men wird. Dies wäre ein her- vorragender Schritt prä- ventiver Maßnahmen bei Er- wachsenen, bei der werktäti- gen Bevölkerung – sicher mit langfristig sehr deutlich spür- baren und nachweisbaren Er- folgen.

Reinhart Hoffmann,Beauftragter des Vorstandes Deutsche Diabetes-Stiftung, Am Klopferspitz 19, 82152 Martinsried

Investition ins Wohlbefinden

Bereits vor mehr als 222 Jah- ren ermahnte der Berater des Bayerischen Kurfürsten Mat-

thias von Schönberg (1732–

1792) in seinen „Regeln für die Gesundheit“ zur Gesund- heitsförderung: „Man sorget zu wenig für die Gesundheit, wenn man jenes freiwillig un- terlässt oder versäumt, was zur Erhaltung des Lebens, des Leibs und der Gesund- heit notwendig oder nütz ist.“

In diesem Sinne sollten heut- zutage der Staat und die Unternehmen nicht verges- sen, dass arbeitsbedingtes gesundheitliches Wohlbefin- den (welfare = good health + happiness + prosperity) des Einzelnen in der Summation ein wesentlicher Teil des ge- samtvolkswirtschaftlichen ökonomischen Wohlstandes ist, der in Geldeinheiten aus- gedrückt wird.

Dr. oec. troph. Martin Hofmeister, Dachauer Straße 176, 80992 München

Überregionale Einrichtung

Der Autor schreibt ausführlich über die Bemühungen in Be- trieben, die Mitarbeiter zu Ge- sundheit zu ermuntern und al- ternative Freizeitangebote an- zubieten – mit Gewicht auf Ge- sundheit. Darf ich auf die wohl allgemein mangelnde Selbstre- flexion der „health care profes- sionals“ und ihrer eigenen Ge- sundheitsprophylaxe hinwei- sen? Die übermäßigen Arbeits- zeiten sind ja der Grund für die aktuellen Streiks. Ich habe bis- her noch kein Krankenhaus ge- sehen, das einen Fitnessraum für Mitarbeiter bereithält.

Außer Freizeit raubenden Fort- bildungsveranstaltungen habe ich höchstens Weihnachtsfeiern und auch einmal ein Sommer- fest miterlebt. Der gemeinnüt- zige Verein www.DoctorsHob- bies.com e.V. . . . hat ein Pro- jekt in der Vorbereitung, zu dem sich jeder Einzelne sowie auch Institutionen hinzufinden können, um gemeinsam eine überregionale Einrichtung zu schaffen: www.project.docwebs.

com, ein multimediales Begeg- nungszentrum für Ärzte, Zahn- ärzte,Tierärzte und Pharma- zeuten nicht nur deutschland- weit, sondern weltweit. Ziel ist es, schöpferische Ruhepausen zu ermöglichen, die wiederum Kraft für den aufreibenden medizinischen Alltag geben würden.

Wolfgang Ellenberger, Am Gückelberg 1 a, 74722 Buchen

Referenzen

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