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Archiv "Mammographie: Wichtiges fehlt" (18.06.2010)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 24

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18. Juni 2010 A 1209

Selektion bedeutet Anmaßung

Zunächst Dank an die Autorin für ihren Beitrag! Wie alles Lebendige ist auch das Menschsein lebens- länglich „werdendes Sein“. Jedes Werden hat einen Anfang, und die- ser liegt beim Menschen bio-lo- gisch am Punkt seiner Zeugung.

Nach Kants Vernunftbegründung ist der Mensch von diesem Anfang an

„kein Gemächsel“, kein verfügbares

„Ding“. Das Leben im Embryo (und „Präembryo“) bedeutet die Po- tenz, sich als dieser einmalige Mensch zu entwickeln. Dazu braucht er wie der Säugling, das Kleinkind, der Schwerstbehinderte oder Altersschwache eine fürsorgli- che Mitwelt, und als Sozialwesen brauchen auch wir Erwachsene le- benslänglich die andern, damit wir

„werden“ können. Daraus ergibt sich „selbst-verständlich“ die ärztli- che Verantwortung für das bei der IVF entstehende Menschenleben.

Die Separierung zwischen soge- nanntem vollwertigem und zweit- klassigem Menschenleben ist die Urform der Inhumanität: Wer hätte die legitime (!) Definitionsmacht darüber, wer zum Kreis der Träger der Menschenwürde gehört und wer nicht? Selektion bedeutet Rechts- anmaßung. Ethik aber ist die Suche der Freiheit nach Wahrheit, die ehr- lich und nicht interessenbestimmt ist. Wann der Geist in den Men- schen tritt, bleibt uns bislang ebenso verschlossen wie der Zeitpunkt sei- nes Entschwindens am Lebensende:

Erst der Leichnam ist tot! Ärzten ist daher einzig der tutioristische Standpunkt angemessen: Kein Jäger darf auf etwas sich Bewegendes am Waldrand schießen, bevor er nicht sicher ausgeschlossen hat, dass es ein Mensch ist (R. Spaemann). Per- sönlich halte ich das für vernünftig.

Dr. med. Dr. theol. h. c. Maria Overdick-Gulden, 54293 Trier

Absurdes Theater

. . . Wie eine Szene absurden Thea- ters kommt rational denkenden Menschen der Kampf amerikani- scher christlicher „Lebensschützer“

vor: Unter der religiösen Vorstel-

lung, dass bereits nach der Vereini- gung von Ei- und Samenzelle ein beseeltes menschliches Wesen ent- standen sei, soll dieses Gebilde un- eingeschränktem Schutz unterlie- gen, obwohl es weder Schmerz und Leid spüren, noch eigenes Bewusst- sein, eigene Sinneswahrnehmungen, Gefühle oder Wünsche haben kann.

Insofern ist die britische Definition eines „Präembryos“ (der Zellhaufen bis zum 14. Tag nach der Vereini- gung von menschlicher Ei- und Sa- menzelle) mit ihren Konsequenzen juristischer Art ein Kompromissbei- spiel in die richtige Richtung.

Deutsche Gesetzgeber, die sich nicht ganz dem Anliegen der Genforscher verschließen konnten, verfielen hin- gegen auf die absurde und halbher- zige Kompromisslösung, Stamm- zellforschung nur an vor dem 1. Ja- nuar 2002 im Ausland hergestellten Stammzelllinien zuzulassen. Diese waren dann aufgrund von Kontami- nierung mit tierischen Produkten nicht mehr sinnvoll einsetzbar und waren auch nicht durch eine For- schung mit ausschließlich adulten Stammzellen ersetzbar . . . Am 11.

April 2008 hat der Bundestag ent- schieden, den Stichtag für den Im- port von embryonalen Stammzellli- nien von Januar 2002 auf den 1. Mai 2007 zu verschieben. Die einzig ver- nünftige Position liegt hingegen klar auf der Hand: Da auf Stammzellfor- schung beruhende Therapien bereits jetzt medizinisch segensreich wir- ken, da die berechtigte medizinische Hoffnung besteht, dass durch weite- re Forschung an Stammzellen künf- tig vielen Millionen von Diabeti- kern, von Krebskranken, Herz- und Kreislaufkranken und anderen Pa- tienten geholfen werden kann und da andererseits bei erlaubten Abtrei- bungen vor dem Ende des dritten Schwangerschaftsmonats die benö- tigten Embryonen sowieso anfallen, spricht zumindest dann, wenn die Eltern des Embryos zustimmen, kein vernünftiges Argument gegen diese Art der Forschung. Wegen des hohen Potenzials für erfolgreiche neuartige Behandlungsmethoden sollte auch die Erzeugung von Em- bryonen für reine Forschungszwe- cke im Dienst der Medizin erlaubt sein, da solche Embryonen kein Be-

wusstsein besitzen, nicht leiden kön- nen und auch keine Chancen haben, sich zu einem ausgereiften Men- schen zu entwickeln (siehe auch Franz M. Wuketits, Bioethik).

Es ist an der Zeit, dass sich auch in Deutschland utilitaristisches Gedan- kengut verbreiten sollte. Der Artikel von Frau Rolf zeigt, dass man in Großbritannien in der Medizinethik rationalem Denken und Handeln und utilitaristischen Kompromiss - lösungen auf einer solchen Basis deutlich nähergekommen ist als in Deutschland . . .

Dr. med. Walter Neussel, 54516 Wittlich

MA MMOGR APHIE

Neue Studien und Auswertungen lie- fern eher ernüch- ternde Ergebnisse (DÄ 15/2010: „Mam- mographie-Scree- ning: Der Streit um den Nutzen geht in die nächste Runde“

von Renate Leinmüller).

Wichtiges fehlt

Mit großem Unverständnis habe ich den aktuellen Artikel zum Mammo- graphie-Screening zur Kenntnis ge- nommen.

Das DÄ berichtet im ersten Teil des Artikels ausführlich über die aktuel- le Studie aus Dänemark, die von ausgewiesenen Kritikern des Mam- mographie-Screenings publiziert wurde. Es liegt auf der Hand und gehört zum journalistischen Hand- werk, solch eine Studie kritisch zu reflektieren und nach der Güte solch einer Studie zu fragen. Namhafte Experten wie Prof. Walter Heindel, Prof. Nikolaus Becker und Prof.

Alexander Katalinic hatten sich be- reits kritisch zu der Studie geäußert und die methodischen Mängel gelis- tet. Die Redaktion hatte davon Kenntnis. Besonders kritisch wird von diesen Experten beurteilt, dass es sich nicht um eine randomisierte Studie handelt, sondern um eine Be- obachtungsstudie mit vielfältigen Einfluss- und potenziellen Verzer- rungsfaktoren. Doch diese wichtige Kritik an der Studie wird mit kei- nem Wort in dem Artikel genannt.

OG

N A f t ( m n den Nutzengeht ind

B R I E F E

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18. Juni 2010 Erwähnt wurde auch nicht eine ak-

tuelle Studie zum Thema Überdia - gnosen, die im „Journal of Medical Screening“ im März veröffentlicht wurde. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass durch das Mammographie-Screening mehr Frauen vor dem Tod durch Brust- krebs gerettet als durch eine Über- diagnose beunruhigt werden. Die Autoren konstatieren, dass einer Frau, die ohne Screening nie von der Diagnose Brustkrebs erfahren hätte, zwei Frauen gegenüberste- hen, die vor dem Tod durch Brust- krebs bewahrt werden können . . . Als weiteren Beleg für die als „er- nüchternd“ bezeichneten Ergebnis- se beschreibt die Autorin die in den USA geführte Diskussion über die veröffentlichten Empfehlungen der US Preventive Task Force. Das Be- ratergremium beim US-Bundesge- sundheitsministerium hat Mitte No- vember seine Empfehlungen zur Mammographie aktualisiert und die regelmäßige Mammographie für Frauen ab 50 Jahren und nicht mehr schon ab 40 empfohlen. Für Europa ist das nicht neu, im Gegenteil: Aus gutem Grund haben sich europä - ische Fachgremien und Experten hierzulande schon 2002 auf die Al- tersgrenze von 50 bis 69 Jahren festgelegt. Alle Studien zeigten da- mals wie heute: Das ist der Bereich, in dem ein Screening den größten Nutzen bringen kann. Wir wissen, dass auch einige Frauen im Alter von 40 bis 49 Jahren profitieren könnten – allerdings um den Preis einer erhöhten Rate an Fehldiagno- sen und damit unnötigen Belastun- gen. Diese Hintergrundinformatio- nen und Einschätzungen wären von einem seriösen Blatt wie dem DÄ zu erwarten gewesen. Doch auch diese Informationen werden ver- schwiegen.

Dann berichten Sie über die Bro- schüre „Mammographie-Screening.

Früherkennung von Brustkrebs.

Was Sie darüber wissen sollten“. Im Artikel wird behauptet, dass die Broschüre als Veröffentlichung durch eine Organisation des Pro- gramms „selbstverständlich“ zum Screening rät . . . Die Broschüre ist in Kooperation mit den im Bericht genannten Organisationen entwi-

ckelt worden mit dem ausdrückli- chen Ziel, die Frauen ausgewogen zu informieren. Den Frauen wird empfohlen, sich zu informieren und danach zu entscheiden.

Doch im Artikel folgt die Autorin unreflektiert dem zitierten HTA-Be- richt, der davon ausgeht, dass eine objektive Darstellung von Vor- und Nachteilen aufgrund eines Interes- senkonflikts nicht zu erwarten sei.

Das ist weder eine journalistische noch wissenschaftliche, sondern ei- ne voreingenommene, unprofessio- nelle Haltung, die als Ergebnis zu einer tendenziösen Berichterstat- tung führt . . .

Dr. Wolfgang Aubke, Vorsitzender des Beirats der Kooperationsgemeinschaft Mammographie, 50858 Köln

STUDIUM

Zwei von drei jungen Ärzten fühlen sich nach dem PJ nicht gut auf den Beruf vorbereitet (DÄ 14/

2010: „Medizinstu - dium: Berufseinstieg bereitet vielen Absolventen Probleme“

von Elke Ochsmann, Hans Drexler und Klaus Schmid).

Berufsanfänger oft überfordert

Ein aktueller Bericht im DÄ be- leuchtet die Situation von ärztlichen Berufseinsteigern und macht auf ein Problem aufmerksam, das von größter Bedeutung für junge Kolle- ginnen und Kollegen ist, die nach erfolgreichem Abschluss ihres Me- dizinstudiums die praktische Tätig- keit als Arzt beginnen.

Der plötzliche Wechsel von einer eher breit gefächerten, theoretischen Ausbildung im Medizinstudium zu einer verantwortungsvollen, selbst- ständigen ärztlichen Tätigkeit im Klinik-, Praxisalltag ist für viele jun- ge Mediziner eine große Herausfor- derung und nicht selten mit einer psychischen Belastungssituation ver- bunden. Die studentischen Übungs- möglichkeiten von praktischen Fer- tigkeiten hängen häufig davon ab, in welchen Bereichen Praktika, Famu- laturen und das PJ absolviert wur-

den. In vielen Fällen ist das Tätig- keitsfeld der ersten ärztlichen Stelle nicht zwangsläufig Teil dieser prak- tischen Ausbildung. Insbesondere in spezialisierten kleineren Fachgebie- ten, wie zum Beispiel der Dermato- logie, sehen sich Berufsanfänger un- ter Umständen mit Untersuchungs- techniken und Fragestellungen kon- frontiert, die eine Überforderungssi- tuation darstellen können. In Zeiten von immer stärker an Leistung ori- entierten Arbeitsbedingungen bei immer weniger ärztlichem Personal fehlt nicht selten eine Wissensver- mittlung des fachspezifischen ärztli- chen Basiswissens in der praktischen Patientenbetreuung.

Um diesem Problembereich in der Dermatologie entgegenzuwirken und jungen Berufsanfängern einen besseren Arbeitseinstieg zu bieten, wurde im letzten Jahr . . . an der Kli- nik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie des Universitätskli- nikums Schleswig-Holstein, Cam- pus Kiel, das „DermaStartUp“ ins Leben gerufen. Der Kurs über ein- einhalb Tage wendet sich an junge Kolleginnen und Kollegen, die bis- her nicht länger als drei Monate im Klinik-, Praxisalltag tätig gewesen sind. Themen wie ärztliches Verhal- ten im Umgang mit Patienten, der- matologische Untersuchungstechni- ken, systematische Patientenuntersu- chung und Anamneseerhebung, Ef- floreszenzenlehre und der Umgang mit dermatologischen Notfällen wer- den behandelt. Die Vermittlung praktischer Fertigkeiten erfolgt in Kleingruppen von zwei bis drei Teil- nehmern.

Das durch die Deutsche Dermatolo- gische Akademie zertifizierte „Der- maStartUp“ wird regelmäßig an der Kieler Hautklinik angeboten . . .

Dr. med. Sascha Gerdes, Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel, 24105 Kiel

S U U

Z Ä n g v 2 d bereitet vielen Absol

Die Redaktion veröffentlicht keine ihr anonym zugehenden Zuschriften, auch keine Briefe mit fingierten Adressen. Alle Leserbriefe werden vielmehr mit vollem Namen und Orts- angabe gebracht. Nur in besonderen Fällen können Briefe ohne Namensnennung publiziert werden – aber nur dann, wenn der Redaktion bekannt ist, wer geschrieben hat.

ANONYM

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