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Archiv "Zahl der Woche: 143 500" (02.05.2008)

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A920 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 182. Mai 2008

A K T U E L L

Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) haben ei- nen stärkeren Schutz von Min- derjährigen vor medizinisch nicht notwendigen Schönheitsoperationen

gefordert. „Jede Operation stellt ei- nen Eingriff in die körperliche Un- versehrtheit dar“, sagte die Vizeprä- sidentin der BÄK, Dr. med. Corne- lia Goesmann, bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu ei- nem Antrag von Union und SPD.

Geplant ist darin, Verbraucher bes- ser vor Missbrauch bei Schön- heitsoperationen zu schützen. Zu- dem wird die Bundesregierung auf- gefordert, Möglichkeiten auszulo- ten, wie medizinisch nicht indizierte Schönheitsoperationen an Minder- jährigen verboten werden können.

BVKJ-Präsident Dr. med. Wolf- ram Hartmann lehnt schönheitschir-

urgische Eingriffe zur Erfüllung ei- nes Schönheitsideals auch bei Zu- stimmung der Eltern ab. Als Bei- spiele nannte er Brustvergrößerun- gen und aufgespritzte Lippen. Die Folgen seien „oft unabsehbar und weder von den minderjährigen Pati- enten noch ihren Erziehungsberech- tigten seriös abschätzbar“. Auch die CDU-Politikerin Gitta Connemann wandte sich gegen rein kosmetische Eingriffe bei Jugendlichen. Brust- vergrößerungen als Abiturgeschenk seien bereits Realität, kritisierte sie.

Die BÄK begrüßte die Forderung nach einer besseren Kontrolle der Qualifizierung von Ärzten. Gleich- zeitig wies Vizepräsidentin Goes- mann darauf hin, dass die Grundla- gen dafür bereits von den Ärztekam- mern geschaffen worden seien. Be- reits auf dem 108. Deutschen Ärzte- tag 2005 sei in der Weiterbildungs- ordnung die Facharztbezeichnung

„Plastische Chirurgie“ um den Zu- satz „Ästhetische“ erweitert worden.

Der Zusatz „Ästhetische Chirurgie“

schaffe Transparenz, sodass Patien- ten besser zwischen hoch qualifizier- ten Fachärzten und selbst ernannten

„Schönheitschirurgen“ unterschei- den könnten. SR/afp/ddp

Das Sozialgericht Aachen hat die Klagen von drei Krankenhausbe- treibern aus der Region Aachen ge- gen den „Sanierungsbeitrag“ der Krankenhäuser abgewiesen. Anders als von den Klägern vorgebracht, habe der Bundesgesetzgeber sehr wohl die nötige Gesetzgebungs- kompetenz, um die pauschale Kür- zung der Krankenhausrechnungen um 0,5 Prozent zur Sanierung der ge- setzlichen Krankenkassen festsetzen zu können. Zudem liege weder ein Verstoß gegen die Grundrechte der Berufsausübungsfreiheit, des Eigen- tumsschutzes noch gegen den allge- meinen Gleichbehandlungsgrundsatz vor (Art. 3, 12 und 14 Grundgesetz).

Gegen die Urteile ist die Berufung zum Landessozialgericht Nordrhein- Westfalen in Essen zulässig.

Formell handele es sich bei dem

„Sanierungsbeitrag“ um eine Rege- lung auf dem Gebiet der Sozialver- sicherung, für die der Bundesge- setzgeber die konkurrierende Ge- setzgebungskompetenz habe (Art.

74 Abs. 1 Nr. 12 Grundgesetz). Die

Kompetenz umfasse auch die Fi- nanzierung der zu erledigenden Aufgaben. Damit seien nicht nur Beiträge zur Sozialversicherung er- fasst, sondern auch Regelungen zur finanziellen Entlastung der Sozial- versicherungssysteme.

Die Rechnungskürzung sei eine zur Stabilisierung des Krankenkas- senbeitragssatzes erforderliche und geeignete Maßnahme. Der „Sanie- rungsbeitrag“ belaste die Kranken- häuser nicht unangemessen, da er befristet sei. Die Regelung sei als staatliche Preisreglementierung ein- zuordnen und ähnele der Rabattver- pflichtung der pharmazeutischen Unternehmer in § 130 a SGB V.

Diese habe das Bundesverfassungs- gericht als mit dem Eigentums- schutz als vereinbar eingestuft.

Gegen den „Sanierungsbeitrag“

sind noch weitere Verfahren anhän- gig. Die Urteile aus Aachen sind die ersten dieser Art. JF

Zahl der Woche

143 500

Mitarbeiter sind in öffentlichen Apotheken in Deutschland beschäftigt.

OPs aus rein kos- metischen Grün- den bei Kindern und Jugendlichen lehnten die Sach- verständigen ab.

Folgenloser Protest:Der „Sanierungsbei- trag“ belastet die Krankenhäuser.

BUNDESTAGSANHÖRUNG

Ärzte und Politik gegen Schönheitswahn

KRANKENHÄUSER

Sanierungsbeitrag ist rechtens

Foto:picture-alliance/Okapia Foto:Vario Images

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Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 182. Mai 2008 A921

A K T U E L L

Ausgerechnet zur Europäischen Impfwoche, mit der die Weltgesund- heitsorganisation (WHO) auf die Be- deutung des Impfens hinweisen will, meldet Süddeutschland einen mas- senhaften Ausbruch der Masern.

Die Infektionskrankheit mit dem charakteristischen rotfleckigen Hautausschlag und möglicherweise

tödlichen Ausgang (trotz modernster Medizin) ist längst noch nicht aus- gerottet. In Baden-Württemberg zählte das Landesgesundheitsamt bereits mehr als 200 Fälle, vor al- lem bei Kindern und Jugendlichen.

Das Berliner Robert-Koch-Institut (RKI) spricht von dem schwersten Masernausbruch seit 2006.

Das Virus, das sich jetzt ausbrei- tet, haben nach Angaben der Behörden Berufspendler und Urlau- ber aus der Schweiz und Österreich eingeschleppt. Dort gibt es – wie auch in Süddeutschland – viele El- tern, die eine Masernimpfung aus ideologischen Gründen ablehnen.

Einige sehen sogar den kleinen Stich der Spritze als zu große psy- chische Belastung für das Kind an und nennen ihn als Grund, eine Impfung nicht vornehmen zu lassen.

Dabei sind nach Angaben der WHO die durch Impfung vermeidba- ren Masern eine der ansteckends- ten Krankheiten überhaupt. Lun- gen- und Hirnentzündungen mit tödlichem Verlauf können die Folge sein. Trotzdem sind etwa ein Viertel aller Jugendlichen in Deutschland nicht ausreichend gegen die Erkran- kung geimpft. Bayern kündigte jetzt an, die Lücken bei der Impfung beim Schuleintritt der Kinder schließen zu wollen. Aber auch jun- ge Erwachsene, die zur Fußball-EM in die Schweiz oder nach Österreich fahren wollen, sollten ihren Masern- Impfschutz prüfen. Viel Aufklärung ist nötig – es wird höchste Zeit.

RANDNOTIZ

Eva Richter-Kuhlmann

Tödliches Potenzial

Die Deutsche Gesellschaft für Kran- kenhaushygiene (DGKH) fordert, die Notwendigkeit für Hygienefach- personal in Krankenhäusern im In- fektionsschutzgesetz zu verankern.

Ohne eine gesetzliche Regelung ließen sich die Anforderungen an die Hygiene im stationären Bereich nicht flächendeckend umsetzen, sag- te Prof. Dr. med. Axel Kramer, Präsident der DGKH.

In Deutschland sterben nach Angaben der DGKH jährlich 20 000 bis 40 000 Menschen an den Folgen nosokomialer Infektionen. Ein Drittel der tödlichen und nicht tödlichen Infekte sei vermeidbar, so der Sprecher der DGKH, Dr. med.

Klaus-Dieter Zastrow, vom Vivantes-Klinikum Berlin zum Deutschen Ärzteblatt. Klini- ken mit mehr als 450 Betten benötigten einen hauptamtlich täti- gen Krankenhaushygieniker, die übrigen einen beratenden Facharzt.

Das entspreche einem Bedarf von etwa 400 hauptamtlichen Hygiene- fachärzten, es gebe aber nur 80 bis

100. Auch die Stellen von Hygiene- fachpflegekräften seien mit nur et- wa 60 Prozent des tatsächlichen Be- darfs unterbesetzt.

Der Personalschlüssel für Hy- gienefachpflegekräfte müsste laut DGKH sein: Eine Stelle für eine Klinik mit 300 Bettten bei hohem

Infektionsrisiko, bei mittlerem In- fektionsrisiko eine Fachkraft für ei- ne Klinik mit 600 Betten und bei niedrigem Infektionsrisiko eine Hy- gienefachpflegekraft für ein Kran- kenhaus mit 1 000 Betten nsi Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion

hat in Abstimmung mit der Bundes- ärztekammer (BÄK) und der Deut- schen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) eine Än- derung des Schwangerschaftskon- fliktgesetzes vorgeschlagen. Der Vorschlag sieht eine ärztliche Bera- tung bei einem Abbruch aus medizi- nischer Indikation vor. Der Arzt muss die Schwangere auf die Hilfen einer psychosozialen Beratung hin- weisen. Nach der Beratung muss eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen eingehalten werden.

Auch die statistische Erfassung des Schwangerschaftsabbruchs aus me- dizinischer Indikation soll verbes- sert werden.

„Wir würden es sehr begrüßen, wenn nun endlich im Schwanger- schaftskonfliktgesetz die unbestrit-

tenen Defizite im gegenwärtigen Recht behoben werden könnten.

Jetzt gibt es erstmals seit Jahren die Möglichkeit, Einigkeit über eine Gesetzesergänzung zu erzielen, die sich eng an die konzeptionelle Grundentscheidung der Reform aus dem Jahr 1995 anlehnt und den seinerzeit gefundenen Kompromiss unangetastet lässt“, sagte der Präsi- dent der BÄK, Prof. Dr. med. Jörg- Dietrich Hoppe.

Etwa 120 000 Schwangerschafts- abbrüche werden pro Jahr in Deutschland vorgenommen, davon drei Prozent nach medizinischer In- dikation. Der Präsident der DGGG, Prof. Dr. med. Walter Jonat, betonte, dass es gerade im späten Stadium einer Schwangerschaft, „gleicher- maßen einer kompetenten wie ein- fühlsamen Beratung bedarf“. Kli SPÄTABTREIBUNGEN

Vorstoß zur Gesetzesänderung

Unnötige Infekte verhindern:Experten fordern mehr Hygiene- fachpersonal und von der Politik das dafür notwendige Geld.

KRANKENHAUSHYGIENE

Ein Drittel nosokomialer Infekte vermeidbar

Foto:Peter Wirtz

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