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Archiv "Spätabtreibungen: Vorstoß zur Gesetzesänderung" (02.05.2008)

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Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 182. Mai 2008 A921

A K T U E L L

Ausgerechnet zur Europäischen Impfwoche, mit der die Weltgesund- heitsorganisation (WHO) auf die Be- deutung des Impfens hinweisen will, meldet Süddeutschland einen mas- senhaften Ausbruch der Masern.

Die Infektionskrankheit mit dem charakteristischen rotfleckigen Hautausschlag und möglicherweise

tödlichen Ausgang (trotz modernster Medizin) ist längst noch nicht aus- gerottet. In Baden-Württemberg zählte das Landesgesundheitsamt bereits mehr als 200 Fälle, vor al- lem bei Kindern und Jugendlichen.

Das Berliner Robert-Koch-Institut (RKI) spricht von dem schwersten Masernausbruch seit 2006.

Das Virus, das sich jetzt ausbrei- tet, haben nach Angaben der Behörden Berufspendler und Urlau- ber aus der Schweiz und Österreich eingeschleppt. Dort gibt es – wie auch in Süddeutschland – viele El- tern, die eine Masernimpfung aus ideologischen Gründen ablehnen.

Einige sehen sogar den kleinen Stich der Spritze als zu große psy- chische Belastung für das Kind an und nennen ihn als Grund, eine Impfung nicht vornehmen zu lassen.

Dabei sind nach Angaben der WHO die durch Impfung vermeidba- ren Masern eine der ansteckends- ten Krankheiten überhaupt. Lun- gen- und Hirnentzündungen mit tödlichem Verlauf können die Folge sein. Trotzdem sind etwa ein Viertel aller Jugendlichen in Deutschland nicht ausreichend gegen die Erkran- kung geimpft. Bayern kündigte jetzt an, die Lücken bei der Impfung beim Schuleintritt der Kinder schließen zu wollen. Aber auch jun- ge Erwachsene, die zur Fußball-EM in die Schweiz oder nach Österreich fahren wollen, sollten ihren Masern- Impfschutz prüfen. Viel Aufklärung ist nötig – es wird höchste Zeit.

RANDNOTIZ

Eva Richter-Kuhlmann

Tödliches Potenzial

Die Deutsche Gesellschaft für Kran- kenhaushygiene (DGKH) fordert, die Notwendigkeit für Hygienefach- personal in Krankenhäusern im In- fektionsschutzgesetz zu verankern.

Ohne eine gesetzliche Regelung ließen sich die Anforderungen an die Hygiene im stationären Bereich nicht flächendeckend umsetzen, sag- te Prof. Dr. med. Axel Kramer, Präsident der DGKH.

In Deutschland sterben nach Angaben der DGKH jährlich 20 000 bis 40 000 Menschen an den Folgen nosokomialer Infektionen. Ein Drittel der tödlichen und nicht tödlichen Infekte sei vermeidbar, so der Sprecher der DGKH, Dr. med.

Klaus-Dieter Zastrow, vom Vivantes-Klinikum Berlin zum Deutschen Ärzteblatt. Klini- ken mit mehr als 450 Betten benötigten einen hauptamtlich täti- gen Krankenhaushygieniker, die übrigen einen beratenden Facharzt.

Das entspreche einem Bedarf von etwa 400 hauptamtlichen Hygiene- fachärzten, es gebe aber nur 80 bis

100. Auch die Stellen von Hygiene- fachpflegekräften seien mit nur et- wa 60 Prozent des tatsächlichen Be- darfs unterbesetzt.

Der Personalschlüssel für Hy- gienefachpflegekräfte müsste laut DGKH sein: Eine Stelle für eine Klinik mit 300 Bettten bei hohem

Infektionsrisiko, bei mittlerem In- fektionsrisiko eine Fachkraft für ei- ne Klinik mit 600 Betten und bei niedrigem Infektionsrisiko eine Hy- gienefachpflegekraft für ein Kran- kenhaus mit 1 000 Betten nsi Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion

hat in Abstimmung mit der Bundes- ärztekammer (BÄK) und der Deut- schen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) eine Än- derung des Schwangerschaftskon- fliktgesetzes vorgeschlagen. Der Vorschlag sieht eine ärztliche Bera- tung bei einem Abbruch aus medizi- nischer Indikation vor. Der Arzt muss die Schwangere auf die Hilfen einer psychosozialen Beratung hin- weisen. Nach der Beratung muss eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen eingehalten werden.

Auch die statistische Erfassung des Schwangerschaftsabbruchs aus me- dizinischer Indikation soll verbes- sert werden.

„Wir würden es sehr begrüßen, wenn nun endlich im Schwanger- schaftskonfliktgesetz die unbestrit-

tenen Defizite im gegenwärtigen Recht behoben werden könnten.

Jetzt gibt es erstmals seit Jahren die Möglichkeit, Einigkeit über eine Gesetzesergänzung zu erzielen, die sich eng an die konzeptionelle Grundentscheidung der Reform aus dem Jahr 1995 anlehnt und den seinerzeit gefundenen Kompromiss unangetastet lässt“, sagte der Präsi- dent der BÄK, Prof. Dr. med. Jörg- Dietrich Hoppe.

Etwa 120 000 Schwangerschafts- abbrüche werden pro Jahr in Deutschland vorgenommen, davon drei Prozent nach medizinischer In- dikation. Der Präsident der DGGG, Prof. Dr. med. Walter Jonat, betonte, dass es gerade im späten Stadium einer Schwangerschaft, „gleicher- maßen einer kompetenten wie ein- fühlsamen Beratung bedarf“. Kli SPÄTABTREIBUNGEN

Vorstoß zur Gesetzesänderung

Unnötige Infekte verhindern:Experten fordern mehr Hygiene- fachpersonal und von der Politik das dafür notwendige Geld.

KRANKENHAUSHYGIENE

Ein Drittel nosokomialer Infekte vermeidbar

Foto:Peter Wirtz

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