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Archiv "Arzneimittelforschung: steigende Aufwendungen 3,7 der Industrie" (17.11.1988)

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Arzneimittelforschung

steigende Aufwendungen 3,7 der Industrie

3 3 3,5

41».

Milliarden DM 2 4

(gerundet) 2,2

114 2,0

1,7 12

8E11

3,0

,5 16

4,01)

1976 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 Quelle: BPI

Etwa 500 Arzneimittelhersteller gibt es in der Bundesrepublik Deutschland. Unterschiedlich sind ihre Forschungsaktivitäten:

Forschungsausgaben von mehreren hundert Millionen DM pro Jahr werden von 25 Unternehmen ausgewiesen. Diese erreichen einen Inlandsumsatzanteil in den öffentlichen Apotheken von et- wa 36 Prozent. Dazu kommt eine weitere Gruppe von etwa 10 Un- ternehmen, die auf Spezialgebieten forschen und entwickeln.

Diese Firmengruppierung wird in 1988 rund 3,9 Milliarden DM für Forschung und Entwicklung ausgeben; sie bestreiten rund 40 Pro- zent des gesamten inländischen Arzneimittelumsatzes und 90 Pro- zent des gesamten deutschen Arzneimittelexports von knapp 10 Milliarden DM pro Jahr. Die übrigen kleineren deutschen Arznei- mittelhersteller geben in diesem Jahr etwa 100 Millionen DM für Forschung und Entwicklung aus.

egeschätzt

Eine Lobby für Klein-Kliniken?

FURTWANGEN. Eine Initiative zur Gründung eines Interessenverbandes „Klei- nes Krankenhaus" hat der in Furtwangen ansässige Chef- arzt eines kleinen Kranken- hauses, Dr. med. Rainer Meute, gestartet. Die Not- wendigkeit sieht er in der zu- nehmenden Benachteiligung von versorgungsnotwendi- gen, wirtschaftlich arbeiten- den und bedarfsgerechten kleineren Krankenhäusern (zumeist in privater oder freigemeinnütziger Träger- schaft).

Der Initiator verweist auf die Sektion „Small or Rural Hospitals" der Amerikani- schen Krankenhausgesell- schaft (AHA), die die Anlie- gen der Krankenhäuser in der Grund- und Regelversor- gung vertritt.

Dr. Mente weist darauf hin, daß die kleineren Kran- kenhäuser in den meisten Pflegesatz-/Budget-Verhand-

lungen zu Zugeständnissen veranlaßt werden, mit der Folge, daß sie oftmals an den Rand des Defizits getrieben werden. Wenn die Kranken- häuser der Grund- und Re- gelversorgung weiter „ausge- dünnt" würden, würde gera- de die patientennahe Versor- gung durch das heimatnahe Anstalts- und Belegkranken- haus gefährdet werden. Die Kleinkliniken sehen sich von der öffentlichen Hand auch dadurch ungerecht behan- delt, daß sie mit niedrigeren Pauschal- und Fördermitteln für Reparaturen und Neuan- schaffungen auskommen müssen. In Baden-Württem- berg beispielsweise sind pro Planbett 2370 DM in der Grundversorgung vorgese- hen (auch wenn das Kran- kenhaus 20 Jahre alt ist), wo- hingegen ein relativ neues und modernes Krankenhaus der Maximalversorgungsstufe immerhin mit 4260 DM pau- schal rechnen kann Durch das Auseinanderklaffen im Ge- rätestandard seien Qualitäts- verluste zu befürchten. EB

Ausland

HMO in Zürich?

BERN. Nachdem Ende vergangenen Jahres der Ver- such einer Reform der sozia- len Krankenversicherung in einer Volksabstimmung ver- worfen wurde, hat die eidge- nössische Regierung (Bun- desrat) fünf wissenschaftliche Gutachten von sogenannten

„Weisen" eingeholt, um ei- nen neuen Versuch zu star- ten. Das ist schon deshalb er- forderlich, weil zwei Volks- initiativen „drohen"; der Bundesrat möchte dem zu- vorkommen Die fünf Gut- achten stimmen nur in drei Punkten überein: Es wird mehr Wettbewerb unter den Krankenkassen verlangt; die Krankenversicherung soll endlich in allen Kantonen einheitlich obligatorisch wer- den; und die Bundessubven- tionen sollen gezielter einge- setzt werden als nach dem bisherigen „Gießkannensy- stem". Ob es nach diesen Vorarbeiten gelingt, eine Vorlage zusammenzubrin- gen, die Aussicht hat, die Volksabstimmung zu über- stehen, erscheint vielen Be- obachtern fraglich: Die Schweizer seien, so wird ge- sagt, mit ihrem bestehenden Krankenversicherungssystem offenbar so zufrieden, daß sie seit Jahrzehnten fast jede Änderung niedergestimmt haben.

Voraussichtlich Ende nächsten Jahres soll jedoch in Zürich der Versuch ge- macht werden, eine „Health Maintenance Organization"

(HMO) nach amerikani- schem Muster einzurichten (man gibt sich nicht einmal die Mühe, dafür einen deut- schen oder gar schwyzerdüt- schen Ausdruck zu finden).

Gegen einen pauschalen Bei- trag werden in diesem System die Versicherten von Ärzten einer größeren Gruppenpra- xis betreut, die einen Vertrag mit dieser HMO haben und die ebenfalls pauschal bezahlt werden. Da diese Ärzte — ähnlich wie in den USA, aber anders als in der Bundesrepu-

blik Deutschland — auch Krankenhausbetten haben, läßt sich dieses System in Zü- rich nach Änderung einiger wenig bedeutsamer Vor- schriften im Krankenversi- cherungsrecht tatsächlich auch verwirklichen. Träger des Experiments ist eine „In- itiative für alternative Kran- kenversicherungsmodelle", der zwölf Krankenkassen an- gehören. bt

Ein neues

Vergütungssystem

DUBLIN. Irlands Allge- meinärzte haben ein neues System für diejenigen Patien- ten angenommen, die freie primärärztliche Versorgung erhalten — das sind etwa 30 Prozent der Bevölkerung.

Bisher gab es eine vom Staat festgesetzte Einzelleistungs- vergütung. Der neue Vertrag setzt ein Kopfpauschale fest. Es liegt zwischen 13,50 und 60 Pfund pro Jahr (36,45 bis 63,60 DM), je nach Alter und Geschlecht des Patien- ten. Damit verbunden sind

Altersversorgungszusagen, Krankengeld für Ärzte, Ur- laubsgelder, das Recht auf Schwangerschaftsurlaub für Ärztinnen und Beihilfen für die Fortbildung. Alle diese Sondervergütungen gab es bisher nicht.

Die Großzügigkeit des Gesundheitsministeriums rührt daher, daß man sich Einsparungen vor allem bei den Arzneimitteln erhofft.

Unter dem Einzelleistungssy- stem gab es pro Berechtigten 6,49 Arztbesuche im Jahr; in Großbritannien, wo es auch das Kopfpauschale gibt, sind es nur 4,4. Und jeder einge- sparte Arztbesuch, so wird kalkuliert, erspart auch Ver- schreibungen. Die rund 1500 Allgemeinärzte sollen dar- über hinaus aus der Staats- kasse noch insgesamt drei Millionen Pfund (8,1 Millio- nen DM) jährlich für „Pra- xis-Unterstützung" bekom- men. Damit sollen Praxisper- sonal und Praxiseinrichtun- gen finanziert werden. bt imu

88 0941

A-3224 (20) Dt. Ärztebl. 85, Heft 46, 17. November 1988

Referenzen

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