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Archiv "Operative Behandlung des duodenalen Crohn" (09.12.1983)

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Academic year: 2022

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Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen DIE GLOSSE

Ein Ratespiel:

Wie würden Sie entscheiden?

1. Verhandlungsrunde:

Die Leitung des kommunalen Groß-Krankenhauses, an ihrer Spitze der für das Krankenhaus zuständige Dezernent, trifft sich mit den Geschäftsführern der ört- lichen RVO-Krankenkassen; ihr Wortführer ist der Direktor der AOK.

Die Krankenhausleitung verlangt eine Erhöhung des allgemeinen Pflegesatzes um 5,5 Prozent, weil dies zur Deckung der Kosten bei sparsamer Wirtschaftsführung un- ter Berücksichtigung des Jahres- abschlusses und unter Beachtung der vom Gesetzgeber vorgegebe- nen Rechnungslegung erforder- lich und auch begründet sei. Bei einem bisherigen Pflegesatz von 200 DM bedeutet dies einen Auf- schlag von 11 DM pro Pflegetag.

Als wesentliche Begründungen werden angeführt:

I> Erhöhung der Energiekosten,

Erhöhung der Lebensmittel- preise,

Gehaltserhöhung (Tarifver- träge),

I> Erhöhung der Medikamenten- kosten,

I> Erhöhung der Kosten für medi- zinische Geräte und Hilfsmittel,

Höhere Kosten wegen ver- mehrter Anwendung von Schritt- machern und Kunstgelenken und anderen prothetischen Materials u. a.

Belastend für die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser sei die weitere Verkürzung der Ver- weildauer bei gleichzeitig stei- genden Aufnahmezahlen. Unstrei- tig und wissenschaftlich belegt führe dies zu einer Minderung der durchschnittlichen Ausnutzung der Bettenkapazität. Daraus folge dann eine bei stärkerer Arbeits-

und Kostenlast relativ verminder- te Zahl an Pflegetagen, die allein als Berechnungsgrundlage heran- gezogen werden können. Das Er- gebnis seien nicht mehr kosten- deckende Pflegesätze. Der not- wendige Ausgleich des Haushal- tes mache die geforderte Erhö- hung um 5,5 Prozent zwingend!

Die Vertreter der Krankenkassen sehen sich außerstande, dieser Forderung zuzustimmen. Ohne auf die von der Krankenhauslei- tung vorgebrachten Argumente (— „die man mangels Sachver- stand auch gar nicht nachprüfen könne!" —) einzugehen, wird ent- gegengehalten, dies sei politisch nicht machbar; die Mitglieder der Krankenkassen könnten nicht weiter belastet werden. Im Grun- de könnte aus der Sicht der Kran- kenkassen eigentlich überhaupt keine Erhöhung des Pflegesatzes akzeptiert werden. Man sehe aber ein, daß inzwischen alles teurer geworden sei — kurzum: 3 Prozent Aufschlag — mehr nicht! Im übri- gen sei auch diese Zusage nur mit Vorbehalt zu machen, weil letzt- lich die Vorstände der Kranken- kassen einer jeden Vereinbarung zustimmen müßten.

Nach einigem fruchtlosen Hin und Her trennt man sich, um nachzu- denken und den „Gremien" die Sachlage zu schildern mit dem Ziel, sowohl von den Kassenvor- ständen wie auch vom Träger des Krankenhauses (der Kommune al- so) Anweisungen und Ermächti- gungen für eine zweite Verhand- lungsrunde zu erhalten.

Wie wird das Ergebnis am Ende der zweiten Verhandlungsrunde aussehen?

Um dieses Ergebnis voraussagen zu können, müssen folgende In- formationen bedacht werden:

1. Der Dezernent als Sprecher des Krankenhauses vertritt zu-

gleich den Oberstadtdirektor; er ist wie dieser in Parteizwänge und in die Interessenlage des Trägers des Krankenhauses eingebunden.

Falls das Krankenhaus defizitär wird, muß der Träger — die Stadt also — diese finanziellen Verluste auffangen. Insoweit besteht ein Interesse an kostendeckenden Pflegesätzen und damit an der Durchsetzung der Forderung auf Erhöhung um 5,5 Prozent. Ande- rerseits aber belastet diese Erhö- hung die örtliche Wirtschaft, weil dann vielleicht oder wahrschein- lich der Beitragssatz zur AOK um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte angeho- ben werden muß. Hier können nun sowohl Arbeitnehmer- wie Arbeitgeberinteressen betroffen sein und über die Ratsfraktionen wirksam werden.

2. Der Vorstand der AOK ist mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeber- vertretern paritätisch besetzt.

Von jeder Gruppe greifen wir ei- nen zur Verdeutlichung der Inter- essenverflechtungen heraus:

a) Der Inhaber eines mittelständi- schen, lohnintensiven Betriebes mit rund 65 Mitarbeitern ist einer der Arbeitgebervertreter und Vor- standsmitglied der örtlichen Ar- beitgebervereinigung und Rats- mitglied und in dieser Eigenschaft Mitglied des Krankenhausaus- schusses.

In letzterer Funktion zielt sein In- teresse (oder sollte zielen!) auf ei- ne gesunde Finanzwirtschaft des Krankenhauses, um damit die Voraussetzungen für angemesse- ne Versorgung der Patienten zu schaffen. Als Arbeitgeber und Vorstandsmitglied des Arbeitge- berverbandes liegt ihm die Wirt- schaftlichkeit seines und seiner Verbandsbrüder Betriebe am Her- zen, die bei einer Erhöhung der Krankenkassenbeiträge belastet würden, weil ja Krankenkassen- beiträge je zur Hälfte von Arbeit- gebern und Arbeitnehmern zu entrichten sind.

b) Der Sekretär der örtlichen Ge- werkschaft ÖTV sitzt im Vorstand 88 Heft 49 vom 9. Dezember 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe A

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