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Rathaus Kurier www.gotha.de

Amtlicher Teil Bekanntmachungen

und Ausschreibungen Seiten 2 – 5

Nichtamtlicher Teil

Gotha-Subbotnik Seite 6

10. Umwelttag Seite 9

Vereinsangebote Seiten 12 – 13 Kinder- u. Jugendseiten Seiten 16 – 17 Kultur-Angebote Seite 17 Städtische Betriebe Seite 19

Amtsblatt der Stadt Gotha Nr. 4 ⁄ 16. Jahrgang 29. April 2007

Liebe Gothaerinnen und Gothaer, liebe Gäste, vom 04. bis 06. Mai 2007 feiern wir in unserer Stadt das Gothardusfest zu Ehren unseres Schutzpatrons, St. Gothardus. In diesem Jahr steht es unter dem Motto „Blaues Blut, Roter Hahn und Grüne Gärten“ und die Organisato- ren haben sich wieder viel einfallen lassen, um Sie drei Tage lang zu begeistern.

Solch ein Fest ist immer wieder etwas Besonde- res und wir stellen uns auf viele Besucher ein.

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie ganz herzlich für die Dauer der Veranstaltung folgen- den Hinweisen Beachtung zu schenken:

Bereits ab Donnerstag, dem 03. Mai bis Mon- tag, dem 07. Mai gegen 12:00 Uhr ist durch Aufbau-, Abbau- und Reinigungsarbeiten im Veranstaltungsraum, d. h. auf dem Haupt- markt, Buttermarkt, Neumarkt und Brühl gege- benenfalls mit Lärmbelästigungen sowie Ver- kehrseinschränkungen zu rechnen.

Am Freitag, dem 04. Mai wird es am Abend ent- sprechend der Wegstrecke des Lichterlaufes

Uhr im Brühl andauern. Am Sonntag wird das Fest um 18:30 Uhr beendet. Auch hierbei bitte ich vor allem die Anwohner um Verständnis für die damit verbundene Ruhestörung.

Während des Festes kommt es ebenfalls zu Einschränkungen beim Parken in der Innen- stadt, davon betroffen ist auch das Anwohner- parken. Bitte beachten Sie rechtzeitig die Ver- kehrsveränderungen.

Helfen Sie für die Dauer unseres Festes mit, Gotha besonders festlich und farbenfroh zu gestalten und vor allem die abendliche Alt- stadt in stimmungsvolles Licht zu tauchen, schmücken und illuminieren Sie Ihre Fenster und Schaufenster.

Allen Gothaern und Gästen wünsche ich ein abwechslungsreiches und unterhaltsames Wochenende zum diesjährigen Gothardusfest in der Residenzstadt Gotha.

Ihr Knut Kreuch

Herzlich willkommen zum 12. Gothardusfest

(siehe Programm im Innenteil) zu kurzzeitigen Behinderungen kommen, die sich vor allem im Zeitraum zwischen 21:30 und 22:30 Uhr in der Friedrichstraße vor der Orangerie auch auf den Straßenbahn- und Busverkehr sowie auf den ruhendenden und Durchgangsverkehr in der Friedrich-Perthes-Straße auswirken.

Der Veranstaltungsraum wird während des ge- samten Festwochenendes, d.h. am Freitag, dem 04. Mai ab 18:00 Uhr bis 0:30 Uhr, am Samstag, dem 05. Mai ab 09:00 Uhr bis 0:30 Uhr (Hauptmarkt) bzw. 02:30 Uhr (Brühl) und am Sonntag, dem 06. Mai ab 10:00 Uhr bis 18:30 Uhr gesperrt. Während des Festumzu- ges am Samstag, dem 05. Mai, wird es ent- sprechend der Laufstrecke (siehe Programm) Behinderungen vor allem zwischen 13:00 und 15:00 Uhr in der Park-, Lindenau- und Bergal- lee sowie im Bereich Klosterplatz/Blumenbach- straße/Brühl geben.

Die Bühnenprogramme werden am Freitag und Samstag bis 24:00 Uhr auf dem Haupt- und Buttermarkt und an beiden Tagen bis 02:00

(2)

Öffentliche Erinnerung

Die Grund-, Gewerbe-, und Hundesteuer sowie die Straßenreinigung für das II. Quartal 2007 (April – Juni) sind bis zum 15. 05. 2007 fällig.

Wir bitten alle Steuerzahler bei Überweisungen und Einzahlungen Ihre Steuer- bzw. Gebührennummer anzugeben.

Bei erteilter Abbuchungserlaubnis sollte auf ausreichende Konto- deckung geachtet werden.

Haben Sie inzwischen eine neue Kontonummer, sollten Sie diese der Stadtverwaltung Abt. Steuern rechtzeitig vor dem Steuertermin mitteilen.

Durch Rückbuchungen entstehende Bankgebühren sind vom Zahlungs- pflichtigen zu erstatten.

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus der 30.Verbandsversammlung des

Zweckverbandes „Volkspark-Stadion Gotha“ am 29. 03. 2007 Beschluss Nr.: 01/2007 – Jahresrechnung 2006 des Zweckverbandes

„Volkspark-Stadion Gotha“

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes beschließt:

Die Jahresrechnung 2006 des Zweckverbandes „Volkspark-Stadion Gotha“ ist dem Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Gotha zur Prüfung vorzulegen.

Beschluss Nr.: 02/2007 – Vergabe der Stadiongaststätte Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes beschließt:

1. Nach fristgerechter Kündigung des Mietvertrages durch Herrn Dirk Oschmann wurde die Ausschreibung zur Neuvergabe der Gaststätte am 16.02.2007 im Amtsblatt des Landkreises Gotha und am 25.02.2007 im Rathaus-Kurier der Stadt Gotha veröffentlicht.

2. Zum Abgabetermin 02.03.2007 haben sich zwei Interessenten termingerecht bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes be- worben.

3. Der Bewerber Herr Steffen Reinhardt, wohnhaft Cobstädter Weg 7 in 99867 Gotha, erhält den Zuschlag zur Pacht der Stadiongaststätte.

4. Der Mietvertrag gilt ab 01. April 2007 zu den bisherigen Konditio- nen.

Gotha, den 16.04.2007 K. Gießmann

Verbandsvorsitzender

Bekanntmachung von Satzungen

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 14.03.2007 mit Beschluss- Nr. 433/07 die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielap- parate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte (Automaten- steuersatzung) beschlossen.

2. Gemäß § 2 Abs. 4 ThürKAG erfolgte die Vorlage der Satzung zur Genehmigung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Bescheid vom 22. 03. 07, der am 26. 03. 07 bei der Stadt Gotha einging, die Satzung genehmigt.

Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Auflagen erteilt.

Satzung

über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Gotha

(Automatensteuersatzung)

Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Land- kreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Ja- nuar 2003 (GVBl. S 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2006/2007 vom 23. Dezember 2005 (GVBl.

S. 455) sowie der §§ 1, 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengeset- zes (ThürKAG) vom 09. August 1991 (GVBl. S. 329), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengeset- zes und des Thüringer Wassergesetzes vom 17. Dezember 2004 (GVBl.

S. 889) hat die Stadt Gotha in der Sitzung vom 14.03.2007 die folgende Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte beschlossen.

§ 1 Steuererhebung

Die Stadt Gotha erhebt eine Steuer auf Spielapparate und auf das Spie- len um Geld oder Sachwerte als örtliche Aufwandsteuer nach Maßgabe des in § 2 aufgeführten Besteuerungstatbestandes.

§ 2

Steuergegenstand, Besteuerungstatbestand

Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Benutzung von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten, soweit sie öffentlich zugänglich sind.

Sportgeräte wie z. B. Billard, Darts und Tischfußball sowie Musikauto- maten unterliegen nicht der Spielapparatesteuer.

§ 3

Bemessungsgrundlagen (1) Bemessungsgrundlage ist

a) bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit mit manipulationssicherem Zählwerk die elektronisch gezählte Bruttokasse

(Bruttokasse ist die elektronisch gezählte Kasse zuzüglich Röhren- entnahme, abzüglich Röhrenauffüllung, Falschgeld und Fehlgeld);

b) bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit deren Anzahl pro ange- fangenem Kalendermonat.

(2) Als manipulationssichere Apparate sind all jene Geräte zu betrachten, bei denen eine fortlaufende und lückenlose Ermittlung von Daten, die zur Ermittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage nötig sind, durch manipulationssichere Software gewährleistet wird.

(3) Verfügt ein Apparat über mehrere Spieleinrichtungen, so gilt jede dieser Einrichtungen als ein Apparat. Apparate mit mehr als einer Spieleinrichtung sind solche, an denen gleichzeitig zwei oder mehre- re Spielvorgänge ausgelöst werden können.

§ 4 Steuersätze

(1) Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenem Kalendermonat 1. In Spielhallen und ähnlichen Unternehmen

für Apparate mit Gewinnmöglichkeit 8 v.H. der Bruttokasse für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 41 Euro

2. in Gaststätten und sonstigen Aufstellungsorten

für Apparate mit Gewinnmöglichkeit 4 v.H. der Bruttokasse für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 20 Euro

3. für Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeit dargestellt werden oder eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben 10 v.H. der Bruttokasse.

(2) In den Fällen, in denen die Bruttokasse nach § 3 Abs. 1 nicht nachge- wiesen wird oder auf Antrag des Steuerschuldners § 4a) beträgt die Steuer je Apparat und angefangenem Kalendermonat

1. In Spielhallen und ähnlichen Unternehmen für Apparate mit Gewinnmöglichkeit 77 Euro für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 41 Euro 2. in Gaststätten und sonstigen Aufstellungsorten für Apparate mit Gewinnmöglichkeit 38 Euro für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 20 Euro

(3)

3. für Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätig- keit dargestellt werden oder eine Verherrlichung oder Verharm- losung des Krieges zum Gegenstand haben 400 Euro.

(3) Tritt im Laufe eines Kalendermonats an die Stelle eines Apparates ein gleichartiger Apparat, so wird die Steuer für diesen Kalendermonat nur einmal erhoben.

Abweichende Besteuerung§ 4a

(1) Auf Antrag des Steuerschuldners kann eine Besteuerung nach der Anzahl der aufgestellten Apparate erfolgen (Stückzahlmaßstab). Es gelten dann die in § 4 Abs. 2 aufgeführten Festbeträge je Apparat.

Der Antrag auf abweichende Besteuerung ist spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des Kalenderjahres zu stellen.

Ein Wechsel zur abweichenden Besteuerung erfolgt mit Beginn des Folgejahres.

(2) Die abweichende Besteuerung hat solange Gültigkeit, bis sie schriftlich gegenüber der Kommune widerrufen wird. Eine Rückkehr zur Regelbe- steuerung sowie erneute Wechsel zur abweichenden Besteuerung sind jeweils nur zum Beginn des folgenden Kalenderjahres zulässig.

(3) Werden im Satzungsgebiet mehrere Apparate mit Gewinnmöglich- keit betrieben, so kann die abweichende Besteuerung für diese nur einheitlich beantragt werden.

§ 5 Steuerschuldner

Steuerschuldner ist der Veranstalter, wobei der Halter (Eigentümer bzw.

derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen ist) als Veranstalter gilt.

§ 6 Anzeigepflicht

Der Veranstalter ist verpflichtet, das Aufstellen von Apparaten schriftlich unter Angabe des Aufstellungsortes, der Art des Gerätes, des Zeitpunk- tes der Aufstellung bzw. Entfernung, des Namens und der Anschrift des Aufstellers innerhalb von zwei Wochen der Stadt mitzuteilen.

Entstehung, Festsetzung und Fälligkeit§ 7

(1) Die Steuerschuld entsteht mit der Verwirklichung des Besteue- rungstatbestandes.

(2) Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.

Bis zum 15. Tage nach Ablauf eines Kalendervierteljahres ist dem Steueramt eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen und die errechnete Steuer an die Stadtkasse zu entrichten. Die unbeanstandete Entgegennahme der Steueran- meldung gilt als Steuerfestsetzung.

(3) Ein Steuerbescheid ist nur dann zu erteilen, wenn der Steuerpflichti- ge eine Steuererklärung nicht abgibt oder die Steuerschuld abwei- chend von der Erklärung festzusetzen ist.

Die Steuer kann ggf. durch Schätzung festgesetzt werden und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.

(4) Bei der Besteuerung nach der Bruttokasse sind den Steueranmel- dungen nach Abs. 3 Zählwerk-Ausdrucke für den jeweiligen Besteu- erungszeitraum beizufügen, die als Angaben mindestens Geräteart, Gerätetyp, Gerätenummer, die fortlaufende Nummer des Zählwerk- ausdruckes, die Spieleinsätze, die Gewinne und den Kasseninhalt enthalten müssen. Für den Folgemonat ist lückenlos an den Auslese- zeitpunkt (Tag und Uhrzeit des Ausdrucks) des Auslesetages des Vor- monats anzuschließen.

(5) Unter Berücksichtigung der vorstehenden Bestimmungen geänder- te Steuererklärungen für die einzelnen Besteuerungszeiträume der Vergangenheit sind unter Beifügung entsprechender Belege bis spä- testens zu dem vom Steueramt festzusetzenden Termin einzurei- chen.

(6) Wurden im Satzungsgebiet mehrere Apparate mit Gewinnmöglich- keit betrieben, so kann die Besteuerung nach der Bruttokasse für vergangene Besteuerungszeiträume nur für alle Apparate mit Ge- winnmöglichkeit einheitlich mit Bindungswirkung für jeweils ein Ka- lenderjahr verlangt werden.

(7) Die Besteuerung nach der Bruttokasse ist nur dann zulässig, wenn der Kasseninhalt für alle von einem Automatenaufsteller im Sat- zungsgebiet betriebenen Apparate mit Gewinnmöglichkeit manipu- lations- und revisionssicher festgestellt und nachgewiesen werden kann.

(8) Die Spielapparatesteuer, die für zurückliegende Zeiträume festge- setzt wird, ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuer- bescheides fällig.

Steueraufsicht und Prüfungsvorschriften§ 8

Vertreter der Stadt Gotha sind berechtigt, während der üblichen Ge- schäfts- und Arbeitszeiten zur Nachprüfung der Steuererklärungen und zur Feststellung von Steuertatbeständen die Veranstaltungsräume zu betreten, Geschäftsunterlagen einzusehen und die Vorlage aktueller Zählwerkausdrucke zu verlangen.

Zuwiderhandlungen§ 9

(1) Gemäß § 16 ThürKAG wird wegen Abgabehinterziehung mit Freiheits- strafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer

1. einer Gemeinde oder Stadt über Tatsachen, die für die Erhebung oder Bemessung von Abgaben erheblich sind, unrichtige oder un- vollständige Angaben macht,

2. eine Gemeinde oder Stadt pflichtwidrig über abgaberechtlich-er- hebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch Abgaben ver- kürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Abga- bevorteile erlangt.

§ 370 Abs. 4, §§ 371 und 376 der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung sind entsprechend anzuwenden.

Der Versuch ist strafbar.

(2) Ordnungswidrig handelt gem. § 17 ThürKAG und kann mit Geldbuße bis zu 10.000 Euro belegt werden, wer als Abgabepflichtiger oder bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Abgabepflichtigen eine der in Absatz 1 bezeichneten Taten leichtfertig begeht (leichtfertige Abga- beverkürzung). § 370 Abs. 4 und § 378 Abs. 3 der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung sind entsprechend anzuwenden.

(3) Ordnungswidrig handelt gem. § 18 ThürKAG und auch kann mit Geld- buße bis zu 5.000 Euro belegt werden, wenn die Handlung nicht nach Absatz 2 geahndet werden kann, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind oder 2. den Vorschriften zur Sicherung oder Erleichterung der Abgabener- hebung, insbesondere zur Anmeldung und Anzeige von Tatsa- chen, zur Führung von Aufzeichnungen oder Nachweisen, zur Kennzeichnung oder Vorlegung von Gegenständen oder zur Erhe- bung und Abführung von Abgaben zuwiderhandelt und es da- durch ermöglicht, eine Abgabe zu verkürzen oder nicht gerecht- fertigte Abgabevorteile zu erlangen(Abgabegefährdung).

§ 10 Übergangsregelung

Der Steuerschuldner hat innerhalb des ersten Vierteljahres nach in Kraft treten der Satzung bis zum 30. 09. 2007 die Möglichkeit, einen Antrag auf abweichende Besteuerung zu stellen.

Inkrafttreten§ 11 Diese Satzung tritt am 01. 07. 2007 in Kraft.

Gotha, den 16. 04. 2007

gez. Kreuch (Siegel)

Oberbürgermeister

(4)

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr gel- tend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Ge- nehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegen- über der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die vorstehende Satzung

– Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spiel- apparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte (Automatensteuersatzung)

sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Kreuch

Oberbürgermeister

Beschluss- und Anzeigevermerk

1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 14. 03. 2007 mit Beschluss- Nr. 434/07 die Satzung zur 2. Änderung der Satzung zur Regelung der Benutzung der Wochenmärkte in der Stadt Gotha – (Marktsat- zung) beschlossen.

2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 28. 03. 2007, das am 02. 04. 2007 bei der Stadt Gotha einging, den Eingang der Satzung be- stätigt.

Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Auflagen erteilt. Sie gab die Erlaubnis, die Satzung vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt zu machen.

Satzung

zur 2. Änderung der Satzung zur Regelung der Benutzung der Märkte in der Stadt Gotha (Marktsatzung)

Die Satzung zur Regelung der Benutzung der Wochenmärkte in der Stadt Gotha (Marktsatzung) vom 12. 03. 2003, veröffentlicht im Rathauskurier Nr. 03/03 am 06. 04. 2003, zuletzt geändert durch Satzung vom 30. 09. 2005, veröffentlicht im Rathauskurier Nr. 02/06, am 26. 02. 2006, wird wie folgt geändert:

§ 1

Änderung der Satzung 1. Der § 2 Abs. 1 Nr. 2 erhält folgende Fassung:

Die Markttage werden wie folgt für die Marktflächen festgelegt:

Neumarkt – Donnerstag und Freitag Hauptmarkt – Montag bis Samstag Coburger Platz – Montag bis Samstag

2. Im § 3 Absatz 1 Nr. 2 werden hinter dem Wort „Oberbekleidung“ die Wörter „und Unterwäsche“ eingefügt.

3. Im § 7 Absatz 3, Satz 4 wird das Wort „Vordächer“ gestrichen und hin- ter dem Wort „inklusive“ die Worte „Führerhaus, Deichsel“ eingefügt.

4. Im § 7 Absatz 3, Satz 4 wird hinter den Worten „sonstiger Betriebsge- genstände“ ein Komma eingefügt und der Satz wie folgt beendet:

„Vordächer bleiben außer Betracht.“

5. Im § 7 Absatz 3 wird hinter dem Satz 7 (letzter Satz) der nachfolgen- de Satz hinzugefügt:

„Über Verkaufsfahrzeuge, welche die max. Standgröße von 6 x 3 m überschreiten, entscheidet die Stadt Gotha auf Antrag.“

6. Im § 7 Absatz 4 werden die Sätze „3 und 4“ gestrichen.

§ 2 In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gotha, den 16. 04. 2007

gez. Kreuch – Siegel –

Oberbürgermeister

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr gel- tend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Ge- nehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegen- über der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die vorstehende Satzung

– Satzung zur 2. Änderung der Satzung zur Regelung der Benutzung der Wochenmärkte in der Stadt Gotha (Marktsatzung)

sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Kreuch

Oberbürgermeister

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus dem öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 14.03.2007 sowie aus dem nicht öffentlichen Teil nach Auf-

hebung des Nichtöffentlichkeitscharakters

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführ- ten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, wäh- rend der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fach- amt eingesehen werden können.

A 423/07 – Strategieplan gegen extremistische Strömungen / Ent- wicklungen in der Stadt Gotha

001 Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister gemeinsam mit dem Landratsamt Gotha einen Arbeitskreis zum Schutz der Demo- kratie ins Leben zu rufen, um einen langfristigen Strategieplan zu erarbeiten, der extremistischen Strömungen / Entwicklungen in Stadt und Landkreis Gotha öffentlich entgegen wirkt.

B 418/07 – Sport- und Familienbad in Gotha Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Auf der Grundlage der vorliegenden Standortuntersuchungen der Stadtverwaltung von Mai 2005 und Oktober 2006 sowie der gutach- terlichen Stellungnahmen des Bundesfachverbandes Öffentliche Bäder e. V. aus den gleichen Monaten wird in Übereinstimmung mit den Ergebnissen dieser Untersuchungen und Gutachten der Stand- ort Bohnstedtstraße als Vorzugsstandort zur Errichtung eines Er- satzneubaus für ein Sport und Familienbad unter Einbeziehung der Sanierung des historisch wertvollen Jugendstilbades ausgewählt.

(5)

002 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Arbeits- schritte zur Vorbereitung und Finanzierung dieser Investition ein- zuleiten und den Stadtrat regelmäßig über den Sachstand zu in- formieren.

003 Sobald die Arbeitsschritte abgeschlossen sind, legt der Oberbür- germeister dem Stadtrat das Badkonzept zur abschließenden Ent- scheidung vor.

B 438/07 – Konzeption zur Entwicklung/Erhaltung eines Freibades in Gotha

001 Ausgehend von der öffentlichen Diskussion zur Standortfrage des Badneubaus in Gotha wird der Oberbürgermeister beauftragt, er- gänzend zur Badkonzeption Bohnstedtstraße, eine Konzeption zur Entwicklung/Erhaltung eines Freibades am Standort Gotha vorzulegen.

Vorzugsweise sollte die Konzeption das vorhandene Südbad be- treffen.

B 427/07 – Kündigung der Mitgliedschaft in der INTHEGA-Interessen- gemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen

001 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt, die Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen zum nächstmöglichen Termin zu beenden.

B 428/07 – Kündigung der Mitgliedschaften der Bundesvereinigung City- u. Stadtmarketing

001 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt, die Mitgliedschaft in der Bundesvereinigung City- u. Stadtmarketing zum nächstmöglichen Termin zu beenden.

B 429/07 – Kündigung der Mitgliedschaft der Arbeitsgemeinschaft Jazz-Meile

001 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt, die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Jazz-Meile zu kündigen.

B 433/07 – Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte (Automatensteuersat- zung)

001 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt die als Anlage beigefüg- te Satzung über die Erhebung der Automatensteuer.

Anlage

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte (Automatensteuersatzung)

B 434/07 – Satzung zur 2. Änderung der Satzung zur Regelung der Be- nutzung der Wochenmärkte in der Stadt Gotha (Marktsatzung) 001 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt die als Anlage beigefüg-

te Satzung zur 2. Änderung der Satzung zur Regelung der Benut- zung der Wochenmärkte in der Stadt Gotha (Marktsatzung) Anlage 1:

Satzung zur 2. Änderung der Satzung zur Regelung der Benutzung der Wochenmärkte in der Stadt Gotha (Marktsatzung)

B 435/07 – Verträge über die Erhebung der Kostenbeteiligung an den Investitionskosten zur Herstellung der öffentlichen Entwässerungs- einrichtung zwischen der Stadt Gotha und dem Wasser- und Abwas- serzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Der Oberbürgermeister der Stadt Gotha wird ermächtigt Verträge über die Erhebung der Kostenbeteiligung an den Investitionskos- ten zur Herstellung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung zwischen de Stadt Gotha und dem Wasser- und Abwasserzweck-

verband Gotha und Landkreisgemeinden mit einer darin enthalte- nen Investitionskostenbeteiligung der Stadt Gotha in Höhe von 50 % zu unterzeichnen.

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt alle diesbezüglichen Er- klärungen abzugeben.

B 437/07 – Kreditrahmen Baugesellschaft Gotha mbH für das Jahr 2007

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Der Kreditrahmen der Baugesellschaft Gotha mbH für das Jahr 2007 wird um 600 T erhöht.

B 426/07 – Verleihung der Myconiusmedaille 2007 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Die Myconiusmedaille für das Jahr 2007 wird vergeben an:

Herrn Jochen Peter

002 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Preisträger der Myconiusmedaille 2007 bis zum 16. 03. 2007 über die Verleihung zu informieren.

003 Der Nichtöffentlichkeitscharakter wird ab Freitag, 16. 03. 2007, 9.00 Uhr aufgehoben.

Gotha, den 16. 03. 2007

gez. Kreuch – Siegel –

Oberbürgermeister

Immobilien-Service

Die Stadt Gotha bietet zur Pacht an:

Gartengrundstücke (keine Kleingartenanlagen):

in Gotha, Siebleben, Sundhausen, Boilstädt und Uelleben

• von ca. 220 m2 bis ca. 1 000 m2

• zum Teil mit Gartenlauben und Geräteschuppen bebaute Grundstücke

• zum Teil unbebaute Grundstücke der Pachtzins beträgt bei bebauten Grundstücken 0,31  / m2 / Jahr

unbebauten Grundstücke 0,15  / m2 / Jahr

Die Sicherheitsleistung (Kaution) bei Vertragsabschluss beträgt eine Jahrespacht.

Auskunft unter:

Tel.: 0 36 21/222-429 0 36 21/222-416 Fax: 0 36 21/222-808

(6)

„Gotha-Subbotnik“ – mit viel Initiativgeist und Engagement zu sichtbaren Resultaten im Stadtgebiet

Nachdem Oberbürgermeister Knut Kreuch am 16.04.2007 mit der Ausgabe der von „real“ und

„Herkules“ zur Verfügung gestellten Putzei- mer (Foto oben) den offiziellen Startschuss zum „Gotha-Subbotnik“ gegeben hatte, wurde in den Folgetagen im gesamten Stadtgebiet mit vielen großen und kleinen Aktionen nicht nur dem Winterdreck der Kampf angesagt.

Am darauf folgenden Mittwoch waren insge- samt 175 Angestellte der Stadtverwaltung an 31 verschiedenen Einsatzorten aktiv. Dabei wurden rund 200 Säcke mit herumliegendem Müll befüllt und ungefähr 100 m3 Laub und Holz zusammengetragen. Auf vielen Spielplät- zen erhielten die Spielgeräte einen neuen An- strich, Fließgewässer wurden vom Unrat be- freit.

Zahlreiche Bürger, Schulen und Unternehmen meldeten für das Wochenende umfangreiche Aktionen an. So veranstaltete u.a. die Grund- schule in Siebleben am Freitag eine große Reininigungsaktion auf dem Seeberg, die Mit- arbeiter der Oettinger-Brauerei Gotha nahmen sich am Samstag den Leinakanal vor.

In allen Gothaer Ortsteilen wurde ebenfalls am Samstag kräftig und nachhaltig geschafft. In Uelleben wurden durch 18 Helfer die Geländer an der Schwemme und die Brückengeländer am Ortsausgang gestrichen. Vom Buswarte- häuschen wurde das Dach repariert, bevor der Haltepunkt einen neuen Anstrich erhielt.

In Sundhausen engagierten sich insgesamt 53 Freiwillige, die 7 m3 Müll und Unrat zusam- mentrugen. Schon am Donnerstag war durch den Jugendclub der Anger gereinigt worden, der Kindergarten beteiligte sich am Freitag. Am Samstag übernahm der Förderverein mit dem Streichen der Brückengeländer und der In- standsetzung der Uferbefestigung an der Gra- benanlage wichtige Aufgaben. Die Feuerwehr reinigte den Brunnen und förderte 5 m3 Schlamm zu Tage. Der Geflügelzuchtverein widmete sich der Reinigung des Windebaches.

Zum Abschluss gab es für alle Helfer ein gro- ßes Bratwurstessen.

In Boilstädt engagierten sich am Samstag 30 Helfer, die einen 5,5 m3-Container mit Müll und Unrat befüllten. Der Jugendclub säuberte verschiedene Gräben und Wege, die Feuer- wehr arbeitete im Gelände rund um ihre Ein- richtung, der Sportverein widmete sich dem Spielplatz. Der Ortschaftsrat hat mit weiteren Helfern gemeinsam Wälle um den Sportplatz aufgeschüttet, um künftig die Befahrung des Sportplatzes zu verhindern.

In Siebleben entrümpelte am Samstag der Hei- matverein Siebleben das Gelände um das Gus- tav-Freytag-Gartenhaus. Der Förderverein und die Feuerwehr nahmen den Bolzplatz in Pflege, der als Festplatz hergerichtet werden soll. Da- rüber hinaus wurden zwei Fertigteilgaragen aufgestellt, die als Unterstand für die Festbu- den dienen sollen. Insgesamt kamen hierbei rund vierzig Helfer zusammen.

Beim „Gotha-Subbotnik“ ist eine Vielzahl wich- tiger Reinigungsleistungen von freiwilligen Hel- fern erbracht worden. Einzelne Aktionen werden auch noch in den nächsten Tagen stattfinden, da nicht alles innerhalb einer Woche umsetzbar war. Oberbürgermeister Knut Kreuch bedankt sich bei all jenen, die sich für eine saubere und schönere Stadt engagiert haben und unmittel- bar vor dem Gothardusfest halfen, die Residenz- stadt freundlicher zu gestalten.

Siebleber errichten eine Fertigteilgarage Foto: Förderverein Siebleben

Die Belegschaft der Gothaer Oettinger Brauerei engagierte sich am Leinakanal Foto: W. Kahle

Seniorenbeirat in der Bahnhofstraße Foto: W. Kahle

Flotte Besen überall … Foto: W. Kahle

Bürgermeister Werner Kukulenz beim Anstrich

(7)

Neue Projekte zum Partnerschaftsjubiläum

Der Gothaer Oberbürgermeister Knut Kreuch besuchte am 4. April zu einem Erfahrungsaus- tausch mit dem Oberbürgermeister von Salz- gitter die niedersächsische Partnerstadt. Bei- de Stadtoberhäupter wurden im vergangenen Jahr neu ins Amt gewählt.

Nach der Bestandsaufnahme der bisherigen Aktivitäten wurden Pläne für die zukünftige Zu- sammenarbeit geschmiedet. Vereinbart wur- den für 2008, dem Jahr, in dem die Städtepart- nerschaft Salzgitter – Gotha bereits 20 Jahre

besteht „20 Bausteine der Partnerschaft“. So wird das Gothardusfest im nächsten Jahr unter dem Motto „Vereintes Europa“ auch mit dem Engagement Salzgitters stattfinden. In der Berliner Landesvertretung Niedersachsens werden gemeinsame Projekte Salzgitters und Gothas präsentiert.

Im Ratssaal des Rathauses von Salzgitter- Lebenstedt trug sich Oberbürgermeister Knut Kreuch bei seinem Besuch in das Goldene Buch der Stadt Salzgitter ein (Foto).

Einladung zur Bürgerfahrt nach Salzgitter

An der Schnittlinie zwischen den deutschen Mittelgebirgen und der norddeutschen Tief- ebene gelegen ist das sich über ein Areal von 224 Quadratkilometer erstreckende Salzgitter die größte Stadt Niedersachsens. Felder, Wäl- der und Seen lassen vergessen, sich an einem der bedeutendsten Industriestandorte des deutschen Nordens zu befinden.

Salzgitters Bürger und ihre Verwaltung fühlen sich Kunst und Kultur eng verbunden, weit über die Stadtgrenzen hinaus finden in Salzgit- ter Veranstaltungen Aufmerksamkeit und Lob.

Im nächsten Jahr besteht unsere Städtepart- nerschaft mit der Stadt Salzgitter bereits seit 20 Jahren. Damals war es uns nicht möglich, die Stadt und ihre Bewohner kennen zu lernen.

Lassen Sie es sich nun nicht entgehen anläss- lich des Altstadtfestes, welches vom 6. bis 8.

Juli stattfindet, vielleicht das Schloss Salder im Weserrenaissance-Stil oder die ehemalige Wasserburg zu besichtigen.

Oberbürgermeister Knut Kreuch lädt Sie ganz herzlich zu einer Fahrt nach Salzgitter am 8. Ju- li 2007 zum Altstadtfest ein. Den Vormittag

werden alle gemeinsam verbringen, eventuell mit einer Stadtbesichtigung und einem kleinen Abstecher in das Rathaus von Salzgitter. Im An- schluss haben Sie die Möglichkeit nach Ihren eigenen Interessen die Stadt zu erkunden oder am Altstadtfest teilzunehmen.

Für einen Unkostenbeitrag von 20  pro Person können alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt unsere Partnerstadt Salzgitter besuchen.

Details zur Fahrt (zu den Fahrtzeiten des Busses oder zum Programmablauf) geben wir ihnen rechtzeitig im Rathaus-Kurier bekannt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn Sie schon jetzt spontan sagen „Ja ich möchte an dieser Fahrt teilnehmen!“ oder Sie haben noch Fragen, dann können Sie sich bei der Stadtver- waltung Gotha – Frau Duchrau, SB Städtepart- nerschaft unter der Telefonnummer 222/236 melden.

Informationen zu unseren Partnerstädten und somit zur Stadt Salzgitter und zum Altstadt- fest finden Sie auch im Internet – unter www.gotha.de/gotha_allgemeines.htm.

Jugendfeuerwehr Gotha sucht Mitglieder

Die Jugendfeuerwehren der Stadt Gotha haben zur Zeit eine Mitgliedsstärke von 50 Kindern und Jugendlichen, dies unterteilt sich in 15 Mädchen und 35 Jungen (Stand März 2007).

Bis vor drei Jahren lag der Mitgliederbestand noch bei 75 Kinder und Jugendlichen, sodass wir einen rapiden Rückgang zu verzeichnen hatten. Im letzten Jahr hatten wir den Tiefstand von nur noch 48 Kindern und Jugendlichen und freuen uns sehr, dass wir in diesem Jahr wieder zwei junge Brandschützer mehr in unseren Feuerwehren haben und hoffen, dass wir die

„Durststrecke“ überwunden haben. Seit De- zember 2006 ist es möglich, Kinder ab 6 Jahren in die Jugendfeuerwehr aufzunehmen (bis da- hin war das Eintrittsalter 10 Jahre), dies wurde mit der Neufassung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes ermöglicht.

Eigentlich eine gute Idee, um dem immer grö- ßer werdenden Mitgliederschwund in den Feu- erwehren entgegenzuwirken.

Wir von der Jugendfeuerwehr Gotha können uns leider über diese Neuerung nur bedingt freuen, weil es sehr viele Realisierungsproble- me gibt, die noch diskutiert werden müssen.

Der Gesetzgeber hat zwar den rechtlichen Rah- men vorgegeben, es gibt aber noch viele Din-

ge, die noch nicht geregelt sind.

Diese sind zum Beispiel:

• der Versicherungsschutz bei Aktivitäten

• alle Ausbildungsunterlagen, Wettkämpfe etc., nach denen sich die ehrenamtlich täti- gen Jugendfeuerwehrwarte richten, sind erst für das zehnte Lebensjahr ausgelegt

• ein Jugendfeuerwehrwart kann die nun- mehr noch größer gewordene Altersspanne (6 bis 18 Jahre) unmöglich allein betreuen und es müsste nach unserer Auffassung ei- nen speziellen Lehrgang mit pädagogi- schen Inhalten für die Kinder- und Jugend- betreuer auf Landesebene (z.B. in der Lan- desfeuerwehrschule) geben

Dies sind solch wichtige Themen, die eigent- lich vorher hätten geregelt werden müssen.

Die Jugendfeuerwehrwarte werden bis jetzt mit diesem Thema allein gelassen und sollen für sich entscheiden, was sie mit den Kindern ma- chen oder wozu sie vielleicht noch zu Jung sind.

Da dies für uns keinesfalls eine akzeptable Si- tuation ist, haben wir beschlossen, dass in Go- tha zur Zeit Kinder erst ab 8 Jahren in die Ju- gendfeuerwehr aufgenommen werden können und warten ab, bis von der Landesjugendfeu-

erwehr und von der Feuerwehrunfallkasse Thüringen konkrete Richtlinien veröffentlicht werden.

In unserem Terminkalender stehen für dieses Jahr folgende Höhepunkte:

• 04. bis 06. Mai | Beteiligung am Gothardusfest

• 12. Mai | Jugendleistungsmarsch der Kreis- jugendfeuerwehr im Leinatal

• 23. Juni ab 14 Uhr | Stadtjugendfeuerwehr- wettkämpfe mit Kinderfest im Ortsteil Uel- leben auf dem Sportplatz

• 06. bis 08. Juli | Zeltlager der Gothaer Ju- gendfeuerwehren im Pfadfinderheim „Küh- les Tal“ in Friedrichroda

• 05. bis 12. August | Fahrt zu unserer polni- schen Partnerfeuerwehr Kielce

• Sept. | Kreisausscheid in oder bei Remstädt

• Nov. oder Dez. | Tagesfahrt als Jahresab- schlussfahrt (Ziel noch offen)

Bei Fragen oder Interesse für die Jugendfeuer- wehr sind wir über www.feuerwehr-gotha.de erreichbar. Interessenten könen auch einfach mal in ein Gerätehaus in der Nähe reinschau- en.

Andreas Ritter

Stadtjugendfeuerwehrwart Gotha

Grüner Markt

Seit dem 17.03. hat sich auf dem Gotha- er Hauptmarkt der Grüne Markt mit 10 Stammhändlern aus der Gothaer Region etabliert und soll auch weiterhin Bestand- teil des samstäglichen Lebens in der Innen- stadt sein.

Geboten werden Sortimente wie Fleisch und Wurst, Käse, Obst, Gemüse, Feinkost- spezialitäten nach mediterraner Art, Säfte, Backwaren, Honig, Blumen und Pflanzen.

Somit kann jeder Besucher auf dem Haupt- markt seinen Wochenendeinkauf von fri- schen Produkten aus Thüringen erledigen.

Die Kunden bestätigen die Erfahrung der Stadtverwaltung, dass auch in Gotha ein gemütlicher Bummel über den Markt ge- schätzt wird. Sei es um frische Produkte für das Wochenende zu erwerben oder den Markt als Kommunikationsmöglichkeit für einen Plausch oder für einen Händlerrat zu neuen Produkten und deren Zubereitung zu nutzen.

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Bauarbeiten in der Gleichenstraße

In Kürze werden umfangreiche Bauarbeiten in der Gleichenstraße beginnen, die voraussicht- lich bis 2008 andauern werden.

Um die von den Baumaßnahmen betroffenen Anlieger und Interessenten umfassend zu in- formieren fand am 12.04.07 im Bürgersaal des Rathauses eine Informationsveranstaltung statt. Das städtische Tiefbauamt und die Stra- ßenverkehrsbehörde berichteten gemeinsam mit dem Bauunternehmen, dem planenden In- genieurbüro sowie den beteiligten Partnern Wasser- und Abwasserzeckverband und Stadt- werke Gotha GmbH ausführlich über die Bau- maßnahme und deren Auswirkungen.

Die Anlieger der Gleichen-, Oskar-Gründler- und Gallettistraße wurden persönlich schrift- lich eingeladen, sonstige Anlieger wie Mieter oder Pächter wurden durch Postwurfsendun- gen informiert.

Im Zeitraum 2007/2008 werden im Bereich der Gleichenstraße und Weimarer Straße umfang- reiche Tief- und Straßenbaumaßnahmen durchgeführt. Diese Baumaßnahmen dienen der weiteren Entwicklung des traditionellen In- dustrie- und Gewerbegebietes Gotha-Ost und werden sowohl die verkehrliche als auch die ver- und entsorgungstechnische Erschließung ganz entscheidend verbessern.

Schwerpunkt ist dabei neben der Neugestal- tung der Straße der Neubau von groß dimensi- onierten Abwasserkanälen und weiteren un- terirdischen Versorgungsleitungen (Trinkwas- ser, Gas und Elektro).

Voraussichtlich ab Mitte April 2007 wird mit vor- bereitenden Arbeiten für den „Erschließungs-

Städtische Mitarbeiter vor Ort

Für mehr Bürgernähe in den Gothaer Orts- teilen Boilstädt, Sundhausen und Uelleben werden seit dem 2. April 2007 wieder Ge- meindearbeiter sorgen.

Sie werden in den Ortsteilen Boilstädt, Uel- leben und Sundhausen die kommunalen Grünflächen und die Ufer der Gewässer pflegen. Außerdem werden sie Müll besei- tigen und Hausmeistertätigkeiten in den Außenstellen sowie gegebenenfalls den Winterdienst an den kommunalen Grund- stücken, soweit nicht anderweitig verge- ben, übernehmen.

Weiterhin werden die neuen Gemeindear- beiter die Spielplätze und das Stadtmobili- ar pflegen, unterhalten und bei Bedarf reparieren. In den Wintermonaten überneh- men sie auch die Friedhofspflege. Bei bestehenden Grünflächenpflegeverträgen holen die Mitarbeiter den Grünabfall ab.

An Wegen, Plätzen und unbefestigten Stra- ßen werden sie, soweit möglich, Kleinstre- paraturen ausführen.

Technische Geräte und einen Multicar als Ausrüstung für die auszuführenden Arbei- ten erhalten die Mitarbeiter aus dem Be- stand der Abt. Stadtgrün. Auch ein Geräte- und ein Pausenraum mit Sanitärtrakt steht den Mitarbeitern zur Verfügung.

Hinweise zum Einsatz der Gemeindearbei- ter in den Ortsteilen sind an die Abt. Stadt- grün, Herrn Spiegler, 222-470 zu richten.

Landespokal- Halbfinale

Nach dem ebenso überraschenden wie spielerisch überzeugenden Sieg gegen Ger- mania Ilmenau steht „Gothas Schönstes Fußballteam“ die BlueWildcats Sundhau- sen im Halbfinale des Landespokals. Wenn am 1. Mai um 14:00 Uhr der 1. FC Gera die heimische Wildcats-Arena betritt, dann werden jedoch die Schützlinge von R.

Strensch krasser Außenseiter sein. Gegen das mit tschechischen Spielerinnen ver- stärkte Regionalligateam wird es ein Kampf David gegen Goliath. Und doch haben sich die Mädels über diese Auslosung gefreut.

Bahnt sich da etwa eine neue Sensation an?

Das Zuschauen wollen die Sundhäuserin- nen jedenfalls wieder mit einigen Überra- schungen belohnen.

35. Heimatkreistreffen und 50. „Gothaer Heimatbrief“

Das nächste und mittlerweile 35. Heimatkreis- treffen wird vom 3. bis 6. Mai in Gotha stattfin- den. Alle Mitglieder und Freunde des Vereins so- wie alle Gothaer sind dazu herzlich eingeladen.

Vorläufiges Programm:

Do 03.05. | ab 16.00 Uhr, Hotel Waldbahn, Geselliges Beisammensein, evtl. ca. 30-minü- tige Dia-Vorführung von Alt-Gotha Ansichten Fr 04.05. | 13.00 Uhr, Rathaus zu Gotha Empfang durch den Oberbürgermeister der Re- sidenzstadt Knut Kreuch und Einführung in die Busfahrt durch den Thüringer Wald

14.00 Uhr, Fahrt mit der Waldbahn nach Tabarz und weiter mit dem Inselsberg-Express zum In- selsberg, Kaffeepause

18.00 Uhr, Hotel Waldbahn, Gemeinsames Abendessen

21.00 Uhr, Feuerwerk zur Eröffnung des Gothardusfestes

Sa 05.05. | 10.00–24.00 Uhr,

Besuch des Gothardusfestes 13.00 Uhr, Großer Festumzug „Blaues Blut und Grüne Gärten“

So 06.05. | 10.00 Uhr, Kirche Siebleben Gottesdienst, Bürgermeister Werner Kukulenz empfängt die Gäste

Seit 1986 gibt der Heimatkreis Gotha Stadt und Land in regelmäßigen Abständen den „Gotha- er Heimatbrief“ heraus, der von den deutsch- landweit verstreut lebenden ehemaligen Go- thaer Landsleuten, aber auch von hiesigen Heimatfreunden, abonniert wird. Für viele stellt er die einzige Verbindung zur alten Hei- mat dar.

Nunmehr liegt die 50. Ausgabe des Heimat- briefes druckfrisch vor und wurde inzwischen an die Abonnenten verschickt. Die Jubiläums- ausgabe enthält deshalb auch ein Gruß- wort des Gothaer Oberbürgermeisters und Heimatkreis-Beisitzers Knut Kreuch. An- sonsten sind wieder diverse Pressebeiträge der vergangenen Monate enthalten, um die ehemaligen Mitbürger auf dem Laufenden zu halten.

Die Themenpalette erstreckt sich dabei von den neuesten heimatgeschichtlichen Publika- tionen, über die derzeitige Orchesterdiskussi- on bis hin zu Nachrichten aus den Städten und Gemeinden des Landkreises Gotha.

Der Heimatbrief ist wiederum ab sofort in der Gotha-Information für einen Unkostenbeitrag von 1,75 Euro zu beziehen.

abschnitt 1“ begonnen, der sich von der Kreu- zung Gleichenstraße/O.-Gründler-Straße/ Gal- lettistraße aus ca. 800 m in südliche Richtung erstrecken wird und Teile der Gleichenstraße, die vorgenannte Kreuzung sowie den östlichen Teil des ehemaligen Nützleber Weges/Friemarer Weges unmittelbar betreffen wird.

Während der Bauarbeiten, die in diesem „Er- schließungsabschnitt 1“ voraussichtlich von April 2007 bis März 2008 dauern werden, sind umfangreiche Änderungen der Verkehrsfüh- rung notwendig.

Der Durchgangsverkehr wird weiträumig um- geleitet (Oststraße, Kindleber Straße), wäh- rend der Anliegerverkehr – bei Einrichtungs- verkehr im Baustellenbereich – weiter auf- rechterhalten wird. Zeitweilige Behinderungen werden jedoch nicht ganz zu vermeiden sein;

die Stadtverwaltung wird sich gemeinsam mit den beteiligten Firmen bemühen, diese so ge- ring wie möglich zu halten.

BÜRGERBÜRO

Ihr Servicezentrum für alle Fragen Ekhofplatz 24

Mo–Do 8 – 18 Uhr, Fr 8 – 14.30 Uhr Tel. 0 36 21/222-402

Im gleichen Zeitraum erreichen Sie das Bürgertelefon 03621/222-222

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10. Umwelttag der Residenzstadt Gotha in Vorbereitung

Alljährlich organisiert das Büro der Lokalen Agenda 21 mit Unterstützung freiwilliger Helfer aus den Arbeitsgruppen den Umwelttag.

Schirmherr des 10. Umwelttages ist unser Oberbürgermeister Knut Kreuch.

Angelehnt an den internationalen Tag der Um- welt, dem 5. Juni, findet er in unserer Stadt schon traditionsgemäß am ersten Donnerstag im Juni, unter Beteiligung einer ständig wachsenden Zahl an Ausstellern und Mitwirkenden, statt.

In diesem Jahr haben wir ein Jubiläum, den 10. Umwelttag da versteht es sich eigentlich von selbst, alle Anstrengungen zu unterneh- men, um daraus ein größeres Fest mit noch mehr Bürgerbeteiligung zu organisieren. Wir haben dafür schon einen geeigneten Ort, mit- ten in der Natur gewählt.

Unsere Stadt hat so viel Schönes und Histori- sches zu bieten, oft nutzen wir dies zu wenig.

Deshalb unsere Einladung:

Erleben und gestalten Sie mit uns gemeinsam den 10. Umwelttag der Residenzstadt Gotha am Donnerstag, dem 7. Juni 2007, in der Zeit von 12.00 – 17.00 Uhr, am Museum der Natur, unter Einbezie-

hung des historischen Parks.

Unter dem Thema: „Umwelt – Innovation – Be- schäftigung“ wollen wir innovative, zukunfts- orientierte Umwelttechnologien und Lösun- gen aus den Bereichen

• Energieerzeugung/Erneuerbare Energien

• Energieeffizienz und Energieeinsparung

• Informationen um ökologisches Sanieren, zukünftiges Bauen und Wohnen

• Abfallwirtschaft und Recycling

• Mobilität und Verkehr, neue Antriebe und Kraftstoffe (Autos der neuesten Genera- tion, Hybrid- und Erdgasfahrzeuge)

• Wasser- und Abwassertechnologien

• Integrierte Umwelttechnik vorstellen, aber auch Tipps für eine gesunde Ernährung und Lebensweise mit den dazu gehörenden Sortimenten für naturnahe und naturbelasse- ne Waren, einen naturverträglichen Tourismus präsentieren.

Unser Ziel ist es, wieder mehr Betriebe und Handwerker als Teilnehmer begrüßen zu kön- nen. Platz haben wir in diesem Jahr ja genug entlang der Parkstraße, vor dem Museum und rund um das Gebäude. Und für die Besucher ist es ohnehin interessanter, sich über innova- tive Lösungen , Projekte und Produkte aus erster Hand und vor Ort zu informieren.

Wir bieten allen Betrieben, kleinen Unterneh- men, Handwerkern, Bildungseinrichtungen, Vereinen, Organisationen, Händlern, regiona- len Produzenten landwirtschaftlicher und gärtnerischer Produkte, gewerblichen Anbie- tern von ökologischen Produkten und Dienst- leistungen die Möglichkeit, sich kostenfrei mit einem Stand einem breiten und interessierten Publikum vorzustellen.

Einige Zusagen für die Teilnahme haben wir schon. Erfreulicher Weise ist es für einige Be- triebe, Vereine und Bildungseinrichtungen zur schönen Tradition geworden, den Umwelttag langfristig vorzumerken und zu unterstützen.

Für neue Teilnehmer und Angebote sind wir immer offen. Wir senden Ihnen auf Anfrage gerne Ihre persönlichen Anmeldungsunterla- gen zu oder setzen uns mit Ihnen in Verbin- dung.

Der Umwelttag soll aber nicht nur Informatio- nen zu Umwelt, Klima und Entwicklung in un- serer Region geben. Spaß, Unterhaltung und ein ansprechendes Programm unserer Schu- len und Kindergärten sollen nicht fehlen. Inte-

ressant und vielgestaltig, facettenreich, wie das Leben in unserer Stadt, so soll er wieder werden, der Aktionstag der Lokalen Agenda 21 – nur in diesem Jahr mit hoffentlich noch größerer Beteiligung.

Schulen, Gymnasien, Bildungseinrichtungen haben ein so großes Potential. Wir bieten allen die Gelegenkeit, ihre Aktivitäten als „Umwelt- schule in Europa“, ihre Schulprojekte und Vor- haben, vom gelebten Naturschutz, Energie- sparen, Projekte des 3. Schulenergietages, ...

vorzustellen.

Was spricht also dagegen, dass in diesem Jahr auch alle Schulen mit dabei sind?

Ganz im Sinne der Agenda 21: „Global denken – Lokal handeln !“ möchten wir über Initiati- ven in unserer Stadt und unserer Region infor- mieren, ins Gespräch kommen, den Erfah- rungsaustausch anregen. Es wäre schön, wenn Sie dabei sind und unseren Tag unterstützen!

Ideen und Vorschläge zur Vorbereitung und Gestaltung des Umwelttages nehmen wir ger- ne entgegen.

Meldungen zur Teilnahme am 10. Umwelttag der Stadt Gotha erbitten wir umgehend an die Stadtverwaltung Gotha

Büro Lokale Agenda 21 Postfach 10 02 02, 99852 Gotha Tel.: 03621/222 732, Fax: 222 503

Elke Gade Lokale Agenda 21

Volleyballturnier der Gothaer Regelschulen

2006 aus der Idee eines Schulvergleichs Rey- herschule – Myoniusschule entsprungen, ent- wickelte sich zunächst ein Jungen – Mädchen- turnier zwischen drei Gothaer Regelschulen.

Das Jahr 2007 sah dann erstmalig alle Gothaer Regelschulen im sportlichen Wettstreit zwi- schen Jungen und Mädchen.

Die Teilnehmer und Zuschauer sahen meist spannende Spiele auf gutem Niveau. Die Er- gebnisse waren oft sehr eng, verbissen wurde um jeden Punkt gekämpft und am Ende ent- schieden die Nerven. Sehr zur Freude der Zu- schauer entstanden manch kuriose Aktionen.

Am Ende gab es bei den Jungen mit der Myco- niusschule und den Mädchen mit der Ost- stadtschule zwei souveräne Sieger, die all ihre Spiele ohne Satzverlaust gewannen.

Diese Mannschaften stellten jeweils die Spiel- stärksten und konnten in kritischen Situatio- nen stets einen Gang zulegen.

Den 2. Platz belegte die Oststadtschule. Die weiteren Plätze erreichten die Ekhofschule und die Reyherschule.

Bei den Mädchen entschied ein Wiederho- lungsspiel um den 2. Platz zugunsten der Rey- herschule.

Die Mädchen der Myconiusschule und die der Ekhofschule nahmen die weiteren Plätze ein.

Hervorzuheben war neben dem sportli- chen Wert die wohltuend faire Atmosphäre, in der es allen Spaß machte zu spielen. Eine rundum gelungene Sache. Bis zum nächsten Jahr.

Holger Petschauer

Sportlehrer der Regelschule

„Friedrich Myconius“ Gotha

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Ausstellungen

Schlossmuseum Gotha, Schloss Friedenstein, Westflügel | 01.04. – 30.09.2007

Schönheit und Güte 250 Jahre Gothaer Porzellan

Bereits am 1. April 2007 wird eine Gothaer Ju- biläumsausstellung des Schlossmuseums zum „weißen Gold“ eröffnet.

Im Jahr 1757 gründete der Hofbeamte Wilhelm von Rotberg (1718 – 1795) in der Residenz Go- tha die erste Porzellanmanufaktur Thüringens.

Im 250. Jubiläumsjahr präsentiert das Schloss- museum Gotha eine Sonderschau, in der die exzellente Qualität der Gothaer Porzellane des 18. und 19. Jahrhunderts im Mittelpunkt steht.

Der Museumsshop bietet während der Aus- stellung Repliken historischer Gothaer Porzel- lane in limitierter Auflage an.

Geöffnet: Di – Fr 10.00 – 17.00 Uhr, Sa – So 10 – 18.00 Uhr

Museum für Regionalgeschichte Gotha, Schloss Friedenstein, Westturm | 12.05. – 30.09.2007

Die Gothaer Eisenbahngeschichte – 160 Jahre Faszination (1847 – 2007) Anlässlich des 160-jährigen Jubiläums seit dem Anschluss Gothas an die „Thüringische Eisen- bahn“ wird eine Exposition präsentiert, die in

Form eines chronologischen Abrisses über die Geschichte der Gothaer Eisenbahn von den An- fängen bis in die Reichsbahnzeit erzählt.

Die Entstehungsgeschichte der Thüringischen Eisenbahn und die Eröffnung der Strecke Er- furt-Gotha im Jahr 1847 stehen im Vordergrund der Abhandlung. Anhand von zahlreichen Ex- ponaten, historischen Fotografien und selte- nen Dokumenten aus dieser Zeit werden die Entwicklung des neuen Transportmittels und seine Auswirkung auf die Wirtschaft der Region sowie das Leben der Menschen demonstriert.

Geöffnet: Di – Fr 10.00 – 17.00 Uhr, Sa – So 10 – 18.00 Uhr

Schlossmuseum, Ausstellungshalle auf Schloss Friedenstein | 20.05. – 28.10.2007 Garten der Lüste

Liebe und Eros in der Kunst vom Altertum bis zur Gegenwart

Diese Exposition findet in Korrespondenz zur Ausstellung „Gotha - Im Reich der Göttin Frei- heit: Der erste englische Garten auf dem Konti- nent“ statt. Beide Ausstellungen, die als ganz- heitliches Event geplant sind, stehen thema- tisch in Bezug zur Bundesgartenschau in Gera.

Die Ausstellung „Garten der Lüste knüpft da- bei inhaltlich an die 1998 erfolgreich stattge- fundene Schau „Jahreszeiten der Gefühle – das Gothaer Liebespaar und die Minne im Spätmit- telalter“ an, die das berühmte Friedensteini- sche Gemälde in den Focus einer spezifischen Betrachtung rückte. Mit der 2007er Exposition werden nun die einzelnen kunstgeschichtli- chen Epochen in Form eines enzyklopädischen Abrisses zum genannten Thema näher be- leuchtet. Gezeigt werden Plastiken, Gemälde, Grafiken, keramische Erzeugnisse, kunsthand- werkliche Arbeiten und Alltagsgegenstände mit einschlägigen Motiven. Die Ausstellungs- stücke veranschaulichen allgemein die Einstel- lung des Menschen zum nackten Körper, zur Partnerschaft, zur Liebe und zur Leidenschaft im Wandel der Zeit und repräsentieren wichti- ge künstlerische Themenbereiche der jeweili- gen Epochen. Der Bogen der Darstellungen spannt sich dabei z. B. von Liebesgärten über mythologische Liebespaare, Paare beim Lie- besspiel und-akt bis hin zum Thema Bordell.

Geöffnet: Di – Fr 10.00 – 17.00 Uhr, Sa – So 10 – 18.00 Uhr

Schlossmuseum Gotha, Schloss Friedenstein, Brettersaal | 20.05. – 02.09.2007

Di – So 10.00 – 17.00 Uhr Hannah Höchs Gartenwelt

Das Schlossmuseum zeigt Kunstwerke der wohl bedeutendsten Künstlerin der Klassi- schen Moderne. Hannah Höch, die 1889 in Gotha geboren wurde, hier aufwuchs und 1978 in Berlin starb, war aufs Engste mit der Natur verbunden. Ihre große Liebe gehörte den Pflanzen. Wachsen und Verwandeln, Werden und Vergehen standen im Mittelpunkt ihres vielseitigen künstlerischen Schaffens. Die Ausstellung gibt Einblicke in Hannah Höchs Gartenwelt und veranschaulicht ihr Kunstprin- zip des Schneidens und Montierens von Dada bis Abstrakt, von Surrealismus bis Sachlichkeit mit Werken aus 70 Schaffensjahren.

Am 19.05. um 15.00 Uhr Eröffnung durch die Thüringen Philharmonie Gotha – Suhl auf der Parkallee, kostenfrei für alle Bürger. Die Museen sind an diesem Tag bis 22.00 Uhr geöffnet.

Museum der Natur, Oberlichtsäle 20.05. – 28.10.2007

Gotha – Im Reich der Göttin Freiheit Der erste Englische Garten auf dem Kontinent In Zusammenarbeit mit der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten Gotha wird wegen des fast 40 ha umfassenden, mitten in der Stadt gelegenen Parks zu Recht von vielen Städten beneidet. Vor allem diese herrliche Anlage führte zu Gothas Beinamen „Gartenstadt“.

In der Ausstellung wird die Geschichte der Gothaer Parks, von denen einige längst wie- der verschwunden sind, umfassend vorge- stellt. Die „Philosophie“ der Fürsten, die der Gestaltung der Gärten zu Grunde lag, spielt dabei eine wichtige Rolle.

Ganz besonders spannend ist dies bei Her- zog Ernst II. von Sachsen-Gotha-Altenburg, der als Erbprinz bereits um 1765 hier in Go- tha den ersten Englischen Garten außer- halb der britischen Inseln anlegen ließ. Ei- gens dafür holte er den Gärtner John Haver- field aus England nach Gotha, der hier einen klassischen englischen Landschaftsgarten gestaltete. Dieser ist in seinen Grundele- menten, mit Parkteich, Merkurtempel und

„Heiliger Insel“, bis heute erhalten geblie- ben und stellt damit ein einmaliges Juwel unter den Parkanlagen Europas dar.

Der Geschichte von Gothas Parks und Gär- ten widmet sich das Gothaische Museums- Jahrbuch 2007 (hain Verlag, Mai 2007) Öffentl. Führungen: Sa 12 Uhr, So 15 Uhr Geöffnet: Di – Fr 10.00 – 17.00 Uhr, Sa – So 10 – 18.00 Uhr

Benefizkonzert für den Bau des Bürgerturms

Ein weiterer Höhepunkt im engagierten Werben um den Bau des Bürgerturmes wird in diesem Jahr das Benefizkonzert in der neu restaurierten Stadthalle von Gotha sein.

Unter der Schirmherrschaft des Gothaer Landrates Konrad Gießmann spielt die Thü- ringen Philharmonie Gotha/Suhl am 27. Ju- ni 2007 um 20 Uhr eine attraktive Mischung aus Klassik und unterhaltender Musik.

Es kommen Werke von Antonin Dvorak, Jo- hann Strauß, Emmerich Kalman, Robert Stolz und A.C. Schreckenberger zur Aufführung.

Der Erlös der Eintrittskarte (13,50 Euro) wird zur Finanzierung des Bürgerturmes auf dem Krahnberg von Gotha eingesetzt.

Karten erhalten Sie in allen Pressehäusern der Zeitungen TA / OTZ / TLZ und im Ticket Shop Thüringen – 0180 – 505 5 505.

(Auskunft zum Bürgerturmverein Gotha e. V.

erhalten Sie unter Tel. 03621/701245 oder www.buergerturm-gotha.de)

Subbotnik am Obelisk

Der Bürgerturmverein Gotha hatte sich zum Subbotnik den Obelisken von Ernst Fried- rich Arnoldi vorgenommen. Zuerst wurde der Standort des Obelisken auf dem Krahnberg von umher liegenden Ästen und Gestrüpp befreit. Anschließend erfolgte eine grundsätzliche Reinigung mit dem Kärcher und der Bürste.

Das Denkmal soll am 11. August 2007 zum 260. Geburtstag von Ernst Friedrich Arnoldi im neuen Glanz enthüllt werden. Ernst Friedrich Arnoldi, der Vater von Ernst Wilhelm, hatte den Berggarten angelegt.

Eine der alten Inschriften erinnerte an den „glücklichen Pflanzer“.

Gothaer Park – Schönster Park

Thüringens

Mit einer Internetumfrage ermittelte der Mitteldeutsche Rundfunk aus 50 vorge- stellten Parks eine Rangliste der „Schöns- ten Parks Mitteldeutschlands“. An der Um- frage beteiligten sich nach Angaben des MDR 5.000 Personen, von denen sich der größte Anteil für den Fürst-Pückler-Park in Bad Muskau aussprach.

Hinter dem Gartenreich Dessau-Wörlitz und dem Lausitzer Findlingspark belegte der äl- teste englische Landschaftspark auf dem Kontinent, der Schlosspark der Residenz- stadt Gotha, den vierten Rang. Damit ist der Gothaer Park in dieser Wertung der schöns- te Park in Thüringen. Es standen weitere 15 Thüringer Parks zur Wahl.

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Gotha, die Stadt, in der ich lebe!

Gotha, eine begnadete Stadt, die historisch gesehen sehr viel zu bieten hat.

Gotha, eine Stadt, die mir gefallt, sie gab mir Arbeit, Brot und Geld, hier lebe ich seit 50 Jahren, hatte nie Not und Angst vor den Gefahren.

Ich habe mich viel umgeschaut und auch Straßen als Bauleiter gebaut.

In einer Zeit, wo Mangel war an vielen Dingen, und trotzdem musste es gelingen.

Die Menschen liebten ihre Stadt, hier wurden Häuser gebaut, damit jeder seine Wohnung hat.

Kultur und Sport wurden groß geschrieben, es wurde getanzt, gesungen, ein Grund dafür, dass viele hier geblieben.

Mit dem Zitat von Schiller will ich mich heut bedienen:

„Das Alte stürzt, es ändert sich die Zeit, und neues Leben blüht aus den Ruinen“.

Geändert hatte sich der Staat, da hat Schiller Recht mit dem Zitat.

Doch, wie nahmen die Menschen auf die neue Zeit, nicht alles, was sie taten war gescheit.

Sie flohen scharenweise in den Westen, für Gotha war das nicht zum Besten.

Die Ansprüche stiegen, man wollte plötzlich mehr, so wurden viele Wohnungen und damit die Häuser leer.

Verlassen hatten sie die Stadt, gewendet hat- te sich das Blatt.

Fabriken und Betriebe wurden geschlossen, es gab keine Perspektive mehr.

Selbst die Lokale, wo vorher viel gefeiert wur-

de, waren menschenleer.

Was war nur mit der Stadt geschehen, denk nach, dann wirst du es verstehen:

Das ist nun mal der Lebenslauf, es geht hinunter und hinauf.

Baumärkte in Überzahl, wohin? auf Wirtschaft- flächen, der Standort war egal.

Die Stadt sollte wieder blühen, doch bei all den vielen Mühen

hatte man wohl ganz vergessen, eine Stadt lebt nicht allein vom Trinken und vom Essen.

Lebensqualität, dazu gehört Kultur und öffent- liches Leben,

das sollte es in Gotha wieder geben.

So wurden Eigenheime gebaut und Hochhäu- ser entfernt sowie ein Teil der Innenstadt ent- kernt.

Gotha bekam ein neues Gesicht und sollte wie- der erblühen.

So sah der OB von Gotha sein Bemühen.

Das Thüringer Sinfonieorchester lockte die Menschen wieder ins Konzert

und heute hat sich das Land Thüringen dage- gen gesperrt, dass dieses Orchester soll weiter bestehen.

Da müssen doch Stadt und Land andere Wege gehen.

Eine Stadt wie Gotha sollte gepflegt und sau- ber sein auch das ist Kultur und lockt Touristen ins Land Thüringen hinein.

Die Orangerie einst Treffpunkt von jung und alt zerfällt nach und nach mit brachialer Gewalt.

Die Mohrenstraße sieht aus wie nach einer Bombennacht und was wird aus dem Hotel

„Stadt Gotha“ überhaupt noch gemacht?

Da möchte ich bestimmt kein Stadtführer sein, um das zu erklären, dazu fiel mir überhaupt gar nichts ein.

Auch mit der Brunnenstraße kann man sich blamier’n

weil dort Graffitis die renovierten Häuser beschmier’n.

Und nachts, da hat man seine liebe Not nicht zu treten in die vielen Haufen Hundekot.

Auch die verwahrloste alte Schule in dieser Gegend dort

passt nicht mehr in Gothas historischen Ort.

Aber das alles dürfte für den neuen OB Herrn Kreuch keine Hürde sein,

denn, um das alles zu ändern, fällt ihm bestimmt eine akzeptable Lösung ein.

Auch wenn ich das alles so drastisch geschrieben,

so ist Gotha doch meine Heimatstadt geblieben.

Und fragt man beim Verfasser dieses Skriptes an, was haben Sie für Gotha getan?

Dann möchte ich zum Schluss nicht verges- sen, ich unterrichtete seit 1978 22 Jahre lang an der Bauschule Gotha das Lehrgebiet Vermessen.

Gedanken von Horst-Dieter Lieberum Februar 2007

03.05.07, 13.30Uhr Literaturkreis im Frauenzentrum

Klaus Mann – „Kind dieser Zeit“

Vortrag von Olaf Brühl im Frauenzentrum Gotha, Brühl 4

ÜBERALL WERDE ICH – FREMDLING SEIN.

EIN MENSCH MEINER ART IST

STETS UND ALLÜBERALL DURCHAUS EINSAM.

– Klaus Mann, 1922 –

Klaus Mann (1906 – 1949), ältester Sohn THO- MAS Manns, wendete sich früh, bereits Mitte der Zwanziger Jahre, unbeirrt und entschieden gegen die Faschisten. Er emigrierte 1933 aus Nazi-Deutschland und kehrte nie zurück. Er war Mitherausgeber der antifaschistischen Zeitschrift „Die Sammlung“ 1933 – 35. 1938 Reporter im Spanischen Bürgerkrieg. Seit 1939 wurde er vom Geheimdienst des FBI bis in De- tails seines Intimlebens ausspioniert und als Sowjetagent verdächtigt; 1942 trat er in die US-Army ein, wurde 1943 Staatsbürger der USA. Nahm am alliierten Feldzug in Italien teil.

Er war Berichterstatter aus Österreich und Deutschland Mai/Juni 1945.

Er schrieb Romane, Erzählungen, Essays, Arti- kel und zahllose Briefe, deren Reiz und inhalt- liche Fülle noch heute fesselnd sind. Klaus Manns Gesamtwerk ist autobiographisch be-

stimmt. Er war ein moderner, liberaler Intellek- tueller, dem Sozialismus zugeneigt.

Unter vielen sehr berühmten und bedeuten- den Freunden ragt eine zeitlang Jean Cocteau heraus, der ihn 1931 als: „einen meiner Lands- leute“ bezeichnet, „will sagen: ein junger Mann, der auf dieser Erde schlecht behaust ist und der geradewegs die Sprache des Herzens spricht.“ Zwischen politischem Engagement, dem eigenen rastlosen Schreiben, der Ausein- andersetzung mit dem Vater und seiner offen und bewusst gelebten Homosexualität wurde er zuletzt Opfer langjährigen Drogenkonsums und tiefer, nicht zuletzt auch politischer Ver- zweiflung. Doch seine Arbeitsenergie blieb un- ermüdlich, seine Darstellungsart von gewis- senhafter Aufrichtigkeit. Das Motiv der Todes- sehnsucht durchzieht seine Prosa. Einige sei- ner Meisterleistungen, wie etwa der Exil-Roman „Der Vulkan“ oder das Buch „An- dré Gide oder die Krise des modernen Den- kens“ stehen einzig da. Die sozial- und kultur- kritisch bedeutsame Autobiographie „Der Wendepunkt“ (1949) erschien posthum erst 1952. Klaus Mann zeigte sich bis zuletzt huma- nistisch-aufklärerischen Werten verbunden und trat aktiv für sie ein.

Am Abend des 20. Mai 1949, vergiftete sich Klaus Mann mit einer Überdosis Schlaftablet- ten in einem Hotelzimmer in Cannes. Er stirbt nach ca. 20-stündiger Bewusstlosigkeit am 21. Mai. Das Fragment gebliebene literarische Testament „The Ordeal of the European Intel- lectals“ (USA, Juni 1949) publizierte seine Schwester Erika Mann in der Schweiz im Juli 1949 unter dem Titel „Die Heimsuchung des europäischen Geistes“ – eine ebenso brillante wie leidenschaftlich-redliche Abrechnung mit der abendländischen Kultur und ihren Ideolo- gien. Vom Kommunismus sah er sich ent- täuscht, wie von allen anderen Hoffnungsla- gern.

Klaus Manns Problematik ist unvermindert be- langvoll. Der von manchem als Salonliterat, Morphinist und geringschätzig als Schwuler Abqualifizierte, blieb sich bis zuletzt treu und ging daran – über Jahrzehnte – zugrunde.

Klaus Mann blieb bis zuletzt kämpferisch, of- fen und aktiv arbeitend, und zwar viel. Ein Kompromissloser.

Olaf Brühl, Berlin

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