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Myconiusmedaille 2020 an Horst Gröner verliehen

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Academic year: 2022

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Amtlicher Teil Bekanntmachungen und

Ausschreibungen Seiten 3 – 9 Nichtamtlicher Teil

Belebung der Innenstadt Seite 9 Neue Stadtschreiberin 2021 Seite 10 Online-Termine BürgerBüro Seite 10 Grundschulen stellen sich vor Seite 12 –13 Kinder- und Jugendarbeit Seite 14

Die Freiheit ist das wichtigste Gut der Menschheit. Sie war es, die vor mehr als 30 Jahren die Menschen auf die friedlichen Straßen führte.

Das wird heute gern vergessen.

Martin Luther, der im Jahre 1515 in Gotha sein erstes kirchliches Amt übernahm und sozusagen bei uns seine Karriere begann, hat der Menschheit vor 500 Jahren sein

„Freyheitsbüchlein“ geschenkt. In der Forschungsbibliothek Gotha aufbewahrt, gehört diese Schrift heute zum Weltdokumentenerbe.

Ein Erbe ist heutzutage nicht da- zu da, es nur zu erben, ein Erbe ist Verpflichtung. Viele Menschen verstehen Freiheit heutzutage als Meinungsäußerung, das ist richtig.

Aber zur Freiheit gehört auch zu- zuhören. Die Sprache und das Ge- hör sind Gaben, deren Einsatz der Mensch nicht verlieren darf. Wir ha- ben uns die Freiheit genommen, die Spuren der letzten 30 Jahre in Gotha zwischen zwei Buchdeckeln festzu- halten. Unter dem Titel „Gotha. Dei- ne Wäende“ ist so ein Werk entstan- den, das in Bild- und Textsprache erzählt, wie sehr sich Menschen für ihre Heimat eingesetzt haben und welche Aufgaben noch vor uns lie- gen. Ich nehme mir die Freiheit, allen dieses Buch ans Herz zu legen. Es zu lesen, es zu betrachten. Die Tage im Herbst laden uns dazu ein, gerade im November, wenn das Gedenken der deutschen Geschichte uns nicht loslässt. Ihre Freiheit in Gesundheit zu genießen, wünscht Ihnen

Ihr

Myconiusmedaillen-Preisträger Horst Gröner zog vor 28 Jahren von München nach Gotha und hat das Leben in der Residenzstadt seit dem durch sein vielseitiges ehrenamtliches Engagement bereichert.

In diesem Jahr ist vieles anders, zahlreiche Ver- anstaltungen konnten aufgrund der Corona-Pan- demie gar nicht oder nur in verändertem Rahmen stattfinden. Das betrifft auch den Myconiusemp- fang, der zum ersten Mal seit 1997 nicht in seinem üblichen festlichen Rahmen veranstaltet werden konnte. Dennoch ließ es sich Oberbürgermeister Knut Kreuch nicht nehmen, dem diesjährigen Preisträger der Myconiusmedaille, Horst Gröner, die Auszeichnung am 25. Oktober 2020 im Rah- men des „Tags der Stadtgeschichte“ persönlich zu übergeben. Und das an einem Ort, der passender nicht hätte sein können: im Deutschen Versicher- unsmuseum Ernst Wilhelm Arnoldi. Das ist seit dem Jahr 2009 eine Wirkungsstätte Gröners, der damals mit einigen Mitstreitern den Förderverein

„Deutsches Versicherungsmuseum Ernst Wil- helm Arnoldi“ gründete und dessen Vorsitz über- nahm. Mit viel Energie und Fachwissen hat es der gebürtige Bayer seitdem geschafft, Verbände der Versicherungswirtschaft und zahlreiche Spon- soren zu überzeugen, dieses bedeutende Muse- um am Standort Gotha zu unterstützen.

Neben seiner erfolgreichen Ehrenamtsarbeit im Förderverein „Deutsches Versicherungsmuse-

um E.W. Arnoldi“ wird Horst Gröner mit der Verleihung der Myconiusmedaille auch für sein Engagement im Kammerchor Cantabile, in der evangelischen Kirchgemeinde der Stadt Gotha sowie seine langjährige Mitarbeit im Vorstand der „Freunde und Förderer der Thüringen Phil- harmonie Gotha-Eisenach“ geehrt. Mit seinem vielfältigen Engagement konnte der von mehre- ren Gothaerinnen und Gothaern Vorgeschlagene auch den Stadtrat der Stadt Gotha überzeugen, der die Verleihung der Myconiussmedaille an Horst Gröner beschlossen hat.

Bei der Übergabe der Medaille und der zugehö- rigen Urkunde würdigte Oberbürgermeister Knut Kreuch den Preisträger in seiner Ansprache un- ter anderem mit folgenden Worten: „All diese Tätigkeiten prädestinierten Horst Gröner ganz außerordentlich für eine Auszeichnung mit der höchsten Würdigung für das Ehrenamt in Go- tha, der Myconiusmedaille, die wir Dir mit dem Wunsch überreichen, dass Du gesund bleibst und uns noch viele Jahre ein leuchtendes Vorbild sein kannst bei der Verkörperung von Arnoldis Lebensmotto: Du lebst für Dich, wenn Du für An- dere lebst!“.

Vielfältig engagiertes Vorbild:

Myconiusmedaille 2020 an Horst Gröner verliehen

Foto: Lutz Ebhardt

Amtsblatt

der Stadt Gotha

A U F E I N W O R T

A U S D E M I N H A L T

(2)

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(3)

Öffentliche Bekanntmachung

Am Dienstag, 10.11.2020, 17:00 Uhr findet eine Sitzung mit öffentlichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten statt.

Gremium: Hauptausschuss

Termin: Dienstag, 10.11.2020, 17:00 Uhr

Ort/Raum: Rathaus, Bürgersaal, Hauptmarkt 1, Gotha

TAGESORDNUNG

Öffentlicher Teil – Beginn: 17:00 Uhr

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Abstimmung zu Änderungen der öffentlichen Tagesordnung 3. Abstimmung der öffentlichen Niederschrift vom 28.09.2020 4. Beschlussvorlagen – öffentlich

4.1. Nachtragsvereinbarung Nr. 2 zu Maßnahme – Energetische Sanie- rung und behindertengerechter Umbau der Ekhofschule – Los 1 Ab- bruch- und Rohbauarbeiten (VOB-ÖA-60/20/062)

Vorlage: HA 113/20

4.2. Nachtragsvereinbarung Nr. 3 zur Maßnahme: Revitalisierung Amts- haus Augustiner Str. 15 in Gotha – Los 7 Natursteinsanierung (VOB- ÖA-60/19/115)

Vorlage: HA 114/20

4.3. Energetische Sanierung und behindertengerechter Umbau der Ek- hofschule – Los 12 Bodenbelagsarbeiten (VOB-ÖA-60/20/144) Vorlage: HA 116/20

Am Mittwoch, dem 11.11.2020 findet eine Sitzung mit öffentlichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten statt.

Gremium: Stadtrat der Stadt Gotha Termin: Mittwoch, 11.11.2020, 17:00 Uhr Ort/Raum: Stadthalle Gotha, Schützenplatz 1

TAGESORDNUNG

Öffentlicher Teil – Beginn: 17:00 Uhr

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Abstimmung zu Änderungen der öffentlichen Tagesordnung 3. Abstimmung der öffentlichen Niederschrift vom 30.09.2020 4. Informationen zu Entscheidungen des Oberbürgermeisters nach

§ 30 ThürKO – öffentlich

5. Informationsbericht des Oberbürgermeisters 6. Einwohnerfragestunde

7. Anfragen

7.1. Öffentliche Toiletten in Gotha – Fraktion AfD Vorlage: 0070/20

7.2. Brandgefahr und Gefahrenstoffe bei Elektroautos – Fraktion AfD Vorlage: 0071/20

7.3. Anfrage zum Zustand der Straße Schöne Aussicht – Fraktion AfD Vorlage: 0072/20

7.4. Kleidercontainer in Gotha – Fraktion CDU Vorlage: 0073/20

7.5. Baugebiete in Gotha – Fraktion CDU Vorlage: 0074/20

7.6. DIE LINKE Fraktion im Gothaer Stadtrat zur Umsetzung Thüringer Bauordnung

Vorlage: 0075/20 8. Anträge

8.1. Die Fraktion DIE LINKE beantragt die Durchführung einer Analyse der Straßennamen in der Stadt Gotha

Vorlage: A 155/20

8.2. Antrag zur Umbenennung des Miniwaldes am Mühlgraben der Fraktion DIE LINKE im Gothaer Stadtrat

Vorlage: A 156/20

8.3. Ausscheiden der sachkundigen Bürgerin und Nachbesetzung – Fraktion FWG – PIRATEN

Vorlage: A 144/20

8.4. Weiterführende Diskussion des Parkraumkonzeptes sowie des Kon- zeptes zur Innenstadtgestaltung „Einladung zum Verweilen“ in den Ausschüssen sowie unter Beteiligung der Gothaer Bürgerinnen und

Öffentliche Bekanntmachung

Am Dienstag, 01.12.2020, 17:00 Uhr findet eine Sitzung mit nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten statt.

Gremium: Stadtplanungs-, Bau- und Umweltausschuss Termin: Dienstag, 01.12.2020, 17:00 Uhr

Ort/Raum: Rathaus, Bürgersaal, Hauptmarkt 1, Gotha Am Mittwoch, 02.12.2020, 17:00 Uhr findet eine Sitzung mit nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten statt.

Gremium: Sozial-, Sport- und Kulturausschuss Termin: Mittwoch, 02.12.2020, 17:00 Uhr

Ort/Raum: Rathaus, Bürgersaal, Hauptmarkt 1, Gotha Am Donnerstag, 03.12.2020, 17:00 Uhr findet eine Sitzung

mit öffentlichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten statt.

Gremium: Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Termin: Donnerstag, 03.12.2020, 17:00 Uhr

Ort/Raum: Rathaus, Bürgersaal, Hauptmarkt 1, Gotha

TAGESORDNUNG

Öffentlicher Teil – Beginn: 17:00 Uhr

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Abstimmung zu Änderungen der öffentlichen Tagesordnung 3. Abstimmung der öffentlichen Niederschrift vom 05.11.2020

Bürger – Fraktion FWG – PIRATEN Vorlage: A 157/20

9. Beschlussvorlagen – öffentlich

9.1. Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kin- dertageseinrichtungen in der Stadt Gotha (Benutzungssatzung) Vorlage: B 151/20

9.2. Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Gotha (Gebührensatzung) Vorlage: B 150/20

9.3. „Handlungsleitfaden zur Belebung der Innenstadt von Gotha“ mit Parkraumkonzept Innenstadt Gotha

Vorlage: B 121/20

9.4. Abschluss von Vereinbarungen zwischen der Stadt Gotha und der KulTourStadt Gotha GmbH für das Jahr 2021

Vorlage: B 152/20

9.5. Bekenntnis der Kommune zum Mehrgenerationenhaus – Ergän- zungsbeschluss zum Beschluss B 290/16

Vorlage: B 145/20

9.6. Beibehaltung der Straßennamen „Mohrenstraße“ und „Mohrenberg“

Vorlage: B 146/20

9.7. Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 49 Wohngebiet „Am Schafrasen“

Vorlage: B 147/20

9.8. Beschluss über den Erschließungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 59 Wohnbebauung „Hanglage In der Klinge“

Vorlage: B 148/20

9.9. Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 59 Wohnbebau- ung „Hanglage In der Klinge“

Vorlage: B 149/20

9.10. Anhörung zur Festsetzung der Ortsdurchfahrtengrenze (OD Gren- ze) für die Stadt Gotha-Ortsteil Siebleben im Zuge der Landesstraße Nr. 2147N

Vorlage: B 140/20

9.11. Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 82-2 Nahversorgungszentrum „Oststraße/

Städtischer Hof„

Vorlage: B 131/20

Die Sitzungstermine werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gotha, den 02.11.2020

gez. Kreuch / Oberbürgermeister

(4)

Bekanntmachung von Satzungen

Beschluss- und Anzeigevermerk

1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 30.09.2020 mit Beschluss- Nr. 129/20 die Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gotha beschlossen.

2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 20.10.2020, das am 22.10.2020 bei der Stadt Gotha einging, den Eingang der Satzung bestä- tigt. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Auflagen erteilt. Die Satzung darf vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestäti- gung bekannt gemacht werden.

Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gotha Die Hauptsatzung der Stadt Gotha vom 23.09.2019, veröffentlicht im Rathaus-Kurier am 17.10.2019, wird wie folgt geändert:

§ 1

Änderung der Satzung (1) § 13 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

„(1) Die Mitglieder des Stadtrates erhalten für ihre ehrenamtliche Mit- wirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrates, seiner Ausschüsse sowie für die Teilnahme an den Fraktionssitzungen, die der Vorbereitung der Sitzungen des Stadtrates dienen, als Entschädigung:

einen monatlichen Sockelbetrag von 110,00 €

sowie Sitzungsgeld von 17,00 €,

für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an den Sitzungen des Stadtrates, des Ausschusses oder der Fraktion, in der sie Mitglied sind.

Mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag dürfen nicht gezahlt werden. Die Zahl der Fraktionssitzungen, für die ein Sitzungsgeld gewährt wird, darf jährlich das Zweifache der Zahl der Stadtratssitzungen nicht über- steigen.“

§ 2 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Gotha, den 26.10.2020

gez. Kreuch / Oberbürgermeister Siegel

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr gel- tend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Geneh- migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die vorstehende Satzung

Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gotha sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

gez. Kreuch / Oberbürgermeister

Bekanntmachung von Satzungen

Beschluss- und Anzeigevermerk

1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 30.09.2020 mit Beschluss- Nr. 125/20 die Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Stadt Gotha über die Feuerwehr – Feuerwehrsatzung beschlossen.

2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 21.10.2020, das am 23.10.2020 bei der Stadt Gotha einging, den Eingang der Satzung bestä- tigt. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Auflagen erteilt. Die Satzung darf vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestäti- gung bekannt gemacht werden.

Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Stadt Gotha über die Feuerwehr – Feuerwehrsatzung –

Die Satzung der Stadt Gotha über die Feuerwehr vom 04.07.2012 ver- öffentlicht im Rathaus-Kurier Nr. 07/12 am 26.07.2012, geändert durch Satzung vom 11.02.2016 veröffentlicht im Rathaus-Kurier Nr. 02/16 am 25.02.2016, wird wie folgt geändert:

§ 1

Änderung der Satzung

1. Der zweite Abschnitt der Inhaltsübersicht der Feuerwehrsatzung erhält folgende Fassung:

„Zweiter Abschnitt Freiwillige Feuerwehr, Rechte und Pflichten der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr

§ 4 Freiwillige Feuerwehr, Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr

§ 5 Persönliche Ausrüstung, Anzeigepflichten bei Schäden

§ 6 Aufnahme in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr

§ 7 Beendigung der Angehörigkeit zur Einsatzabteilung

§ 8 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Einsatzabteilung

§ 9 Aufwandsentschädigung

§ 10 Ordnungsmaßnahmen

§ 11 Alters- und Ehrenabteilung

§ 12 Jugendabteilung

§ 13 Aufgaben und Wahl der Wehrführer, deren Stellvertreter und des Stadtfeuerwehrwartes

§ 14 Feuerwehrausschüsse

§ 15 Wehrführerausschuss

§ 16 Jahreshauptversammlung

§ 17 Gemeinsame Hauptversammlung

§ 18 Verfahren zur Wahl der Wehrführer, deren Stellvertreter und des Stadtfeuerwehrwartes sowie der zu wählenden Mitglieder der Feu- erwehrausschüsse

§ 19 Feuerwehrvereine

§ 20 Gleichstellungsbestimmungen

§ 21 In-Kraft-Treten“

2. § 3 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:

„(3) Der Leiter des Amtes für Brandschutz ist verantwortlich für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren der Stadt Gotha und die Ausbildung ihrer Angehörigen. Er hat für die ordnungsgemäße Ausstattung, sowie für die Instandhaltung der Einrichtungen und Anlagen der Feuerwehren zu sorgen und den Oberbürgermeister in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben haben ihn die Wehrführer, deren Stellvertreter, der Stadt- feuerwehrwart und die Feuerwehrausschüsse zu unterstützen. Der Leiter des Amtes für Brandschutz organisiert die Aus- und Fortbil- dung der Feuerwehrangehörigen im Rahmen der Vorschriften der Thüringer Feuerwehr – Organisationsverordnung.“

3. § 7 Abs. 1 Punkt b) wird wie folgt geändert:

– „b) in Fällen des § 13 Abs. 1 Satz 2 ThürBKG spätestens mit Voll- endung des 67. Lebensjahres,“

4. § 8 wird wie folgt geändert:

– Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

„(1) Die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren können aus ihrer Mitte einen Vertreter wählen, der ihre Inte- 4. Beschlussvorlagen – öffentlich

4.1. Überplanmäßige Ausgaben für die HH-Stelle 90000.84500 – Er- stattungszinsen

Vorlage: FA 023/20

Die Sitzungstermine werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gotha, den 23.10.2020

gez. Kreuch / Oberbürgermeister

(5)

ressen gegenüber der Stadt Gotha und dem Leiter des Amtes für Brandschutz vertritt. Der Vertreter trägt die Bezeichnung

„Stadtfeuerwehrwart“.

Die Angehörigen der Einsatzabteilung wählen weiterhin aus ihrer Mitte den Wehrführer, den stellvertretenden Wehrführer, sowie die Mitglieder des Feuerwehrausschusses.“

– Abs. 2 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

„(2) Die Angehörigen der Einsatzabteilung haben die in § 2 Abs. 1 bezeichneten Aufgaben nach Anweisung des Leiters des Amtes für Brandschutz oder der sonst zuständigen Vorgesetzten ge- wissenhaft durchzuführen.“

– Abs. 5 wird gestrichen 5. § 9 erhält folgende neue Fassung:

„Aufwandsentschädigungen werden in der Satzung über die Auf- wandsentschädigung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuer- wehren der Stadt Gotha (Feuerwehr-Entschädigungssatzung) ge- regelt.“

6. § 12 Abs. 4 erhält folgende neue Fassung:

„(4) Der Jugendfeuerwehrwart soll mindestens 20 Jahre alt sein. Er muss Angehöriger der Einsatzabteilung sein und soll den Gruppen- führerlehrgang an einer Landesfeuerwehrschule mit Erfolg abge- legt, sowie einen Lehrgang an einer Jugendbildungsstätte besucht haben. Er wird durch den Wehrführer vorgeschlagen und durch den Oberbürgermeister berufen.“

7. § 13 wird wie folgt geändert:

die Überschrift lautet neu:

„§ 13 Aufgaben und Wahl der Wehrführer, deren Stellvertreter und des Stadtfeuerwehrwartes“

– Abs. 1 wird gestrichen

– aus Abs. 2 wird Abs. 1 und erhält folgende neue Fassung:

„(1) Der Stadtfeuerwehrwart wird von den aktiven Angehörigen der Einsatzabteilungen aller Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gotha auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Gewählt werden kann nur, wer einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gotha angehört. Für das Wahlverfahren gilt § 18 Abs. 5 dieser Satzung. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben haben ihn die Wehrführungen und die Feuerwehrausschüsse zu unterstüt- zen.“

– aus Abs. 3 wird Abs. 2 – aus Abs. 4 wird Abs. 3 – aus Abs. 5 wird Abs. 4

8. § 14 Abs. 5 erhält folgende neue Fassung:

„(5) Der Leiter des Amtes für Brandschutz und Stadtfeuerwehrwart haben das Recht, jederzeit an Sitzungen teilzunehmen. Sitzungster- mine sind ihnen rechtzeitig bekannt zu geben. Über die Sitzungen des Feuerwehrausschusses ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist dem Leiter des Amtes für Brandschutz und dem Stadtfeuerwehr- wart zur Kenntnis zu geben.“

9. § 15 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

„(1) Es wird ein Wehrführerausschuss gebildet, der aus dem Leiter des Amtes für Brandschutz, dem Stadtfeuerwehrwart, den Wehr- führern und deren Stellvertretern sowie dem Leiter der Jugendfeu- erwehr besteht und der die Aufgabe hat, sämtliche Angelegenhei- ten des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und der Freiwilligen Orts-/Stadtteilfeuerwehren der Stadt Gotha zu koordinieren.“

10. § 16 wird wie folgt geändert:

– Abs. 4 erhält folgende neue Fassung:

„(4) Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung jeder Jahreshauptver- sammlung sind den Angehörigen der Orts-/Stadtteilfeuer- wehr, dem Leiter des Amtes für Brandschutz und dem Stadt- feuerwehrwart mindestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich bekannt zu geben.“

– Abs. 5 erhält folgende neue Fassung:

„(5) Stimmberechtigt in der Jahreshauptversammlung sind die aktiven Angehörigen der Einsatzabteilung. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilung anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist eine zweite Versammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf

die Zahl der anwesenden Angehörigen der Einsatzbeteiligung beschlussfähig ist. Beschlüsse der Jahreshauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Die Jahres- hauptversammlung beschließt auf entsprechenden Antrag im Einzelfall darüber, ob eine Abstimmung geheim erfolgen soll.“

– Abs. 6 wird neu eingefügt und erhält folgende Fassung:

„(6) Kann aufgrund außergewöhnlicher Umstände keine Jahres- hauptversammlung jährlich stattfinden, bleiben alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden Regelungen in Kraft sowie alle gemäß dieser Satzung gewählten Personen im Amt. Die Jahreshaupt- versammlung ist unverzüglich nachzuholen, sofern dies wieder zulässig ist.“

11. § 17 wird wie folgt geändert:

– Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

„(1) Unter Vorsitz des Leiters des Amtes für Brandschutz findet jährlich eine gemeinsame Hauptversammlung aller Freiwilligen Orts-/Stadtteilfeuerwehren der Stadt Gotha statt. Bei dieser Versammlung hat der Leiter des Amtes für Brandschutz, der Stadtfeuerwehrwart und der Leiter der Jugendfeuerwehr einen Bericht über das abgelaufene Jahr zu erstatten.“

– Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:

„(3) Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der gemeinsamen Haupt- versammlung sind den Angehörigen der Orts-/Stadtteilfeuer- wehr, dem Stadtfeuerwehrwart und dem Oberbürgermeister mindestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich be- kannt zu geben.“

– Abs. 4 erhält folgende neue Fassung:

„(4) § 16 Abs. 5 und 6 gilt entsprechend.“

12. § 18 wird folgt geändert:

– die Überschrift lautet neu:

„§ 18 Verfahren zur Wahl der Wehrführer, deren Stellvertreter und des Stadtfeuerwehrwartes sowie der zu wählenden Mitglieder der Feuer- wehrausschüsse“

– Abs. 1, 2, 3, 6 und 7 erhalten folgende neue Fassung:

„(1) Die nach dem ThürBKG und nach dieser Satzung durch- zuführenden Wahlen der Wehrführer, deren Stellvertreter, des Stadtfeuerwehrwartes und der Vertreter der Alters- und Eh- renabteilung für die Feuerwehrausschüsse werden von einem Wahlleiter geleitet, den die jeweilige Versammlung bestimmt und der nicht selbst zur Wahl stehen darf.

(2) Die Wahlberechtigten für die Wehrführer, deren Stellvertre- ter, Stadtfeuerwehrwartes und der Vertreter der Alters- und Eh- renabteilung für die Feuerwehrausschüsse, sind vom Zeitpunkt und Ort der Wahl mindestens vier Wochen vorher schriftlich zu verständigen. Hinsichtlich der Beschlussfähigkeit der Ver- sammlung gilt § 16 Abs. 5 Satz 2 und 3 entsprechend.

(3) Die Wehrführer, deren Stellvertreter und der Stadtfeuer- wehrwart werden einzeln nach Stimmenmehrheit gewählt.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Stimmenthaltungen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen un- gültig, so ist der Wahlgang zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmzahlen ein, bei der gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los. Das Recht auf Briefwahl bleibt unberührt.

(6) Vorschläge für die Wahl des Stadtfeuerwehrwartes sind bis spätestens am 14. Tag vor dem Wahltermin im Amt für Brand- schutz einzureichen.

(7) Über sämtliche Wahlen ist eine Niederschrift anzufertigen.

Die Niederschrift über die Wahl des Stadtfeuerwehrwartes, der Wehrführer und der stellvertretenden Wehrführer ist innerhalb einer Woche nach der Wahl dem Oberbürgermeister zu über- geben.“

13. § 20 wird wie folgt geändert:

– die Überschrift lautet neu:

(6)

„§ 20 Gleichstellungsbestimmungen“

– der Text erhält folgende neue Fassung:

„Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten je- weils für alle Geschlechter.“

§ 2 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gotha, den 27.10.2020

gez.Kreuch / Oberbürgermeister (Siegel)

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr gel- tend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Geneh- migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die vorstehende Satzung

Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Stadt Gotha über die Feuerwehr – Feuerwehrsatzung –

sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Kreuch / Oberbürgermeister

Beschluss- und Anzeigevermerk

1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 30.09.2020 mit Beschluss- Nr. 126/20 die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Auf- wandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gotha – Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung be- schlossen.

2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 20.10.2020, das am 23.10.2020 bei der Stadt Gotha einging, den Eingang der Satzung bestä- tigt. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Auflagen erteilt. Die Satzung darf vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestäti- gung bekannt gemacht werden.

Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Aufwandsent- schädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gotha – Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung – Die Satzung der Stadt Gotha über die Aufwandsentschädigung für An- gehörige der Freiwilligen Feuerwehren vom 29.05.2012, veröffentlicht am 28.06.2012 im Rathauskurier Nr. 06/12, zuletzt geändert durch Satzung mit Wirkung vom 25.02.2016 im Rathauskurier Nr. 02/16, wird wie folgt geändert:

§ 1

Änderung der Satzung

1. Die Überschrift wird geändert und erhält damit folgende Fassung:

Satzung über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gotha – Feuerwehr- Entschädigungssatzung –

2. In der Inhaltsübersicht wird § 7 geändert. Die Inhaltsübersicht erhält damit folgende Fassung:

„Inhaltsübersicht § 1 Geltungsbereich

§ 2 Grundsatz

§ 3 Form und Zahlung der Aufwandsentschädigung

§ 4 Ruhende Aufwandsentschädigung

§ 5 Höhe der Aufwandsentschädigung

§ 6 Förderung des Ehrenamtes § 7 Übergangsbestimmungen § 8 Gleichstellungsbestimmungen § 9 In-Kraft-Treten“

3. Der § 1 wird geändert und erhält folgende Fassung:

㤠1 Geltungsbereich

Diese Satzung gilt für die Aufwandsentschädigung

1. der ehrenamtlichen Wehrführer sowie ihren ständigen Vertretern, 2. der ehrenamtlichen Leiter der Jugendfeuerwehren,

3. der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen die ständig zu be- sonderen Dienstleistungen herangezogen werden (§ 14 Abs. 4 ThürBKG), wozu der ehrenamtliche Stadtfeuerwehrwart der Stadt Gotha gehört,

4. der Ausbilder mit Aufgaben, die mit denen von Kreisausbildern vergleichbar sind

5. der aktiven Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilli- gen Feuerwehren,

welche auf der Grundlage der Feuerwehrsatzung der Stadt Gotha in ihrer jeweils gültigen Fassung verpflichtet, gewählt, bestätigt und berufen wurden.“

4. In § 2 wird ein zusätzlicher Absatz (Abs. 5) hinzugefügt, dieser er- hält folgende Fassung:

„(5) Reisekosten sind in entsprechender Anwendung des Thüringer Reisekostengesetzes vom 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 446) in der jeweils geltenden Fassung zu berechnen.“

5. Der § 3 wird geändert und erhält folgende Fassung:

„(1) Die Aufwandsentschädigung für die Funktionen laut § 1 Nr. 1 bis 3 wird in Form eines monatlichen Pauschalbetrages festgesetzt.

Der Pauschalbetrag der Aufwandsentschädigung wird monatlich im Voraus gezahlt. Entsteht der Anspruch auf die Aufwandsent- schädigung in der ersten Hälfte eines Kalendermonats, ist für die- sen Kalendermonat die Aufwandsentschädigung in voller Höhe zu zahlen. Entsteht der Anspruch auf die Aufwandsentschädigung in der zweiten Hälfte des Monats, wird für diesen Monat nur der hal- be Betrag gezahlt. Beim Ausscheiden aus dem Ehrenamt im Laufe eines Monats ist die Aufwandsentschädigung für diesen Monat zu belassen. Im Übrigen gelten die Vorgaben der ThürFwEntschVO.“

6. Der § 5 wird geändert und erhält folgende Fassung:

„(1) Die Höhe der pauschalen monatlichen Aufwandsentschädi- gungen werden gestaffelt, je nach Personalstärke der jeweiligen Einheit, wie folgt festgesetzt:

Funktion monatl. Pauschalbetrag

Wehrführer 90 Euro

einer Einheit mit bis zu 20 Mitgliedern in der Einsatzabteilung

Wehrführer 110 Euro

einer Einheit von 21 bis 40 Mitgliedern in der Einsatzabteilung

Wehrführer 130 Euro

einer Einheit ab 41 Mitgliedern in der Einsatzabteilung

Jugendfeuerwehrwart 60 Euro

einer Jfw mit bis zu 10 Mitgliedern

Jugendfeuerwehrwart 70 Euro

einer Jfw von 11 bis 20 Mitgliedern

Jugendfeuerwehrwart 80 Euro

einer Jfw ab 21 Mitgliedern

Leiter der Jugendfeuerwehr 60 Euro

Stadtfeuerwehrwart 50 Euro

Die jeweilige Höhe des monatlichen Pauschalbetrages wird für je- des Kalenderjahr anhand der Mitgliederzahl neu festgesetzt. Stich- tag ist der 31. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres.

(2) Die Stellvertreter der Wehrführer erhalten eine kalendermonat- liche Aufwands entschädigung, die der Hälfte der für den Wehrfüh- rer festgelegten Aufwandsentschädigung entspricht.

(7)

(3) Übernimmt der Stellvertreter des Wehrführers die Aufgaben des Wehrführers bei dessen Verhinderung für einen Zeitraum, der ununterbrochen länger als zwei Kalendermonate beträgt, hat er ab dem dritten Kalendermonat für den weiteren Zeitraum der Vertre- tung Anspruch auf Zahlung der für den Wehrführer festgelegten Aufwandsentschädigung.

(4) Die Aufwandsentschädigung für die Ausbilder der vom Amt für Brandschutz zentral organisierten Lehrgänge, welche mit der Kreis- ausbildung vergleichbar sind, beträgt 17 Euro je Unterrichtsstunde und Ausbilder.

(5) Für die nach § 22 ThürBKG festgelegte Brandsicherheitswache wird eine Aufwandsentschädigung je Stunde in folgender Höhe festgesetzt:

Funktion Betrag je Stunde

Wachposten 10 Euro

Wachhabender 12 Euro“

7. In § 6 wird geändert:

– Abs.1 erhält folgende neue Fassung:

„(1) In Anerkennung für das Ehrenamt in der Feuerwehr erhal- ten alle aktiven Angehörigen der Einsatzabteilungen der Frei- willigen Feuerwehren, welche im Abrechnungszeitraum vom 1. Oktober des vorangegangenen Kalenderjahres bis zum 30. Sep- tember des aktuellen Kalenderjahres an mindestens 80 % der geforderten jährlichen Fortbildung nach FwDV 2 teilgenommen haben, eine Aufwandsentschädigung je angefangene Minute im Einsatz (von der Alarmierung, bis zur Wiederherstellung der Ein- satzbereitschaft). Die Aufwandentschädigung steht nicht in Zu- sammenhang mit Verdienstausfall und/oder Zeitverlust, sondern wird für den entstehenden Aufwand im Einsatzdienst gewährt (z. B. Fahrten zum und vom Gerätehaus, Reinigung von Dienstbe- kleidung, Energiekosten zur Erhaltung der Alarmierungstechnik, etc.). Dieser Betrag wird, sowohl für die Feuerwehrangehörigen, die am Einsatz teilgenommen haben, als auch für die Feuerwehr- angehörigen, die im Gerätehaus, bzw. in der Feuerwache in ange- ordneter Bereitschaft verblieben sind, gezahlt.“

– Abs.2 erhält folgende neue Fassung:

„Der Gesamtbetrag für alle geleisteten Einsatzzeiten wird jähr- lich im Haushalt festgelegt. Je nach Höhe des jährlichen Ein- satzaufkommens wird die Aufwandsentschädigung jedem An- gehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren anteilig in Abhängigkeit seiner geleisteten jährlichen Gesamt- einsatzzeit ausgezahlt.“

– Abs. 5 erhält folgende neue Fassung:

„Durch die Wehrführer sind Zeitnachweise je Einsatz nach Vor- gabe durch das Amt für Brandschutz über das am Einsatz be- teiligte Personal zu führen. Die Zeitnachweise sind dem Amt für Brandschutz monatlich zur Bearbeitung zu überreichen.“

8. Der § 7 wird geändert und erhält folgende Fassung:

„Für die Leiter der Jugendfeuerwehren wird die pauschale monat- liche Aufwandsentschädigung im Zeitraum vom 01.12.2019 bis zum 31.12.2020 um 5 Euro erhöht und rückwirkend ausgezahlt.“

9. Der § 8 wird neu eingefügt und erhält folgende Fassung:

㤠8 Gleichstellungsbestimmungen

Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils für alle Geschlechter.“

10. Aus § 8 wird § 9

§ 2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

Gotha, den 27.10.2020

gez. Kreuch / Oberbürgermeister (Siegel)

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthal - ten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines

Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die vorstehende Satzung

Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Aufwandsent- schädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gotha – Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Kreuch / Oberbürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

Die Stadt Gotha als Eigentümerin verkauft auf dem Wege der Öffent- lichen Ausschreibung nachfolgende Grundstücksteilfläche in der Gemar- kung Gotha:

Angaben zum Objekt:

Lage Eisenacher Straße

Nutzung Pkw-Stellflächen Katasterangaben:

Gemarkung Gotha Flur 18 Flurstück 8/2

Flächenangaben Teilfläche ca. 1.035 m2 Objektbeschreibung:

Die Grundstücksteilfläche befindet sich im Stadtteil Gotha-West. Die östliche Grenze ist der vorhandene Zaun, im südlichen Bereich verbleibt die öffentliche Verkehrsfläche (Teil Gehweg, Teil Fahrbahn) bei der Stadt Gotha.

Die Umgebung wird durch Wohnbebauung auf der Ostseite der Prieß- nitzstraße, Einzelhandelsnutzungen westlich direkt angrenzend an die Grundstücksteilfläche und eine Tankstelle südlich der Eschleber Straße geprägt. Die Grundstücksteilfläche befindet sich in einem im Zusammen- hang bebauten Ortsteil. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Die Bebauung an der Prießnitz- straße ist beidseitig durch eine strenge Bauflucht geprägt, aus der die betroffene Grundstücksteilfläche herausfällt. Die Grundstücksteilfläche erfüllt die Bedingung der Einfügung nach § 34 BauGB in die nähere Um- gebung hinsichtlich des Kriteriums der Bauweise nicht, da es sich nicht in die Bauflucht der umliegenden Bebauung einfügt, sondern dieser vor- gelagert ist. Damit ist eine Bebauung der Grundstücksteilfläche, auch mit Nebenanlagen wie Garagen und Carports, nicht möglich. Nur die derzei- tige Nutzung mit Stellplätzen bei einer Grundflächenzahl (GRZ) bis zu 0,8 ist aus bauplanungsrechtlicher Sicht möglich.

Gebot:

Mindestgebot 74,00 €/m2 (aktueller Bodenrichtwert) Auflagen:

Die Grundstücksteilfläche ist für Pkw-Stellflächen vermietet. Der Miet- vertrag ist vom Erwerber zu übernehmen.

An der westlichen Grundstücksgrenze verlaufen öffentliche Versor- gungseinrichtungen der Stadtwerke Gotha Netz GmbH. Diese sind grundbuchlich gesichert.

Über eine Teilfläche im südwestlichen Bereich befinden sich Versor- gungsanlagen der Öffentlichen Straßenbeleuchtung der Stadt Gotha.

Diese sind grundbuchlich zu sichern.

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… sucht zur Verstärkung des Teams zum frühestmöglichen Zeitpunkt, befristet bis zum 31.12.2021, einen

Gärtner – Bereich Herzoglicher Park/

Orangerie (m/w/d)

Die gesamte Ausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite:

www.gotha.de (Ausschreibungen/Stellenausschreibung).

Die Bewerbungen sind mit Ihren vollständigen Unterlagen bis zum 27. November 2020 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Personalabteilung Tel. 0 36 21/222-238 u. 0 36 21/222-316 wenden.

… sucht zur Verstärkung des Teams zum 1. Januar 2021 einen

Sachbearbeiter Gewerbe (m/w/d)

Die gesamte Ausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite:

www.gotha.de (Ausschreibungen/Stellenausschreibung).

Die Bewerbungen sind mit Ihren vollständigen Unterlagen bis zum

Achtung Zahlungstermin!

Die Grund- und Hundesteuer sowie Straßenreinigung (Quartals- zahler) und die Gewerbesteuervorauszahlung für das 4. Quartal 2020 (Oktober bis Dezember 2020) sind bis zum 15.11.2020 fällig.

Wir bitten alle Zahlungspflichtigen bei Überweisungen und Ein- zahlungen ihre Steuer- bzw. Gebührennummer anzugeben.

Bankverbindung:

IBAN: DE94 8205 2020 0750 0450 00 BIC: HELADEF1GTH

Bei erteilter Abbuchungserlaubnis ist auf ausreichende Konto- deckung zu achten. Durch Rückbuchung entstehende Bankge- bühren sind vom Zahlungspflichtigen zu erstatten. Geänderte Bankverbindungen teilen Sie bitte mindestens 2 Wochen vor Fälligkeit der Abt. Stadtkasse mit (weigelt.stadtkasse@

gotha.de, Tel. 03621/222-211).

Bitte überprüfen Sie Ihre Daueraufträge.

Bei erteilter Abbuchungserlaubnis müssen Daueraufträge bei Ihrer Bank gelöscht werden, damit es nicht zu Doppelzahlungen kommt.

Eine einfache und bequeme Möglichkeit ist das Lastschriftein- zugsverfahren. Hierbei übernimmt die Stadtkasse die Verant- wortung für einen pünktlichen Zahlungseingang. Ein entspre- chender Vordruck (SEPA-Lastschriftmandat) findet sich unter http://www.gotha.de/rathaus-politik/buergerservice/

formulare.html.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abt. Stadtkasse (Tel. 03621/222-211).

Jung / Abteilungsleiterin Stadtkasse

27. November 2020 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Personalabteilung Tel. 0 36 21 / 222-238 u. 0 36 21 / 222-316 wenden.

… sucht zur Verstärkung des Teams zum frühestmöglichen Zeitpunkt, befristet bis zum 28.02.2022, einen

Sachbearbeiter Innerbetriebliche Versorgung (m/w/d)

Die gesamte Ausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite:

www.gotha.de (Ausschreibungen/Stellenausschreibung).

Die Bewerbungen sind mit Ihren vollständigen Unterlagen bis zum 27. November 2020 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Personalabteilung Tel. 0 36 21/222-238 u. 0 36 21/222-316 wenden.

gez. Kreuch / Oberbürgermeister Anfallende Kosten für eine Teilungsmessung sind vom Käufer zu tragen.

Sollte die Stadt Gotha für das vorgenannte Grundstück im Hinblick auf noch anfallende Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässerungs- einrichtung durch den Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden in Anspruch genommen werden, hat der Erwerber der Stadt Gotha diesen Beitrag zu erstatten.

Ausschreibungsfrist:

Die Ausschreibungsfrist endet mit Ablauf des 04.12.2020 (Posteingangs- stempel der Stadt Gotha) entscheidend. Die Angebote sind zu richten an die Stadtverwaltung Gotha, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha. Sie sind in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe des Grundstückes mit dem Ver- merk „Bitte bis zum Stichtag nicht öffnen!“ einzureichen.

Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:

Kaufpreisgebot

Darlegung der zukünftigen Nutzung

Finanzierungsbestätigung über den Kaufpreis steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Als Finanzierungsbestätigung wird eine Erklärung eines anerkannten deutschen oder europäischen Geldinstitutes gefordert, in der dieses aufgrund der vom Kauf/Bauwilligen vorgelegten obengenannten Unter- lagen das Vorhandensein ausreichender Finanzierungsmittel zum Kauf der Grundstücke bestätigt.

Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Or- gan der Stadt Gotha.

Die Stadt Gotha ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu ver- kaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Zwi- schenverkauf ist vorbehalten.

Ansprechpartner:

Amt für Grundstücks- und Gebäudemanagement

Abteilung Liegenschafts-/Gebäudeverwaltung, Frau Kurpat Ekhofplatz 24, 99867 Gotha, Telefon: 03621/222-421 oder 416 E-Mail: kurpat.liegenschaften@gotha.de

Ein entsprechender Flurkartenauszug kann unter www.gotha.de unter der Rubrik: Ausschreibungen/Verkauf von städtischen Grundstücken und Gebäuden eingesehen werden.

gez. Kreuch / Oberbürgermeister

S T E L L E N A U S S C H R E I B U N G E N

DIE STADT GOTHA Residenzstadt mit großer Perspektive …

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Amtliche Bekanntmachung

Einladung zur Einwohner - versammlung für alle Stadteile und für alle Ortsteile

Die Einwohnerversammlung für alle Stadtteile und für alle Ortsteile gemäß § 15 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt Gotha findet am Dienstag, dem 24.11.2020 von 18:00 bis ca. 19:30 Uhr in der Stadthalle Gotha, Schüt- zenplatz 1 statt.

Nichtamtlicher Teil

Gemeinsam für eine belebte Innenstadt

Der Vorsitzende des Gewerbeverein Gotha e.V., Andreas Dötsch, und Oberbürgermeister Knut Kreuch haben am 29. Oktober 2020 eine gemein- same Erklärung unterschrieben, mit der sie eine intensive und dauerhafte Zusammenarbeit für eine nachhaltige Entwicklung der Innenstadt be- kunden. Der Unterzeichnung des Papiers waren viele Beratungen mit allen Fraktionen des Stadt- rates und gemeinsame Ideenentwicklungen mit dem Gewerbeverein vorausgegangen.

Mit der Erarbeitung eines Handlungsleitfadens zur Belebung der Innenstadt hat die Stadtver- waltung eine Zusammenfassung vieler Maß- nahmen geschaffen, die dazu beitragen sollen, den Händlern, Gastronomen und Dienstleistern in der Innenstadt zukunftsfähige Aussichten zu geben. Dabei soll die Attraktivität der Stra- ßen und Plätze verbessert, den Händlern mehr Spielraum zur Nutzung dieser gegeben und Unterstützung beim gemeinsamen Marketing geboten werden.

Die aktuelle Pandemie-Lage stellt die Händler vor große Herausforderungen. Gleichzeitig er- geben sich mit der denkmalgerechten Sanie- rung des Hauptmarktes neue Möglichkeiten für dessen Nutzung. Wie man die Besonderheiten des Hauptmarktes nach der Umgestaltung he- rausstellen kann, die ganze Innenstadt besser belebt wird und so jeder davon profitieren kann, ist wesentlicher Bestandteil des Handlungsleit-

fadens. Ziel ist, die Bewirtschaftungsmöglich- keiten für die ansässigen Gewerbetreibenden in der gesamten Innenstadt zu verbessern.

Dazu wurden bereits konkrete Schwerpunkte herausgestellt: die Erhöhung der Aufenthalts- qualität, die Vergrößerung der Spielräume für die Sondernutzung, Werbemöglichkeiten so- wie der Schutz der Attraktivität und der his- torischen Ansicht. Alle Ziele müssen nun mit Leben erfüllt werden.

Generell soll die Belastung durch Lärm und Staub reduziert, die Begehbarkeit des Platzes sowie die Angebote an Sitzmöglichkeiten ver- bessert werden – für die Allgemeinheit, aber auch im Rahmen der Außengastronomie. Zu- sätzlich soll durch eine effiziente Beleuch- tung auch in den Nachtstunden ein attrak- tives Umfeld geschaffen

werden. Mitnahmeeffekte zwischen den einzelnen Ge- schäften sollen vergrößert werden, indem etwa kurze Wege zwischen den Läden gesucht und „versteckte“

Angebote in die Laufwege von Kundinnen und Kun- den integriert werden. Dazu wird aber auch gehören, dass die unterschiedlichen Nutzungen auf der Erfurter

Straße, dem Neumarkt, der Marktstraße, dem Brühl, dem Buttermarkt und natürlich auch auf dem Hauptmarkt und den umliegenden kleinen Straßen konkret betrachtet werden müssen. Das betrifft den Fuß- und Radverkehr, die Außeng- astronomie, den Lieferverkehr, die Nutzung von Werbeträgern im öffentlichen Raum, den PKW- Verkehr inkl. der Parkmöglichkeiten und die Verweilmöglichkeiten. Alle diese Überlegungen sollen in den kommenden Monaten und Jahren, teilweise auch in den kommenden Jahren, in einem konstanten Austausch zwischen Stadt, Stadtpolitik und Gewerbeverein konkretisiert und kontinuierlich vorangetrieben werden. So- wohl der Gewerbeverein als auch Knut Kreuch sehen dabei nun einer konstruktiven und ge- meinschaftlichen Arbeit entgegen.

TAGESORDNUNG

1. Informationen des Oberbürgermeisters über Stadt- Ortsteilangele- genheiten

2. Informationen zu Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Stadt Gotha 3. Beantwortung von Bürgeranfragen

Einwohner der Stadt Gotha und der Ortsteile können ihre Anfragen bis spätestens zum Dienstag, dem 10.11.2020 schriftlich bei der Stadtver- waltung Gotha, Büro des Oberbürgermeisters, Hauptmarkt 1, 99867 Go- tha einreichen. Anfragen können auch per E-Mail an Stadtratsbuero@

gotha.de oder per Fax an 03621/222-269 gesandt werden.

gez. Kreuch / Oberbürgermeister

„GothAdua“ e.V. zieht positive Bilanz

Bei der turnusmäßigen Mitglie- derversammlung des Freundes- kreises „GothAdua“ e.V., die am 14.

Oktober 2020 unter Einhaltung der aktuellen Hygienebedin- gungen stattfand, konnten Peter Leisner (Vorsitzender) und seine Stellvertreterin Kers tin Götze- Eismann einen beachtlichen Erfolg verkünden: 10.523 Euro

konnten in Gothas äthiopische Partnerstadt Adua zusätzlich etappenweise überwiesen werden. Der ausdrückliche Dank des Vereins gilt allen Spenderinnen und Spendern, die auf einen Hilferuf aus Adua Anfang Mai für die Be- reitstellung von Lebensmitteln und Hygiene- artikeln reagierten. Bei der Stiftung Nord-Süd-

Brücken erlangte der Verein am 23. September 2020 die „Antrags- berechtigung Förderwürdigkeit“

für fünf Jahre. Die ist wichtig, um Zuschüsse für geplante Vorha- ben erhalten zu können. Der erste Antrag zur Unterstützung des großen Projektes „Kleinbus für das Krankenhaus in Adua“ wurde bereits gestellt. Wichtig für den Verein ist auch die stetige Unterstützung des Waisenhauses in Adua, das seit der Vereins- gründung in jedem Jahr mit 1.000 Euro be- dacht wird. Leider konnte 2020 das fünfj ährige Jubiläum der Gründung des Freundeskreises

„GothAdua“ nicht durchgeführt werden, welches im Juni nächsten Jahres in Abstim-

mung mit Oberbürgermeister Knut Kreuch an- lässlich der Unterzeichnung des fünfj ährigen Partnerschaftsvertrages der Städte Gotha und Adua nachgeholt werden soll. Zur Mit- gliederversammlung wurde die Bestätigung des Vorstandsbeschlusses der Übertragung der Aufgabe „Schatzmeisterin“ an Edda Preuß von den anwesenden Mitgliedern einstim- mig angenommen. Der Vorstand dankte allen Vereinsmitgliedern und auch Marie Taubert, Sachbearbeiterin für Städtepartnerschaften und internationale Kontakte bei der Stadtver- waltung Gotha, für die stetige Unterstützung bei allen Projekten und stellte resümierend eine erfolgreiche und positive Entwicklung in den fünf Jahren seit der Gründung des Freun- deskreises „GothAdua“ fest.

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Herzliche

Glückwünsche

Der Oberbürgermeister gratuliert allen

3.620 Gothaerinnen und Gothaern, die im

November Geburtstag haben!

Riesiges Wandgemälde für Gotha-West

Fährt oder geht man die Humboldtstraße ent- lang, fallen einem sofort die Gebrüder Hum- boldt ins Auge, die an einer Hauswand pran- gen. Der Ex-Gothaer Kevin Kandetzki schuf dieses Wandgemälde mit Karl-Wilhelm und Alexander von Humboldt im Jahr 2017 in der gleichnamigen Straße. Nun soll ein Giebel des Achtgeschossers am Coburger Platz gleich- falls faszinieren. Schnell war man zu dem Ent- schluss gekommen, nicht auf Historisches zu- rückzugreifen, sondern dem Betrachter etwas Modernes zu präsentieren.

„Die Blütezeit“, so nennt Künstler Sokar Uno sein Bild. „Es handelt vom Kreislauf des Lebens auf unserer Erde. Seien es die Pflanzen, die sich jedes Jahr im Frühling neu entfalten oder auch wir Menschen, die sich mit neuen Gefühlen auf den Weg machen. Es ist dieses Phänomen, was mich als Künstler immer wieder aufs Neue fas- ziniert und was immer wiederkehrend alle Sinne

auf unserer Welt ak- tiviert“, beschreibt Sokar Uno seinen Entwurf. Mit groß- formatigen Wand- malereien kennt er sich bestens aus.

Seit mehreren Jah- ren ist der 1987 in Gotha Geborene weltweit unterwegs, um Fassaden mit

seinen Bildern zu schmücken. Aber auch Arbei- ten auf Leinwänden zählen zu seinem Portfolio.

Unser 442 qm großes Wandbild soll ab Oktober 2020 entstehen. Freuen wir uns auf Sokar Unos Kunst und auf eine weitere Verschönerungsak- tion für unsere Stadt.

Baugesellschaft Gotha mbH

Miku Sophie Kühmel ist

Kurd-Laßwitz-Stipendiatin 2021

Bereits seit dem Jahr 2008 vergibt die Resi- denzstadt Gotha jährlich mit dem „Kurd-Laß- witz-Stipendium“ einen Stadtschreiberpreis für Kinder- und Jugendbuchautoren. Nach Ausschreibung des mit insgesamt 5.000 Euro dotierten 14. Stipendiums für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021, hat die Jury die in Gotha aufgewachsene Miku Sophie Kühmel zur nächsten „Kurd-Laßwitz- Stipendiatin der Residenzstadt Gotha“ berufen.

Miku Sophie Kühmel, 1992 in Gotha gebo- ren, hat in New York und Berlin studiert. Die Schriftstellerin und Podcast-Produzentin lebt heute in der Bundeshauptstadt und ar- beitet dort unter anderem an Kurzprosa und

an einem neuen Roman.

Ihr 2019 erschienener De- bütroman „Kintsugi“ wur- de im vergangenem Jahr mit dem „aspekte Litera- turpreis“ sowie dem Preis der Jürgen-Ponto-Stiftung ausgezeichnet und schaff- te es auf die Shortlist des

Deutschen Buchpreises. Ihre Kurzprosa-Texte erschienen seit 2014 bereits in mehr als zehn Zeitschriften, Anthologien und Blogs.

Miku Sophie Kühmel wird im kommenden Jahr Katharina Müller in der Funktion der Stadt- schreiberin folgen.

Baumpflanzungen auf dem Hauptmarkt

Für den 5. November 2020 ist auf dem Unteren Hauptmarkt die Pflanzung der ersten vier Bäu- me durch die Firma BTS Gartenwerk geplant.

Die vier Tulpenbäume liefert die Baumschule Lorberg.

Im Zuge der Umgestaltungen auf dem Haupt- markt wurden durch die Firma Eurovia große, mit speziellem Baumsubstrat gefüllte Wurzel- körbe und ein automatisches Bewässerungs- system eingebaut. Für die Anwachsphase erhalten die Bäume zusätzlich Baumbewässe- rungssäcke, damit das Wasser unmittelbar an die noch kleinen Wurzelballen gelangen kann.

Langfristig wird das automatische Bewässe- rungssystem dafür sorgen, dass auch bei län- geren Trockenperioden die Bäume nicht die Blätter hängen lassen müssen.

Online-Terminvereinbarung für das BürgerBüro

Seit Ende August 2020 hat das BürgerBüro der Stadt Gotha ein neues Aufrufsystem in Betrieb genommen, mit diesem alle Dienstleistungen einfach und schnell Termine vereinbart wer- den können. Das geht ganz unkompliziert über die Internetseite www.gotha.de. Ist ein Termin erfolgreich angefragt, erhält der Bürger/die Bürgerin eine Benachrichtigung per E-Mail und muss diese bestätigen. Alternativ kann das

BürgerBüro per E-Mail unter buergerbuero@

gotha.de oder telefonisch über die bekannte Rufnummer 0 36 21 / 222-402 kontaktiert wer- den. Die Stadtverwaltung bittet darum, vor dem Besuch des BürgerBüros die Möglichkeit der Terminvereinbarung zu nutzen sowie eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer für Nachfragen zu hinterlegen. So können Bürge- rInnen – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der

hochdynamischen Corona-Pandemielage – zum Beispiel bei Terminverschiebungen oder temporären Schließungen einfach kontaktiert werden.

Der Zutritt zum Neuen Rathaus erfolgt über den Haupteingang am Ekhofplatz 24 und ist nur mit einem Mund-Nasen-Schutz und einem ausgefüllten Formblatt möglich.

Bürgerdialog zur Neugestaltung der „Pferdetränke“

Im Rahmen der denkmalgerechten Sanierung des Hauptmarktes hat auch die Restaurierung der „Pferdetränke“ begonnen, die seit dem Be- ginn des Zweiten Weltkrieges ihre einstigen Abschlusselemente in Form von steinerne Amphoren und Vasen verloren hat.

Die freien Plätze sollen im Zuge der Sanie- rung wieder gefüllt und die Pferdetränke so

zu einem „Balkon der Stadtgeschichte“ wer- den. Der anerkannte Hallenser Bildhauer Prof.

Bernd Göbel hat erste Entwürfe für eine attrak- tive Gestaltung der Pferdetränke entwickelt.

Am Freitag, dem 20. November 2020, um 14 Uhr, wird Prof. Göbel in einem Bürgerdialog seine Entwürfe an der Pferdetränke vorstellen.

Der Künstler steht interessierten Bürgerinnen

und Bürgern für Fragen, Hinweise und Diskus- sion zur Verfügung. Oberbürgermeister Knut Kreuch wird den Dialog moderieren und lädt alle Interessierten herzlich ein.

Bei der Veranstaltung müssen die gängigen Infektionsschutzregeln beachtet und eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.

Foto: Olga Blackbird

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Bürgerengagement für gutes Stadtklima

Das Projekt „Bäume für Gotha“ hat einen guten Anklang bei den Gothaerinnen und Gothaern gefunden. Viele naturverbundene Baumliebhaber haben sich bereits an der Spendenaktion beteiligt. Bis zum 27. Oktober 2020 sind bei der Stadtverwaltung bereits Spenden von insgesamt

30.895 Euro

eingegangen, damit wurden bereits

29

Bäume gespendet.

Spendenkonto:

Stadtverwaltung Gotha Kreissparkasse Gotha

IBAN: DE91820520200750100150 BIC: HELADEF1GTH

Verwendungszweck: VW 248 Bäume für Gotha, Baumnummer sowie Anschrift der Spender zur Ausfertigung der Spendenquit- tung

Kontakt: Garten-, Park- und Friedhofsamt Remstädter Weg 12, 99867 Gotha

Tel. 0 36 21/222-470, Fax 0 36 21/222-485 Ansprechpartnerin: Frau Mikolajczak

Neues Buch in der Reihe „Stadtbilder“

Ein frisch saniertes Haus erregt immer Auf- merksamkeit – vor allem, wenn es an einer vielbefahrenen Straße liegt.

Wer hat hier gewohnt, wer waren diese Leute, haben sie Spuren in unserer Stadt hinterlassen?

Das sind nur einige Fragen, auf die unser Buch

„Die Gute Schmiede“ über die Weimarer Straße 145 Auskunft geben möchte. In der Reihe „Stadt- bilder“ ist die Publikation der zweite Beitrag der Baugesellschaft Gotha mbH nach dem Buch

„Das Landschaftshaus Gotha“. Ziel dieser Rei- he ist es, die Geschichte restaurierter Bauwerke unserer Stadt zu veröffentlichen und sie so einem breiten Publikum zugänglich zu machen.

Zu Wort kommen Autoren, die in einer beson- deren Beziehung zu dem Bauwerk oder seiner Geschichte stehen oder die anderweitig daran interessiert sind. Lassen Sie sich beispielswei- se von unserem Bauleiter Olaf Riede von den Herausforderungen der umfangreichen Sanie-

rung der Bausubstanz berichten. Lesen Sie über den Diener dreier Herren, dem Staatsminister Sylvius von Frankenberg, der einst mit seiner Familie in diesen Räumen zu Hause war, ge- nau wie der populäre Journalist Gustav Freytag oder entdecken Sie, wer heute in diesem Haus wirkt und arbeitet. Das Buch ist ab dem 9. No- vember 2020 über unsere Geschäftsstelle in der August-Creutzburg-Straße 2, über unsere Senioren-Treffs, im „Gotha-adelt“-Laden oder im Buchhandel für 15 Euro erhältlich.

Baugesellschaft Gotha mbH

Achtung: Verschiebung der Senioren akademie notwendig

Die Seniorenakademie der Stadt Gotha, die ur- sprünglich bereits im September hätte begin- nen sollen, kann leider auch im November 2020 nicht wie geplant stattfinden. Den aktuellen Bestimmungen von Bund und Land folgend,

wurden zunächst die Veranstaltungen am 2., 9. und 30. November 2020 abgesagt. Über die weiteren Veranstaltungen der Seniorenakade- mie wird die Stadtverwaltung Gotha rechtzei- tig informieren.

Nachruf

Am 23.09.2020 ver- starb unser Kamerad Oberbrandmeister Klaus Hof.

Kamerad Hof war 32

Jahre Wehrleiter und insgesamt 57 Jahre ein Kamerad der Feuerwehr Gotha-Ost/- Stadtmitte.

Er hat sich während seiner aktiven Dienst- zeit stets zum Schutz und Wohle der All- gemeinheit eingesetzt. Auch mit dem Eintritt in die Alters- und Ehrenabteilung blieb er bis zu seinem Tode der Feuer- wehr treu. 2001 erhielt der Verstorbene das Deutsche Feuerwehr – Ehrenkreuz in Silber und wurde 2005 Ehrenbrandmeis- ter der Stadt Gotha.

Ein ehrendes Gedenken ist ihm gewiss.

Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwillige Feuerwehr Gotha-Stadtmitte

n

Stilles Gedenken zum Volkstrauertag

Die von der Stadt Gotha geplante Gedenkver- anstaltung zum Volkstrauertag am 15. Novem- ber 2020 muss aus Gründen des Infektions- schutzes abgesagt werden. Auch in Zeiten der Pandemie ist dennoch ein stilles, individuelles

Gedenken möglich. An der Kriegsgräberstät- te auf dem Hauptfriedhof et wa können Blu- men niedergelegt werden. Zum Verweilen und Gedenken laden außerdem am 9. November Lichtinstallationen in der Margaretenkirche ein.

„Baustellen-Halbzeit“ am Hauptmarkt

Stadtverwaltung und Gewerbeverein Gotha e.V. haben am 16. Oktober 2020 gemeinsam die „Baustellen-Halbzeit“ auf dem Haupt- markt markiert und damit die zweite Phase des Großprojektes eingeläutet. Dabei begrüßte Oberbürgermeis ter Knut Kreuch die Thürin- gen Philharmonie Gotha-Eisenach in ihrer neuen Geschäftsstelle am Hauptmarkt 33 und den neuen Floristen am Hauptmarkt 37.

Seit dem 7. Oktober 2019 und noch bis zum 15. November 2021 wird der gesamte Haupt- markt von der Marktstraße bis zur Cranach- Straße denkmalgerecht saniert. Auftraggeber sind die Stadt Gotha, der Wasser- und Ab- wasser Zweckverband Gotha und Landkreis- gemeinden, die Stadtwerke Gotha GmbH, die Stadtwerke Gotha Netz GmbH und die Netkom.

Fertig gestellt sind zum aktuellen Zeitpunkt Sanierung des Leinakanals (240 m), die Ver- legung des Abwasserkanals auf der Ostsei- te, die Verlegung der Fernwärme-, Gas- und Trinkwasserleitung auf der Ostseite, die Er-

richtung der Trafostation für die Marktver- sorgung in der Salzengasse, die Sanierung und Wiedererrichtung des Kandelabers, die Anbringung der ersten Wandansatzleuchten von Hauptmarkt 2 – 7 sowie die Freilegung des Fischkellers. Auf der Westseite des Haupt- marktes wurde mit den Leitungsverlegungen begonnen. Auf dem unteren Hauptmarkt und an der Ostseite wurde eine Fläche von ins- gesamt 3.000 m2 gepflastert. Im Ergebnis der archäologischen Untersuchungen am Unteren Hauptmarkt wurden die Grundrisse der auf- gefundenen Reste der Jacobskapelle im Pfla- sterbild bereits mit Cortenstahl dargestellt.

Darüber hinaus wurde die Illumination des Rathauses mit der Leitungsverlegung an den Gesimsen vorbereitet.

Da das bisherige Domizil des Baubüros für Bürgerauskünfte von einem neuen Floristik- geschäft bezogen wurde, ist es seit September im Nachbargebäude, am Hauptmarkt 36, un- tergebracht.

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Die Staatlichen Grundschulen der Stadt Gotha stellen sich vor

Aufgrund der pandemischen Lage finden im Vorfeld zu den Anmeldungen für das Schul- jahr 2021/2022 an den Staatlichen Grundschu- len und der Gemeinschaftsschule in der Stadt Gotha keine Tage der offenen Tür statt. Um den Eltern der künftigen Schulanfänger einen Überblick über die Schullandschaft in der Pri- marstufe zu geben, stellen sich die Schulen hier im Folgenden vor.

Die Anmeldung für die Schulanfänger erfolgt am 12. und 14. Dezember 2020. Im Rathaus- Kurier mit Erscheinungsdatum am 3. Dezember 2020 erfolgt hierzu die offizielle Bekanntma- chung mit detaillierten Informationen.

STAATLICHE GEMEINSCHAFTSSCHULE GOTHA

Bufleber Straße 13, 99867 Gotha

Unsere Gemeinschaftsschule in Gotha-Ost ermöglicht ab dem Schuljahr 2021/2022 das längere gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen Vorausset- zungen ab der 1. Klassenstufe. Hierzu soll ein Beschluss des Gothaer Stadtrates zum Schul- netzplan am 9. Dezember 2020 gefasst werden.

Längeres gemeinsames Lernen

Unsere Gemeinschaftsschule ermöglicht den Kindern, länger in der gewohnten Lernum- gebung zu bleiben. Die Schüler lernen in der Regel gemeinsam von der 1. bis zur 10. Klasse.

Auf Wunsch können Schüler nach der 4., 5., 6., 7. und 8. Klasse auf ein Gymnasium wechseln.

Alle Schulabschlüsse sind möglich

Die Thüringer Gemeinschaftsschule bietet für alle Schüler die Möglichkeit, entsprechend ih- rer Befähigung und Leistung den Hauptschul- abschluss, den Qualifizierten Hauptschulab- schluss, den Realschulabschluss sowie die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.

Der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife wird durch eine kooperierende Oberstufe in der Herzog-Ernst-Schule Gotha gewährleistet.

Leistungsorientierte Schule

In der Gemeinschaftsschule können sich die Kinder mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten, Interessen und Begabungen entfalten.

Das Lernen wird so gestaltet, dass die fach- lichen Ansprüche und Standards erfüllt wer- den. Ab der Jahrgangsstufe 8 erfolgt eine Einstufung in drei Anforderungsniveaus, da-

bei entspricht das Anforderungsniveau I dem Hauptschulniveau, das Anforderungsniveau II dem Realschulniveau und das Anforderungs- niveau III dem gymnasialen Niveau.

Das Ziel unserer Schule ist es, den bestmög- lichen Lernerfolg bei allen Kindern und Jugend- lichen zu sichern. Eine gute Schulbildung und ein Schulabschluss, der alle Perspektiven er- öffnet, ist das wichtigste Ziel unserer täglichen pädagogischen Arbeit.

STAATLICHE GRUNDSCHULE „LUDWIG BECHSTEIN“

Brunnenstraße 46, 99867 Gotha

An der GS „Ludwig Bechstein“ arbeiten alle PädagogInnen und MitarbeiterInnen an einem gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsziel.

Die Kinder sollen auf das Leben in einer Ge- sellschaft vorbereitet werden, die zunehmend durch kulturelle und sprachliche Vielfalt ge- prägt ist. Wir bieten:

L Lernen für das Leben

U Unterricht mit modernen Lernmethoden D Deutsch als Zweitsprache

W Wandertage und Klassenfahrten I Integration

G Grünes Klassenzimmer

B Bildung und Erziehung für alle Kinder E Europaschule

C Computerkabinett

H Hortbetreuung mit vielfältigen Angeboten S Sprachenunterricht in Englisch und Franzö-

sisch

T Toleranz und Respekt gegenüber fremden Kulturen

E Engagierte Pädagoginnen und Pädagogen I Individuelle Förderung

N Nachmittagsangebote im sportlichen, mu- sischen und künstlerischen Bereich S Sportplatz und Schulgarten C Chor

H Hilfe für leistungsschwache Kinder durch Sonderpädagogen

U Umfangreiche Beratung durch Schulsozial- arbeiter und Beratungslehrer

L Lernen am anderen Ort

E Enge Zusammenarbeit mit Gothaer Sport- vereinen

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website: www.bechsteinschule-gotha.de

STAATLICHE GRUNDSCHULE „PETER ANDREAS HANSEN“

Wilhelm-Bock-Straße 18, 99867 Gotha

Die Hansenschule hebt (sich) ab.

Die 180 SchülerInnen der für den Thüringer Schulbibliothekspreis 2020 nominierten Schu- le und deren Eltern lieben sie, ihre schöne und wunderbar gelegene Schule! Einen Ort, an dem jeder jeden kennt, wo man sich hilft, unterstützt und Lehrer wie Erzieher vom ersten Tag an al- les tun, damit die Mission Schulstart ein Erfolg wird. Ein Pädagogenteam, dem gesunde Er- nährung und Bewegung wichtig ist, eine Küche in der man selber mixen, kochen und backen kann sowie Räume, die mehr als nur tolle Na- men tragen, machen die Sache rund. So sind Hansens „Sternengucker-Kabinett“, der „Raum der Träume“, eine „Büchergalaxie“, das grüne Klassenzimmer mitten im Schulgarten und ein riesiges Außengelände von allen geliebte Lern-

& Lebensräume!

Neugierig geworden? Dann besuchen Sie die

„Gesunde Schule“, in den www.hansenschule.de – und seien Sie dabei, wenn sie wieder abhebt zur nächsten Mission Schulstart!

Wir freuen uns auf Sie!

PS: Lieber persönlich? Telefonhotlinetag am Freitag, dem 20.11.2020, von 15:30 bis 18:30 Uhr unter 0 36 21 / 852-542.

STAATLICHE GRUNDSCHULE „ANDREAS REYHER“

Mozartstraße 17, 99867 Gotha

Move your mind.

Mit Wasser, Bewegung, Heilpflanzen, Balance und Ernährung zum Lernerfolg

Diese 5 Säulen legen für uns die Grundlage, Ih- ren Kindern ein optimales Lernumfeld zu bieten.

Wir Lehrer und Erzieher der Andreas Reyher Grundschule sind davon überzeugt, dass das Leben und Lernen der Prinzipien nach Kneipp die Konzentration fördert, Abwechslung, Spaß und Fitness in den Schulalltag bringt.

Referenzen

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