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Der Freistaat Thüringen sendet keine Signale für eine notwendige Gebietsreform ‚von oben‘, und so haben im April der Gothaer Oberbürger- meister Volker Doenitz, seine Amtskollegen Michael Brychcy aus Waltershausen und Klaus Scheikel aus Ohrdruf eine Arbeitsgruppe be- auftragt, das Für und Wider eines „Städtever- bundes Gotha – Waltershausen – Ohrdruf“ zu prüfen. Die Intention der drei Stadtoberhäup- ter dabei war, einen gemeinsamen Weg zur Stärkung der Region einzuschlagen und damit für die Zukunftsaufgaben besser aufgestellt zu sein.

Neben der Tatsache, dass sich die fi nanzielle Lage der Kommunen in der Zukunft nicht grundlegend verbessern wird, wirkt der allge- meine Trend des Bevölkerungsrückgangs noch zusätzlich negativ. Um den Rückwärtstrend

stoppen zu können, haben die drei Verwal- tungschefs die Suche nach neuen Wegen für die Region als eine besonders wichtige Aufga- be erklärt.

Die Arbeitsgruppe „Städteverbund“, in der aus jeder der drei Städte zwei Mitarbeiter tätig wa- ren, hat jetzt die ersten Ergebnisse ihrer Unter- suchungen vorgelegt. Darin wurden Synergie- effekte ermittelt, in deren Folge der Standort wirtschaftlich, touristisch und vor allem als hervorragender Wohn- und Lebensraum noch wettbewerbsfähiger gestaltet werden kann.

Durch den Zusammenschluss der Städte und Gemeinden könnte die Einwohnerzahl auf ca.

75.000 erhöht werden. „Dieses neue Ballungs- gebiet würde gute Voraussetzungen für die zu- künftige Entwicklung unserer Region bieten.

Dafür müssen wir jedoch jetzt die Weichen

Städteverbund-Arbeitsgruppe legt erste Ergebnisse vor

stellen, um uns später nicht fragen lassen zu müssen, warum wir als Entscheidungsträger die Probleme nicht rechtzeitig erkannt haben.“

so Gothas Oberbürgermeister Volker Doenitz.

Im Ergebnis der Gespräche und Beratungen sieht die Arbeitsgruppe bei teilweise noch er- forderlichen weiteren Untersuchungen genü- gend „Gründe des öffentlichen Wohls“, die ei- nen Städtebund „Gotha-Waltershausen-Ohr- druf“ sowie weiterer Gemeinden besonders aus wirtschaftlicher Sicht, sinnvoll erscheinen lassen. Durch den Zusammenschluss der Ver- waltungen könnte eine größere Effektivität und höhere Effi zienz erreicht werden. Mehr Bürgernähe würde durch die Einrichtung von Bürgerbüros in jeder Stadt praktiziert. Eine Einkaufsgemeinschaft könnte sich günstig auf die Preise auswirken. Die Einwohner könnten in Zukunft alle städtischen Einrichtungen (z.B.

Museen, Bibliotheken, Sportanlagen, Kultur- einrichtungen, Bäder) in Gotha, Waltershau- sen und Ohrdruf zu gleichen vergünstigten Be- dingungen nutzen. Veranstaltungen würden abgestimmt und gemeinsam vermarktet, der Öffentliche Personen-Nahverkehr weiter ver- bessert.

Ebenso würde eine gemeinsame Vermarktung von bestehenden Gewerbe- und Wohngebie- ten ermöglicht. Dies bietet wesentlich bessere Chancen für die Gewinnung von Interessenten für die Wohnbebauung und Investoren für die Gewerbegebiete. Die gemeinsame Stadt hätte eine deutlich größere Ausstrahlung auf das ge- samte Umfeld. Eine verbesserte Entwicklung als Gewerbe-, Handels-, Industrie-, Wohn- und Tourismusstandorte wäre Folge des Zusam- menschlusses. Die gemeinsame, neue Stadt

„Gotha-Waltershausen-Ohrdruf“ mit der Grö- ßenordnung von ca. 75.000 Einwohnern sollte weiterhin den Status einer „großen kreisange- hörigen Stadt“ behalten. Bei der angestrebten Kreisreform des Freistaates Thüringen können auch im neu zu strukturierenden Kreis Gotha die bisherigen Aufgaben weiterhin als Kreis- stadt wahrgenommen werden.

Oberbürgermeister Volker Doenitz, seine Amtskollegen Michael Brychcy und Klaus Scheikel wollen nach der Vorlage des Arbeits- gruppenberichtes nun die jeweiligen Haupt- ausschüsse und die Stadträte in die Diskussi- on führen. Wenn diese die Bestrebungen mit- tragen, werden die Bürger angehört.

Rathaus Kurier

Amtsblatt der Stadt Gotha Nr. 8 ⁄ 14. Jahrgang 28. August 2005

Amtlicher Teil Beschlüsse und

Bekanntmachungen Seiten 2 – 4

Nichtamtlicher Teil

Bundestagswahlen Seite 5 RVG-Gemeinschaftstarif Seite 7 Kinder- und Jugendseite Seite 12 Kulturangebote Seite 14 / 15 Seniorenseite Seite 18 Baugeschehen

Mönchelsstraße Seite 20

www.gotha.de

Oberbürgermeister Volker Doenitz und die Bürgermeister Michael Brychcy und Klaus Scheikel präsentieren den Bericht der Arbeitsgruppe

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Im Rathaus-Kurier vom 17. Juli 2005 hat sich leider ein Fehler eingeschlichen: In der öffentlichen Erinnerung wurde nicht nur an die Zahlung zum 3. Quartal, sondern fälschlicherweise auch an die der Jahreszahler erinnert (Termin für die Jahreszahler war bereits am 01. 07. 2005).

Öffentliche Abgaben-Mahnung (Steuer- u. Gebühren-Mahnung)

Die Stadtverwaltung Gotha, Stadtkasse, macht darauf aufmerksam, dass am 01. Juli 2005 Steuer- u. Gebührenverpfl ichtungen für Jahreszah- ler fällig waren:

Weiterhin waren am 15. August 2005 die folgenden Abgaben (Steuer- u.

Gebührenverpfl ichtungen) fällig:

Grundsteuer 3. Quartal 2005

Gewerbesteuer-Vorauszahlung 3. Quartal 2005

Hundesteuer 3. Quartal 2005

Straßenreinigungsgebühr 3. Quartal 2005

Die Abgaben-/Steuer- u. Gebührenpfl ichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern u. Gebühren im Rückstand sind, werden hier- durch öffentlich gemahnt. Die Rückstände sind bis spätestens

08. 09. 2005

an die Stadtverwaltung Gotha unter Angabe der gültigen Steuer / Ge- bührennummer zu zahlen (ohne Angaben kann es zu Buchungsfehlern und demzufolge zu Mahnungen kommen).

Nach dem 08.09.2005 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmun- gen zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO) vom 16. 3. 1976 § 240, folgender Säumniszuschlag erhoben:

für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet 1(eins) von Hundert des auf volle 50,00 € abgerundeten Betrages.

Wir bitten die Zahlungspfl ichtigen, die gesetzlich festgelegten Termine einzuhalten.

Stadtkasse gez. Juckel Kassenverwalter

Bekanntmachung

der geplanten Sitzungstermine der vorberatenden und beschließenden Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Gotha

August/September 2005

vorberatende Ausschüsse:

Rechnungsprüfungausschuss

Termin: Freitag, den 09. 09. 2005, 08.00 Uhr Ort: Rathaus – Bürgersaal

Sozial-, Sport- und Kulturausschuss

Termin: Mittwoch, den 31. 08. 2005, 17.00 Uhr Mittwoch, den 28. 09. 2005, 17.00 Uhr Ort: Rathaus – Bürgersaal

beschließende Ausschüsse:

Hauptausschuss

Termin: Montag, den 05. 09. 2005, 17.00 Uhr Ort: Rathaus – Kleine Halle

Stadtpl.-, Bau- und Umweltausschuss

Termin: Dienstag, den 30. 08. 2005, 17.00 Uhr Ort: Innungshalle, Beratungsraum, Zi. 409 Termin: Dienstag, den 20. 09. 2005, 17.00 Uhr Dienstag, den 27. 09. 2005, 17.00 Uhr Ort: Rathaus II, Beratungsraum, Zi. 007 Finanzausschuss

Termin: Donnerstag, den 01. 09. 2005, 17.00 Uhr Freitag, den 09. 09. 2005, 08.00 Uhr Donnerstag, den 29. 09. 2005, 17.00 Uhr Ort: Rathaus – Bürgersaal

Die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzungen wird im Amtsblatt der Stadt Gotha bzw. in der Tagespresse (Thüringer Allgemeine und Thü- ringische Landeszeitung) rechtzeitig vor Sitzungstermin veröffentlicht.

Außerdem wird die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzungen fünf Kalendertage vor der jeweiligen Sitzung im Rathaus, Hauptmarkt 1, während der Dienstzeiten öffentlich ausgehängt.

Die Sitzungen der vorberatenden Ausschüsse sind nicht öffentlich.

Gotha, den 15.08.2005 gez. Doenitz

Oberbürgermeister

Bekanntmachung eines Beschlusses aus dem öffentli- chen Teil der Stadtratssitzung vom 29. 06. 2005 und Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil des beschließen- den Ausschusses des Stadtrates der Stadt Gotha – Hauptausschuss 08. 08. 2005

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführ- ten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, wäh- rend der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fach- amt eingesehen werden können.

B 177/05 – Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Neuen Straße von Kirchweg bis Mühlenstraße

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Die Verbesserung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Neuen Straße zwischen Kirchweg und Mühlenstraße wird nach vorliegen- dem Ausbauprogramm (siehe Anlage) beschlossen.

002 Für die Maßnahme werden Straßenausbaubeiträge gemäß dem Thüringer Kommunalabgabengesetz und der städtischen Stra- ßenausbaubeitragssatzung (SABS) erhoben.

003 Für die Maßnahmen werden die Abschnittsbildung und die Kos- tenspaltung beschlossen.

004 Die Einordnung des Straßenabschnittes im Sinne des § 4 der Stra- ßenausbaubeitragssatzung erfolgt als Anliegerstraße; der Anteil der Beitragspfl ichtigen an den Kosten beträgt demnach 65%.

Anlage: Ausbauprogramm mit Leuchtentyp

HA 26/05 (MV) – 1. Nachtrag zum Bauvertrag Nr. VOB-ÖA-662/05/016

Anpassung der Regelbauweise aufgrund geänderter Baugrundverhältnisse

001 Der Vergabe des Nachtrages Nr. 1. zum Bauvertrag Nr. VOB-ÖA- 662/05/016 (siehe Anlage 1)

an die Firma Alpina Sportplatzbau GmbH Wilhelm-Külz-Straße 118

14532 Stahnsdorf wird zugestimmt.

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002 Diese Entscheidung erfolgt als Eilentscheidung des Oberbürger- meisters gemäß Thüringer Kommunalordnung § 30.

HA 27/05 – Auftragsvergabe zur Sanierung der Fassade der Stadthalle Gotha, Goldbacher Straße

001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zuschlag für die Sanierung der Stadthalle Gotha, Goldbacher Straße 35 – Los 1 Fassade mit einem Angebotspreis in Höhe von 94.487,10 € (einschließlich MwSt.) an die Sonneborner Bauwerk GmbH, Gewerbegebiet „Am Arzbach“ in 99869 Sonneborn zu er- teilen.

Gotha, den 10. 08. 2005 gez. Doenitz

Oberbürgermeister

Bekanntmachung von Satzungen

Beschluss- und Anzeigevermerk

1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 29. 06. 2005 mit Beschluss- Nr. 139/05 die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Führung und Verwendung des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels der Stadt Gotha (Wappensatzung) beschlossen.

2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 12. 07. 2005, das am 14. 07. 2005 bei der Stadt Gotha einging, den Eingang der Sat- zung bestätigt.

Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Aufl agen erteilt. Sie gab die Erlaubnis, die Satzung vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt zu machen.

Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Führung und Verwendung des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels und der Stadt Gotha

Die Satzung der Stadt Gotha über die Führung und Verwendung des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels der Stadt Gotha (Wappen- satzung) vom 22. 10. 1998, veröffentlicht im Rathauskurier 12/98 am 08. Nov. 1998, geändert durch Satzung vom 11. 04. 2001, veröffentlicht im Rathauskurier Nr. 5/01 am 13. 05. 2001, wird wie folgt geändert:

§ 1

Änderung der Satzung

(1) Der Name der Satzung wird durch den Klammerzusatz „(Wappen- satzung)“ ergänzt.

(2) § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„Die Verwendung des Dienstsiegels der Stadt Gotha durch andere Personen als die Stadt Gotha ist ausgeschlossen.“

(3) § 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 werden wie folgt neu gefasst:

„Andere Personen als die Stadt Gotha dürfen das Stadtwappen und die Stadtfl agge sowie solche Wappen und Flaggen, bei denen eine Verwechslung mit dem Stadtwappen oder der Stadtfl agge nahe- liegt bzw. nicht ausgeschlossen werden kann, nur mit Genehmi- gung der Stadt Gotha verwenden. Andere Personen i. S. dieser Sat- zung sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, nicht rechtsfähige Personenvereinigungen und Religionsgemeinschaften.

Einer Genehmigung bedarf es nicht bei der Verwendung des Stadt- wappens zu Zwecken der Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Heraldik, soweit das Ansehen der Stadt Gotha nicht geschädigt oder beeinträchtigt wird.“

(4) § 2 Abs. 3 Satz 1 wird gestrichen und durch folgenden Satz er- setzt:

„Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn der Anschein einer amtlichen Verwendung vermieden wird, die Verwendung des Stadt- wappens und der Stadtfl agge das Ansehen der Stadt Gotha nicht beeinträchtigt oder schädigt.“

(5) § 2 Abs. 3 Satz 2 wird gestrichen.

(6) Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 werden folgende Sätze 2 und 3 neu ein- gefügt:

„Die Genehmigung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.

Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Genehmigung besteht nicht.“

(7) § 2 Abs. 4 wird ersatzlos gestrichen.

(8) In § 4 Abs. 1 a) werden die Worte „erteilten Aufl agen und Bedingun- gen“ durch das Wort „Nebenbestimmungen“ ersetzt.

(9) In § 4 Abs. 1 b) wird das Wort „oder“ gestrichen und § 4 Abs. 1 c) gestrichen, so dass die Aufzählung nach § 4 Abs. 1 b) endet.

(10) In § 4 Abs. 2 wird das Wort „Zurücknahme“ durch das Wort „Rück- nahme“ ersetzt.

(11) In der Aufzählung des § 5 Abs. 1 Satz 1 wird der 2. Anstrich gestri- chen und im 4. Anstrich die Worte „soweit es die Beschaffenheit oder die Eigenart des Gegenstandes zulässt und verhältnismäßig ist“, so dass der 4. Anstrich nach der Klammer endet. Gleichzeitig wird folgender Satz 2 neu eingefügt:

„Die Stadtverwaltung kann weitere Angaben und Unterlagen zum Antrag abfordern.“

(12) § 7 wird geändert und erhält folgende neue Fassung:

§ 7

Ordnungswidrigkeiten (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen

1. § 2 Abs. 1 das Dienstsiegel der Stadt Gotha verwendet,

2. § 2 Abs. 2 ohne Genehmigung der Stadt Gotha das Stadtwappen oder die Stadtfl agge verwendet;

3. § 2 Abs. 3 Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheides nicht beachtet,

4. § 4 Abs. 2 trotz Widerruf oder Rücknahme der Genehmigung das Stadtwappen oder die Stadtfl agge weiter verwendet oder 5. § 6 die Weiterverwendung nicht rechtzeitig anzeigt handelt ordnungswidrig.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann auf Grundlage der §§ 19 Abs. 2 mit einer Geldbuße bis zu 5000,00 € geahndet werden.“

§ 2 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gotha, den 08. 08. 2005 gez. Doenitz

Oberbürgermeister ( Siegel )

(4)

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr gel- tend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Geneh- migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die vorstehende Satzung

– Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Füh- rung und Verwendung des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels der Stadt Gotha (Wappensatzung)

sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Doenitz

Oberbürgermeister

Bekanntmachung zur Dorferneuerung Sundhausen

Neue Förderrichtlinie bringt Veränderungen für private Antragsteller

Die zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Förderrichtlinie zur integrierten ländlichen Entwicklung wurde Anfang April im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht. Die neue Richtlinie löst die bisherige Förderrichtlinie zur Dorferneuerung ab.

Für private Antragsteller bringt die neue Richtlinie einige Veränderun- gen, über die die Stadt Gotha alle interessierten Hauseigentümer im Ortskern Sundhausen im Folgenden informiert:

1. Termin zur Antragstellung

Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für das folgende Jahr sind nunmehr bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres über das betreu-

Ankündigung einer Einziehung

Es ist beabsichtigt , in der Gemarkung Gotha, Flur 1, ein Teilstück des Flurstückes 28 – Parkallee zwischen Kreuzung Lindenauallee bis zur östlichen Auffahrt Südrampe Schloss Friedenstein – und eine Teilfl äche des Flurstückes 67 – Parkplätze am Naturkundemuseum – gemäß § 8 Thüringer Straßengesetzes vom 07.05.1993 (Thür.GVBl. S. 273) einzu- ziehen. Nach Durchführung des Einziehungsverfahrens stehen die Flä- chen dem öffentlichen Verkehr nicht mehr zur Verfügung.

Die Absicht der Einziehung wird hiermit gemäß § 8 Absatz 3 Thüringer Straßengesetz bekanntgegeben.

Die Begründung der Einziehung und ein Plan der zur Einziehung vorge- sehenen Teilfl ächen der Flurstücke 28 und 67 liegen bei der Stadt Gotha, Tiefbauamt, Abteilung Tiefbau, Zimmer 215, Ekhofplatz 24 in der Zeit vom 29.08.2005 bis 29.11.2005 während der Dienststunden zur Ein- sichtnahme aus.

Stadt Gotha

– als Träger der Straßenbaulast –

ende Planungsbüro beim Amt für Landentwicklung und Flurneuord- nung (ALF) Gotha zu stellen.

2. Mindestinvestitionsvolumen

Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen unter 5.000 Euro wer- den nicht mehr bezuschusst. Die Förderbehörde (ALF Gotha) kann Ausnahmen zulassen.

3. Finanzierung der Maßnahmen

Für die Finanzierung privater Dorferneuerungsmaßnahmen können Zuschüsse bis zu 40% der förderfähigen Kosten gewährt werden.

Im vergangenen Jahr eingereichte Anträge werden von der Förderbehör- de bereits auf Grundlage der neuen Förderrichtlinie bearbeitet.

Interessierte Hauseigentümer können sich zwecks weiterer Informatio- nen zu den aktuellen Voraussetzungen und Möglichkeiten der Förde- rung mit Frau Schlier vom betreuenden Planungsbüro PG 91 telefonisch unter der Rufnummer 0 36 21/2 91 59 in Verbindung setzen.

Dort erhalten Sie die erforderlichen Antragsformulare sowie Informati- onsmaterial.

gez. Doenitz Oberbürgermeister

Die Stadtverwaltung Gotha sucht zum 01. Februar 2006 für die Berufs- feuerwehr der Stadt Gotha eine/n

Brandmeister-Anwärter/in

Die Bewerber/innen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

• nicht älter als 32 Jahre

• mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertig anerkannten Bil- dungsstand

• einen für den Feuerwehrdienst geeigneten Gesellen- oder Facharbei- terbrief, Zeugnis der Abschlussprüfung im Sinne des § 34 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes oder der abgeschlossenen Spezialausbil- dung (mindestens zweijährigen Tätigkeitsnachweis in diesem Beruf) • amtsärztliche und medizinische Tauglichkeit nach G 25 und G 26/3

(wird bei Einstellungsverfahren geprüft)

• körperliche und geistige Eignung für den Beruf Beamter/ Beamtin mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst

• Führerschein der Klasse B

Die Bewerber/innen müssen die allgemeinen Voraussetzungen zur Er- nennung als Beamte nach Thüringer Beamtengesetz besitzen und ihren Wohnsitz im näheren Umkreis vom Standort der Berufsfeuerwehr neh- men.

Sie absolvieren einen zweijährigen Vorbereitungsdienst und werden da- nach im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr Gotha eingesetzt.

Die Stadt Gotha will ihren Beitrag zur berufl ichen und gesellschaftlichen Gleichstellung der Frau leisten und fordert Frauen deshalb nachdrücklich zur Bewerbung auf.

Die Bewerbungen sind einschließlich Lebenslauf, Lichtbild, beglaubigte Abschrift Schul- und Berufsschulabschluss bis zwei Wochen nach Er- scheinen dieser Anzeige an die

Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt Postfach 10 02 02, 99852 Gotha

zu richten.

Bewerbungen, die später als 14 Tage nach Erscheinen der Anzeige bei uns eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

gez. Doenitz Oberbürgermeister

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5. Barockfest auf Schloss Friedenstein

Am 27. und 28. August 2005 verwandelt sich Schloss Friedenstein wieder in die farbenprächti- ge Residenz Herzog Friedrich III. von Sach- sen – Gotha und Altenburg (reg. von 1732 – 1772).

Seine Hochfürstliche Durchlaucht, dargestellt vom Eisenacher Opernsänger und Schauspieler Günter Köbrich, wird wie in den vergangenen Jah- ren wieder mit seinem Hofstaat anwesend sein und sich mit seinen „Untertanen“ an den vielfäl- tigen Darbietungen erfreuen.

Handwerker und Händler in historischer Ge- wandung werden dort agieren. Die Besucher können dem Steinmetz und Schmied, Töpfer und Drechsler, Kupferschmied und Zinngießer u.v.a. bei der Arbeit zusehen. Sie erleben das

Wahlen am 18. September 2005

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Die Bundestagswahl am 18. September 2005 rückt immer näher und aus die- sem Grund möchte ich Sie zu einigen Schwerpunkten informieren:

1. Sie erhielten in den letzten Tagen eine Wahlbenachrichtigungskarte Bun- destagswahl.

Sollte das nicht der Fall sein, können Sie in die Wählerverzeichnisse (vom 29. 08. bis 02. 09. 05)

Einsicht nehmen und alle Fragen diesbezüglich klären.

Ort: Bürgerbüro/Wahlbüro, Rathaus II, Ekhofplatz 24

2. Können Sie am Wahltag aus persönlichen Gründen nicht in Ihrem Wahl- lokal wählen, bleibt Ihnen der Weg der Briefwahl.

Dabei haben Sie zu beachten:

a) Füllen Sie den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenach- richtigungskarte aus, lesen Sie bitte genau das für Sie Zutreffende und machen Sie die entsprechenden Kreuze.

Achten Sie darauf, dass Sie unbedingt ankreuzen müssen, ob Ihnen die Unterlagen zugeschickt werden sollen oder ob Sie persönlich die Unterlagen abholen.

Die Anschriften (evtl. Urlaubsort) sind deutlich lesbar zu schreiben.

Sollten Sie sich für den Postweg entscheiden, ist es notwendig, den Wahlscheinantrag in einem ausreichend frankiertem Briefumschlag (Entgelt 0,55 €) an das Wahlbüro zurückzusenden.

b) Sind Sie behindert oder können Sie aus einem anderen Grund die Wohnung nicht verlassen, kann der Wahlscheinantrag auch durch ei- ne Vertrauensperson abgegeben werden.

Diese Person erhält auch die Briefwahlunterlagen, wenn sie eine Voll- macht mit Ihrer Unterschrift vorweist. Für die Bundestagswahl können Wahlscheinanträge bis zum 16. September 2005, 18.00 Uhr und in Sonderfällen (plötzliche schwere Erkrankung) bis zum Wahltag um 15.00 Uhr gestellt werden.

c) Wenn Sie die Unterlagen geschickt bekommen, erhalten Sie für die Wahl, einen Wahlschein, einen Stimmzettel, einen Wahlumschlag, ein Merkblatt für die Briefwahl sowie einen Wahlbriefumschlag. Füllen Sie den Wahlschein sorgfältig aus! Stecken Sie die angekreuzten Stimm- zettel in den Wahlumschlag und verschließen Sie dann den Wahlum- schlag. Den Wahlumschlag mit dem innenliegenden Stimmzettel und den Wahlschein stecken Sie dann in den gemeinsamen roten Wahl- briefumschlag und diesen schicken Sie dann portofrei an die angege- bene Adresse oder geben ihn bei der Stadtverwaltung ab.

Beachten Sie bitte genau die Hinweise auf dem Merkblatt zur Brief- wahl!

Die Briefwahl können Sie auch in unserem Briefwahllokal erledigen.

Es befi ndet sich im Rathaus II, Ekhofplatz 24, Raum 007 und ist vom 05.09. bis 16.09.05

zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag bis Donnerstag 9.00 bis 18.00 Uhr

Freitag 9.00 bis 14.00 Uhr

Am Freitag, dem 16.09.05, ist von 9.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

aufwendige Herstellen verschiedener Druck- erzeugnisse in einer historischen Druckerei und Schreibstube, das lautstarke Treiben in der herzoglichen „Waschküche“, Schneiderei und Weberei. Zum Angebot gehören ebenso Schmuck und verschiedenste Kostümartikel, so dass sich Besucher auch noch während des Barockfestes in historische Personen „verwan- deln“ lassen können.

Für einen Eintrittspreis von 5 Euro pro Person und Tag (ermäßigt 4 Euro) können am 27. 08.

und 28. 08. das Schlossmuseum, das Museum für Regionalgeschichte und Volkskunde, das Museum der Natur sowie das Barockfest be- sucht werden.

Liebe Gothaerinnen und Gothaer,

ich möchte Sie darauf hinweisen, dass nicht alle Wahllokale barrierefrei sind.

Gehbehinderte können in einem barrierefreien Wahllokal mit einem Wahl- schein wählen, der wie oben beschrieben ist, auf Antrag erteilt wird, soweit Sie dort nicht als Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis geführt werden.

Folgende Wahllokale sind barrierefrei:

WB 4 Brühl 4

WB 6 Alten- u. Pfl egeheim Pestalozzistr. 4 WB 8 GS „L. Bechstein“, Brunnenstr. 46

WB 20 Staatl. Förderschule f. Körperbehinderte, W.-Bock-Str. 18 WB 21 Staatl. Förderschule f. Körperbehinderte, W.-Bock-Str. 18 WB 22 Alten- u. Pfl egeheim Pestalozzistr. 4

WB 29 Stadtverwaltung Gotha, Rathaus II, Ekhofplatz 24 WB 30 Kulturhaus, Theatercafe, Ekhofplatz 3

WB 39 Staatl. Förderschule f. Körperbehinderte, W.-Bock-Str. 18 Beachten Sie bitte:

Wenn Sie den Wahlbrief mit der Post schicken, dann sollte dieser spätestens am Freitag, dem 16. 09. 05 aufgegeben werden, da er sonst nicht mehr recht- zeitig bei der Stadt eingeht. Letzter Eingangstermin ist der 18.09.05 um 18.00 Uhr. Alle später eingehenden Wahlbriefe fi nden keine Berücksichtigung.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass wahrscheinlich in der Zeit vom 29. 08. bis zum 01. 09. 2005 auf Grund der Verkürzung der Fristen gem. der Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl des 16. Deutschen Bundestages vom 21. Juni 2005 (GVBl. 2179) und der damit verbundenen Verschiebung der Bekanntmachung der zugelassenen Wahlkreisbewerber und Landeslisten auf den 29. 08. 2005 noch keine aus- reichende Anzahl von Stimmzetteln vorliegt. Diese werden zentral durch den Kreiswahlleiter beschafft. Somit können in dieser Zeit keine Briefwahlunter- lagen ausgegeben werden. Ihren Wahlscheinantrag können Sie jedoch im Briefwahllokal abgeben. Die Unterlagen werden Ihnen dann umgehend auf postalischem Weg übersandt.

Was Sie unbedingt wissen sollten:

Bei der Bundestagswahl haben Sie zwei Stimmen – eine Wahlkreisstimme, mit der Sie einen Wahlkreisbewerber direkt in den Bundestag wählen kön- nen und eine Zweitstimme, die maßgebend ist für die Sitzverteilung insge- samt auf die einzelnen Parteien im Bundestag.

Es stellen sich Wahlkreisbewerber (linke Seite des Stimmzettels) und Par- teien/politische Vereinigungen (rechte Seite des Stimmzettels) zur Wahl.

Sie dürfen jeweils nur 1 Kreuz machen.

Liebe Gothaer Bürgerinnen und Bürger,

machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch. Gehen Sie zur Wahl, nur so kön- nen Sie Demokratie mitgestalten.

Ihr Volker Doenitz Oberbürgermeister

(6)

Am 20. Juli trafen sich Vertreter der an der Kultur- nacht beteiligten Einrichtungen und Geschäfte.

Alle Anwesenden waren mit dem Erfolg der dies- jährigen Veranstaltung zufrieden und werden auch 2006 wieder mit dabei sein.

1111 zahlende Besucher haben sich am 17. 06. 2005 auf Entdeckungsreise durch das kulturelle Gotha begeben. Großen Ansturm hat- te vor allem die Forschungsbibliothek zu ver- kraften. Da hier die Kapazität begrenzt ist, mussten auch in diesem Jahr einige Besucher auf 2006 vertröstet werden.

Völlig überrascht vom großen Interesse waren die Organisatoren in der Jägersternwarte. Viele Gäste bemängelten jedoch das frühe Ende der

einzelnen Veranstaltungen. Hier, waren sich alle einig, soll im nächsten Jahr nachgebessert wer- den. Einige neue Mitstreiter wird es 2006 eben- falls geben.

Große Probleme haben die Organisatoren – wie wahrscheinlich alle Veranstalter – mit der Suche nach einem günstigen Termin. Vom 09. 06. bis 09. 07. 06 hat König Fußball mit der Weltmeis- terschaft in Deutschland die Nase vorn. Den- noch ist man sich einig: Nicht alle sind fußball- begeistert!

Die Kulturnacht 2006 könnte am Freitag, dem 16. 06. 2006 stattfi nden und wird thematisch eingebunden in den „Italienischen Sommer 2006 in Gotha“.

Auswertung Kulturnacht 2005 und Vorschau auf 2006

Tierparkfest 2005

Am ersten Wochenende im September (03. – 04. 09.) fi ndet in Gotha das Tier- parkfest statt. Am Samstag sorgt ab 18.00 Uhr zunächst die Band „An Beal Bocht“

für den musikalischen Auf- takt. Anschließend gibt es eine Nachtführung mit einer Märchenstunde und der Gelegenheit zum „Fledermausanfassen“.

Am Sonntag wird das Tierparkfest ab 10.00 Uhr mit einem Frühschoppen fortgesetzt, bei dem die „Watzdorfer-Barrel-House-Band“ für die musikalische Umrahmung sorgt. Neben einer Bühnenshow des Clowns Dimmi, Kinder- schminken, Hafl ingerreiten, dem Kinderkarus- sell und vielen anderen Angeboten, ist die Tier- kindertaufe einer der Höhepunkte des Tier- parkfestes. In diesem Jahr werden zum Beispiel ein Eselfohlen und ein Kälbchen getauft. Der Eintritt beträgt wie üblich für Erwachsene 2,50 Euro und für Kinder 1,00 Euro. Auch für größere

Familien dürfte dies ein verlockendes Wochen- end-Angebot sein.

Auf der Homepage der Stadtverwaltung mel- dete sich in diesen Tagen ein Besucher des Go- thaer Tierparks aus Heiligenstadt und teilte mit: „Wir waren letzte Woche im Tierpark und waren eigentlich erstaunt, welche Vielfalt dort herrscht. Ich kann nur nicht verstehen, warum der Eintritt so niedrig ist. Für so ein Angebot zahlt man doch gerne mehr.“

Bilanz der öffentlichen Sprechstunde

Die Abteilung Stadtmarketing der Stadt- verwaltung überlegte, wie Gotha an mög- lichst vielen Orten kostengünstig präsent sein könnte. So kam man auf die Idee, die Geschäftsführer der Handelsketten der in Gotha ansässigen Kaufhäuser zu fragen, ob zu Stadtfesten an anderen Standorten in den dortigen Kaufhäusern mit einem ei- genen Stand der Tourist-Information um Besucher für Gotha geworben werden kann.

Die angefragten Geschäftsführer der Joh- und Kressner-Kaufhausketten zeigten sich sofort begeistert von der Idee und teilten die Termine der Stadtfeste in den anderen Städten mit.

So werden das „Gothaer Liebespaar“ oder Gothardus und die historischen Stadtwa- chen mit dem Info-Stand der Tourist-Informa- tion zu folgenden Terminen in den genannten Städten um Besucher für Gotha werben.

18.09. Offener Sonntag, Friedberg Joh, Liebespaar

09.10. Offener Sonntag, Gelnhausen Joh, Stadtwache

23.10. Gr. Markt, Wetzlar Kressner, Stadtwache 30.10. Offener Sonntag, Dillenburg

Kressner, Liebespaar 27.11. Offener Sonntag, Neuwied

Kaufhaus Claus-GmbH, Liebespaar So haben die Kaufhäuser eine zusätzliche At- traktion zu bieten und die Stadt Gotha kann sich und ihre Sehenswürdigkeiten, zusätz- lich zu den üblichen Messepräsentationen, ohne große Aufwendungen zahlreichen Inte- ressenten in anderen Städten nahe bringen.

Gotha auf allen Festen

Gothaer Bürgerinnen und Bürger konnten am 11. August auf dem Neumarkt die öf- fentliche Sprechstunde von Oberbürger- meister Volker Doenitz nutzen, um Fragen und Probleme direkt zu klären, bzw. Anre- gungen und Hinweise für die Arbeit der Stadtverwaltung zu geben.

Insgesamt ergriffen zwölf Bürgerinnen und zehn Bürger die Gelegenheit, ihre Anliegen zu erörtern. Die Bandbreite der Themen war groß und reichte von der Geräuschbe- lästigung bei der Befüllung und Entleerung von Glascontainern, der Stolpergefahr auf Gehwegen, Problemen bei der Straßenbe- leuchtung bis hin zu Beschwerden über die Vermüllung von Straßen und Grundstü- cken. Mehrfach wurde auch um mehr nächtliche Polizeipräsenz in der Innenstadt gebeten, um Ruhestörern und Randalie- rern besser Einhalt gebieten zu können.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die die Sprechstunde des Oberbürgermeisters ge- nutzt haben, erhalten nach Rücksprache mit den Fachämtern oder den betreffenden Einrichtungen innerhalb von vierzehn Ta- gen eine schriftliche Antwort.

Baubeginn für GENIAL zentral in Gotha

Offi zieller Spatenstich an der Schwabhäu- ser Straße am 14.09.2005

In den zurückliegenden Wochen traten die Be- mühungen der Stadt für die Verwirklichung des Gothaer Projektes in der Initiative „GENIAL zentral Unser Haus in der Stadt“ zunehmend an die Öffentlichkeit.

Die Stadt hat mit der Werbung für die Bau- grundstücke an der Schwabhäuser Strasse be- gonnen. Es wurde ein Sprechtag für interes- sierte Familien und Bauherren angeboten und bereits vielfältig genutzt. Seit dem 30. 07. 2005 arbeiten 25 Architekturbüros an ihren Beiträ- gen für den Ideen- und Realisierungswettbe- werb „Wohnen an der Schwabhäuser Strasse“, der mit der Sitzung des Preisgerichts am 12. 10. 2005 abgeschlossen sein wird.

Gegenstand dieses Wettbewerbs sind Bebau- ungskonzepte und Wohnideen für zwei Teilfl ä- chen des Bauvorhabens an der Schwabhäuser Straße.

Aber schon bald beginnen die praktischen Vor- bereitungen für die angestrebte Bautätigkeit.

Der Oberbürgermeister lädt die Bürger unserer Stadt, die Verantwortlichen des Landes und der Stadtverwaltung für die Projektinitiative GENI- AL zentral für den 14. 09. 2005 um 11.00 Uhr zum offi ziellen Spatenstich in die Schwabhäu- ser Straße ein. Zu diesem Zeitpunkt wird auf den Grundstücken Schwabhäuser Strasse 33 bis 41 mit dem Beginn des Abbruchs der beste- henden Gebäude die Neugestaltung dieses Wohnstandortes eingeleitet. Gleichzeitig wird ein Bauschild auf den Grundstücken Schwab- häuser Strasse 29 und 31 über die hier vorgese- hene Wiederbebauung informieren.

Der Oberbürgermeister und alle mit dieser Auf- gabe betrauten Mitarbeiter der Stadtverwal- tung würden sich über ein reges Interesse an diesem Ereignis freuen.

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Am 21. August startete der Gemeinschaftstarif der Tarif- und Verkehrsgemeinschaft Gotha.

Jetzt können alle Busse der Regionalen Ver- kehrsgemeinschaft Gotha GmbH (RVG) und al- le Straßenbahnen der Thüringerwaldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH (TWSB) mit nur ei- nem Fahrschein genutzt werden.

Der neue Flächenzonentarif ist einfach, über- sichtlich und fl exibel: Jeder Ort ist genau einer Tarifzone zugeordnet, die Preisstufe für eine Fahrt lässt sich problemlos aus der Tarifzonen- matrix ablesen. Die klare Tarifzoneneinteilung ermöglicht es jedem, sich selbst einen schnel- len Überblick über das Tarifangebot zu ver- schaffen – viel einfacher als beim bisherigen Entfernungstarif!

Auch im neuen Gemeinschaftstarif bieten die Gothaer Verkehrsunternehmen das gewohnte Fahrausweissortiment an. „Wichtigste Neue- rung: Ab jetzt können Sie entsprechend der ge- lösten Strecke auch im Regionalverkehr und im Übergang zum Stadtverkehr alle Busse und Straßenbahnen freizügig nutzen, ohne einen weiteren Fahrschein zu lösen!“, so RVG-Ge- schäftsführer Markus Würtz.

Natürlich gibt es auch weiterhin Angebote für Preisfüchse: 5-Fahrten-Karte im Stadtverkehr, Abo-Karte, Job-Ticket. Die sprichwörtlich güns- tigen Monatskarten lohnen sich übrigens schon ab dem zwölften Tag im Vergleich zum Einzelfahrschein und sind damit günstiger als bisher. „Und die Tageskarte im Stadtverkehr Gotha ist jetzt sogar billiger als zwei Einzel- fahrten – also genau richtig, um mal spontan in

Gut voran mit Bus und Bahn

Gemeinschaftstarif im Landkreis Gotha

die Stadt zu fahren.“, fügt Dieter Schedel, Ge- schäftsführer der TWSB, hinzu.

Durch die komplette Umstellung des Tarifsys- tems ändern sich natürlich auch die Preise. Der Einstieg ist künftig ab 1,20 Euro mit dem Ein- zelfahrschein bzw. 27,00 Euro mit der Monats- karte im Normaltarif möglich. Kinder, Schüler, Azubis und Studenten erhalten weiterhin Er- mäßigungen (Schülermonatskarte z. B. ab 22,10 Euro). In vielen Relationen bleiben die Preise fast konstant, manche Fahrt wird teurer, viele Strecken aber auch billiger. Markus Würtz erläutert: „Durch die feste Einteilung in Zonen fahren die Fahrgäste billiger, die sich vom äu- ßersten Rand einer Tarifzone zum äußersten Rand einer anderen bewegen. Wer nur eine kurze Strecke über die Tarifzonengrenze fährt, zahlt dagegen mehr.“

Alle Informationen, der Tarifzonenplan und die Preise sind in einem Faltblatt zusammen ge- fasst, welches ab sofort in den Fahrzeugen und Vorverkaufsstellen kostenlos erhältlich ist.

„Wer es noch bequemer mag, nutzt einfach un- sere Online-Tarifauskunft im Internet“, emp- fi ehlt Dieter Schedel.

Und die alten Fahrscheine? Alle vor dem Tarif- start beginnenden Wochen- und Monatskar- ten können bis zum Ablauf ihrer Geltungsdau- er zu den bisherigen Bedingungen weiter ge- nutzt werden. Noch vorhandene 5-Fahrten- Karten, Touristentickets und Tageskarten des alten Tarifes können noch bis zum 30. 09. 2005

„abgefahren“ werden. Ein Umtausch oder eine Erstattung erfolgt nicht! Ab 01. 10. 2005 gelten dann nur noch die neuen Fahrausweise.

Zweithöchste Einwohnerzahl pro Fläche unter den Landkreisen

In der Kreisstadt Gotha lebten zum Jahres- wechsel 2004/2005 48.143 Einwohner (23.210 männlich und 24.933 weiblich) auf einer Gesamtfl äche von 6952,4 ha.

Das ergibt eine Bevölkerungsdichte von 692 Einwohner pro km2.

Im Landkreis Gotha lebten zu diesem Zeit- punkt insgesamt 144.833 Einwohner, da- von 73.513 Frauen und 71.320 Männer.

Der Landkreis Gotha verfügt mit rechne- risch 155 Einwohnern pro km2 Fläche über die zweithöchste Bevölkerungsdichte un- ter den Thüringer Landkreisen. Das teilte das Statistische Landesamt mit. Vor Go- tha führt das Altenburger Land mit 190 Einwohnern je Quadratkilometern. Auf Platz drei folgt der Landkreis Sonneberg mit einem Wert von 150.

Den Angaben zufolge lebten zum Stichtag 31. Dezember 2004 in den Landkreisen je 117 Einwohner, in den kreisfreien Städten 680 Einwohner pro Quadratkilometer. Das Thüringer Mittel liegt – unter Einbezie- hung der Städte und Kreise – bei 146.

Bevölkerungsdichte im Landkreis Gotha über dem Thüringer Schnitt

Meinung gefragt

Im Rahmen ihrer Diplomarbeit untersucht eine Studentin der Stuttgarter Medien- hochschule in den nächsten vier Monaten die Internetauftritte von 14 Städten und Regionen in Thüringen. Die Stadtverwal- tung Gotha freut sich, dass auch das In- ternetangebot www.gotha.de zu den aus- gewählten Präsentationen gehört und in die Untersuchung einbezogen wird.

Wichtiger Bestandteil der Untersuchung ist eine Umfrage, die auf den jeweiligen Internetseiten installiert wurde und mit der erfragt wird, was dem Nutzer gefällt und welche Verbesserungen eventuell für notwendig erachtet werden. Der Fragebo- gen ist auf www.gotha.de unter der Rub- rik „Tourist-Info“ zu fi nden.

Nach der Bewertung der Diplomarbeit, Ende diesen Jahres, werden die Unter- suchungsergebnisse den beteiligten Städten und Regionen zur Verfügung ge- stellt. In Gotha sollen diese in die Opti- mierung des städtischen Internetauftrit- tes einfl ießen.

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Tag des offenen Denkmals am 11. September 2005 in Gotha

Der Tag des offenen Denkmals ist der deutsche Beitrag zu den „EUROPEAN HERITAGE DAYS“, einer von Europarat und Europäischer Union unterstützten Aktion. Die Koordination und Schirmherrschaft liegt bei der Deutschen Stif- tung Denkmalschutz.

In Thüringen liegt der Tag in der Verantwor- tung des Kultusministeriums, der Thüringi- schen Landesämter für Denkmalpfl ege sowie des Fördervereins Denkmalpfl ege e. V.

Seit 1993 ist der Tag ein herausragendes Ereig- nis, das sich immer größerer Popularität und öffentlicher Akzeptanz erfreut. Der Tag will Be- wusstsein für die Denkmallandschaft Thürin- gens schaffen und Identifi kation mit der Hei- matregion fördern.

Im Jahr 2004 wurden in Thüringen 850 Denkma- le von 1,5 Mio. Menschen besucht.

Am 11. September 2005 öffnen in Gotha fol- gende Denkmale ihre Pforten:

• Trütschlerplatz 1

Staatliche Fachschule für Bau, Wirtschaft und Verkehr / ehem. Bauschule 10 – 18 Uhr

• Friedrichstraße 5

Staatliche Fachschule für Bau, Wirtschaft und Verkehr / Schloss Friedrichsthal 10 – 18 Uhr

• Schloss Friedenstein Forschungsbibliothek

Führungen: 10 Uhr, 11.30 Uhr, 13 Uhr, 14 Uhr, 16 Uhr

• Bahnhofstraße 3 a

Haus der Versicherungsgeschichte 10 – 18 Uhr

• Reinhardsbrunner Str. 16

Gründerzeitvilla Treppenhaus 10 – 18 Uhr

• Reinhardsbrunner Straße/Goethestraße) 18.-März-Straße Historische Zäune

• Hauptmarkt 8

Haus zu den Löwenköpfen,

Kellertonne 10 – 18 Uhr

• Hauptmarkt 17

Pumpstation, Wasserkunst,

Leinakanal Ausstellung 10 – 18 Uhr

• Neumarkt 1

Turm Margarethenkirche –

Kaffee und Kuchen 14 – 17 Uhr

• Erfurter Landstraße 31

Friedrichskirche – Kirchenraum 14 – 17 Uhr

B ü r g e r B ü r o

Ihr Servicezentrum für alle Fragen Ekhofplatz 24

Mo. – Do. 8.00 – 18.00 Uhr Fr. 8.00 – 14.30 Uhr Tel. 036 21 /222 - 402

Im gleichen Zeitraum erreichen Sie das Bürgertelefon unter 036 21 / 22 22 22

Naturschutzbeirat bezieht Position

Raumordnungsverfahren zur Umfahrung Gotha in der Diskussion

In seiner jüngsten Sitzung vom 4. August 2005 hat der Naturschutzbeirat des Landkreises Go- tha das vorliegende Raum-ordnungsverfahren sowie die Umweltverträglichkeitsstudie bezüg- lich der Umfahrung Gotha (B 7) mit Weiterfüh- rung bis Friedrichroda (B 88) im Detail erörtert.

Die Beiratsmitglieder befürworten die vorliegen- de Planung grundsätzlich, da sie eine wesentli- che Verkehrsentlastung für die Stadt Gotha – insbesondere im Verlauf der B 247 – sowie des Raums Friedrichroda-Waltershausen und der je- weils anliegenden Ortschaften darstellt. Die Pla- nungsgruppe prognostizierte einen Anstieg der Verkehrsdichte um 20 Prozent bis zum Jahr 2020. Ebenfalls diskutiert wurden mögliche Flä- chen, mit denen der Raumbedarf der Baumaß- nahmen ausgeglichen werden kann. Bei einzel- nen Streckenabschnitten der Gesamttrasse sieht das Gremium allerdings noch Klärungsbe- darf bzw. lehnt diese mit dem Hinweis auf Alter- nativlösungen ab.

Folgenden Teilstrecken stimmte der Natur- schutzbeirat zu: Der Nordumfahrung von Tüttle- ben (Abschnitt 1) sowie der Verbindung zwi- schen B 247 Kreuzung McDonalds bis zum HE- LIOS-Klinikum Sundhausen, wobei die Forde- rung nach rascher Realisierung erhoben wurde, um den Nordkreis besser an das Krankenhaus anzubinden. Weiterhin zeigte sich der Beirat einverstanden mit dem Abschnitt 4, der vom Kreisverkehr des Krankenhauses über die Süd-

umfahrung Sundhausens bis zur Autobahnauf- fahrt Boxberg auf die Landstraße L1027 ver- läuft. An dessen weiteren Verlauf schließt sich die Nordwestumfahrung Wahlwinkels (Ab- schnitt 5.10) an.

Ablehnend steht das Gremium der von den Pla- nern favorisierten Südumfahrung Sieblebens (Abschnitt 2.40/2.41) gegenüber. Diese würde nach Ansicht des Beirats wertvolle Lebensräu- me im Bereich des Siebleber Teiches und dem Quellgebiet der Roth über Gebühr beanspru- chen. Darüber hinaus sei eine Entwässerung zu befürchten, sofern Baumaßnahmen im dortigen Karstgestein vorgenommen würden. Als Alter- native fordert der Beirat eine Nordumgehung Sieblebens, die auf der Gleichenstraße endet und durch einen Tunnel westlich des kleinen Seebergs bis zum Kreisverkehr in Töpfl eben fortgesetzt wird (Abschnitt 2.20). Der Vorteil:

Der kleinere Tunnel berührt das Feuchtgebiet nicht und führt über besseren Baugrund.

Der Naturschutzbeirat des Landkreises Gotha steht der Unteren Naturschutzbehörde im Land- ratsamt beratend und unterstützend zur Seite.

Ihm gehören 23 berufene Bürger sowie Vertreter von Verbänden und Vereinen an. Das Gremium kann Akteneinsicht verlangen, Anträge stellen und bei allen privaten oder öffentlichen Projek- ten, die einen Bezug zu Naturschutz und Land- schaftspfl ege haben, sich gegenüber der Unte- ren Naturschutzbehörde äußern. Die Untere Na- turschutzbehörde muss die Argumente der Bei- räte in ihren Entscheidungen berücksichtigen.

Parlamentarische Staats- sekretärin informierte sich

über Gothaer Netzwerk

„Gegen Häusliche Gewalt“

Am 28. Juli 2005 besuchte die Parlamentari- sche Staatssekretärin des Bundesministeri- ums für Familie, Senioren, Frauen und Ju- gend, Frau Riemann-Hanewinckel, das Go- thaer Frauenzentrum. Hier informierte sie sich über das bestehende Gothaer Netz- werk Gegen Häusliche Gewalt.

Das Gothaer Netzwerk Gegen Häusliche Ge- walt wurde bereits im März 2003 gegründet, um Opfer körperlicher und seelischer Ge- walt bestmöglich schützen zu können. Es ist ein Zusammenschluss von Institutionen und Beratungsstellen, welcher durch abge- stimmte Zusammenarbeit wirksame Maß- nahmen und Aktivitäten gegen häusliche Gewalt entwickelt. Mitglieder im Netzwerk sind u. a. die Beratungsstellen der Sunshin- ehouse gGmbH, der AWO und Diakonie, Po- lizeidirektion und -inspektion, Gleichstel- lungsbeauftragte sowie der Weiße Ring, das Frauenhaus Gotha und das Frauenzentrum.

Das Netzwerk hat sich als Ziel gesetzt, häus- liche Gewalt zu enttabuisieren und zu äch- ten, den Betroffenen kurze Wege zu Hilfe- systemen aufzuzeigen sowie über Möglich- keiten, rechtliche Schutzanordnungen zu erwirken, schnell und kompetent zu infor- mieren. Im Frauenhaus kommen die Infor- mationen der Polizei über Fälle häuslicher Gewalt zusammen und so kann aktiv und zeitnah Kontakt zu den Opfern hergestellt werden.

Wanderung mit dem Oberbürgermeister

Am Samstag, dem 3. September 2005, lädt Oberbürgermeister Volker Doenitz um 10 Uhr die Gothaer wieder zu einer Wanderung ein.

Diese führt die Teilnehmer diesmal über den Krahnberg.

Treffpunkt für alle Interessenten ist am Ende der Asphaltstraße nahe der Gaststätte

„Berggarten“. Während der rund zweistündi- gen Wanderung wird das Naherholungsge- biet Krahnberg vorgestellt. Die Tour endet am neuen Grillplatz, der am Mühlsteinbrunnen eingerichtet wird. Dort werden zur Stärkung der Teilnehmer Bratwürste angeboten.

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Schon mehrfach wurde in der Presse über das Bauvorhaben „Am Schellenbrunnen“ – die Sa- nierung der Gebäude Hauptmarkt 36, 37, 38, Brühl 1 und Gretengasse 2 – berichtet. Trotz um- fassender Prüfungen im Vorfeld, sind während der Arbeiten ungeahnte Bauschäden zutage ge- treten und doch ist der Baufortschritt deutlich erkennbar. Sogar ein weiteres Kellergeschoss wurde entdeckt.

Die Baugesellschaft Gotha mbH hat sich zum Ziel gesetzt, dieses Ensemble umfassend, den heutigen Anforderungen entsprechend und zur weiteren Belebung der Innenstadt zu sanieren.

Hierbei gilt es die Fehler zurückliegender Sanie- rungen auszumerzen und gleichzeitig den ho- hen denkmalpfl egerischen Ansprüchen gerecht zu werden.

Massive Baumängel und zu geringe Raumhöhen erforderten den fast vollständigen Rückbau des Gebäudes Brühl 1. Die historische Fassade des Hauses mit der Ansichtsseite zum Brühl wird je- doch erhalten und mit Fortgang der Sanierung vollständig wiederhergestellt.

Für alle sichtbar wurde das marode Dach am Hauptmarkt 37 zurückgebaut, die historischen Dachgauben gesichert. Mit der Neuerrichtung

Umbau und Sanierung der Wohn- und Geschäftshäuser „Am Schellenbrunnen“

der Dachkonstruktion werden diese wieder auf- gesetzt.

Im Hauptmarkt 36 wurden erhebliche Schwamm- schäden festgestellt.

Weitere Probleme sind durch den an mehreren Fundamentbereichen nicht tragfähigen Bau- grund entstanden, so dass hier zusätzliche Maß- nahmen zur Stabilisierung erforderlich waren.

Mit der restauratorischen Sanierung des Waid- hauses wurde am 4. Juli 2005 begonnen. Zurzeit werden hauptsächlich Rohbauarbeiten ausge- führt. Die Installationsarbeiten haben angefan- gen, die Ausbaugewerke folgen zu einem späte- ren Zeitpunkt. Die Gestaltung der Außenanlagen einschließlich Errichtung einer Carport-Anlage mit Gründach beginnt im September 2005.

Im Rahmen dieser umfassenden Sanierungs- maßnahme entstehen 12 Wohnungen, 8 Gewer- beeinheiten und 20 Stellplätze. Alle Wohnun- gen und Gewerbeeinheiten werden mittels Auf- zug erreichbar sein, somit ist auch an die älter werdende Generation gedacht. Große Balkone und Terrassen mit Blick zum Innenhof sorgen für erholsame Stunden. Die Gesamtkosten dieser Maßnahme belaufen sich auf etwa 4,5 Millio- nen Euro.

Für nachfolgend abgebildete Gewerbe- einheiten werden noch Mietinteressen- ten gesucht:

Hauptmarkt 38:

Ladenfl äche

36,10 m2 Nutzfl äche für 10,00 €/ m2

Baugesellschaft Gotha mbH Waltershäuser Str. 136 99867 Gotha

Telefon: (03621) 771-0 Telefax: (03621) 771-400 Internet: www.bgg-gotha.de E-mail: info@bgg-gotha.de Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen. Frau Kleinschmidt ist per Telefon (03621) 77 12 09 bzw. per E-Mail kwg@bgg-gotha.de für Sie zu erreichen.

Brühl 1 - Fassade zum Brühl Blick auf das Gebäude Brühl 1, Innenhof

Brühl 1:

Boutique oder Cafe

Hauptmarkt 36:

Büroräume

70,04 m2 Nutzfl äche für 10,00 / m2

228,70 m2 Nutzfl äche für 6,50 / m2

Hauptmarkt 37 Hauptmarkt 37 – Abrissarbeiten im Innenhof

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Die Soldaten des Standortes Gotha laden die Bürgerinnen und Bürger der Gothaer Region und alle Gäste des Bataillons am 10.09.05 von 10 – 16 Uhr zu Ihrem Tag der offenen Tür in der Friedensteinkaserne auf das Herzlichste ein.

Den Gästen soll dabei die Gelegenheit gege- ben werden, sich vor Ort aus erster Hand über die Leistungsfähigkeit der am Standort statio- nierten Einheiten und Verbände zu informie- ren. Die Veranstaltung ist Teil des Programms zur Feier des 50-jährigen Jubiläums der Bun- deswehr.

Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs im Jahr 1989 haben sich die Aufgaben der Bundes- wehr grundlegend gewandelt. Von einer Ar- mee, deren Hauptaufgabe die Landesverteidi- gung war, hat sie sich gewandelt zu einer Trup- pe, die heute weltweit eingesetzt wird und in instabilen Regionen für Sicherheit sorgt.

Diese Wandlung soll den Besuchern unter an- derem vor Augen geführt werden. Dazu wurde

ein umfangreiches Programm vorbereitet, das Ausschnitte aus dem militärischen Alltag, eine dynamische Waffenschau, Informationen zum Dienst in den Streitkräften und andere

„Schmankerl“, wie zum Beispiel eine Auto- grammstunde mit Weltmeistern und Olympia- siegern von der Sportfördergruppe in Oberhof beinhaltet. Neben der Bundeswehr werden sich auch die Gothaer Feuerwehr, das Techni- sche Hilfswerk und das Forstamt Crawinkel an diesem Tag der offenen Tür beteiligen.

Tag der offenen Tür

in der Friedensteinkaserne Gotha

PRESSEMITTEILUNG ÜBER DIE GEFAHREN AUF DEM STANDORTÜBUNGS-

PLATZ

Der Standortübungsplatz Gotha „Unterm Seeberg“ liegt nördlich der Gemeinde Töpfl eben am Südhang des Seeberges. Er wird ganzjährig zur Gefechts- und Schieß- ausbildung der in Gotha stationierten Truppen genutzt.

Die Grenzen des Übungsgeländes sind mit Warntafeln mit der Aufschrift

„Militärischer Sicherheitsbereich“

Grenze des Standortübungsplatzes Schieß- und Übungsbetrieb Unbefugtes Betreten des Platzes ist

verboten und wird strafrechtlich verfolgt.

– Der Standortälteste –

gekennzeichnet.

Es ist nicht auszuschließen, dass im Be- reich des Übungsgeländes Blindgänger und Munitionsteile lagern. Der Standortü- bungsplatz stellt eine Gefahr für Leib und Leben dar. Grundsätzlich ist es verboten, Fundgegenstände auf dem Standortü- bungsplatz zu berühren, aufzunehmen oder zu entwenden. Durch den Bund wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

Sperrzeiten werden den Anliegergemein- den und Nutzern des Übungsplatzes mo- natlich als Schießwarnung mitgeteilt. Die Eltern und das Lehrpersonal der Schulen der Anliegergemeinden werden aufgefor- dert, die Kinder und Schüler über die Ge- fahren beim Betreten des Übungsgelän- des sowie das Berühren und Aufnehmen von Munitionsteilen zu belehren.

im Original gezeichnet Ahrens

Oberstleutnant und Standortältester

Zur Information

Ausrangierte Fahrräder (kein Schrott) können in der Fahrradwerkstatt der Ar- beitsloseninitiative in der Oskar-Gründler- Str. 2 in Gotha abgeben werden. Diese werden repariert und wieder aufbereitet und an Bedürftige weitergegeben. Auf Wunsch können diese Fahrräder auch ab- geholt werden.

Melden Sie sich diesbezüglich bitte unter der Tel.- Nr. 75 72 82.

Fast zeitgleich trafen sich junge Feuerwehrleu- te und Boxer aus Gotha und Kielce im August.

Am 11. August starteten in Kielce sieben Sport- ler in Richtung Gotha um hier an Boxwett- kämpfen des Boxclubs Wacker Gotha e.V. teil- zunehmen. Am gleichen Tag fuhren junge Feu- erwehrleute und sechs Betreuer für sechs Tage nach Kielce.

Vom 11. – 14. August fanden in Gotha Boxwett- kämpfe des Boxclubs Wacker Gotha gegen den Boxclub Kielce statt. Während dieser Wett- kämpfe hatten die Kielcer Boxer die Gelegen- heit den Profi box-Weltmeister und Europa- meister Rene Weller sowie den amtierenden NBA Weltmeister im Mittelgewicht Dirk Dzemski kennen zu lernen. Eröffnet wurden die Veranstaltungen am Samstag mit der Liveband „Black River“. Selbstverständlich nutzten die Sportler aus Kielce auch die Gele- genheit, neben den Wettkämpfen auch unsere Stadt zu besichtigen.

Von der Fahrt nach Kielce hier der Bericht des Stadtjugendfeuerwehrwartes Andreas Ritter:

Erlebnisreiche Jugendbegegnung

Gothaer Jugendfeuerwehren zu Gast in Kielce Am Donnerstag der letzten Woche hieß es für 21 Kinder und Jugendliche der Gothaer Jugend- feuerwehren und deren sechs Betreuer sehr früh am Morgen raus aus den Betten. Um 05:30 Uhr starteten sie für die Dauer von sechs Tagen zum Besuch der polnischen Partnerju- gendfeuerwehr nach Kielce. Im letzten Jahr war eine polnische Jugendgruppe der Kielcer Feu- erwehren bei den Brandschützern in Gotha zu Gast und nun stand ein Gegenbesuch auf den Veranstaltungsplan für das laufende Jahr.

Junge Feuerwehrleute und Boxer treffen sich

Nach einer Fahrt von 16 Stunden kam die Go- thaer Gruppe schließlich 21:30 Uhr in dem Nah- erholungsgebiet bei Sielpia Wilka mit etwas müden Augen an, wo sie schon sehnsüchtig von der polnischen Gruppe erwartet wurden.

Diese setzte sich aus 20 Kindern und Jugendli- chen nebst Betreuern zusammen. Nach der sehr herzlichen Begrüßung (viele kennen sich nun schon längere Zeit) und einer Stärkung fi e- len die Gäste aus Gotha todmüde in ihre Bet- ten. Am nächsten Tag war dann, wie an den da- rauffolgenden Tagen um 7:00 Uhr die Nacht zu Ende und man beging den Tag auf polnische Jugendfeuerwehrart und Weise, nämlich mit Frühsport, was bei den deutschen Kindern und Jugendlichen erst mal für große Augen sorgte, doch nach einigen Minuten Eingewöhnungs- zeit war dann aber viel Spaß dabei zu beob- achten. An den nächsten Tagen besuchte man die Region rund um Kielce, die Stadt selbst, ei- nige Museen, einen Dinosaurierpark, zwei Feu-

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erwachen, ein Freizeitbad und man veranstalte- te verschiedene sportliche Wettkämpfe, wie Bogenschießen, Volleyball und Fußball. Natür- lich gab es auch dann an den Abenden die Möglichkeit sich bei Disco und Lagerfeuer noch besser kennen zu lernen. Am Lagerfeuer trugen Kennenlernspiele und das Singen von polni- schen und deutschen Liedern zu einer sehr schönen und ausgelassenen Stimmung bei.

Bei der Zusammenfassung am letzten Abend waren sich alle Betreuer beider Nationen und natürlichen auch die Kinder und Jugendlichen einig, dass es eine sehr gelungene Veranstal- tung war und man möchte sich im nächsten Jahr wieder treffen, dann wieder in Deutsch- land, wobei man hierbei wieder die Hilfe von Sponsoren angewiesen sein wird.

In diesem Zusammenhang möchte sich die Ju- gendfeuerwehr Gotha bei dem Regionalen Omnibusbetrieb „Steinbrück Reisen“ bedan-

ken, der die diesjährige Begegnung mit der Bereitstellung eines Busses ermöglichte.

Andreas Ritter

Stadtjugendfeuerwehrwart

Die Berufsfeuerwehr Gotha und die Freiwilli- gen Feuerwehren unserer Stadt nutzten be- reits im vorigen Jahr die städtepartnerschaftli- chen Beziehungen zu Kielce, um Gesprächs- runden zu führen und Erfahrungen auszutau- schen, die Städte kennen zu lernen und Freundschaften zu vertiefen bzw. neue zu schließen. Nach einem Besuch im September 2004 sagte der Vorsitzende des Stadtfeuer- wehrverbandes: „Man kann schon nicht mehr von einer Partnerschaft sprechen, sondern eher von einer sehr engen Freundschaft.“ – Und genau die erfüllt Städtepartnerschaften mit Leben.

Wandern in der Slowakei

Ereignisreiche Tage liegen hinter den Teilneh- mern an einer Bergwanderung in der Turiec- Region, zu der die Stadt Martin in der Slowakei ihre Partnerstädte vom 12. bis 17. Juli eingela- den hatte.

Gemeinsam mit Jugendlichen aus Polen, Un- garn und der Slowakei bestiegen Alexandr, Al- fred, Elena, Martin und Valerij aus Gotha sowie der Schulleiter der Conrad-Ekhof-Schule, Herr Rommert, und die Projektleiterin für die Schul- partnerschaft, Frau Kühn, innerhalb von vier Tagen die höchsten Berge der Kleinen und Gro- ßen Fatra: Lysec, Tlsta, Suchy und die Martiner Almen. Insgesamt wurden ca. 3900 Höhenme- ter bezwungen.

Obwohl mancher einen harten Kampf mit sich selbst aufnehmen musste und vielleicht nicht recht daran glaubte, dass die Kräfte ausrei- chen würden, waren alle stolz darauf, die Gip- fel erreicht zu haben – und der Ausblick ent- schädigte für alle Strapazen.

Betreut und begleitet wurde die Gruppe durch Herrn Stefanides und zwei erfahrene Bergfüh- rer. Da alle Teilnehmer im Hotel untergebracht waren, konnten auch Freundschaften ge- schlossen werden. Alle freuen sich, wenn es ein Wiedersehen gibt.

Die Stadt Martin ist das Zentrum von Turiec.

Das Talbecken von Turiec wird im Norden und im Westen von der Kleinen Fatra umgeben, die

sich in die Krivan-Fatra und die Luka-Fatra teilt.

Beide sind Bestandteil des Naturparks Kleine Fatra. Die Große Fatra, heute ein Naturschutz- gebiet, wird im nördlichen Teil von dem Lu- bochna-Massiv gebildet. Im Süden des Be- ckens geht die Große Fatra langsam in das Kremnitzer Gebirge über.

Die Natur lädt zu Freizeitaktivitäten in der Na- tur und auch zu Bergwanderungen ein. So ent- stand auch die Idee im Rahmen eines Jugend- austausches Kinder und Betreuer aus den Partnerstädten Martin‘s zu einer Bergwande- rung nach Martin einzuladen.

5 Schüler/innen und 2 Betreuer fuhren für 5 Tage nach Martin und stellten dort ihre Aus- dauer bei nicht ganz so einfachen Wandertou- ren unter Beweis.

Freiwilliges Jahr in der Denkmalpfl ege

Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gär- ten Rudolstadt und der ijgd-Landesverein Thüringen bietet für interessierte Jugend- liche im Alter von 18 – 26 Jahren einen Platz in der Parkanlage des Schlosses Friedenstein im Bereich Gartendenkmal- pfl ege an. Der ijgd-Landesverein Thürin- gen e.V. ist Träger des Freiwilligen Jahr in der Denkmalpfl ege (FJD).

Hauptbestandteile des FJD, das am 1. September beginnt, sind neben den ver- schiedenen Einsatzstellen in der Denk- malpfl ege die sieben parallel dazu statt- fi ndenden einwöchigen Blockseminare.

Auch interessierte Kriegsdienstverweige- rer können sich durch die Ableistung ei- nes 12 Monate dauernden Freiwilligen- dienstes von der Pfl icht zum Ersatzdienst befreien lassen.

Für die Teilnahme muss die Schulpfl icht erfüllt sein, besondere Schulabschlüsse und Ausbildungen sind nicht erforderlich.

Voraussetzung ist vor allem die Bereit- schaft, sich ein Jahr im Bereich Garten- denkmalpfl ege engagieren zu wollen.

Weitere Informationen zum Projekt und Bewerbungsunterlagen sind im Internet unter www.ijgd.de oder telefonisch unter 0 36 01/88 91 23 zu erhalten.

Gesucht

Das Schul- und Jugendamt der Stadt Gotha bietet jungen Menschen, die die Schule beendet und noch keinen Aus- bildungs- oder Studienplatz haben, die Möglichkeit, im Rahmen eines „Freiwil- ligen sozialen Jahres“ in der Kinder- und Jugendarbeit tätig zu sein.

Dauer: 12 Monate (ab 1. September) Arbeitszeit: 40 Stunden pro Woche Urlaub: 25 Tage

Voraussetzung:

• mindestens 18 Jahre

• Bereitschaft zur fl exiblen Arbeit

• Kommunikations- und Teamfähigkeit

• Fähigkeiten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen

Die Zahlung der Beiträge zur Krankenver- sicherung, Arbeitslosenversicherung und des monatlichen Taschengeldes sowie der Verpfl egungs- und Unterkunftspauschale erfolgen über den Landesjugendring Thü- ringen e. V..

Interessenten melden sich bitte im Schul- und Jugendamt der Stadt Gotha, Ekhof- platz 24, Tel. (03621) 222 150, Herr Storch.

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Angebote Kinder- und Jugendtreffs

Städtische Jugendarbeit Gotha | Telefon (036 21) 222 150 | Fax (036 21) 222 191 | www.gotha.de

B I G PA L A I S Kinder- und Jugendzentrum Big Palais

Schäferstraße 10 036 21 /73 71 80

Infos bei:

Bernhard Krollmann, Ines Klein Öffnungszeiten:

Di 14.00 – 22.00 Uhr

Mi 14.00 – 20.00 Uhr

Do – Sa 14.00 – 22.00 Uhr P RO J E K TE

Mädchentreff dienstags ab 18 Uhr Kreativ- und dienstags – donnerstags Nähprojekt ab 14 Uhr

K I N D E R K LU B

Spielen, Basteln, Dienstag – Samstag Backen und … 14.30 – 17.30 Uhr

FI T & FU N

Fitness- Dienstag – Donnerstag training ab 18 Uhr

M U S I K & DA N C E

Didgeridoo u. 1. u. 3. Donnerstag, Trommler ab 19.00 Uhr Gruppe

G A M E S

Autorennbahn dienstags ab 17 Uhr 6 Bahnen und 45 m lang!

CO M P U TE R

Info-Point Täglich ab 14.00 Uhr Im Internet surfen (Stunde 0,30 Euro) Computer dienstags ab 14.00 Uhr for Kids ab 4 Jahre

S C H U LE & B E RU F

Jobsuche u. Wir helfen euch gern.

Bewerbungen Sprecht mit uns!

S PI E L M O B I L

Spiel und Spaß 01. /08. /15. /22. /29. 09.

mit dem 14.00 – 19.00 Uhr Spielmobil

S I E B L E B E N Kinder- und Jugendtreff Siebleben

Gleichenstraße 1 A 036 21 /85 24 96

Infos bei:

Ronny Lehmann, Jens Heerda Öffnungszeiten:

Di – Sa 14.00 – 18.00 Uhr P RO J E K TE

Leben mit und 08. u. 22. 09. ab 14.00 Uhr in der Natur

Sport-Spiel- 15. u. 29. 09. ab 14.00 Uhr Spaß

K I N D E R K LU B

Spielen, Basteln, mittwochs ab 14.00 Uhr Backen und …

G A M E S

Spielenachmittag freitags ab 14.30 Uhr

S PI E L M O B I L

Spiel und Spaß 30. 08., 13. u. 27. 09.

mit dem 14.00 – 19.00 Uhr Spielmobil

DA S G E H T AU C H NO C H !

Mädchentreff 10. u. 24. 09., ab 14.30 Uhr Samstags 03. u. 17. 09., ab 14.30 Uhr im Klub

S U N D H AU S E N Kinder- und Jugendtreff Sundhausen

Am Anger 7 036 21 /75 87 47

Infos bei:

Marina Bechler, Thomas Kühn Öffnungszeiten:

Di – Fr 13.30 – 22.00 Uhr

Sa 14.00 – 20.00 Uhr

V E R A N STA LT U N G Geburtstagsfeier am 02. 09.

Kinderprogramm 14.00 – 18.00 Uhr Jugendtreff am 19.00 – 22.00 Uhr Lagerfeuer mit Überraschungsgästen

P RO J E K TE

Sagen und 15. 09., ab 13.45 Uhr Geschichten Winterstein – Die Sage

vom begrabenen Hund Nähprojekt freitags ab 14.00 Uhr

Z E L L E Kinder- und Jugendtreff Zelle

Werner-Sylten-Straße 2 036 21 /85 29 46

Infos bei:

Maik Kreutzburg, Rina Kühn Öffnungszeiten:

Di – Sa 14.00 – 22.00 Uhr V E R A N STA LT U N G

Zelle-Geburtstagsfeier

am 24. 09., 14.00 Uhr

P RO J E K TE

Soundcheck dienstags ab 17.00 Uhr DJ-Projekt

Nähprojekt samstags ab 15.00 Uhr

K I N D E R K LU B

Spielen, Basteln, donnerstags ab 15.00 Uhr Backen und ...

FI T & FU N

Steppaerobic mittwochs ab 17.00 Uhr Bowling 07. 09., ab 20.00 Uhr

M U S I K & DA N C E

Treffpunkt donnerstags ab 19 Uhr Forum West

Disco 23. 09. ab 19.30 Uhr

S PI E L M O B I L

Spiel und Spaß 31. 08.,

mit dem 07. /14. /21. /28.09.

Spielmobil 14.00 – 19.00 Uhr

DA S G E H T AU C H NO C H ! Fun-Freitag ab 18.00 Uhr

Kochen, Spielen, Allerlei K I N D E R K LU B

Spielen, Basteln, Dienstag bis Samstag Backen und ... ab 15.00 Uhr

Knirpsetreff dienstags ab 15.00 Uhr

S PI E L M O B I L

Spiel und Spaß 06. und 20. 09.

mit dem 14.00 – 19.00 Uhr Spielmobil

DA S G E H T AU C H NO C H . . . Kochecke jeden Tag möglich Grillabend 23. 09., ab 16.00 Uhr

(13)

Die inzwischen sechste Ausgabe der von Ein- wohnern für Einwohner von Gotha-West ge- stalteten Stadtteilzeitung „freundschaft“ ist inzwischen erschienen. Die Titelgeschichte widmet sich dem Thema „Leben im Grünen“.

Darin wird das Engagement vieler Bewohner von Gotha-West gelobt, die sich seit Jahren für die Gestaltung des Wohnumfeldes enga- gieren. Nun besteht die Möglichkeit, sich an einem offi ziellen Gestaltungsbeirat zur fl ora- len Wohnumfeldgestaltung zu beteiligen.

Dieser trifft sich erstmals am 10. August um 17 Uhr im Stadtteilzentrum Gotha-West, Humboldtstraße 67. Interessenten sind dazu herzlich eingeladen.

Weitere Themen der Stadtteilzeitung sind die bevorstehende Umgestaltung des Coburger Platzes, die Initiative gegen den Lidl-Markt in der Humboldtstraße, das erweiterte Angebot des Stadtteilzentrums, die Geschichte des Stadtteils sowie des Schachspiels.

Die zwölfseitige Zeitung kann über das Stadt- teilzentrum bezogen werden. Erstmals ist da- für ein Unkostenbeitrag von 80 Cent fällig, damit die „freundschaft“ auch ohne offi zielle Zuschüsse weiterhin erscheinen kann. Wer sich als Zeitungsverkäufer die Hälfte des Ver- kaufspreises verdienen will, der möge sich unter 703203 melden.

Matthias Wenzel

i.A. der freundschaft-Redaktion

Neue Stadtteil- zeitung für Gotha-West

erschienen

Am 12. Juli empfi ng Oberbürgermeister Volker Doenitz die Teilnehmer am diesjährigen inter- nationalen Jugendlager des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge in Gotha.

Die 28 Jugendlichen aus Moldawien, Russ- land, Weißrussland, Polen, Deutschland und Belgien sind für zwei Wochen in Gotha, um Kriegsgräber auf verschiedenen Grabfeldern des Gothaer Hauptfriedhofs zu pfl egen. Vom 11. bis zum 25. Juli arbeiteten sie wochentags jeweils drei Stunden auf dem Friedhof und er- kundeten in der restlichen Zeit die Sehens- würdigkeiten Thüringens. So standen Ausfl ü- ge nach Erfurt, Weimar mit der Gedenkstätte Buchenwald und Jena mit dem Planetarium auf dem Programm. Auch Wanderungen durch

den Thüringer Wald zum Falkenstein und zur Ebertswiese wurden unternommen.

Verständigungsschwierigkeiten gab es keine, weil die meisten Jugendlichen als Germanis- tikstudenten über gute Deutschkenntnisse verfügten.

Nach dem Empfang im Bürgersaal kletterten die Teilnehmer des internationalen Jugendla- gers auf den Rathausturm, um Gotha aus der Vogelperspektive zu betrachten.

Untergebracht waren die Jugendlichen in der Jugendherberge in Tambach-Dietharz. Den Transport zwischen Gotha und Tambach-Diet- harz sicherte die Friedensteinkaserne ab. Dort erhielten die jugendlichen Helfer auch täglich ein Mittagessen.

Teilnehmer des Jugendlagers im Rathaus

Der Friedhof Gotha stellt eine denkmalge- schützte Anlage dar, dessen historisches Er- scheinungsbild gewahrt bleiben muss. Bei Er- werb einer Grabstätte wird jedem Nutzer eine Friedhofssatzung ausgehändigt. Leider halten sich einige Bürger nicht an deren Gestaltungs- richtlinien. Es ist die Pfl icht der Friedhofsver- waltung, die Vorgaben aus der Friedhofssat- zung umzusetzen.

Nach den §§ 28 und 29 der Friedhofssatzung der Stadt Gotha sind „Materialien, wie Metall, Glas o. Ä. als Grabeinfassung“ unzulässig.

Metalleinfassungen und Glas sind aus sicher- heitsrelevanten Gründen problematische Baustoffe. Das Friedhofsamt der Stadtverwal- tung bittet deshalb darum, entsprechende Materialien innerhalb von zwei Monaten, spä- testens jedoch bis Ende Oktober 2005 zu ent- fernen.

Für die Kontrolle über die Einhaltung der Fried- hofssatzung und die Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes an Grabstätten ist die Friedhofsverwaltung zuständig. Die Bürger werden diesbezüglich um Verständnis und Einsicht gebeten.

Das Friedhofsamt informiert U 33 zum ersten Mal in See gestochen

Am Freitag den 19. August 2005 ist die Gothaer Patenbesatzung des U 33 zum ersten Mal „in See gestochen“. Im Rahmen einer Werfterpro- bungsfahrt ist das U-Boot von Kiel aus in die Ostsee ausgelaufen. Das bei den Howaldts- werken-Deutsche Werft AG (HDW) in Kiel ge- baute Boot der Klasse 212 A, dass im Septem- ber 2004 von der Gattin des Oberbürgermeis- ters Jutta Doenitz getauft worden war, soll im Frühjahr kommenden Jahres bei der Deut- schen Marine in Dienst gestellt werden.

Kapitänleutnant Kai Brand (rechts im Bild) zeigte sich sehr zufrieden: „Die Werfterpro- bungsfahrt ist mit besten Ergebnissen verlau- fen“. Jetzt werden die Vorbereitungen für die Indienststellung von U33 fortgesetzt.

Referenzen

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