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Rathaus Kurier

Aus dem Inhalt

www.gotha.de

Bürgernähe bleibt Hauptschwerpunkt, Bürgerbegegnungen, Neubürgerreise, Stadt- teiltreffs, Gratulationen zu Jubiläen und Bürgerempfang am 25. Oktober 2007, am Gründungstag der Stadt Gotha; am 13. August Gedenkveranstaltung der Stadt Gotha mit offi zieller Entschuldigung der Stadt gegen- über der englischen Nation für die vor 90 Jah- ren mit Gothaer Bombern erfolgte Bombardie- rung der britischen Hauptstadt London.

Es wird weitere kleine und größere Projekte geben, die 2007 die Stadt Gotha voran brin- gen können. „Ich setze weiter auf das Mitein- ander der Bürger, denn die Ideen der Bürger und die Visionen des Stadtrates werden vie- les möglich machen, woran wir vor Jahren nicht geglaubt haben“ so Oberbürgermeister Knut Kreuch. Er fügte aber auch weiter hinzu

„Denken wir immer daran, dass wir nichts geschenkt bekommen, alles was wir uns leis- ten können, ist hart erarbeitet, solide fi nan- ziert und nachhaltig für die Zukunft aufge- stellt. „Miteinander reden ist immer besser, als übereinander zu tratschen“.

Amtlicher Teil Bekanntmachungen

und Ausschreibungen Seiten 2 – 7 Nichtamtlicher Teil

Werbeslogan

für Gotha gesucht Seite 8 Kinder- und Jugendseite Seite 9 Ein Leben für das Ehrenamt Seite 10 Innenstadtbebauung Seite 11 Kindergärten

ganzjährig geöffnet Seite 11 Gothaer Vereine Seiten 12 – 13

Amtsblatt der Stadt Gotha Nr. 1 ⁄ 16. Jahrgang 28. Januar 2007

„Klarheit und Wahrheit sowie Bewegung und Aufschwung“

Klare Ziele stellt sich Oberbürgermeister Knut Kreuch mit dem Team der Dezernenten für das Jahr 2007. „Ich möchte gern sieben Dinge anschieben und auf die richtige Bahn bringen. Mir dabei aber nur das zumuten, was Gotha und was seine Bürger auch leisten können“ so der Oberbürgermeister. Der Schwung den OB Kreuch und sein Team aus der Bürgerwoche mitnehmen ist unglaub- lich, volle Säle zu den Bürgergesprächen, klare Worte bei den Ortsteilbegehungen und ein ständiges Werben für das „WIR“ bringen die Stadt Gotha 2007 voran, so ist der OB sicher.

Kreuch hat folgende Schwerpunkte:

Fortführung der Gespräche zur Ansiedelung oder wesentlichen Erweiterung von drei Unter- nehmen, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Steuerkraft in Gotha;

Lösung der Depotfrage für die Stiftung Schloss Friedenstein, verbunden mit dem Neustart im Direktorium und Vorstand;

Klarheit um die Zukunft der Thüringen Philharmonie Gotha-Suhl, vollmundige Ver- sprechen der Regierung reichen nicht, nur klare Verträge bringen Zukunft; eine Beteili- gung der Träger Gotha und Suhl sowie des Landkreises an der Oper Erfurt braucht ganz klare und dauerhafte Verhältnisse;

Fertigstellung des Bahnhofsvorplatzes, Klarheit um das Bahnhofsgebäude und Start- schuss für die Gestaltung eines niveauvollen Eingangstores in die Residenzstadt;

Klare Beschlusslagen, klares Finanzie- rungskonzept und Beginn erster Maßnahmen für das neue Familienbad in Gotha;

„Gartenlust und Fürstenglanz“ – der Gothaer Park steht im Mittelpunkt des kultu- rellen Themenjahres; klare Aussagen und Zukunftsperspektiven für das Areal rund um den herrlichen Gothaer Park, Nutzungs- varianten für das Winterpalais, Investoren- suche für weitere Häuser in der Friedrich- straße, Startschuss der Thüringer Stiftung Schlösser und Gärten für die Sanierung der Orangerie;

Dominique Görlitz neuer BusinessBotschafter

Im Rahmen des Festaktes „175 Jahre Gothaer Stadtrat“ berief Oberbürgermeister Knut Kreuch am 16. Januar den Experimen- talarchäologen Dominique Görlitz zum

„BusinessBotschafter der Stadt Gotha 2007“.

Nachdem die Schauspielerin Silvia Leifheit vor zwei Jahren diese Berufung erhalten hatte und seitdem bundesweit für ihre thüringische Ge- burtsstadt warb, soll Dominique Görlitz den Namen der Residenzstadt Gotha über Europas Grenzen hinaustragen, wenn er mit seiner Crew in diesem Jahr von New York aus zur Atlantiküberquerung startet.

Dominique Görlitz wurde 1966 in Gotha gebo- ren und ist Gymnasiallehrer für Biologie und Sport. Im Jahre 2005 wurde er als Doktorand an der Universität Bonn in der Abteilung Vege- tationsgeographie zum Thema der transozea- nischen Ausbreitung von Kulturpfl anzen zuge- lassen. Dominique Görlitz lebt in Chemnitz und

begeisterte die Gothaer im vergangenen November drei Wochen lang mit seiner Aus- stellung des „Abora II – Bootes“ vor dem Museum der Natur, die von 4.000 Interessen- ten besucht wurde. Seit 1990 beschäftigt sich der gebürtige Gothaer bereits mit Expe- rimenten zur Seetüchtigkeit prähistorischer Seefahrzeuge.

Oberbürgermeister Knut Kreuch möchte mit der Berufung zum „BusinessBotschaf- ter“ das große Interesse der Menschen für die Seefahrtsexperimente von Dominique Görlitz und seinen Mitstreitern nutzen, um die Geburtsstadt des Experimentalarchäolo- gen mit ihrer langen und interessanten Histo- rie weiter bekannt zu machen, den Namen Gothas in alle Welt zu tragen und darüber hinaus die Stadt im Zentrum Thüringens als hervorragenden Wirtschaftsstandort zu empfehlen.

Foto: Lutz Ebhardt

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Seite 2 · Rathaus-Kurier · Nr. 1/2007 · 28. Januar 2007 Amtlicher Teil

Öffentliche Erinnerung

Die Grund-, Gewerbe-, und Hundesteuer sowie die Straßenreinigung für das 1. Quartal (Jan. – März) 2007 sind bis zum 15.02.2007 fällig.

Wir bitten alle Steuerzahler bei Überweisungen und Einzahlungen Ihre Steuer- bzw. Gebührennummer anzugeben.

Bei erteilter Abbuchungserlaubnis sollte auf ausreichende Konto- deckung geachtet werden.

Haben Sie inzwischen eine neue Kontonummer, sollten Sie diese der Stadtverwaltung Abt. Steuern rechtzeitig vor dem Steuertermin mitteilen.

Durch Rückbuchungen entstehende Bankgebühren sind vom Zah- lungspfl ichtigen zu erstatten.

Amtliche Bekanntmachung

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2007

Die Hebesätze für die Grundsteuer betragen:

• Grundsteuer A: 220 %

• Grundsteuer B: 400 %

Gegenüber dem Kalenderjahr 2006 ist somit keine Änderung eingetre- ten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2007 verzichtet wird.

Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Grundsteuermess- bescheid) sich seit der letzten Bescheiderstellung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2007 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Steuerbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Soweit der Stadtverwaltung Gotha eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, werden die Steuerraten bei Fällig- keit eingezogen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Gotha, Haupt- markt 1, 99867 Gotha einzulegen.

Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntgabe dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages.

Vorläufi ge Vollstreckbarkeit:

Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs (Widerspruch) wird die Wirk- samkeit des Grundsteuerbescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der angeforderten Steuer nicht aufgehalten (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO). Bis zur Entscheidung über den Widerspruch ist die Steuer somit zu den Fälligkeiten zu zahlen.

Gotha, 05. 01. 2007

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Stadtverwaltung Gotha

Die Stadtverwaltung Gotha sucht auf diesem Weg Händler für den Wochenmarkt 2007. Diese fi nden von März bis November 2007 auf folgenden Flächen statt:

Coburger Platz – Mittwoch und Samstag – Grüner Markt

Bewerbungen sind bis zum 08. 02. 2007 schriftlich bei der Stadtver- waltung Gotha, Amt 30, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung, Buß- geldstelle – Gewerbe, 99852 Gotha, Postfach 10 02 02, einzureichen.

Folgende Angaben und Unterlagen sind Voraussetzung für eine sachgemäße Bearbeitung des Antrages. Bewerbungen, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden bei der Auswahl aus- geschlossen und nicht bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die Stadt Gotha ist nicht verpfl ichtet, auf fehlende Unterlagen hinzu- weisen.

1. Vor- und Zuname sowie ständige Anschrift mit Telefonnummer des Bewerbers

2. Genaue Sortimentsangabe 3. Angabe des Platzbedarfs für

– Verkaufsstände: Länge, Tiefe, Höhe einschl. Vorbauten, Mar- kisen, Stützen, Warenträger (max. 6 m lang u.

max. 3 m tief inkl. aller Aufbauten)

– Verkaufswagen: Gesamtgröße Länge, Tiefe, Höhe des Fahr- zeuges inklusive Deichsel, Fahrerhaus und Verkaufsklappe angeben; (die Kopie der Fahr- zeugzulassung sind dem Antrag beizufügen) 4. Angabe des Standtages und der Marktfl äche

5. Kopie der Reisegewerbekarte bzw. Angestelltenreisegewerbekarte (Einsendung einer Gesamtkopie Seiten 1 bis 12)

6. Kopie über den Nachweis der Betriebshaftpfl ichtversicherung, welche den Betrieb gegen Schadenersatzansprüche Dritter absi- chert.

7. Kopie über den Nachweis der gesetzlichen Unfallversicherung – gilt nur bei Angestellten

8. Kopie über den Nachweis des Finanzamtes (Veranlagungsbe- scheid) bzw. Landwirtschaftsamtes als Direktvermarkter 9. Mitteilung über benötigte Energieversorgung

Die Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder einen bestimmten Platz.

Alle Zulassungen erfolgen schriftlich. Mündliche Absprachen sind nicht rechtsverbindlich.

Die Zulassungsbescheide werden bis Mitte Februar 2007 zuge- stellt.

Antragsteller, welche bis zu diesem Zeitpunkt keinen Bescheid erhal- ten, können leider nicht berücksichtigt werden. Eine gesonderte schriftliche Information erfolgt nicht.

Gotha, 09. 01. 2007 Kreuch

Oberbürgermeister

Bekanntmachung von Satzungen

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 18. 10. 2006 mit Beschluss- Nr. 363/06 die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer - Hunde- steuersatzung - beschlossen.

2. Gemäß § 2 Abs. 4 ThürKAG erfolgte die Vorlage der Satzung zur Geneh- migung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Bescheid vom 21. 11. 06, der am 28. 11. 06 bei der Stadt Gotha einging, die Satzung genehmigt.

Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Aufl agen erteilt.

Satzung

für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Auf Grund des § 19 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S.

501), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. 12. 2005 (GVBl. S. 446) und der §§ 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 7. August 1991 (GVBl. S. 285, 329), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2004 (GVBl. S. 889), hat der Stadtrat der Stadt Gotha in seiner Sitzung am 18. 10. 2006 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Steuertatbestand

Das Halten eines vier Monate alten Hundes im Stadtgebiet unterliegt einer Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe dieser Satzung. Maßgebend ist das Kalenderjahr.

(3)

Amtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 1/2007 · 28. Januar 2007 · Seite 3

§ 2 Steuerfreiheit Steuerfrei ist das Halten von:

1. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Dienst- hunde der Polizei, des Zolls und des Bundesgrenzschutzes);

2. Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariter-Bun- des, des Malteser-Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfallhilfe, die aus- schließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegen- den Aufgaben dienen;

3. Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilfl ose unentbehrlich sind;

4. Hunden, die zur Bewachung von Herden notwendig sind;

5. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tier- asylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind;

6. Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestan- den haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastro- phenschutz oder dem Rettungsdienst zur Verfügung stehen;

7. Hunden in Tierhandlungen.

§ 3

Steuerschuldner, Haftung

(1) Steuerschuldner ist der Halter eines Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat.

Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pfl ege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe zum Anlernen hält.

(2) Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.

(3) Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die Steuer.

§ 4

Beginn und Ende der Steuerpfl icht

(1) Die Steuerpfl icht beginnt mit dem Ersten des Monats, welcher auf den Monat, in dem der Hund aufgenommen worden ist, folgt.

(2) Hinsichtlich des Mindestalters beginnt die Steuerpfl icht mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund vier Monate alt wird.

(3) Die Steuerpfl icht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder ver- endet. Hierüber ist ein geeigneter Nachweis zu bringen.

(4) Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpfl icht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats. Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Stadt endet die Steuerpfl icht mit dem Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.

(5) Wird ein Hund in Pfl ege, Verwahrung oder vorübergehende Haltung genommen, beginnt die Steuerpfl icht mit dem Ersten des Monats, in dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist.

§ 5

Steuermaßstab und Steuersatz (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr:

für den ersten Hund 41,00 € für den zweiten Hund 69,00 € für jeden weiteren Hund 75,00 € für den ersten Kampfhund 150,00 € für jeden weiteren Kampfhund 300,00 €

(2) Besteht die Steuerpfl icht nicht im gesamten Kalenderjahr, wird die Steuer anteilig in Höhe des 12-ten Teils für jeden Monat, in welchem die Steuerpfl icht besteht, erhoben.

(3) Kampfhunde im Sinne dieser Satzung sind Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigen- schaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Bullterrier

Pit-Bull-Terrier Mastino Napolitano Fila Brasiliero Bordeaux Dogge Mastino Espanol Staffordshire-Bull-Terrier Dogo Argentino

Römischer Kampfhund Chinesischer Kampfhund Ban Dog

Tosa Inu

sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander und Kreuzungen dieser Rassen mit anderen Rassen.

(4) Eine Steuerbefreiung nach § 2 Ziffer 1 bis 4, 6 und 7 und eine Steue- rermäßigung gemäß § 6 Abs. 1 und 3 und § 7 wird für Kampfhunde im Sinne des Abs. 3 nicht gewährt.

§ 6

Steuerermäßigungen

(1) Auf Antrag wird die Steuer nach § 5 Abs. 1 um die Hälfte ermäßigt für

a) Hunde, die in Einöden und Weilern (Abs. 2) gehalten werden;

b) Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Aus- übung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten wer- den. Für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die jagdrechtlich normier- te Brauchbarkeitsprüfung oder gleichgestellte Prüfungen mit Erfolg abgelegt haben.

(2) Als Einöde (Abs. 1) gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 200 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind. Als Weiler (Abs. 1) gilt eine Mehrzahl benachbarter Anwesen, die zusammen nicht mehr als 50 Einwohner zählen und deren Wohngebäude mehr als 400 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind.

(3) Die Steuer ist auf Antrag für die Dauer von 3 Jahren auf die Hälfte des im § 5 Abs. 1 genannten Steuersatzes zu ermäßigen, wenn der (die) Hund(e) nachweislich vom Tierheim Gotha-Uelleben erworben wurde(n).

§ 7 Züchtersteuer

(1) Von den Hundezüchtern, die meistens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse in zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für die Hunde dieser Ras- se in der Form der Züchtersteuer erhoben; § 2 Nr. 7 bleibt unbe- rührt.

(2) Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte des Steuersatzes nach § 5 Abs. 1.

§ 8

Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung (Steuervergünstigungen)

(1) Maßgebend für die Steuervergünstigung sind die Verhältnisse zu Beginn des Jahres. Beginnt die Hundehaltung erst im Laufe des Jahres, so ist dieser Zeitpunkt entscheidend.

(2) Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind.

(3) In den Fällen des § 6 kann jeder Ermäßigungsgrund nur für jeweils einen Hund des Steuerpfl ichtigen beansprucht werden.

§ 9

Entstehen der Steuerpfl icht

Die Steuerpfl icht entsteht mit Beginn des Jahres oder während des Jahres an dem Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird.

§ 10 Fälligkeit der Steuer

(1) Die Steuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Febru- ar, 15. Mai, 15. August und 15. November des Kalenderjahres fällig.

(2) Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Steuer abweichend vom Absatz 1 am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der An- trag kann bereits bei der erstmaligen Steueranmeldung gestellt wer- den. Anderenfalls muss der Antrag spätestens bis zum 30. Septem- ber des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden.

Die beantragte Zahlungsweise bleibt so lange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt wird; die Änderung muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Jahres beantragt werden.

(4)

2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 20.12.2006, das am 21.12.2006 bei der Stadt Gotha einging, den Eingang der Satzung bestätigt.

Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Aufl agen erteilt. Sie gab die Erlaubnis, die Satzung vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt zu machen.

Satzung

zur 1. Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gotha

– Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung –

Die Satzung über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gotha vom 01. 08. 2001 (veröffent- licht im RHK 09/01) wird wie folgt geändert:

§ 1

Änderung der Satzung 1. Der § 5 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung:

(1) Die Höhe der pauschalen monatlichen Aufwandsentschädigung beträgt für den

Wehrführer 55,00 €

Stellvertretenden Wehrführer 27,50 € Feuerwehrangehörige im Sinne

§ 14 Abs. 4 ThBKG (Jugendfeuerwehrwart) 35,00 € 2. Der § 5 Absatz 2 erhält folgende neue Fassung:

(2) Der Stadtbrandinspektor erhält als monatliche pauschale Auf- wandsentschädigung einen Grundbetrag in Höhe von 30 € sowie einen Zuschlag für jede im Zuständigkeitsbereich aufgestellte ört- liche Feuerwehreinheit von 3 €/Monat.

Der stellvertretende Stadtbrandinspektor erhält eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 €.

§ 2 In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gotha, den 09. 01. 2007 gez. Kreuch

Oberbürgermeister – Siegel –

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jah- res seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Sat- zung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die vorstehende Satzung Satzung

zur 1. Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gotha – Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung –

sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Kreuch

Oberbürgermeister

§ 11 Anzeigepfl icht

(1) Wer einen über vier Monate alten Hund anschafft oder mit einem solchen Hund zuzieht, hat ihn unverzüglich bei der Stadt anzumel- den. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des vierten Monats nach der Geburt als angeschafft. Zur Kennzeichnung eines jeden angemel- deten Hundes gibt die Stadt eine Hundesteuermarke aus.

(2) Der steuerpfl ichtige Hundehalter (§ 3) hat den Hund unverzüglich bei der Stadt abzumelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund aus der Stadt weggezogen ist. Mit der Abmel- dung ist die Hundesteuermarke an die Stadt zurückzugeben.

§ 12 Hundesteuermarken

(1) Die Hundesteuermarke wird mit dem Abgabenbescheid zugestellt.

Die Marke ist durch den Halter am Hundehalsband sichtbar anzubrin- gen. Zur Unterscheidung der Besteuerung werden für Kampfhunde andersfarbige Steuermarken ausgegeben. Bei Verlust dieser Marke erhält der Halter eine Ersatzmarke. Für diese Ersatzmarke ist entspre- chend der Verwaltungskostensatzung der Stadt Gotha in der jeweils gültigen Fassung eine Gebühr zu entrichten.

Die Gültigkeit der Hundesteuermarken kann auf mehrere Jahre aus- gedehnt werden.

(2) Zur Überwachung einer ordnungsgemäßen Steuerzahlung ist der Hundehalter verpfl ichtet, seinen Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes mit einer gültigen Hunde- steuermarke zu versehen.

§ 13 Zuwiderhandlungen

Bei Zuwiderhandlungen gelten die Straf- und Bußgeldvorschriften in den §§ 16 – 19 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG).

§ 14 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. 01. 2002 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Hundesteuersatzung in der bisherigen Fassung außer Kraft.

Gotha, den 09. 01. 2007

gez. Kreuch – Siegel –

Oberbürgermeister

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jah- res seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Sat- zung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die vorstehende Satzung

- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Kreuch

Oberbürgermeister

Beschluss- und Anzeigevermerk

1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 21. 11. 2006 mit Beschluss- Nr. 383/06 die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Auf- wandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gotha – Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung – beschlossen.

Seite 4 · Rathaus-Kurier · Nr. 1/2007 · 28. Januar 2007 Amtlicher Teil

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Amtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 1/2007 · 28. Januar 2007 · Seite 5

Bekanntmachung

der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 20. 12. 2006

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführ- ten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.

A 407/06 – Neubesetzung der Ausschüsse – CDU-Fraktion Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Finanzausschuss:

Herr Helmut Bartels wird sachkundiger Bürger im Finanzaus- schuss.

002 Sozial-, Sport- und Kulturausschuss:

Frau Pia Pelzer scheidet als sachkundige Bürgerin im Sozial-, Sport- und Kulturausschuss aus.

Herr Torsten Barth wird sachkundiger Bürger im Sozial-, Sport- und Kulturausschuss.

003 Rechnungsprüfungsausschuss:

Frau Pia Pelzer wird sachkundige Bürgerin im Rechnungsprüfungs- ausschuss.

A 408/06 – Beschäftigung des Rechnungsprüfungsausschusses mit Kostenabrechnungen nach Investitionsmaßnahmen – Die Linke.PDS/

BI-Gotha

001 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt, den Rechnungsprüfungs- ausschuss zu beauftragen, die Kostenabrechnung der Investitions- maßnahme zur Straßenbeleuchtung Tonnaer Straße und Damaschkestraße sowie die Kostenabrechnung der Investitions- maßnahme „Grundhafte Sanierung Pfullendorfer Straße“ aus fi nanzieller Sicht zu überprüfen. Dabei ist insbesondere die Umlage der Kosten auf die Anlieger im Zusammenhang mit der Kostenspal- tung und im Vergleich zu Maßnahmen früherer Jahre zu prüfen.

B 397/06 – Geschäftsordnung des Kulturbeirates der Stadt Gotha 001 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt,

die als Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügte Geschäftsord- nung des Kulturbeirates der Stadt Gotha wird genehmigt.

Anlage:

Entwurf der Geschäftsordnung des Kulturbeirates der Stadt Gotha

B 398/06 – Gebührensatzung über die Beteiligung der Eltern an den Kosten der Horte an Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Gotha – Hortgebührensatzung –

001 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt, die als Anlage beigefüg- te Gebührensatzung über die Beteiligung der Eltern an den Kosten der Horte an Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Gotha – Hort- gebührensatzung.

Die geltenden gesetzlichen Vorschriften wurden angepasst.

Anlage

Gebührensatzung über die Beteiligung der Eltern an den Kosten der Horte an Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Gotha – Hortgebühren- satzung –

B 399/06 – Einleitungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungs- planes Nr. 29 Wohngebiet „Hoher Sand“ gem. BauGB § 13

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Der mit Verfügung der Höheren Verwaltungsbehörde vom 30. Mai 1995 unter AZ-210-4621.20-GTH-029-WA „Hoher Sand“ geplante und mit Amtlicher Bekanntmachung am 30.08.1995 rechtskräftige Bebauungsplan soll geändert werden.

Die Änderung wird als vereinfachtes Verfahren gem. BauGB § 13 Pkt. 1 vorbereitet und berührt nicht die Grundzüge der Planung.

Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird gem. BauGB § 13 Abs. 3 abgesehen.

B 401 /06 – Bestellung eines Vertreters der Stadt Gotha in den Arbeits- kreis der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Die Stadt Gotha entsendet Herrn Beigeordneten Matthias Hey in den Arbeitskreis der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten im Sinne des § 11 des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten.

B 403/06 – Überplanmäßige Ausgaben für das Kulturhaus/Theatercafe Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Für die Haushaltsstelle 3400.9400 – Kulturhaus – werden über- planmäßige Ausgaben zur Sanierung des Theatercafes in Höhe von 280.000 € bestätigt.

002 Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushalts- stelle 8800.3500 – Rückerstattung von Grundstücksanschluss- beiträgen –.

B 404/06 – Weiterführung der Umsetzung des Holding Konzep- tes; Einlage der Baugesellschaft Gotha mbH und der Städtische Heime Gotha gGmbH in die WiBeGo-Wirtschaftsbeteiligungen Gotha GmbH

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Der Stadtrat der Stadt Gotha stimmt der Einlage eines 94 %-igen Anteils der Stadt Gotha an der Baugesellschaft Gotha mbH in die WiBeGo-Wirtschaftsbeteiligungen Gotha GmbH im Wege der Sach- einlage zu.

002 Der Stadtrat der Stadt Gotha stimmt der Einlage eines 94 %-igen Anteils der Stadt Gotha an der Städtische Heime Gotha gGmbH in die WiBeGo-Wirtschaftsbeteiligungen Gotha GmbH im Wege der Sacheinlage zu.

003 Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister hierzu alle not- wendigen Rechtsgeschäfte vorzunehmen und alle notwendigen Erklärungen abzugeben.

004 Dieser Beschluss steht unter der Maßgabe, dass durch die Ände- rungen im Umwandlungssteuergesetz aus dieser Übertragung keine Belastungen für die Stadt Gotha erwachsen.

B 406 /06 – Sanierungsmaßnahme Hauptmarkt 36, 37, 38, Brühl 1, Gretengasse 2 – Festlegung der endgültigen Förderhöhe auf der Basis der Schlussabrechnung

001 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt hiermit die endgültige Förderhöhe

von 1.631.110,24 €

auf der Basis der durchgeführten Schlussabrechnung zur Zahlung der noch ausstehenden Schlussrate.

Gotha, den 21. 12. 2006 gez. Kreuch

Oberbürgermeister – Siegel –

Bekanntmachung

der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Hauptausschusssitzung vom

18.12.2006

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführ- ten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, wäh- rend der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fach- amt eingesehen werden können.

HA 90/06 – 3. und 4. Nachtrag zum Bauvertrag VOB-ÖA-661/05/048

„Ausbau der Verbindungsstraße vom Osttor der Friedenstein-Kaserne zum Standort-Übungsplatz (STOÜPl) Töpfl eben – Ausbau der Schle- gelstraße

001 Dem Abschluss der 3. und 4. Nachtragsvereinbarung mit der Fa. STRABAG AG, Direktion Straßenbau Sachsen/Sachsen-Anhalt/

Thüringen in Erfurt, Mittelhäuser Straße 74, 99089 Erfurt wird zugestimmt.

(6)

002 Die Auftragssumme einschließlich MwSt. ändert sich wie folgt:

ursprüngliche Auftragssumme: 715.324,75 € Auftragssumme einschl. 1. u. 2. Nachtrag 717.374,31 € (Beschluss HA 55/06):

geprüfter 3. Nachtrag: 39.359,50 € geprüfter 4. Nachtrag: 2.723,89 € neue Auftragssumme (Gesamtvergütung): 759.457,70 € Anlagen:

1. 3. Nachtragsvereinbarung, EFB-Nach

2. Prüfung durch die GKW-Ingenieure GmbH, Schreiben v. 24.07.06 3. 4. Nachtragsvereinbarung, EFB-Nach

4. Prüfung durch die GKW-Ingenieure GmbH, Schreiben v. 31.07.06 5. Schreiben der Wehrbereichsverwaltung Ost v. 21.11.06

HA 91/06 – Auftragsvergabe zum grundhaften Ausbau der Gutenbergstr.

001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zuschlag für den grundhaften Ausbau der Gutenbergstraße, Titel 1 – allgemeine Leistungen, anteilig und Titel 2 – Straßenbau an die Fa. Tiefbau Gotha GmbH, Galettistraße 5 aus 99867 Gotha mit einer geprüften Angebotssumme von 237.494,95 € brutto (inkl. 19 % MwSt. u. 3 % Nachlass) zu erteilen.

HA 92/06 – 1. Nachtragsvereinbarung zum Bauvertrag VOBN-ÖA-661/

06/012 Grundhafter Ausbau der Jüdenstraße vom Hauptmarkt bis Klosterstraße

001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt,

dem Abschluss der Nachtragsvereinbarung Nr. 1 zum Bauvertrag VOB-ÖA-661/06/012, grundhafter Ausbau der Jüdenstraße vom Hauptmarkt bis zur Klosterstraße zum geprüften 2. Nachtragsan- gebot vom 16. 08. 2006 gegenüber der Fa. AIT GmbH, Kindleber Straße 142 aus 99867 Gotha zuzustimmen.

Die Auftragssumme ändert sich wie folgt:

ursprüngliche Auftragssumme 271.214,87 € (Beschluss HA 59/06):

zzgl. 2. Nachtragsangebot: 18.347,11 € minus Reduzierung von Leistungen im 18.347,11 € Anschlussbereich der angrenzenden Bebauung

neue Auftragssumme 271.214,87 €

(Gesamtvergütung):

Anlagen:

1. Nachtragsvereinbarung, EFB - Nach 2. Begründung zum Nachtragsangebot Nr. 2

3. Prüfung durch das Planungsbüro Siegel-Born-Deimling inkl.

Nachtragsangebot der Fa. AIT GmbH

Gotha, den 19.12.2006 gez. Kreuch

Oberbürgermeister – Siegel –

Die Stadt Gotha sucht zum frühest möglichen Termin eine/n

Mitarbeiter/in Schreibkraft

Aufgabengebiete:

Ausführung von fehlerfreien und formgerechten Schreibarbeiten nach Tonträgerdiktaten, Vorlagen, maschinellen und handschrift- lichen Unterlagen sowie eigenen Stenogrammen

Führen der zentralen Registratur, Vervielfältigung, Verteilung und Ablage des Schriftgutes

Unterstützung des Vorgesetzten und der Mitarbeiter bei der Lösung von einfachen Fachaufgaben

Ausführung von Einzelaufträgen nach Weisung des Vorgesetzten, die dem Wesen nach zum Aufgabenbereich einer Schreibkraft gehören bzw. sich aus der verwaltungstechnischen Notwendigkeit ergeben

Persönliche Voraussetzungen:

Ausbildung als Fachangestellt/r für Bürokommunikation oder geprüfte/Sekretariatskauffrau/-mann oder Verwaltungsfach- angestellte/r oder vergleichbare Ausbildung, Kenntnisse im Um- gang mit Bürokommunikationsmitteln sowie der einschlägigen Software (MS-Offi ce) Organisations- und Koordinierungsvermögen Eingruppierung:

Die Vergütung erfolgt nach TVöD

Die Bewerbungen sind bis zwei Wochen nach Erscheinen dieser Anzeige an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunter- lagen in Kopie einzureichen. Nach Abschluss des Stellenbeset- zungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berück- sichtigter Bewerber/-innen ordnungsgemäß vernichtet.

Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wird um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages.

Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Der Zeckverband „Volkspark-Stadion Gotha“ betreut in der Pfullendor- fer Straße in Gotha einen Großfeldrasenplatz mit ca. 8.000 Zuschauer- plätzen sowie einen Kleinfeldrasenplatz, ein Kunstrasenspielfeld, einen Hartplatz, ein Mehrzweckspielfeld und diverse Leichtathletikanlagen inkl. der dazugehörigen Grünanlagen und der Mehrzweckgebäude. Der Verband sucht zum 01. März 2007 einen

Sportstättenwart (m/w)

Aufgabengebiete:

– Ausübung des Hausrechtes (Einhaltung der Sportstättenordnung) – Sicherung des Trainings- und Wettkampfbetriebes

– Sportstättenvorbereitung (Platzaufbau, Einzelanlagen herrichten) – Sicherung von Ordnung und Sauberkeit der Sportanlagen – Pfl egerische Betreuung der Grünanlagen

– Wartung, Pfl ege und Instandhaltung der Sportgeräte und der allgemei- nen Haustechnik

– Ausführung von Reparaturen und anderer handwerklicher Tätigkeiten – Überwachung und Kontrolle der Objekte und Einrichtungen auf ord- nungsgemäßen Zustand und Einhaltung der Sicherheits- und Brand- schutzbestimmungen

– Schließdienst und Transportarbeiten Persönliche Voraussetzungen:

– abgeschlossene handwerkliche Ausbildung – mehrjährige Berufserfahrung

– Teamfähigkeit – fl exibel einsetzbar

– Bereitschaft zur Samstag-, Sonntag- und Nachtarbeit – Bereitschaft zur Qualifi zierung

– Führerschein Klasse B – positive Einstellung zum Sport

– Sportkenntnisse einzelner Sportarten (insb. Leichtathletik, Fußball) – Fähigkeit mit Sportvereinen, Schulen und Institutionen umzugehen Eingruppierung:

Das Entgelt erfolgt nach TVöD.

Die Bewerbung ist bis zum 09. Februar 2007 an den Zweckverband

„Volkspark-Stadion Gotha“, zu Händen des Verbandsvorsitzenden, Herrn Oberbürgermeister Knut Kreuch, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha zu richten.

gez. K. Kreuch Verbandsvorsitzender

Seite 6 · Rathaus-Kurier · Nr. 1/2007 · 28. Januar 2007 Amtlicher Teil

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Amtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 1/2007 · 28. Januar 2007 · Seite 7

Nichtamtlicher Teil

Diese Frage stellten sich Anfang des Jahres 2006 die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Graffi ti“, die im Jahr 2003 ins Leben gerufen wurde, um Graf- fi tistraftaten wirksamer verhindern zu können.

Die Bekämpfung von Graffi ti-Straftaten ist an- gesichts einer Vielzahl von Fällen und einer ständig anwachsenden Sprayer-Szene schwie- rig geworden. Strategien und Taktiken zur Auf- klärung wurden erarbeitet und mit Erfolg um- gesetzt. So konnte im Jahr 2006 die Aufklä- rungsquote erheblich gesteigert werden.

Jedoch sollte die präventive Seite der Graffi ti- Bekämpfung nicht zu kurz kommen. Deshalb wurde eine Konzeption zur legalen Graffi tige-

staltung entwickelt. Ziel sollte sein, zum einen Sprayern eine Gelegenheit zu geben, sich aus- zudrücken, ohne dabei eine Straftat zu bege- hen, und zum anderen zeigen zu dürfen, dass Graffi ti auch durchaus eine Kunstform ist. Au- ßerdem hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass Häuser und Fassaden, die mit einem lega- len Graffi ti gestaltet wurden, nicht von illega- len Sprayern als „Leinwand“ genutzt werden.

Problematisch gestaltete sich die Auswahl ei- nes geeigneten Objektes. Die Wahl fi el schließ- lich auf das Transformatorenhaus an der Halte- stelle der Waldbahn „Gotha-Boxberg“, die durch den Vorstand der Thüringer Waldbahn

Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor Beschränkter Ausschreibung nach VOB/A VOB-ÖTW-602/07/004

a) Auftraggeber: Stadt Gotha

Hauptmarkt 1, 99867 Gotha

Tel.: 0 36 21/222-205

Fax: 0 36 21/222-444

E-Mail: vergabe@gotha.de

b) Vergabeverfahren: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor Beschränkter Ausschreibung nach VOB Teil A

c) Art des Auftrages: Abbruch Wohnhaus,

Eisenacher Straße 133 in 99867 Gotha d) Ort der Ausführung: Stadt Gotha

e) Vergabenummer: VOB-ÖTW-602/07/004

f ) Bezeichnung der Baumaßnahme/Art und Umfang der Leistung:

Abbruch Wohnhaus

Das Wohnhaus hat eine Grundfl äche von ca. 70 m2 bei einer Firsthöhe von 6,10 m. Der dazugehörige Wintergarten hat eine Grundfl äche von 22,5 m2 bei einer Firsthöhe von 4,70 m.

Aufteilung in Lose: keine g) Ausführungsfrist:

Beginn: 15. 03. 2007

Ende: 23. 03. 2007

h) Eingang Teilnahmeantrag: bis 08. 02. 2007, 10.00 Uhr Termin für die Angebots-

abgabe: bis 27. 02. 2007, 9.30 Uhr

i) Angebote sind zu richten: siehe Pkt. a) oder bei persönlicher Abgabe

Stadtverwaltung Gotha

Zentrale Vergabestelle

Hauptmarkt 3, Zimmer 4.17

99867 Gotha

j) Die Anträge sind abzufassen in: Deutsch k) Versand der Unterlagen: am 14. 02. 2007 l) Geforderte Eignungsnachweise:

Es kommen nur Bewerber in Frage, die mit der Abgabe der Bewer- bung ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nach- weisen.

m) Angaben über zusätzlich geforderte Nachweise:

– Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt

– Unbedenklichkeitsbescheinigung Versicherungsträger – Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft – Freistellungsbescheinigung Finanzamt

– Referenzunterlagen

– Nachweis Haftpfl ichtversicherung – Nachweis Vorortbegehung – Nachauftragnehmer

– Erklärung der Bietergemeinschaft

n) Auskünfte erteilt: Stadtverwaltung Gotha

Zentrale Vergabestelle

Hauptmarkt 3, 99867 Gotha Tel.: 0 36 21/222-513

Fax: 0 36 21/222-444

o) Vergabeprüfstelle: Landratsamt Gotha,

Kommunalaufsicht

18.-März-Straße 50, 99867 Gotha Besonderer Hinweis:

Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmun- gen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 27 VOB/A. Ein Anspruch auf Teilnahme an der Ausschreibung besteht nicht. Es werden 3 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

und Straßenbahn GmbH als Gestaltungsobjekt zur Verfügung gestellt wurde.

Zur Wahl der Künstler wurde ein Aufruf in den regionalen Medien und den Jugendclubs

„Zelle“ und „Big Palais“ veröffentlicht.

Neun Bewerbungen gingen ein, die allesamt sehr beeindruckend waren. Die Entscheidung für drei Motive traf der Vorstand der Thüringer Waldbahn und Straßenbahn GmbH.

Die Stadt und das Landratsamt Gotha sowie die Thüringer Waldbahn und Straßenbahn GmbH Gotha stellten jeweils 400 EUR zur Verfügung. Im Oktober erfolgte die künstlerische Umsetzung.

Aus einer beschmierten Transformatorenstation wurde ein Schmuckstück; das Hinschauen lohnt.

Ein Beweis dafür, dass Graffi ti Kunst sein kann.

GOTHAER KULTURSTIFTUNG sucht neue Projekte für 2008 Graffi ti – bloße Schmiererei oder Kunst?

Was wäre Gotha ohne die GOTHAER KULTUR- STIFTUNG? Zu ihren Projekten gehörten u.a.

die Restaurierung und Präsentation des Ge- mäldes „Das Gothaer Liebespaar“, die Restau- rierung des stadtbildprägenden Denkmals

„Herzog Ernst der Fromme“ und die Sanierung der Kasematten von Schloss Friedenstein.

Bewilligte Projekte der GOTHAER KULTUR- STIFTUNG sind das Kunstobjekt „Stelen für Gotha“ am Bahnhof und die Restaurierung der Portraits von Prinzessin Augusta von Wales und Prinz Friedrich von Wales.

Die GOTHAER KULTURSTIFTUNG bittet die Projektanträge für das Jahr 2008 bis zum 16.02.2007 einzusenden an:

GOTHAER KULTURSTIFTUNG c/o Stadtverwaltung Gotha

Hauptmarkt 1, 99867 Gotha

Die GOTHAER KULTURSTIFTUNG unterstützt jährlich Projekte, die von jedem eingereicht werden können. Leider ist es nicht möglich alle Vorschläge zu berücksichtigen.

Der Antrag sollte mit dem Ziel der GOTHAER KULTURSTIFTUNG, Kunst, Kultur, Wissenschaft

und Forschung in Gotha zu unterstützen, über- einstimmen und eine Beschreibung des Projek- tes sowie den voraussichtlichen Kostenrahmen und möglichst Fotos enthalten.

Die GOTHAER KULTURSTIFTUNG fi nanziert die Unterstützung aller Projekte ausschließ- lich aus Spendengeldern, daher sind wir dankbar für jede Spende.

Kreissparkasse Gotha BLZ 820 520 20 Konto 750 013 729 Damit Gotha uns allen auch zukünftig als eine lebens- und liebenswerte Stadt erhalten bleibt, ist zunehmend das Engagement jedes Einzelnen gefragt.

Für Informationen steht Ihnen Frau Gratz (Tel. 0 36 21/22 23 36) gern zur Verfügung.

Dienstausweis ungültig

Der Dienstausweis Nr. 0076, ausgestellt von der Stadtverwaltung Gotha, wird mit sofortiger Wirkung für ungültig erklärt.

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Seite 8 · Rathaus-Kurier · Nr. 1/2007 · 28. Januar 2007 Nichtamtlicher Teil

Ferienfahrt nach Berlin

Am Samstag, 31. März 2007, zum Oster- ferien-Auftakt, bietet die Stadtverwaltung Gotha für Kinder und Jugendliche im Alter von 9 bis 20 Jahren eine Tagesfahrt nach Berlin an.

Auf dem Programm stehen ein Besuch des Berliner Fernsehturms, eine Spreeschiff- fahrt durch das Regierungsviertel und die Miniatur-Welten Anlage X LOXX in Berlin Charlottenburg.

Hin- und Rückfahrt erfolgt mit der Bahn, Treffpunkt ist 5.00 Uhr. Im Teilnehmerbe- trag von 10,00 € sind die Zugfahrt und die Programmgelder enthalten.

Die Eltern können ab sofort ihre Kinder bei den Mitarbeitern des Kinder- und Jugend- zentrums „Big Palais“, Schäferstraße 10, Telefon 0 36 21/73 71 80 anmelden.

Fasching in der „Zelle“

Am Rosenmontag, dem 19. 02. 2007 fi ndet ab 19.30 Uhr im KJT „Zelle“, W.-Sylten-Stra- ße 2, eine große Faschingsdisco statt. Der Eintritt kostet 1,50 €.

Am darauffolgenden Dienstag ist ab 14.00 Uhr Kinderfasching. Hier ist der Eintritt kostenfrei.

Die besten Kostüme werden prämiert.

Alle Kinder, Jugendliche und Eltern des Neubaugebietes sind dazu eingeladen!

Also kommt vorbei und lasst uns gemein- sam Fasching feiern, es erwarten euch viele kleine Überraschungen.

Am darauffolgenden Samstag (24.02.2007) bleibt unsere Einrichtung geschlossen.

Vorlesewettbewerb an der Myconiusschule

Auch in diesem Jahr beteiligten sich alle Schüler der 6. Klasse unserer Schule am Vorlesewettbewerb des deutschen Buch- handels. Im Klassenausscheid erhielt jeder Schüler die Gelegenheit eine Passage aus seinem Lieblingsbuch vorzutragen.

Die drei besten Leser der Klasse mussten einer sachkundigen Jury zusätzlich eine Passage aus einem ihnen unbekannten Buch vortragen und ihre Lesetechnik somit unter Beweis stellen. Jennifer Kleber, Vanessa Raschke und Florian Birkenhake lieferten sich ein spannendes Finale, bei dem Vanessa am Ende die Nase vorn hatte.

Sie vertritt nun ihre Schule im Februar beim Wettbewerb auf Kreisebene.

Am 23. Februar 2007 ist es soweit – die siebte Aufl age der Benefi zveranstaltung „Pennäler Rocken“ steht vor der Tür. Dieses Ereignis fi ndet nun schon seit 4 Jahren regelmäßig statt und ist somit ein fester Bestandteil des Gothaer Jugendlebens geworden.

Auch dieses Mal soll wieder dafür gesorgt werden, dass dem Publikum ein Musikevent der Extraklasse geboten wird. So legen die Ver- anstalter großen Wert auf einen guten Mix von hauptsächlich Livemusik, aber auch für alle Discobegeisterten ein abwechslungsreiches Partyprogramm mit 2 bekannten DJ’s – DJ Bad Rabbit und DJ Psychoz haben ihr Kommen zugesagt.

Bands wie Passadeena aus Rostock oder The Flying Windmill aus Dresden spiegeln den Trend wider, der sich bei Pennäler Rocken voll- zogen hat. Diese ehemals als Faschingsfeier konzipierte Veranstaltung ist in den vergange- nen 4 Jahren größer und größer geworden – Bands aus ganz Deutschland sind an einem Auftritt vor dem einheimischen Publikum inte- ressiert. Dabei kommen regionale Bands nicht zu kurz: Radio Havanna und Jack in the box, die bereits zu Pennäler Rocken 5 das Gothaer

Publikum begeisterten, werden 2007 ebenso wie Gory Fingers vor einer hoffentlich wieder ausverkauften Stadthalle auftreten.

Die Veranstalter möchten an dieser Stelle jedoch auch daran erinnern, dass Pennäler Rocken zwar für viele junge Menschen an erster Stelle Musik und gute Laune verspricht, doch es ist mehr als das: Die Erlöse gehen seit Jahren regelmäßig an soziale Einrichtungen der Region. 2007 wird das Kinderheim Kloster- mühle in Walterhausen unterstützt – getreu dem Motto „ Jugend hilft Jugend“.

Die Veranstalter, allesamt selbst noch Schüler, erhoffen sich nicht nur deshalb eine ausver- kaufte Stadthalle – also unbedingt vorbei schauen – es lohnt sich!

Ein Erfolgsgarant ist bei Pennäler Rocken seit jeher der niedrige Eintrittspreis. Mit bereits 5,00 € im Vorverkauf und 6,00 € an der Abend- kasse ist jeder dabei! Karten gibt es wie immer in allen Gothaer Gymnasien sowie in der Gotha-Information.

Weitere Infos unter:

www.pennaeler-rocken.de

Wer hat den tollsten Werbeslogan für Gotha?

Alle Bürger sind gefragt

Seit dem Jahre 1991 wirbt Gotha mit dem Markennamen „Residenzstadt“. Der einst beigefügte Werbeslogan „Eine gute Adresse“

ist fast vergessen, weil jeder weiß, dass Gotha eine gute Adresse ist.

Doch OB Knut Kreuch ist der Meinung, dass Gotha einen neuen pfi ffi gen Werbeslogan braucht. Er sollte in wenigen kurzen prägnanten Worten auf den Punkt bringen, was die Einzig- artigkeit dieser wundervollen Stadt ausmacht.

Die Bürgerinnen und Bürger der Residenz- stadt, ob alt ob jung, ob Single oder Familie, ob Unternehmer oder Arbeitsuchender, ob Künst- ler oder Sportler, ob Hobbygärtner oder poli- tisch Interessierter sind deshalb aufgefordert, ihre kreativen Wurzeln sprießen zu lassen, um der Stadt zu einem neuen, zeitlos schönen und toppaktuellen, die Einheimischen fesselnden und die Gäste anlockenden Markennamen zu geben.

Wie wäre es mit „Gotha – gut versichert“ oder

„Gotha, die gute Marke“, „Gotha – Kunst zu Wissen“, „Gotha mittendrin“. Auch alte Wer- beslogan können ruhig wieder aufgefrischt und aktuell gemacht werden, da gab es doch einst „Gotha, Tor zum Thüringer Wald“ oder

„Gotha – Stadt der Versicherungsbanken“, der der Stadt offi ziell 1920 verliehen worden ist.

Der neue Werbeslogan soll nach Beratung im Kulturbeirat und Beschlussfassung im Stadtrat sofort in die Tat umgesetzt werden. Deshalb sind bis zum 31. März 2006 Vorschläge erwünscht, die an das Büro des Oberbürger- meisters, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha gesen- det werden können.

Alle Einsender werden im Rathaus-Kurier und in den Medien vorgestellt. Wer die meiste Zustimmung erhält, der soll mit einer Prämie von 250 € eine Anerkennung für sein Engage- ment und seinen tollen Vers erhalten.

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BIG PAL AI S

ZELLE Kinder- und Jugendzentrum

Big Palais Schäferstraße 10 036 21 /73 71 80 Infos bei:

Bernhard Krollmann, Ines Klein Öffnungszeiten:

Di, Do, Fr 14.00 – 22.00 Uhr

Mi 14.00 – 20.00 Uhr

TAGESFAHRTEN

Besuch der Sonderausstellung Science Tunnel in Dresden am 03.02.

Besuch der Kindervorstellung „1 x 1 der Sterne“ im Planetarium Jena am 09.02.

Nähere Infos im Klub!

VERAN STALTUNG

Winterolympiade – lustige Spiele mit oder ohne Schnee! 08.02. | 15.00 Uhr Riesen-Karten-Turnier für Kinder bis 12 Jahre 10.02. | 15.00 Uhr

KINDERKLUB

Spielen, Basteln, Backen und … Di – Sa | 14.30 – 17.30 Uhr Faschingsmasken herstellen

01.,02. & 06.02. jeweils ab 14.30 Uhr Kinderfasching

07.02. ab 14.30 Uhr FIT & FUN

Fitnesstraining Di – Do | ab 18 Uhr G AMES

Autorennbahn Di | ab 17 Uhr (6 Bahnen und 45 m lang!)

COMPUTER

Info-Point Täglich ab 14.00 Uhr Im Internet surfen (Stunde 0,30 Euro) Computer for Kids Di | ab 14.00 Uhr ab 4 Jahre

SCHULE & BERUF Jobsuche u. Bewerbungen

Wir helfen euch gern. Sprecht mit uns!

Kinder- und Jugendtreff Zelle

Werner-Sylten-Straße 2 036 21 /85 29 46 Infos bei:

Maik Kreutzburg, Rina Kühn Öffnungszeiten:

Di – Sa 14.00 – 22.00 Uhr VERAN STALTUNG

Rosenmontag mit Disco und vielen Überraschungen am 19.02. | 19.30 Uhr PROJEKTE

Soundcheck Di | ab 17.00 Uhr DJ-Projekt

Leben mit und in der Natur

Wissensquiz 06.02. | 15.00 Uhr Gesunde Lebensweise

Salate 27.02. | 15.00 Uhr Siebleben

Gleichenstraße 1 A 036 21 /85 24 96 Infos bei:

Ronny Lehmann, Jens Heerda Öffnungszeiten:

Di – Sa 14.00 – 22.00 Uhr PROJEKTE

SmS – Spaß mit Stadtgeschichte

mittwochs | ab 14.00 Uhr KINDERKLUB

Spielen, Basteln, Backen und …

mittwochs | ab 15.00 Uhr Kinderbowling 08.02. | ab 15.00 Uhr

FIT & FUN

Besuch der Eisbahn – Gleisdreieck

17.02. | 13.30 Uhr

SIEBLEBEN

Kinder- und Jugendtreff Sundhausen

Am Anger 7 036 21 /75 87 47 Infos bei:

Marina Bechler, Thomas Kühn Öffnungszeiten:

Di – Fr 13.30 – 22.00 Uhr

Sa 14.00 – 20.00 Uhr

PROJEKTE

Sagen und Geschichten 21.02. | ab 13.45 Uhr FIT & FUN

Maxis Spielewelt Emleben 07.02. | 9.30 Uhr Eislaufen in

Waltershausen 09.02. | 17.45 Uhr Bowling 09.02. | 20.00 Uhr Fahrt ins TABBS 10.02. | 15.00 Uhr

KINDERKLUB

Spielen, Basteln, Backen und … Di – Sa | ab 15.00 Uhr KNIRPSETREFF

Di – Do | ab 15.00 Uhr DA S GEHT AUCH NOCH

Kochecke Jeden Tag möglich SUNDHAUSEN

Angebote Kinder- und Jugendtreffs

Städtische Jugendarbeit Gotha | Tel. (036 21) 222 150 | Fax (036 21) 222 191 | www.gotha.de

Winterferienöffnungs- zeit der Schwimmhalle

Während der Winterferien, in der Zeit vom 03. 02. – 11. 02. 2007, hat die Schwimm- halle in der Karl-Schwarz-Straße wie folgt geöffnet:

Sa | 03.02. | 09:00 – 17:00 Uhr So | 04.02. | 08:00 – 12:00 Uhr Mo | 05.02. | 09:00 – 17:00 Uhr Di | 06.02. | 09:00 – 17:00 Uhr /

18:30 – 22:00 Uhr Mi | 07.02.| 09:00 – 17:00 Uhr /

18:30 – 22:00 Uhr Do | 08.02. | 08:00 – 19:00 Uhr /

20:00 – 22:00 Uhr Fr | 09.02. | 09:00 – 19:00 Uhr / 20:00 – 22:00 Uhr Sa | 10.02. | 08:00 – 17:00 Uhr So | 11.02. | 08:00 – 12:00 Uhr

Die Frühschwimmzeiten bleiben wie immer Di – Fr | 6 – 7:30 Uhr.

Weitere Angebote in den Winterferien:

Spielnachmittag

Mo | 05.02. | 14:00 – 17:00 Uhr Aquafi t

Di + Mi | 18:30 – 19:30 Uhr, Fr | 18:00 – 19:00 Uhr Babyschwimmen Do | 10:00 – 12:00 Uhr Kleinkindschwimmen Do | 17:00 – 19:00 Uhr

Schwimmstufenabnahme (kostenlos) freitags, während der Schwimmzeiten MUSIK & DANCE

Tanzgruppe Do | ab 15 Uhr G AMES

Spieleabend Fr | ab 19 Uhr DA S GEHT AUCH NOCH Mädchentreff 24.02. | 15 Uhr Kochecke 03.02. | 17 Uhr Hobbyküche 06. & 22.02. | 16 Uhr

KINDERKLUB

Spielen, Basteln, Backen und … Do | ab 15.00 Uhr Kinderfasching 20.02. | 14.00 Uhr Die besten Kostüme werden prämiert!

FIT & FUN

Bowling 07.02. | 20.00 Uhr Schwimmbad mittwochs | ab 15.00 Uhr Fußballturnier 06.02. | 12.00 Uhr

TH Ekhofschule MUSIK & DANCE

Treffpunkt Open Mic

08. & 22.02. | 19.00 Uhr DA S GEHT AUCH NOCH!

Fun-Freitag ab 18.00 Uhr Kochen, Spielen, Allerlei

Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 1/2007 · 28. Januar 2007 · Seite 9

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Seite 10 · Rathaus-Kurier · Nr. 1/2007 · 28. Januar 2007 Nichtamtlicher Teil

Kinderclub e.V. eröffnet am 3. Februar 2007 das Mehrgenerationenhaus Gotha

Wer sich im Januar zu einem gemütlichen Plausch im Familienzentrum des Kinderclubs e.V. treffen wollte, stand leider vor verschlos- senen Türen. Denn Mitarbeiter und Mitglieder sind seit Jahresbeginn eifrig am Werk, die Räumlichkeiten umzugestalten.

Am 3. Februar fi ndet die Auftaktveranstaltung statt, zu der neben einem Vertreter des Bun- desfamilienministeriums (eventuell Frau von der Leyen), Landrat Konrad Gießmann und Oberbürgermeister Knut Kreuch, alle Bürger herzlich eingeladen sind. Die Feier beginnt um 10.00 Uhr, danach wird bis tief in die Nacht gefeiert, wie es sich zu einem so erfreulichen Anlass wohl gehört. Den Gästen wird an die- sem Tag ein abwechslungsreiches Programm geboten. Mit dabei sind: das Bläserquintett der Thüringen Philharmonie, der Kinderzirkus vom art der stadt e.V., das Kinder- und Jugend- ballett Drewlo, große und kleine Bauchtänze- rinnen, der Flamenco-Gitarrist Ingo Günther (diesmal auch am Klavier), Mary Meisters Lesung aus „Die Kinder von Bullerbü“, Szenen aus dem Theaterstück „Tanz der Schwefelhölz- chen“ unter der künstlerischen Leitung von Daniela Rockstuhl sowie 2 DJs, die am Abend heiße Scheiben zu coolen Drinks aufl egen.

Ausgangspunkt für diese Aktivitäten ist ein deutschlandweites Projekt der Bundesregie- rung, in dessen Rahmen in jedem Landkreis der Bundesrepublik ein Mehrgenerationen- haus eröffnet und durch öffentliche Gelder ge-

fördert werden soll. Weit über 1.000 Vereine haben sich darum beworben, ein solches Haus betreiben zu dürfen, doch nur 59 Anträge wurden bewilligt. Dass auch der Kinderclub

„Früchtchen“ e.V. mit seinem Konzept und seinen Ideen ausgewählt wurde, treibt den Mitgliedern vor Stolz fast die Tränen in die Augen. Immerhin ist dadurch nicht „nur“ der Fortbestand der bisherigen Arbeit gesichert.

Vielmehr begreifen die Vereinsmitglieder es als besondere Auszeichnung, eines der ersten Mehrgenerationenhäuser Deutschlands be- treiben zu dürfen.

Was bleibt bestehen, was ändert sich?

Wer die bisherige Arbeit des Familienzentrums kennt, wird vieles wiederfi nden: mit Sicherheit hält der Verein am bewährten, gemütlichen Vereincafé mit familiennahen Dienstleistun- gen und verträglichen Preisen fest. Auch das mittlerweile 50 verschiedene Angebote umfas- sende Kursprogramm mit kostenfreier Kinder- betreuung bleibt erhalten.

Neu sind:

– die Öffnungszeiten: Von Montag bis Freitag bleibt das rauchfreie Café von 9 bis 22 Uhr geöffnet, samstags wie gewohnt von 9 bis 14 Uhr

– gemütlichere Räume mit mehr Platz – die Speisekarte: Hier werden Gästen künftig

viele Bioprodukte geboten

– neue Projekte: demnächst wird es mehr An- gebote für Männer und Frauen jenseits der

50 geben, genaueres dazu im aktuellen Kurs- programm

– mehr Beteiligungsmöglichkeiten: Wer Lust auf ehrenamtliche Mitarbeit hat, kann sich ab Februar in verschiedenen Kleinprojekten mehr als bisher engagieren

– spielen ohne Eltern: Ab März bieten wir eine neue Form der Kinderbetreuung, bei der Regelmäßigkeit und Gruppenbildung eine Rolle spielen sollen

– häufi ger kulturelle Veranstaltungen – neue Kurse wie Babysitterausbildung, Rü-

ckenschule für Senioren, Geschwisterkurse oder „Knigge für Kinder“

Der Verein bittet um Unterstützung

Dank der fi nanziellen Unterstützung aus Mit- teln der Bundesregierung kann ein beträcht- licher Anteil des Mehrgenerationenhauses fi nanziert werden. Allerdings nicht alles. Daher sucht der Kinderclub „Früchtchen“ e.V. Men- schen, die bereit sind, eine Patenschaft für einen Quadratmeter der Einrichtung zu über- nehmen. Ein solcher Quadratmeter kostet den Verein 60 € im Jahr und stellt in diesem Sinne die „Patenschaftsgebühr“ dar – ohne Ver- pfl ichtungen, ohne automatische Verlänge- rung, ohne Haken, dafür aber mit Paten- schaftsurkunde, einem kleinen Dankeschön und natürlich einer Spendenquittung.

Genauere Infos gibt es nach wie vor unter den Nummern 0 36 21/30 10 04 oder 30 11 67!

Ein Leben für das Ehrenamt (1) Roland Schilling

Roland Schilling, einer der bekanntesten ehrenamtlich tätigen Gothaer Bürger, feierte am 09. Januar seinen 75. Geburtstag.

Roland Schilling ist seit Jahrzehnten der hei- matlichen Natur und dem Naturschutz ver- bunden. Seine diesbezüglichen Bemühun- gen in den Gärten der Goldbacher Siedlung sind nur noch wenigen bekannt. In den 80-er Jahren war er maßgeblich beteiligt an der fl ächendeckenden Ausarbeitung von Flurge- staltungskonzeptionen zur Erhaltung der natürlichen Kulturlandschaft. Nach der poli- tischen Wende war er ehrenamtlich erst im BUND tätig und trat 1996 in den NABU Kreis- verband Gotha ein. Er ist der Initiator des

„Erich-Veit-Naturschutzpreises“ des NABU Kreisverbandes Gotha für Schüler und Lehrer unseres Kreises. Für diesen Preis hat er nun schon 10 Jahre lang alle nötigen Organisa- tionen, von der Urkundengestaltung, dem Wanderpokal mit dem Symbol Frauenschuh, bis zur Ausgestaltung der Auszeichnungs- feiern übernommen. Sein besonderes Ste- ckenpferd sind Schutz, Pfl ege und Neuan- pfl anzung von Bäumen. Zum 60-jährigen Einzug der Erstsiedler in der Goldbacher

Siedlung pfl anzte er zwei von ihm gespende- te Ginkgo-Bäume. Der 50. Ginkgobaum in der Stadt Gotha wurde von ihm gespendet und als „Jahrtausendbaum“ anlässlich des Gothardusfestes im Mai 2000 neben der Post gepfl anzt. Auf Initiative von Roland Schilling fand am 24. Juni 2000 die Gründung der Europäischen Siedlervereinigung in Gotha statt. Roland Schilling unterstützt seit Jahren die Lokale Agenda der Residenzstadt Gotha und von ihm stammt die Idee in Gotha eine Hochzeitsallee einzurichten. Im Arbeits- kreis „Leinakanal“ bei der Urania ist er als ehrenamtlicher Wasservogt tätig und sorgt hier in verschiedener Weise für die Populari- sierung dieses technischen Denkmals.

Roland Schilling ist neben seinem Wirken im Naturschutzbund, bei den Freunden des Leinakanals und im Siedlerverein der Gold- bacher Siedlung auch im Bürgerturmverein aktiv.

Roland Schilling wurde für seinen unermüd- lichen ehrenamtlichen Einsatz mehrfach mit Umweltpreisen ausgezeichnet. Sein ehren- amtliches Engagement ist beispielgebend und verdient den Respekt aller Gothaer.

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Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 1/2007 · 28. Januar 2007 · Seite 11

Bauvorschläge für die Gothaer Innenstadt

Im Rahmen der Gothaer Innenstadt-Initiative wurden seit Dezember die bereits vorliegen- den Projekte für Grundstücke der Initiative als monatliche Serie in der Tagespresse veröf- fentlicht.

Speziell der im Januar präsentierte Beitrag zur Margarethenstraße 1 – 5 mit dem Angebot von rollstuhl- und altersgerechten Wohnungen sorgte für großes Interesse:

Der Bebauungsvorschlag der AIG Gotha GmbH für das Grundstück in unmittelbarer Nähe zum Neumarkt und der Kreissparkasse Gotha sieht ein barrierefreies Wohn- und Geschäfts- haus vor.

Alle Wohnungen und die Einrichtungen im Erd- und Kellergeschoss sind rollstuhlgerecht geplant. Damit wird es für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind möglich, di- rekt in der Innenstadt zu wohnen. Die Vorteile der Innenstadt wie z. B. gute ÖNPV-Anbin- dung, Einkaufsmöglichkeiten, Kultur- und Bil- dungsangebote, kurze Wege sowie die medizi- nische Versorgung führen besonders wegen der hohen Kraftstoffkosten zurück zu den

Wohnangeboten der Innen- städte.

Da das Angebot an barriere- freien Wohnungen in beste- henden Gebäuden jedoch ge- ring ist und ein Umbau mit ho- hen Kosten verbunden ist, entstand die Idee eines ent- sprechenden Neubaues im Zentrum von Gotha.

Im Erdgeschoss des geplanten Gebäudes sind eine Ladenfl ä- che von 116,5 m2 und 9 PKW- Stellplätze vorgesehen. Ab- stellräume befi nden sich im Kellergeschoss. Über den Fahrstuhl bzw. eine Treppe ge- langt man zu den insgesamt 8 Wohnungen.

Es sind Wohnungsgrößen von 61 – 111 m2 als 2-, 3- und 4-Raumwohnungen vorgesehen. Der Entwurf kann entsprechend den Wünschen von Interessenten noch angepasst werden.

Das Gebäude wird mit energiesparender Wär- medämmung und Gebäudetechnik konzipiert, was auf Dauer geringe Wohnnebenkosten für Heizung und Warmwasser zur Folge hat.

Wegen des großen Interesses möchte die Stadt Gotha am 13. 02.2007, 18.00 Uhr in das Informationsbüro der Stadt Gotha, Schwab- häuser Str. 21 zu einer Präsentation des Pro- jektes einladen. Das Planungsbüro AIG wird den Entwurf vorstellen und die Fragen der Inte- ressenten beantworten.

Die für den 20.02.2007 geplante 3. Veranstal- tung im Informationsbüro zum Thema Bauher- renmodelle wird daher auf den 20.03.2007 verschoben.

Nähere Informationen erhalten Sie im Info- Büro „Gotha-lebt“ Schwabhäuserstraße oder direkt bei Herrn Meisel AIG Gotha GmbH (03621) 356-141.

Immobilien-Service

Die Stadt Gotha bietet zur Pacht an:

Gartengrundstücke (keine Kleingartenanlagen):

– in Gotha, Siebleben, Sundhausen, Boilstädt und Uelleben

– von ca. 220 m2 bis ca. 1000 m2 – zum Teil mit Gartenlauben und Geräte-

schuppen bebaute Grundstücke – zum Teil unbebaute Grundstücke – der Pachtzins beträgt bei bebauten

Grundstücken 0,31 €/m2/Jahr

unbebauten Grundstücke 0,15 €/m2/Jahr Die Sicherheitsleistung (Kaution) bei Ver- tragsabschluss beträgt eine Jahrespacht.

Auskunft unter:

Tel. 03621/222-429, 03621/222-416 Fax 03621/222-808

Fußballturnier

Am Dienstag, dem 06. 02. 2007, fi ndet in der Turnhalle Eschleber Straße das gemeinsame Fußballturnier der Städtischen Kinder- u. Ju- gendtreffs, des Jugendclubs „New E House“, des Schülertreffs „Conrad Ekhof“ und des Jugendclubs Friemar/Molschleben statt.

Bei diesem Turnier können Kinder und Jugendliche vom 12. bis zum 16. Lebensjahr mitspielen. Eine Mannschaft sollte 4 Spie- ler haben (3 Feldspieler, 1 Torwart).

Check in ist 12.00 Uhr, Beginn ist 13.00 Uhr.

Die Startgebühr pro Team beträgt 5 Euro. In der Startgebühr enthalten ist die Versor- gung der Spieler.

Anmelden könnt ihr euch bis zum 02. 02. 2007 im Kinder- und Jugendtreff

„Zelle“ oder in jedem anderen städtischen Jugendtreff.

Falls ihr noch Fragen habt, könnt ihr auch anrufen – Tel. 03621/708504. Ansprech- partner sind Frau Kühn u. Herr Kreutzburg.

Kindergärten ganz- jährig geöffnet

In den vergangenen Jahren waren verschie- dene Gothaer Kindertagesstätten während der Sommermonate geschlossen, um in dieser Zeit Renovierungs- und Sanierungs- arbeiten ausführen zu können.

In diesem Jahr wird das nicht so sein!

Der Stadtelternbeirat äußerte den Wunsch, die Einrichtungen ganzjährig zu öffnen, da viele Eltern mit ihrem Arbeitgeber keinen festen Urlaubstermin auf lange Sicht ver- einbaren können. Deshalb werden die Kin- dertagesstätten auch im Sommer für die Kinder geöffnet. Das betrifft nicht nur die städtischen Kindergärten, auch die Einrich- tungen der freien Träger betreuen die Kin- der durchgehend.

Eine Ausnahme macht dabei der Kindergar- ten „Teeschlösschen“, in dem im vergange- nen Jahr umfangreiche Sanierungsarbeiten ausgeführt wurden. Hier sollen die Som- mermonate für Restarbeiten und kleinere Ausbesserungen genutzt werden.

Gothaisches Museums-Jahrbuch 2007

Ab sofort ist in den Gothaer Buchhandlungen, der Gotha-Information und an der Museums- kasse im Schloss Friedenstein das neu erschie- nene Gothaische Museums-Jahrbuch für 2007, herausgegeben von der Stiftung Schloss Frie- denstein Gotha, erhältlich. Die Präsentation erfolgte im Beisein des Herausgebers Felix Weigner vom Hainverlag Weimar und der Auto- ren.

Das Gothaische Museums-Jahrbuch vereint für das Jahr 2007 reich bebilderte Beiträge über die Residenzstadt und ihre Umgebung. Im Mit- telpunkt steht die Kunstkammer der Gothaer Herzöge, der vier Beiträge gewidmet sind. Ne- ben dem „Historischen Kalender auf das Jahr 2007“ wird über Ausgrabungen auf dem Go- thaer Hauptmarkt, das Wasserschloss Gün- thersleben sowie über den Golfclub Oberhof berichtet. Dem Lexikongründer Carl Joseph Meyer, drei wichtigen Generalsuperintenden- ten und dem Gothaer Maler Franz Vetter sind ausführliche Darstellungen gewidmet. Mit

Weihnachtsbräuchen aus dem Gothaer Land schließt der Band.

Das Jahrbuch erscheint in einer Aufl age von 500 Stück, ein Buch kostet 12,70 ¤uro.

Das Gothaische Museums-Jahrbuch ist ein we- sentliches Medium für die in der Stiftung Schloss Friedenstein vereinigten Gothaer Mu- seen, Forschungsergebnisse zu publizieren.

Darin eingeschlossen sind die Forschungser- gebnisse der dort angestellten Mitarbeiter, aber auch die von Fremdautoren, die über Go- thaer Sammlungen oder andere relevante The- men schreiben. Mit Ausnahme der Sonderaus- gabe des Jahrganges 2005, die nur dem Ekhof- Theater gewidmet war, sind die Bände unter- schiedlichsten Themen der Kunst- und Regionalgeschichte von der Ur- und Frühge- schichte bis in die Gegenwart gewidmet.

Bewährt hat sich die Zusammenarbeit mit dem Hain Verlag Weimar, der die Bücher seit 1998 herausgibt.

Referenzen

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