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Eröffnung des Stadt-Bades Gotha Kurier

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Academic year: 2022

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Aus dem Inhalt Amtlicher Teil

Bekanntmachungen und

Ausschreibungen Seiten 3 – 7 Nichtamtlicher Teil

Kultur- u. Vereinsangebote Seite 10

Seniorenseite Seite 11

Kultur Seiten 12 – 13

Frauenzentrum Seite 14

Kinder- u. Jugendangebote Seiten 15 – 16

Kurier www.gotha.de

Auf ein Wort:

Ei, Ei, Ei! Das sind die drei Wunderworte der nächsten Wochen. Die Kinder suchen das Osterei, beim Spaziergang versucht man den „Eiern“ auszuweichen, die die Besitzer von Hunden liegen ließen und am Hauptmarkt staunt man über die eiför- migen Psalmensprüche an den Häu- serecken, die eine einmalige Sehenswür- digkeit in Europa darstellen.

Die Angst vor Bränden, wie im Ohrdrufer Schloss Ehrenstein, oder ganz nahelie- gend vor wenigen Tagen am Coburger Platz, ließ den damaligen Regenten zu ei- ner List greifen. Auf allen Wegen, die die Menschen nutzten, ließ er Psalmensprü- che aufhängen. Er hielt sozusagen den Leuten den Spiegel vors Gesicht. Sie sollten vorsichtig sein, wachsam bleiben und sich einmischen.

Ich weiß, mancher hat schon Angst, dass ihm in den nächsten Wochen durch viele Versprechen ein Ei ins Nest gelegt wird, doch das kann nicht passieren, wenn man offenen Auges durch die Stadt geht und sieht, was engagierte Bürger bewegten.

Das beliebteste Buch zum Osterfest „Die Häschenschule“ – und das ist kein Ei – führt Gotha auf dem Buchtitel, denn Fritz Koch-Gotha gab ihm Farbe. Jetzt wo der Frühling ins Land zieht, wünsche ich mir Farbe im Stadtbild. Keineswegs als Schmiererei, doch ich freue mich auf die Gestaltung des Bauzauns im Brühl, den Schüler aller Gothaer Schulen künstlerisch hochwertig gestalten werden. Ein Wettbe- werb hat tolle Ideen hervorgebracht.

Wenn die Natur uns zum Konzert der Far- ben in Park, Orangerie oder den Bergen vor der Haustür einlädt, dann darf man sich daran erfreuen, auch wenn eben auf dem Weg Holz transportiert worden ist.

Nicht überlegen, ob zuerst Huhn oder Ei da war, sondern gackern, wie schön es in Gotha ist. Das Ei des Kolumbus haben wir nicht, aber Ei-nmaliges! Schöne Ostertage Ihr

Amtsblatt der Stadt Gotha | Nr. 3 ⁄ 23. Jahrgang | 27. März 2014

Fotos: Lutz Ebhardt

Eröffnung des Stadt-Bades Gotha

Am 19. April 2014, um 10.00 Uhr ist es soweit, dann öffnet das sanierte und erweiterte Stadt- Bad Gotha als Sport- und Familienbad seine Türen. Der Bau dieses Bades war die größte und komplexeste Bauleistung, die die Stadt Gotha seit 1990 zu bewältigen hatte. „Mit 19 Millionen Euro ist dieser Bau auch eine der teuersten Investitionen, doch jeder Cent ist hier gut angelegt“, so Oberbürgermeister Knut Kreuch. Im statistischen Vergleich liegt das Bad mit 2.321 Euro Baukosten pro Qua- dratmeter jedoch weit unter dem Durchschnitt vergleichbarer Bäder. Mit günstigen Ein- trittspreisen, einer tollen Saunalandschaft, Schwimmzeiten für Schüler und Vereine sowie genügend Freiräumen für die körperliche Er- tüchtigung der schwimmenden Familie, bietet das Bad alles, was Gothas Bürger in Gegen- wart und Zukunft benötigen.

Im Mittelpunkt des Gebäudekomplexes steht das zum Entspannen einladende Jugendstil- bad, dem sich die Neubauteile mit dem Sau- na-Bereich, dem Sport-, Lehr- und Kinder- planschbecken anschließen. Ein zentrales in- neres Element ist eine große Freitreppenanla- ge mit Aufenthaltsbereich im Übergang vom Altbau zum Neubau, in dem sich die verschie- denen Wasserlandschaften erschließen. In

der neuen Halle auf der Ostseite befi ndet sich ein 25-m-Becken mit sechs Bahnen, ein Lehr- schwimmbecken sowie ein Kleinkinderbe- reich. Auf der Westseite entstand ein neuer Saunabereich mit Finn- und Biosauna, dessen Ruheräume sich in den Westfl ügel des histo- rischen Gebäudes erstrecken. Im Unterge- schoss des Altbaus fi nden die Umkleide- räume, im Erdgeschoss ein Bistro, im Ober- geschoss Räume für medizinische An- wendungen sowie im Dachgeschoss die Bad- verwaltung ihren Platz. Das gesamte Objekt ist mit modernster und energieeffi zienter Technik ausgestattet: Schlammwasseraufbe- reitung, Ultrafi ltration, Nutzung von oberfl ä- chennaher Erdwärme, Anschluss an Fernwär- me. Das Gebäude ist behindertengerecht ausgestattet.

Allen Badelustigen und Erholungsuchenden steht das Bad dann täglich von 10 – 22 Uhr zur Nutzung offen, außer am Montag, hier sind die Badezeiten von 15 – 22 Uhr, um den Schulsport zu gewährleisten. Sonntag schließt das Bad bereits um 20 Uhr. Frühschwimmen ist diens- tags und donnerstags von 6 Uhr bis 7.30 Uhr möglich. Der Eintritt beträgt 4,50 €, ermäßigt 3 €, die Familienkarte mit unbegrenzter Zeit kostet 15 € am Tage.

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Seite 2 · Rathaus-Kurier · Nr. 3/2014 · 27. März 2014 Nichtamtlicher Teil

INFORMATIONEN

zum Gothaer Wochenmarkt

1. Erweitertes Wochenmarktangebot durch neue Stände

NEUMARKT

• Keramik und Holzartikel, Schmuck, Schoko- lade, Kaffee, Tee

Bodelschwingh-Hof Mechterstädt e.V.

Donnerstag, den 27.03. + 03.04. + 10.04.2014 sowie Freitag, den 25.04.2014

• Lauschaer Glaswaren

Celebration Saisonartikel GmbH

Donnerstag, den 27.03. + 17.04.2014 sowie Freitag, den 28.03.2014

COBURGER PLATZ

• Ungarische Produkte Firma Engert

jeweils freitags, außer am 25.04.2014 2. Veränderungen auf dem Wochenmarkt

In den nächsten Wochen ergeben sich fol- gende Veränderungen auf dem Wochen- markt:

NEUMARKT

• Gewürze, Kräuter, Tee Firma Kräuter-Häfner

Donnerstag, den 03.04. + 15.05. + 12.06.2014

• Damenoberbekleidung Textilverkauf Rother

zusätzlich am Freitag, den 28.03. + 04.04.2014

• Kinderbekleidung Fa. Fleischmann

zusätzlich am Freitag, dem 04. + 11.04.2014

• Käse, Molkereiprodukte Fa. Laur’s Käsespezialitäten Donnerstag, den 17.04.2012

• Fisch und Fischerzeugnisse Fischhandel Dittrich

Donnerstag, den 17.04.2014

• Ungarische Produkte Firma Engert

Freitags, den 25.04.2014

3. Vorverlegung des Wochenmarktes Auf Grund des Feiertages am 18.04.2014

(Karfreitag) wird der Wochenmarkt auf dem Gothaer Neumarkt auf den 16.04.2014 vor- verlegt. Der Bevölkerung wird durch die Vorverlegung des Wochenmarkttages die Möglichkeit gegeben, die Zutaten für das Osterfest frisch einzukaufen.

Bei der Stadtverwaltung Gotha können Sie unter folgender Telefonnummer nachfra- gen 03621/222-720, welche Markthändler an diesem Tag ihre Waren anbieten.

4. Die Stadt Gotha sucht für den Wochen- markt auf dem oberen Hauptmarkt und Co- burger Platz neue Anbieter. Gefragt sind regionale Spezialitäten.

Die Stadt Gotha möchte die Angebots- palette auf dem Wochenmarkt erwei- tern. Gefragt sind Anbieter aus der Region beispielsweise mit Gewürzen, Kräutern, re- gionalen Spezialitäten, Honig, Senfen, Brot- aufstrichen und Getränken aus eigener Her- stellung. Jeweils 1 Stand mit Obst und Gemü- se, Backwaren, Pfl anzen, Wurst- und Fleisch- waren gibt es bereits. Der Wochenmarkt fi ndet montags bis freitags von 8.00 – 17.00 Uhr und samstags von 8 – 12.00 Uhr statt. In- teressenten richten eine schriftliche Bewer- bung an die Stadtverwaltung Gotha, Amt 30, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha.

WochenmarkTGOTHAERrkkk

Finanzielle Mittel

für den Verbraucherschutz

Zur Unterstützung des Verbraucherschutzes in Gotha stellt die Stadtverwaltung der Ver- braucherzentrale Thüringen fi nanzielle Mittel in Höhe von 7.800 Euro für das Jahr 2014 zur Verfügung. Oberbürgermeister Knut Kreuch und die Beigeordnete Marlies Mikolajczak haben am 6. März die Mittel an den Ge- schäftsführer der Thüringer Verbraucherzen- trale Dr. Ralph Walther übergeben und die Bedeutung der unabhängigen Verbraucher- beratung für die Bürgerinnen und Bürger be- tont.

Seit mittlerweile vier Jahren existiert im Bür- gerBüro des Neuen Rathauses die Anlaufstel- le, die immer donnerstags für Auskünfte zur Verfügung steht. Ob Internet-Vertragsfallen, Telefonrechnungen, Handyverträge, Haustür- geschäfte, Zeitschriften-Abos, Werbever- kaufsveranstaltungen, Kaufverträge, Partner- vermittlungen, Probleme mit Gewährleistung und Garantie oder Notdiensten … das Bera- tungsspektrum ist immens.

Jeweils donnerstags in der Zeit von 9 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr können sich ratsuchende Bür- ger persönlich und ohne Terminvereinbarung beraten lassen. Das Entgelt für eine Beratung beträgt 10 Euro. Zusätzliche Leistungen, wie etwa Schriftverkehr mit Anbietern oder Porto werden extra berechnet.

Farbige Repro- duktion entdeckt

In diesem Jahr jährt sich der bis heute nicht aufgeklärte Einbruchsdiebstahl im Schloss Friedenstein zum fünfunddrei- ßigsten Male. In der Nacht vom 13. zum 14. Dezember 1979 verübten unbekannte Täter im Westfl ügel des Schlosses einen spektakulären Bilderraub. Dabei wurden aus der Gemäldegalerie „Niederländische Meister“ Gemälde von Hans Holbein d. Ä., Frans Hals, Anthonis van Dyck, Jan van Brueghel d. Ä. und Jan van Lievens im ge- schätzten Gesamtwert von 4,5 Millionen DM gestohlen. Die Gemälde waren bisher nur mit schwarz-weißen Abbildungen do- kumentiert.

Die Stadtverwaltung hatte auf der Suche nach farbigen Reproduktionen der Bilder einen Aufruf veröffentlicht. Bis zu diesem Zeitpunkt war nur ein Farbbild von van Dycks „Selbstbildnis mit Sonne“ bekannt, welches auf eine in London entdeckte Fäl- schung zurückgehen soll. Daraufhin mel- dete sich Pastor Rudolf W. L. Jacobs mit dem Hinweis auf Dateien im Internet (u.a.

www.commons.wikimedia.org), die ein farbiges Bild des Gemäldes von Hans Hol- bein d. Ä. „Heilige Katharina“ zeigen.

Quelle ist eine Bilddatenbank, die als Standort des Originals immer noch auf das Schloss Friedenstein verweist. Damit reduziert sich die Suche nach Farbrepro- duktionen nun auf: Frans Hals „Brustbild eines jungen Mannes“; Jan van Brueghel d. Ä. „Landstraße mit Bauernwagen und Kühen“; Jan van Lievens „Alter Mann“

Hinweise zu farbigen Abbildungen dieser Gemälde nimmt die Pressestelle der Stadt- verwaltung gern entgegen. Tel. 03621/222- 234, E-Mail: presse@gotha.de

Foto: Lutz Ebhardt

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Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 3/2014 · 27. März 2014 · Seite 3

Bekanntmachung von Satzungen

Beschluss- und Anzeigevermerk

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 29.01.2014 mit Be- schluss-Nr. 563/13 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Gotha – Sondernutzungsgebührensatzung (SoNuGebS) beschlossen.

Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 25.02.2014, das am 28.02.2014 bei der Stadt Gotha einging, den Eingang der Satzung bestä- tigt.

Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Aufl agen erteilt. Die Satzung darf vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestäti- gung bekannt gemacht werden.

S A T Z U N G

über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Gotha

– Sondernutzungsgebührensatzung (SoNuGebS) – Aufgrund der §§ 19 und 20 und 21 Absatz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geän- dert Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194) und dem § 1 Absatz 2 und 3 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 29. März 2011 (GVBl. S. 61) und der §§

18 und 21 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07. Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 10. März 2005 (GVBl. S. 58) sowie des § 2 Absatz 7 der Satzung über Son- dernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Gotha vom 17. Oktober 1996, geändert durch Satzung vom 10. März 1999 hat der Stadtrat der Stadt Gotha in der Sitzung am 29. Januar 2014 die folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öf- fentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Gotha (Sondernutzungsgebüh- rensatzung) beschlossen.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Erhebung von Gebühren

§ 2 Gebührenpfl ichtiger

§ 3 Gebührenberechnung

§ 4 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren

§ 5 Gebührenerstattung

§ 6 Gebührenfreiheit, Billigkeitsmaßnahmen

§ 7 Anwendbarkeit sonstiger Vorschriften

§ 8 Inkrafttreten Anlagen:

Anlage 1 Einteilung der Wertzonen Anlage 2 Gebührenverzeichnis

§ 1 Erhebung von Gebühren

(1) Für erlaubnispfl ichtige Sondernutzungen an den öffentlichen Stra- ßen im Sinne von § 1 der Satzung über Sondernutzungen an öffentli- chen Straßen im Gebiet der Stadt Gotha werden Gebühren nach Maß- gabe des in der Anlage beigefügten Gebührenverzeichnisses erho- ben, das Bestandteil dieser Satzung ist.

(2) Sondernutzungsgebühren werden auch dann erhoben, wenn eine er- laubnispfl ichtige Sondernutzung ohne förmliche Erlaubnis ausgeübt wird.

(3) Das Recht der Gebührenerhebung auf der Grundlage anderer Rechts- vorschriften bleibt unberührt.

§ 2 Gebührenpfl ichtiger (1) Gebührenpfl ichtige sind:

a) der Antragsteller b) der Erlaubnisnehmer

c) derjenige, der eine Sondernutzung ausübt.

(2) Sind mehrere Personen Gebührenpfl ichtige, so haften sie als Ge- samtschuldner

§ 3 Gebührenberechnung

(1) Die Sondernutzungsgebühren werden nach dem dieser Satzung als Bestandteil beigefügten Gebührenverzeichnis erhoben. Das Ge- bührenverzeichnis enthält zwei Wertstufen (Gebührenstufe I, II), in denen die Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs, der Wert des Straßenbaulandes und der von der Sondernutzung ausgehende wirtschaftliche Vorteil bei der Gebührenbemessung berücksichtigt ist.

Werden Sondernutzungen, für die im Gebührenverzeichnis Jahres- gebühren festgesetzt sind, nicht im ganzen Kalenderjahr in An- spruch genommen, so wird für jeden angefangenen Kalendermonat 1/12 der Jahresgebühr erhoben. Im Übrigen werden angefangene Monate, Wochen oder Tage jeweils voll berechnet. Sieht das Gebüh- renverzeichnis die Gebührenerhebung wahlweise nach verschie- den langen Zeitabschnitten vor, so ist die Gebühr nach der für den Gebührenschuldner jeweils günstigsten Berechnungsweise festzu- setzen. Angefangene Meter und Quadratmeter zählen bei der Be- rechnung der Sondernutzungsgebühren als volle Meter und Qua- dratmeter.

(2) Bei der Gebührenberechnung sich ergebende Centbeträge sind auf halbe oder volle Eurobeträge abzurunden.

(3) Für Sondernutzungen, die im Gebührenverzeichnis nicht aufgeführt sind, wird eine Sondernutzungsgebühr erhoben, die nach den im Ver- zeichnis aufgeführten vergleichbaren Sondernutzungen zu berech- nen ist.

§ 4 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit dem Zeitpunkt, von dem an eine Sondernutzung tatsächlich ausgeübt wird, im Übrigen von dem Zeit- punkt an, der in der Erlaubnis für die Sondernutzung genannt ist. Die Gebühr kann im Voraus für den gesamten Zeitraum der Sondernut- zung mit der Genehmigung der Sondernutzung erhoben werden.

(2) Die Gebühren werden zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebüh- renbescheides fällig. Bei mehrjährigen Sondernutzungen wird die Gebühr bis jeweils zum 31. März des laufenden Jahres fällig.

§ 5 Gebührenerstattung

(1) Wird eine auf Zeit genehmigte Sondernutzung durch den Erlaub- nisnehmer vorzeitig aufgegeben, so besteht kein Anspruch auf Er- stattung der entrichteten bzw. Minderung der festgesetzten Ge- bühren.

(2) Im Voraus entrichtete Sondernutzungsgebühren werden anteilig er- stattet, wenn die Sondernutzungserlaubnis aus Gründen aufgeho- ben wird, die vom Gebührenschuldner nicht zu vertreten sind. Beträ- ge unter 10,00 € werden nicht erstattet.

(3) Wird die Sondernutzung dem Erlaubnisnehmer aus Gründen, die al- lein die Stadt Gotha zu vertreten hat, ganz oder teilweise unmöglich, so wird die Gebühr ganz oder teilweise erstattet. Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

§ 6 Gebührenfreiheit, Billigkeitsmaßnahmen (1) Von der Entrichtung einer Gebühr sind befreit:

a) Parteien

b) Gewerkschaften

c) Kirchen und staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften d) Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts

e) karitative Verbände und gemeinnützige Organisationen

f ) Bürger, die im Rahmen des § 16 Einwohnerantrag und des § 17 Bürgerbegehren, Bürgerentscheid Thüringer Kommunalordnung Unterschriften sammeln

sofern die Sondernutzung unmittelbar der Durchführung ihrer partei- lichen, gewerkschaftlichen, religiösen, karitativen oder gemeinnüt- zigen Aufgaben dient, sowie direkt mit dem Antrag bzw. Begehren im Zusammenhang steht und nicht ihre wirtschaftlichen Unternehmen betrifft.

(2) Folgende Sondernutzungen auf Straßen, Straßenteilen und Plätzen sind von der Erhebung einer Gebühr befreit, soweit eine Sondernut- zungserlaubnis erteilt ist oder erteilt werden kann.

– Aufstellen von Blumentöpfen und Pfl anzkübeln

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Seite 4 · Rathaus-Kurier · Nr. 3/2014 · 27. März 2014 Amtlicher Teil

(3) Für Billigkeitsmaßnahmen (Stundung, Niederschlagung, Erlass) gel- ten die §§ 222, 227 Abs. 1, 234 Abs. 1 und 2, 238 und 261 der Abga- benordnung 1977 entsprechend (§ 15 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 6b ThürKAG).

§ 7 Anwendbarkeit sonstiger Vorschriften

Für die Erhebung der Sondernutzungsgebühren gelten die Vorschriften des ThürKAG in der jeweils geltenden Fassung ergänzend.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit dem 01. des Monats, der dem Monat der öffent- lichen Bekanntmachung dieser Satzung folgt, in Kraft.

Gleichzeitig treten frühere Regelungen der Stadt Gotha, welche allge- mein die Pfl icht zur Zahlung von Sondernutzungsgebühren betrafen, außer Kraft.

Gotha, den 11.03.2014

gez. Kreuch (Siegel)

Oberbürgermeister

Anlagen Anlage 1

Das Stadtgebiet wird in folgende Zonen eingeteilt:

Zone I: Innenstadt:

– Fußgängerzone: Arnoldiplatz, Erfurter Straße, Neumarkt, Marktstraße, unterer Hauptmarkt, Pfortenstraße von Marktstraße bis Hospitalgasse, Pfarrgasse, Brühl, Buttermarkt, Buttergasse, Hünersdorfstraße, Quer- straße von Neumarkt bis Mönchelsstraße

– Hauptmarkt, Jüdenstraße von Hauptmarkt bis Klosterstraße Zone II: übriges Stadtgebiet

Gotha, den 11.03.2014

gez. Kreuch (Siegel)

Oberbürgermeister

Anlage 2 Gebührenverzeichnis

Gebührenziffer Benutzungsart/Bezugsgröße für die Berechnung der Gebühr Zeitraum für die Erhebung der Sondernutzungsgebühr

Zone 1 Zone 2

1. Baustelleneinrichtungen

1.1 Baugerüste, Bauzäune und Zäune zur Sicherung von Gefahren- stellen, vorübergehende, befristete Aufstellung von Bau- und Gerätewagen, Wohnwagen, Toilettenhütten oder -wagen, Bau- maschinen und -geräte, Container sowie Ablagerung von Bau-

material, einschließlich Hilfseinrichtungen und Bewegungsfl ächen bis zu 50 m2, 10,00 € pro Tag bis zu 50 m2, 5,00 € pro Tag jeder weitere qm in Anspruch genommene öffentliche Fläche 0,20 € pro Tag 0,10 € pro Tag 1.1.1 – bei Nutzung über 6 Monate werden 25 % der Gebühr

nach Ziffer 1.1 als Zuschlag erhoben

1.1.2 – bei Nutzung über 12 Monate werden 50 % der Gebühr

nach Ziffer 1.1 als Zuschlag erhoben

1.1.3 bei einer halbseitigen Straßensperrung werden 10 % der

Gebühr nach Ziffer 1.1 als Zuschlag erhoben

1.1.4 bei einer Vollsperrung werden 20 % der Gebühr nach

Ziffer 1.1 als Zuschlag erhoben

1.1.5 – bei gleichzeitiger Benutzung der Bauzäune zu

Werbezwecken Dritter (Werbung von nicht bauausführenden Unternehmen) doppelte Gebühr der Ziffer 1.1 bis 1.1.1 1.2 Aufgrabungen aller Art (auch im Zusammenhang mit bürgerlich-

rechtlichen Nutzungen) bis zu 5 m2, 7,50 € pro Tag bis zu 5 m2, 5,00 € pro Tag jeder weitere qm in Anspruch genommene öffentliche Fläche 1,50 € pro Tag 1,00 € pro Tag 1.2.1 bei einer halbseitigen Straßensperrung werden 10 % der Gebühr

nach Ziffer 1.2 als Zuschlag erhoben

1.2.2 bei einer Vollsperrung werden 20 % der Gebühr

nach Ziffer 1.2 als Zuschlag erhoben

1.3 Gegenstände aller Art, die mehr als 24 Stunden lagern, sofern die Tarifstellen 1.1, 1.2 oder 1.4 des Gebührenverzeichnisses

nicht anzuwenden sind, außer Großraumbehälter bis zu 10 m2, 10,00 € pro Tag bis zu 10 m2, 5,00 € pro Tag je qm in Anspruch genommene öffentliche Fläche 1,00 € pro Tag 0,50 €pro Tag 1.4 Überfahren von Gehwegen im Rahmen von Baustellenzufahrten

und sonstigen nicht dauerhaft genehmigten Zufahrten bis zu 20 m2, 10,00 € pro Tag bis zu 20 m2, 5,00 € pro Tag jeder weitere qm in Anspruch genommene öffentliche Fläche 0,50 € pro Tag 0,25 € pro Tag 2.1 Gesimse und Fensterbänke innerhalb einer Höhe von 2,30 m

über der Geländeoberfl äche mit einer Ausladung von über 0,10m

je qm in Anspruch genommene öffentliche Fläche 30,00 € pro Jahr 25,50 € pro Jahr

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Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 3/2014 · 27. März 2014 · Seite 5

Gebührenziffer Benutzungsart/Bezugsgröße für die Berechnung der Gebühr Zeitraum für die Erhebung der Sondernutzungsgebühr

Zone 1 Zone 2

2.2 Bauteile, soweit sie nicht unter die Gebührenziffer 6 bis 6.2 und 7 fallen, innerhalb einer Höhe von 2,30 m über der Gelände- oberfl äche, soweit die Gehwegbreite um mehr als 5 % bzw. mehr als 0,20 m, bei Gebäudesockeln um mehr als 0,10 m überragt wird

je qm in Anspruch genommene öffentliche Fläche 30,00 € pro Jahr 25,50 € pro Jahr 2.3 Licht-, Luft-, Einwurf- und sonstige Schächte, soweit sie mehr

als 0,50 m in den öffentlichen Gehweg hineinragen

je qm in Anspruch genommene öffentliche Fläche 30,00 € pro Jahr 25,50 € pro Jahr

2.4 Arkaden und Unterbauungen

je qm in Anspruch genommene öffentliche Fläche 30,00 € pro Jahr 25,50 € pro Jahr 3. Leitungen, die nicht der Sicherstellung der öffentlichen Ver-

sorgung dienen einschließlich erforderlicher Schächte/Masten

3.1 Unterirdische Leitungen (z.B. Rohr- und Kabelleitungen) 5,00 € pro Monat 5,00 € pro Monat

je angefangene 100 m

3.2 Oberirdische Leitungen (z.B. Überspannungen) 10,00 € pro Monat 5,00 € pro Monat

je angefangene 100 m

4. Gewerbliche Veranstaltungen bzw. Einrichtungen

4.1 Gewerblich genutzte Stände, wie Verkaufs- und Imbissstände, Kioske, Verkaufs- und Werbestände u.a., soweit die Tarifstellen

4.1.1 und 4.1.2 nicht anzuwenden sind bis zu 5 m2, 6,50 € pro Tag bis zu 5 m2, 5,00 € pro Tag jeder weitere qm in Anspruch genommene öffentliche Fläche 1,30 € pro Tag 1,00 € pro Tag 4.1.1 Kleinstände für Verkauf aus eigener nicht gewerblicher Produk-

tion bis 10 qm

je qm in Anspruch genommene öffentliche Fläche 0,80 € pro Tag 0,50 € pro Tag

4.1.2 Verkaufsstände, insbesondere Verkaufswagen, soweit sie im Rahmen eines Reisegewerbes nach den Vorschriften der §§ 55 Abs. 1 S. 1, 55a Abs. 1 Nr. 9 und 55c GewO und einem von der Stadt genehmigten Tourenplan, welcher die Standorte ausweisen muss, betrieben werden (fahrende Händler mit stehendem Gewerbe)

je Fahrzeug 8,00 € pro Tag 6,00 € pro Tag

4.1.3 Verkauf von Weihnachtsbäumen

je qm in Anspruch genommene öffentliche Fläche 0,75 € pro Woche 0,75 €pro Woche 4.2 Aufstellung von Tischen und Sitzgelegenheiten inklusive Deko-

ration und Sonnenschutzanlagen zur Bewirtung im Freien (nur in Verbindung mit einer bestehenden konzessionierten

Gastwirtschaft oder Schankwirtschaft)

je qm in Anspruch genommene öffentliche Fläche

– in den Monaten Mai bis September 2,00 € pro Monat 1,50 € pro Monat

– in den übrigen Monaten 1,00 € pro Monat 0,75 € pro Monat

4.3 Warenauslagen, Warenständer, Warenschütten etc., die im Zusammenhang mit Verkaufsstellen aufgestellt werden

je qm in Anspruch genommene öffentliche Fläche 1,55 € pro Woche 1,25 € pro Woche

4.4 Gewerbliche Veranstaltungen

je qm in Anspruch genommene öffentliche Fläche 1,30 € pro Tag 0,75 € pro Tag 4.5 Volksfeste gem. § 60b Gewerbeordnung (GewO), Ausstellungen

gem. § 65 GewO, Spezial- und Jahrmärkte gem. § 68 GewO

je qm in Anspruch genommene öffentliche Fläche 0,15 € pro Tag 0,10 € pro Tag Von der Gebühr befreit sind das Gothaer Gothardusfest,

der Gothaer Weihnachtsmarkt, sowie der Gothaer Oster- und Herbstmarkt

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Seite 6 · Rathaus-Kurier · Nr. 3/2014 · 27. März 2014 Amtlicher Teil

Gebührenziffer Benutzungsart/Bezugsgröße für die Berechnung der Gebühr Zeitraum für die Erhebung der Sondernutzungsgebühr

Zone 1 Zone 2

4.6 Zirkusveranstaltungen, Messen gemäß § 64 GewO

je qm in Anspruch genommene öffentliche Fläche 0,30 € pro Tag 0,20 € pro Tag

5. Informationsstände

je Stand bis 25 qm in Anspruch genommene öffentliche Fläche 10,00 € pro Tag 7,00 € pro Tag je Stand ab 25 qm in Anspruch genommene öffentliche Fläche 25,00 € pro Tag 20,00 € pro Tag

6. Werbe- und Sonnenschutzanlagen

6.1 fest installiert, z.B. Schaufenster, bewegliche und unbewegliche

Markisen, Hinweisschilder (soweit nicht erlaubnisfrei)

je qm in Anspruch genommene öffentliche Fläche 15,00 € pro Jahr 13,00 € pro Jahr

6.2 nicht fest installiert, z.B.:

Fahnenmasten pro Stück 0,50 € pro Tag 0,50 € pro Tag

Transparente, Spannbänder pro Stück 2,00 € pro Tag 2,00 € pro Tag

Plakatträger pro Stück 0,50 € pro Woche 0,50 € pro Woche

Straßenstopper, Aufsteller pro Stück 0,50 € pro Woche 0,50 € pro Woche

7. Warenautomaten

je qm in Anspruch genommene öffentliche Fläche

(soweit nicht erlaubnisfrei) 3,00 € pro Monat 2,00 € pro Monat

8. Ausnahmepfl ichtige Tatbestände nach StVO

8.1 Gewerblichen Zwecken dienende Veranstaltungen, für die öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden je Veranstaltung (z.B. motorsportliche

Veranstaltung) 30,00 € pro Tag 25,00 € pro Tag

8.2 Betrieb von Lautsprechern, die sich auf den Straßenraum

auswirken sollen, für wirtschaftliche Zwecke: je Lautsprecher 30,00 € pro Tag 25,00 € pro Tag 8.3 Verkehr mit Fahrzeugen, deren tatsächliches oder zulässiges

Gesamtgewicht, Achslasten und/oder Abmessungen die

zulässigen Grenzen überschreiten pro Tag 7,50 € pro Tag 5,00 €

bis zu einer Woche 20,00 € bis zu einer Woche 15,00 €

bis zu einem Monat 40,00 € bis zu einem Monat 30,00 €

bis zu einem Jahr 375,00 € bis zu einem Jahr 275,00 €

9. abgestellte Fahrzeuge ohne straßenverkehrsrechtliche Zulassung/Autowracks

9.1 Fahrzeuge/Autowracks bis 2,8 t, einschließlich PKW-Hänger

und Krafträder 10,00 € pro Tag 7,50 € pro Tag

9.2 LKW und -hänger, Busse, auch als Wracks 20,00 € pro Tag 15,00 € pro Tag

9.3 Lastzüge, Sattelzüge und Gelenkbusse, auch als Wracks 30,00 € pro Tag 25,00 € pro Tag 10. Altkleidercontainer

10.1 Altkleidercontainer

pro Stück 125,00 € pro Jahr 100,00 € pro Jahr

Gotha, den 11.03.2014 (Siegel)

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr gel- tend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Ge- nehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegen- über der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die vorstehende Satzung

– Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Gotha – Sondernutzungsge- bührensatzung(SoNuGebS)

sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Kreuch

Oberbürgermeister

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Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 3/2014 · 27. März 2014 · Seite 7

Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 3/2014 · 27. März 2014 · Seite 7

Nichtamtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachung

Am Mittwoch, dem 09. April 2014 um 09.00 Uhr fi ndet im Volkspark- Stadion Gotha die 45. Verbandsversammlung des Zweckverbandes

„Volkspark-Stadion Gotha“ statt.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung durch den Verbandsvorsitzenden 2. Bestätigung und Ergänzungen zur Tagesordnung

3. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähig- keit

4. Protokollkontrolle und Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom 01.10.2013

5. Einbringung der Jahresrechnung 2013 und Beschlussfassung zur Prü- fung durch das Rechnungsprüfungsamt

6. Information zum Stand der Bandenwerbung für den Zweckver- band

7. Informationen zu den Veranstaltungen 2014 8. Informationen der Geschäftsstelle

9. Sonstiges

Der Sitzungstermin wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Gotha,den 03.03.2014 gez. K. Kreuch Verbandsvorsitzender

– Ende des Amtlichen Teils –

Information für Haus- und Wohnungseigentümer

Seit 2013 gilt das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz

Unter anderem haben Haus- und Wohnungsei- gentümer dann das Recht, einige Arbeiten von einem Schornsteinfeger ihrer Wahl durchfüh- ren zu lassen. Doch mit dieser neuen Freiheit übernimmt der Verbraucher auch Verantwor- tung. Zum Beispiel muss er selbständig die Prüfungsintervalle einhalten, die nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) fällig sind. Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Wer prüft was?

Der Bezirksschornsteinfegermeister, der mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes „be- vollmächtigter Bezirksschornsteinfeger“

heißt, kommt auch weiter und führt seit 2013 eine so genannte Feuerstättenschau durch, zweimal in einem Zeitraum von sieben Jahren.

Zwischen beiden Untersuchungen müssen mindestens drei Jahre liegen.

Bei dieser Feuerstättenschau wird überprüft, ob die verschiedenen Feuerungsanlagen be- triebs- und brandsicher sind. Dabei untersucht der Bezirksschornsteinfeger alle Feuerungsan- lagen auf Baufehler und Verschleiß. Geprüft werden Gas- und Ölheizungsanlagen, Hei- zungsanlagen für feste Brennstoffe (beispiels- weise Holzpellets, Hackschnitzel oder Scheit- holz) einschließlich ihrer Abgasanlagen, of- fene Kamine, Kamin- und Kachelöfen. Aber auch Untersuchungen von Ofenrohren und die Brandschutzabstände zu brennbaren Bautei- len gehören dazu.

Anschließend stellt der bevollmächtigte Be- zirksschornsteinfeger einen (kostenpfl ichti- gen) Feuerstättenbescheid aus. Dieser listet alle Schornsteinfegerarbeiten auf, die an der jeweiligen Feuerungsanlage durchgeführt werden müssen.

Das bedeutet, der Verbraucher muss viele Ar- beiten, wie Messen, Kehren und Reinigen, nicht mehr verpfl ichtend beim bevollmächtig- ten Bezirksschornsteinfeger durchführen las- sen, sondern hat die freie Wahl.

Er kann selbst entscheiden, ob er bei seinem bisherigen Bezirksschornsteinfeger bleibt oder einen anderen für die Arbeiten zugelassenen Betrieb beauftragt. Vorgeschriebene Schorn- steinfegerarbeiten dürfen nur von Betrieben ausgeführt werden, die mit dem Schornsteinfe- gerhandwerk in die Handwerksrolle eingetra- gen sind, oder die in Umsetzung des EU-Rechts grenzüberschreitende Dienstleistungen im Schornsteinfegerhandwerk ausführen dürfen.

Achtung Fristen!

Aber mit der Wahlfreiheit erhält der Haus- und Wohnungseigentümer auch neue Pfl ichten:

Denn der Feuerstättenbescheid listet nicht nur die fälligen Wartungsarbeiten auf, sondern gibt auch an, in welchem Zeitraum sie durchge- führt werden müssen.

Der Verbraucher ist nun dafür verantwortlich, diese Fristen einzuhalten. Beauftragt er nicht den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfe- ger, sondern einen anderen Betrieb, muss er

dafür sorgen, dass dieser die fach- und fristge- rechte Durchführung auf einem gesonderten Formblatt ausweist. Anschließend muss der Haus- und Wohnungseigentümer das ausge- füllte Formular an den bevollmächtigte Bezirks- schornsteinfeger senden – und zwar innerhalb von 14 Tagen ab dem letzten Tag der Frist.

Verstreicht die Frist, sprich die im Feuerstät- tenbescheid geforderten Arbeiten werden nicht oder zu spät durchgeführt, meldet der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger dies der zuständigen Behörde.

Diese stellt dann zunächst einen Zweitbe- scheid aus. Wenn die darin aufgeführten War- tungsarbeiten wieder nicht fristgemäß erfüllt werden, kommt es zu einer so genannten Er- satzvornahme. Das heißt, dass die Behörde die Schornsteinfegerarbeiten im Vollstreckungs- verfahren durchführen lässt – und das verurs- acht zusätzliche erhebliche Mehrkosten.

Unverändert durch das neue Schornsteinfe- ger-Handwerksgesetz bleibt, dass auch seit 2013 die Feuerstättenschau sowie Bauabnah- men nur der bevollmächtigte Bezirksschorn- steinfeger vornimmt.

Seit 2013 ist es Ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sämtliche Wartungsarbeiten fristgerecht von einem Fachbetrieb Ihrer Wahl durchge- führt werden.

Denn das fehlerfreie Funktionieren von Feuer- stätten ist unverzichtbar – im Interesse der Sicherheit aller Hausbewohner und ihrer Nachbarn.

Einladung

zur Einwohnerversammlung

in den Ortsteilen der Stadt Gotha- Siebleben und Uelleben

Die nächsten Einwohnerversammlungen gemäß §15 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt Gotha fi nden zu nachfolgenden Terminen statt:

Ortsteil Gotha-Siebleben, Donnerstag, den 10.04.2014, 18 Uhr im Saal „Vier Jahreszeiten“

Ortsteil Gotha-Uelleben, Donnerstag, den 15.04.2014, 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus

Tagesordnung:

Information des Oberbürgermeisters über Stadtangelegenheiten, ins- besondere Angelegenheiten den Ortsteil betreffend Beantwortung von Anfragen Gothaer Bürgerinnen und Bürger.

Einwohner des jeweiligen Ortsteils können Anfragen bis spätestens zum Freitag der Vorwoche (04.04.2014 bzw. 11.04.2014) schriftlich bei der Stadtverwaltung Gotha, Büro des Oberbürgermeisters, Referat 012, Hauptmarkt 1, Rathaus, 99867 Gotha einreichen.

Anfragen können auch per E-Mail an ortschaften-senioren@gotha.de oder per Fax an 03621/222-409 gesandt werden.

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400 Besucher informierten sich in Coburg über kreative Leistungen „Made in Gotha“

Bereits zum dritten Mal fand am Wochenende 15. und 16. März im Coburger Hofbräuhaus das Wirtschaftsforum „come“ statt. Elf Go- thaer Unternehmen der Kultur- und Kreativ- wirtschaft nutzten diese Chance, um sich und ihre Leistungen dem oberfränkischen Markt zu präsentieren. Die Palette der Inhalte reichte dabei von Architektur über Design bis hin zu Werbung und Mode – Wirtschaftsbereiche, die auch in Gotha seit vielen Jahren fest etabliert sind.

Projektleiterin Maria Höfer von der Gothaer GET GmbH wertete den Messeauftritt der Aus- steller als vollen Erfolg: „Unseren Unterneh- men aus Stadt und Landkreis bot sich hier die Möglichkeit, Neukunden kennenzulernen und in Fachgesprächen mit ihren Ideen und Leis- tungen zu überzeugen. Viele von ihnen kehrten mit zahlreichen hochwertigen Kon- takten und Impulsen, aber auch mit neuen Aufträgen nach Hause zurück.“ Die Interneta-

gentur „Style-Your-Web“ nahm als eines der elf Unternehmen an der gemeinschaftlichen Messepräsentation in Coburg teil. Mit erteil- ten Aufträgen und einem neuen Projekt trat man am Samstag zufrieden die Heimreise an.

„Dies war einer unserer ergiebigsten Mes- seauftritte – ganz sicher werden wir auch im nächsten Jahr wieder dabei sein“, so Röhr- reich.

Das hochkarätige Rahmenprogramm aus Re- feraten und Workshops bot den Besuchern und teilnehmenden Unternehmen wertvolles Expertenwissen zur eigenen Anwendung. „Zu- künftig sollte es eine solche Veranstaltung auch in Gotha geben. Das Existenzgründer- zentrum bietet reichlich Platz für kreative Ideen“, plant Projektleiterin Maria Höfer. „Wir haben in Coburg wieder einmal gelernt, dass sich die Gothaer Branche zum Einen wesent- lich besser vernetzen muss, um die vorlie- genden Potentiale effektiver abzuschöpfen.

Andererseits brauchen wir uns keinesfalls zu verstecken, denn die hier produzierten Leis- tungen und Produkte sind schon jetzt deutsch- landweit und international sehr erfolgreich.“

Diese besser zu verzahnen und gemeinsam für mehr Bekanntheit zu sorgen, hat sich im letzten Jahr das Kreativnetzwerk „Made in Go- tha“ auf die Fahnen geschrieben. Initiiert von der städtischen Wirtschaftsförderung und un- terstützt durch GET und THAK (Thüringer Agentur für Kreativwirtschaft) erhalten Wer- beagenturen, Designer, Musiker, Künstler, Schriftsteller, Planungsbüros, Architekten, Medienschaffende und Entwickler die Gele- genheit zum branchenübergreifenden Dialog.

Informationen zum Netzwerk erhalten interes- sierte Unternehmen zum nächsten kreativen Unternehmerfrühstück am 9. April 2014 von 10 – 12 Uhr im Gothaer „Londoner“. Um telefo- nische Voranmeldung wird unter 03621 /510 364 gebeten.

Waldpfl egemaßnahmen auf dem Krahnberg

Der milde Winter verschiebt die planmäßig notwendige Waldbewirtschaftung im Gothaer Stadtwald. Die fast über den gesamten Winter andauernde frostfreie Periode und ständig nasse aufgeweichte Böden sind für die Durch- führung einer ordnungsgemäßen Waldbewirt- schaftung nicht von Vorteil. Durch die Witte- rung war die Stadtverwaltung gezwungen, auf zumindest einigermaßen abgetrocknete Bo- denverhältnisse zu warten, um die geplanten Waldpfl egemaßnahmen durchzuführen.

Der aufmerksame Wanderer hat die Fäll-, und Rückemaschinen sicherlich schon bemerkt, mit welchen die Pfl egemaßnahmen Mitte März auf dem Krahnberg begonnen wurden.

Diese Waldpfl egemaßnahmen sind im Rahmen der zehnjährig laufenden Forsteinrichtung durchzuführen um einen artenreichen, sta- bilen und auch für künftige Generationen ge- sunden naturnahen Stadtwald zu sichern. Das Waldbild wird sich ändern müssen, um den Wald für den Klimawandel vorzubereiten. Hier-

bei werden geschädigte nicht erhaltenswerte Bäume entnommen, um eine Verjüngung von artgerechten Bäumen zu ermöglichen. Es wird grundsätzlich immer nur soviel Holz entnom- men wie im Stadtwald wieder nachwachsen kann.

Der Eigentümer bittet alle Waldbesucher, sich auf die derzeitig laufenden Maßnahmen einzu- stellen und vorhandene Absperrungen nicht zu ignorieren.

„Reaktivierung Mühlgraben“ läuft weiter

Im Herbst 2013 wurde im Bereich Heutalsweg, Breite Gasse, mit o.g. Projekt begonnen. Das erforderliche Baufeld wurde von Wildwuchs und den Resten der Mühlenruine beräumt.

Das Land Thüringen unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten dieses Projekt mit För- dermitteln. Die Eigenmittel hat die Stadt Gotha zur Verfügung gestellt. Die Maßnahme läuft unter Regie des Gewässerunterhaltungsver- bandes „Flößgraben/Leina“. Gotha ist eine der sieben Mitgliedsgemeinden.

Seit Mitte März werden die Arbeiten im nächsten Bauabschnitt – Umbau des Abwassersammlers – als Vorbereitung zur Widerherstellung des Ge- wässerbettes für die dauerhafte Wasserführung weitergeführt. Die im Vorfeld durchgeführten Untersuchungen ergaben eine Durchfl usskapa- zität von sieben Kubikmeter pro Sekunde, die es zu erreichen gilt, um den Hochwasserschutz in Teilbereichen von Gotha zu verbessern.

Verfahrensbedingt gehört auch der noch anste- hende Neubau der Bücke in der Breiten Gasse

für das Jahr 2014 dazu. Die Wiederherstellung der ursprünglichen Gewässerbreite und Sohl- höhe wird der letzte Bauabschnitt sein und vo- raussichtlich 2015 beendet werden.

Zurzeit wird abschnittsweise in Teilbereichen am Mühlgrabengrundstück gearbeitet, um ei- nen Abfl uss des anstehenden Schichtenwas- sers zu erreichen. Dazu müssen die jahrzehn- telang entstandenen massiven Sohlaufl an- dungen entfernt werden, um das erforderliche Gefälle für den Abfl uss zu erreichen.

Fördermittel für Freiwilligenagentur übergeben

Oberbürgermeister Knut Kreuch übergab am 6. März gemeinsam mit der Beigeordneten Marlies Mikolajczak zur fi nanziellen Unter- stützung der Arbeit der Freiwilligenagentur Fördermittel aus dem Haushalt der Stadt Go- tha in Höhe von 5.000 Euro an das Diakonie- werk Gotha.

Das Diakoniewerk Gotha ist Träger der Frei- willigenagentur Gotha, die sich als Anlauf-, Beratungs- und Vermittlungsstelle für alle Eh- renamtlichen und Organisationen, Vereine,

Verbände, Träger und Gemeinden in der Stadt Gotha versteht. „Insbesondere den durch die Freiwilligenagentur Gotha in unserer Stadt veranstalteten Freiwilligentag, an dem Schü- ler einen Tag lang hilfreich in sozialen Einrich- tungen, Vereinen oder Verbänden tätig sind, halte ich für ein ausgezeichnetes Erfahrung- sangebot, mit dem Jugendliche heute an eh- renamtliche Tätigkeiten herangeführt werden können.“ würdigte die Beigeordnete Marlies Mikolajczak die Arbeit der Freiwilligenagen-

tur. Foto: Lutz Ebhardt

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Gotha im

„Gothaer Journal“

Ein Artikel in der jüngsten Ausgabe des Go- thaer Journals, dem Mitarbeitermagazin des GOTHAER Versicherungskonzerns, wid- met sich Ernst Wilhelm Arnoldi, dem Grün- der der Gothaer „Feuerversicherungsbank des Deutschen Handelsstandes“ sowie auch der ersten deutschen Lebensversiche- rungsbank Deutschlands, und dem Deut- schen Versicherungsmuseum Ernst Wil- helm Arnoldi in Gotha. Hier fand jüngst eine Tagung statt, in der die Verdienste des deut- schen Kaufmanns dem Publikum nahe ge- bracht wurden. Mit Hilfe des eigens für die Veranstaltung entwickelten Spiels „Arnol- dipoly“ konnte Clemens Festag, Direktor der Arnoldischule das Wirken Arnoldis gut veranschaulichen.

Wer mehr über Arnoldi erfahren möchte, kann sich gern für eine Führung durch das Versicherungsmuseum oder eine Stadtfüh- rung auf den Spuren Arnoldis durch Gotha bei der Touristinformation, Hauptmarkt 33, Tel. 0 36 21/50 78 57-0 anmelden.

Felix Rademacher gestorben

Am 27. Februar 2014 verstarb der bekann- te und beliebte Gothaer Felix Rademacher im Alter von 76 Jahren. Mit ihm verliert die Stadt Gotha einen ihrer engagiertesten Bürger. Im Jahr 2002 wurde der Boilstädter für sein ehrenamtliches Engagement mit der Myconius-Medaille, der höchsten Eh- renamtsauszeichnung der Stadt Gotha, ge- ehrt. Dafür schlug ihn der Ortschaftsrat Boilstädt zur Ehrung vor. Felix Rademacher engagierte sich auf kulturellem Gebiet in der Gothaer Karnevalsgemeinschaft vor- erst als musikalischer Leiter, später auch als Verantwortlicher für Technik, Beleuch- tung, Musik sowie auch als hilfreicher Be- rater während der und zwischen den Sit- zungen. In der katholischen Kirchgemein- de St. Bonifatius und anderen umlie- genden Gemeinden engagierte er sich seit mehr als 40 Jahren und spielte auch die Or- gel, nicht nur an den Sonntagen, sondern auch auf Gemeinde- und Weinfesten, wo er auch gern zum Singen deutscher Volks- lieder animierte. Weiterhin betätigte sich Felix Rademacher als Berufener Bürger im Rechnungsprüfungsausschuss des Stadt- rates der Stadt Gotha und im Ortschaftsrat Boilstädt.

Seine umfangreichen Leistungen in den Eh- renämtern, die er gewissenhaft und aktiv ausübte, sind besonders vor dem Hinter- grund seiner anstrengenden und arbeitsin- tensiven berufl ichen Tätigkeit als Ge- schäftsführer zu würdigen.

Mit der Familie trauern auch zahlreiche Go- thaer Bürger um Felix Rademacher, er wird an vielen Stellen fehlen.

Etappenortvertrag für Thüringen-Rundfahrt der Frauen unterzeichnet

Ein sportliches Großereignis steht der Stadt Gotha ins Haus. Am 14. Juli 2014 startet in der Residenzstadt die 27. Internationale Thürin- gen-Rundfahrt der Frauen mit einem Zeitfahr- prolog. Nachdem Oberbürgermeister Knut Kreuch und die Beigeordnete Marlies Mikola- jczak gemeinsam mit der Geschäftsführerin der Thüringer Sportmarketing GmbH, Vera Hohlfeld, das Vorhaben im Dezember vergan- genen Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt hatten, wurde heute der Etappenortvertrag unterzeichnet.

Die Internationale Radrundfahrt durch den Freistaat macht erstmalig in der Rundfahrt- geschichte Station in der Residenzstadt. Go- tha hat jedoch in der Vergangenheit be - reits zahlreiche Tagesentscheidungen gro- ßer Radsportveranstaltungen der Männer er- lebt. Ende der 1950er Jahre gab es dreimal hintereinander Zielankünfte der Internatio- nalen DDR-Rundfahrt im Stadion, Anfang der 1990er Jahre wurden mehrere Etappenspurts der Thüringen-Tour in der Parkallee ausge- tragen.

Die Internationale Thüringen-Rundfahrt der Frauen sorgt im Juli 2014 für ein Novum in der Gothaer Radsportgeschichte. Start und Ziel

für das Einzelzeitfahren werden auf dem un- teren Hauptmarkt, unmittelbar vor dem Rat- haus veranstaltet. „Damit setzen wir nicht nur unsere sehenswerte Innenstadt ideal in Sze- ne, sondern animieren die Zuschauer und Radsportfans zum Verweilen und Genießen im Zentrum.“ so Oberbürgermeister Knut Kreuch.

Finanzielle Unterstützung für diese besonde- re Gothaer Rundfahrt-Premiere leistet die Stadtwerke Gotha GmbH.

Für das Einzelzeitfahren wurde eine attraktive rund 4,1 km lange Runde ausgewählt, auf der die rund 100 Starterinnen sicher und schnell Kurs aufnehmen können. Die Rundfahrt wird am nächsten Tag in Erfurt fortgesetzt.

Regional–fair–integrativ

Ab dem 27.03.14 bietet die Initiative an einem Marktstand auf dem Neumarkt in Gotha wieder regionale und fair gehandelte Produkte an. Hier gibt es Keramik und Holzwa- ren des Bodelschwingh-Hofes, weitere regio- nale Produkte und fair gehandelte Waren aus dem Eine-Welt-Laden der Kirchgemeinde Siebleben.

Der Marktstand soll auch zu Gesprächen und Information einladen. Ziel ist, lokales Han- deln in globaler Verantwortung in Gotha zu stärken und viele Menschen dafür zu gewin- nen, sich stärker vor Ort zu engagieren sowie sich für mehr Gerechtigkeit in der Einen Welt einzusetzen. Die Initiatoren von „Regional–

fair–integrativ“ aus der Region Gotha möch- ten in ihrem Lebensumfeld einen Beitrag zu

mehr Gerechtigkeit, stärkerer regionaler Ver- netzung und Wertschöpfung, zu mehr gesun- der und naturverträglicher Ernährung sowie zu mehr Integration benachteiligter Men- schen leisten.

Träger der Initiative sind Mitglieder der Loka- len Agenda 21 Gotha sowie engagierte Bürger der Stadt, eine Projektgruppe der Kirchge- meinde Siebleben und der Bodelschwingh- Hof Mechterstädt.

Wer die Initiativgruppe bei der Umsetzung unterstützen oder bei der Organisation mit- wirken und ehrenamtlich am Marktstand mit- arbeiten möchte, der meldet sich bitte im Bü- ro der Lokalen Agenda 21, bei Dana Hellmann, Tel. 0 36 21/222-133, im Neuen Rathaus Go- tha.

Diskussionsrunde „CO

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-freie Logistik bis 2050“

Im Rahmen der lokalen Agenda 21 fand am 05.03.2014 in Kooperation mit der Heinrich- Böll-Stiftung Thüringen e.V., an der Staatlichen Fachschule für Bau, Wirtschaft und Verkehr Gotha eine Podiumsdiskussion zum Thema CO2-freie Logistik statt. Im Podium diskutier- ten: Oberbürgermeister Knut Kreuch; Schullei- ter Wilfried Höhne; Reiner Kreher, reimer logi- stics GmbH & Co. KG; Jennifer Schubert, Thü- ringer Landtag sowie Kai Gottschall, Fachhoch- schule Erfurt.

Der motorisierte, innerstädtische Verkehr wird geprägt durch Kurzfahrten und häufi ges An- und Abschalten der Fahrzeuge. Beides trägt zu hohen Emissionen von Schadstoffen bei und beeinträchtigt Umwelt- und Lebensqualität.

Wie können Produkt- und Warenströme CO2- frei organisiert werden? Welche strukturellen und technischen Voraussetzungen müssen hierfür geschaffen werden? Wie kann es gelin- gen, mit Speditionen, Transport- und Logistik- unternehmen sowie regionalen Akteuren die- se Herausforderungen unter dem Aspekt des Nachhaltigen Wirtschaftens zu gestalten?

Hierzu fand eine intensive Diskussion statt. Es ist angedacht, das Thema innerhalb der Ar- beitsgruppen der Lokalen Agenda 21 Gotha weiterzubearbeiten.

Interessierte erhalten nähere Infos im Büro Lokale Agenda 21, Fr. Hellmann Tel. 0 36 21/

222-133, E-Mail: agenda21@gotha.de

Foto: Lutz Ebhardt

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Veranstaltungen der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha im April

Veranstaltungen:

Do, 03.04., 19 Uhr Herzogliches Museum Füh- rung „Mit Hühnern und Hasen beim Tee – Die Sammlung Meißener Porzellane der Herzogin Luise Dorothea von Sachsen-Gotha-Alten- burg“; Mo, 07.04., 14 Uhr Herzogliches Muse- um Führung durch das Herzogliche Museum;

Do, 10.04., 19 Uhr Herzogliches Museum &

Weinmanufaktur Erfurt Wein und Kunst – Ex- klusive Führung durch ausgewählte Samm- lungsbereiche mit kleiner Weinverkostung, diesmal: Wein in der griechischen Antike – Ge- lage und Genuss! Maximal 12 Personen, ca.

28,00 € pro Person; Anmeldung erforderlich über: 03 61/64 43 66 00 oder: www.weinma- nufaktur-erfurt.de; Sa, 12.04. und So, 13.04., 10 – 18 Uhr Ausstellungshalle Ostereiermarkt, Thüringer Künstler zeigen die vielfältige Kunst des Ostereierverzieren. Außerdem wird eine breite Palette österlicher Dekoration angebo- ten; Sa, 12.04., 15 Uhr Herzogliches Museum Hannah Höch. Aufbruch in die Moderne, Füh- rung durch die Sonderausstellung; Do, 17.04., 10 Uhr Herzogliches Museum Fundstück – Ent- deckungen im Herzoglichen Museum, Füh- rung; Do, 17.04., 19 Uhr Schlossmuseum Le- ben am Hofe – Alltag in einer barocken Resi- denz, Führung, über Badekultur, Tischsitten und andere Gepfl ogenheiten zu herzoglichen Zeiten informiert dieser Schlossrundgang, bei dem andere Türen geöffnet werden. Voranmel- dung wird empfohlen! Di, 22.04., 10 Uhr Her- zogliches Museum Tierische Schädlinge im al- ten Ägypten, Kinderveranstaltung; Di, 22.04., 11 Uhr Herzogliches Museum Herr Rummel und die Zeitreisemaschine – Eine Entde- ckungstour im Herzoglichen Museum. Kinder- veranstaltung, eine Reise in die Vergangen- heit. Für Kinder ab 8 Jahren; Di, 22.04. bis Fr, 25.04., 9 – 12 Uhr Museum der Natur Malkurs mit der Kinderbuchillustratorin Natalie Sch- midt, Kinderveranstaltung. Die Teilnahme ist nur über den gesamten Zeitraum möglich. Un- kostenbeitrag: 10,00 € Voranmeldung erfor- derlich!; Mi, 23.04., 10 Uhr Herzogliches Mu- seum Das Geheimnis der Mumie – Pharaonen, Götter und Sarkophage Kinderveranstaltung –

Wie kamen die Mumien nach Gotha? Was be- fi ndet sich in den kostbar bemalten Sarko- phagen? Wie wurden die Toten mumifi ziert?

Welche Bedeutung hatten Gottheiten wie Isis, Horus oder die Katzengöttin Bastet für die Menschen im alten Ägypten? anschließend können die Teilnehmer echten Papyrus mit ägyptischen Gottheiten verzieren; Mi, 23.04., 10 Uhr Museum der Natur, Schlotheim-Kabi- nett Wisent, Grünspecht und Gelbbauchunke, Kinderveranstaltung; Rundgang durch die Sonderausstellung „Die Tiere des Jahres“; Do, 24.04., 11 Uhr Herzogliches Museum „…dass klein auch groß sein kann und groß auch klein ist …“ Kinderveranstaltung; Hannah Höch gilt als berühmteste Künstlerin Gothas. Im An- schluss an eine Führung durch die Sonderaus- stellung gestalten die Teilnehmer selbst eine Collage. Fotomaterial kann mitgebracht wer- den! Für Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren;

Do, 24.04., 19 Uhr Schlossmuseum Der Go- thaer Musenhof – Führung im historischen Ko- stüm mit Oberhofmeisterin von Buchwald Füh- rung – Im Auftrag der Herzogin hat die Ober- hofmeisterin die Aufgabe, Bürger in die Sitten und Gepfl ogenheiten des Hofes einzuweisen.

Ausnahmsweise dürfen dabei auch die pri- vaten Gemächer der Herzogin betreten wer- den. Fr, 25.04., 11 Uhr Herzogliches Museum Von Gold und Silber, Bernstein und Elfenbein – Schätze in der Kunstkammer von Schloss Frie- denstein, Kinderveranstaltung Voranmeldung erforderlich; Sa, 26.04., 17 Uhr Schloss Frie- denstein & Hotel am Schlosspark Kulina- rische Weltreise – Ein Abend voller Kunst und Genuss – Exklusive Führung durch das Herzog- liche Museum und Dinner mit Programm. Kar- ten im Hotel am Schlosspark, 03621/4420 für 45,00 € (nur im Vorverkauf!); So, 27.04., 15 Uhr Herzogliches Museum Karneval in Rom – ein Gemälde von Pieter Jacob van Laer und die Commedia dell’arte Führung; Mo, 28.04., 14 Uhr Herzogliches Museum Führung durch das Herzogliche Museum; Di, 29.04., 10 Uhr Schlosspark Gotha Frühlingsboten im Schloss- park, Kinderveranstaltung, Treffpunkt: Haupt- kasse Schloss; Di, 29.04., 11 Uhr Historisches

Museum Was uns alte Straßennamen erzäh- len… – Kinderveranstaltung, nach einem Aus- fl ug am Stadtmodell in das alte Gotha, werden die Hausmarken nachgemalt, die an vielen hi- storischen Gebäuden ein markantes Details sind. Voranmeldung erforderlich; Mi, 30.04., 10 Uhr Historisches Museum Auf den Spuren der alten Römer – Kinderveranstaltung – Die Römer hinterließen auch in unserer Region ih- re Spuren, eine kleine Gladiatorenfi gur kann gebastelt werden. Unkostenbeitrag: 2,00 €; Voranmeldung erforderlich!

Ausstellungen:

Museum der Natur, Ausstellungshalle Glanzlichter 2013 – Preisgekrönte Naturfoto- grafi en aus aller Welt, noch bis 6. April Herzogliches Museum, Kabinett Hannah Höch – Aufbruch in die Moderne 16. Februar – 4. Mai

Museum der Natur, Schlotheim-Kabinett Die Tiere des Jahres 9. März – 22. Juni Führungen:

AUDIOGUIDE-Führungen:

Herzogliche Appartements, Kunstkammer und Ekhof-Theater (deutsch)

Herzogliches Museum (deutsch und englisch) Kosten: jeweils 2,50 €

Anmeldung für Gruppen unter 03621 / 8234-51 (Besucherservice)

Themen für Gruppenführungen:

Rundgang durch Schloss Friedenstein Rundgang durch das Herzogliche Museum Leben am Hofe – Alltag in einer barocken Resi- denz

Bernstein, Gold und Nautilus – Die Kunstkam- mer von Schloss Friedenstein

„Angenehm und widerwärtig zugleich“ – Ein Herzog, Goethe und Napoleons Hut

Ekhof-Theater – Die barocke Zauberbühne Die Hofdame oder die Kammerzofe plaudert – Rundgang durch das Schloss im historischen Kostüm

Kosten: ab 50 € zzgl. Eintritt

Anmeldung und individuelle Absprachen unter 03621/8234-51 (Besucherservice)

Aktuelle Vereinsangebote

• Freundeskreis Leinakanal

www.leinakanal-gotha.de, Oststraße 22, 40 59 15, vorstand@leinakanal-gotha.de Fr, 04.04., 14.00 Uhr Wanderung am Leinaka- nal Georgenthal – Herrenhof, anschließend Vereinstreffen in Herrenhof

• Goethe-Gesellschaft Gotha e.V.

Vorstand der Ortsvereinigung Tel. 703840, Fax 703843

Di, 29.04., 19 Uhr Goethe und China, Hartmut Heinze, Berlin

• Selbsthilfegruppe nach Krebs

0162/6923722, regelmäßige Treffen (nicht nur für Frauen) jeweils am letzten Do im Monat ab 10.00 Uhr im Frauenzentrum, Brühl 4, nä. Tref- fen 27.03. und 24.04.2014

Volkssolidarität Kreisverband Gotha e.V.

Klosterstraße 5 – 7, 74 53 86, gotha@volksso- lidaritaet.de

Klub „Galletti“, Jüdenstraße 44

Di, 01.04., 14.00 „Lohnende Ausfl ugs- und Ge- nussziele in und um Gotha“, Referent: Horst Gröner; Do, 03.04., 14.00 „Gothaer retteten mein Leben“, Chronik einer Suchaktion aus den letzten Tagen des II. Weltkrieges von und mit Dieter Schnabel; Sa, 05.04., 14.00 Tanz mit Ru- di; Di, 08.04., 14.00 Kinder-Senioren-Akade- mie mit Kindern aus dem „Fröbelkindergarten“

und Senioren. Sie erleben zusammen „Som- mer-Sonne-Urlaub“ mit der Weltenbummlerin Ute Stadelhofer, 19.00 Karl und Bertha Benz, zwei Pioniere des Automobils, Vortrag von Jür- gen Plöger aus Anlass des 85. Todestag von Karl Benz (04.04.2014); Mi, 09.04., 9.30 Eng- lisch für Alle – Welcome to the „Galletti“, 14.30 Treffen der SHG Tinnitus; Do, 10.04., 14.00 Was uns das neue Rentenpaket der Bundesregie- rung bringt: Rente mit 63, Hinterbliebenenren-

te, Mütterrente, Reha; Vortrag von Heinz Basin;

Sa, 12.04., 14.00 Frühlingsfest der Volkssolida- rität mit dem Musiker- und Artistenehepaar Edeltraud und Rudi Weisheit; Di, 15.04., 18.30 Die Drohnenkriege – Vom Krieg gegen den Ter- ror zu den Roboterkriegen der Zukunft, Vortrag:

Norbert Schepers; Mi, 23.04., 14.00 Wie wich- tig ist Europa für Gotha?, Diskussionsnachmit- tag mit der Spitzenkandidatin der Partei DIE LINKE zur Europawahl 2014 Gabriele Zimmer;

Do, 24.04., 14.00 Europareisen mit Gerd Gün- ther – Budapest; Mo, 28.04., 14.00 Musika- lisches Literatur-Café mit Uwe Zerbst; Di, 29.04., 14.00 Dr. Dieter-L. Koch – Was der Thü- ringer im Europaparlament für Thüringen tun kann. Diskussion mit dem Spitzenkandidaten der CDU für die Europawahl. Um rechtzeitige Reservierung wird gebeten! Kartenvorverkauf:

Klub „Galletti“, Jüdenstr. 44

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Herzliche Glückwünsche allen Jubilaren des kommenden Monats, besonders jedoch zum 70., 75., 80., 85. und ab 90. Geburtstag:

01.04. Ella Voigt (94), Heinz Großklaus (75), Re- nate Minkenberg (75), Waltraut Steglich (75), Ursula Skultety (85), Sonja Margraf (90); 02.04.

Heidemarie Müller (70), Helga Zieba (75), Horst Lünnemann (80); 03.04. Anneliese Herz (92), Erika Reese (75), Gerda Schlutter (75), Werner Jogsch (80), Brünhild Breul (90), Veronika Schä- fer (90); 04.04. Martha Große (99), Joachim Rempt (70), Gerd Kästner (75), Martin Mohn- haupt (75), Gert Weitz (75), Horst Junitz (80), Heinz Mai (80), Friedrich Ruf (85), Hans Arlt (90); 05.04. Ruth Mader (93), Edith Busch (75);

06.04. Eckehard Fromm (70), Ursel Lorenz (75), Anneliese Hoffmann (85), Ruth Dietrich (90);

07.04. Manfred Tamme (70), Anita Grünbaum (75), Bernd Henneberg (75), Peter Peschel (75), Manfred Michel (80), Helga Petschke (80), Do- rothea Swatschina (85); 08.04. Werner Born (93), Dieter Decker (70), Hubert Bringmann (75), Dieter Fischer (75), Roswitha Kleinschmidt (75); 09.04. Peter Eitel (70), Karin Hennig (70), Gerald Uschmann (75), Inge Streichardt (80), Heinrich Raßbach (85), Elfriede Riedel (85);

10.04. Rainer Buch (70), Andreas Zschaeck (70), Margot Baumgarten (80), Hans Jäger (80), Vera Kramer (80), Paulina Klein (85), Lisette Ströh- lein (85); 11.04. Kurt Becker (75); 12.04. Ullrike Linder (70), Sigurd Schein (75), Ingeborg Teuchert (85); 13.04. Frieda Helene Schipp- mann (94), Renate Noßmann (70), Elfriede Mül- ler (75), Walter Bernhardt (85); 14.04. Sophie Herold (92), Ilse Gauch (93), Gerda Becker (108), Dieter Funk (70), Elke Müller (70), Sieglin- de Feldmann (70), Bernd Buttstädt (75), Brun- hilde Gerlach (75), Manfred Schäfer (75), Theo- dor Bonsack (80), Helga Möller (80), Marga Ni- ckel (80); 15.04. Günter Hofmann (91), Lutz Büchner (75), Karl-Heinz Herr (75), Helga Su- kow (75), Hans-Georg Thiel (75), Hildegard Struckmeier (85), Ingeburg Baumbach (90), Giesela Herrmann (91); 16.04. Renate Helf (70), Barbara Heckroth (75), Ingeborg Born (85);

17.04. Gudrun Neuland (91), Dieter Roth (70), Edeltraud Beier (75), Hedwig Lehmberg (85), 18.04. Margareta Rösel (94), Martin Rausche (70), Volker Schöne (70), Edgar Ludwig (75), Josef Wichert (75), Roland Günther (80), Johan- na Herbsleb (80), Charlotte Müller (85); 19.04.

Antonie Komma (91), Gertrud Dille (93), Jürgen Behrens (75), Irene Langhardt (75), Linda Röß- ler (80), Helga Zülch (80), Hans Esche (85);

20.04. Monika Drehmann (70), Renate Hill (75), Gudrun Meusinger (75), Anneliese Kalkof (80);

21.04. Ursula Zerbst (93), Hartwin Schindler (70), Doris Kirschner (75), Ursula König (80), Günter Käppler (85), Waltraut Lang (90); 22.04.

Lucie Pruchnewski (92), Gisela Nieder (70), Eri- ka Schneider (75), Helmut Anders (80), Heinz Gräßer (80), Christine Koch (80); 23.04. Margit Böhm (70), Erika Habedank (70), Rudi Klabunde (75), Karin Saul (75), Max Gutsmann (80);

24.04. Egbert Kühn (70), Hans Reichert (70), Helga Spielberg (75), Ernst Rudolph (80); 25.04.

Beatrix Münster (94), Klaus Lang (70), Sieglinde Freytag (75), Monika von Majewski (75), Johan- na Ritz (75), Albrecht Dienus (75), Waltraud Sommer (85); 26.04. Gertrud Bäcke (94), Ilse Kretschmer (96), Jürgen Schuchardt (70), Man- fred Kurz (75), Manfred Wappler (75), Berta Wölbing (75), Lieselotte Kublick (85); 27.04.

Irene Fenk (94), Fritz Gronowski (75), Peter Oer- tel (75), Hans-Hermann Plappert (75), Sigrid Schmidt (75), Dr. Walter Böhnhardt (80), Adel- heid Künkel (80); 28.04. Charlotte Heist (91), El- sa Metzler (70), Horst Ritter (70), Barbara Wol- fer (70), Gisela Perlt (75), Brunhilde Schöne- mann (75), Gerhard Fries (80), Annerose Schmu- de (80), Hildegard Hartmann (90); 29.04.

Heidelore Ehmel (70), Joachim Czekalla (70), Helene Schuster (75), Gertrud Weidner (75), Horst Cellarius (80), Ingeborg Kowalczyk (80), Horst Neugebauer (80); 30.04. Waltraud Keith (75), Horst Sücker (80), Waltraud Ende (85), Eu- genie Belenkova (85), Bernfried Schwab (90)

Wie August Petermann den Nordpol entdeckte

Ehrenamtliche Rentenberatung

Nach Schließung der Gothaer Beratungs- stelle der Deutschen Rentenversicherung im Sommer 2013 hat Oberbürgermeister Knut Kreuch sich erfolgreich bemüht, wei- terhin auch eine Rentenberatung vor Ort zu erhalten. Im BürgerBüro der Stadtver- waltung Gotha am Ekhofplatz 24 wird jetzt monatlich eine Rentenberatung durchge- führt. Der ehrenamtliche Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung – Bund Ralf-Peter Haase bietet eine Renten- beratung jeweils an einem Dienstag an.

Die Stadtverwaltung stellt die Räumlich- keit für den Sprechtag kostenfrei zur Ver- fügung. Die Sprechzeit fi ndet jeweils von 10.00 bis 16.00 Uhr im BürgerBüro statt, die nächste am 22. April 2014.

Weitere Rentenberatungen: 27. Mai 2014;

24. Juni 2014; 15. Juli 2014; 26. August 2014;

16. September 2014; 28. Oktober 2014;

25. November 2014; 16. Dezember 2014

Ehrenamtlich engagieren

Menschen, die sich gern ehrenamtlich en- gagieren und nützlich ihre Freizeit verbrin- gen möchten, können sich über die Mög- lichkeiten bei der Freiwilligenagentur Gotha, Klosterplatz 6, 99867 Gotha, Tel.

03621/305819 oder auf www.freiwilligen- agentur-gotha.de informieren.

Sprechstunde und Sitzung des Seniorenbeirats

Die nächste öffentliche Sprechstunde des Seniorenbeirats fi ndet am Mittwoch, dem 9. April 2014, um 14.30 Uhr im Büro des Se- niorenbeirats, im Rathaus, Zimmer 1.03 und am gleichen Tag im gleichen Zimmer um 15.00 Uhr die öffentliche Sitzung des Seni- orenbeirates statt.

Nächste Bürgersprechstunde des Oberbürgermeisters

Oberbürgermeister Knut Kreuch ist stets um eine kontinuierliche und persönliche Kom- munikation mit den Bürgern bemüht und bie- tet dafür regelmäßig Termine an, an denen Gothaer Bürger ohne Voranmeldung mit ihm ins Gespräch kommen können. Diese Ter- mine werden gern genutzt, um Probleme vor-

zutragen, Ideen zu äußern, Anregungen zu geben oder auch nur die private Meinung kundzutun.

Die zweite Bürgersprechstunde im Jahr 2014 fi ndet am 03. April 2014, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und ausnahmsweise nur von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Büro des Ober-

bürgermeisters, im Rathaus am Hauptmarkt statt. Alle Gothaer Bürgerinnen und Bürger, die an diesem Tag mit dem Oberbürgermei- ster sprechen möchten, sind herzlich einge- laden. Da keine Anmeldung erfolgt, muss entsprechend der Besucherzahl eine ge- wisse Wartezeit eingeplant werden.

Im Rahmen einer Gasthörerschaft kann jeder In- teressierte für 5 € an einem Vortrag der Senio- renakademie, für welche die Teilnehmeraus- weise sehr schnell vergriffen waren, teilnehmen.

Der letzte Vortrag der 7. Seniorenakademie fi n- det am 07.04.2014, 10 Uhr im Kulturhaus statt.

Dort gibt es noch freie Plätze, die im Rahmen von Gasthörerschaften vergeben werden können.

Referent ist der 1972 in Göttingen geborene Prof.

Dr. Philipp Felsch. Er hat eine Juniorprofessur für

Geschichte der Humanwissenschaften am Insti- tut für Kulturwissenschaft der Humboldt-Univer- sität Berlin.

In seinem Vortrag, welcher eigentlich am 17.02.2014 stattfi nden sollte und der nun nach- geholt wird, wird er den Zuhörern erklären, was die Entdeckung des Nordpols mit Gotha zu tun hat und wie August Petermann die Erforschun- gen durchführte, denn das war nicht die selbst- verständlichste Art und Weise – er ist nie weiter

als Edinburgh gekommen und entdeckte sonst nur vom Schreibtisch aus. Hierzu hat Prof. Dr. Pi- lipp Felsch ein Buch geschrieben, welches ein umfangreiches Panorama des entdeckungs- hungrigen Petermann liefert. Das Buch wird zum Kauf angeboten und der Autor wird es vor Ort auf Wunsch signieren.

Es lohnt sich, auf gut Glück in das Kulturhaus zu kommen, denn die Erfahrungen zeigen, dass im- mer mindestens 100 Plätze für Gasthörer frei sind.

Referenzen

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Ge- burtstag (jährlich) veröffentlicht. Senioren, die diese öffentliche Gratulation im „Rat- haus-Kurier“ und in den Gothaer Tageszei- tungen nicht wünschen, werden gebeten,