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Das Jahr 2018 bringt 18 Dinge, auf die sich Gotha freuen kann Kurier

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Aus dem Inhalt Amtlicher Teil

Bekanntmachungen und

Ausschreibungen Seiten 3 –7

Nichtamtlicher Teil

Seniorengeburtstage Seite 9 Sperrung Friedrichstraße Seite 10 Wahlhelfer gesucht Seite 11 Feuerwehrbericht Seite 12

Ortsteilseite Seite 17

Kurier www.gotha.de

Auf ein Wort:

Das Jahr 2018 hält für Gotha zahlreiche Höhepunkte bereit und insbesondere sorgen zukunfts- orientierte Baumaßnahmen für die weitere Entwicklung der Residenzstadt.

Was braucht man eigentlich für die neue Schaffensperiode? Eigentlich nur drei Dinge: Glück, Gesundheit, Gotha! Was so einfach klingt, ist doch so schwer zu errei- chen. Es sind persönliche Momente, die Menschen brauchen, Momente voller Glück und bei bester Gesundheit. Die Summe dieser beiden Umstände führt dazu, dass man sich im neuen Jahr für Go- tha engagieren kann. Es ist nicht immer leicht sofort den Moment zu entdecken, wo man helfen kann, denn es sind die kleinen Dinge des Lebens, die wir meist selbst beeinfl ussen können. Immer wie- der wünschen wir uns Frieden, Frieden auf der Weltkugel, Frieden unter den Ge- meinden, Frieden im Treppenhaus. Nicht immer sind diese Wünsche in Erfüllung gegangen, denn auch nach dem bren- nenden Geld des Silvesterfeuerwerkes sehen wir zu, wie Menschen in Afrika ver- hungern. Wir stoßen an mit Sekt, wäh- rend Süddeutschland in strömenden Flutwellen versinkt, eine Lawine in Tirol verschüttet Menschenleben und wir schaffen es nicht, unserer Freude über den gelungenen Weihnachtsmarkt Aus- druck zu verleihen. Wir brauchen Frieden.

Darum ist es 2018 ganz besonders wich- tig nur einfach friedliebender zu werden.

Wir dürfen dies tun, denn unser Preis

„Der Friedenstein“ geht im April an den lang jährigen Bundespräsidenten von Österreich, im September kommt ZDF- Historiker Prof. Guido Knopp nach Go- tha zum „Gothaer Friedensgespräch“

und die international gefeierte Schau- spielerin Iris Berben ist zum Gedenken bei uns am 9. November. Das Wort der er- sten Friedensnobelpreisträgerin Bertha von Suttner, „Die Waffen nieder. Sagt’s allen“ hat die Chance zum Satz des Jahres zu werden. Wir müssen es nur wollen. Ge- hen Sie engagiert für Gotha durch das Jahr 2018.

Ihr

Amtsblatt der Stadt Gotha | Nr. 1 ⁄ 27. Jahrgang | 18. Januar 2018

Das Jahr 2018 bringt 18 Dinge, auf die sich Gotha freuen kann

Es ist schon zu einer guten Tradition ge- worden, dass Oberbürgermeister Knut Kreuch am Anfang eines neuen Jahres einen Ausblick auf alle die Vorhaben gibt, die im neuen Jahr anstehen, und für die er um die tatkräftige Unterstützung und das hohe bür- gerschaftliche Engagement seiner Mitbürge- rinnen und Mitbürger wirbt.

Im Jahr 2018 sind es deshalb auch acht- zehn kleine und große Ereignisse, auf die sich Gotha freuen kann. Im konkreten heißt das:

1. Starke wirtschaftliche Entwicklung

Für das Gewerbegebiet GothA4 werden 2018 alle Grundstücke im Eigentum der Landesent- wicklungsgesellschaft stehen, der Bebau- ungsplan wird fertiggestellt sein und nebenan im Gewerbegebiet Gotha-Süd werden bereits neue Unternehmen eröffnen und so Arbeits- plätze schaffen. Die Schaffung von Arbeits- plätzen wird auch in Gotha-Nord durch Neuan- siedlungen und Firmenerweiterungen fortge- setzt.

2. Landschaftshaus wird universitäres Forschungszentrum

Am 7. April 2018 werden sich an einem „Tag der offenen Tür“ die Pforten des Landschafts- hauses öffnen, um dort die Räumlichkeiten für ein wissenschaftliches Forschungszentrum der Universität Erfurt im Herzen Gothas vorzustel- len. Im alten Hygieneinstitut ist nach umfas- sender Sanierung die historische Bausubstanz wiederzusehen und es entstehen Arbeitsplätze für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

3. Studentenwohnen am Hauptmarkt Die Baugesellschaft Gotha wird 2018 zwei Wohnblöcke sanieren und für das „Studenten- wohnen“ am oberen Hauptmarkt eröffnen. Da- mit werden in der historischen Innenstadt Woh- nungen für junge Wissenschaftler geschaffen, die die Innenstadt nachhaltig beleben werden.

4. Richtfest für die Reyher-Turnhalle Um für den Schulsport und den Vereinssport in Gotha noch bessere Bedingungen zu schaffen, entsteht in der Reyherstraße eine neue moder- ne Einfeld-Turnhalle, für die wir im Jahr 2018 Richtfest feiern werden. Fortsetzung a. Seite 8

Foto: Florian Bierawski

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Seite 2 · Rathaus-Kurier · Nr. 1/2018 · 18. Januar 2018 A N Z E I G E N

Veranstaltungen

in gotha

Höhepunkte 2018

23.02.2018 | Kulturhaus

9. Lesen Live – Leo & Gutsch

15.03.2018 | Kulturhaus

9. Lesen Live – Christine Westermann

10.04.2018 | Dt. Versicherungsmuseum

Serenade – Montmollin & Richter

04.05. – 06.05.2018 | Innenstadt

22. Gothardusfest

02.06.2018 | Innenstadt

15. Gothaer Kulturnacht

08.06.2018 | Schloss Friedenstein

Schlosshof Openair

„Sounds of Hollywood“

31.08.2018 | Schloss Friedenstein

Schlosshof OpenAir „Beatrice Egli“

01.09.2018 | Schloss Friedenstein

Schlosshof OpenAir „Angelo Kelly“

07.09. – 09.09.2018 | Neumarkt

Street Food festival

09.11.2018 | Kulturhaus

Iris Berben und benjamin Moser

Viele weitere Veranstaltungen sowie Infos zu unseren Gästeführungen

finden Sie im Internet unter www.gotha-adelt.de.

Damen-Sauna www.stadt-bad-gotha.de Neu:

Ladys Day – Überraschungstag für

Damen (jeden 1. Donnerstag

im Monat)

Jeden Donnerstag von 10 bis 22 Uhr

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Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 1/2018 · 18. Januar 2018 · Seite 3

Öffentliche Bekanntmachung

Tagesordnung der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses, der Hauptausschusssitzung und der Stadtratssitzung der Stadt Gotha

Am Donnerstag, 18.01.2018, 17.00 Uhr fi ndet eine Sitzung mit öffent- lichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten statt.

Gremium: Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Ort/Raum: Neues Rathaus, Saal, Ekhofplatz 24, Gotha Tagesordnung

Öffentlicher Teil – Beginn: 17.00 Uhr

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Abstimmung zu Änderungen der öffentlichen Tagesordnung 3. Abstimmung der öffentlichen Niederschrift vom 23.11.2017 4. Beschlussvorlagen – öffentlich

4.1. Überplanmäßige Ausgabe im unechten Deckungskreis 61 (Un- terabschnitt 4640 – Kindertagesstätten)

Vorlage: FA 053/18

Am Montag, 22.01.2018, 17.00 Uhr fi ndet eine Sitzung mit öffentlichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten statt.

Gremium: Hauptausschuss

Ort/Raum: Rathaus, Bürgersaal, Hauptmarkt 1, Gotha Tagesordnung

Öffentlicher Teil – Beginn: 17.00 Uhr

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Abstimmung zu Änderungen der öffentlichen Tagesordnung 3. Abstimmung der öffentlichen Niederschrift vom 28.11.2017 4. Beschlussvorlagen – öffentlich

4.1. Ortsteil Sundhausen Anger in 99867 Gotha, Freiraumgestaltung

„Grüner Anger“ mit Spielplatz, Landschaftsbauarbeiten (VOB- ÖA-67/17/105)

Vorlage: HA 123/17

Am Mittwoch, 24.01.2018, 17.00 Uhr fi ndet eine Sitzung mit öffentlichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten statt.

Gremium: Stadtrat der Stadt Gotha

Ort/Raum: Rathaus, Bürgersaal, Hauptmarkt 1, Gotha Tagesordnung

Öffentlicher Teil – Beginn: 17.00 Uhr

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Abstimmung zu Änderungen der öffentlichen Tagesordnung 3. Einwohnerfragestunde

4. Abstimmung der öffentlichen Niederschrift vom 29.11.2017 5. Informationen zu Entscheidungen des Oberbürgermeisters nach

§ 30 ThürKO – öffentlich

6. Informationsbericht des Oberbürgermeisters

7. Informationsbericht des Oberbürgermeisters zur ärztlichen Ver- sorgung in der Stadt Gotha

8. Bericht des Kinder- und Jugendforums 9. Anfragen

10. Anträge

11. Beschlussvorlagen – öffentlich

11.1. Investitionsbeschluss Neubau einer Kindertageseinrichtung in Gotha-West

Vorlage: B 428/17

11.2. Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für die Baumaß- nahme der DB Netz AG – Herstellung durchgehender Randweg- breiten Erfurt-Eisenach

Vorlage: B 432/17

11.3. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 68 Wohngebiet

„An der Werner-Sylten-Straße“

Vorlage: B 433/17

11.4. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 65 „Erweiterung Industrie- und Gewerbegebiet Gotha-Süd“

Vorlage: B 439/17

11.5. Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des Bebauungs- planes Nr. 6.1 „Lindemannstraße-Nordseite“

Vorlage: B 437/17

11.6. Verlegung des Radweges im Zuge der Krusewitzstraße über die vorhandene Straßenbrücke über die Ratsrinne und ersatzloser Rückbau der bestehenden Holzbrücke

Vorlage: B 405/17

11.7. Einleitungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungs- planes für die Bereiche Nützleber Feld und Erweiterung Indus- trie- und Gewerbegebiet Gotha-Süd

Vorlage: B 438/17

11.8. Wahl der Schiedsleute für die Schiedsbezirke 1 und 2 für die Stadt Gotha für den Zeitraum 01.02.2018 bis 31.01.2023 Vorlage: B 431/17

Die Sitzungstermine werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gotha, den 10.01.2018 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachungen

Sitzungstermine der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Gotha Monat Februar 2018

Stadtplanungs-, Bau- und Umweltausschuss

Termin : 20.02.2018

Ort/Raum: Neues Rathaus, Saal, Ekhofplatz 24, Gotha Beginn: 17.00 Uhr

Tagesordnung: nicht öffentlich Sozial-, Sport- und Kulturausschuss Termin: 21.02.2018

Ort/Raum: Neues Rathaus, Saal, Ekhofplatz 24, Gotha Beginn: 17.00 Uhr

Tagesordnung: nicht öffentlich

Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Termin: 22.02.2018

Ort/Raum: Neues Rathaus, Saal, Ekhofplatz 24, Gotha Beginn: 17.00 Uhr

Tagesordnung: nicht öffentlich

Die Sitzungstermine werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

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Seite 4 · Rathaus-Kurier · Nr. 1/2018 · 18. Januar 2018 Amtlicher Teil

Amtliche Bekanntmachung

der Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge gem. § 17 Thüringer Kommunalwahlgesetz Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Gotha

Es werden alle Parteien, Wählergruppen sowie Einzelbewerber i. S. v.

§ 24 Abs. 4, Satz 2 ThürKWG i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 1 ThürKWG, § 17 ThürKWO, die sich an der Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Go- tha am 15. April 2018 beteiligen möchten, aufgefordert, ihre Wahl- vorschläge schriftlich bis spätestens 02. März 2018, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter der Stadt Gotha, Stadtverwaltung, Wahlbüro, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha, einzureichen.

1. In der Stadt Gotha wird am 15. April 2018 ein hauptamtlicher Ober- bürgermeister gewählt.

Zum hauptamtlichen Oberbürgermeister, der als Beamter auf Zeit auf die Dauer von sechs Jahren gewählt wird, ist jeder Wahlberech- tigte im Sinne der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet hat. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Nicht wählbar ist, wer am Wahltag das 65. Lebens- jahr vollendet hat. Zum hauptamtlichen Oberbürgermeister der Stadt Gotha kann auch ein Bewerber gewählt werden, der zur Zeit der Wahl seinen Aufenthalt nicht in der Stadt Gotha hat.

Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesre- publik Deutschland:

Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Re- publik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Helle- nische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Repu- blik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Kö- nigreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Kö- nigreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Kö- nigreich Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern.

Zum Oberbürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist zum Oberbürgermei- ster nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Lan- des geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des Oberbürgermeisters hat für die Zulassung zur Wahl gegen- über dem Wahlleiter der Stadt Gotha eine schriftliche Erklärung ab- zugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffi zieller Mit- arbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Na- tionale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusam- mengearbeitet hat; er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Lan- desamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in ein Be- amtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Be- stimmungen nicht fehlt (§ 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG).

1.1 Wahlvorschläge für die Wahl des Oberbürgermeisters können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wählergrup- pen und Einzelbewerbern eingereicht werden.

Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.

Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in einem Wahl- vorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung

schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Par- tei oder Wählergruppe ist.

Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Na- men und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergrup- pe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeich- nung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterschei- dung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvor- schläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen die Unterschriften von zehn Wahlberech- tigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfach- unterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig.

In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unter- zeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellver- treter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvor- schlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlge- setz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Er- klärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzuneh- men. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauf- tragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter der Stadt Gotha abberufen und durch andere er- setzt werden.

1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung enthalten:

a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift

des Bewerbers,

c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe

ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift.

Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als Anlage beizufügen:

a) die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürKWO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den Wahlvorschlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvor- schlag aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium für Staatssi- cherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte einverstanden ist so- wie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenver- hältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestim- mungen nicht fehlt,

b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung,

c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach § 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG,

d) eine Bescheinigung der Gemeinde seiner Hauptwohnung über die Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 22 zur ThürKWO, wenn die Hauptwohnung nicht in der Gemeinde ist, in der er sich bewirbt.

1.3 Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die Unter- schriften von mindestens fünfmal soviel Wahlberechtigten tragen, wie Stadtratsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 180 Unter- schriften).

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Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 1/2018 · 18. Januar 2018 · Seite 5

Bewirbt sich der bisherige Oberbürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich.

Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers ist als Anlage beizufügen:

Die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürKWO, dass er für dieselbe Wahl nicht in einem anderen Wahlvorschlag aufge- stellt ist, ob er mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zu- sammengearbeitet hat, dass er mit der Einholung der erforder- lichen Auskünfte einverstanden ist sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt.

Zusätzlich ist eine Bescheinigung der Gemeinde seiner Hauptwoh- nung über die Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 22 zur ThürKWO beizufügen, wenn die Hauptwohnung nicht in der Stadt Gotha ist, in der er sich bewirbt.

2. Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Bewer- ber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberech- tigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung ge- wählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versamm- lung ist vorschlagsberechtigt.

Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Ver- sammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen.

Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahl- berechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden.

Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen.

Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der Stadt Gotha an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versamm- lung vorschlagsberechtigt war und den Bewerbern Gelegenheit ge- geben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemes- sener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer sol- chen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zu- ständige Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.

3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht auf- grund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Gotha oder im Stadtrat der Stadt Gotha vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlbe- rechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal soviel Wahlberechtigten un- terstützt werden wie Stadtratsmitglieder zu wählen sind (insge- samt 144 Unterschriften).

3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Stadtrat ver- treten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahl- vorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal soviel Wahlberechtigten wie Stadtratsmitglieder zu wählen sind (insge- samt 144 Unterschriften). Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Stadtrat der Stadt Gotha oder im Kreistag des Landkreises Gotha aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbro- chen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvor- schlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner

Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlags- träger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thü- ringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Stadt Go- tha liegt, oder im Stadtrat vertreten ist.

3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Na- men einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war.

3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungs- unterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Stadtverwaltung Gotha bis zum 12. März 2018, 18.00 Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzu- tragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter der Stadt Gotha mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienst- zeiten der Stadtverwaltung Gotha

Montag von 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag von 13:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Freitag von 09:00 – 12:00 Uhr

sowie am Montag den 12. März 2018 von 09:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 18:00 Uhr im Dienstzimmer 113, Rathaus, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha ausgelegt.

Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, den Eintragungs- raum bei der Stadtverwaltung aufzusuchen, erhalten auf Antrag ei- nen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall da- durch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvor- schlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Per- son hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungs- scheins vorliegen.

Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlos- sen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden.

3.4 Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die er- forderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls vom Wahlleiter der Stadt Gotha mit einer Liste zur Lei- stung der noch erforderlichen Unterschriften (Anlage 7a zur ThürK- WO) verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvor- schlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3 gelten entspre- chend.

4. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 02. März 2018 bis 18.00 Uhr ein- gereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Stadt Gotha Stadtverwaltung, Wahlbüro, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha, einzureichen.

Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 02. März 2018 bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftrag- ten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeich- ner des Wahlvorschlags oder durch schriftliche Erklärung des Ein- zelbewerbers zurückgenommen werden.

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Seite 6 · Rathaus-Kurier · Nr. 1/2018 · 18. Januar 2018 Amtlicher Teil

5. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingerei- cht, so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Be- werber durchgeführt.

6. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Stadt Gotha unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens am 12. März 2018 bis 18.00 Uhr behoben sein. Am 13. März 2018 tritt der Wahlausschuss der Stadt Gotha zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer Kom- munalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung ge- stellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind.

Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit nach der Zulas- sung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so fi ndet die Wahl nicht statt.

7. Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder in der Thüringer Kom- munalwahlordnung vorgesehenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, einen gesetz- lichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine Wiedereinset- zung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen (§ 37 Abs. 2 Thür- KWG).

8. Der Zugang rechtsverbindlicher elektronischer Kommunika - tion im Sinne des § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) ist nicht eröffnet. Die E-Mailadressen der Stadtver- waltung Gotha stellen kein Postfach im Sinne der gesetzlichen Be- stimmungen für den Schriftverkehr dar, der nach geltendem Recht der Schriftform bedarf. Dies ist auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich und gilt insbesondere auch für fristgebundene An- träge und Erklärungen im Zusammenhang mit Wahlen. Ein Infor- mationsaustausch über diese E-Mailadressen ist daher unver- bindlich und erfüllt keine rechtlich vorgeschriebenen Formerfor- dernisse.

9. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

Gotha den 16.01.2018 gez. Langenhan

Wahlleiter der Stadt Gotha

Amtliche Bekanntmachung

Aufruf an alle Parteien und Wählergruppen zur Benennung wahlberechtigter Mitglieder zum Zwecke der Besetzung des Wahl- ausschusses für die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Gotha

und der Wahlvorstände für die Kommunalwahl am 15.04.2018 Zur Durchführung der Kommunalwahl sind ein Wahlausschuss und 46 Wahlvorstände für die Stadt Gotha zu bilden.

I. Die Parteien und Wählergruppen werden aufgerufen, mir bis zum 22.02.2018 je einen Beisitzer und einen Stellvertreter zur Besetzung des Wahlausschusses zu benennen.

Bitte beachten Sie, dass Bewerber, Beauftragte für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter sowie die Leiter einer Aufstellungsversammlung für die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Gotha nicht Beisitzer im Wahlausschuss sein können.

Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und vier in der Stadt Gotha wahlberechtigten Bürgern als Beisitzer. Für jeden Beisitzer ist ein Stellvertreter zu berufen.

Bei der Auswahl der Beisitzer und der Stellvertreter für den Wahlaus- schuss sind nach Möglichkeit die Parteien und die Wählergruppen in der Reihenfolge der bei der letzten Stadtratsratswahl erhaltenen Stimmen- zahl zu berücksichtigen und die von ihnen rechtzeitig vorgeschlagenen Wahlberechtigten zu berufen. Die Benennung erfolgt durch die Parteien und Wählergruppen schriftlich unter Angabe des Namens, Vornamens,

Freiwillige gesucht

Bewerbung für das Schöffenamt ab 2019 bis zum 10.03.2018 möglich

Die Amtsperiode der Schöffen im Freistaat Thüringen läuft am 31.12.2018 aus.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die für eine fünfjährige Amtspe- riode in der Strafgerichtsbarkeit bei den Amts- und Landgerichten ihres Wohnsitzbereiches in der Hauptverhandlung mitwirken. Sie sol- len ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Urteilsfi ndung einbringen.

Eine juristische Ausbildung ist hingegen nicht erforderlich. Notwendig sind allerdings soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen, logisches Denkvermögen und Menschenkenntnis, um das Amt gut ausfüllen zu können. Schöffen stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unpartei- lichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und die notwendige körperliche Eignung für den erfor- derlichen Sitzungsdienst. Schöffen sind Teil der Rechtsprechung und erfüllen eine wichtige Aufgabe im Rechtsstaat. Das Schöffenamt bie- tet eine gute Möglichkeit, sich ehrenamtlich in unser Gemeinwesen einzubringen.

Für die am 01.01.2019 beginnende fünfjährige Amtszeit sind die Wahlen im September 2018 durchzuführen. Für deren Vorbereitung sind bis zum 15. Juni 2018 von den Städten und Gemeinden Vorschlagslisten mit Be- werbern für das Amt eines Schöffen oder Hilfsschöffen aufzustellen.

Die Stadt Gotha hat in der Vergangenheit mindestens 21 Personen für die Wahl zum Haupt- oder Hilfsschöffen in die Vorschlagsliste für den Amtsgerichtsbezirk Gotha aufzunehmen.

Grundsätzlich kann jeder Deutsche im Alter zwischen 25 und 70 Jahren Schöffe werden. Eine besondere Qualifi kation wird grundsätzlich nicht vorausgesetzt. Vom Amt ausgeschlossen sind Personen, die durch einen Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstra- fe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind. Ausgeschlossen sind ebenfalls Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Äm- ter zur Folge haben kann. Nicht zum Schöffen berufen werden sollen Per- sonen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind. Weiterhin scheidet ein Schöffenamt für alle Personen aus, die die Geburtsdatums, der Wohnanschrift und der Telefonnummer des Betref- fenden. Entsprechende Bereitschaftserklärungen können durch die Par- teien und Wählergruppen von der Stadtverwaltung Gotha, Wahlbüro, Hauptmarkt 1 in 99867 Gotha bezogen werden.

II. Die Parteien und Wählergruppen werden aufgerufen, mir bis zum 01.03.2018 wahlberechtigte Mitglieder zur Mitarbeit in einem Wahl- vorstand zu benennen.

Die Benennung erfolgt durch die Abgabe entsprechender Bereitschafts- erklärungen, die durch die Parteien und Wählergruppen von der Stadt- verwaltung Gotha, Wahlbüro, Hauptmarkt 1 in 99867 Gotha bezogen werden können.

Bitte beachten Sie, dass Bewerber, Beauftragte für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter sowie Leiter einer Aufstellungsversammlung für die Wahl des Oberbürgermeisters oder einer gleichzeitig stattfi ndenden Kommunalwahl (Wahl des Landrates des Landkreises Gotha) nicht Mit- glied des Wahlvorstandes sein können.

Die Stadt Gotha ist in 40 Stimmbezirke und 6 Briefwahlbezirke einge- teilt. Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzen- den, seinem Stellvertreter und weiteren drei bis sieben Wahlberech- tigten.

Bei der Auswahl der Mitglieder der Wahlvorstände sind nach Möglich- keit die Parteien und Wählergruppen in der Reihenfolge der bei der letz- ten Stadtratswahl erhaltenen Stimmenzahl zu berücksichtigen und die von ihnen rechtzeitig vorgeschlagenen Wahlberechtigten zu berufen.

Gotha den 16.01.2018 gez. Langenhan

Wahlleiter der Stadt Gotha

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Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 1/2018 · 18. Januar 2018 · Seite 7

deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögens- verfall geraten sind.

Für den Zeitraum ab 1. Januar 2019 werden jetzt Bürgerinnen und Bürger gesucht, die Interesse an diesem verantwortungsvollen Ehrenamt in der Thüringer Justiz haben.

Es können Vorschläge von jedermann und von Vereinigungen jeder Art gemacht werden, z. B.:

– Vorschläge der Fraktionen des Stadtrates,

– Vorschläge von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden, Organisa- tionen der kirchlichen und sozialen Arbeit, Sportvereinen, Umweltor- ganisationen und Parteien

– Personen können sich auch selbst vorschlagen.

Die Vorschläge müssen Geburtsname, Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf enthalten.

Die Vorschläge reichen Sie bitte schriftlich, per Fax oder auch persönlich bei der Stadtverwaltung Gotha, Abteilung 012, Hauptmarkt 1, 99867 Go- tha, Fax 03621/222-409 bis zum 10.03.2018 ein. Formulare hierzu fi nden Sie unter http://www.thueringen.de/mam/th4/justiz/schoeffenwahl/

ib_schoeffe.pdf oder an den Infotheken der Rathäuser.

Nähere Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie beim Sie beim Bundesverband ehrenamtlicher Richter und Richterinnen e.V. unter www.schoeffen.de und beim Thüringer Justizministerium unter http://

www.thueringen.de/th4/justiz/ll/ehrenamt/schoeffen

Auskünfte werden bei der Stadtverwaltung Gotha, Abteilung 012, Haupt- markt 1 und telefonisch unter 03621/222-343 erteilt.

Achtung Zahlungstermin!

Die Grund- und Hundesteuer sowie Straßenreinigung (Quartalszah- ler) und die Gewerbesteuervorauszahlung für das I. Quartal 2018 (Ja- nuar bis März 2018) sind bis zum 15.02.2018 fällig.

Wir bitten alle Zahlungspfl ichtigen bei Überweisungen und Einzah- lungen ihre Steuer- bzw. Gebührennummer anzugeben.

Bankverbindung: IBAN: DE94 8205 2020 0750 0450 00; BIC: HELA- DEF1GTH

Bei erteilter Abbuchungserlaubnis ist auf ausreichende Kontode- ckung zu achten. Durch Rückbuchung entstehende Bankgebühren sind vom Zahlungspfl ichtigen zu erstatten. Geänderte Bankverbin- dungen teilen Sie bitte mindestens 2 Wochen vor Fälligkeit der Abt.

Stadtkasse mit (weigelt.stadtkasse@gotha.de , Tel. 03621/222-211).

Bitte überprüfen Sie Ihre Daueraufträge.

Bei erteilter Abbuchungserlaubnis müssen Daueraufträge bei Ihrer Bank gelöscht werden, damit es nicht zu Doppelzahlungen kommt.

Bitte achten Sie darauf, dass die Fälligkeit 15.02. in den meisten Fäl- len betragsmäßig von den anderen Fälligkeiten (15.05., 15.08, 15.11.) abweicht. Eine einfache und bequeme Möglichkeit ist das Lastschrift- einzugsverfahren. Hierbei übernimmt die Stadtkasse die Verantwor- tung für einen pünktlichen Zahlungseingang. Ein entsprechender Vor- druck (SEPA-Lastschriftmandat) fi ndet sich unter http://www.gotha.

de/rathaus-politik/buergerservice/formulare.html. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abt. Stadtkasse (Tel. 03621/222-211).

Ernst

Abteilungsleiterin Stadtkasse

Einladung zur Einwohner- versammlung für alle Stadt-

teile und für alle Ortsteile

Die Einwohnerversammlung für alle Stadtteile und für alle Ortsteile gemäß § 15 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt Gotha, fi ndet am Mittwoch, dem 31.01.2018 von 17.30 bis ca. 19.30 Uhr im Bürgersaal des hi- storischen Rathauses, am Hauptmarkt 1, in Gotha statt.

Tagesordnung:

1. Informationen des Oberbürgermeisters über Stadt-Ortsteilan- gelegenheiten

2. Informationen zur Entwicklungsperspektive in der Parkstraße 3. Informationen zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept Gotha 2030+

4. Beantwortung von Bürgeranfragen

Einwohner der Stadt Gotha und der Ortsteile können ihre Anfragen bis spätestens zum Donnerstag, dem 25.01.2018, schriftlich bei der Stadtverwaltung Gotha, Büro des Oberbürgermeisters, Haupt- markt 1, 99867 Gotha einreichen. Anfragen können auch per E-Mail an ob-assistentin@gotha.de oder per Fax an 03621/222-245 ge- sandt werden.

Die Stadt Gotha sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Sachbearbeiter/in Stadtgrün

befristet für 2 Jahre gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG.

Nähere Informationen zur Stellenausschreibung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.gotha.de (Aktuelles/Ausschrei- bungen/Stellenausschreibung).

Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 12. Februar 2018 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Perso- nalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Entwicklungsperspektive für das Areal an der Parkstraße

Seit vielen Jahren ist die ca. 8,5 ha große und sehr funktionsarme Fläche zwischen der Parkstraße und den Gleisanlagen als deutlicher städte- baulicher Missstand wahrnehmbar. Nach Aufgabe der Produktionsstät- ten und Rückbau der Gleisanlagen haben sich bisher keine dauerhaften Nutzungen in größerem Rahmen etabliert. Insbesondere aufgrund sei- ner Lagegunst zum Hauptbahnhof und der damit verbundenen überre- gionalen Anbindung über den Thüringer ICE-Knoten handelt es sich je- doch um einen Standort mit hohem Entwicklungspotenzial. Weitere Chancen ergeben sich aus der Nähe zum Stadtzentrum, dem Schloss- park, zu Nahversorgungs- und Bildungseinrichtungen, dem Gewerbe- standort Südstraße sowie den hervorragenden ÖPNV-Bedingungen.

Der Stadt Gotha bietet sich die Möglichkeit, neue Nutzungen hierher zu lenken. Voraussetzung ist ein realistisches, stufenweise realisierbares Rahmenkonzept. Um für das Gebiet eine zusammenhängende geord- nete städtebauliche Entwicklung vorzugeben, ist ein Konzept für die Ge- samtfl äche erforderlich, welche sowohl Nutzungsmöglichkeiten als auch städtebauliche Aspekte behandelt.

Aus den genannten Gründen hat die Stadt Gotha in Zusammenarbeit mit der LEG Thüringen und Fachgutachtern die Erarbeitung einer Rahmenpla- nung in Angriff genommen. Durch das mit der städtebaulichen Vertiefung beauftragte Büro für Urbane Projekte aus Leipzig ist die Entwicklungsper- spektive Parkstraße erarbeitet worden. Diese sieht mittel- bis langfristig die Entwicklung eines gemischt genutzten urbanen Quartiers vor.

Durch die Darstellung der Entwicklungsabsichten der Stadt Gotha soll es möglich werden, Eigentümerinteressen zu koordinieren und Inve- storeninteresse zu wecken. Zudem bildet sie die Grundlage der weite- ren Bauleitplanung.

Das Ergebnis der Planung wird im Rahmen der Einwohnerversammlung des Oberbürgermeisters am Mittwoch, den 31.01.2018 um 17:30 Uhr, im Bürgersaal des Historischen Rathauses, vorgestellt. Interessierte Bür- ger und Bürgerinnen sind herzlich eingeladen.

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Seite 8 · Rathaus-Kurier · Nr. 1/2018 · 18. Januar 2018 Nichtamtlicher Teil

5. Sozialbau im Klaus-Törpe-Sportpark Der Klaus-Törpe-Sportpark zählt zu den wich- tigsten Sportstätten der Residenzstadt. Dort wird im Jahr 2018 ein neuer Sozialbau mit Um- kleideräumen sowie sanitären Einrichtungen für die Sportlerinnen und Sportler der Stadt Gotha entstehen.

6. Wohnungsbau in der Innenstadt Im Jahr 2018 wird sich die Baulücke in der Sieb- leber Straße schließen, wo die Baugesell- schaft Gotha die August-Köhler-Wohnanlage entstehen lässt. Modernes und barrierefreies Wohnen in der Gothaer Innenstadt auf histo- rischen Grundstücken und nahes soziales Mit- einander sind der Grundpfand der dortigen er- folgreichen Entwicklung.

7. Neues Feuerwehrfahrzeug

In Umsetzung des vom Stadtrat Gotha beschlos- senen Feuerwehrkonzeptes wird die Freiwillige Feuerwehr Gotha-Boilstädt in diesem Jahr zu- sätzlich ein neues Feuerwehrfahrzeug als Mann- schaftstransportwagen erhalten.

8. Spiellandschaft in Gotha-Sundhausen Im Rahmen der Dorfentwicklung des Stadt- teiles Gotha-Sundhausen wird im Jahr 2018 die Sanierung des Angers fortgesetzt. Als nächster Bauabschnitt wird ein Spielplatz entstehen, der in Form eines Dschungels angelegt wird.

Sundhausen erhält somit einen sehr attrak- tiven Ortsmittelpunkt, wie es diesen in der 1200-jährigen Geschichte noch nie gegeben hat, gleichzeitig werden Schulstandort und Ju- gendzentrum aufgewertet.

9. Städtepartnerschaftsjubiläen mit Gastonia und Salzgitter

Im Frühjahr steht das 25-jährige Jubiläum der Städtepartnerschaft mit dem amerikanischen Gastonia im Fokus der Öffentlichkeit. Alle Schüler, die diesen Austausch bisher erlebten, werden eingeladen. Im KunstForum wird eine Ausstellung des Schiele-Museums Gastonia und der Museumslöwen Gotha e.V. gezeigt.

Das 30-jährige Partnerschaftsjubiläum nach Salzgitter wird seinen Höhepunkt haben mit einer gemeinsamen musikalischen Veranstal- tung im Herbst.

10. Hochkarätige Literatur mit

Dr. Sigrid Damm und Kathrin Schmidt Im Monat März fi nden jeweils zwei literarische Matineen statt, die von zwei großartigen Schriftstellerinnen bestritten werden, die bei- de untrennbar mit ihrer Geburtsstadt Gotha verbunden sind. Am 11. März und am 18. März, lädt die Stadtbibliothek „Heinrich Heine“ herz- lich zu diesen Matineen ein. Gothas Ehrenbür- gerin Dr. Sigrid Damm wird am Sonntag, dem 11. März 2018, ihren neuen Roman „Im Kreis treibt die Zeit“ in einer Deutschlandpremiere bundesweit der Öffentlichkeit präsentieren. Im Mittelpunkt des Romans steht ihre Heimat- stadt Gotha. Kathrin Schmidt, die im März ei- nen runden Geburtstag feiert, wird am Sonn- tag, dem 18. März 2018, ihren neuen Gedicht- band vorstellen.

11. Zweihundert Jahre Berufsausbildung in Deutschland

Die Berufsausbildung ist eine der wichtigsten Säulen im Leben eines Menschen, das erkann- te vor genau 200 Jahren der Gothaer Kaufmann Ernst Wilhelm Arnoldi und gründete die erste deutsche Handelsschule, die am Beginn der dualen Berufsausbildung in Deutschland steht. Mit einer Tagung im Gothaer Rathaus wird die Stadt Gotha an diesen Meilenstein der Wirtschafts-, Sozial- und Bildungsgeschichte in Deutschland erinnern.

12. Erstmals eine Tagung der Conrad- Ekhof-Städte

Bereits am 15. Januar trafen sich in Gotha alle Städte Deutschlands, in denen der „Vater der deutschen Schauspielkunst“ wirkte, um darüber zu beraten, wie der 300. Geburts- tag des genialen Mimen im Jahr 2020 be- gangen werden kann. Man beriet über ge- meinsame Aktionen, aber auch über einen Theaterkalender, der alle Ekhof-Veranstal- tungen bündelt.

13. Bau der Friedrichstraße

Sie ist die Magistrale im Herzen der Stadt Go- tha, verbindet den Arnoldiplatz mit der Bahn- hofstraße, sozusagen der Broadway der Resi- denz – die Friedrichstraße. Ab 1. März wird hier gebaut, es kommt zu Verkehrseinschrän- kungen, aber im November 2018 ist alles vor- bei und kaum noch jemand kann sich erinnern, an diese gewaltige Baumaßnahme mit Kanal- verlegung, Gleisbauarbeiten der Straßenbahn und neuen Bürgersteigen.

14. Friedensbotschaften aus Gotha

Gotha hat sich als Stadt des europäischen Frie- dens einen Namen erworben und so wird es im Jahr 2018 mehrere Aktionen geben, mit denen die Friedensbotschaft aus Gotha deutlich wird.

So kommt es mit einer Laudatio von Bundes- präsident a. D. Joachim Gauck am 19. April zur Verleihung des Preises „Der Friedenstein“

durch die Kulturstiftung Gotha an den österrei- chischen Bundespräsidenten a. D. Dr. Heinz Fischer. Das „Gothaer Friedensgespräch“ wird am 18. September im Gothaer Kulturhaus die Menschen einen, wenn dort der bekannte Historiker Guido Knopp zum Thema „Das 20. Jahrhundert – Eine Bilanz“ sprechen wird.

Einen Höhepunkt des Gedenkens markiert der 9. November, an dem im Gothaer Kulturhaus eine Gedenkveranstaltung zum 80. Jahrestag der Pogromnacht mit der Schauspielerin Iris Berben und dem Pianisten Benjamin Moser stattfi nden wird.

15. Citymanagement und Belebung der Gothaer Innenstadt

Durch das Referat für Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung Gotha wird das Arbeits- gebiet Citymanagement neu aufgebaut. In en- ger Zusammenarbeit mit dem Gewerbeverein Gotha sollen hier Anstöße für eine noch bes- sere Entwicklung der Innenstadt gebündelt werden. Neben der Unterstützung der ortsan- sässigen Händler und einer gezielten Ansied- lungspolitik für kleine Läden, werden auch die Impulse zur Sprache kommen die vom dreitägigen Gothardusfest, von „Gotha glüht“,

einem neuen Rummel in der Innenstadt sowie vom Gothaer Weihnachtsmarkt zur Belebung der zentralen Funktionen der Innenstadt aus- gehen.

16. Starke Impulse im Barocken Universum

Mit der Jahresausstellung „Gotha vorbildlich!“

wird die Stiftung Schloss Friedenstein wieder einen Augenschmaus für alle Einheimischen und Touristen anbieten. Der Stiftung kommt seit Jahren eine enorme Bedeutung in der Bün- delung touristischer Ströme bei, denn es ist in Gotha gelungen, touristische Investitionen in Wirtschaftskraft umzuwandeln, was sich ins- besondere 2017 im Anstieg der Hotelbettenbe- legung zeigte. Doch nicht nur Ausstellungen und Barockfest sollen die Besucher 2018 lo- cken. Initiiert von der Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach und der KulTourStadt Gotha GmbH werden zweimal – vom 8. bis 10.06. und vom 31.07. bis 2.09. – zum „Friedenstein Open Air“ international bekannte Künstlerinnen und Künstler in Europas größte frühbarocke Schlossanlage auftreten.

17. Gotha zum Altenburger Bauernreiten Es war der gemeinsame Landesvater Herzog August von Sachsen-Gotha-Altenburg, der im Jahr 1818 erstmals seine Residenz Altenburg besuchte. Um ihm zu imponieren, boten die Al- tenburger alles auf was sie hatten – besonders den Festzug des Altenburger Bauernreitens, der in diesem Jahr sein 200-jähriges Jubiläum feiert. Am 7. Oktober 2018 wird deshalb eine Buslinie eingerichtet, die nur an diesem Tage nach Altenburg fährt, damit viele Gothae- rinnen und Gothaer dem großen Festzug bei- wohnen können, an dem auch einhundert hi- storisch kostümierte Gothaerinnen und Go- thaer mitwirken werden.

18. Startschuss für die Sanierung des Hauptmarktes

Die denkmalgerechte Sanierung des Gothaer Hauptmarktes und dessen Entwicklung zu einem Verweilort in der Stadt in den nächsten Jahren begann am 11. Januar 2018 mit der er- sten Bürgerversammlung und einer intensiven Unterichtung der Bürgerinnen und Bürger im Bürgersaal des Rathauses. Bis zum Jahr 2021/22 soll der Hauptmarkt von der Pferde- tränke bis zum Schellenbrunnen fertiggestellt werden.

Wer nun denkt, dass es nur diese 18 wichtigen Ereignisse geben wird, der sollte einen kurzen Blick in die alljährlich erstellten Jahreschro- niken werfen um zu sehen, dass viel mehr im Lauf eines Jahres passiert. „Wir können private Initiativen am Prinzenpalais, der Hauptpost, an der Güldenen Aue oder in der Gartenstraße nicht voraussehen, wir wissen aber zum Bei- spiel, dass wieder ein „Gothaisches Jahrbuch“

erscheinen wird, dass wir Straßen reparieren und Radwege bauen, dass es viele spannende Veranstaltungen geben wird und hoffentlich interessante Gäste nach Gotha kommen, um deren Visite wir uns seit Jahren bemühen“ so Oberbürgermeister Knut Kreuch bei der Vor- stellung seiner Eckpunkte des Jahres 2018.

Man darf gespannt sein.

– Fortsetzung von Titelseite –

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Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 1/2018 · 18. Januar 2018 · Seite 9

Herzliche Glückwünsche allen Jubilaren

des kommenden Monats, besonders jedoch

zum 70., 75., 80., 85., 90., 95. und ab dem 100. Geburtstag:

01.02. Gisela Aschenbach (85), Kurt Bessert (85), Rainer Hötzel (70), Helga Miethe (80), Günter Siebrandt (70), Udo Trümper (75);

02.02. Egon Bauer (85), Ursula Hägner (80), Linda Höll (90), Agnes Neumann (90), Brigitte Riedel (80), Elke Strümpfel (70); 03.02. Christa Andreß (80), Margit Daniel (80), Beate Krech (75), Jochen Krüger (70), Jürgen Lang (70);

04.02. Edeltraud Fritsche (75), Horst Hart- mann (90), Ingrid Hebler (80), Edith Raschke (95), Wolfgang Reinhard (85), Georg Stötzer (75), Bernd Ulrich (75); 05.02. Busso Ahrendt (75), Manfred Hähnlein (85), Rüdiger Klauer (75), Rosemarie Schachtschabel (70), Han- nelore Wildt (80), Viorica Craciun (80); 06.02.

Elke Girnus (75), Hartmut Glaß (70), Rolf König (75), Nikolaj Ponomarev (70), Dieter Riemann (70), Hanna Pleil (90); 07.02. Erika Treuer (75);

08.02. Renate Böhm (75), Klaus Eisenschmidt (70), Erika Lehnert (75), Heinz Leonhardt (80), Edeltraud Oschmann (75), Ursula Pudack (85), Brigitte Räpple (85), Peter Stödtler (70), Han-

nelore Erika Strube (75); 09.02. Ingrid Netz (80), Rolf Reichardt (85), Lilli Schramm (75);

10.02. Elke Eichhorn (75), Klaus Guckenburg (80), Diethard Mohr (75), Christa Schmidt (80);

11.02. Konrad Schlott (75); 12.02. Doris Loose (75), Wally Sager (80), Inge Storch (75), Wal- traut Vogel (80), Wolfgang Worsch (70); 13.02.

Hans-Joachim Kalensee (75), Maria Schmidt (80), Joachim Thiel (75), Hilda Tippmann (85);

14.02. Hildegard Flauger (90), Jürgen Köbis (70), Gerd Reichenbach (85); 15.02. Rudolf Nitz (80), Siegfried Petzoldt (80), Susanne Schädel (80), Heino Geestmann (70), Helene Tondar (90); 16.02. Kurt Bender (85), Erich Händel (90); 17.02. Heinz Buchhardt (80), Sigrid Grie- bel (70), Ingrid Schwalbe (70), Renate Sterz (75); 18.02. Elfriede Hose (85), Elke Passlack (75), Walter Schulze (75), Bernd Matthes (70), Rolf Werner Hofmann (75); 19.02. Franz-Peter Müller (75), Joachim Schultz (80), Karin Schwe- da (75); 20.02. Dietrich-Eckardt Fitzenräuter (70), Margarethe Haustein (95), Hilmar Kalbe

(80), Peter Neu (80), Harry Schellhorn (90), Helmut Schmidt (80), Gisela Thunich (85), Hannelore Elsa Manzke (75); 21.02. Karin He- laß (75), Horst Körber (85), Klaus-Peter Prenzel (75), Harald Rädle (70), Ehrenfried Wabersich (85); 22.02. Hubert Alban (80), Theresia Basler (95), Ingrid Jung (75), Hartmut Munk (70), Axel-Michael Olscha (70); 23.02. Karin Eich- horn (70), Herbert Kampe (80), Winfried Kramer (70), Dieter Vollrath (80); 24.02. Helga Hunger (75), Günter Wolf (80), Erwin Liebau (85); 25.02. Gisela Amling (85), Monika Frey (75), Heidemarie Güthert (75), Gerhard Pehlert (80), Betina Rohrbach (70), Rosmarie Sücker (80), Annemarie Kleinert (95); 26.02. Helga Heerda (90), Rosemarie Krieger (70), Rolf- Dieter Ludewig (75), Barbara Thomas (75), Horst Wagner (75); 27.02. Frank Lehmann (75), Inge Löwe (85), Helga Schindler (80);

28.02. Regina Kopp (70), Karin Manthei (70), Erika Möller (80), Gerhild Weber (75), Viktor Landis (70)

Neue Tanztermine im Gustav-Freytag-Treff

Das neue Jahr fängt sportlich an. Und damit es nicht bei den guten Vorsätzen bleibt, bietet die Baugesellschaft Gotha mbH gleich mehrfach Möglichkeiten an, im Gustav-Freytag-Treff, Clara-Zetkin-Str. 31a, das Tanzbein zu schwin- gen. Die Veranstaltungen beginnen 14:00 Uhr.

Beliebte Musikstücke aus der Schlagerwelt, Ohrwürmer aus den 70ern und Stimmungs- lieder werden gespielt, vom Foxtrott bis zum Walzer ist alles dabei. Der Eintritt kostet 4 €. Das Team des Treffs verwöhnt Sie mit Kaffee und Kuchen sowie einem kleinen Abendbrot-

Snack zu verträglichen Preisen. Folgende Ter- mine stehen zur Auswahl bereit: 25.01.2018 mit Jürgen Vockrodt; 08.02.2018 Fa- schingstanz mit dem Behringer; 22.02.2018 mit Svend Walter; 08.03.2018 mit Rumen Roschmanow; 22.03.2018 mit dem Behringer Genießen Sie in geselliger Runde ein paar schöne Stunden und denken Sie daran: Tanzen ist die beste Medizin um Herz und Hirn fi t zu halten. Telefonische Anmeldungen (03621) 22 37 61 nimmt Jutta Michel ab dem 15. Januar 2018 gern entgegen.

Gratulation zu Ehejubiläen

Mithilfe der Bürger/innen erwünscht

Oberbürgermeister Knut Kreuch gratuliert seit seinem Amtsantritt im Jahr 2006 zu 60, 65 und 70 Jahren Ehe der in Gotha wohn- haften Ehepaare. Seit Mai 2009 werden so- gar kleine Feiern zu Goldenen Hochzeitsjubi- läen im Historischen Rathaus ausgerichtet.

Die Überraschung und Freude der Jubilare ist jedes Mal deutlich zu spüren. Jedoch gibt es auch heute noch Ehepaare, dessen Hoch- zeitsdatum nicht bekannt ist. Dies hat ver- schiedene Ursachen. Daher ist die Stadtver- waltung auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Alle vor 1990 verheira-

teten Paare werden gebeten, mit der Eheur- kunde im BürgerBüro der Stadtverwaltung das Ehedatum eintragen zu lassen. Gern kann auch zuerst in der Abteilung Senioren unter 03621/222-246 nachgefragt werden, ob das Datum bereits erfasst ist. Dies verhindert Ent- täuschungen, wenn zum Hochzeitstag kein Glückwunsch oder persönlicher Besuch er- folgt. Oberbürgermeister Knut Kreuch und die Stadtverwaltung danken für die Mithilfe.

Öffnungszeiten BürgerBüro: Mo bis Do 9:00 bis 18:00 Uhr, Fr 9:00 bis 13:00 Uhr, Sa 10:00 bis 12:00 Uhr

Graffi tiarbeit 2017

Im Jahr 2017 wurden im Stadtgebiet 121 Schmie- rereien (2016: 160) festgestellt. Davon waren 11 an städtischen Objekten (2016: 23), diese wur- den fachgerecht entfernt. Die Kosten hierfür be- trugen insgesamt 5550,18 € (2016: 6450,13 €).

Im Jahr 2017 erfolgten regelmäßige Beratungen mit der Polizei, um Aktuelles und anstehende Projekte zu besprechen. Durch die Arbeitsgrup- pe Graffi ti der Stadtverwaltung wurden verschie- dene Projekte durchgeführt wie die Fertigstel- lung des Clubs in Gotha-Siebleben, der Arbeiten im Keglerheim und im Jugendzimmer in Gotha- Boilstädt, die Gestaltung der Bushaltestellen in der Weimarer Straße und der Ohrdrufer Straße.

Beim Gothardusfest war die AG mit einem eige- nen Stand präsent. In der Gothaer Seniorenaka- demie wurde ein aktionsreicher Vortrag gestal- tet, darüber hinaus Projekttage im Bretterbuden e. V. und der Oststadtschule durchgeführt.

Vornamenstatistik 2017

Im Jahr 2017 wurden vom Gothaer Standes - amt insgesamt 873 Geburten beurkundet. Das heißt, in Gotha erblickten 871 Kinder das Licht der Welt, 2 Kinder wurden nachbeurkundet. Bei den Vornamen nehmen „Ella“ und „Ida“ die Spitzenpositionen bei den Mädchennamen ein.

Bei den Jungen ist wieder „Paul“ auf den 1. Platz.

Bei den Mädchennamen wurden die Namen Ella und Ida je 8x vergeben. An zweiter Stelle rangieren gleich 4 Vornamen Emma, Hannah, Mia und Rosalie mit je 7x. Den 3. Rang belegen Elena, Emilia und Leni mit je 6x. Bei den Jungen- namen wurde der Name Paul 16x vergeben. An zweiter Stelle rangieren Ben und Theo (je11x).

Den dritten Rang teilen sich Emil und Oskar (je 10x). Von allen im Jahr 2017 in Gotha beurkunde- ten Kindern erhielten 557 einen Vornamen, 285 erhielten zwei und 23 Kinder drei Vornamen.

Rosenmontag im Gothaer Frauenzentrum

Am Montag, dem 12.2.2018, von 14.00 bis 17.00 Uhr, fi ndet im Gothaer Frauenzentrum Brühl 4, die traditionelle Faschingsfeier zum Rosenmontag statt. Wie immer haben sich die

ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen wieder eini- ge Überraschungen für die Gäste ausgedacht.

Um rechtzeitige Anmeldung wird aus Kapazi- tätsgründen gebeten.

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Seite 10 · Rathaus-Kurier · Nr. 1/2018 · 18. Januar 2018 Nichtamtlicher Teil

Weihnachtsstück des Oberbürgermeisters zum Nachlesen im Rathaus erhältlich

Nach der außerordentlich erfolgreichen Le- sung von Gothas Oberbürgermeister und sei- ner Familie am Heiligabend, sind noch einige wenige Hefte des 2017er Weihnachtsstückes

„Kohle gibt’s am Heiligabend“ an der Infothek des Historischen Rathauses erhältlich.

Das Heft kostet 4 €. Oberbürgermeister Knut Kreuch und die Stiftung Schloss Friedenstein werden die Eintrittsgelder und den Erlös der Hefte für einen wohltätigen Zweck stiften, der in Kürze vorgestellt wird.

Lottomittel für die Restaurierung eines historischen Feuerwehrfahrzeugs

Der Thüringer Innenminister Georg Maier über- gab am 5. Januar 2018 bei der Firma Wohner in Günthersleben-Wechmar, Lottomittel in Höhe von 2.000 Euro an den Stadtfeuerwehrverband Gotha e.V., zur Restaurierung eines histo- rischen Tanklöschfahrzeuges vom Typ TLF 15 H3A, Baujahr 1957.

Das Fahrzeug war von 1957 bis 1968 als Ein- satzfahrzeug im Kommando-Feuerwehr Gotha im Dienst, dann von 1968 bis 1980 als Einsatz- fahrzeug bei der Freiwilligen Feuerwehr Fried- richroda, bevor es von 1980 bis 1990 wieder als Einsatzfahrzeug zur Freiwilligen Feuerwehr Gotha kam. Seit 1990 ist es das Traditionsfahr- zeug der Gothaer Feuerwehr. Trotz einiger fort- laufender Reparaturen hat nun der Zahn der Zeit sehr an dem Fahrzeug genagt, so dass ei- ne größere Investition erforderlich ist, um das Fahrzeug auch weiterhin im Straßenverkehr fa- hren zu dürfen. Die Bremsen, eine umfang- reiche Instandsetzung der Elektrik und noch einige Dinge mehr stehen auf der Reparaturli- ste.

Der Stadtfeuerwehrverband Gotha e.V. möch- te sich im Rahmen seiner Aufgaben der Verant- wortung zum Erhalt dieses Fahrzeuges aus längst vergangenen Tagen stellen und hat da- für Eigenmittel in Höhe von rund 5.000 Euro

bereitgestellt. Da diese Mittel für die Repara- tur nicht ausreichen, hatte der Verein einen An- trag auf Lottomittel beim Thüringer Ministeri- um für Inneres und Kommunales in Höhe von 2.000 Euro gestellt. Mit der Übergabe der Mit- tel durch den Thüringer Innenminister kann die Fahrtauglichkeit des Fahrzeuges wieder herge- stellt und ein besonderer historischer Wert er- halten werden.

Von einem größeren Gothaer Unternehmen gibt es bereits die Zusage, dass sich dieses dann nach der Reparatur im Rahmen eines Lehrausbildungsprojektes um eine komplette Neulackierung kümmern wird.

Mikrozensuserhebung

Das Thüringer Landesamt für Statistik infor- mierte mit Schreiben vom Dezember 2017, dass im Jahr 2018 eine Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mi- krozensuserhebung) durchgeführt wird. Im gesamten Bundesgebiet wird monatlich eine 1 % Stichprobenerhebung erfolgen.

Die Erhebung erfolgt auf Grund des Gesetzes zur Durchführung einer Repräsentativstati- stik über die Bevölkerung und die Arbeits- marktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke sowie der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhe- bung über Arbeitskräfte. Alle Angaben unter- liegen dem Datenschutz gemäß Thüringer Datenschutzgesetz in der Fassung der Neu- bekanntmachung vom 13. Januar 2012 sowie dem Statistikgeheimnis gemäß § 16 BStatG.

Das Thüringer Landesamt für Statistik infor- mierte, dass Haushalte der Stadt Gotha zu dieser Statistik befragt werden. Die in die Be-

fragung einbezogenen Haushalte wurden mittels eines mathematischen Stichproben- verfahrens so ausgewählt, dass sie die Ge- samtheit der bundesdeutschen Haushalte repräsentieren. Den betreffenden Haushal- ten wird die bevorstehende Befragung schriftlich angekündigt. Um Kosten und Bela- stung gering zu halten, wird die Erhebung nur bei 1 % aller Haushalte durchgeführt. Damit realitätsnahe Aussagen über die gesamte Be- völkerung und das Erwerbsleben getroffen werden können, sind die ermittelten Werte im Rahmen der Auswertung entsprechend hoch- zurechnen.

Die 1% Erhebung ist also repräsentativ für die gesamte Bevölkerung. Jede fehlende Aus- kunft verringert die Zuverlässigkeit der Ergeb- nisse. Aus diesem Grunde hat der Gesetzge- ber für die Befragung Auskunftspfl icht festge- legt.

Durch die Teilnahme an der Befragung wird dazu beigetragen, dass ein richtiges und voll- ständiges Bild der Lebensverhältnisse in un- serem Land entsteht.

Vorabinformation

Vollsperrung Friedrichstraße

Im Jahr 2018 werden die komplexen Bau- arbeiten in der Friedrichstraße (Gleisbau durch die Thüringerwaldbahn und Stra- ßenbahn Gotha GmbH, Kanalbau durch den Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha- und Landkreisgemeinden, Verle- gung von Fernwärmeleitungen durch die Stadtwerke Gotha GmbH, Straßenbau durch die Stadt Gotha) fortgeführt.

Diese Arbeiten müssen unter Vollsper- rung der Friedrichstraße zwischen Mönchelsstraße und Helenenstraße durchgeführt werden.

Der voraussichtlich Bauzeitraum und die damit verbundene Vollsperrung erstreckt sich vom 1.3.2018 – 31.10.2018.

Hinsichtlich der Umleitungsführung wer- den Sie rechtzeitig in der Presse vor Be- ginn der Baumaßnahmen informiert.

Anlage:

schematische Darstellung Vollsperrung

(11)

Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 1/2018 · 18. Januar 2018 · Seite 11

Mehr Besucher des virtuellen Angebots der Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung Gotha ist seit 1997 mit ei- ner Internetseite virtuell und rund um die Uhr erreichbar. Unter „www.gotha.de“ können Bürgerinnen und Bürger sowie an Gotha inte- ressierte Internetnutzer umfangreiche Infor- mationsangebote zu verschiedenen Themen- bereichen nutzen und sich auf kurzem Wege mit den Ämtern der Stadtverwaltung in Verbin- dung setzen.

Im Jahr 2017 wurde die Internetseite www.go- tha.de von 358.434 (2016: 319.144) unter- schiedlichen Besuchern, insgesamt 575.064 mal (2016: 592.296 mal) aufgerufen. Auf die Seiten des umfangreichen Internetangebots wurde im Jahresverlauf 1,47 Millionen mal zuge- griffen. Die Internetseite erfreute sich insbeson- dere im März, im Mai und im September hoher Nachfrage. Das größte Interesse der Nutzer von

Stadtverwaltung Gotha Wahlbüro Hauptmarkt 1 99867 Gotha

Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen und Rückantwort, Rückgabe an nebenstehende Anschrift oder wenn möglich per Fax an 03621/222-409 Bereitschaftserklärung für die Mitarbeit im Wahlvorstand zur Kommunalwahl am 15. April 2018 und der eventuellen Stichwahl am 29. April 20181 Name, Vorname2Geburtstdatum Wohnanschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)Tel. privat Arbeitsstelle/Dienststelle (Angabe freiwillig)Tel. dienstlich Hiermit erkläre ich meine Bereitschaft zur Mitarbeit in einem Wahl- vorstand zu der am 15. April 2018 (und der Stichwahl ggf. am 29. April 2018) stattfi ndenden Kommunalwahl als Wahlvorsteher stellv. Wahlvorsteher Schriftführer Beisitzer UnterschriftDatum 1 Gem. § 49 Abs. 4 Thür. Kommunalwahlordnung sind die Wahlvorstände der ersten Wahl auch zur Durch- führung und zur Ermittlung des Ergebnisses der Stichwahl verpfl ichtet. 2 Oben genannte Daten werden ausschließlich für wahlorganisatorische Zwecke im Wahlbüro Gotha elek- tronisch gespeichert und verarbeitet. Sie unterliegen dem Thüringer Datenschutzgesetz.

Das Einsatzwahllokal soll in Wohnsitznähe sein. Nein Ja ggf. weitere Hinweise: Ich war bereits bei früheren Wahlen eingesetzt. Nein Ja

Kommunalwahlen 2018 – Wahlhelfer gesucht!

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, in die- sem Jahr fi ndet am 15. April 2018 (für eine ggf.

notwendige Stichwahl ist der 29.04.2018 vor- gesehen) die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Gotha und die Wahl des Landrates des Landkreises Gotha statt.

Für die Kommunalwahl werden Wahlhelfer für die Besetzung der Wahllokale in den Wahlbe- zirken der Stadt Gotha benötigt. Wenn Sie als Wahlhelfer in einem Wahllokal mitarbeiten wollen, senden Sie uns bitte die ausgefüllte Bereitschaftserklärung zu.

Bitte helfen Sie durch Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit in einem der 46 Wahlvorstände, diese Wahlen auch in Ihrem Sinne zum Erfolg zu führen. Wir brauchen Sie! Interessierte wahlberechtigte Bürger der Stadt Gotha mel- den sich bitte bis zum 06.03.2018 schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der Stadtver- waltung Gotha, Wahlbüro, Hauptmarkt 1 Zim- mer 113, 99867 Gotha, Tel. 222-343

Auf der Internetpräsenz der Stadt Gotha unter der Rubrik „Wahlen“ stellt Ihnen die Stadt Go- tha Informationen zur Kommunalwahl im Jahr 2018, aber auch zu den anderen Wahlen auf Bundes- und Landesebene, die Wahlgebiet- seinteilung, Wissenswertes zu den gesetz- lichen Vorschriften sowie aktuelle Informatio- nen zu den einzelnen Wahlen zur Verfügung.

So können Sie auf diesen Seiten auch die amt- lichen Bekanntmachungen der Stadt Gotha zur Kommunalwahl 2018 einsehen.

Ebenso können Sie sich dort künftig auch über das Thema Wahlen informieren, später ist

dann auch über diese Plattform der Online- Wahlscheinantrag möglich. Bei Fragen zu den Wahlen allgemein sowie zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl wenden Sie sich bitte über die folgenden Informationswege an das Büro des Wahlbeauftragten.

Stadtverwaltung Gotha, Wahlbüro, Haupt- markt 1, 99867 Gotha, Tel. 03621/222-240

oder -343, Fax 03621/222-409 E-Mail: wahlen@gotha.de

Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Unter- stützung.

Mit freundlichem Gruß M. Langenhan Wahlleiter

Förderer tragen seit acht Jahren

das Deutsche Versicherungsmuseum „Ernst Wilhelm Arnoldi“

Es ist schon unglaublich, doch die Stadt Gotha hat es geschafft, dass seit dem 1. Juli 2009 das deutsche Versicherungsmuseum „Ernst Wil- helm Arnoldi“ ausschließlich durch private Förderer getragen wird. Im Versicherungsbau von Bruno Eelbo aus dem Jahre 1894 hat der rührige Förderverein des Museums eine impo- sante Präsentation zusammengetragen, die einen Einblick in die deutsche und internatio- nale Versicherungswelt gibt. Während Förde- rer die Stadt Gotha bei den Kosten für Miete und Unterhaltung unterstützen, hat der För- derverein viele dutzend Helfer und Sponsoren die ihn unterstützen.

Mehr als 110.000 € haben die acht Förderer der Stadt Gotha seit dem Jahr 2009 gestiftet, um die laufenden Kosten der Exposition zu be-

zahlen. Förderer des deutschen Versiche- rungsmuseums „Ernst Wilhelm Arnoldi“ sind der Gesamtverband der deutschen Versiche- rungswirtschaft, die GOTHAER Versiche- rungen, die IDEAL Lebensversicherung und die Sparkassenversicherung. In den vergan- genen Jahren hatten sich auch die ERGO, die Kölner Pensionskasse, der Verein Deutscher Lebensversicherer und eine Privatperson am Erhalt des Museum beteiligt.

„Ich bin stolz darauf, dass es uns damals gelun- gen ist, diese zuverlässigen Partner für unser Museum zu gewinnen. Das Deutsche Versiche- rungsmuseum ‚Ernst Wilhelm Arnoldi‘ setzt ein Alleinstellungsmerkmal für unsere Stadt, hat doch vor fast 200 Jahren in Gotha der Versiche- rungsgedanke auf Gegenseitigkeit seine volle

Wirkung entfaltet. Die Lebensversicherung, die Versicherungsmathematik, die Versicherungs- medizin, sind untrennbar mit dem Namen Go- thas verbunden. Ich danke deshalb allen Förde- rern, auch für das Bekenntnis uns auch in Zu- kunft zu helfen, wie der Geschäftsführer des Gesamtverbandes der Versicherungswirt- schaft, Freiherr Frank von Fürstenwerth bei sei- nem Besuch am 1. September 2017 in Gotha be- tonte“, hebt Oberbürgermeister Knut Kreuch in seiner Einschätzung hervor. Ein Dank gilt den rührigen Fördervereinsmitgliedern um ihren Vorsitzenden Horst Gröner, der es schafft, dass Museum im Bewusstsein der Gothaer und in den Herzen der Touristen zu verankern. Die Se- renaden im Museum sind ein kultureller Ge- heimtipp.

„www.gotha.de“ ist anhand der Zugriffszahlen, neben der Startseite, weiterhin im Bereich der Pressemitteilungen festzustellen. Rund 38 % (2016: 33 %) informieren sich auf diesem Wege über aktuelle Maßnahmen und Angebote der Stadtverwaltung. Auf die digitale Variante des Amtsblattes „Rathaus-Kurier“, der seit der Ja- nuarausgabe 2003 abrufbar ist, wurde 2017 ins- gesamt 6.206 mal (2016: 5.958) zugegriffen.

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