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Kommunalwahlen in Thüringen Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Gotha Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl vom 22. April 2012

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Kommunalwahlen in Thüringen

Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Gotha

Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl vom 22. April 2012

Der Wahlausschuss der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 24. April 2012 für die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Gotha am 22. April 2012 folgendes Wahlergebnis festgestellt.

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

Zahl der Wahlberechtigten: 36.953

Zahl der Wähler: 17.303

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel): 171 Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel): 17.132

Wahlbeteiligung: 46,8 %

1. Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Kennwort des Wahlvorschlags

Nachname, Vorname des Bewerbers

gültige Stimmen

Prozent

Wahlvorschlag 1 CDU Kaiser, Matthias 1.644 9,6

Wahlvorschlag 2 DIE LINKE Linß, Alexander 1.232 7,2

Wahlvorschlag 3 SPD Kreuch, Knut 13.099 76,5

Wahlvorschlag 4 FWG Wohlfarth, Dietrich 1.157 6,8

2. Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf den Bewerber

Kreuch, Knut (SPD)

Er ist zum Oberbürgermeister der Stadt Gotha gewählt.

3. Jeder Wahlberechtigte und auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte nicht wahlberechtigte Bewerber kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Fest- stellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklä- rung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Gotha, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgeset- zes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorge- tragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Gotha, den 24.04.2012

gez. Langenhan Wahlleiter

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