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Gotha schmückt sich weihnachtlich Kurier

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Academic year: 2022

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Aus dem Inhalt Amtlicher Teil

Bekanntmachungen Seiten 3 – 8 Nichtamtlicher Teil

Kinder- und Jugendangebote Seite 11

Vereinsangebote Seite 12 Stadtbibliothek Heinrich Heine Seite 14

Seniorenseite Seite 16

Weihnachtliche Angebote Seite 17

Kurier www.gotha.de

Auf ein Wort:

Ein Vierteljahrhundert ist eine kurze Zeit im Leben der Menschheit, doch im Leben eines Menschen ein gewaltiger Schritt.

Ich werde in den letzten Tagen oft ge- fragt, was ich am 9. November 1989 ge- macht habe. Leider ergeben meine Ka- lender und Tagebücher dazu wenig Aus- kunft. Also sage ich: Ich saß auf der Couch meines Wohnzimmers und blickte genauso überrascht wie viele Zeitgenos- sen in Ost und West auf das Fernsehbild von der Öffnung der Berliner Mauer. Ein Ereignis, für mich damals unglaublich.

Ich hatte mich eingerichtet, dass ich erst mit Eintritt ins Rentenalter den Rhein se- hen kann, wo mein Onkel mit Familie lebte und den wir so oft im Karneval be- sungen haben. Heute sind wir ein Vier- teljahrhundert weiter, sehr Vieles hat sich zum Positiven gewandelt und jeder, der selbst mit Hand anlegte auf dem Weg von „Wir sind das Volk“ zu dem Ruf

„Wir sind ein Volk“ kann mit Stolz auf das Erreichte blicken. Bereits eine ganze Generation ist ohne Mauer und Stachel- draht im eigenen Land groß geworden und kann gar nicht verstehen, dass die Eltern einst hinter einer Einzäunung lebten. Im „Focus“ erzählte jüngst unser Gothaer Andreas Kieling von seiner Flucht, von dem Schuss der Grenztruppe in seinem Rücken und dem Weg in die Freiheit, der ihn zu den seltensten Tieren dieser Welt führte. Gerade jetzt, wenn ich zurück und nach vorn blicke, weiß ich, wie wichtig es ist, aufeinander zuzu- gehen. Auf meine Frage an eine Schul- klasse in Bayern, wie ich vor 25 Jahren zu ihnen gekommen wäre, wollte ich ei- gentlich hören, als Flüchtling über Un- garn. Aber sie antworteten mir: Mit der Pferdekutsche. Nun weiß ich, es bedarf noch vieler Pferdestärken, bis „zusam- men wächst, was zusammen gehört“.

Ihr

Amtsblatt der Stadt Gotha | Nr. 11 ⁄ 23. Jahrgang | 20. November 2014

Der Gothaer Wichtelmarkt lädt vom 28. November bis zum 30. Dezember 2014 mit neuem Konzept und längeren Öffnungszeiten zum Bummeln und Verweilen ein.

Am 28. November wird der Gothaer Wich- telmarkt eröffnet und lädt bis zum 30. De- zember zum Besuch und gemütlichen Bummel ein. Der Gothaer Wichtelmarkt zeigt sich in diesem Jahr mit neuem Kon- zept und vielen neuen Ideen. Mehr Stände, viele Attraktionen (u. a. Thüringens größte zweistöckige Glühweinhütte), längere Öff- nungszeiten am Wochenende (Freitag und Samstag bis 24 Uhr) mit jeder Menge Show und Unterhaltung, sorgen für präch- tige Weihnachtstimmung. Händler auf dem Unteren Hauptmarkt geben mit weih- nachtlichem Sortiment viele schöne Ideen für das ein oder andere Weihnachtsge- schenk.

Die feierliche Eröffnung des Wichtelmarktes fi ndet am Freitag, dem 28. November um 17 Uhr mit einem Glühweinanstich statt.

Dann steht der Markt bis zum 30. Dezember ohne Unterbrechung für die Besucher be- reit. Selbst am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag ist jeweils ab 14.00 Uhr geöffnet. Freitag und Samstag ist von 11 bis 24 Uhr an allen ande- ren Tagen von 11 bis 20 Uhr Wichtelmarkt.

Da Glühwein bekanntlich mit guter Musik am besten schmeckt, startet der Wichtel- markt jeden Freitag und Samstag von 19 bis 24 Uhr auf der Hauptbühne auf dem Un- teren Hauptmarkt die ganz große Party. Der Freitag steht im Zeichen der aktuellen House- und Diskomusik. Am Samstag kom- men die Ü30-Fans mit ihrem Musikge-

schmack auf ihre Kos- ten. Der Eintritt zu allen Events an der Hauptbühne ist ko- stenfrei. Am Sonn- tagnachmittag wer- den die Besucher jede Woche mit einem Kinder- und Familienprogramm unterhalten.

Jeden Samstagabend

von 16 – 18 Uhr laden Thüringer Promis auf der Hauptbühne zur Veranstaltung „Pro- mis kochen für einen guten Zweck“ ein.

Regionale Vertreter aus Kunst, Kultur, Sport und Politik kochen ihre persön- lichen Lieblingsgerichte. Die gekochten Speisen werden anschließend versteigert und kommen einem guten Zweck zugute.

Freuen können sich die Gäste auch auf die Ausstellung „So schmückt sich die Welt zu Weihnachten“ auf dem oberen Haupt- markt, direkt um die große Weihnachts- tanne und dem Buttermarkt. In einem Schulwettbewerb haben verschiedene Schulklassen die schönsten internatio- nalen Weihnachtsdekorationen gebaut.

Während des gesamten Wichtelmarktes werden diese ausgestellt.

Mehr Informationen zum Gothaer Wichtel- markt fi nden Sie unter

www.wichtelmarkt-gotha.de.

Gotha schmückt sich weihnachtlich

Wichtelmarkt lädt in die Innenstadt ein

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Weihnachtsfest

am 6. Dezemb er ‘14

von 15.00 bis 19.00 Uhr Festwiese Friedensplatz

G l ü h w e i n * S t o l l e n * B r a t w u r s t * B i e r P l ä t z c h e n * K af f e e * T e e* R o s t b r ä t e l

*S t i m m u n g*

veranstaltet vom Förderverein Gartenstadtsiedlung „Am schmalen Rain“ e.V.

„Am schmalen Rain“

Wir laden ein!

Seite 2 · Rathaus-Kurier · Nr. 11/2014 · 20. November 2014 Nichtamtlicher Teil

Glücksnuss-Lose – vom 28.11. bis 19.12.

bei vielen teilnehmenden Geschä!en Einlösen der Glücksnüsse ausschließlich

am 19.12.14

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von 18 bis 22 Uhr Gothaer Innenstadt

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Gl

Mit dem 5. Adventskalender der Gothaer Lions gewinnen

Der Lions Club und der Lions-Förderverein Gotha e.V. verkaufen in diesem Jahr ihren Adventskalender noch bis zum 29. November.

Jeder Kalender ist ein Los und trägt auf der Rückseite eine Losnummer! Insgesamt 216 Ge- winne in einem Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro kommen zur Verlosung. Die Ge- winne wurden zum Zweck der gemeinnützigen Lotterie von Privatleuten und Firmen aus dem Kreis Gotha gespendet. Die Kalender können in der Tourist – Information, Hauptmarkt 33, Gotha, im Bürgerbüro Rathaus II der Stadt Go- tha, Ekhofplatz 22 oder über die Mitglieder des Lions Club Gotha zu einem Preis von je 5 € er- worben werden. Täglich werden 8, 9, oder 10 Preise ausgelost! Nur vier Preise fi nden Platz auf den Kalendertürchen. Nach 2010 und zwi- schenzeitlichen Zuwendungen wird auch in diesem Jahr „Liora“, die Begegnungsstätte des Diakoniewerkes Gotha im Augustiner Kloster wird Empfänger der Spendensumme sein.

Die Bekanntmachung der Gewinnzahlen er- folgt im Internet unter www.lionsclub-gotha.

de, in der Tagespresse, der „Thüringer Allge- meine“ sowie der „Gothaer Tagespost, Thürin- ger Landeszeitung“. Jeder Gewinner kann mit ausgefülltem Coupon von der Rückseite des Kalenders seinen Preis in der Tourist-Informa- tion Gotha, Hauptmarkt 33 ab dem Folgetag der Gewinnveröffentlichung in Empfang neh- men. Gewinne, die bis zum 31. Januar 2015 nicht abgeholt werden, verfallen zu Gunsten des Lotteriezweckes. Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen.

Der Lions Club Gotha und der Lions – Förder- verein Gotha e.V. danken allen Spendern und Sponsoren herzlich. Dank gilt ebenso der Stadt Gotha, dem Druckmedienzentrum Go- tha GmbH, der KulTourStadt Gotha GmbH so- wie den Presseorganen und allen, die gehol- fen haben.

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Amtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 11/2014 · 20. November 2014 · Seite 3

Bekanntmachung von Satzungen

Beschluss- und Anzeigevermerk

1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 10.09.2014 mit Beschluss- Nr. 024/14 die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Gotha beschlos- sen.

2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 27.10.2014, das am 28.10.2014 bei der Stadt Gotha einging, den Eingang der Satzung bestätigt.

Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Aufl agen erteilt. Die Satzung darf vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestäti- gung bekannt gemacht werden.

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Gotha

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 10.09.2014 auf- grund der §§ 19, 20 und 21 Abs. 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreis- ordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83) und der §§ 1, 2, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 19.9.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82) sowie des § 38 der Friedhofssatzung der Stadt Gotha vom 09.09.2009, zuletzt geändert durch Satzung vom 03.12.2009 die folgende Gebührensatzung be- schlossen:

I. Gebührenpfl icht

§ 1 Gebührenerhebung

Für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen und Anlagen im Rahmen der Friedhofssatzung der Stadt Gotha in der jeweils gültigen Fassung werden von der Stadt Gotha Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben.

§ 2 Gebührenschuldner

(1) Schuldner der Gebühren für die Leistung oder Genehmigung nach dieser Friedhofssatzung sind:

a) Bei Erstbestattungen 1. der Ehegatte,

2. der Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, 3. die Kinder,

4. die Eltern, 5. die Geschwister, 6. die Enkelkinder, 7. die Großeltern,

8. der Partner einer auf Dauer angelegten nicht ehelichen Le- bensgemeinschaft,

9. die nicht betreffend unter Ziffer 1 – 8 fallenden Erben.

b) Bei Umbettungen und Wiederbestattung der Antragsteller.

c) Wer sonstige in der Friedhofssatzung aufgeführten Leistungen beantragt oder in Auftrag gibt.

(2) Für die Gebührenschuld haftet in jedem Fall auch a) der Antragsteller,

b) die jenige Person, die sich der Stadt gegenüber schriftlich zur Tra- gung der Kosten verpfl ichtet hat.

(3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3

Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht bei Inanspruchnahme von Leistungen nach der Friedhofssatzung, und zwar mit der Beantragung der jewei- ligen Leistung.

(2) Die Gebühren werden einen Monat nach der Bekanntgabe des Ge- bührenbescheides fällig.

§ 4

Rechtsbehelfe/Zwangsmittel

(1) Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide aufgrund dieser Sat- zung regeln sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichts- ordnung in der jeweils gültigen Fassung.

(2) Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Heranziehung zu Gebühren nach dieser Gebührensatzung wird die Verpfl ichtung zur sofortigen Zahlung nicht aufgehoben.

(3) Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser Satzung erlassenen Gebührenbescheide gelten die Vorschriften des Thürin- ger Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes in der je- weils gültigen Fassung.

II. Gebühren

§ 5

Gebühren für die Benutzung der Kühlzelle, des Aufbahrungs-/Abschiedsraumes und der Trauerhalle (1) Für die Benutzung der Kühlzelle werden folgende Gebühren erhoben:

a) Für die Benutzung der Kühlzelle je angefangenen Tag 7,00 Euro b) Für die Aufbewahrung einer Urne ab dem 20. Tag 3,00 Euro Die Aufbewahrung von Urnen für die Urnengemeinschaftsanlage sind davon ausgenommen

(2) Für die Benutzung der Trauerhalle einschließlich Abschiedsraum werden folgende Gebühren erhoben:

a) Benutzung der Trauerhalle und Abschiedsraum inkl. Bestattungs- ordner und Benutzung des Harmoniums oder der

Musikanlage (30 min.) 127,50 Euro

Jede weitere angefangene viertel Stunde 64,00 Euro b) Für die Gestellung von Hilfskräften je Hilfskraft 26,00 Euro und je Stunde

Öffentliche Abgaben-Mahnung

(Steuer- u. Gebühren-Mahnung)

Die Stadtverwaltung Gotha Stadtkasse macht darauf aufmerksam, dass am 15. November 2014 folgende Abgaben (Steuer- und Gebüh- renverpfl ichtungen) fällig waren:

Hundesteuer 4. Quartal 2014

Grundsteuer 4. Quartal 2014

Straßenreinigung 4. Quartal 2014 Gewerbesteuer-Vorauszahlung 4. Quartal 2014

Die Zahlungspfl ichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffent- lich gemahnt.

Die hiermit ergangene öffentliche Mahnung schließt eine schrift- liche Mahnung nicht aus.

Die Rückstände sind umgehend an die Stadtverwaltung Gotha unter An- gabe der gültigen Steuer-/Gebührennummer zu zahlen (ohne Angaben kann es zu Buchungsfehlern und demzufolge zu Mahnungen kommen).

Zeitnah werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwal- tungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO) vom 16.03.1976 § 240 folgender Säumniszuschlag erhoben:

Für jeden angefangen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet 1(eins) von Hundert des auf volle 50,00 € abgerundeten Betrages.

Wir bitten die Zahlungspfl ichtigen, die gesetzlich festgelegten Ter- mine einzuhalten.

Stadtkasse gez. Juckel

Abt.-Leiterin Stadtkasse

Bankverbindung: Kreissparkasse Gotha

IBAN: DE94 8205 2020 0750 0450 00

BIC HELADEF1GTH

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Seite 4 · Rathaus-Kurier · Nr. 11/2014 · 20. November 2014 Amtlicher Teil

§ 6

Bestattungsgebühren

(1) Für das Ausheben und Schließen eines Grabes, den Transport des Sarges von der Leichen-/Trauerhalle zum Grab sowie das Absenken des Sarges in das Grab werden folgende Gebühren erhoben:

a) Bei der Bestattung einer Leiche vom 5. Lebensjahr ab

1. in einem Reihengrab 418,00 Euro

2. in einem Wahlgrab

aa) Erstbestattung 418,00 Euro

bb) jede weitere Bestattung 418,00 Euro b) Bei der Bestattung einer Leiche unter 5 Jahren

1. in einem Reihengrab 261,00 Euro

2. in einem Wahlgrab

aa) Erstbestattung 261,00 Euro

bb) jede weitere Bestattung 261,00 Euro (2) Für das Ausheben und Schließen eines Grabes, den Transport der Ur- ne von der Leichen-/Trauerhalle zum Grab sowie das Absenken der Urne in das Grab werden folgende Gebühren erhoben:

a) in einer Urnenreihengrabstätte 52,50 Euro b) in einer Urnenwahlgrabstätte je Urne 65,50 Euro c) in einer Urnengemeinschaftsgrabstätte 52,50 Euro d) auf einer Urnengemeinschaftsanlage 35,50 Euro

e) Rasengrabstätte 52,50 Euro

f ) Baumgrabstätte 52,50 Euro

g) in einer Grabstätte für Erdbestattung 65,50 Euro (3) Die Bestattung von Leibesfrüchten und Fehlgeborenen, die unter Vor- lage des vorgeschriebenen Bestattungsscheines des Arztes oder der Hebamme ohne Mitwirkung der Friedhofsverwaltung dem Friedhof zugeführt werden, erfolgt gebührenfrei.

Ein Anspruch auf das Nutzungsrecht an einem Grab besteht in diesem Falle nicht.

§ 7

Ausgrabungsgebühren

Für die Ausgrabung werden folgende Gebühren erhoben:

a) Ausgrabung einer Leiche vom 5. Lebensjahr ab 676,00 Euro b) Für die Ausgrabung einer Leiche unter 5 Jahren 513,50 Euro c) Für die Ausgrabung einer Aschenurne 258,50 Euro

Bei Ausgrabung erfolgt keine Sargstellung.

§ 8

Erwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte und Urnenreihengrabstätte

(1) Für die Überlassung einer Reihengrabstätte werden folgende Gebüh- ren erhoben

a) Reihengrab zur Beisetzung einer Leiche

unter 5 Jahren 496,50 Euro

b) Reihengrab zur Beisetzung einer Leiche

vom 5. Lebensjahr 637,00 Euro

(2) Für die Überlassung einer Urnengrabstätte werden erhoben

a) Urnenreihengrab 505,00 Euro

b) Rasengrab 1503,50 Euro

c) Urnengemeinschaftsgrabstätte 1422,00 Euro

d) Urnengemeinschaftsanlage 921,50 Euro

§ 9

Erwerb von Nutzungsrechten

an Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten

(1) Für die Überlassung einer Wahlgrabstätte werden folgende Gebüh- ren erhoben:

a) Für eine Grabstelle 1392,50 Euro

b) Für jede weitere Grabstelle je 1392,50 Euro (2) Für die Überlassung einer Urnenwahlgrabstätte

mit bis zu 4 Grabstellen 884,00 Euro

(3) Für die Überlassung einer Baumgrabstätte 1701,00 Euro (4) Für die Verlängerung des Nutzungsrechts (§ 15 Abs. 2 der Friedhofs- satzung in der jeweils gültigen Fassung) werden folgende Gebühren erhoben:

a) bei Wahlgrabstätten je Grabstelle und Jahr

der Verlängerung 55,50 Euro

b) bei Urnenwahlgrabstätten je Grabstelle und

Jahr der Verlängerung 35,50 Euro

c) bei Baumgrabstätten und Jahr der Verlängerung 68,00 Euro

§ 10

Gebühren für Grabräumung

Für die Grabräumung werden nach Ablauf des Nutzungsrechtes fol- gende Gebühren erhoben:

a) Urnenreihengrab 89,00 Euro

Räumung des Grabsteines inkl. Sockel, evtl. Einfassung, Bewuchs sowie wieder Herrichtung der Fläche mit Mutterboden und Raseneinsaat

b) Urnenwahl-/Erdreihen-/einstelliges Erdwahlgrab 118,50 Euro Räumung des Grabsteines inkl. Sockel, evtl. Einfassung,

Bewuchs sowie wieder Herrichtung der Fläche mit Mutterboden und Raseneinsaat

c) zweistelliges Erdwahlgrab 172,50 Euro

Räumung des Grabsteines inkl. Sockel, evtl. Einfassung, Bewuchs sowie wieder Herrichtung der Fläche mit Mutterboden und Raseneinsaat

d) Baum-/Rasengrab 43,50 Euro

Räumung der Grabplatte, Wiederherrichtung der Grabstelle mit Mutterboden und Raseneinsaat

§ 11

Verwaltungsgebühren

Die Verwaltungsgebühren werden auf Grundlage der Satzung der Stadt Gotha zur Anwendung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes nebst Gebührenverzeichnis (Verwaltungskostensatzung) in der jeweils gültigen Fassung berechnet.

§ 12 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 01.01.2011 mit allen Ände- rungen außer Kraft.

Gotha, den 03.11.2014 gez. Kreuch

Oberbürgermeister (Siegel)

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jah- res seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Sat- zung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist ge- genüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechts- vorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die vorstehende Satzung

- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Gotha

sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Kreuch

Oberbürgermeister

Beschluss- und Anzeigevermerk

1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 29.10.2014 mit Beschluss-Nr.

040/14 die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) beschlossen.

2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 06.11.2014, das am 06.11.2014 bei der Stadt Gotha einging, den Eingang der Satzung bestä- tigt.

Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Aufl agen erteilt. Die Satzung darf vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestä- tigung bekannt gemacht werden.

(5)

Amtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 11/2014 · 20. November 2014 · Seite 5

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Finanz- und Rechnungs- prüfungsausschusses und des Hauptausschusses der Stadt Gotha Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufge- führten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.

FA 008/14 – Überplanmäßige Ausgabe HHSt 6300.6730 Umlage Ober- fl ächenentwässerung

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Gotha be- schließt:

001 Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Gotha beschließt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 59.330,03 € zugunsten der Haushaltsstelle 6300.6730 – Umlage Oberfl ächen- entwässerung.

Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer

(Hebesatz-Satzung) der Stadt Gotha

Auf der Grundlage der §§ 2 und 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S.

41), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20.03.2014 (GVBl.

S. 82, ber. S. 154), in Verbindung mit § 1 Thüringer Kommunalabgaben- gesetz (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Septem- ber 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.03.2014 (GVBl. S. 82), in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 38 des Ge- setzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) und § 16 Gewerbesteu- ergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266), hat der Stadtrat der Stadt Gotha in seiner Sitzung am 29.10.2014 folgende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) beschlossen:

§ 1

Steuersätze der Realsteuern

Die Hebesätze der Grundsteuern und Gewerbesteuer werden für die Stadt Gotha wie folgt festgesetzt.

1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) 300 v.H.

2. Grundsteuer für alle übrigen Grundstücke (Grundsteuer B) 470 v.H.

3. Gewerbesteuer 400 v.H.

§ 2 In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2015 in Kraft.

Gotha, den 11.11.2014

gez. Kreuch (Siegel)

Oberbürgermeister

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr gel- tend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Ge- nehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegen- über der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die vorstehende Satzung

- Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Ge- werbesteuer (Hebesatzsatzung)

sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Kreuch

Oberbürgermeister

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 29.10.2014 mit Beschluss- Nr. 041/14 die Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung be- schlossen.

2. Gemäß § 2 Abs. 4 ThürKAG erfolgte die Vorlage der Satzung zur Genehmigung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Bescheid vom 06.11.14, der am 06.11.14 bei der Stadt Gotha einging, die Satzung genehmigt.

Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Aufl agen erteilt. Die Satzung darf vor Ablauf der Widerspruchsfrist bekannt gemacht wer-

den, da die Stadt Gotha mit Schreiben vom 10.11.2014 (per Fax) auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den rechtsaufsichtlichen Genehmigungsbescheid vom 06.11.2014 verzichtet hat.

Satzung zur 1. Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

(Hundesteuersatzung)

Die Hundesteuersatzung vom 26.06.2012, veröffentlicht im Rathausku- rier Nr. 6/2012 vom 28.06.2012, wird wie folgt geändert.

§ 1

Änderung der Satzung

(1) § 5 Steuermaßstab und Steuersatz, Abs. 1 erhält folgende Fassung (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr:

für den ersten Hund 472,00 € für den zweiten Hund 485,00 € für jeden weiteren Hund 495,00 € für jeden gefährlichen Hund 400,00 €

§ 2 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt zum 01. des Monats nach ihrer öffentlichen Bekannt- machung, frühestens zum 01.01.2015, in Kraft.

Gotha, den 11.11.2014

gez. Kreuch (Siegel)

Oberbürgermeister

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jah- res seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Sat- zung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

- Satzung zur 1. Änderung der Satzung für die Erhebung der Hunde- steuer (Hundesteuersatzung)

sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Kreuch

Oberbürgermeister

(6)

Seite 6 · Rathaus-Kurier · Nr. 11/2014 · 20. November 2014 Amtlicher Teil

002 Die Deckung erfolgt aus nicht geplanten Mehreinnahmen aus der Haushaltsstelle 6300.1630 – Erstattungen des Wasser- und Ab- wasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden.

FA 010/14 – Bestätigung außerplanmäßiger Ausgaben für die Haus- haltsstelle 2110.9414 GS „Erich Kästner“ – Hortgebäude, Am Anger, 99867 Gotha

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Gotha beschließt:

1. Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Gotha be- willigt außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 70.000,00 € zu Gunsten der Haushaltsstelle 2110.9414 – GS „Erich Kästner“ – Hort- gebäude, Am Anger 99867 Gotha.

2. Die Deckung erfolgt aus Einnahmen von geprüften Verwendungs- nachweisen von Sanierungsmaßnahmen und aus Restmitteln aus den Haushaltsstellen 2110.9417 – GS „J. F. Löffl er“ Am Tivoli (Turnhal- le) und 2110.9413 – GS „Erich Kästner“ Am Anger.

HA 010/14 – Überleitung der Instandhaltungsverträge für Licht- zeichenanlagen vom Straßenbauamt Mittelthüringen auf die Stadt Gotha im Zuge der teilweisen Umstufung der Bundesstraße B 7 in Gotha

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt:

Zum 01.01.2015 ist durch den Bund, hier vertreten durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, die Umstufung der Bundesstraße B 7 zur Landesstraße L 3007 im Abschnitt von Steinmühlenallee bis OD- Grenze Eisenacher Straße geplant.

Für die im Zuge dieser Umstufung durch die Stadt Gotha in die Baulast zu übernehmenden Lichtzeichenanlagen werden die zwischen dem bisherigen Baulastträger Straßenbauamt Mittelthüringen und den Auftragnehmern Signal- und Beleuchtungstechnik GmbH Erfurt und Stührenberg GmbH Gera bestehenden Verträge zur Instandhaltung der Lichtzeichenanlagen auf den künftigen Baulastträger Stadt Gotha übergeleitet.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Übernahme der Verträge entsprechend zu vereinbaren.

HA 011/14 – Zuschlagserteilung für die Nachtragsvereinbarung Nr. 3 zur Baumaßnahme Perthes Forum Gotha, Sanierung und Umnutzung des Verlagsgebäudes zum zentralen Depot- und Archivgebäude / Los 021-00 Dach- und Spenglerarbeiten (VOB-OV-602/12/116)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zu- schlag für die Nachtragsvereinbarung Nr. 3 zur Baumaßnahme Perthes Forum Gotha, Justus-Perthes-Straße 1 – 9, 99867 Gotha / Sanierung und Umnutzung des Verlagsgebäudes zum zentralen Depot- und Archivge- bäude / Los 021-00 Dach- und Spenglerarbeiten an die Firma BBU Bau- und Bedachungsunternehmen GmbH, Am Riedsgraben 4b aus 99947 Bad Langensalza mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 52.992,91 EUR (inkl. 19 % MwSt. und einem Nachlass ohne Bedingungen in Höhe von 1,9 %) zu erteilen.

Gotha, den 04.11.2014 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates der Stadt Gotha vom 29.10.2014

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufge- führten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.

A 051/14 – Geschwindigkeit in der Inselsbergstraße (Abschnitt zw.

Krusewitzstraße und Straße zum Sportplatz) von 50 km/h auf 30 km/h reduzieren (SPD/FDP Fraktion)

Der Stadtrat der Stadt Gotha beauftragt die Stadtverwaltung, gemein- sam mit weiteren Verantwortlichen (Polizeidirektion Gotha etc.) zu prüfen, ob eine Reduzierung der Geschwindigkeit in der Inselsberg- straße im Abschnitt zwischen Krusewitzstraße und Straße zum Sport- platz von 50 km/h auf 30 km/h möglich ist. Bei einem positiven Resul- tat, wird die Stadtverwaltung gleichzeitig damit beauftragt, möglichst im Zuge der Eröffnung der Umgehungsstraße Gotha-Sundhausen, dies umzusetzen.

B 040/14 – Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt die Satzung über die Festset- zung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsat- zung). Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:

– Grundsteuer A 300 v. H.

– Grundsteuer B 470 v. H.

– Gewerbesteuer 400 v. H.

Anlage 1: Hebesatzsatzung

B 041/14 – Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Die Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung Anlage 1: Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung

B 037/14 – Bestätigung von überplanmäßigen Ausgaben für die Haus- haltsstelle 6150.9409 – Sanierung Schloßberg 2 (Landschaftshaus), 1. Bauabschnitt Fassade

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

1. Der Stadtrat der Stadt Gotha bewilligt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 665.000,00 € zugunsten der Haushaltsstelle 6150.9409.

2. Die Deckung erfolgt zu 80 % aus Fördermitteln. Der Kommunalan- teil von 20 % wird aus Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 8800.3400 (Einnahmen aus Veräußerungen) bereitgestellt.

B 039/14 – Energieeinsparung durch Abschaltung der städtischen Straßenbeleuchtung in den Nachtstunden von 01:00 bis 05:00 Uhr in ausgewählten Straßen im Stadtgebiet Gotha und den zugehörigen Ortsteilen

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

01 Die Abschaltung der städtischen Straßenbeleuchtung in den Nacht- stunden von 01:00 bis 05:00 Uhr im Stadtgebiet Gotha und den zu- gehörigen Ortsteilen, in allen nach dem Thüringer Straßengesetz ge- widmeten Anliegerstraßen, Wegen und Plätzen, gemäß Anlage 1.

02 Die Abschaltung der Anstrahlungen von Gebäuden und Kunstob- jekten in den Nachtstunden von 01:00 bis 05:00 Uhr wie folgt:

– „Historisches Rathaus“ auf dem Hauptmarkt – „Margarethenkirche“ auf dem Neumarkt

– das Denkmal „Ernst der Fromme“ an der Friedrich-Jacobs-Straße – die „Kunststelen“ auf dem Bahnhofsvorplatz

Anlage 1: Straßenkataster mit Festlegung zur Nachtabschaltung, alpha- betisch

B 038/14 – Kostenspaltung und Abschnittsbildung für die Verbesse- rung der Fahrbahn in der Bebelstraße im Abschnitt Bahnhofstraße bis Mozartstraße

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

die Abschnittsbildung und Kostenspaltung für die Verbesserung der Fahrbahn in der Bebelstraße von Bahnhofstraße bis Mozartstraße zum Zwecke der Festsetzung und Erhebung von Straßenausbaubei- trägen.

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Amtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 11/2014 · 20. November 2014 · Seite 7

Amtliche Bekanntmachung

zur Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2015/2016

Gemäß § 119 der Thüringer Schulordnung für die Grundschule (Thü- ringer Schulordnung – ThürSchulO) in der aktuell gültigen Fassung sind alle Kinder, die bis zum 01. August 2015 sechs Jahre alt werden, bei der Grundschule ihres Schulbezirks – für die Grundschulen der Stadt Gotha gilt als Schulbezirk das gesamte Stadtgebiet Gotha so- wie die eingemeindeten Ortschaften (Uelleben und Boilstädt) – anzu- melden.

Ein Kind, das am 30. Juni eines Jahres mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern am 01. August desselben Jahres in die Schule auf- genommen werden.

In der Stadt Gotha werden die Anmeldungen an den Staatlichen Grund- schulen am Samstag, 13. Dezember 2014, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Montag, 15. Dezember 2014, in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr entgegengenommen.

Im Schulnetzplan der Stadt Gotha für den Planungszeitraum 2011/12 bis 2015/16 wurde die Öffnung der Schulbezirke für die staatlichen Grund- schulen in Trägerschaft der Stadt Gotha beschlossen. Ihnen wird damit die Möglichkeit gegeben, Ihr Kind an einer Grundschule Ihrer Wahl zur Einschulung anzumelden.

Bitte melden Sie Ihr Kind an einer der 7 Grundschulen im Stadtgebiet Gotha an:

• „Brüder-Grimm-Schule“ Staatliche Grundschule Bufl eber Straße 13, 99867 Gotha

Homepage: http://.gs.brueder-grimm.gotha.de B 048/14 – Fördermittelbeantragung im Rahmen des Projektaufrufes „Na-

tionale Projekte des Städtebaues“ für die Gartensiedlung „Schmaler Rain“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

1. Die Stadt Gotha beteiligt sich am Projektaufruf 2014 „Nationale Pro- jekte des Städtebaues“ des Bundesministeriums für Umwelt, Natur- schutz, Bau und Reaktorsicherheit.

2. Als Projektvorschlag wird die denkmalpfl egerische Sanierung der Gartensiedlung „Schmaler Rain“ – Bauabschnitte 8 – 11 durch die Stadt Gotha beim Bundesministerium eingereicht.

3. Die geplanten Gesamtkosten der Maßnahmen von 2015 – 2020 betra- gen 3.050.000,00 €. Davon trägt der Eigentümer, die GWG der Eisen- bahner eG Gotha, Kosten in Höhe von 2.033.435,00 €. Die beantrag- te Förderung des Bundes beträgt 677.778,00 €. Die Stadt Gotha be- teiligt sich mit einem Kommunalanteil von 338.889,00 € vorbehalt- lich der Aufnahme in das Förderprogramm und der Zuteilung von Fördermitteln im oben genannten Zeitraum.

B 049/14 – Fördermittelbeantragung 2015 – Sanierungsgebiete „Alt- stadt Gotha“ / „Schmaler Rain“ und Fördergebiete Innenstadt/West

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Es werden für das Jahr 2015 folgende Fördermittel beantragt:

001 Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“

Fördergebiet Altstadt

– förderfähige Gesamtkosten 400.000,00 € – davon Kommunalanteil (20 %) 80.000,00 € 002 Bund-Länder-Programm „Stadtumbau Ost“-Aufwertung

Fördergebiet Altstadt

– förderfähige Gesamtkosten 899.000,00 € – davon Kommunalanteil (33,3 %) 299.700,00 € 003 Bund-Länder-Programm „Stadtumbau Ost“-Sicherung

Fördergebiet Altstadt

– förderfähige Gesamtkosten 188.800,00 € – ohne Kommunalanteil

004 Bund-Länder-Programm „Stadtumbau Ost“-Rückbau Fördergebiet Altstadt

– förderfähige Gesamtkosten 671.400,00 € – ohne Kommunalanteil

005 Bund-Länder-Programm „Stadtumbau Ost“-Aufwertung Fördergebiet Innenstadt

– förderfähige Gesamtkosten 406.000,00 € – davon Kommunalanteil (33,3 %) 135.300,00 € 006 Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“

Fördergebiet West

– förderfähige Gesamtkosten 310.000,00 € – davon Kommunalanteil (33,3 %) 103.300,00 € 007 Bund-Länder-Programm „Stadtumbau Ost“-Aufwertung

Fördergebiet Schmaler Rain

– förderfähige Gesamtkosten 166.700,00 € – davon Kommunalanteil (33,3 %) 57.600,00 € Anlage: Objektliste

B 050/14 – Fördermittelbeantragung 2015 für das Bund-Länder-Städ- tebauförderprogramm „Soziale Stadt“ in Gotha West

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Für das Programmjahr 2015 werden im Rahmen des Bund-Län - der-Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt“ (BL-SS) für die Stadt-

teilarbeit Gotha-West Fördermittel in Höhe von 57.400,00 € bean- tragt.

Anlage 1: Finanzierungsplan 01.02.2015 – 31.01.2016

B 042/14 – Zuerkennung und Unterhaltung von Ehrengrabstätten ver- dienstvoller Bürger der Stadt Gotha

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

1. Die in der Anlage aufgeführten Grabstätten verdienstvoller Bürger der Stadt Gotha werden als Ehrengrabstätten nach § 17 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Gotha zuer- kannt.

2. Diese Grabstätten werden dauerhaft von der Stadt Gotha unter- halten.

Anlage: Aufstellung Grabstätten verdienstvoller Gothaer Bürger B 044/14 – Benennung von 2 Straßen nach den Partnerstädten Gasto- nia und Kielce im Wohngebiet „Güldene Aue“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Die im Wohngebiet „Güldene Aue“ entstandenen Straßen nach den Partnerstädten, Gastoniastraße und Kielcestraße zu benennen.

Anlage: Auszug digitale Stadtkarte „Wohngebiet Güldene Aue“ mit den gekennzeichneten Straßen Gastoniastraße und Kielcestraße

Gotha, den 04.11.2014 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

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Seite 8 · Rathaus-Kurier · Nr. 11/2014 · 20. November 2014 Amtlicher Teil

Stellenausschreibung

Die Stadt Gotha – Stadt mit Zukunft – sucht eine/n

Bühnenhandwerker/in

Nähere Informationen zur Stellenausschreibung erhalten Sie auf un- serer Internetseite unter www.gotha.de (Aktuelles/Ausschrei- bungen/Stellenausschreibung).

Die Bewerbungen sind bis 12.12.2014 mit den üblichen Bewerbungs- unterlagen an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Stellenausschreibung

Die Stadt Gotha hat zur Verstärkung des Teams der Berufsfeuerwehr Gotha zum frühestmöglichen Zeitpunkt den Dienstposten eines/einer

Brandmeister/Brandmeisterin

Nähere Informationen zur Stellenausschreibung erhalten Sie auf un- serer Internetseite unter www.gotha.de (Aktuelles/Ausschrei- bungen/Stellenausschreibung).

Die Bewerbungen sind bis 12.12.2014 mit den üblichen Bewerbungs- unterlagen an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Stellenausschreibung

Haben Sie Lust mit Kindern zu arbeiten?

Dann bietet Ihnen die Stadt Gotha eine zukunftssichere Perspektive im „Team Gotha“.

Ganz nach Ihren individuellen Möglichkeiten suchen wir Sie, be- fristet als Elternzeitvertretung in den kommualen Kindertagesein- richtungen für die Aufgabe als

Erzieherin bzw.

als Erzieher

Nähere Informationen zur Stellenausschreibung erhalten Sie auf un- serer Internetseite unter www.gotha.de (Aktuelles/Ausschrei- bungen/Stellenausschreibung.

Die Bewerbungen sind bis 12.12.2014 mit den üblichen Bewerbungs- unterlagen an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Einwohnerfragestunde

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 10.09.2014 die Ge- schäftsordnung dahingehend geändert, dass den Bürgerinnen und Bür- gern weitere Möglichkeiten der direkten Mitgestaltung des Lebens in Gotha offeriert werden.

Gemäß § 27 a der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Gotha sind quartalsweise Einwohnerfragestunden durchzuführen.

Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung und wird auf 30 Minuten begrenzt.

Der Oberbürgermeister oder ein von ihm Beauftragter nimmt mündlich Stellung. Eine Aussprache bzw. Beratung dazu fi ndet nicht statt, es sind jedoch zwei Zusatzfragen des Fragestellers oder eines Stadtratsmit- gliedes zulässig. Fragen, die in der Stadtratssitzung nicht beantwortet werden konnten, werden schriftlich beantwortet.

Die Fragen müssen spätestens 14 Kalendertage vor der Sitzung schrift- lich im Büro des Stadtrates der Stadt Gotha eingegangen sein.

Die erste Einwohnerfragestunde 2015 wird in der Stadtratssitzung am 28.01.2015 durchgeführt. Anfragen können bis 14.01.2015 an Stadtver- waltung Gotha, Abt. Stadtratsbüro, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha einge- reicht werden.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

• Staatliche Grundschule „Gotha-Siebleben“

Högernweg 8, 99867 Gotha Homepage: www.gsgs.de

• Staatliche Grundschule „Andreas Reyher“

Mozartstraße 17, 99867 Gotha Homepage: www.reyherschule.de

• Staatliche Grundschule „Erich Kästner“

Anger 8, 99867 Gotha

Homepage: www.gs-erich-kaestner.de

• „Ludwig-Bechstein-Schule“ Staatliche Grundschule Brunnenstraße 46, 99867 Gotha

Homepage: www.bechsteinschule-gotha.de

• Staatliche Grundschule „Peter Andreas Hansen“

Wilhelm-Bock-Straße 18, 99867 Gotha Homepage: www.hansen-schule.de

• Staatliche Grundschule „Josias Friedrich Löffl er“

Am Tivoli 18, 99867 Gotha Homepage: www.loeffl erschule.de

Die Aufnahme an eine Schule erfolgt im Rahmen der vorhandenen Auf- nahmekapazitäten.

Wird die Aufnahmekapazität überschritten, kommt nach Hinweis des Staatlichen Schulamtes Westthüringen das Losverfahren zur Anwen- dung.

Eine Entscheidung zur Aufnahme Ihres Kindes in die gewählte Schule wird Ihnen von der/m jeweiligen Schulleiterin / Schulleiter schriftlich mitgeteilt.

Die Anmeldung erfolgt durch die sorgeberechtigten Eltern (bzw. mit Unterschrift bevollmächtigt). Die Geburtsurkunde oder das Familien- stammbuch sind vorzulegen.

Knut Kreuch Oberbürgermeister

Einrichtungen der Stadtverwaltung am 4.12. früher geschlossen

Wegen einer gemeinsamen Personalversammlung aller Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden am 4. Dezem- ber 2014 alle Einrichtungen der Stadtverwaltung Gotha, einschließ- lich der kommunalen Kindertageseinrichtungen sowie der Stadt- bibliothek, bereits um 16.00 Uhr geschlossen.

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Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 11/2014 · 20. November 2014 · Seite 9

Aktuelle Angebote

Arbeit – Beruf – EDV Jan Heinrich (03621) 8230-41 Excel – Anwendungen im Büro 28./29: 11.14, Fr, 17.00 – 20.15 Uhr und Sa, 09:00 – 14:00 Uhr

Einzelveranstaltung

Wir bitten um verbindliche Voranmeldung!

Tinnitus? Wie Ihr Gehör mit einem geeig- neten Gehörtraining wieder Ruhe fi nden kann

am 20.11.14, Do, 18.00 – 19.30 Uhr Vegetarisch chinesisch kochen am 04.12.14, Do, 18.00 – 21.00 Uhr Weihnachtsbackstube

am 12.12.14, Fr, 14.00 – 19.00 Uhr Nähere Infos unter 03621/82 30-49 und auf www.vhs-gotha.de.

Cineplex-Filmpalast in Gotha eröffnet

Studenten des Studiengangs „urban manage- ment“ haben sich mit der Parkstraße und dem Bahnhofsareal befasst und ihre Arbeiten vorgestellt. Die Ideen und Vorschläge sind im Büro „Gotha lebt“ in der Schwabhäuser Str. 21 zu sehen.

LIONS Club unterstützt Flüchtlingskinder

Am 7. September 2014 fand das 16. Ekhof- Benefi zkonzert unter dem Motto „Kinder in Not“ des Lions Club Gotha statt. Der Erlös aus dem Konzert von 6.000 € geht an den Verein SALMA Hilfe für saharawische Flüchtlingskinder e.V. unter der Leitung von Margot Kessler für das Projekt „Ferien im Frieden“. Der Verein organisiert seit 2004 Sommerferien im Landkreis Nordhausen für Kinder zwischen acht und zwölf Jahren aus dem Krisengebiet der Westsahara. Es handelt sich um den letzten ungelösten Ko- lonialkonfl ikt in Afrika. Die Menschen leben dort seit 30 Jahren im Exil in Flüchtlingsla- gern in der Sahara unter extremen Witte- rungsbedingungen.

„Ferien im Frieden“ verfolgt fünf konkrete Ziele: Erholung vom Wüstenklima, gründ- liche medizinische Untersuchung und Be- treuung, Bekämpfung der Mangelernäh- rung, zivilisierte Welt außerhalb der Flücht- lingslager kennenzulernen und freund- schaftliche Verbindungen zwischen den Völkern zu fördern.

Der Verein leistet mit geringstem organisa- torischem Aufwand und hohem persön- lichen Einsatz direkte Hilfe vor Ort.

Verleihung der Hannah-Höch-Ehrung 2014

Zum siebenten Mal wird das Wirken einer Go- thaer Künstlerin mit der „Hannah-Höch-Eh- rung“ gewürdigt. In diesem Jahr fi el die Ent- scheidung der Jury auf Andrea Drewlo, die u. A.

von Ingrid Seyffarth, Alexandra Klitzsch, Clau- dia Pitschel vorgeschlagen wurde.

Andrea Drewlo ist als Tanzpädagogin weit über die Gothaer Stadtgrenzen hinaus bekannt.

Nachdem sie selbst im Kindesalter Ballettun- terricht genommen hatte, absolvierte sie ein Ballettstudium und arbeitete danach für die Musikschule „Louis Spohr“, bevor sie sich als Ballettlehrerin in der Stadthalle selbstständig machte. Bis 2006 leitete Andrea Drewlo 17 Jah- re lang die Tanzgruppen der Gothaer Karne- valsgemeinschaft 1969 e.V., das Männerbal- lett, Tanzmariechen, Funkengarde usw. und trainierte Tanzgruppen unterschiedlichster Al- tersgruppen in Herrenhof, Sonneborn und Wechmar.

Berufl ich ist sie nach einem Studium der Pfl e- gewissenschaften und des Pfl egemanage- ments inzwischen als Geschäftsführerin der Städtische Heime Gotha gGmbH tätig. Auf die Frage „Wann haben Sie denn mal Frei- zeit?“ antwortet sie, dass diese zwar gering ist, aber sie ihre Entspannung beim Tanz, bei ihren Schülerinnen und der Fröhlichkeit im Unterricht fi ndet.

In Gedenken und Erinnerung an Gothas be- rühmteste Tochter Hannah Höch veranstaltet

die Stadt Gotha jedes Jahr im November die

„Hannah-Höch-Ehrung“. Die Veranstaltung wird zum Anlass genommen, das künstle- rische Schaffen Gothaer Frauen zu würdigen.

Geehrt werden Künstlerinnen aller Genres so- wie kunst- und kulturinteressierte Frauen, die in Gotha geboren wurden oder lebten und ei- nen engen Bezug zu Gotha haben. Vorschläge, wessen Werk mit der „Hannah-Höch-Ehrung“

gewürdigt werden soll, konnten Gothaer Bür- gerinnen und Bürger bei der Stadtverwaltung Gotha einreichen.

Bisherige Preisträgerinnen sind: Ingrid Sey- ffarth, Helga Wilfroth, Kerstin Damm, Marga- rete Metze, Natali Schmidt, Jutta Amling, Andrea Drewlo

Mit großem Andrang der interessierten Kinobesucher sowie im Beisein von Ober- bürgermeister Knut Kreuch und St. Go- thardus wurde am 30. Oktober der neue

Cineplex Filmpalast, das moderneste Kino in den neuen Bundesländern, in Gothas Garten- straße eröffnet. Die Filmbetriebe Martin füh- ren seit 24 Jahren Kinos in Gotha.

Fotos: Lutz Ebhardt Foto: Lutz Ebhardt

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Seite 10 · Rathaus-Kurier · Nr. 11/2014 · 20. November 2014 Nichtamtlicher Teil

Brunnensaison endet mit Wintereinhausung

Wie jedes Jahr endet im November wieder die Brunnensaison und damit verbunden erfolgt die Wintereinhausung der Brunnen. Das Was- ser wird über den Winterzeitraum abgestellt, die Zählerstände abgelesen und die Brunnen- stuben gereinigt. Als letzte Maßnahme wer- den die Brunnen mit Holz abgedeckt bezie- hungsweise die historisch wertvollen Sand- steinfi guren mit einer Einhausung zum Schutz vor der Witterung versehen. In diesem Zu- sammenhang werden auch die Sommerblu- menpfl anzungen im Stadtgebiet abgeräumt.

Im Bereich der Wasserkunst muss dies vor dem Anbringen der Wintereinhausung erfol- gen.

Für die Wasserkunst musste eine neue Einhau- sung gebaut werden, da die alte über die vie- len Jahre verschlissen war. Sie wurde von einer Gothaer Tischlerei angefertigt und im An- schluss von den Mitarbeitern des Garten-, Park- und Friedhofsamtes mit einer Holz- schutzlasur gestrichen. Die Kosten für die Her- stellung betrugen 5.800 €.

Friedhofsverwaltung informiert:

Das Urnenreihengrabfeld 13 im Teil I des Hauptfriedhofes Gotha wird im März 2015 komplett beräumt.

Die Nutzungsberechtigten haben die Möglichkeit ihren Grabschmuck, ihr Grab- grün und/oder ihre Grabsteine selbst zu räumen bzw. räumen zu lassen.

Anant Kumar ist Kurd-Laßwitz-Stipendiat 2015

Seit dem Jahr 2008 vergibt die Residenzstadt Gotha mit dem „Kurd-Laßwitz-Stipendium“ ei- nen Stadtschreiberpreis für Kinder- und Ju- gendbuchautoren. Nach erfolgter Ausschrei- bung des mit 5.000 Euro dotierten Stipendi- ums für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015, befasste sich die vom Stadtrat be- rufene Jury unter Vorsitz von Oberbürgermei- ster Knut Kreuch Ende September mit den ein- gegangenen Bewerbungen.

Die Entscheidung der Juroren fi el auf den in Kassel lebenden Anant Kumar. Er tritt damit im kommenden Jahr die Nachfolge von Christoph Kuhn (2008), Dr. Claudia Engeler (2009), Ursu- la Muhr (2010), Agnes Hammer (2011), Rein- hard Griebner (2012), Rebekka Knoll (2013) und Sonja Ruf (2014) an.

Geboren im östlichen indischen Bundesstaat Bihar, studierte Anant Kumar in Kassel, Wien und Montpellier Germanistik, Soziologie und International Protection of Human Rights und

schrieb seine Magisterarbeit über Alfred Döb- lins Epos „Manas“. Er ist Verfasser von 17 Ti- teln, darunter von drei Kinderbüchern. Sein Berlin-Bombay-Roman wird derzeit mit einer Werkförderung durch das Hessische Ministeri- um für Wissenschaft und Kunst abgeschlos- sen. Im Oktober 2014 erscheint das Bilder- und Malbuch „Der Mond und seine Langeweile“ in seiner englischen Ausgabe „The boredom of the moon“. In über 650 Einrichtungen – darun- ter überwiegend Schulen, Hochschulen bis hin zu Justizvollzugsanstalten – führte Anant Ku- mar in den letzten Jahren Lesungen und Work- shops für die unterschiedlichsten Alters- und Kulturgruppen durch. Seine Auftritte sind für ihre Heiter- und Lebendigkeit über Deutsch- land hinaus bekannt. Die Leseorte erstrecken sich vom sächsischen Zschopau über die süd- bayerische Stadt Sonthofen bis nach Berlin, ebenso wie vom Goethe Institut Bombay bis zur The University of Texas at Austin.

Anliegerpfl ichten im Winterdienst

Der nächste Winter lässt nicht mehr lange auf sich warten. Aus gegebenem Anlass bittet die Stadt Gotha um Beachtung der Regelungen der Satzung über die Straßenreinigung im Ge- biet der Stadt Gotha (Straßenreinigungssat- zung) zur Durchführung des Winterdienstes im Rahmen der Anliegerpfl ichten.

Verpfl ichtet zum Winterdienst sind die Eigen- tümer und Besitzer der durch öffentliche We- ge, Straßen und Plätze erschlossenen, be- bauten und unbebauten Grundstücke.

Die Verpfl ichtung zur Durchführung des Win- terdienstes gilt an Wochentagen von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Falls vorhanden, schließt das Räumen und Streuen der Gehwege das Freihalten der Ampel- und Straßenübergänge mit ein. Weiterhin ist für jedes Hausgrundstück ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,00 m zu räumen.

Zu beachten ist, dass im Bereich von Haltestel- len des ÖPNV ein Zugang zur Fahrbahn von mindestens 5 m zu räumen ist.

Weiterhin weist die Stadt Gotha besonders da- rauf hin, dass die Verwendung von Streusalz nur in klimatischen Ausnahmefällen z.B. über- frierender Nässe und Eisregen sowie auf be- sonderen Gefahrenstellen z.B. Treppen erlaubt

ist, sofern mit abstumpfenden Mitteln die Ver- kehrssicherheit nicht gewährleistet werden kann.

Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu ver- wenden. Weitere Modalitäten zur Durchfüh- rung des Winterdienstes sind der Straßenreini- gungssatzung zu entnehmen.

Wer seiner übertragenen Räum- und Streu- pfl icht nicht nachkommt, handelt ordnungs- widrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Städtischer Straßenwinterdienst

Gemäß § 49 Abs. 3 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) sind die Gemeinden verpfl ichtet, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Diese Pfl icht hat die Stadt Gotha durch Straßenreinigungssat- zung (SRS) auf die Anlieger der angrenzenden Grundstücke übertragen, d.h. die nach der SRS Verpfl ichteten haben bei Schneefall Geh- wege und Überwege vor ihren Grundstücken nach Maßgabe der SRS vom Schnee zu räu- men. Im Übrigen haben die Gemeinden die öf- fentlichen Straßen innerhalb der geschlos- senen Ortslage nach Maßgabe ihrer Lei- stungsfähigkeit vom Schnee zu räumen und

bei Schnee- und Eisglätte zu streuen, soweit das zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Si- cherheit und Ordnung erforderlich ist (§ 49 Abs. 4 ThürStrG).

Im Rahmen des städtischen Straßenwinter- dienstes wird durch die Stadt Gotha der Win- terdienst auf den Fahrbahnen der öffentlichen Straßen in einem Leistungsumfang von ca. 100 km Fahrbahnen gemäß Winterdienstplan in der Ortslage Gotha durchgeführt.

Mit der Durchführung des städtischen Stra- ßenwinterdienstes wurde die Stadtwirtschaft Gotha GmbH beauftragt. Für die Wintersaison 2014/2015 werden 500 t Streumaterial vorge- halten, die LKWs, Multicars, Schleppertechnik und Transporter mit Fahrern stehen für den Einsatz bereit.

Aufgrund der nur beschränkt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel der Stadtverwal- tung Gotha ist es jedoch leider nicht möglich, den Winterdienst auf allen öffentlichen Ver- kehrsfl ächen durchzuführen. Nebenstraßen werden nicht durch die Stadt Gotha geräumt und gestreut. Eine Verpfl ichtung für diese be- steht laut Thüringer Straßengesetz für die Ge- meinde nicht.

Eine erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit ist auf diesen Flächen für alle Verkehrsteilnehmer geboten.

Foto: Privat

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Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 11/2014 · 20. November 2014 · Seite 11

Angebote Kinder- und Jugendtreffs

Städtische Jugendarbeit Gotha, Tel. (036 21) 222-150, Fax (036 21) 222-191, www.gotha.de

BIG PAL AI S

Kinder- und Jugendzentrum Big Palais, Schäferstraße 10 036 21 /73 71 80

Bernhard Krollmann, Ines Klein, Sven Kerber Öffnungszeiten:

Di, Do, Fr, Sa 14 – 22 Uhr, Mi 14 – 20 Uhr in den Ferien: 12 – 20 Uhr

V E R A N STA LT U N G E N

Wii-Nachmittag am Nikolaustag 06.12., ab 15 Uhr

Computer-Schatzsuche 10., 12.12., ab 15 Uhr

Weihnachtsbäckerei für Jugendliche 16.12., ab 15 Uhr

Kinderweihnachtsfeier 17.12., 16 Uhr Weihnachten im Big Palais 19.12., ab 15 Uhr P RO J E K TE

Graffi tiworkshop 04., 11., 18.12., 15 Uhr Mädchentreff 02., 09., 16.12., 16.30 Uhr Fahrradselbsthilfewerkstatt

06., 13., 20.12., von 15 – 18 Uhr K I N D E R K LU B

Weihnachtsbäckerei 02., 03., 04., 09., 11., und 13.12., ab 15 Uhr

Autorennbahn 6 Bahnen und 45 m lang!

donnerstags ab 17.00Uhr Informationen dazu im KJZ CO M P U TE R

Hausaufgabenhilfe und Info-Point sind nach Absprache mit den Mitarbeitern der Einrichtung möglich

S C H U LE & B E RU F Jobsuche & Bewerbungen

Wir helfen euch gern … Sprecht mit uns!

SIEBLEBEN

Kinder- und Jugendtreff Siebleben Gleichenstraße 1 A, 85 24 96 Ronny Lehmann, Jens Heerda Öffnungszeiten: Mo – Fr, 14 – 22 Uhr in den Ferien: 11 – 19 Uhr

V E R A N STA LT U N G E N

Besuch von MAXXI’s Spieleparadies mit Ad- ventsübernachtung im KJT, 12.12., ab 14 Uhr (weitere Informationen dazu im KJT) Adventsstündchen, freitags ab 16.00 Uhr P RO J E K TE

Klubzeitung „Krabbelspunk“ Redaktions- sitzung, jeweils montags, ab 16 Uhr

„Bild & Ton“ im KJZ Big Palais, mittwochs, ab 16 Uhr

K I N D E R K LU B

jeden Dienstag, ab 16 Uhr

Nikolausgeschenke selbst gemacht 02.12.

wunderschöne Winterbilder 09.12.

Kinderweihnachtsfeier 16.12.

Weihnachtsgeschichten 23.12.

G A M E S

Spieleabend, donnerstags, 17 Uhr Spiel und Spaß bei Musik und guter Laune

ZELLE

Kinder- und Jugendtreff Zelle Werner-Sylten-Straße 2 036 21 /70 85 04

Maik Kreutzburg, Rina Kühn

Öffnungszeiten: Mo – Fr, 14.00 – 22.00 Uhr in den Ferien: Mo – Do, 11.00 – 19.00 Uhr V E R A N STA LT U N G E N

Wir schmücken unseren Weihnachtsbaum 01.12., ab 15 Uhr

Adventnacht 05.12., 18 Uhr

Weihnachtsgeschenke selbst gemacht 09., 10.12., ab 15 Uhr

P RO J E K TE

Musikprojekt – Erlernen des Umganges mit Medientechnik donnerstags, ab 16.30 Uhr (nach Absprache mit den Mitarbeitern der Einrichtung)

gesunde Lebensweise: Bratäpfel mit Va- nillesoße 17.12., 15 Uhr

Spiel- u. Lesenachmittag montags, ab 15 Uhr K I N D E R K LU B

donnerstags ab 15.00 Uhr

gemütlicher Nachmittag mit Kinderpunsch 04.12.

Wir basteln Weihnachtsgeschenke 11.12.

Spiele rund um Weihnachten 18.12.

FI T & FU N

Line’s Play dienstags, ab 16.00 Uhr DA S G E H T AU C H NO C H …

Fun-Freitag Kochen, Spielen Allerlei ab 18 Uhr

Kochecke 12.12., ab 17.30 Uhr

Muttitreff mit Kleinstkindern dienstags ab 15.00 Uhr

SUNDHAUSEN

Kinder- und Jugendtreff Sundhausen Am Anger 7, 036 21 /75 87 47

Marina Bechler, Thomas Kühn

Öffnungszeiten: Di – Fr 13.30 – 22.00 Uhr Sa 14.00 – 20.00 Uhr

V E R A N STA LT U N G E N

Jahresabschluss mit Traditionsfeuer 05.12., 18 – 21 Uhr

Weihnachtsbäckerei 06.12., 15.30 – 17.30 Uhr

Last Minute Geschenke selbst gemacht 13.12., 15 – 18 Uhr

DA S G E H T AU C H NO C H … Kochecke jeden Tag möglich K I N D E R K LU B

Spielen, Basteln und viele kreative Mög- lichkeiten täglich ab 15 Uhr

P RO J E K TE

Sagen und Geschichten des Landkreises 11.12., 14.45 – 15.45 Uhr

Thema: „Kaufmannsläden und Weihnachts- basteln“, Ort: Regionalmuseum Gotha Hausaufgabenhilfe bei Bedarf möglich n DA S G E H T AU C H NO C H …

Hobbyküche 03., 17.12., ab 16 Uhr Kochecke 05.12., 18.00 Uhr

Gothaer Grundschulen öffnen ihre Türen

Grundschule „Peter Andreas Hansen“

Mittwoch, 03.12.2014, 16 – 18 Uhr Der „Tag der offenen Tür“ fi ndet in Verbin- dung mit einem Schul-Weihnachtsmarkt statt. Ab 16 Uhr präsentieren die Schüler in der Turnhalle ein Eröffnungsprogramm. Mit musikalischen Einlagen bieten die jungen Talente ein abwechslungsreiches Pro- gramm passend zur Weihnachtszeit. An- schließend gibt es in den Klassenräumen und auf den Fluren der Hansenschule aller- hand zu erleben. In den Unterrichtsräumen kann gebastelt, gerätselt und gesungen werden, bei der Tombola sind Kinderspiel- zeug, Bücher und zahlreiche andere Dinge im Angebot. Im Schulgarten wird der neue Backofen mit leckerer Pizza eingeweiht. Die weitere kulinarische Versorgung über- nimmt der Förderverein der Schule. Mit selbstgebackenen Waffeln und Kaffee so- wie Bratwurst und Glühwein wird für das leibliche Wohl gesorgt. An diesem Nachmit- tag können sich auch alle Interessierten über das Schulkonzept der Hansenschule informieren. Im nördlichen Stadtteil von Gotha gelegen, bietet die Einrichtung das Lernen in einer ruhigen Umgebung. Als zer- tifi zierte „Gesunde Schule“ wird im „Grü- nen Klassenzimmer“ des Schulgartens ein spannender und naturnaher Unterricht ge- boten. Die Lehrer und Erzieherinnen und natürlich auch die Schüler freuen sich auf viele neugierige Besucher am 3. Dezember und berichten gern über den Alltag in der Wilhelm-Bock-Straße. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

SGS „Ludwig Bechstein“

Weihnachtsprogramm der Hortkinder 05. und 12. Dezember 2014, 15.00 Uhr Die Hortkinder der SGS „Ludwig Bechstein“

Gotha haben auch für dieses Jahr ein Weih- nachtsprogramm einstudiert. Sie laden da- zu in die Aula der Schule ein.

Schüler und Erzieher der Staatlichen Grund- schule „Ludwig Bechstein“ freuen sich auf zahlreiche Besucher.

Sprechzeiten der Schiedsstelle:

Die nächsten planmäßigen Sprechzeiten der Schiedsstelle fi nden am Montag, dem 24. November und 15. Dezember 2014, je- weils 17:00 bis 18:00 Uhr im Lucas-Cra- nach-Haus, Hauptmarkt 17, Zimmer 213.2 statt.

Telefonisch ist die Schiedsstelle unter der Nummer 03621 – 21 17 15 erreichbar.

Außerhalb dieser Sprechzeit können Ter- mine über das Bürgertelefon 222-222 ver- einbart werden.

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Seite 12 · Rathaus-Kurier · Nr. 11/2014 · 20. November 2014 Nichtamtlicher Teil

Deutsche Post – Dienstleistungen in Gotha

Die Deutsche Post AG hat sich mit veränderten Dienstleistungs- und Servicestandorten in der Residenzstadt in den letzten Monaten neu or- ganisiert. Für Postfachkunden stehen nun die Postfächer nicht mehr im Hauptpostgebäude zur Verfügung, sondern die Postfachinhaber müssen sich auf den Weg nach Siebleben ma- chen. Briefe werden für die Zusteller in der Schwabhäuser Straße sortiert und bereitge- stellt und von dort ausgetragen.

In Gotha gibt es derzeit acht Partner-Filialen, neun Paketshops, zwei Verkaufspunkte und

zehn Briefkästen, davon zwei mit einem rotem Punkt, dem Zeichen für Sonntags- und Spät- leerung.

Ausgebaut werden könnte in Zukunft das Netz der Packstationen, wie derzeit bereits z.B. in der Oststraße befi ndlich. Wer sich dafür an- meldet, kann seine Pakete dorthin bringen las- sen und abholen, wenn Zeit ist – ein großer Vorteil, denn die Abholung in einer Filiale ist immer an deren Öffnungszeiten gebunden.

Immer nachzulesen unter www.deutschepost.de Kontakt: Kundenservice Telefon Privatkunden:

02 28 / 4 33 31 11

Neujahrskonzert

„Die große Johann Strauß Gala“ am 10.01.2015 im Kulturhaus Gotha gastiert nun schon zum 11. Mal mit großem Erfolg im Gothaer Kulturhaus! Die Operettengala vom Rundfunk Sinfonie Orchesters Prag wird von einem Moderator, drei Solisten, sechs Tänzer/innen und vierzehn Musi- kern dargeboten. Aus der Fülle der Werke hat das Ensemble die schönsten Stücke ausgewählt und zu einem Ganzen gefügt.

Zum Repertoire gehören Titel wie der „Kai- ser Walzer“, „Wer uns getraut“, „Komm in die Gondel“, „Brüderlein und Schwester- lein“, „An der schönen blauen Donau“, die

„Tritsch-Tratsch Polka“ und selbstverständ- lich der „Radetzky-Marsch“. Musik, Tanz und Gesang werden zu einem Bühnenereig- nis, das Ohren und Augen anspricht.

Einlass ist um 15 Uhr, Beginn 15.30 Uhr!

Die Kartenpreise betragen 22, 26 und 29 €.

Eintrittskarten gibt es in der Gotha Information, Tel. 03621/5 07 85 70;

im Pressehaus Gotha (Am Markt), Tel. 03621/82 39 70 und unter www.ticketshop-thueringen.de.

Die besten Plätze bekommen bekanntlich diejenigen, die zuerst ihre Karten kaufen!

Eine Eintrittskarte wäre eventuell auch ein sehr schönes Weihnachtsgeschenk!?

Vorschläge für Myconiusmedaille 2015 gesucht

Die höchste Auszeichnung für das Ehrenamt in der Stadt Gotha ist die Myconiusmedaille, benannt nach dem Theologen und Reformator Friedrich Myconius (1490 – 1546). Auch 2013 soll wieder eine Bürgerin oder ein Bürger der Stadt mit dieser Medaille für sein ehrenamt- liches Wirken auf sozialem, kulturellem oder ökologischem Gebiet geehrt werden. Bis spä- testens 15.01.2015 können Personen für diese Ehrung vorgeschlagen werden.

Entsprechend der Vergaberichtlinie für die My- coniusmedaille wird ein Preisträger pro Jahr ausgezeichnet. Dieser erhält die Myconiusme- daille und eine Urkunde sowie eine einmalige Zuwendung in Höhe von 1.500 €. Der Stadtrat

wählt aus allen eingegangenen Vorschlägen den Preisträger aus. Die Verleihung erfolgt im Rahmen des Myconiusempfangs 2015.

Die Stadtverwaltung Gotha bittet alle Go- thaer, Vorschläge für die Verleihung der My- coniusmedaille zu unterbreiten. Schriftliche Vorschläge mit der entsprechenden Begrün- dung und der Angabe des Absenders sind zu senden an Stadtverwaltung Gotha, Büro für Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Städte- partnerschaften und Kultur, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha oder presse@gotha.de Nach dem 15.01.2015 eingegangene Vor- schläge dürfen entsprechend der Vergabe- richtlinie nicht berücksichtigt werden.

Aktuelle Vereinsangebote

• Briefmarken-Sammler-Verein Gotha 1890 e.V.

Gustav-Freytag-Str. 18, Tel. 21 97 94 oder 01 70 / 9 30 12 75, frommbriefe@t-online.de, www.bsv-gotha.de

DMB-Mieterverein Gotha und Umgebung e.V.

Perthesstr. 11, Tel. 40 01 84, Mieterverein.

Gotha@t-online.de

Bis zum 02.12.2014 bleibt die Geschäftsstelle des Mietervereins wegen Jahresurlaub ge- schlossen. An folgenden Tagen fi nden Sprech- tage ohne Terminvereinbarung statt: Mo, 24.11., 9 – 15 Uhr, Mi, 26.11., 10 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr; Telefonische Auskünfte in drin- genden Fällen erhalten Mitglieder des Mieter- vereins unter der 0172/3574450

• Freundeskreis Leinakanal www.leinakanal-gotha.de,

c/o Horst-Dieter Ritz, Oststr. 22, Tel. 40 59 15, vorstand@leinakanal-gotha.de

nächstes Treffen: Mo, 08.12., 14 Uhr Jahresab- schluss mit Wahl des Vorstandes im Klub „Gal- letti“

• Freunde der Heimatgeschichte Siebleben e.V.

Edelhofgasse 3, 2 53 18, 01 72 / 8 43 02 31, info@Siebleben.de

29.11., 16 Uhr im „Gustav- Freytag- Pavillon“

Weimarer Str. 145, Autorenlesung, Thema: Hi- storischer Stoff im Thüringer (Geschichts)Raum Autorin: Frau Simone Knodel

• Goethe-Gesellschaft Gotha e.V.

Vorstand der Ortsvereinigung

Dr. phil. habil. Christoph Köhler (Vorsitzender) Tel. 70 38 40

Konferenzzimmer der Universitäts- und For- schungsbibliothek Gotha, Schloss Frie- denstein: Di, 09.12., 19 Uhr Schopenhauer in Gotha und Weimar – seine Beziehung zu Goe- the, Dr. Roland Krischke, Heidelberg

• Selbsthilfegruppe nach Krebs

01 62/6 92 37 22, regelmäßige Treffen (nicht nur für Frauen) jeweils am letzten Donners- tag im Monat ab 10.00 Uhr im Frauen zentrum, Brühl 4, nächstes Treffen am 27.11.2014 Die Selbsthilfegruppe „Krebs“, die sich ein- mal im Monat im Frauenzentrum trifft, teilt mit, dass sie sich ab Januar nicht mehr don- nerstags, sondern wieder am letzten Montag im Monat in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr im „Kleinen Café“ zusammenfi ndet. Betrof- fene vor, während oder nach einer Krebser- krankung sind herzlich in die Selbsthilfegrup- pe eingeladen.

• Verband der Behinderten Damaschkestr. 33, Tel. 40 80 80,

www.vdb-gotha.de, vdb-gotha@t-online.de Angebote / Termine:

Di, 02.12., 10.00 Uhr Einkauf nach Absprache im Herkules; Di, 09.12., 11.30 Uhr Besuch Weihnachtsmarkt in Erfurt (Fahrtkosten:

18,00 €); Fr, 12.12., 10.00 Uhr Besuch Wichtel- markt in Gotha; Mo, 15.12., 15.00 Uhr Kontakt- zeiten des Vorstandes, 16.00 Uhr Vorstands- sitzung; Di, 16.12., 10.00 Uhr Besuch Weih- nachtsmarkt in Apolda (Fahrtkosten 35 €,

mind. 3 TN); Mi, 17.12., 15.00 Uhr Weihnachts- feier im VdB, Treffen SHG MS

Um rechtzeitige Voranmeldung wird gebeten.

22.12. bis zum 04.01.2015 geschlossen

• Kreisverkehrswacht Gotha e.V.

Am Luftschiffhafen 4, 28 267, info@kreisverkehrswacht-gotha.de, www.kreisverkehrswacht-gotha.de Nächste Verkehrsteilnehmerschulung:

09.12., 19 Uhr DEKRA Gebäude Am Luftschiff- hafen 4, Thema: Rund um den Stollen

• Volkssolidarität Kreisverband Gotha e.V.

Klosterstr. 5 – 7, 74 53 86, gotha@volkssolidaritaet.de Klub „Galletti“, Jüdenstraße 44

Veranstaltungsangebot: Mo, 24.11., 14.00 Musikalisches Literatur-Café mit Uwe Zerbst

„Und in einem Monat ist Weihnachten …“

Adventszeit in und um Gotha – Blick auf ver- gangene Jahre; Di, 25.11., 14 Uhr Weihnachtsba- steln mit Rosemarie Lindemann – Basteln Sie sich Ihre eigene Weihnachtsdekoration (zum Mitnehmen), Teilnehmerzahl begrenzt (max. 10 Personen), Unkostenbeitrag: 1 €, 19 Uhr Ägyp- ten: LUXOR, Vortrag von und mit Dieter Schna- bel; Sa, 29.11., 14 Uhr Philatelistenskat (öffent- lich); Di, 02.12., 9 Uhr Kinder- und Seniorenaka- demie mit den Kindern des Fröbel-Kindergar- tens, Thema: Meine Stadt, Treffpunkt: Klub Galletti, 17 Uhr Autorenlesung des Thüringer Schriftstellerverbandes mit Herrn Siegfried Nu- cke; Sa, 06.12., 14 Uhr Nicolaus-Tanz mit Daniel Gläser; Di, 30.12., 14 Uhr Silvester-Tanz mit Rudi

Referenzen

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