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Gotha – Das Gedächtnis der Reformation Kurier

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Academic year: 2022

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Amtlicher Teil

Bekanntmachungen und

Ausschreibungen Seiten 3 – 11 Nichtamtlicher Teil

Seniorengeburtstage Seite 13 Gotha auch am Ganges Seite 14 Projekte des Jahres 2017 Seite 17 Historische Momente Seite 17 Kinder- und Jugendseite Seite 18

Kurier www.gotha.de

Auf ein Wort:

In Gotha sind sieben Aufenthalte von Martin Luther belegt, viermal predigte er auch in der Stadt. Hier wurde er am 1. Mai 1515 zum Distriktsvikar des Augustinerordens in Thüringen und Sachsen gewählt und somit in sein erstes kirchliches Amt berufen.

Es meinen die Gelehrten auf Gefühlen, nicht auf Tatsachen beruhend, wäre das alte gegangen und postfaktisch hätte so das neue Jahr begonnen. Ja, auch wenn Sie das Wort noch nie gehört haben, nicht wissen was es bedeutet, so hat doch die Gesellschaft für Deutsche Spra- che „postfaktisch“ zum Wort des Jahres 2016 gekürt. Ich habe lange überlegt, woher das Wort stammen könnte und bei einem Spaziergang durch Gotha wurde es mir klar. Es muss aus Gotha stammen, denn faktisch ist es richtig, dass an der Post in Gotha Verände- rungen fühlbar sind, denn das Gebäude der Hauptpost wird zu einer Wohnan- lage umgebaut. Mitten im Herzen der Stadt tut sich wieder etwas und auch beim Prinzenpalais ist viel Bewegung seit Neujahr. Ich glaube immer noch da- ran, dass die Menschheit Gefühle und Fakten braucht, um sich selbst ein Bild zu machen, auch wenn postfaktisch zur Zeit keine Klarheit in Gotha herrscht, in welchen Bus man einsteigen sollte. Gut wäre es, wenn alle Parteien wieder Frie- den schaffen. Wo Streit hinführt, haben die Gothaer vor 450 Jahren an Leib und Seele in den „Grumbachschen Händeln“

gespürt.

In diesem Jahr wird es wieder viele Ereig- nisse in Gotha geben, die uns stolz auf unsere Heimatstadt machen, aber auch Engagement von jedem Bürger fordern.

„500 Jahre Reformation“ ist das Ereignis des Jahres und Gotha ist weiß Gott eine wahre Luther-Stadt, wie es kaum eine Zweite gibt, wir sind das „Gedächtnis der Reformation“. Darum will ich Ihnen auch in diesem Jahr immer mit einem Zitat Lu- thers antworten auf die Fragen der Zeit.

„Den Frieden kauft man nie teuer, denn er bringt dem, der ihn kauft großen Nut- zen“. Wer wollte da Martin Luther wider- sprechen. Ein Jahr voller Gefühle, Frieden und ehrlicher Fakten wünscht Ihnen Ihr

Amtsblatt der Stadt Gotha | Nr. 1 ⁄ 26. Jahrgang | 26. Januar 2017

Foto: Lutz Ebhardt

Gotha – Das Gedächtnis der Reformation

Die Luther-Stadt mit 15 Fakten und 17 Orten im 500. Jubiläumsjahr

Im Jahr 2017 blickt die Welt nach Mittel- deutschland, denn zahlreiche Städte bege- hen das Jubiläum „500 Jahre Reformation“.

Man schaut auf die Wirkungsstätten Martin Luthers, die ab 2017 zu Pilgerorten werden.

Welches sind nun die bedeutendsten Luther- stätten? Sind es der Geburts- und Sterbeort Eisleben, der familiäre Ursprungsort Möhra, Luthers Schulstadt Erfurt oder Wittenberg die Stadt des legendären Thesenanschlags?

Nicht zu vergessen Worms, die Stadt des sa- genhaften Reichstages. „Für mich zählt Gotha zu den herausragenden Stätten der Reforma- tion, denn nicht nur Luther war hier. Bereits vor 300 Jahren entwickelte sich Gotha zum frühen Zentrum der Reformationsforschung.

Um es kurz zu sagen – Gotha ist das Gedächt- nis der Reformation“ so Gothas Oberbürger- meister Knut Kreuch in einem Statement zum Lutherjahr 2017.

Angelehnt an das Jahr des Thesenanschlages 1517 belegt die Stadt Gotha mit 15 Luther-Fak- ten und 17 Luther-Orten ihre herausragende

Stellung als Stadt der Reformation, was nach- folgend belegt wird:

1. Martin Luther war mehrfach in Gotha – Mindestens sieben Aufenthalte Luthers in Go- tha sind belegt. Luther predigte, wohnte und arbeitete in Gotha.

2. Bereits vor Luthers erstem Besuch gab es reformatorische Ansätze in Gotha – In Gotha lebte von 1504 bis 1526 der große Humanist Mutianus Rufus, den man als die bedeu- tendste Geistesgröße der Hochrenaissance schätzt und der in Gotha einen Gelehrten- kreis versammelte. Er war ein erster massiver Kritiker der katholischen Kirche.

3. Martin Luthers erster Aufenthalt in Gotha hatte besondere Bedeutung – Die Gothaer Au- gustinereremiten wählten Luther am 29. April 1515 zu ihrem Distriktvikar, sozusagen zum Vor- gesetzten. Es war Luthers erste Leitungsstelle, der Beginn seiner Karriere.

Fortsetzung auf Seite 11

(2)

K A R AT

L i v e

09.09.2017

20.00 Uhr Schloss

Friedenstein

Tickets: Tourist-Information Gotha / Gothaer Land, Hauptmarkt 33, 99867 Gotha, Tel.: 0 36 21 - 510 450, online unter www.Ticketshop-thueringen.de oder in allen Vorverkaufsstellen des Ticketshop Thüringen.

Veranstaltungen

in gotha

Foto: Michael Petersohn

Höhepunkte 1. Halbjahr 2017

11.02. – 12.02.2017 | Margarethenkirche

Die Grumbachschen Händel

24.02.2017 | Kulturhaus

8. Lesen Live – Elke Heidenreich

04.04.2017 | Dt. Versicherungsmuseum

Serenade – Frühjahrskonzert

05.05. – 07.05.2017 | Innenstadt

21. Gothardusfest

02.06. – 04.06.2017 | u.a. Kulturhaus

Pfingstfestival der Thüringen Philharmonie Gotha

02.06. – 05.06.2017 | Innenstadt

Internationales Fahnenschwingertreffen

02.06. – 05.06.2017 | Schloss Friedenstein

Thüringer Schlössertage

10.06.2017 | Innenstadt

14. Gothaer Kulturnacht

17.06.2017 | Schloss Friedenstein

Schlosshof OpenAir „Sounds of Hollywood“

30.06. – 26.08.2017 | Ekhof-Theater

Ekhof-Festival

Viele weitere Veranstaltungen sowie Infos zu unseren Gästeführungen

finden Sie im Internet unter

www.kultourstadt.de.

(3)

Am Montag, 30.01.2017, 17:00 Uhr findet eine Sitzung mit öffentlichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten statt.

Gremium:

Hauptausschuss

Ort/Raum: Rathaus, Bürgersaal, Hauptmarkt 1, Gotha

Tagesordnung

Öffentlicher Teil – Beginn: 17:00 Uhr

1. Begrüßung und Feststellung der Beschluss- fähigkeit

2. Abstimmung zu Änderungen der öffentlichen Tagesordnung

3. Abstimmung der öffentlichen Niederschrift vom 12.12.2016

4. Beschlussvorlagen – öffentlich

4.1. Errichtung und Wartung von 8 Parkschein- automaten in Gotha (VOL-BA-66/16/105) Vorlage: HA 080/17

4.2. Instandsetzung der ehemaligen B7 in Gotha, Friedrichstraße, 2. BA, Los 1 – 7 (VOB-ÖA-66/16/104) Vorlage: HA 081/17

4.3. Deckensanierung Harjesstraße von Ohrdrufer Straße bis Dr.-Troch-Straße, Nachtrag 1 (VOB-ÖA-66/16/067)

Vorlage: HA 082/17

4.4. Zuschlagserteilung zum Abschluss eines Archi- tektenvertrages für Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 – 8 für den Neubau einer Turn- halle am Standort der GS/RS „Andreas Reyher“

Vorlage: HA 079/16

Am Mittwoch, 01.02.2017, 17:00 Uhr findet eine Sitzung mit öffentlichen und nicht öffentlichen Tagesordnungs- punkten statt.

Gremium: Stadtrat der Stadt Gotha

Ort/Raum: Rathaus, Bürgersaal, Hauptmarkt 1, Gotha

Tagesordnung

Öffentlicher Teil – Beginn: 17:00 Uhr

1. Begrüßung und Feststellung der Beschluss- fähigkeit

2. Abstimmung zu Änderungen der öffentlichen Tagesordnung

3. Einwohnerfragestunde

4. Vorstellung der Entwicklung des „Basketballs in Gotha“ durch den Verein BiG e. V.

5. Abstimmung der öffentlichen Niederschrift vom 14.12.2016

6. Informationen zu Entscheidungen des

Oberbürgermeisters nach § 30 ThürKO – öffentlich 7. Informationsbericht des Oberbürgermeisters 8. Bericht des Kinder- und Jugendforums 9. Anfragen

10. Anträge

11. Beschlussvorlagen – öffentlich 11.1. Internationales Bachfest im Jahr 2021

Vorlage: B 330/16

11.2. Änderung der Eintrittspreise für das Stadt-Bad Gotha Vorlage: B 333/17

11.3. Neubau der Rad-/Gehwegbrücke über die Ratsrinne im Zuge der Krusewitzstraße Vorlage: B 329/16

Die Sitzungstermine werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gotha, den 19.01.2017 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Tagesordnung der Hauptausschusssitzung und der Stadtratssitzung

der Stadt Gotha

(4)

Öffentliche Bekanntmachung

der Offenlegung der Fortführung des Liegenschaftskatasters Durch das Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Katasterbe- reich Gotha, wurde das Liegenschaftskataster in den Gemarkungen Boilstädt und Sundhausen der Gemeinde Gotha auf der Grundlage ei- ner Liegenschaftsvermessung fortgeführt.

Betroffen ist in der Gemarkung Boilstädt folgendes Flurstück:

Flur 4:

Flurstück: 525.

Betroffen sind in der Gemarkung Sundhausen folgende Flurstücke:

Flur 4:

Flurstücke: 813/2, 817/2, 836, 837, 840, 842, 850, 851, 852, 853/4, 854/4, 855/4, 855/3, 856/4, 856/3, 857/4, 858/4, 859/4, 860/4, 869/1 Flur 5:

Flurstücke: 1056, 1060, 1061, 1065, 1066, 1069, 1070, 1073, 1074, 1078, 1159, 1160, 1172, 1173, 1174, 1175/1, 1175/2, 1176, 1177, 1179, 1180, 1181, 1182, 1183, 1184, 1185, 1186, 1187, 1188, 1189, 1190, 1191, 1192, 1193, 1194, 1195, 1196, 1197, 1198, 1199, 1200, 1201, 1202, 1203, 1204, 1206, 1207, 1209, 1211, 1217/23, 1217/28, 1217/18, 1217/27, 1226, 1268, 1271, 1272, 1273, 1274/7, 1287, 1299, 1300, 1302, 1303.

Die Fortführungsnachweise können von den Grundstückseigentüme- rinnen und -eigentümern sowie den Inhaberinnen und Inhabern grund- stücksgleicher Rechte

vom 24. Februar 2017 bis zum 24. März 2017 in der Zeit von

Mo bis Do 08.00 – 11.30 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr Fr 08.00 – 11.00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung, Tel. (0 36 21) 35 30 im Landes- amt für Vermessung und Geoinformation, Katasterbereich Gotha, Schloßberg 1, 99867 Gotha eingesehen werden.

Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformations- gesetzes

(ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird die Fortführung des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung (Fortführungsnachweise) bekannt gegeben. Die Fortführung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ab- lauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Fortführung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Landesamt für Vermessung und Geoinforma- tion, Katasterbereich Gotha, Schloßberg 1, 99867 Gotha schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Gotha, den 11.01.2017 Im Auftrag

gez. Katja Stein Siegel

Dezernatsbereichsleiterin

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates der Stadt Gotha vom 14.12.2016 und aus dem nicht öffentlichen Teil der

Sitzung nach Aufhebung des Nichtöffentlichkeitscharakters Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufge- führten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.

A 328/16 – 2030 Agenda für Nachhaltige Entwicklung Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene in Gotha gestalten – FWG-Fraktion

1. Die Stadtrat der Stadt Gotha beschließt die Unterzeichnung der Re- solution des Deutschen Städtetages „2030 Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“.

(s. Anlage 1)

Dabei knüpft die Stadt Gotha an den langjährigen Prozess der Loka- len Agenda 21 in Gotha an.

2. Konkret unterstützt der Stadtrat dazu die Bewerbung der Stadtver- waltung Gotha für das Programm „Koordination kommunaler Ent- wicklungspolitik“, das im Auftrag des Bundesministeriums für wirt- schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung von der Engagement Global GmbH ausgeschrieben wurde. Die erforderlichen Eigenanteile an Finanzen werden im Haushalt 2017 und 2018 verankert. Durch die Förderung einer Personalstelle zur Koordination und Umsetzung ent- wicklungspolitischen Engagements können damit vorhandene Akti- vitäten im Bereich von fairem Handel, einer nachhaltigen und fairen Beschaffung sowie die Städtepartnerschaft zwischen Gotha und Adua deutlich gestärkt werden.

Damit leistet die Stadt Gotha einen Beitrag zur Umsetzung folgender Ziele der 2030 Agenda:

Ziel 4 Bildung für nachhaltige Entwicklung: Entwicklungspolitische Bildungsarbeit

Ziel 12 nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster stärken: nach- haltige Beschaffung

Ziel 17 Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung: Städte- partnerschaft mit Adua

3. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Lokalen Agenda 21 weitere für die Stadt Gotha relevante Ziele der 2030 Agenda zu identifizieren und daraus einen Maßnahmeplan zu deren Umsetzung in Gotha zu formulieren.

Die Ziele der 2030 Agenda sollen durch konkrete Maßnahmen unter- setzt bzw. im Zusammenhang mit vorhandenen Konzepten, Beschlüs- sen und Aktivitäten umgesetzt werden (gemeinsames Klimaschutz- konzept des Landkreises mit der Stadt Gotha, Integriertes Stadtent- wicklungs- und Verkehrskonzept, Beschlüsse zur Fairtrade Town und zur Städtepartnerschaft mit Adua etc.)

B 322/16 – Verwendung Bilanzgewinn 2015 und 2016 der Kommunale Beteiligungen Gotha GmbH

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversamm- lung der Kommunale

Beteiligungen Gotha GmbH nachfolgende Beschlüsse zu fassen:

1. Unter Aufhebung von Ziffer 2 des Beschlusses-Nr. 01/2016 der Gesell- schafterversammlung der Kommunale Beteiligungen Gotha GmbH vom 05.10.2016 wird der Bilanzgewinn der Kommunale Beteiligungen Gotha GmbH für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe eines Teilbetrages von EUR 2.376.002,38 an den Gesellschafter Stadt Gotha ausge- schüttet. Die Ausschüttung hat am 15.12.2016 zu erfolgen. Im Üb- rigen, also in Höhe eines Betrages von EUR 4.762.315,88 wird der Bi- lanzgewinn auf neue Rechnung vorgetragen.

2. Aus dem Bilanzgewinn der Kommunale Beteiligungen Gotha GmbH für das Geschäftsjahr 2016 wird ein Betrag von EUR 2.376.002,38 an den Gesellschafter Stadt Gotha ausgeschüttet. Die Ausschüttung hat am 15.12.2017 zu erfolgen.

B 311/16 – Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Die Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen wird unter Berücksichti- gung der Änderungsvorschläge der Verwaltung und der bestätigten Än- derungsanträge der Fraktionen beschlossen.

B 312/16 – Finanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2020

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2020 einschließlich der vorliegenden Änderungen werden beschlossen.

(5)

B 320/16 – Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des Bebau- ungsplanes Nr. 89a „Gartenstraße / Moßlerstraße“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

01 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89a „Gartenstraße / Moßler- straße“ einschließlich Begründung wird in der Fassung November 2016 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

02 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig betei- ligt und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

Anlage 1: Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen Anlage 2: Begründung mit Anlagen

B 323/16 – Grundstücksregelung Gartenstraße/Moßlerstraße Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Der Oberbürgermeister der Stadt Gotha wird beauftragt:

– das vertragliche Rücktrittsrecht aus dem notariellen Kaufvertrag, vom 15.11.2013, aus der Urkunde vor dem Notar Dr. Stephan Döberei- ner, UR: 2187/2013 nicht auszuüben

– nach Schluss der Beratung vorgenannten Beschlusses diesen öffent- lich bekanntzumachen.

B 326/16 – Verkauf der städtischen Grundstücke in der Gemarkung Go- tha, Gustav-Freytag-Straße 13 und 15 sowie An der Arndtstraße Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, die Grund- stücke in der Gemarkung Gotha, Flur 20

– Gustav-Freytag-Straße 13, Flurstück 44/0, Größe: 349 m2 – Gustav-Freytag-Straße 15, Flurstück 45/0, Größe: 343 m2 – An der Arndtstraße, Flurstück 47/0, Größe 1.259 m2 an Herrn Marco Rempe und Herrn Rüdiger Keitz

Wiesenweg 1 Mittelstraße 25

35379 Büttstedt 99974 Mühlhausen

zu verkaufen.

2. Der Verkauf erfolgt zu einem Preis von 76.089,00 e, welcher dem Mindestangebot im aktuellen Verkaufsangebot entspricht. Zuzüglich sind Straßenausbaubeiträge (Verbesserung der Straßenbeleuch- tung) in Höhe von 644,70 e zu zahlen, wodurch sich ein Gesamtkauf- preis von 76.733,70 e ergibt.

3. Nach Beschlussfassung dieser Vorlage durch den Stadtrat ist der Kaufvertrag innerhalb von 6 Monaten mit den Herren Marco Kempe und Rüdiger Keitz notariell zu beurkunden. Bei einer von der Stadt Gotha nicht zu vertretenden Fristversäumung zur Beurkundung ist von der weiteren Durchführung bzw. Vertragsabwicklung mit den Herren Marco Kempe und Rüdiger Keitz abzusehen.

4. Nach Beschlussfassung durch den Stadtrat ist dieser Beschluss zu veröffentlichen (gem. § 40 Abs. 1 ThürKO).

B 317/16 – Verkauf von Grundstücken in der Gemarkung Gotha, Flur 5, Flurstücke 307, 328 (Teil), 327 (Teil), Schwabhäuser Str. 33, 35 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, die Grund- stücke (noch zu vermessende Teilfläche von ca. 527 m2) in der Ge- markung Gotha, Flur 5, Flurstücke 307, 328 (Teil), 327 (Teil), Schwab- häuser Str. 33, 35 an

Sebastian Großkopf Schwabhäuser Str. 24 99867 Gotha

zu verkaufen.

002 Der Verkauf erfolgt zum Kaufpreis von 45.000,00 e.

003 Nach Beschlussfassung dieser Vorlage durch den Stadtrat ist der Kaufvertrag innerhalb von 6 Monaten durch die Stadt mit Herrn Sebastian Großkopf notariell über das Gesamtgrundstück zu beur- kunden. Bei einer von der Stadt nicht zu vertretenden Fristversäu- mung zur Beurkundung ist von der weiteren Durchführung bzw. Ver- tragsabwicklung mit Herrn Großkopf abzusehen.

B 325/16 – Abschluss von Vereinbarungen über die Gewährung von Zu- schüssen zwischen der Stadt Gotha und der KulTourStadt Gotha GmbH für das Jahr 2017

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Dem Abschluss von Vereinbarungen zwischen der Stadt Gotha und der KulTourStadt Gotha

GmbH nach Maßgabe der beigefügten Anlagen 1 bis 4 wird zugestimmt.

Anlage 1: Vereinbarung über die Gewährung eines Zuschuss für den Be- trieb eines Tierparks

Anlage 2: Vereinbarung über die Gewährung eines Zuschusses für Stadtmarketing

Anlage 3: Vereinbarung über die Gewährung eines Zuschusses für Kul- tur und Veranstaltungen

Anlage 4: Vereinbarung über die Gewährung eines Zuschusses für die Förderung des Tourismus

B 324/16 – Wirtschaftsplan der Heimservice Gotha GmbH für das Ge- schäftsjahr 2017

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterver- sammlung der Städtische Heime Gotha gGmbH durch entsprechenden Beschluss die Gesellschafterversammlung der Heimservice Gotha GmbH zu ermächtigen, den als Anlage zu diesem Beschluss beige- fügten Wirtschaftsplan der Heimservice Gotha GmbH für das Ge- schäftsjahr 2017 zu beschließen sowie die enthaltene Mittelfristpla- nung für die Geschäftsjahre 2018 bis 2021 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

Anlage: Wirtschaftsplan 2017

B 321/16 – Ergänzungsbeschluss zum Beschluss B 290/16

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt folgende Ergänzung unter Punkt 4 zu B 290/16:

4. Das Mehrgenerationenhaus ist Bestandteil der kommunalen Pla- nungen zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwick- lung. Der Beschluss gilt mindestens bis zum 31.12.2020.

B 289/16 – Umbenennung Teilstück der Parkallee von der westlichen Schlossrampe bis zur östlichen Schlossrampe in „Schlossplatz“ sowie Umbenennung Teilstück der Parkallee von der westlichen Schlossram- pe bis zur Kreuzung Lindenauallee in „Puschkinallee“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

1. Das Teilstück der Parkallee wird gemäß des in Anlage 1 beigefügten Lageplans (rote Kennzeichnung) von der westlichen Schlossrampe bis zur östlichen Schlossrampe in „Schlossplatz“ umbenannt.

2. Das Teilstück der Parkallee wird gemäß des in Anlage 1 beigefügten Lageplans (blaue Kennzeichnung) von der westlichen Schlossrampe bis zur Kreuzung „Lindenauallee“ in Verlängerung der bereits vorhan- denen Puschkinallee in „Puschkinallee“ umbenannt.

3. Aus dem Straßennamensverzeichnis der Stadt Gotha wird der Name

„Schloss“ gestrichen und durch „Schlossplatz“ ersetzt.

Anlage 1: Lageplan

B 319/16 – Neubenennung der Straße im Geltungsbereich des „Wohn- parks Große Fahnenstraße“ in „Julius-Bertuch-Straße“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Die im „Wohnpark Große Fahnenstraße“ neu entstehende Straße wird gem. Anlage 1 „Julius-Bertuch-Straße“ benannt.

Anlage 1: Lageplan

B 318/16 – Sachstandsbericht Lokale Agenda 21 im Jahr 2016 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Der Sachstandsbericht Lokale Agenda 21 im Jahr 2016 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

(6)

004 Gleichzeitig werden die Beschlüsse B 579/ 13 vom 11.12.2013 Ver- kauf von Grundstücken in der Gemarkung Gotha, Flur 5, Flurstücke 324 –6327, Teilflächen der Flurstücke 328 und 307, Schwabhäuser Str. 33 – 41, Schlossergasse und B 270/ 16 vom 01.06.2016 Verkauf von Grundstücken in der Gemarkung Gotha, Flur 5, Flurstücke 307, 328 (Teil), 327 (Teil), Schwabhäuser Str. 33, 35 aufgehoben.

005 Nach Beschlussfassung durch den Stadtrat ist dieser Beschluss zu veröffentlichen. (gem. § 40 Abs.1 ThürKO).

Anlage 1: Vertragsbestandteile Gotha, den 03.01.2017 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus dem öffentlichen Teil der Sitzung der beschließenden Ausschüsse der Stadt Gotha

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufge- führten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.

BA 008/16 – Fällung eines Feldahorns im Zuge des grundhaften Aus- baus der Mühlhäuser Straße

Der Stadtplanungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Gotha be- schließt:

1. Zum grundhaften Ausbau des Gehweges in der Mühlhäuser Straße wird die Zustimmung zur Fällung eines Feldahorns im nord-west- lichen Bereich des Gehweges erteilt.

2. Die fachlich erforderliche Ersatzpflanzung in Form von drei Laubbäu- men (4 x v, Hochstamm, 20 – 25 cm Stammumfang) wird im Bereich der Eisenacher Straße im Herbst 2017 im Rahmen der Baumaßnahme realisiert.

FA 039/16 – Überplanmäßige Ausgabe für die Haushaltsstelle 4640.7182 – Zuweisung an freie Träger

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Gotha be- schließt:

01 die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 138.300,00 e in der Haus- haltstelle 4640.7182 – Zuweisung an freie Träger –.

02 Die Deckung erfolgt aus folgenden Haushaltsstellen:

HHST 4640.1680 Erstattungen der freien Träger 6.825,00 e HHST 4640.1640 Erstattungen für Krankheits- und

Mutterschaftsaufwendungen 103.881,00 e

HHST 8000.2100 Gewinnanteile 27.594,00 e HA 076/16 – Beschaffung einer Drehleiter DLAK 23/12 (VOL- OV-37/16/095)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zu- schlag für Los 1 – Fahrgestell und Aufbau an die Firma Magirus GmbH, Graf- Arco-Str. 30, 89079 Ulm mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 676.816,42 EUR (inkl. 19 % MwSt.) und den Zuschlag für Los 2 – Feuerwehr- technische Beladung an die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH, Ge- werbestr. 1, 99869 Günthersleben-Wechmar mit einer geprüften Angebots- summe in Höhe von 37.712,89 EUR (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

HA 077/16 – August-Köhler-Kinderhaus, Sanierung Außenanlagen 2. BA (VOB-ÖA-60/16/098)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zu- schlag für die Lose 2.1 – Flächenbefestigungen und 2.2 – Spielbereiche/ -ge- räte an die Firma Landschaftsbau Erfurt Simonsen & Montag GmbH & Co.

KG, Augustenburger Str. 5, 99094 Erfurt-Bischleben mit einer geprüften An- gebotssumme in Höhe von 169.519,02 EUR (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

Gotha, den 03.01.2017 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

Die Stadt Gotha und die Baugesellschaft Gotha mbH als Eigentüme- rinnen verkaufen gemeinsam auf dem Wege der Öffentlichen Ausschrei- bung nachfolgende Grundstücke und Grundstücksteilflächen in der Ge- markung Gotha, Flur 5:

Angaben zum Objekt:

Eigentümerin Stadt Gotha (Fläche 1)

Lage Nutzung Katasterangaben

Gerbergasse Bauland Flst. 83/5, Teilfläche ca. 89 m2 Gerbergasse Bauland Flst. 84, Teilfläche ca. 26 m2 Gerbergasse Bauland Flst. 83/4, Teilfläche ca. 180 m2 Gerbergasse Bauland Flst. 85/5, Teilfläche ca. 509 m2 Gerbergasse Bauland Flst. 86, Teilfläche ca. 75 m2 Gerbergasse Bauland Flst. 87/2, Teilfläche ca. 4 m2

Summe Fläche 1: 883 m2 Eigentümerin Baugesellschaft Gotha mbH (Fläche 2)

Lage Nutzung Katasterangaben

Margarethenstraße 19 – 23 Bauland Flst. 73/2, Teilfläche ca. 30 m2 Margarethenstraße 13 Bauland Flst. 76, Gesamtfläche: 502 m2 Margarethenstraße 11 Bauland Flst. 77, Gesamtfläche: 640 m2

Summe Fläche 2: 1.172 m2 Gesamtsumme: 2.055 m2 Objektbeschreibung:

Die Grundstücke und Grundstücksteilflächen befinden sich in zentraler Innenstadtlage. Sie liegen im Sanierungsgebiet und im Denkmalensem- ble „Altstadt Gotha“. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als ge- mischte Baufläche dargestellt.

Aufgrund der Lage der Grundstücke und Grundstücksteilflächen sind durch den Erwerber besondere städtebauliche und bauordnungsrecht- liche Belange zu beachten.

Es ist zu berücksichtigen, dass die Fläche 1 derzeit nicht öffentlich recht- lich erschlossen ist.

Zwischen den beiden Baufeldern verläuft das Kulturdenkmal Leinakanal (unterirdisch).

Ein 5 m breiter Streifen ist von jeglicher Bebauung freizuhalten, diese Fläche verbleibt in städtischem Eigentum.

Die Bebauung der Baufelder (Flächen 1 und 2) soll eine den Raum prä- gende Gebäudehöhe haben, die im Verhältnis zur umliegenden Bebau- ung steht. Auch in Bezug auf die Baustruktur und die überbaubare Grundstücksfläche wird eine der Umgebung entsprechende Bebauung (innenstadttypisch, straßenbegleitend, evtl. Eckbetonung) gefordert.

Die Grundstücke sind unbebaut, jedoch nicht tiefenentrümmert.

Die Grundstücksteilflächen (Fläche 1) sind zur Nutzung als Parkplatz ver- pachtet. Das Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Auflagen:

Die in dieser Ausschreibung genannten Grundstücke und Grundstücks- teilflächen sind in ihrer Gesamtheit zu erwerben. Ein Verkauf von Teilflä- chen ist ausgeschlossen.

Um die Umsetzung entsprechend den vorgenannten Bedingungen zu si- chern, hat durch den Vorhabenträger die Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) gemäß

§ 12 Baugesetzbuch (BauGB) zu erfolgen. In diesem Zusammenhang muss die Erschließung der Fläche 1 gesichert werden.

Alle Planungen des potenziellen Erwerbers/Investors sind stets mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Gotha abzustimmen.

Der Bewerber muss sich verpflichten, das Nutzungskonzept innerhalb von 3 Jahren ab Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Vorha- ben- und Erschließungsplanes umzusetzen. Der Kaufvertrag wird eine Bebauungsverpflichtung enthalten.

Anfallende Kosten für eine Teilungsmessung sind vom Käufer zu tragen.

Sollte die Stadt Gotha oder die Baugesellschaft Gotha mbH für die vor- genannten Grundstücke im Hinblick auf noch anfallende Herstellungs- beiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung durch den Was- ser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden in An-

(7)

Kurzerläuterungen zu den Zuschlagskriterien:

Die Bebauung soll sich städtebaulich in die bestehende innerstäd- tische Struktur einfügen. Es wird keine konkrete Höhe vorgegeben. Die Bau struktur sollte mindestens straßenbegleitend, auch zu noch herzu- stellenden Straßen (westlich der Fläche 1) gerichtet, sein. Eine Nut- zungsmischung ist anzustreben. In allen Kriterien gilt das Gebot des Einfügens. Dies bedeutet nicht, dass eine zeitgemäße Planung, z. B. in der Fassadengestaltung, ausgeschlossen ist. Vielmehr muss sich die Gesamtheit des Projektes in die heutige Situation einfinden (siehe auch Objektbeschreibung).

Die bauordnungsrechtlichen Anforderungen sind in den geforderten Unterlagen nur insofern nachzuweisen, dass eine grundsätzliche Ge- nehmigungsfähigkeit des eingereichten Entwurfes möglich sein wür- de (Abstandsflächen, Stellplätze, Brandschutz, usw.). Es werden kei- ne konkreten Nachweise erwartet. Des Weiteren ist die Existenz des unterirdischen Leinakanals gemäß Objektbeschreibung zu berück- sichtigen.

Ansprechpartner:

Amt für Grundstücks- und Gebäudemanagement, Abteilung Liegen- schafts-/Gebäudeverwaltung, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha, Telefon:

03621/222-421 oder 416, E-Mail: kurpat.liegenschaften@gotha.de Ein entsprechender Flurkartenauszug kann unter www.gotha.de unter der Rubrik: Ausschreibungen / Verkauf von städtischen Grundstücken und Gebäuden eingesehen werden.

Kreuch

Oberbürgermeister spruch genommen werden, hat der Erwerber der Stadt Gotha oder der

Baugesellschaft Gotha mbH diesen jeweiligen Beitrag zu erstatten.

Gebot:

Kaufpreis:

Flurstücke 83/5, 84, 83/4, 85/5, 86, 87/2 73/2, 76

86,00 e/m2 (aktueller Bodenrichtwert / sanierungsunbeeinflusst) Flurstück 77

107,00 e/m2 (aktueller Bodenrichtwert / sanierungsunbeeinflusst) Mit der Lage der Flächen im Sanierungsgebiet ist es gemäß § 153 BauGB unterbunden, einen höheren Kaufpreis als den sanierungsbeeinflussten Bodenrichtwert zu erzielen.

Gemäß § 154 BauGB hat der Eigentümer von Grundstücken, welche sich im Sanierungsgebiet befinden, nach Abschluss der Sanierung (§ 162/163 BauGB) an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag, der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwertes seines Grund- stückes entspricht, in Geld zu entrichten.

Ausschreibungsfrist:

Die Ausschreibungsfrist endet mit Ablauf des 24.02.2017, 10:00 Uhr (Posteingangsstempel der Stadt Gotha) entscheidend.

Die Angebote sind zu richten an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt - markt 1, 99867 Gotha. Sie sind in einem verschlossenen Umschlag un- ter Angabe des Grundstückes „Gerbergasse“ mit dem Vermerk „Bitte bis zum Stichtag nicht öffnen!“ einzureichen.

Persönliche Abgabe: Stadtverwaltung Gotha, Neues Rathaus, Ekhof- platz 24, Erdgeschoss Poststelle in 99867 Gotha. Die Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe der Ausschreibung ab- zugeben.

Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:

– Kaufpreisgebot (pro m2)

– schriftliche Erläuterungen zum geplanten Bauvorhaben einschließlich Beschreibung der Nutzung

– zeichnerische Planungsunterlagen, Lageplan (Maßstab 1:200), Grundrisse (Maßstab 1:200), Ansichten (Maßstab 1:200), Kosten- schätzung des beabsichtigten Bauvorhabens

– Angabe der geplanten zeitlichen Realisierung

– Finanzierungsbestätigung über den Kaufpreis und über die Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Vorhaben- und Er- schließungsplanes stehen

– steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Als Finanzierungsbestätigung wird eine Erklärung eines anerkannten deutschen oder europäischen Geldinstitutes gefordert, in der dieses auf- grund der vom Kauf / Bauwilligen vorgelegten oben genannten Unterla- gen das Vorhandensein ausreichender Finanzierungsmittel bestätigt.

Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.

Die Entscheidung über den Verkauf treffen jeweils die zuständigen Or- gane der Stadt Gotha und der Baugesellschaft Gotha mbH. Die Stadt Go- tha und die Baugesellschaft Gotha mbH sind nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Zwischenverkauf ist vorbehalten.

Kriterien für die Zuschlagsentscheidung:

Aufgrund der Höchstfestsetzung für das Kaufpreisangebot durch die Lage im Sanierungsgebiet werden anhand folgender Kriterien die Unter- lagen geprüft:

– Städtebauliches Einfügen der Planung in die Bestandsbebauung nach:

– Gebäudehöhe 8 %

– Baustruktur 10 %

– Nutzung (Nutzungsmischung) 10 %

– Fassadengestaltung 12 %

– Berücksichtigung der bestehenden Nachbarbebauungen 12 % – Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Belange

anhand des Entwurfes 25 %

– Beachtung des zu sichernden Leinakanals 13 %

– Architektonische Qualität 10 %

Öffentliche Beleuchtung der Stadt Gotha

Information der Bürgerinnen und Bürger über geplante Abschaltungen von öffentlichen Straßenleuchten im Stadtgebiet Gotha und den zuge- hörigen Ortsteilen

Bekanntgabe der öffentlichen Bereiche in denen gemäß Stadtratsbe- schluss B039/14 die unbefristet beschlossenen Abschaltungen in den Nachtstunden von 1:00 bis 5:00 Uhr, ab Februar 2017 umgesetzt werden.

Straße Abschnitt

von bis

Schöne Aussicht komplett

Straßenleuchten, die planmäßig nicht die ganze Nacht über in Betrieb sind, werden für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar, mit dem Verkehrszei- chen 394 (roter Ring) gekennzeichnet. Weitere Informationen zum The- ma finden Sie auf der Internetseite der Stadt Gotha, unter dem Link http://www.gotha.de/stadtbeleuchtung.

Information

der Stadtverwaltung Gotha

Finanzverwaltung, Abteilung Steuern

Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühr:

Für alle Grundstücke, für die sich die Bemessungsgrundlage nicht ge- ändert hat, gelten die zuletzt ergangenen Bescheide, und die dort für die Folgejahre festgesetzten Zahlungstermine, bis zum Erhalt eines neuen Bescheides fort.

Hundesteuer: Für alle Hundebesitzer gelten die zuletzt ergangenen Hundesteuerbescheide fort, die Fälligkeiten für die Folgejahre sind auf diesem vermerkt (unten, eingerahmt). Insoweit sich Änderungen er- geben haben, wird ein neuer Hundesteuerbescheid erlassen. Die aus- gegebenen Hundemarken mit dem Vermerk „gültig ab 2015“ behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit.

(8)

Art der

Umweltinformation Themenblöcke nach Schutzgütern Schlagwortartige Kurzcharakterisierung

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Beteili- gung der Öffent- lichkeit

x x x x x Hinweis zur Sicherung und Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen;

Schutz der Gehölze im Plangebiet

x Naturdenkmal Bergulme schützen

x Verkehrslärm Gartenstraße und Gewerbelärm Fachmarktzentrum zu angrenzend vorhandenen schutzbedürftigen Nutzungen (z. B. Wohn- bebauung, Kindergarten) berücksichtigen

x x x Vermeidung / Minimierung Luftschadstoffbelastung;

Fernwärmeversorgung

x Informationen zu Gehölzfällungen (bzgl. Brutzeit der Vögel) und Abrissmaßnahmen (bzgl. geschützter Tierarten); Ansiedlung von Fledermäusen prüfen

x x x x x Hinweise zu Bodenschutz (hoher Versiegelungsgrad) und den

vorhandenen Altlastenverdachtsflächen

x x x x Gefährdung durch Grundwasserabsenkung

x x x geringes Erdfallrisiko

x x x x x Hinweise zur Abfallwirtschaft, zur Abwasserbeseitigung und dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

x Hinweise zu unterirdischen Gewässern (Wiegwasserkanal)

x Meldepflicht von Bodenfunden bzgl. Denkmalpflege und Archäologie x Gesamtgröße und Sortimente der festgesetzten Verkaufsflächen x x x Hinweise zur Leistungsgrenze des Bertha-v.-Suttner-Platzes

x x x x Hinweis zum Erlaubnisfeld zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen

x Gefährdung Fußgänger bei Zufahrt von der Gartenstraße

x Konfliktvermeidung / -minimierung zwischen allen Verkehrsarten (Fuß- gänger, Radfahrer, ÖPNV und Kfz) und Wechselwirkung untereinander x x x Beachtung Stadtbildkonzept und städtebauliches Einfügungsgebot Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

Flora / Fauna und biologische Vielfalt

Geologie / Boden Wasserhaushalt Klima / Luft Landschaftsbild Mensch Kultur- und Sachgüter Wechselwirkungen

Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89a „Gartenstraße / Moßlerstraße“

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 14.12.2016 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89a „Gartenstraße / Moßlerstraße“

gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89a „Gartenstraße / Moßlerstra- ße“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umwelt- bezogenen Stellungnahmen und die den Festsetzungen zu Grunde liegenden DIN-Normen liegen zur Einsicht

vom 6. Februar 2017 bis 10. März 2017

im Stadtplanungsamt (Zimmer 307) sowie im Büro Lokale Agenda (Zimmer 007), Neues Rathaus, Ekhofplatz 24,

Montag, Dienstag, Mittwoch von 9 – 12 und 13 – 16 Uhr Donnerstag von 9 – 12 und 13 – 18 Uhr

Freitag von 9 – 12 Uhr

öffentlich aus.

Zu Beginn des Auslegungszeitraumes findet am Montag, dem 6. Feb- ruar 2017, 18:00 Uhr im großen Saal des Neuen Rathauses, Ekhofplatz 24, eine öffentliche Bürgerinformation statt, in welcher der Entwurf des Bebauungsplanes vorgestellt wird.

Die öffentlich ausliegenden Unterlagen sind auch zusätzlich in bestimm- tem Umfang auf der Internetseite der Stadt Gotha unter www.gotha.de

> Leben in Gotha > Planen, Bauen, Wohnen > Bauleitplanung >

öffentliche Auslegungen einzusehen.

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Art der

Umweltinformation Themenblöcke nach Schutzgütern Schlagwortartige Kurzcharakterisierung

Schallimmissions-

prognose x Rechnerische Untersuchung zu Lärmeinwirkungen auf die umliegende

Bebauung und Maßnahmen zum Schallschutz Verkehrsunter-

suchung x Verkehrsplanerische Betrachtung des entstehenden Verkehrsauf-

kommens; Erschließungskonzept historische Alt-

lastenerkundung x x x Ermittlung des Gefährdungspotenzials der erfassten Altlasten-

verdachtsflächen Lufthygienisches

Detail-Gutachten x x x Untersuchung der Durchlüftungsbedingungen durch Erhöhung

der Luftschadstoffbelastung Grünordnungsplan

mit Kompensations- bilanzierung

x x x x x Erfassung und Bewertung des Bestandes und des Zustandes

nach der Umsetzung der Planung

Umweltbericht x x x x x x x x Auseinandersetzung mit allen vorgenannten Themen

Flora / Fauna und biologische Vielfalt

Geologie / Boden Wasserhaushalt Klima / Luft Landschaftsbild Mensch Kultur- und Sachgüter Wechselwirkungen

Stellungnahmen können während dieser Frist mündlich oder schriftlich beim Stadtplanungsamt vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgege- bene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Be- bauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Ein- leitung einer Normenkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegen- stand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Ein-

wendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Ausle- gung nicht oder verspätet vorgebracht hat, aber hätte geltend machen können.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Einladung zur Einwohner- versammlung in Gotha-Süd

Die nächste Einwohnerversammlung gemäß § 15 Absatz 1 Thürin- ger Kommunalordnung in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt Gotha findet am Donnerstag, dem 09.02.2017 von 17.30 bis ca. 19.00 Uhr in der Aula des Kinder- und Jugendtreffs „Big Pa- lais“ in der Schäferstraße 10 in Gotha statt.

Tagesordnung:

1. Information des Oberbürgermeisters über Stadtangelegen- heiten

2. Beantwortung von Anfragen Gothaer Bürgerinnen und Bürger Einwohner der Stadt Gotha können Anfragen bis spätestens zum Dienstag, dem 07.02.2017 schriftlich bei der Stadtverwaltung Gotha, Büro des Oberbürgermeisters, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha einreichen. Anfragen können auch per E-Mail an ob-assistentin@

gotha.de oder per Fax an 03621/222-245 gesandt werden.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

s

Achtung Zahlungstermin!

Die Grund- und Hundesteuer sowie Straßenreinigung (Quartals- zahler) und die Gewerbesteuervorauszahlung für das I. Quartal 2017 (Januar bis März 2017) sind bis zum 15.02.2017 fällig.

Wir bitten alle Zahlungspflichtigen bei Überweisungen und Einzah- lungen ihre Steuer- bzw. Gebührennummer anzugeben.

Bankverbindung:

IBAN: DE94 8205 2020 0750 0450 00 BIC: HELADEF1GTH

Bei erteilter Abbuchungserlaubnis ist auf ausreichende Konto- deckung zu achten. Durch Rückbuchung entstehende Bankgebühren sind vom Zahlungspflichtigen zu erstatten. Geänderte Bankverbin- dungen teilen Sie bitte mindestens 2 Wochen vor Fälligkeit der Abt.

Stadtkasse mit (weigelt.stadtkasse@gotha.de,Tel. 03621/222-211).

Bitte überprüfen Sie Ihre Daueraufträge.

Bei erteilter Abbuchungserlaubnis müssen Daueraufträge bei Ihrer Bank gelöscht werden, damit es nicht zu Doppelzahlungen kommt.

Bitte achten Sie darauf, dass die Fälligkeit 15.02. in den meisten Fällen betragsmäßig von den anderen Fälligkeiten (15.05., 15.08, 15.11.) abweicht.

Eine einfache und bequeme Möglichkeit ist das Lastschrifteinzugs- verfahren. Hierbei übernimmt die Stadtkasse die Verantwortung für einen pünktlichen Zahlungseingang. Ein entsprechender Vordruck (SEPA-Lastschriftmandat) findet sich unter http://www.gotha.de/

rathauspolitik/buergerservice/formulare.html.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abt. Stadtkasse (Tel.

03621/222-218).

gez. Steuding

Abteilungsleiterin Stadtkasse

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Amtliche Bekanntmachung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Volkspark-Stadion Gotha“ bringt die nachfolgend abgedruckte Haushaltssatzung für das Jahr 2017 zur Veröffentlichung:

HAUSHALTSSATZUNG 2017

Zweckverband „Volkspark-Stadion Gotha“

Aufgrund der §§ 36 und 37 des Gesetzes über die Kommunale Gemein- schaftsarbeit – ThürKGG – in der Fassung vom 10. Oktober 2001 (zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23.Juli 2013) in Verbindung mit der Thüringer Kommunalordnung – ThürKO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 erlässt der Zweckverband

„Volkspark-Stadion Gotha“ folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2017 wird hiermit festgesetzt:

er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben

mit 237.800 e und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben

mit 8.000 e ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- nahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Es werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

§ 4

Der Umlageschlüssel der Verbandsmitglieder richtet sich nach § 16 der Verbandssatzung:

Betriebskostenumlage gesamt: 204.000 e davon 50 % Stadt Gotha = 102.000 e 50 % Landkreis Gotha = 102.000 e

§ 5

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haus- haltsplan werden nicht festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.

Gotha, den 12.12.2016 K. Gießmann

Verbandsvorsitzender

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

1. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Volkspark-Stadion Gotha“ hat am 2. November 2016 mit Beschluss 04/2016 der Haushalts- satzung für das Jahr 2017 mit ihren Anlagen einstimmig zugestimmt.

Mit Beschluss 05/2016 wurde dem Finanzplan 2016 – 2020 einstim- mig zugestimmt.

Mit Beschluss 06/2016 wurde dem Investitionsplan 2016 – 2020 ein- stimmig zugestimmt.

2. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 07.12.2016, AZ 240.3-1512-001/17-GTH, die Haushaltssatzung 2017 rechtsaufsichtlich bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung ge- mäß § 21 Abs. 3, Satz 3 ThürKO ausdrücklich zugelassen.

3. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 2. Januar bis 13. Januar 2017 in der Finanzverwaltung der Stadt Gotha, Neues Rathaus, Zimmer 226 zu den Sprechzeiten öffentlich aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres steht der Haushaltsplan zur Einsichtnahme in der Geschäfts- stelle des Zweckverbandes zur Verfügung (§ 57 Abs.3 Satz 3 und 4 ThürKO).

Gotha, den 12.12.2016 K. Gießmann

Verbandsvorsitzender

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus der 50. Verbandsversammlung des Zweckverbandes

„Volkspark-Stadion Gotha“ am 02.11.2016

Wir weisen darauf hin, dass die Haushaltssatzung nach ihrer Veröffent- lichung für zwei Wochen zur Einsichtnahme in der Finanzverwaltung der Stadtverwaltung Gotha ausliegt.

Beschluss-Nr. 02/2016 – Feststellung der Jahresrechnung 2015 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes beschließt:

1. Auf der Grundlage des § 36 des Gesetzes über die Kommunale Ge- meinschaftsarbeit in Verbindung mit § 80 Abs. 3/4 ThürKO wird die Jahresrechnung 2015 festgestellt.

2. Die festgestellte Jahresrechnung 2015, der Schlussbericht des Rech- nungsprüfungsamtes und die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnung und die Entlastung werden in der Zeit vom 02.01. bis 13.01.2017 in der Finanzverwaltung der Stadt Gotha, Neues Rathaus, Zimmer 226 zu den Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.

Beschluss-Nr. 03/2016 – Entlastung des Verbandsvorsitzenden zur Jahresrechnung 2015

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes beschließt:

Auf der Grundlage des § 36 des Gesetzes über die Kommunale Gemein- schaftsarbeit in Verbindung mit § 80 Abs. 3 ThürKO wird für die Jahres- rechnung 2015 Entlastung erteilt.

Stellenausschreibungen

Die Stadt Gotha sucht zum frühest möglichen Termin eine/n

Sachbearbeiter/in Straßenaus- baubeiträge/Sondernutzung

und eine/einen

Sachbearbeiter/in Fuhrpark/Vergabe

Nähere Informationen zur Stellenausschreibung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.gotha.de (Aktuelles/Ausschrei- bungen/Stellenausschreibung).

Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 10. Februar 2017 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Perso- nalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

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Nichtamtlicher Teil

Beschluss-Nr. 04/2016 – Haushaltssatzung des Zweckverbandes

„Volkspark-Stadion Gotha“ für das Jahr 2017

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes beschließt:

Der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Jahr 2017 wird zuge- stimmt.

Beschluss-Nr. 05/2016 – Finanzplan des Zweckverbandes „Volkspark- Stadion Gotha“ für die Jahre 2016 bis 2020

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes beschließt:

Dem Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020 wird zugestimmt.

Fortsetzung von der Titelseite

4. Luther hielt in Gotha eine wortgewaltige Predigt – Wie eine Sage berichtet, hat Luther am 8. April 1521 in der Augustinerkirche so hef- tig gepredigt, dass sich die Steine aus dem Mauerwerk lösten und zu Boden polterten.

5. Gotha war schon frühzeitig eine Stadt der Reformation – Schon 1522 predigte Johann Langenhan an der Margarethenkirche Luthers Wort, er war einer der ersten evangelischen Pfarrer auf deutschem Boden.

6. Gotha hat das älteste reformatorische Gymnasium Deutschlands – Im Dezember 1524 gründete Martin Luthers Freund Friedrich Myconius aus einer alten Lateinschule das erste frühneuzeitliche akademische Gymnasi- um.

7. Luther berief in Gotha den ersten Superin- tendenten Deutschlands – Im Jahr 1529, viel- leicht auch schön drei Jahre früher, hat Luther seinen Vertrauten Friedrich Myconius, der seit 1524 in Gotha als Pfarrer wirkte und im „Go- thaer Pfaffensturm“ viel Blutvergießen verhin- derte, zum ersten Superintendenten berufen.

8. Eine Gothaerin war Trauzeugin Martin Lu- thers – Die Ehefrau des Malers Lucas Cranach

und Tochter eines Gothaer Ratsherren, Barbara Cranach geb. Brengebier, und ihr Mann waren am 13. Juni 1525 Trauzeugen der Hochzeit von Martin Luther und Katharina von Bora.

9. Gotha steht mit einem Ereignis zur Vertei- digung der Reformation in Verbindung – Am 27. Februar 1526 verhandelten auf der Burg Grimmenstein Landgraf Phillip von Hessen (1504 – 1567) und Kurfürst Johann von Sachsen (1468 – 1532) den „Gotha-Torgauer Bund“, das erste Waffenbündnis zum Schutz der Reforma- tion.

10. Ein Gothaer brachte der nordrhein-west- fälischen Landeshauptstadt Düsseldorf den evangelischen Glauben – Im Jahr 1527 hielt Friedrich Myconius eine erste Predigt und dis- kutierte mit einem Kölner Franziskanermönch, den er im Streitgespräch bezwang.

11. In Gotha wurde die erste Mädchenschule der Reformation gegründet – Die 1522 eröff- nete deutsche Schreibschule an der Margare- thenkirche wurde im Jahr 1534 zu einer Mäd- chenschule umgewandelt und eine Frau wurde als Lehrerin angestellt. Es ist die erste Mäd- chenschule der Reformation.

12. In Gotha befindet sich die älteste Be- schreibung der Reformation aus Luthers Zeit – Der Historiker Daniel Gerth hat diese Beschreibung im Jahr 2016 im Thüringischen Staatsarchiv Gotha entdeckt. Sie stammt aus dem Jahr 1535.

13. Luther wollte in Gotha sterben – Am 27. Februar 1537 diktierte Martin Luther auf dem Sterbebett zu Gotha sein erstes Testa- ment, er wollte in Gotha begraben werden.

Der Gothaer Bürgermeister Johann Oßwald ließ ihn Wasser trinken, bis er wieder ge- sundete.

14. Luther erwähnte Gotha als „göttliche Stadt“ – In einem Brief an Friedrich Myconius, vom 27. Juli 1537, schrieb Luther über Gotha als „civitas divina“. Gotha war für ihn die „gött- liche Stadt“.

15. In Gotha gibt es ein originales Bauwerk aus Luthers Zeit – Das Haus „Zu den zwei Hel- men“ am Hauptmarkt 15 ist zwei Jahre vor Lu- thers Tod (1544) gebaut worden und bis zum heutigen Tag als Wohn- und Geschäftshaus er- halten. Die Augustinerkirche ist nur in ihren Grundmauern und in Einzelbauteilen aus der Lutherzeit erhalten.

Beschluss-Nr. 06/2016 – Investitionsplan des Zweckverbandes

„Volkspark-Stadion Gotha“ für die Jahre 2016 bis 2020 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes beschließt:

Dem Investitionsplan für die Jahre 2016 bis 2020 wird zugestimmt.

Gotha, den 12.12.2016 K. Gießmann

Verbandsvorsitzender

Ende des Amtlichen Teils

Die 17 Gothar Orte im Gedächtnis der Reformation

I. Wo liegt die erste Vorhersage der Reforma- tion? In Gotha. Im Jahr 1510 sah Friedrich My- conius in einem Traum die Reformation vo- raus, am 21. Februar 1546 hatte er seinen mündlich immer wieder erzählten Traum in einem Brief an Paul Eber festgehalten. Dieser Brief, editiert als „Myconius-Traum“, ist das wichtigste Dokument der lutherischen Erin- nerungskultur.

II. Wo liebte der Propagandist der Reforma- tion? In Gotha, denn 1512 holte Lucas Cranach- in Gotha seine Frau und in der Heimatstadt seines Eheweibes befindet sich heute eine der größten Cranach-Sammlungen der Welt mit bedeutenden reformatorischen Werken.

III. Wo ist das Prager Manifest? In Gotha. Die radikale Schrift des Bauernführers Thomas

Müntzer (1489 – 1525) war die Antwort auf Lu- thers Thesenanschlag zu Wittenberg.

IV. Wo ist das erste Liederbuch der Reforma- tion? In Gotha. Das Gothaer Chorbuch ist das Spitzenstück der rund 3.000 Bände umfas- senden Gesangbuchsammlung der Gothaer Herzöge. Es zeugt neben dem ersten evange- lischen Gesangbuch aus dem Jahr 1524 von den Anfängen des reformatorischen Kirchen- liedes. Das Chorbuch entstand unter der Ägi- de des Torgauer Kantors Johann Walters, der am Beginn der evangelischen Kirchenmusik stand und das mehrstimmige geistliche deut- sche Lied schuf.

V. Wo steht das Portal zum zweiten Kirchen- neubau der Reformation? In Gotha. Das Portal der 1554 errichteten Gothaer Kirche wurde vor

Foto: Lutz Ebhardt

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Seniorenfasching der Stadt Gotha

Auch in diesem Jahr heißt es wieder

„Goth’sch Helau“ zur Seniorenveranstal- tung der Gothaer Karnevalsgemeinschaft in Zusammenarbeit mit der Stadt Gotha und dem Seniorenbeirat. Das Motto in diesem Jahr, zur 48. Session lautet „Gang- ster, Gauner, Polizei – zum Gothschen Fa- sching kommt herbei“ und verspricht viel Zündstoff für gute Laune und Spaß be- reitzuhalten. Die Veranstaltung findet am Samstag, 18. Februar 2017, um 14 Uhr in der Gothaer Stadthalle statt. Für den Preis von 7 e pro Person wird ein unterhalt- sames zweistündiges Programm mit dem diesjährigen Prinzenpaar Prinzessin Steffi I. und Prinz Thomas III. geboten sowie Pfannkuchen, Kaffee und Tanz.

Karten für diesen vielversprechenden

Nachmittag sind im Rathaus auf dem Hauptmarkt

erhältlich.

der Schleifung 1567 bewahrt und 1643 von den Bürgern an den Herzog zum Einbau in Schloss Friedenstein übergeben.

VI. Wo lag im Jahr 1697 die Oberaufsicht der evangelischen Kirche in Kursachsen? In Go- tha, denn nach dem Übertritt von Kurfürst Au- gust dem Starken von Sachsen zum katho- lischen Glauben, um König von Polen zu wer- den, übernahm der Gothaer Herzog Friedrich II. von Sachsen-Gotha-Altenburg (1676 – 1732) das Direktorium der Kirche.

VII. Wo befindet sich der größte Tafelaltar der Reformation? In Gotha. Der Gothaer Tafelaltar im Jahr 1522 von Heinrich Füllmaurer geschaf- fen, ist das bildreichste Werk der altdeutschen Malerei und der größte Flügelaltar der Refor- mation.

VIII. Wo war der erste protestantische Muster- staat Deutschlands? In Gotha. Herzog Ernst der Fromme schuf 1640 seinen „Teutschen Muster- staat“ und mit Schloss Friedenstein ein steiner- nes Manifest der Reformation.

IX. Wo entstand das erste Zentrum zur Doku- mentation der Reformation? In Gotha. Der Bibliothekar Ernst Salomon Cyprian legte an- lässlich des 200. Jahrestages der Reformation 1717 eine umfangreiche Sammlung von Doku- menten zur Reforma tionsgeschichte vor.

X. Wo werden die meisten Handschriften Luthers aufbewahrt? In Gotha. In der Univer- sitäts- und Forschungsbibliothek Gotha wer-

den 1.100 Briefe Martin Luthers aufbewahrt, das ist ein Viertel aller seiner Briefe.

XI. Wo ist die bedeutendste Sammlung von Handschriften und alten Drucken zur Reforma- tionsgeschichte in Deutschland? In Gotha. Die Universitäts- und Forschungs bibliothek Gotha bewahrt 280 Reformationshandschriften mit mehr als 15.800 Einzel dokumenten auf.

XII. Wo befindet sich die größte Flugblattsamm- lung der Reformation? In Gotha. Die Stiftung Schloss Friedenstein bewahrt 700 der wertvolls- ten Flugblätter weltweit auf und zählt zu den wertvollsten Sammlungen der Reformation.

XIII. Wo wird die weltweit umfangreichste und vielfältigste Sammlung von Luthers Tischreden aufbewahrt? In Gotha. 7.000 dieser bedeu- tenden Reden Luthers sind in Gotha erhalten.

XIV. Wo ist die erste barocke Version einer pro- testantischen Schlosskirche zu finden? In Go- tha. Die Schlosskirche auf Schloss Friedenstein, erbaut 1643 – 1646, ist die erste protestantische Schlosskirche im Zeitalter des Barock.

XV. Wo entstand der erste protestantische Kir- chenrundbau in Deutschland? In Gotha. Die 1715 erbaute Friedrichskirche ist es der erste prote- stantische Kirchenrundbau in Deutschland.

XVI. Wo gibt es eine Lutherkirche mit einer Glo- cke aus dem Reformationsjahr 1717? In Gotha.

Heimatvertriebene aus Bessarabien (Molda- wien) legten am 29.11.1953 in Gotha-Töpfleben

den Grundstein zu einer Lutherkapelle, die am 31.10.1954 eingeweiht werden konnte. Eine Glo- cke von Nicolaus Sorber, im Jahre 1717 gegos- sen, konnte für diese Kirche angeschafft werden.

XVII. Und nun: Welcher Ort ist das Gedächt- nis der Reformation? Gotha. Weil nirgendwo auf der Welt so viele Dokumente zur Ge- schichte der Reformation gesammelt und zur Forschung vorgehalten werden, wie in Gotha.

In dem im 13. Jahrhundert erbauten Augusti- nerkloster hat Martin Luther mehrmals gepre- digt. Viele Jahrhunderte lang war hier das

„Gymnasium illustre“ untergebracht.

Foto: Lutz Ebhardt

Mikrozensuserhebung

„Gotha-Bilder, Winterbilder und Lieblingsbilder“

Der im Gothaer Frauenzentrum etablierte Malkreis um die Organisatorin Bärbel Laue stellt zurzeit in den Räumen des Frauenzen- trums seine eigenen Werke aus. Jede der Mit- streiterinnen hat im Laufe der Zeit ihren eige- nen Stil entwickelt. Viele der Bilder zeigen Motive der Stadt Gotha, dazu wurden auch Arbeitsausflüge in die Orangerie oder den Park unternommen. Alle Frauen gemeinsam haben das Ölbild mit dem Titel „…dass alles

rundläuft“ gemalt und als Dauerleihgabe dem Frauenzentrum zur Verfügung gestellt.

Es soll den Wunsch symbolisieren, noch lan- ge im Frauenzentrum malen zu können. Zur Halbzeit der Ausstellung möchten die Frauen ihre Bilder einer breiteren Öffentlichkeit prä- sentieren und laden am Dienstag, den 7. Fe- bruar 2017 um 11.00 Uhr zu einer kleinen Mi- dissage in das Gothaer Frauenzentrum im Brühl 4 ein.

Das Thüringer Landesamt für Statistik infor- mierte mit Schreiben vom Januar 2017, dass im Jahr 2017 eine Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensuser- hebung) durchgeführt wird. Im gesamten Bun- desgebiet wird monatlich eine 1 % Stichpro- benerhebung erfolgen. Die Erhebung erfolgt auf Grund des Gesetzes zur Durchführung ei- ner Repräsentativstatistik über die Bevölke- rung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte in Verbin- dung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke sowie der Verordnung (EG) Nr.

577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte. Alle

Angaben unterliegen dem Datenschutz gemäß Thüringer Datenschutzgesetz in der Fassung der Neubekanntmachung vom 13. Januar 2012 sowie dem Statistikgeheimnis gemäß § 16 BStatG. Das Thüringer Landesamt für Statistik informierte, dass Haushalte der Stadt Gotha zu dieser Statistik befragt werden. Die in die Befragung einbezogenen Haushalte wurden mittels eines mathematischen Stichproben- verfahrens so ausgewählt, dass sie die Ge- samtheit der bundesdeutschen Haushalte re- präsentieren. Den betreffenden Haushalten wird die bevorstehende Befragung schriftlich angekündigt. Um Kosten und Belastung gering zu halten, wird die Erhebung nur bei 1 % aller Haushalte durchgeführt.

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Begegnungstag

Für eine gelungene Integration ist immer gegenseitiges Verständnis und vor allem die Begegnung miteinander notwendig.

Viele Menschen sind dabei oft unbewusst oder bewusst voreingenommen, dabei kön- nen wir von Kindern lernen, unbefangen auf einander zuzugehen. Um dies zu erreichen, hat das Kinder- und Jugendforum der Stadt Gotha in Kooperation mit L’amitiè e.V. Mul- tikulturelles Zentrum Stadt- und Landkreis Gotha und dem „Bundesprogramm Demo- kratie leben!“ einen Malwettbewerb ins Le- ben gerufen.

Teilnehmen konnten alle Kindergärten und alle Grundschulen der Stadt Gotha. Es gin- gen 47 Bilder bei uns ein, die im Hanns- Cibulka-Saal der Stadtbibliothek bis zum Ende letzten Jahres bewundert werden konnten.

Am Dienstag, den 8.12.2016 war die Aus- stellungseröffnung unter dem Motto „Wo wir uns begegnen – Flüchtlingskinder und Jugendliche im Alltag“. Dabei wurden die schönsten Bilder prämiert. Die Sieger- preise waren Geldbeträge in Höhe von 250 e, 200 e und 100 e, gesponsort vom Bundesprogramm „Demokratie Leben“.

Besonders ausgezeichnet wurden von den Kindergärten: das „Spatzennest“, das Montessori- Kinderhaus und die Kita „Pu- steblume“; von Grundschulen: die Löffler- schule, die Grundschule „Andreas Rey- her“ und den Sonderpreis bekam die AG Farbenrausch. Sie wurden von unseren Ehrengästen Alexej Barchevitch (Konzert- meister der Thüringen-Philharmonie Go- tha) und der ehrenamtlichen Beigeordne- ten des Oberbürgermeisters, Frau Ga- briele Reich stein, überreicht. Für musika- lische Untermalung sorgten die Rapper

„Rap a Trois“. An vielen unterschiedlichen Spielestationen aus aller Welt, präsentiert von „Demokratie leben!“ und dem Kinder- und Jugendzentrum Big Palais, konnten sich die Kinder und Erwachsenen austo- ben. Für die Hungrigen wurden feine Häppchen und Getränke bereitgestellt.

Insgesamt war es ein sehr gelungener Abend.

Wir danken allen Besuchern und Helfern, die zum Gelingen dieser Veranstaltung bei- getragen haben, besonders danken möch- ten wir unseren Laudatoren sowie Ernst- Martin Stüllein von L’amitiè, Detlef Fengler vom Bundesprogramm „Demokratie Le- ben!“ und Moderator Thomas Hanl vom Kin- der- und Jugendforum, die uns erfolgreich durch den Abend begleitet haben, und allen Mitgliedern des Kinder- und Jugendforums der Stadt Gotha.

Paul Jasper Rosch und Lukas Eichler (Kinder- und Jugendforum Gotha)

Herzliche Glückwünsche allen Jubilaren

des kommenden Monats, besonders jedoch

zum 70., 75., 80., 85., 90., 95. und ab dem 100. Geburtstag:

01.02. Alfred Damm (75), Sieglinde Gernoth (75), Harald Koch (80), Gisela Ludwig (80), Sieglinde Menzel (85), Friedrich Bach (70);

02.02. Gertrud Jensen (90), Elvira Langbein (95), Reinhold Schramm (75), Margot Schu- mann (80), Lothar Schönemann (80); 03.02.

Margot Bittner (80), Ute Gransow (70), Petra Mangels (70), Barbara Quendt (75), Ute Schneidewind (70), Elke Wich (70), Gert- Joachim Geitner (70); 04.02. Karl-Heinz Ma- kareinis (80), Sigrid Winkler (75); 05.02. Edel- traud Dörfel (70), Joachim Fritzsche (70), Gi- sela Hüther (90), Renate Kampf (75), Christel Schmidt (70), Margot Winkenstern (85), Dr.

Klaus-Jürgen Wolgast (70), Harald Gohs (75);

06.02. Monika Dötsch (70), Horst Kaufhold (70), Karin Liske (80), Elsa Neumann (95), Mo- nika Schalbe (70), Gisela Moser (70), Gerda Nürnberg-Lehmann (75), Maria Spielmann (75), Kurt Wildauer (80); 07.02. Jörg Topf (70), Margot Weise (85), Walter Pleyer (70); 08.02.

Richard Ganther (80), Lotte Heinz (95), Bern- hard Horn (75), Dieter Krankemann (70), Horst Lehmann (80), Hubert Gärtner (85);

09.02. Gerda Bergmann (85), Renate Gott- schall (70), Renate Hänisch (80), Ursula Ol- schewski (70), Achim Wartmann (80), Herbert Meyenberg (80); 10.02. Margrit Grützmacher (75), Monika Körber (75); 11.02. Gerd Bohne (75), Christa Henßler (80), Brigitte Melzer (75); 12.02. Klaus-Die-ter Escherich (70), Ger- hard Girnus (75), Siegfried Grumptmann (85), Bernd Jung (70); 13.02. Ernst Aschenbach (75), Hans Aschenbach (75), Charlotte Burse (90), Edith Dübner (80), Marion Göpel (70), Klaus Minuth (70), Renate Schneider (85), Hannelore Ida Tüttmann (80); 14.02. Regina

Weitz (80); 15.02. Christel Fröhlich (75), Ingrid Hoffmann (70); 16.02. Günter Köhler (70), Dietrich Liffert (70), Ingeborg Wartmann (80), Gudrun Pethke (75); 17.02. Gisela Fienhold (90), Brigitte Herrmann (75), Gertrud Offhaus (90), Karlheinz Treiber (75); 18.02. Anni Pietsch (85), Rosemarie Schiller (80), Dieter Frank (75); 19.02. Bernd Mittelsdorf (75), Brunhilde Schramm (75), Käthe Velebil (75), Ilona Trautvetter (70); 20.02. Axel Batz (80), Klaus Förtsch (80), Werner Macholdt (90), Irmgard Seitz (85), Hannelore Spiegler (80), Reinhard Spiegler (70), Bernd-Günter Wei- neck (70); 21.02. Erich Gessner (80), Herbert Vollbrecht (85), Christel Lorenz (75), Johanna Schäfer (80), Harald Wälde (75); 22.02. Ger- hard Borgmann (75), Hannelore Heinemann (75), Heidimarie Wirth (70), Irmgard Hulda Berta Schlothauer (80); 23.02. Hartmut Gundlach (70), Renate Hintz (75), Manfred Lieding (75), Seno Ofenhammer (80), Thea Stolz (85); 24.02. Manfred Heldmann (75), Manfred Pöbel (80), Leokadie Schönstein (80), Wolfgang Wenske (70); 25.02. Joachim Freitag (75), Manfred Gräser (80), Christine Krehnke (70), Lieselotte Richter (80), Hilda Vorreiter (80), Adelheid Zajitz (75), Gisela Ziezling (85), Gerd Both (70); 26.02. Christa Horn (80), Horst Kruber (80), Rosemarie Mel- zig (75), Gisela Thomas (70), Renate Möller (80); 27.02. Ute Both (70), Renate Lein (70), Helga Möller (75), Christel Schellknecht (80), Günter Silz (85), Harry Köth (70); 28.02. Ruth Fuchs (80), Anita Reichenbach (70), Erika Vogt (80), Sonja Hannow (70), Frieda Marie Gronowski (80); 29.02. Klaus Uffhaus (85), Marianne Uffhaus (85)

Briefmarke zeigt 2018

„Schloss Friedenstein“ Gotha

In der aktuellen Ausgabe der „philatelie“, dem Magazin des Bundes Deutscher Philatelisten, wurde jetzt das Sonderpostwertzeichen-Pro- gramm des Bundesministeriums für Finanzen für das Jahr 2018 vorge- stellt. Die Bemühungen von Oberbürgermeister Knut Kreuch, gemein- sam mit dem Direktor der Stiftung Schloss Friedenstein Prof. Dr.

Martin Eberle, der Leiterin der Universitäts- und Forschungsbibliothek

Gotha Dr. Kathrin Paasch, dem 1. Vorsitzenden des Briefmarken-Samm-

ler-Vereins Gotha 1890 e.V. Eckehardt Fromm, der Parlamentarischen

Staatssekretärin Iris Gleicke, dem Bundestagsabgeordneten Carsten

Schneider und dem Bundestagsabgeordneten Steffen-Claudio Lemme,

um eine Aufnahme eines Motivs aus der reichhaltigen Stadtgeschich-

te Gothas, haben damit nun Früchte getragen, denn in der Serie „Burgen

und Schlösser“ wird im nächsten Jahr eine Marke „Schloss Friedenstein

Gotha“ herausgegeben.

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