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Mit großen Vorhaben in das Jahr 2019 Kurier

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Aus dem Inhalt Amtlicher Teil

Bekanntmachungen und

Ausschreibungen Seiten 3 – 8 Nichtamtlicher Teil

Standesamtsstatistik Seite 9 Gedenktage in Gotha Seite 12 100 Jahre Bauhaus Seite 16

„LESEN LIVE 10“ Seite 17

Feuerwehrstatistik Seite 18

Kurier www.gotha.de

Auf ein Wort:

In die energetische Sanierung und den barrierefreien Umbau des Schulgebäudes der Conrad-Ekhof-Schu- le sollen 2,7 Millionen Euro sowie für die Sanierung der dazugehörigen Turnhalle insgesamt 1,17 Millio- nen Euro, unterstützt mit Fördermitteln des Freistaates Thüringen, investiert werden.

Angekommen? Ich meine nicht auf dem Gothaer Bahnhof, sondern im Neuen Jahr!

Und ich hoffe, dass wirklich jeder gesund und munter seine Reise ins Jahr 2019 antre- ten konnte. Was wird das Jahr bringen? Als Stadtverwaltung arbeiten wir hart daran, dass Deutsche Bahn und privater Investor dem Bahnhof als „Eingang zur Stadt“ durch Investition schnellstens eine neue Perspek- tive geben. Vielleicht so, wie es private In- vestoren vorbildlich auf dem Gotano-Gelän- de, am Arnoldiplatz neben der alten Augen- klinik und hoffentlich bald auch in der Gar- tenstraße tun. Am Jahresanfang spielt die FÜNFZIG eine entscheidende Rolle, denn 650 Bürger Gothas feiern dieses Jahr den 50. Geburtstag und seit fünfzig Jahren fei- ern wir auch Karneval in Gotha. Die Gothaer Karnevalsgemeinschaft 1969 e.V. hat sich viel vorgenommen mit Schlüsselübergabe, Kreiskarnevalsumzug und Bürgermeister- fasching sowie dutzenden närrischen Hö- hepunkten. Erinnern Sie sich noch, wie es vor 50 Jahren war? Da begannen die Bauar- beiten zur Neugestaltung des Neumarkts, der alte Brunnen kam auf den Myconius- platz, die Arnoldischüler bekamen auf dem alten Friedhof eine Sportanlage und wenn alles klappt in diesem Jahr wieder an der Karl-Schwarz-Straße. Willy Brandt, der da- mals Bundeskanzler wurde, träumte noch davon im Jahr 1990 auf dem Gothaer Haupt- markt vor tausenden begeisterten Men- schen zu sprechen und die Kaufhalle in der Waltershäuser Straße versorgt seit dem 3.

Februar ein halbes Jahrhundert lang schon ihre Kunden. Mancher denkt, Gotha wäre keine Hochburg des Karnevals, wie Mainz oder Köln, ist aber auf jeden Fall eine när- rische Stadt, wo neben der GKG mit dem ÜFC in Uelleben, der KGB in Boilstädt und dem CaCuBaGoSi in Siebleben weitere drei aktive Vereine zu Hause sind. Im stillen Kämmerlein bin ich zum Fasching auch manchmal ein wenig traurig. Warum? Weil seit 50 Jahren ein Schlager, nein, eine wah- re Hymne, des Karnevals gesungen wird, der nicht auf mich zutrifft. Ich bin einen Tag nach Nikolaus geboren und nun verstehen Sie, denn „Am Rosenmontag bin ich gebo- ren …“ trifft leider für mich nicht zu. Einen schönen närrischen Einstieg ins Jahr 2019 wünscht Ihnen

Ihr

Amtsblatt der Stadt Gotha | Nr. 1 ⁄ 28. Jahrgang | 24. Januar 2019

– Fortsetzung auf Seite 8 –

Mit großen Vorhaben in das Jahr 2019

Oberbürgermeister formuliert die Ziele für das neue Jahr

Das Jahr 2019 hat gerade begonnen und schon zeichnen sich die nächsten Großprojekte und Baumaßnahmen für das Wohl und die Ent- wicklung der Stadt Gotha ab. Oberbürger- meister Knut Kreuch stellte die 19 wichtigsten Aufgaben in Trägerschaft der Stadt verwaltung und städtischer Unternehmen vor.

Für die Jüngsten –

Neubau einer Kinder tagesstätte

Besondere Wahrnehmung genießt bereits jetzt der im August anstehende Baubeginn für den Neubau einer Kindertagesstätte in Gotha- West, mit der die Stadtverwaltung eine wich- tige Kapazitätserweiterung in der Kinder- betreuung sicherstellen wird.

Für die Jugend –

Sanierung Regelschule „Conrad Ekhof“

Je nach Ausreichung der Fördermittelbe- scheide starten in diesem Jahr die umfang- reichen Sanierungsmaßnahmen an der Regel- schule „Conrad Ekhof“ sowie an der dazuge- hörigen Turnhalle.

Für die Wirtschaft – GothaA4 und Gotha-Nord

Mit der Ansiedelung eines Schweizer Unter- nehmens in Gotha-Nord, der Erweiterung eines international tätigen Unternehmens an

diesem Standort und den richtigen Weichen- stellung zu GothaA4, wird sich das Arbeits- plätze-Angebot in Gotha weiter erhöhen und werden innovative Unternehmen in Gotha Ansiedelung finden.

Für die Zukunft –

Sanierung des Hauptmarktes

Für September ist der Baustart für die denk- malgerechte Sanierung des Hauptmarktes an- visiert, die zwei Jahre andauern und in ver- schiedenen Bauabschnitten durchgeführt wird. Mit diesem Neun-Millionen-Projekt soll der Hauptmarkt infrastrukturell komplett zu- kunftsfähig gestaltet werden.

Für Uelleben –

Sanierung der Oberen Marktstraße

Die Baumaßnahmen in der Oberen Markt- straße in Gotha-Uelleben als Komplexmaß- nahme werden fortgesetzt und sollen bis Ende 2019 abgeschlossen werden.

Für Mittelhausen – Sanierung des Riedweges

Im Riedweg beginnen im Frühjahr grundhafte Baumaßnahmen zur Erneuerung aller Ver- und Entsorgungseinrichtungen nebst der Ober- flächenbeläge, die bis zum Jahresende abge- schlossen sein sollen.

Foto: Lutz Ebhardt

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Seite 2 · Rathaus-Kurier · Nr. 1/2019 · 24. Januar 2019 A N Z E I G E

Kunden zufrieden sind und die Region weiter gestärkt wird. Dazu gehört für uns natürlich auch die Förderung der städtischen „Lokalen Agenda 2030“ und die Unterstützung der kulturellen und sportlichen Initiativen in Gotha“, fasst Gabriel die Perspektiven für 2019 zusammen.

wir wünschen Ihnen und Ihren Familien von Herzen ein gesundes Neues Jahr.

Lassen Sie uns zusammen 2019 mit viel Energie angehen und das Leben unserer Stadt stärken. Gemeinsam sind wir erfolg- reich für unsere Region. Als Stadtwerke werden wir unseren Teil dazu beitragen.

Wir sind für Sie da – für alle Themen rund um Energie und regionales Engagement.

MIT ENERGIE INS NEUE JAHR

Alles neu macht der Januar. Die Stadtwerke Gotha starten mit neuen Tarifen, Öffnungszeiten und persönlicher Beratung ins Jahr 2019.

Der Jahreswechsel ist nicht nur der Zeitpunkt für Rückschau und Bilanz. Der Anlass eignet sich hervorragend, um wichtige Ziele zu ste- cken und Neues anzupacken. Mit viel Energie starteten die Stadtwerke Gotha in das Jahr 2019: Seit 1. Januar ist das Kundenzentrum in der Pfullendorfer Straße von Montag bis Don- nerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr sowie am Freitag von 10:00 bis 13:00 Uhr geöffnet. Und die Stadtwerke zeigen Gesicht. Jeder Kunde hat jetzt seinen persön- lichen Ansprechpartner, der sich um Anliegen und Fragen kümmert. Außerdem bieten die Stadtwerke Gotha neue Strom- und Gasver- träge an, welche die aktuellen Gesetzlichkeiten

und Marktentwicklungen berücksichtigen. Für Kunden, die sich für einen Zwei-Jahresvertrag entscheiden, wird die Treue mit einem Bonus belohnt. Natürlich können die Kunden auch den Ökotarif „HǂO“ wählen. „Im Moment kontaktie- ren uns sehr viele Kunden zu diesen Angeboten, daher bitte ich Wartezeiten zu entschuldigen“, so Dirk Gabriel, Geschäftsführer der Stadtwerke Gotha GmbH.

Die Lokomotive des Zugs in Richtung Zukunft ist die Fernwärme. 2019 verlegen die Stadtwerke in weiteren Gebieten Gothas neue Fernwärme- leitungen. Dazu zählen die Kastanienallee, die Gotthardstraße und die Ordonnanzgasse. Zu- dem werden Teile des Arnoldiplatzes erschlos- sen. Das ist ein wichtiger Beitrag der Stadtwerke Gotha zu einer umweltfreundlichen Energiever- sorgung vor Ort. „Wir tun alles, damit unsere

STADTWERKE GOTHA GMBH

Pfullendorfer Straße 83, 99867 Gotha, Tel. 03621 433-222, Fax 03621 433-110, E-Mail mail@stadtwerke-gotha.de, www.stadtwerke-gotha.de

Liebe Gothaer,

liebe Stadtwerke-Kunden,

Dirk Gabriel

Geschäftsführer Norbert Kaschek

Geschäftsführer

Wussten Sie, dass etwa zehn Prozent der Wärme eines Hauses über schlecht isolierte Fenster verloren gehen?

Es lohnt sich also, genauer hinzuschauen.

VERGLAST UND TROTZDEM WARM …

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STADTWERKE FÜR

Informationen von Ihrem regionalen Energieversorger

Januar 2019

messen. Ein Austausch kann vorteilhaft sein.

Ein Tipp, wie Sie undichte Fenster für die kalte Jahreszeit kurzfristig ohne großen Aufwand ƒVOCEJGP0WV\GP5KGJKGTHȜTGNCUVKUEJGP Schaumstoff. Das schont die Umwelt und das Portemonnaie. Als Ihre Stadtwerke vor Ort be- raten wir Sie gern.

Der jährliche Wärmeverlust eines üblichen einfach verglasten Fensters (2 qm) entspricht einer Energiemenge von rund 1.220 kWh, etwa 10 % des Wärmeverbrauchs pro Jahr. Nichts im Vergleich zu der modernen Dreifachver- glasung. Diese kann sich hinsichtlich des Wär- meverlusts durchaus mit massiven Wänden

© istockphoto.com

© Lutz Ebhardt

ZUM NEUEN JAHR

© istockphoto.com

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Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 1/2019 · 24. Januar 2019 · Seite 3

Öffentliche Bekanntmachung

Tagesordung der Hauptausschuss- und der Stadtratssitzung der Stadt Gotha

Achtung Zahlungstermin!

Am Mittwoch, 30.01.2019, 17.00 Uhr findet eine Sitzung mit öffent- lichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten statt.

Gremium: Stadtrat der Stadt Gotha

Ort/Raum: Rathaus, Bürgersaal, Hauptmarkt 1, Gotha Tagesordnung

Öffentlicher Teil – Beginn 17.00 Uhr

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Abstimmung zu Änderungen der öffentlichen Tagesordnung 3. Einwohnerfragestunde

4. Abstimmung der öffentlichen Niederschrift vom 05.12.2018 5. Informationen zu Entscheidungen des Oberbürgermeisters nach

§ 30 ThürKO – öffentlich

6. Informationsbericht des Oberbürgermeisters 7. Bericht des Kinder- und Jugendforums 8. Vorstellung Planung zum Neubau einer Kita 9. Anfragen

9.1. Vermüllung durch „Gelbe Säcke“ (mit Aussprache) – Fraktion Piraten / Bündnis 90/Die Grünen – Vorlage: 0038/19 9.2. Parkplatzsituation entlang der Gartenstraße (mit Aussprache) –

Fraktion Piraten / Bündnis 90/Die Grünen – Vorlage: 0039/19 9.3. Konzepte zum Bahnhof Gotha (mit Aussprache) –

Fraktion DIE LINKE – Vorlage: 0040/19

Die Grund- und Hundesteuer sowie Straßenreinigung (Quartalszahler) und die Gewerbesteuervorauszahlung für das I. Quartal 2019 (Januar bis März 2019) sind bis zum 15.02.2019 fällig.

Wir bitten alle Zahlungspflichtigen bei Überweisungen und Einzahlungen ihre Steuer- bzw. Gebührennummer anzugeben.

Bankverbindung: IBAN: DE94 8205 2020 0750 0450 00 BIC: HELADEF1GTH

Bei erteilter Abbuchungserlaubnis ist auf ausreichende Kontodeckung zu achten. Durch Rückbuchung entstehende Bankgebühren sind vom Zahlungspflichtigen zu erstatten. Geänderte Bankverbindungen teilen Sie bitte mindestens 2 Wochen vor Fälligkeit der Abt. Stadtkasse mit (weigelt.stadtkasse@gotha.de , Tel. 03621/222-211).

Bitte überprüfen Sie Ihre Daueraufträge.

Bei erteilter Abbuchungserlaubnis müssen Daueraufträge bei Ihrer Bank gelöscht werden, damit es nicht zu Doppelzahlungen kommt.

Bitte achten Sie darauf, dass die Fälligkeit 15.02. in den meisten Fällen betragsmäßig von den anderen Fälligkeiten (15.05., 15.08, 15.11.) ab- weicht. Eine einfache und bequeme Möglichkeit ist das Lastschriftein- zugsverfahren. Hierbei übernimmt die Stadtkasse die Verantwortung für einen pünktlichen Zahlungseingang. Ein entsprechender Vordruck (SE- PA-Lastschriftmandat) findet sich unter http://www.gotha.de/

rathaus-politik/buergerservice/formulare.html. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abt. Stadtkasse (Tel. 03621/222-211).

Ernst

Abteilungsleiterin Stadtkasse

Information der Finanzverwaltung, Abteilung Steuern

Straßenreinigungsgebühr

Für alle Grundstücke, für die sich die Bemessungsgrundlage nicht geän- dert hat, gelten die zuletzt ergangenen Bescheide, und die dort für die Folgejahre festgesetzten Zahlungstermine, bis zum Erhalt eines neuen Bescheides fort.

Hundesteuer

Für alle Hundebesitzer gelten die zuletzt ergangenen Hundesteuerbe- scheide fort, die Fälligkeiten für die Folgejahre sind auf diesem ver- merkt. Insoweit sich Änderungen ergeben haben, wird ein neuer Hun- desteuerbescheid erlassen. Die Hundemarken (oval, rot, mit dem Ver- merk „gültig ab 2015“) behalten weiterhin Gültigkeit.

Am Montag, 28.01.2019, 17:00 Uhr findet eine Sitzung mit öffentlichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten statt.

Gremium: Hauptausschuss

Ort/Raum: Rathaus, Bürgersaal, Hauptmarkt 1, Gotha Tagesordnung

Öffentlicher Teil – Beginn 17.00 Uhr

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Abstimmung zu Änderungen der öffentlichen Tagesordnung 3. Abstimmung der öffentlichen Niederschrift vom 03.12.2018 4. Beschlussvorlagen – öffentlich

4.1. Nachtrag Nr. 3 zu Obere Marktstraße in Gotha, OT Uelleben, Los 1 – Straßen- und Tiefbau (VOB-ÖA-66/18/017)

Vorlage: HA 175/18

9.4. Straßenzustand Töpfleber Weg als Zufahrt zum Tierpark Gotha (mit Aussprache) – Fraktion DIE LINKE – Vorlage: 0041/19 10. Anträge

10.1. Änderung der Hauptsatzung / Anzahl der Beigeordneten – FWG-Fraktion – Vorlage: A 545/19

10.2. Antrag auf Änderung der Baumschutzsatzung – Fraktion Piraten/

Bündnis 90/Die Grünen – Vorlage: A 546/19

10.3. Änderung der Rahmenverträge mit der Stadtwirtschaft Gotha GmbH – CDU-Fraktion – Vorlage: A 547/19

11. Beschlussvorlagen – öffentlich

11.1. Teilfortschreibung des Schulnetzplanes – Schulartänderung der Staatlichen Regelschule „Oststadt Gotha“ in eine Thüringer Gemeinschaftsschule – B 538/18

11.2. Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Gotha für das Haus- haltsjahr 2014 – B 524/18

11.3. Entlastung des Oberbürgermeisters, des Bürgermeisters und der haupt- und ehrenamtlichen Beigeordneten der Stadt Gotha für das Haushaltsjahr 2014 – B 525/18

11.4. Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Gotha für das Haus- haltsjahr 2015 – B 526/18

11.5. Entlastung des Oberbürgermeisters, des Bürgermeisters und der haupt- und ehrenamtlichen Beigeordneten der Stadt Gotha für das Haushaltsjahr 2015 – B 527/18

11.6. Beschluss über den Entwurf und die Auslegung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Bereiche Nützleber Feld und Erweiterung Industrie- und Gewerbegebiet Gotha-Süd – B 535/18 11.7. Neufestsetzung der Abzinsung bei der vorzeitigen Ablösung der

Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet „Altstadt Gotha“ – B 541/18

11.8. Vollzug des Thüringer Straßengesetzes, Einziehung „Pertschweg“

B 540/18

11.9. Zuerkennung und Unterhaltung von Ehrengrabstätten verdienst- voller Bürger der Stadt Gotha – B 542/18

Die Sitzungstermine werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gotha, den 22.01.2019 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

(4)

Seite 4 · Rathaus-Kurier · Nr. 1/2019 · 24. Januar 2019 Amtlicher Teil

Einladung zur Einwohner- versammlung in Gotha-West

Die nächste Einwohnerversammlung gemäß § 15 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt Gotha findet am Donnerstag, dem 14.02.2019 von 17.30 bis ca. 19.00 Uhr im Speisesaal der Baugesellschaft Gotha mbH in der August-Creutz- burg-Straße 2b in Gotha statt.

Tagesordnung:

1. Information des Oberbürgermeisters über Stadtangelegenheiten 2. Beantwortung von Anfragen Gothaer Bürgerinnen und Bürger Einwohner der Stadt Gotha können Anfragen bis spätestens zum Dienstag, dem 12.02.2019 schriftlich bei der Stadtverwaltung Gotha, Büro des Oberbürgermeisters, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha einreichen.

Anfragen können auch per E-Mail an ob-assistentin@gotha.de oder per Fax an 03621/222-245 gesandt werden.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Bebauungs- planes Nr. 68 für das Wohngebiet „An der Werner-

Sylten-Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 05.12.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 für das Wohngebiet „An der Werner-Sylten-Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung in der Fassung Oktober 2018 ge- billigt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 0,19 Hektar und befindet sich im Westen der Stadt Gotha. Er umfasst die Flurstücke 95/2 (teilw.) und 165/0 (teilw.) in der Flur 19 der Gemar- kung Gotha.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der nachfolgende Lageplan maßgebend.

Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine ehemals militärisch ge- nutzte Sukzessionsfläche am westlichen Ortsrand der Stadt Gotha, südwestlich angrenzend an die Werner-Sylten-Straße. Ziel der Planung ist, an die bebaute Ortslage angrenzende Flächenpotenziale zur städ- tebaulichen Abrundung bzw. Nachverdichtung zum Zwecke der Schaf- fung von Wohnbaugrundstücken zur Errichtung von Einfamilienhäu- sern zu nutzen.

Der Bebauungsplan wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“

gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Für die Planung ist keine Umweltprüfung erforderlich, die naturschutzfachliche Eingriffsregelung wird nicht angewendet, eine Kompensationspflicht entfällt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 für das Wohngebiet „An der Werner-Sylten-Straße“ und die Begründung liegen zur Einsicht

vom 04. Februar bis 08. März 2019 im Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zimmer 307,

Montag, Dienstag, Mittwoch von 9 – 12 und 13 – 16 Uhr Donnerstag von 9 – 12 und 13 – 18 Uhr

Freitag von 9 – 12 Uhr

öffentlich aus.

Alle ausliegenden Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Gotha unter:

www.gotha.de → Leben in Gotha → Planen, Bauen, Wohnen → Stadt- planung → öffentliche Auslegungen einzusehen.

Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Frist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

gez. K. Kreuch Oberbürgermeister

Einladung zur Einwohner- versammlung

im Ortsteil der Stadt Gotha-Uelleben

Die nächste Einwohnerversammlung gemäß §15 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt Gotha findet im Ortsteil Gotha-Uelleben zu nachfolgendem Termin statt:

Ortsteil Gotha-Uelleben, Montag, den 26.02.2019, 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus

Tagesordnung:

1. Information des Oberbürgermeisters über Stadtangelegenheiten, insbesondere Angelegenheiten den Ortsteil betreffend

2. Beantwortung von Anfragen Gothaer Bürgerinnen und Bürger Einwohner des jeweiligen Ortsteils können Anfragen bis spätestens Frei- tag, den 15.02.2019 schriftlich bei der Stadtverwaltung Gotha, Büro des Oberbürgermeisters, Abt. 012, Hauptmarkt 1, Rathaus, 99867 Gotha ein- reichen.

Anfragen können auch per E-Mail an ortsteile@gotha.de oder per Fax an 03621/222-409 gesandt werden.

Einladung zur Einwohner- versammlung in Gotha-Süd

Die nächste Einwohnerversammlung gemäß § 15 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt Gotha findet am Donnerstag, dem 07.02.2019 von 17.30 bis ca. 19.00 Uhr in der Aula des Kinder- und Jugendtreffs „Bis Palais“ in der Schäfer- straße 10 in Gotha statt.

Tagesordnung:

1. Information des Oberbürgermeisters über Stadtangelegenheiten 2. Beantwortung von Anfragen Gothaer Bürgerinnen und Bürger Einwohner der Stadt Gotha können Anfragen bis spätestens zum Dienstag, dem 05.02.2019 schriftlich bei der Stadtverwaltung Gotha, Büro des Oberbürgermeisters, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha einreichen.

Anfragen können auch per E-Mail an ob-assistentin@gotha.de oder per Fax an 03621/222-245 gesandt werden.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

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Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 1/2019 · 24. Januar 2019 · Seite 5

Bekanntmachung von Satzungen

Beschluss- und Anzeigevermerk

1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 24.10.2018 mit Beschluss-Nr.

B 511/18 die Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungs- plan Nr. 41 „Mohrenstraße / Mühlgrabenweg“ beschlossen.

2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte mit Schreiben vom 15.11.2018 die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Land- ratsamtes Gotha.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 06.12.2018 die Ein- gangsbestätigung erteilt. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Auflagen erteilt. Sie gab die Erlaubnis, die Satzung vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt zu ma- chen.

Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 41 „Mohrenstraße / Mühlgrabenweg“

Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 19 Abs. 1 und § 21 der Thüringer Gemeinde- und Land- kreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ge- setzes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) erlässt die Stadt Gotha zur Siche- rung der Planung die Satzung über die Veränderungssperre zum Bebau- ungsplan Nr. 41 „Mohrenstraße / Mühlgrabenweg“.

§ 1

Zu sichernde Planung

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 30.01.2008 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Mohrenstraße / Mühlgraben- weg beschlossen. Zur Sicherung der Planung wird für das in § 2 be- zeichnete Teilgebiet des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre erlassen.

§ 2

Räumlicher Geltungsbereich

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf den Teilbereich des Plange- bietes des Bebauungsplanes Nr.41 „Mohrenstraße / Mühlgrabenweg“, der nicht im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt und ist in der Anlage 1, die Bestandteil dieser Satzung ist, rot schraffiert dargestellt.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit –

Bebauungsplan Nr. 88 Gewerbegebiet

„Am Kindleber Feld“

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 05.12.2018 gem.

§ 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 Gewerbe- gebiet „Am Kindleber Feld“ beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke:

Gemarkung Gotha, Flur 28, Flurstücke 246/2, 246/8 und 246/10 mit einer Fläche von ca. 1,5 ha. Für den räumlichen Geltungsbereich ist der nachfolgende Lageplan maßgebend.

Bei dem Plangebiet handelt es sich um das im Nordosten der Stadt Go- tha, „Am Kindleber Feld 5“ gelegene, mit Produktionshallen und Pkw- Stellplätzen bebaute Betriebsgelände der Firma WSD GmbH sowie im Osten und Süden des Geltungsbereiches um bisher unbebaute Land- wirtschaftsfläche.

Der Bebauungsplan wird auf Grundlage von § 8 Abs. 4 BauGB als vor- zeitiger Bebauungsplan aufgestellt. Im Kontext zur Aufstellung des Be- bauungsplanes wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt.

Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für die Erweiterung des beste- henden Betriebsstandortes geschaffen werden.

Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und über die wesentlichen Auswirkungen unterrichten kann, werden zur Einsicht

vom 04. Februar bis 08. März 2019

im Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zimmer 307

Montag, Dienstag, Mittwoch von 9 – 12 und 13 – 16 Uhr Donnerstag von 9 – 12 und 13 – 18 Uhr

Freitag von 9 – 12 Uhr

bereit gehalten.

Alle ausliegenden Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Gotha unter:

www.gotha.de → Leben in Gotha → Planen, Bauen, Wohnen → Stadt- planung → öffentliche Auslegungen einzusehen.

Äußerungen können während dieser Frist vorgebracht werden, Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Die Entschei- dung darüber wird durch den Stadtrat im Billigungsbeschluss ge- troffen.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

(6)

Seite 6 · Rathaus-Kurier · Nr. 1/2019 · 24. Januar 2019 Amtlicher Teil

§ 3

Rechtswirkungen der Veränderungssperre

(1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen a) Vorhaben im Sinne des § 29 des Baugesetzbuches nicht durchge-

führt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden,

b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von Absatz 1 eine Ausnahme zugelassen werden.

§ 4

Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre

Die Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 41 „Mohrenstraße / Mühlgrabenweg“ tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.

Sie tritt nach Ablauf von 2 Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerech- net, außer Kraft.

Öffentliche Bekanntgabe

gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz für das Jahr 2019:

1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 29.10.2014 die Hebesatzsatzung (veröffentlicht im Rathaus-Kurier 11/2014) beschlossen:

Die Hebesätze der Grundsteuer wurden hierdurch für die Steuerjahre ab 2015 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A: 300 v. H.

Grundsteuer B: 470 v. H.

Damit kann für das Jahr 2019 auf die Erteilung eines Grundsteuer- bescheides verzichtet werden.

Für diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Grund- steuer-Messbetrag) sich seit der letzten Bekanntgabe eines Grund- steuerbescheides nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffent- liche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Grundsteuer wird mit den, in dem zuletzt ergangenen Grundsteuer- bescheid festgesetzten Vierteljahresbeträgen fällig, soweit keine ande- ren Fälligkeitstermine in diesem Grundsteuerbescheid festgesetzt wur- den, und ist an den Fälligkeitstagen auf das Konto der Stadtkasse (IBAN DE94 8205 2020 0750 0450 00) zu überweisen. Soweit der Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die fälligen Beträge zum Fälligkeitszeitpunkt eingezogen.

2. Soweit Änderungen der Besteuerungsgrundlagen eintreten, wird auf der Grundlage des vom örtlich zuständigen Finanzamt erlasse - nen Grundsteuermessbescheids ein Grundsteuerbescheid erteilt werden.

3. Die Festsetzung der Grundsteuer nach Nr. 1 gilt nicht für die Bemes- sung der Grundsteuer für Einfamilienhäuser sowie Mietwohngrund- stücke nach der Ersatzbemessungsgrundlage Wohn-/Nutzfläche des

§ 42 GrStG.

Die Eigentümer (ggf. Verwalter) dieser Grundstücke haben gern. § 44 Abs.

3 GrStG in den Fällen der Ersatzbemessungsgrundlage zur Ermittlung der Grundsteuer jährlich eine Grundsteuer-Anmeldung einzureichen.

Haben sich am Grundstück seit der letzten Grundsteuer-Anmeldung Än- derungen ergeben (z. B. durch Modernisierungen, An-/Umbauten und/

oder Aufstockungen bzw. Nutzungsänderungen, die zu Veränderungen der Wohn- und Nutzfläche führen oder durch Schaffung von Stellplätzen Ausgefertigt:

Gotha, den 04.01.2019 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

Jedermann kann die Satzung ab dem Tag der Bekanntmachung in der Stadtverwaltung Gotha, Stadtplanungsamt, in Gotha, Neues Rathaus (Ekhofplatz 24), während der Sprechzeiten

MO 9.00 – 12.00 Uhr DI 13.00 – 16.00 Uhr

DO 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr FR 9.00 – 12.00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung ent- halten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen wor- den sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschrif- ten über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntma- chung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfah- rensmangel ist gegenüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 41

„Mohrenstraße / Mühlgrabenweg“ sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

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Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 1/2019 · 24. Januar 2019 · Seite 7

Amtliche Bekanntmachung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Volkspark-Stadion Gotha“ bringt die nachfolgend abgedruckte Haushaltssatzung für das Jahr 2019 zur Veröffentlichung:

HAUSHALTSSATZUNG 2019

Zweckverband „Volkspark-Stadion Gotha“

Aufgrund der §§ 36 und 37 des Gesetzes über die Kommunale Gemein- schaftsarbeit – ThürKGG – in der Fassung vom 10. Oktober 2001 (zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013) in Verbindung mit der Thüringer Kommunalordnung – ThürKO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 erlässt der Zweckverband

„Volkspark-Stadion Gotha“ folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2019 wird hiermit festgesetzt:

er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen

und Ausgaben mit 249.800 € und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen

und Ausgaben mit 0 € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- nahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Es werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

§ 4

Der Umlageschlüssel der Verbandsmitglieder richtet sich nach § 16 der Verbandssatzung:

Betriebskostenumlage gesamt: 224.000 € davon 50 % Stadt Gotha = 112.000 € 50 % Landkreis Gotha = 112.000 €

§ 5

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haus- haltsplan werden nicht festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.

Gotha, den 17.12.2018 Kreuch

Verbandsvorsitzender

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

1. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Volkspark-Stadion Gotha“ hat am 07.November 2018 mit Beschluss 05/2018 der Haus- haltssatzung für das Jahr 2019 mit ihren Anlagen einstimmig zuge- stimmt.

Mit Beschluss 06/2018 wurde dem Finanzplan 2018 – 2022 einstim- mig zugestimmt.

Mit Beschluss 07/2018 wurde dem Investitionsplan 2018 – 2022 ein- stimmig zugestimmt.

2. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 05.12.2018, AZ 240.3-1512-001/19-GTH, die Haushaltssatzung 2019 rechtsaufsichtlich bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3, Satz 3 ThürKO ausdrücklich zugelassen.

für PKW etc.), so ist durch die Eigentümer bzw. deren Beauftragte eine neue Grundsteuer-Anmeldung einzureichen.

Die Vordrucke zur Grundsteuer-Anmeldung sind zu den jeweiligen Sprechzeiten der Stadtverwaltung Gotha, Abteilung Steuern (Zimmer 230, 231), oder im Internet unter www.gotha.de (Bürgerservice > For- mulare > Grundsteuer-Anmeldung) erhältlich.

Die Formulare sind bis spätestens zum 15.02. eines jeden Jahres ausge- füllt einzureichen.

Sollten seit der letzten Grundsteuer-Anmeldung keine Veränderungen erfolgt sein, so ist keine neue Grundsteuer-Anmeldung erforderlich. In diesen Fällen genügt es, wenn sie dies in einem formlosen Schreiben mitteilen. Die Grundsteuer ist dann, wie im Jahr 2015, bzw. soweit Ände- rungen eingetreten sind und daraufhin eine geänderte Grundsteuer-An- meldung abgegeben wurde, in Höhe der zuletzt abgegeben Grundsteu- eranmeldung, unverändert zu zahlen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die öffentliche Bekanntgabe nach Nr. 1 kann binnen eines Mo- nats nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Stadtverwaltung Go- tha, Hauptmarkt 1 oder zur Niederschrift bei am Ekhofplatz 24, einzu- legen. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekannt- machung folgenden Tages. Durch die Einlegung des Widerspruchs wird die Wirksamkeit des mit öffentlicher Bekanntgabe erteilten Be- scheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festge- setzten Steuer nicht aufgehalten.

Kreuch

Oberbürgermeister

Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit

des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F.

der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 15.10.2018 für das Umlegungsverfahren „Altstadt zwischen Siebleber-Schwabhäuser Stra- ße“ in der Gemarkung Gotha ist am 27.12.2018 unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bishe- rige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntma- chung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.

Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den aus- getauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grund- stücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeits- zeugnisse sind nicht erforderlich.

Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil der Grundstücke, denen sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesen Grundstücken erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke.

Die Geldleistungen sind fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Be- kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Katasterbereich Gotha

Schloßberg 1, 99867 Gotha

schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Gotha, 09.01.2019 Im Auftrag

Kornelia Albrecht Siegel

Sachbearbeiterin

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Seite 8 · Rathaus-Kurier · Nr. 1/2019 · 24. Januar 2019 Amtlicher Teil

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus der 54. Verbandsversammlung des Zweckverbandes

„Volkspark-Stadion Gotha“ am 07.11.2018

Wir weisen darauf hin, dass die Haushaltssatzung nach ihrer Veröffent- lichung für zwei Wochen zur Einsichtnahme in der Finanzverwaltung der Stadtverwaltung Gotha ausliegt.

Beschluss-Nr. 03/2018 – Feststellung der Jahresrechnung 2017

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes beschließt:

1. Auf der Grundlage des § 36 des Gesetzes über die Kommunale Ge- meinschaftsarbeit in Verbindung mit § 80 Abs. 3/4 ThürKO wird die Jahresrechnung 2017 festgestellt.

2. Die festgestellte Jahresrechnung 2017, der Schlussbericht des Rech- nungsprüfungsamtes und die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnung und die Entlastung werden in der Zeit vom 08.11. bis 23.11.2018 in der Finanzverwaltung der Stadt Gotha, Neues Rathaus, Zimmer 226 zu den Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.

Beschluss-Nr. 04/2018 – Entlastung des Verbandsvorsitzenden zur Jahresrechnung 2017

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes beschließt:

Auf der Grundlage des § 36 des Gesetzes über die Kommunale Gemein- schaftsarbeit in Verbindung mit § 80 Abs. 3 ThürKO wird für die Jahres- rechnung 2017 Entlastung erteilt.

Beschluss-Nr. 05/2018 – Haushaltssatzung des Zweckverbandes

„Volkspark-Stadion Gotha“ für das Jahr 2019

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes beschließt:

Der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Jahr 2019 wird zuge- stimmt.

Beschluss-Nr. 06/2018 – Finanzplan des Zweckverbandes „Volkspark- Stadion Gotha“ für die Jahre 2018 bis 2022

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes beschließt:

Dem Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2022 wird zugestimmt.

Beschluss-Nr. 07/2018 – Investitionsplan des Zweckverbandes

„Volkspark-Stadion Gotha“ für die Jahre 2018 bis 2022

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes beschließt:

Dem Investitionsplan für die Jahre 2018 bis 2022 wird zugestimmt.

Gotha, den 17.12.2018 Kreuch

Verbandsvorsitzender

Die Stadt Gotha

– Residenzstadt mit großer Perspektive –

sucht zur Verstärkung des Teams zum frühest möglichen Termin einen

Friedhofsarbeiter

(m/w/d)

befristet nach § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), mit der Option der unbefristeten Übernahme.

Die gesamte Ausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite:

www.gotha.de (Ausschreibungen/Stellenausschreibung).

Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 14. Februar 2019 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Perso- nalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Personalabteilung Tel. 03621/222-238 u. 03621/222-316 wenden.

sucht zur Verstärkung des Teams zum frühest möglichen Termin einen

Projektbetreuer Hochbau

(m/w/d)

Die gesamte Ausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite:

www.gotha.de (Ausschreibungen/Stellenausschreibung).

Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 17. Februar 2019 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personal- amt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Personalabteilung Tel. 03621/222-238 u. 03621/222-316 wenden.

sucht zur Verstärkung des Teams zum frühest möglichen Termin einen

Projektbetreuer Tiefbau

(m/w/d)

Die gesamte Ausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite:

www.gotha.de (Ausschreibungen/Stellenausschreibung).

Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 17. Februar 2019 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personal- amt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Personalabteilung Tel. 03621/222-238 u. 03621/222-316 wenden.

Wir freuen uns auf Sie!

gez. Kreuch Oberbürgermeister 3. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 24. Januar bis 08. Februar

2018 in der Finanzverwaltung der Stadt Gotha, Neues Rathaus, Zim- mer 226 zu den Sprechzeiten öffentlich aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjah - res steht der Haushaltsplan zur Einsichtnahme in der Geschäfts - stelle des Zweckverbandes zur Verfügung ( § 57 Abs. 3 Satz 3 und 4 ThürKO).

Gotha, den 17.12.2019

Kreuch

Verbandsvorsitzender

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Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 1/2019 · 24. Januar 2019 · Seite 9

Für das Lebenselexier Gothas – 650 Jahre Leinakanal

Eine wichtige Baumaßnahme widmet sich in diesem Jahr der Wasserkunst. Ein erster Bau- abschnitt soll rechtzeitig vor den Veranstal- tungen anlässlich der 650-Jahr-Feier zum Bau des Leinakanals abgeschlossen sein.

Für die Spielenden –

Dschungel-Spielplatz in Sundhausen Im Rahmen des Angerfestes im Juni wird der neue Spielplatz „Dschungel-Sundhausen“ zur Nutzung an die Kinder übergeben.

Für Schule und Sport – Turnhalle Reyherschule

Mit der Übergabe der neugebauten Turnhalle an der Reyerschule wird der Sportunterricht ab dem zweiten Schulhalbjahr dieses Jahres in einem ganz neuen und modernen Umfeld ver- anstaltet werden können.

Für die Vereine –

Sportgebäude Törpe-Sportpark

Im Februar wird das sanierte Sportgebäude am Törpe-Sportpark übergeben.

Für die Beweglichkeit –

1. Gothaer Spar kassen-Schlossparklauf, TMP- Jugendtour und LOTTO Thüringen Ladies Tour Nach dem Auftakt der TMP-Jugendtour am 10. Mai in Gotha-West wird am 12. Mai der

„1. Gothaer Sparkassen-Schlossparklauf“

ausgerichtet, den bisher noch unter der Be- zeichnung „Citylauf“ tausende Läufer absol- viert haben. Am 31. Mai macht die LOTTO Thü- ringen Ladies Tour in Gotha zum sechsten Mal Station.

Für die Innenstadt – Baustart Jugend herberge

Gestartet wird in diesem Jahr bereits mit den Planungsleistungen, auch für das Spielehaus in der Jüdenstraße 11, das zur künftigen Ju- gendherberge gehören wird.

Für den Tourismus –

Errichtung der Tourismus-Schelle

Besonderes Augenmerk gilt 2019 dem Umbau der „Goldenen Schelle“ am Hauptmarkt 40 zu einem großen Informationszentrum der Stadt Gotha – hier finden die „Gotha-Information“

und der „Gotha adelt“ – Laden zusammen.

Für das gemeinsame Wohnen – Fertigstellung Siebleber Straße

Die Neubauten in der Siebleber Straße 20 und 24 werden fertiggestellt und sorgen damit auch für einen städtebaulichen Lückenschluss.

Für den Denkmalschutz – Arnoldifriedhof

Bis Juni soll auch der letzte Bauabschnitt zur Sa- nierung der Einfriedungsmauer am Arnoldifried- hof abgeschlossen sein. Zur weiteren Gestaltung der Anlage wird der Fernwärme bogen verlegt.

Für Radfahrer und Fußgänger – Friedrichstraße

In der Friedrichstraße wird die umfangreiche Baumaßnahme der letzten Jahre durch die Neugestaltung der Fußwege fortgesetzt.

Für Wohnen im Herzen – Augustinerstraße 20

In diesem Jahr wird mit der Sanierung von zwölf Wohnungen und einer Gewerbeeinheit im Klosterplatz 2 begonnen.

Für die Barrierefreiheit – neue Bushaltestellen

Im Zuge eines barrierefreien Umbaus finden an Bushaltestellen in der Reinhardsbrunner Straße, in der August-Creutzburg-Straße und in der Uelleber Straße Bauarbeiten statt.

Für die Digitalität – Breitbandausbau

Im Sommer werden in Gotha die Weichen für den Breitbandausbau gestellt. Nach der euro- paweiten Ausschreibung wird der Komplex- auftrag vergeben, um Wirtschaft und Bevölke- rung der Stadt leistungsstark und zukunfts- fähig zu vernetzen.

Zahlreiche Unternehmen wollen 2019 in Go- tha investieren. Dazu sind umfangreiche Pla- nungen getätigt worden, der Stadtrat hat da- zu Beschlüsse gefasst. In diesem Jahr stehen unter anderem auf der Agenda: der Baube- ginn für das Fachmarktzentrum an der Gar- tenstraße, die Fertigstellung des Prinzenpa- lais und des advita-Hauses (Hauptpost), der Baubeginn für die Seniorenresidenz „Wald- bahn“, die Sicherung des Amtshauses, die Umsetzung des Bauvorhabens auf dem ehe- maligen Gotano-Gelände und der Erschlie- ßungsbeginn für die Wohngebietserweite- rung „Güldene Aue“. Über die zahlreichen Baumaßnahmen hinaus und einen gut ge- füllten Kulturkalender gehört auch die Erin- nerung zum Leben in der Residenzstadt Go- tha. So wird im Jahr 2019 an den 75. Jahres- tag der Inhaftierung des französischen Ju- gendpfarrers Marcel Callo im Gothaer Gefängnis gedacht. Die Wunden von Gotha waren so stark, dass er am 19. März 1945 im KZ Mauthausen starb.

– Fortsetztung von Titel –

Gothaer Vornamen- statistik 2018

Im Jahr 2018 wurden vom Gothaer Stan- desamt insgesamt 847 Geburten beur- kundet. Das heißt, in Gotha erblickten 844 Kinder das Licht der Welt, 3 Kinder wurden nachbeurkundet.

Bei den Vornamen nimmt „Ida“ die Spitzen- position unter den Mädchennamen ein. Bei den Jungen ist „Emil“ auf dem 1. Platz.

Bei den Mädchennamen wurde der Name Ida 10mal vergeben. An zweiter Stelle ran- giert Ella mit 8mal. Den 3. Rang belegen Melina und Leni mit je 7mal.

Bei den Jungennamen ist der Name Emil 13mal vergeben worden. An zweiter Stelle steht Oskar (11mal). Den dritten Rang tei- len sich Ben und Paul (je 10mal).

Von allen im Jahr 2018 in Gotha beurkundeten Kindern erhielten 554 einen Vornamen, 264 erhielten zwei und

22 Kinder drei Vornamen.

#

Statistik des Gothaer Standesamtes 2018

Das Standesamt der Stadtverwaltung Gotha beurkundet Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle. Im Jahr 2018 sind im Gothaer Standesamt insgesamt 847 Geburten regis- triert worden, davon sind 382 Babys echte Go- thaer. In Gotha wurden insgesamt 912 Sterbe- fälle registriert, davon lebten 649 Personen in der Stadt.

Im Gothaer Standesamt wurden im Jahr 2018 insgesamt 314 Brautpaare getraut von denen 209 in Gotha leben und 5 Eheschließungen wurden nachbeurkundet.

Jahresstatistik 2018:

Eheschließungen insgesamt: 314 – davon Brautpaare aus Gotha: 209, Nachbeurkun- dungen: 5; davon: 31 Eheschließungen im Schloss, 4 Eheschließungen in der Bockwind- mühle in Ballstädt, 2 Eheschließungen in der Wald- und Straßenbahn, 277 Eheschlie- ßungen im Rathaus

Geburten insgesamt: 847 – davon Babys aus Gotha: 382, Nachbeurkundungen: 3

Sterbefälle insgesamt: 912 – davon aus Gotha:

649, Nachbeurkundung keine

Eheschließungen können im Standesamtsbe- zirk Gotha in verschiedenem Ambiente statt-

finden. Im historischen Rathaus der Stadt Go- tha können sich Paare im Trauzimmer unter den Augen des Gothaer Liebespaares das Ja- Wort geben. Für Trauungen mit besonderem Flair steht an bestimmten Samstagen von Mai bis Oktober das Trauzimmer im Schloss Frie- denstein, das „Vorzimmer der Herzogin“, zur Verfügung. Heiraten in origineller rustikaler Atmosphäre kann man in der alten Bockwind- mühle in Ballstädt oder im historischen Wald- bahnzug der Thüringer Waldbahn- und Stra- ßenbahn. Im persönlichen Gespräch beraten die fünf Gothaer Standesbeamtinnen gern über die individuelle Ausgestaltung der Trau- ung, damit der Hochzeitstag zu einem ganz besonderen Erlebnis wird. Damit umfassend und kompetent beraten werden kann, wird darum gebeten, zur Anmeldung der Ehe- schließung einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartnerinnen im Standesamt Gotha Hauptmarkt 1, 99867 Gotha, standesamt@

gotha.de, www.gotha.de: Fr. Köllner: 222-249, Fr. Stoll: 222-333, Fr. Habermann: 222-214, Fr. Steinbrück: 222-288, Fr. Ehle: 222-289 Öffnungszeiten: Mo 9 – 12, Di 13 – 16, Mi ge- schlossen, Do 9 – 12 u. 13 – 18, Fr 9 – 12 Uhr

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Seite 10 · Rathaus-Kurier · Nr. 1/2019 · 24. Januar 2019 Nichtamtlicher Teil

Als Vater Werner Schumann in der ZDF-Serie

„Ich heirate eine Familie“, zog Peter Weck von 1983 bis 1986 in alle deutschen Wohnzimmer ein und erreichte eine ungeahnte Fernsehpo- pularität. Der „Spiegel“ nannte ihn fortan den

„Lieblingspapi des Fernsehvolks“. Doch diese Episode ist zu klein, um den großartigen ös- terreichischen Schauspieler, Regisseur und Intendanten Peter Weck zu charakterisieren.

Vielen unbekannt ist, dass Peter Weck als So- list der Wiener Sängerknaben bereits 1940 als Einzelveranstaltung

Wir bitten um verbindliche Voranmeldung!

Nepal – wo Himmel und Erde zusammen- stoßen am 24.01.19, Do, 19:00 – 20:30 Uhr

Aktuell! Frühjahrssemester 2019

Das neue Programm der Volkshochschule erscheint am 04.02.2019.

Anmeldung: 04.02. – 15.02.2019 Semesterbeginn: 25.02.2019

Sprachenberatung:

Mittwoch, 06.02.2019, 16:00 – 18:00 Uhr Montag, 11.02.2019, 16:00 – 18:00 Uhr Dienstag, 19.02.2019, 16:00 – 18:00 Uhr

Ausgewählte neue Angebote im Frühjahrssemester 2019

Vorträge: Kohleausstieg statt Klimakrise:

Es schlägt 1,5 vor 12!

Plastik im Meer – Wie stoppen wir die Plastikflut?

Das Kaufrecht: verstehen und richtig handeln – Das Thüringer Nachbarrecht

Kurse: Zeichnen mit Holzkohle Pastellmalerei

Ukulele – Einsteigerkurs

Yoga für pflegende Angehörige / Selbstpfle- ge für Pflegende

Mehr Beweglichkeit mit Bobath – Unterstüt- zung f. pflegende Angehörige von Menschen mit neurologischen Störungen

Chinesisch A1.1 – Kurs für Schülerinnen und Schüler

English for Office Staff A2 (ThürBfG) Tabellenkalkulation mit Excel für den Beruf (ThürBfG)

Umstieg auf Office 365

Bilanzierung / Xpert Business-LernNetz Kosten- und Leistungsrechnung / Xpert Business-LernNetz

Nähere Informationen / Anmeldungen sind möglich unter 03621/8230-49 so- wie in der Geschäftsstelle des Land- ratsamtes Gotha, Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur, Sachgebiet Kreisvolkshochschule in der Schützen- allee 31 (Eingang gegenüber Hohe Stra- ße 37) und auf unserer Webseite:

www.vhs-gotha.de.

Volkshochschule des Landkreises Gotha

Peter Weck kommt nach Gotha

Victoria-und-Albert-Jahr 2019 in der Residenzstadt

Sprechzeiten der Schiedsstellen

Januar 2019 – Montag, 28.01.2019 Februar 2019 – Montag, 25.02.2019 Die Sprechstunden finden an diesen Ta- gen von 17.00 – 18.00 Uhr im Objekt Tivo- li 3 statt. Termine außerhalb der Sprech- stunden können unter der Rufnummer 7 35 61 36 vereinbart werden.

„Von Uelleben bis zum Zuckerhut – feiern tut uns allen gut!“

Gotha – Uelleben Gotha – Siebleben

Kinderfasching:

Sonntag, den 17.02.2019 um 14.30 Uhr Hauptveranstaltung:

Samstag, den 23.02.2019 um 20.11 Uhr

Hauptveranstaltung:

Samstag, den 02.03.2019 um 20.11 Uhr Seniorenfasching:

Sonnntag, den 03.03.2019 um 14.00 Uhr

Karneval in den Siebleber

„Vier Jahreszeiten“ – Ca-Cu-Ba-Go-Si

Sa, 09.02.2019, 13.00 Uhr Rentner-Fasching So, 10.02.2019, 14.00 Uhr Kinder-Fasching Sa, 16.02.2019 1. Abendveranstaltung Sa, 23.02.2019 2. Abendveranstaltung Do, 28.02.2019 Menscherfasching Sa, 02.03.2019 3. Abendveranstaltung

Mo, 04.03.2019 Rosenmontag, Stadthalle Go- tha (Karten nur an der Abendkasse)

Ab 14.01.2019 Kartenvorverkauf in der Ahorn Apotheke, Bertha-Schneyer-Straße 2

© Micky Amon-Kroll

Zehnjähriger eine musikalische Karriere star- tete, bevor er 1953 sein Theaterdebüt gab. Ein Jahr später folgte in „Und der Himmel lacht da- zu“, die erste von unzähligen Film- und Fern- sehrollen. Doch nicht nur im Fernsehen son- dern vor allem als Intendant des „Theaters an der Wien“ erlangte Weck europäischen Ruhm.

Hier gelang ihm die Etablierung des ersten Musicaltheaters von Österreich und er feierte zwischen 1983 und 1992 mit den deutschen Erstaufführungen von „Cats“, sowie „Phan- tom der Oper“, „Les Miserables“ oder „Elisa- beth“ Welterfolge. Mit „Cats“ gastierte Peter Weck vor dem Fall der Mauer auch in Berlin (DDR) und Moskau. Er gilt als Entdecker der groß artigen Chansonsängerin und Musicalin- terpretin Ute Lemper.

Als Prinz Heinrich von Oranien spielte Peter Weck im Jahr 1954 in dem Film „Mädchenjahre einer Königin“ an der Seite von Romy Schnei- der und Adrian Hoven, die Queen Victoria und Prinz Albert verkörperten. In der Verfilmung von Ernst Marischka wird in einer sehr frühen Kino- und Fernsehproduktion die Liebe der englischen Königin zu ihrem Gothaer Ehe- mann thematisiert. Das ist ein Grund, um Pe- ter Weck im Gothaer „Victoria-und-Albert- Jahr“ 2019, anlässlich der 200. Geburtstage der Protagonisten, in die Residenzstadt einzu- laden.

Der berühmte und populäre Schauspieler wird am Samstag, dem 13. April 2019 um 19 Uhr, im Gothaer Kulturhaus aus seiner Biografie „War’s das? – Erinnerungen“ lesen und mit seinem Publikum diskutieren. Kar - ten sind ab sofort in der Tourist-Information Gotha, im Presse-Shop TA/TLZ oder unter www.Ticketshop-Thueringen.de zum Preis von 20 €, ermäßigt 17 € erhältlich.

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Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 1/2019 · 24. Januar 2019 · Seite 11

Herzliche Glückwünsche allen Jubilaren

des kommenden Monats, besonders jedoch zum 70., 75., 80., 85., 90., 95. und ab dem 100. Geburtstag:

elga Schmidt (80); 02.02. Manfred Fritsche (75), Linda Höll (91), Agnes Neumann (91), Dieter Oschmann (80), Rosemarie Schimmel- pfennig (93), Dieter Spottock (75), Hans-Peter Temel (70), Doris Wendler (70), Sonja Würrie- hausen (70), Rita Zöllner (80); 03.02. Peter Brunnemann (80), Günther Cott (70), Edel- traut Heimlich (70), Valeska Hünefeld (93), Marianne Jutsch (93), Karin Kroll (75), Sabine Ließ (70), Gerhard Standhardt (80), Bärbel Zs- chaeck (75); 04.02. Hans-Joachim Lothar Abe (70), Christa Ansorg (75), Margit Müller (90), Edith Raschke (96), Barbara Scherenhorst (75); 05.02. Heinz-Jürgen Dreyer (75), Hans- Joachim Fischer (75), Gisela Hüther (92), Her- mann Metzmacher (80); 06.02. Ursula Fröbe (90), Ilse Hildebrandt (85), Renate Jäger (75), Gertraud Jordan (93), Renate Kerkmann (80), Hanna Pleil (91), Bärbel Ritter (70), Paul Ulrich (85); 07.02. Wanda Korn (70), Irene Schneider (93), Karl-Heinz Steufe (75), Edeltraud Erna Stöbe (80), Heinz Ziehmann (75); 08.02.

Bernd Arnold (75), Anna Duchac (80), Egbert Hänsel (80), Edith Hartmann (85), Lotte Heinz (97), Waltraud Schapons (94), Ingeborg Volk- mer (80); 09.02. Heidemarie Bengsch (75), Anita Gaebler (75), Alfred Gritzan (85), Dieter Heinemann (80), Alexander Macak (70), Eve- line Mogk (85), Hannelore Skrade (85); 10.02.

Jens Backhaus (70), Karin Baumbach (80),

Margot Leßel (85), Gabriele Ritter (70), Vasilij Schatinevskij (70), Rosamunde Schlickeiser (85), Christel Schmidt (75); 11.02. Elfriede Le- onore Edelhäuser (80), Brigitte Funke (70), Abdul Ghani Kader Agha (70), Ingrid Kramer (70), Doris Wettstein (80); 12.02. Edeltraud Ernst (70), Annita Fräbel (90), Rolf Grote (80), Margarete Heise (98), Rosemarie Heldmann (80), Hans-Heinz Heß (70), Martha Walther (90), Edeltraud Winter (70); 13.02. Karin Drewlo (75), Harald von Fehr (80), Ingrid Klei- ber (70), Ruth Müller (95), Waldburga Schäd- ler (85), Leonid Schmukler (90), Karlheinz Zentgraf (70); 14.02. Hildegard Flauger (91), Heidrun Tamme (75); 15.02. Helga Baumbach (70), Brigitte Glaß (70), Ernst Hartmann (70), Wolfgang Hartmann (80), Olga Marold (85), Gerhard Schlöffel (80), Helene Tondar (91), Ed- gar Völker (75); 16.02. Ute Arndt (70), Erich Händel (91), Ingrid Linzert (80), Beate Schramm (75); 17.02. Gisela Fienhold (92), Helga Köhler (85), Karl-Heinz Hermann Köster (70), Gertrud Offhaus (92), Eberhard Seitz (75), Manfred Stöber (70), Gudrun Thiel (75);

18.02. Wolfgang Frenzel (70), Edith Kley (80), Leokadia Kotarski (70); 19.02. Wolfgang Höf- ner (75), Dorothea Oschmann (80); 20.02.

Lilli Gronau (85), Margarethe Haustein (96), Christa Möller (80), Bettina Reich (70), Harry Schellhorn (91), Dörte Wittig (75); 21.02. Han-

nelore Braun (70), Erika Möller (70), Elke Neu- becker (75), Veronika Stange (75); 22.02. The- resia Basler (96), Erika Ortlepp (70), Friede- gund Seitz (70); 23.02. Gerda Andreß (90), Klaus Föhr (75), Alfred Hinzmann (80), Hei- drun Lorenz (70), Jürgen Walther (70), Annelo- re Wolf (85); 24.02. Edda Beyer (75), Waltraud Gold (85), Gertrud Mans (75), Klaus Struve (75), Edith Wolf (85), Roland Zacharias (70), Horst Zimmer (75); 25.02. Marion Backhaus (70), Ingrid Eggener (70), Gerhard Fink (75), Jürgen Hofmann (75), Annemarie Kleinert (96), Bernd Möller (75), Eckehard Trautmann (80); 26.02. Birgit Bauer (70), Hans Böhm (80), Helga Heerda (91), Wilfried Kühner (75), Günter Liening (85), Olga Ruhl (80), Rolf Thiele (75), Gerd Treyße (70), Helmut Umbreit (80), Edith Zienecker (85); 27.02. Brigitte Hänisch (70), Ingrid Hunger (80), Christa Kupka (85), Uta Kypke (80), Peter Tiarth (75); 28.02. Bär- bel Bartel (70), Lothar Günther (80), Dr. Jochen Lenz (80), Dr. Karl Stammberger (80)

Bürgerinnen und Bürger, die der Veröffentlichung ihres Geburtstagsjubiläums widersprechen möch- ten, können dies nach Paragraph § 50 Abs. 2 Bun- desmeldegesetz im BürgerBüro der Stadtverwal- tung Gotha, Ekhofplatz 24 im Rahmen der Öffnungs- zeiten veranlassen. Ein solcher Widerspruch sollte spätestens zwei Monate vor dem Ereignis erfolgen.

Restkarten für den Seniorenfasching

Alle diejenigen, die faschingsbegeistert oder neugierig und vielleicht noch nie in Gotha zum Fasching gewesen sind, können sich jetzt noch Restkarten für den Fasching der Gothaer Karnevalsgemeinschaft in der Stadthalle sichern. Ab sofort gibt es die rest- lichen Karten im Historischen Rathaus auf

dem Hauptmarkt in Gotha. Die Gothaer Kar- nevalsgemeinschaft lässt unter dem Motto

„Die goldenen 50er“ am 23. Februar 2019, 14 Uhr die letzten 50 Jahre Gothaer Karne- valsgemeinschaft humoristisch Revue pas- sieren. Für alle über 60 Jahre ist Spaß und gute Unterhaltung mit Präsident Peter

Schmidt, dem Prinzenpaar, Oberbürgermei- ster Knut Kreuch und dem Seniorenbeirat der Stadt Gotha garantiert.

Karten für den gemeinsamen heiteren Nach- mittag bei Kaffee, Pfannkuchen, Programm und Tanz gibt es für 7 € pro Person.

Gratulation zu Ehejubiläen – Mithilfe erwünscht

Oberbürgermeister Knut Kreuch gratuliert seit seinem Amtsantritt im Jahr 2006 zu 60, 65 und 70 Jahren Ehe der in Gotha wohnhaften Ehe- paare. Seit Mai 2009 werden sogar kleine Fei- ern zu Goldenen Hochzeitsjubiläen im Histo- rischen Rathaus ausgerichtet. Die Überra- schung und Freude der Jubilare ist jedes Mal deutlich zu spüren. Jedoch gibt es auch heute noch Ehepaare, dessen Hochzeitsdatum nicht

bekannt ist. Dies hat verschiedene Ursachen.

Daher ist die Stadtverwaltung auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen.

Alle vor 1990 verheirateten Paare werden ge- beten, mit der Eheurkunde im BürgerBüro der Stadtverwaltung das Ehedatum eintragen zu lassen. Gern kann auch zuerst in der Abteilung Senioren unter 03621/222-246 nachgefragt werden, ob das Datum bereits erfasst ist. Dies

verhindert Enttäuschungen, wenn zum Hoch- zeitstag kein Glückwunsch oder persönlicher Besuch erfolgt. Oberbürgermeister Knut Kreuch und die Stadtverwaltung danken für die Mithilfe.

Öffnungszeiten des BürgerBüros:

Mo bis Do 9:00 bis 18:00 Uhr, Fr 9:00 bis 13:00 Uhr, Sa 10:00 bis 12:00 Uhr

Einladung zur nächsten Bürgerinformationsveranstaltung anlässlich der Sanierung des Hauptmarktes

Am Dienstag, dem 12.02.2019, findet um 18.00 Uhr eine zweite Bürgerinformations- veranstaltung zur Baumaßnahme „Denkmal-

gerechte Instandsetzung des Hauptmarktes in Gotha“ im Bürgersaal des Historischen Rat- hauses statt. Alle interessierten Bürgerinnen

und Bürger sowie Gewerbetreibende und sonstige Interessierte sind hierzu herzlich eingeladen.

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Seite 12 · Rathaus-Kurier · Nr. 1/2019 · 24. Januar 2019 Nichtamtlicher Teil

Die Gothaer Kulturstiftung hat die Initial- zündung gegeben den Altan im Schloss Frie- denstein zu restaurieren. Er trägt das eng- lische und das russische Wappen und ist zu Ehren von herzog Alfred und Herzogin Maria einst angebracht worden. Alfred, der Sohn von Queen Victoria und Prinz Albert begeht am 6. August seinen 175. Geburtstag und ist vor 125 Jahren als Regent in Gotha eingezo- gen. Beide Jubi läen sollten Startschuss für die Restaurierung sein.

Auch die Schrecken des II. Weltkrieges begeg- nen uns, denn vor 75 Jahren wurde die Gothaer Waggonfabrik zweimal bombardiert und über 90 Menschen verloren das Leben. Unverges- sen muss aber bleiben, dass ein der Gothaer Waggonfabrik am 22. Februar 1944 gegoltenes Flächenbombardement von 177 UA-amerika- nischen Flugzeugen nicht auf Gotha, sondern auf dem niederländische Stadt Nijmegen ab- geworfen wurde, so dass diese Stadt im histo- rischen Stadtkern völlig zerstört wurde und rund 1.000 Menschen ihr Leben verloren.

Dass wir Kreuz beweisen müssen, das zeigt uns das Leben täglich und so wird das Kreuz auf verschiedene Art und Weise im Jahr 2019 starken Einfluss auf unserer Stadt nehmen.

Um ein „Kreuz“ abzugeben werden die Bürge- rinnen und Bürger 2019 dreimal zur Wahlurne gebeten. So zu den Kommunalwahlen mit Stadtrats-, Kreistags- und Ortschaftswahl; zur Europawahl und im Herbst zur Wahl des Thü- ringer Landtages.

Das „Kreuz von Gotha“ ist seit dem Jahr 1944 ein starkes Symbol für den christlichen Wider- stand gegen den Nationalsozialismus. Der französische Matyrer Marcel Callo, hat wäh- rend seiner Haft vom 19. April bis 25. Oktober 1944 im Gefängnis Gotha aus Blumen ein Kreuz geflochten, um seinen Mithäftlingen Halt und Stärke zu geben. Noch heute ist die- ses Kreuz in Frankreich erhalten.

„Ein kleiner Einblick ist dieser Exkurs in die Geschichte, er soll uns Flügel geben Probleme anzupacken und die Weitsicht, nicht alles kaputtzureden oder mit hän- genden Mundwinkel zu sehen. Wer nach vorn blickt, hat den frischen Rückenwind der Ge- schichte im Nacken“ so ein nachdenklich auf das neue Jahr blickender Oberbürger- meister Knut Kreuch.

und ihres Mannes Prinz Albert von Sachsen- Coburg und Gotha widmen wird. Zusätzlich wird es weitere Veranstaltungen, so Buchle- sungen und Filmtage geben.

Augusta Princess of Wales, eine gebürtige Go- thaer Prinzessin, begeht in diesem Jahr ihren 300. Geburtstag, der Anlass sein wird, ganz an- ders zu gedenken und die Wirtschaft Gothas und Thüringens zusammenzubringen. Denn es war Augusta, die mit ihren Initiativen erste Wirtschaftsprojkete zwischen Großbritannien und Gotha anstiftete.

Wenn Ernst Wilhelm Arnoldi und seine Familie vor 225 Jahren den Berggarten als grüne Lun- ge unserer Stadt anlegten, ihn in bürgerschaft- lichem Engagement pflegten und nicht danach riefen, „wann Stadt wirst du den Goldfisch- teich säubern, wann wirst du Wege bauen, wann wirst du den Dreck wegräumen“, sollte uns dies zu denken geben, auch wenn wir auch in diesme Jahr zum gleichen Wirt und Wirtin seit 25 Jahren in die Berggartengaststätte ge- hen dürfen, gilt es zu überlegen, wie jeder Bür- ger durch Baumspenden und Arbeitskraft sei- nen Berggarten erhalten kann.

Die Frau, die vor 150 Jahren die Pflege des Men- schen am Lebensende mit einer groß zügigen Spende in den Mittelpunkt der Gesellschaft rückte, begeht 2019 ihren 200. Ge burtstag. Die Rede ist von Therese Gayer (1819 – 1896).

Wenn Einrichtungen in Gotha neu entstehen, wo Menschen den Lebensabend vollenden können, sollte darüber nachgedacht werden, ob es nicht gut wäre, das Gayersche Andenken neu zu beleben.

Schon im März 2019 begehen wir mit den Ta- gen der Chor- und Orchestermusik in Deutsch- land vom 29. bis 31. März unter Schirmherr- schaft des Bundespräsidenten ein großartiges musikalisches Ereignis, was uns daran erin- nert, dass die Chorbewegung in Gotha durch den Kapellmeister Andreas Romberg am 6. November 1819 begründet worden ist.

Gottfried Moßler, der Ehrenbürger von 1925, beging am 23. Januar seinen 175. Geburtstag, wir gedenken am 14. April dem 100. Todestag von Jakob Schäffer, der das erste deutsche Aquarium begründete. Siegfried Brückner und Hans Winkler begehen ihre 100. Geburts- tag und werden im Kunstforum Gotha mit dem Bild des Monats geehrt.

Weit länger als eintausendzweihundertvierzig Jahre sind die urkundlichen Fakten aus der Ge- schichte Gothas belegbar, dabei nicht mit ein- gerechnet die viele Funde aus der Ur- und Früh- geschichte, die die Stadt um Jahrtausende al- tern lassen könnten. Wenn ein Jahr beginnt, dann geht es immer wieder darum Termine ab- zustecken, Planungen vorzugeben und zu erin- nern, denn Vergessen, ist der schlimmste Schmerz der Menschheit. Die Gothaerinnen und Gothaer können jedes Jahr am Neujahrs- tag aus einer Flut von Gedenktagen schöpfen, die, akribisch zusammengetragen vom Verein für Stadtgeschichte, uns Mut machen sollen, uns offen zu unserer Geschichte zu bekennen.

„Geschichte modern anpacken, Historie auf den Punkt bringen, Menschen motivieren, das ist unsere tägliche Aufgabe“ so Oberbürgermei- ster Knut Kreuch. Das Stadtoberhaupt verweist gleich in den ersten Stunden des neuen Jahres, auf Gedenktage 2019, die uns ermahnen.

Als „platea Resel“ wird vor 750 Jahren der erste Straßenname Gothas beschrieben. Ein starker Beleg für die frühe Bürgergesellschaft in Gotha, die damals nicht auf der Festung, sondern in der Hützelsgasse zu Hause war. Im Jahr 2019 gibt es in Gotha 453 Straßennamen, davon sind 155 Namen Persönlichkeiten der Stadt gewidmet. Im Jubiläumsjahr 2019 wird sich die Zahl der Straßennamen in Gotha durch neue Baugebiete weiter erhöhen.

Vor 650 Jahren ließ Landgraf Balthasar von Thüringen den Leinakanal fertigstellen, die größte stadtpolitische Leistung des Mittel- alters, die den Aufschwung der Wirtschaft und den Anstieg der Einwohnerzahlen ermöglichte.

Vom 7. bis 8. September feiern die Bürger der Stadt in der Organisation durch die Leinakanal- freunde dieses außergewöhnliche Jubiläum.

Wenn es gilt der Stadtmarke „Gotha adelt“ ei- nen weiteren Funken Sprühkraft hinzuzuge- ben, so wird die Stadt mit einem Konzert im Schloss Friedenstein am 10. Oktober an den 400. Geburtstag der „Oma von Europa“, der Stammmutter des Geschlechtes Sachsen- Gotha, Herzogin Elisabeth Sophia, der Erbau- erin von Schloss Friedenstein erinnern.

Geburtstage häufen sich in 2019, so wird vom 9. bis 11. Mai eine wissenschaftliche Tagung in Gotha stattfinden, die sich den 200. Geburts- tagen von Queen Victoria von Großbritannien

Große Geschichte gibt 2019 reichhaltige Impulse

Wie Gedenktage die Zukunft unserer Bürgergesellschaft mitbestimmen

schwimmkurse und Schwangeren-Wasser- gymnastik. Jeder Teilnehmer kann damit seine Termine im neuen Buchungssystem individuell anlegen und bleibt somit flexibel.

Nähere Informationen am Empfang des Stadt- Bad Gotha oder unter:

stadt-bad-gotha.course-manager.de

Kurse vom Stadt-Bad Gotha auch online (und zeitfl exibel) buchbar

Alle Schwimm- und Wasserkurse des Stadt- Bad Gotha sind jetzt auch online bequem buchbar. Die neue Online-Buchung beinhaltet eine Datei, die alle Kurstermine in den eigenen Kalender importieren kann. Für Kursteilneh- mer im Schichtbetrieb empfiehlt sich die neue Mehrfachkarte. Diese Mehrfachkarte gibt es für die Erwachsenen-Fitnesskurse, Baby-

Faschingsparty im Stadt-Bad Gotha

Am Sonntag, den 10.02.2019 in der Zeit von 14 – 18 Uhr veranstaltet die GKG einen Fami lienfaschingsnachmittag unter dem Motto „50 Jahre GKG“. Jeder Badegast er- hält zu dieser Veranstaltung eine Überra- schung.

Referenzen

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gerecht letztlich davon abgeleitet sei. Die Antwort werde nämlich nicht den Frage- stellern, sondern stets - ob nun schriftlich oder mündlich - dem Deutschen Bundes- tag erteilt.

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