des raschen Amtswechsels bei mehr- jähriger Amtszeit der Funktionsträ- ger des Klinikums eher beschränkt ist.“ Der Wissenschaftsrat empfiehlt den Ländern, ein eigenständiges Bud- get für Forschung und Lehre aufzu- stellen, das an der Hochschule von dem für die Krankenversorgung ge- trennt bleibt. Das Geld solle direkt an die Fakultät fließen, wie es teilweise bereits geschieht.
Flexibles Wirtschaften ist eingeschränkt
Was die Klinika anbelangt, so verweist der Wissenschaftsrat darauf, daß ihnen ein flexibles Wirtschaften bislang oft erschwert wurde. For- schung und Lehre sind dem eigenver- antwortlichen Aufgabenbereich der Hochschule zugeordnet und unterlie- gen lediglich der Rechtsaufsicht eines Bundeslandes. Die Krankenversor- gung hingegen steht unter Fachauf- sicht. Das Klinikum wird häufig als
„nachgeordnete staatliche Verwal-
tung“ behandelt. Trotz mancher Son- derregelung sei so das Wirtschaften durch Landeshaushaltsordnungen und Verwaltungsvorschriften einge- schränkt.
In zahlreichen Bundesländern wurden inzwischen Gesetze in Kraft gesetzt oder sind in Planung, die den Klinika mehr Entscheidungsräume eröffnen sollen. Der Wissenschaftsrat beschreibt die Varianten in den ein- zelnen Ländern, urteilt jedoch, daß es keinen „Königsweg“ gebe. Die bishe- rigen Leitungsstrukturen sollten je- doch abgelöst werden durch Formen, die die klare Abgrenzung von Träger- und Betriebsverantwortung ebenso wie von Aufsichts- und Geschäfts- führungskompetenz zulassen. Die von einigen Ländern gewählte Zu- sammenführung der Aufsichts- und Kontrollfunktionen in einem Auf- sichtsrat sei zweckmäßig. Auch die Umwandlung der Universitätsklinika in eigene rechtsfähige Einrichtungen findet die Sympathie des Wissen- schaftsrates. Wie weit rechtliche Ver- selbständigungen oder gar (Teil-)Pri-
vatisierungen gehen sollen, läßt er of- fen. Deutlich wird jedoch, daß bei großer Autonomie neue Gremien Fa- kultät und Klinikum zusammenhal- ten müssen.
Weniger Geld für Hochschulbau
Die Probleme der Hochschulme- dizin wären jedoch vermutlich gerin- ger, wenn ihre Finanzquellen kräftiger sprudelten. Zudem spiegelt sich die Zwitterstellung der Hochschulmedi- zin – Teil der Hochschule, aber auch Teil des Gesundheitssystems – auch in ihrer Finanzierung wider. Geldgeber sind Bund, Land und privater Sektor, aber auch Krankenkassen, Kassen- ärztliche Vereinigungen und teilweise andere Sozialleistungsträger als die GKV. Daß der finanzielle Spielraum eingeschränkt ist, bestätigt der Wis- senschaftsrat.
So waren im 20. Rahmenplan Hochschulbau für den Zeitraum von 1991 bis 1994 noch 3,5 Milliarden DM
A-2189
P O L I T I K AKTUELL
Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 36, 10. September 1999 (17) Die Folgen der Gesundheitsreform 2000
werfen schon heute ihre Schatten voraus.
Die Gesundheitsberufe befürchten Ra- tionierungen zu Lasten der Patienten und noch schlechtere Arbeitsbedingungen. Die wirtschaftliche Grundlage der ambulanten Einrichtun- gen und Krankenhäuser ist in höchstem Maße gefährdet.
Alle Diskussionen mit den politisch Verantwortli- chen konnten bisher keine nennenswerten Änderungen herbeiführen. Das hat Unmögliches nun möglich ge- macht: Die Fachberufe im Gesundheitswesen haben sich zum Bündnis Gesundheit 2000 zusammengeschlossen.
Gemeinsam fordern wir von der Bundesregierung:
Kein Globalbudget! – Budgetierung ist Zuteilung und verschlechtert die Patientenversorgung. Sie be- straft die Heilberufe für verantwortungsbewußte Ver- ordnung und Behandlung.
Keine Allmacht den Krankenkassen! – Kassen- bürokratie bläht den Verwaltungsapparat auf und redu-
ziert die Finanzmittel zum Schaden des Gesundheits- wesens.
Keine Gefährdung des Wachstumsmarktes „Ge- sundheit“! – Wer die Qualitätssicherung im Gesund- heitsbereich verbessern will, darf nicht den Abbau von Tausenden von Arbeitsplätzen in Kauf nehmen.
Kämpfen wir um den Erhalt des deutschen Ge- sundheitswesens.
Diese Gesundheitsreform macht krank!
Kommen Sie am 22. September nach Berlin!
Beginn der Demonstration am 22. September 1999 um 12 Uhr, Robert-Koch-Platz (Charité), Großkundgebung 15 Uhr Gendarmenmarkt, Berlin.