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Zusammenfassende Darstellung der Ziele und der Maßnahmenplanung Maßnahmenplanung

Das FFH-Gebiet „Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe“ und die beiden Vo-gelschutzgebiete „Rheinniederung Elchesheim – Karlsruhe“ und „Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung“ (im Teil nördlich von Iffezheim) sollen die Lebensstätten so-wie die Tier- und Pflanzenwelt der heutigen Rheinauenlandschaft erhalten und entwickeln.

Aufgabe des Gebietsschutzes ist es 13 Lebensraumtypen des Anhang I der FFH-Richtlinie und 27 Arten des Anhang II sowie 19 Arten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie zumindest in dem im Rahmen dieser Planung erfassten Zustand und der räumlichen Ausdehnung dau-erhaft zu erhalten und wenn möglich zu optimieren und auszudehnen. Eine Verbesserung des Erhaltungszustands empfiehlt sich insbesondere für Arten und Lebensraumtypen, deren Erhaltungszustand als „mittel bis schlecht“ – C eingestuft werden musste, um zu verhindern, dass diese mittel- oder langfristig verloren gehen.

Oberstes Ziel in den Waldflächen ist die langfristige Sicherung der lebensraumtypischen Baumartenzusammensetzung und deren Verjüngung in den zum Teil kleinflächigen seltenen naturnahen Lebensraumtypen. Hierzu wird die Fortsetzung der Naturnahen Waldwirtschaft im FFH-Gebiet „Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe“ und in den überla-gernden Vogelschutzgebieten „Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung“ sowie

„Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe“ empfohlen.

Vor allem die Erhaltung bzw. Beteiligung der Stieleiche am Bestandsaufbau wird in den Le-bensraumtypen Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder [9160] sowie Hartholzauenwälder [91F0] mittelfristig eine waldbauliche Schwerpunktaufgabe sein. Zudem sollen im Rahmen einer einzelstammweisen Bewirtschaftung nicht-gesellschaftstypische Baumarten wie Hyb-rid-Pappel und Robinie aus den genannten Lebensraumtypen zurückgedrängt werden bei gleichzeitiger Förderung von gesellschaftstypischen Mischbaumarten wie Flatterulme, Feld-ahorn und Schwarzpappel. Hierbei, und auch außerhalb der Waldlebensraumtypen ist die Eignung der (bestehenden) Hybrid-Pappeln für einige Vogelarten, aber auch als potenzielle Brutbäume des Scharlachkäfers oder als Quartierbaum für die Bechsteinfledermaus zu be-achten.

Der selektive Rehwildverbiss an lebensraumtypischen Baumarten und insbesondere an der Eichen-Verjüngung muss über die Intensivierung der Bejagung reduziert werden, um einen gewissen Eichen-Anteil in den Lebensraumtypen Hartholzauenwälder und Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder zu erhalten.

In den zahlreichen Schonwaldgebieten sind die besonderen Schutz- und Pflegegrundsätze gemäß den Schutzgebietsverordnungen für die dortigen Lebensraumtypen weiterhin zu be-achten und umzusetzen. Diese gehen teilweise über das Konzept der Naturnahen Waldwirt-schaft hinaus.

In den Schonwäldern „Bellenkopf“ und „Rheinauewald Münchhausen“ wird auf eine klassi-sche forstliche Pflege in definierten Teilbereichen verzichtet, um z. B. die natürliche Vegeta-tion der Überflutungsaue (Lebensraumtyp Auenwald mit Erle, Esche und Weide [*91E0]) zu fördern.

Die Fortführung der Kopfweidenpflege als eine Besonderheit in der Rheinniederung und zur Demonstration einer historischen und landschaftstypischen Bewirtschaftungsform im Le-bensraumtyp Auenwälder mit Erle, Esche und Weide [*91E0] ist wünschenswert. Beispielhaft sind hier die Schonwälder „Rheinauewald Münchhausen“ und „Rheinauewald Rastatt“ zu nennen.

Im Bereich der Federbach-Niederung soll durch Einspeisung von größeren Wassermengen aus dem Federbach-Kanal einer weiteren Grundwasserabsenkung im Umfeld der Auenwäl-der begegnet werden. Auf das bestehende Entwicklungskonzept wird verwiesen.

In den bewirtschafteten Auenwäldern (Forste) soll der zunehmenden Ausbreitung von „Prob-lem-Neophyten“ (z. B. Indisches Springkraut und Japan-Knöterich) durch Mahd mit Abräu-men des Mahdguts begegnet werden.

Der Lebensraumtyp Fließgewässer mit flutender Wasservegetation [3260] kann innerhalb des Waldverbandes ohne aktive Maßnahmen in der aktuellen Qualität erhalten werden. Die weitere Entwicklung der Fließgewässer soll jedoch beobachtet werden. Bei dem Lebens-raumtyp Schlammige Flussufer mit Pioniervegetation [3270] ist der Durchfluss der Altarme langfristig sicherzustellen, um eine Überflutung der Standorte im Frühjahr zu gewährleisten.

Im Umfeld des Lebensraumtyps werden strukturfördernde Eingriffe in Form von Einzelbaum-entnahmen zur Verbesserung der Belichtung empfohlen.

Die Naturnahe Waldwirtschaft dient darüber hinaus dem Erhalt der Lebensstätten von Hirschkäfer, Grünem Besenmoos, Hohltaube, Grauspecht, Schwarzspecht und Mittelspecht.

Zusätzlich wird zur Förderung von bedeutsamen Waldstrukturen die Umsetzung des Alt- und Totholzkonzeptes des Landesbetriebes ForstBW auch im Kommunal- und Privatwald emp-fohlen. Dadurch werden artspezifische Habitatstrukturen wie das Alt- und Totholz für die er-fassten Tier-, Vogel- und Pflanzenarten langfristig gesichert und optimiert. Für den Grau-specht sollen ungleichaltrige Waldrandstrukturen und Säume in der Übergangszone zwi-schen Wald und Offenland geschaffen werden.

Von den Waldmaßnahmen profitieren auch weitere Tierarten, wie der Heldbock und der Scharlachkäfer, deren Bestände bedroht sind und die vor allem in der Oberrheinebene vor-kommen sowie die Bechsteinfledermaus, die im Gebiet mit Wochenstuben nachgewiesen wurde. Auch das Große Mausohr, das das Gebiet zur Nahrungssuche nutzt und dessen Wo-chenstube im angrenzenden FFH-Gebiet 7016-341 „Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm“ liegt, profitiert von einer naturnahen Waldwirtschaft. Die aufgrund des voran-schreitenden Eschentriebsterbens notwendigen waldbaulichen Maßnahmen führen langfris-tig zu einer Optimierung der Lebensstätten der genannten Arten.

Beide Fledermausarten nutzen auch das Offenland im FFH-Gebiet (die Bechsteinfledermaus vor allem Streuobstwiesen, das Große Mausohr auch weitere Grünlandflächen), dass sich durch große Flächen von Mageren Flachland-Mähwiesen auszeichnet, deren Erhaltung be-sonders im Rahmen einer zunehmenden Intensivierung der Landwirtschaft und weiteren drohenden Intensivnutzungen (Energiepflanzen) wichtig ist. Es gilt diesen Lebensraumtyp mit seinen arten- und blütenreichen Beständen und typischen Lebensgemeinschaften zu erhalten und wo möglich weitere Wiesenflächen zu diesem Typ zu entwickeln.

Teilweise sind diese Wiesenflächen gleichzeitig Lebensstätte der beiden Wiesenknopf-Ameisenbläulingsarten (Heller und Dunkler), die dringend Maßnahmen mit einer auf ihre komplizierte Fortpflanzung abgestimmten Mahd benötigen, um ihren Bestand zu erhalten und zu entwickeln. Auch der Feuerfalter profitiert von den Maßnahmen für artenreiche Wie-sentypen zu denen auch Pfeifengraswiesen und Kalk-Magerrasen gehören, die nur kleinflä-chig im Gebiet vorkommen und für die dementsprechend spezielle Maßnahmen zur Erhal-tung vorgesehen sind. Für die Schmetterlingsarten aber auch für die Wiesenlebensräume stellen die Flächen der Hochwasserschutzdämme eine wichtige Verknüpfungsmöglichkeit dar, da sie praktisch alle Bestände im Gebiet verbinden. Deshalb bedarf es auf den Damm-flächen, die augenblicklich saniert werden, auch zukünftig einer FFH-gerechten Pflege. Um der hohen naturschutzfachlichen Bedeutung der Hochwasserdämme im Natura 2000-Gebiet

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gerecht zu werden, wird empfohlen, erneut eine fachübergreifenden Arbeitsgruppe mit Ver-tretern der Gewässerdirektion und des Naturschutzes zu bilden, um weitere Optimierungen im Bereich der Unterhaltung zu prüfen.

Bei Einzelvorkommen von sehr seltenen Arten, wie dem Kleefarn, der Zwergdommel oder der Rohrweihe sollten neben der Erhaltung im Gebiet ihre Bestände möglichst vergrößert werden.

Weitere wichtige Elemente der Auenlandschaft, sowohl vor dem Damm in der Überflutungs-aue als auch hinter dem Damm in der AltÜberflutungs-aue sind die vielen Gewässer, die sich zu verschie-denen Lebensraumtypen entwickelt haben, aber auch Lebensstätte für eine ganze Reihe von Vogel- und FFH-Arten geworden sind. Kleine und kleinste Stillgewässer sind Fortpflanzungs-stätten von Kammmolch und Gelbbauchunke, vor allem in Bereichen mit hohem Grundwas-serstand. Größere Stillgewässer entsprechen je nach Eutrophierungsgrad drei verschiede-nen Lebensraumtypen und bieten vor allem in verlandeten, Schilf-bewachseverschiede-nen Bereichen Zwergtaucher, Zwergdommel, Rohrweihe und Wasserralle Lebensstätten. Auch Fischarten wie der Bitterling, wenn Großmuschelbestände vorhanden sind, haben hier Ihre Lebensstät-te. Die großen Baggerseen entwickeln nach Einstellung der Kiesentnahme vor allem in den Uferbereichen wertvolle Lebensstätten, wenn gleichzeitig intensive Störungen durch den Menschen an den jeweiligen Uferabschnitten unterbunden werden können.

Fließgewässer wie die Murg und natürlich der Rhein mit seinen durchströmten Altarmen stel-len für viele Fischarten Lebensstätten dar, die auf sandig-kiesige Substrate zum Laichen angewiesen sind. Hier sind vor allem der Maifisch, die wertvollen Bestände der Neunaugen-Arten im Gebiet zu nennen, sowie der Lachs, der heutzutage wieder den Rhein und die Murg hochzieht, um in geeigneten Abschnitten zu laichen. Für die sich derzeit etablierende Mai-fischpopulation sind die überströmten und flach auslaufenden Kiesflächen im frei fließenden Rhein im Gebiet ideale Laichhabitate und Jungfischlebensräume. Die Rheinufer könnten durch eine naturnahe Gestaltung für den seltenen Flussuferläufer (in Baden-Württemberg vom Aussterben bedroht) zu attraktiven Nahrungs- und Brutflächen werden. Eine naturnahe Gestaltung der Buhnenfelder und Uferbereiche würde gleichzeitig für die genannten Fischar-ten neue Habitatflächen erschließen. In den Stillwasserlebensräumen leben bedeuFischar-tende Fischarten wie Bitterling, Schlammpeitzger und Karausche. Diese benötigen unterschiedliche Sukzessionsstufen stehender Gewässer, die im Gebiet noch stellenweise vorliegen.

Typische Auenarten, mit einem Schwerpunkt der Verbreitung in den Auen, sind der Eisvogel, der Schwarzmilan und auch der Weißstorch. Der Weißstorch wechselt immer öfter von künstlichen Nestern auf Baumnester, die er auf abgebrochenen Stämmen oder starken Äs-ten anlegt. Der Eisvogel würde von mehr Dynamik in den Rheinaltarmen profitieren, wenn dadurch mehr Brutplätze in neuen Steilwänden möglich wären. Eine Dynamisierung der noch überflutbaren Auenlandschaft vor dem Damm wäre auch für andere Arten positiv, wie die Grüne Flussjungfer oder die Zierliche Tellerschnecke. Die meisten Auengewässer drohen derzeit zu verlanden und so als wichtige Lebensstätte oder Lebensraumtyp zu verschwinden.

Für eine solche Redynamisierung der Auenlandschaft wäre im Rahmen einer separaten Schutzkonzeption zu prüfen, ob nicht weitere Flächen der Altaue wieder an die Überflutung des Rheins oder auch der Murg angeschlossen werden können. Dies könnte beispielsweise durch Dammrückverlegungen passieren, um ein möglichst naturnahes Überflutungsregime entstehen zu lassen. Die umfassende Planung, die es hierfür bedarf, sollte verschiedene Handlungsoptionen bezüglich der besseren Anbindung der Auengewässer an den Rhein sowie die Auswirkungen der jeweiligen Varianten auf die betroffenen Schutzgüter untersu-chen. Hochwasserschutzplanungen wie z. B. der geplante Hochwasserschutzraum Bellen-kopf-Rappenwört beziehen sogenannte ökologische Flutungen in ihre Planung ein, so dass über natürliche Überflutungen die ehemaligen Auenflächen reaktiviert werden.

Punktuelle Ausbaggerungen von Gewässern in der Überflutungsaue sind grundsätzlich als nicht nachhaltig anzusehen, da die Überflutungen durch den Rhein je nach Geländehöhe und Strömung immer wieder Sedimente in die Aue einbringen. Meist sind jedoch weder die flächigen Überflutungen noch die Abflüsse der Rheinseitengewässer ausreichend, um durch

Abtrag und Erosion neue Lebensräume zu schaffen (Steilwände, Entschlammung der wässer, Abtrag von Flächen etc.). Deshalb kann die Entschlammung von Altarmen oder Ge-wässerzügen eine sinnvolle Lösung sein, die allerdings mit den entsprechenden Gemeinden und Behörden gemeinsam geplant werden sollte.

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