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Vertragsnaturschutz im Landschaftsschutzgebiet

8.1 Landwirtschaftliche Nutzung und Grünlandpflege

8.1.1 Vertragsnaturschutz im Landschaftsschutzgebiet

In der dem Anhang beigefügten LSG-Verordnung (Stand 12.01.2010) ist in § 7 der Vertrags-naturschutz als Mittel zur Erreichung der Ziele des Natura 2000-Schutzgebietes explizit be-nannt. Mit Hilfe freiwilliger Förderprogramme / Vertragsnaturschutzprogramme sollen weiter-gehende Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen außerhalb der eingerichteten Naturschutzflä-chen möglich werden. Konkret existieren dafür Programme, die bereits seit 2007 bzw. 2008 im Werderland angeboten werden und auf einzelnen Flurstücken auch zur Anwendung kommen.

Niedersächsisches / Bremisches Agrarumweltprogramm (NAU/BAU) B1

Das Niedersächsische und Bremische Agrarumweltprogramm honoriert die Einführung oder Beibehaltung von extensiven, umweltfreundlichen und ressourcenschonenden landwirt-schaftlichen Produktionsverfahren, die über die gute fachliche Praxis hinausgehen. Geplant sind z. B. die Förderung extensiver Produktionsverfahren im Ackerbau oder bei Obstkulturen, Maßnahmen zur extensiven Grünlandnutzung oder die Förderung ökologischer Anbauver-fahren. Die Beantragung so genannter NAU/BAU-B1-Flächen war im Werderland in Grün-landbereichen außerhalb der Naturschutz- und Kompensationsflächen bislang möglich. Mit der Erweiterung des NSG und der Einrichtung des Natura-2000-Landschaftsschutzgebietes (s. Kap. 9.3) existieren innerhalb des PMP-Gebietes Werderland praktisch keine landwirt-schaftlichen Nutzflächen ohne Schutzstatus (und damit ohne Zahlung eines Erschwernis-ausgleichs), daher entfällt diese Möglichkeit der Grünlandförderung.

Kooperationsprogramm Naturschutz (KoopNat)

Für die am 01.01.2007 begonnene neue Förderperiode ist auf der Grundlage der

EG-Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) die Richtlinie Kooperationsprogramm Naturschutz (KoopNat) - Nds. MBl. Nr. 24/2008 - erarbeitet worden (Erlassdatum 02.06.2008). In Bremen und dem Werderland wurde eine Förderkulisse für die Bausteine „Erschwernisausgleich“ und „Dauergrünland, handlungsorientiertes Honorierungs-prinzip“ aufgestellt.

Die in Bremen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes (Kooperationsprogramm Naturschutz) angebotenen Bewirtschaftungspakete für Wiesenbrüter, artenreiches Grünland und Feucht-grünland (SUBVE 2007) wurden den Landwirten im Werderland erstmals im Frühjahr 2007 vorgestellt. Zuvor wurden im Rahmen der Erarbeitung des PMP-Vorentwurfes unter Auswer-tung vorhandener Biotoptypen-, Vegetations- und Faunadaten förderfähige Flächen abge-grenzt (s. Karte 17 - Feuchtgrünland, Artenreiches Grünland - und Karte 18 - Wiesenbrüter).

Tab. 29 listet die für das Werderland geeigneten Bewirtschaftungspakete auf und benennt die jeweiligen Bewirtschaftungsauflagen. Im unteren Teil der Tabelle werden schließlich die an Landwirte auszuzahlenden Hektar-Prämien auf der Grundlage der Richtlinie Kooperati-onsprogramm Naturschutz beziffert (Stand: 07.01.2010). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen der KoopNat-Vereinbarungen grundsätzlich nur die über die Verordnung hinaus-gehenden Auflagen vergütet werden. Die Prämien der im künftigen LSG „Werderland und Lesumröhrichte“ (s. Kap. 9.3.3) befindlichen Antragsflächen sind daher um 77 € pro ha und Jahr zu reduzieren, denn dieser Betrag wird bereits als Erschwernisausgleich ausgezahlt.

Für die Programm-Variante „Artenreiches Grünland“ sind in Karte 17 Parzellen / Feldblöcke differenziert nach Erhalt und Entwicklung dargestellt. Für die Entwicklungsflächen gilt, dass diese zunächst auszuhagern sind. In den ersten drei bis fünf Jahren sollte eine Düngung ausgeschlossen werden. Erst dann bieten die Flächen in Kombination mit den sonstigen Bewirtschaftungsauflagen die Voraussetzung zur Etablierung der Zielarten. Das „Einwan-dern“ kennzeichnender Pflanzenarten ist u. a. abhängig von dem Ausbreitungspotenzial der Arten sowie der Präsenz im Umland und kann erfahrungsgemäß viele Jahre in Anspruch nehmen. Um diesen Prozess zu unterstützen wird bei Bedarf (d. h. nach fachkundiger Ein-schätzung der Vertragsflächen nach ca. fünf Jahren) eine Mahdgutübertragung empfohlen.

In Karte 17 sind alle Entwicklungsflächen für artenreiches Grünland als Empfängerflächen gekennzeichnet. Darüber hinaus enthält die Karte eine Ausweisung der aus floristischer Sicht geeignet erscheinenden Spenderflächen zur Gewinnung von Mahdgut.

Das Förderpaket „Artenreiches Grünland“ steht als solches in Bremen und damit auch im Werderland ab 2010 nicht mehr zur Verfügung. Es wird, wie in der nachfolgenden Über-sichtstabelle (Tab. 29) dargelegt, durch die Variante „Artenreiches zweischüriges Grünland“, die bezüglich der Auflagenkombination ähnlich gestaltet ist und sich für die Erreichung o.g.

Erhaltungs- und Entwicklungsziele ebenfalls eignet, ersetzt. Bestehende Landwirte-Verträge mit der Auslaufvariante „HB-3“ sind ab 2010 dementsprechend zu erneuern.

Tab. 29 Im Rahmen des Kooperationsprogramms Naturschutz mögliche Bewirtschaftungspakete im Werderland (außerhalb der Naturschutzgebiete) und deren Prämienhöhen (Stand:

07.01.2010).

* Die Fördervariante „HB-3 neu“ (Artenreiches zweischüriges Grünland) ersetzt die bislang in Bremen angebotene, ab 2010 jedoch in dieser Spezifizierung nicht mehr mögliche Variante „HB-3“ (Artenreiches Grünland).

Programm: KoopNat KoopNat KoopNat KoopNat

Variante (Kennziff.): HB-1 HB-2 HB-3 neu HB-4

Variante (Kürzel): WB1 WB2 AGL* FGL

Variante (Name): Wiesenbrüter 1 Wiesenbrüter 2 Artenreiches zwei-schüriges Grünland

Feuchtgrünland Auflagen:

Walzen, Schleppen, Striegeln o. sonstiges maschinell. Bearbeiten nicht erlaubt vom:

1.3. bis

Umwandlung Grünland in Acker, Einebnen/

Planieren erlaubt? nein nein nein nein

Beweidung erlaubt? ja ja nur Nachweide nur Nachweide

Beweidungsauflagen: 3 T./ha

bis 15.5.

2 T./ha

bis 15.6. - -

Punkte KoopNat 12 27 31 36

Jährliche Hektar-Prämie KoopNat 132,00 € 279,00 € 341,00 € 396,00 €

Grünlandbereiche, in denen verschiedene Pakete (Wiesenbrüter, Feuchtgrünland, etc.) an-geboten werden, d.h. wo sich die dargestellten Förderflächenkulissen überschneiden, bieten für Landwirte Auswahlmöglichkeiten. Zwar ließen sich in den gegebenen Fällen aus natur-schutzfachlicher Sicht Vorzüge für die ein oder andere Variante festlegen, doch kann ange-nommen werden, dass z.B. die beiden vegetationsbezogenen Varianten (Feuchtgrünland und Artenreiches Grünland) gleichsam auch den Schutzbedürfnissen von Wiesenvögeln Rechnung tragen. Umgekehrt werden Grünland-Biotoptypen auch in botanischer Hinsicht von den Nutzungseinschränkungen innerhalb der Wiesenbrüterprogramme (v.a. „Wiesenbrü-ter 2“) profitieren.

Über den Flächenumfang der im Werderland mit diesem Pflege- und Managementplan an-gebotenen Vertragsnaturschutz-Pakete gibt Tab. 30 Aufschluss.

Tab. 30 Flächenumfang der angebotenen Förderkulissen für freiwillige Förderprogramme / den Vertragsnaturschutz außerhalb von Naturschutz- und Kompensationsflächen im Werderland (Überschneidungen der Förderkulissen möglich).

Programm Programmlinie Umfang Bemerkungen

KoopNat Feuchtgrünland 22,1 ha Schwerpunkt Erhaltung KoopNat Artenreiches Grünland 8,2 ha Schwerpunkt Erhaltung KoopNat Artenreiches Grünland 27,2 ha Schwerpunkt Entwicklung

KoopNat Artenreiches Grünland 52,4 ha Zunächst Überprüfung aufgrund Geländeda-ten Biotoptypen 2009 erforderlich

KoopNat Wiesenbrüter 93,6 ha Schwerpunkt Erhaltung 58,1 ha;

Schwerpunkt Entwicklung 35,5 ha