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Unterhaltung der Fleete und Gräben

8.3.1 Unterhaltungsträger

Die Unterhaltung der Fleete im PMP-Gebiet Werderland erfolgt durch Mitarbeiter des Bremi-schen Deichverbandes am rechten Weserufer. Die Gewässer werden teilweise jährlich ent-krautet. Zu den Fleeten mit häufigen Intervallen zählen vor allem der Niederbürener Verbin-dungsgraben, der Graben hinter der Hove, der Vierstückensielgraben, der

Klöcknerrandgraben und zum Teil auch der Nördliche und Südliche Landweggraben.

Die Grabenräumung in den Gebieten mit einer ökologischen Grabenräumweise erfolgt bisher durch die haneg im Rahmen der Kompensationsverpflichtungen. Die Unterhaltung der Grä-ben in der Niederbürener Feldmark wird von durch ortsansässigen Landwirten durchgeführt.

Im Folgenden wird zunächst die Praxis der ökologischen Grabenräumung, wie sie seit dem Jahr 2000 im Werderland durchgeführt wird, charakterisiert. Anschließend werden Empfeh-lungen für eine Anpassung der bisherigen Praxis gegeben.

8.3.2 Praxis der ökologischen Grabenräumung

Als Räumgerät wird im Werderland ein Grabenkorb (ohne Mähwerk) eingesetzt. Bei stark verlandeten Gräben oder Wasserlinsen-Gräben kommt auch eine Baggerschaufel zum Ein-satz. Auf die Grabenfräse wird zum Schutz der Tiere (Gefahr der Verletzung / Tötung) ver-zichtet. Der Einsatz von Grabenfräsen im NSG „Werderland (Teil 1)“ ist nach der Schutzge-bietsverordnung untersagt.

Die Räumintervalle werden anhand der individuellen Vegetationsentwicklung der Gräben festgelegt. Die Entwicklung ist so individuell, dass ein pauschales Vorgehen nicht sinnvoll ist.

Zur Festlegung der zu räumenden Gräben erfolgt zunächst während der Vegetationsperiode eine ökologische Grabenschau, in der die Verlandungsstadien der Gräben erfasst werden.

Anschließend werden die im selben Jahr zu räumenden Gräben festgelegt, wobei im Durch-schnitt 1/5 des gesamten Grabensystems geräumt wird, um die Vielfalt verschiedener Suk-zessionsstadien zu erhalten. Damit ergibt sich im Schnitt ein Räumrhythmus von 5 Jahren pro Graben. Einzelne Gräben, die sehr schnell verlanden, werden auch in kürzeren Zeiträu-men von 2 bis 4 Jahren unterhalten. Der Zeitabstand von ca. 5 Jahren für Krebsscherengrä-ben begründet sich insbesondere durch den Schutz von Libellenarten mit mehrjährigem Entwicklungszyklus wie die Grüne Mosaikjungfer (Aeshna viridis). Diese Zielarten können durch kürzere Räumintervalle beeinträchtigt werden.

Die Räumung erfolgt grundsätzlich von einer Seite aus. Die Ablage des Räumgutes soll in der Regel auch einseitig am Rand des Grabens erfolgen. Bei starkem Aushub wird im Ein-zelfall Räumgut beidseitig abgelegt oder eine Nachbehandlung des Räumgutes mit einer Aushubfräse vorgenommen. Dies erfolgt im Folgejahr, da das Material vollständig abge-trocknet sein muss.

Wertvolle Vegetationsbestände am Ufer und im Wasser werden bei der Grabenräumung ge-zielt ausgespart (z. B. Wasserfeder, Schwanenblume, Fieberklee). Dieses Vorgehen erfor-dert eine fachliche Begleitung und Schulung des Personals der beauftragten Firmen für die Grabenräumung. Freilandökologen begleiten deshalb die Grabenräumung und weisen das Personal ein. Es erfolgt eine Kennzeichnung der Vegetationsbestände, die geschont oder umgesetzt werden sollen. Die Grabenräumung wird von beauftragten Lohnunternehmern durchgeführt.

Im Zusammenhang mit der Räumung werden floristisch verarmte Gräben teilweise mit Krebsscheren beimpft. Hierzu werden die während der Räumung entnommenen Krebssche-renpflanzen unmittelbar oder nach kurzer Transportstrecke in frisch geräumte Grabenab-schnitte versetzt. Diese Maßnahme begründet sich durch das geringe Ausbreitungspotenzial der Krebsschere und die hohe naturschutzfachliche Bedeutung der

Krebsscheren-Gesellschaft. Das Vorgehen hat sich in der Vergangenheit im Werderland bewährt. Durch Umpflanzungen begründete Bestände entwickeln sich überwiegend positiv.

Die Räumung soll rechtzeitig vor dem Verlandungsstadium erfolgen, um das floristische und faunistische Artenspektrum zu erhalten. Bei stark verlandeten Gräben ist eine schonende Grabenräumung nicht erfolgreich, da die Gefahr einer raschen Wiederbesiedlung durch Röhrichtpflanzen besteht.

Nach der NSG-Verordnung ist eine erforderliche Räumung oder Entkrautung von Gräben und Fleeten im Schutzgebiet „Werderland (Teil 1)“ in der Zeit vom 15. November bis 31. Au-gust unzulässig. In der Praxis wird die Grabenräumung in den ausgewiesenen Räumgebie-ten in der Zeit zwischen Anfang Oktober und Mitte November durchgeführt. Eine Räumung in den Frühjahrs- und Sommermonaten ist sowohl aus landwirtschaftlicher Sicht (Beeinträchti-gung der Mahd und Beweidung) als auch aus Aspekten des Naturschutzes (Störung wäh-rend der Fortpflanzungszeit vieler Tierarten) nicht zu empfehlen. In den Wintermonaten weist ein großer Teil der Fauna nur eine eingeschränkte Mobilität auf und ist kaum noch in der La-ge, vor den Räumgeräten zu flüchten bzw. vom Grabenrand aus wieder ins Wasser zurück-zukehren. Als günstigster Zeitraum wurde von HANDKE et al. (1999) als Ergebnis der Begleit-untersuchungen im Niedervieland die Zeit von Mitte September bis Mitte November benannt.

Alle Gräben werden in einem Grabenkataster geführt, d.h. die Gräben sind digital als GIS-Daten erfasst und in der GIS-Datenbank mit einer individuellen Nummer gekennzeichnet. Die Unterhaltungsmaßnahmen werden ebenfalls im Grabenkataster dokumentiert (Räumjahre).

Nur so ist ein entsprechendes langjähriges Management möglich. Die durchgeführte Graben-räumung (sowie weitere Maßnahmen im Rahmen des Gebietsmanagements) werden in jähr-lichen Berichten in Text und GIS-Karten dokumentiert.

8.3.3 Empfehlungen zur Anpassung der bisherigen Gewässerunterhaltungspraxis

Unterhaltung der Fleete

Die Unterhaltung der Fleete sollte auch zukünftig in engen Intervallen (zum Teil jährlich) folgen, um für die Zielart Steinbeißer günstige Habitatbedingungen (Pionierstandorte) zu er-halten. Die Praxis des Deichverbandes (Bagger-Räumung unter Verwendung eines ge-schlossenen Mähkorbes) kann demnach so fortgeführt werden.

Grabenunterhaltung in der Niederbürener Feldmark

Es wird empfohlen, für die Niederbürener Feldmark ein neues Programm zur ökologischen Grabenräumung einzuführen. Hier sollte der Schwerpunkt auf eine Entwicklung günstiger Habitatbedingungen für den Steinbeißer gelegt werden (FFH-Gebiet). Dies erfordert eine ge-ringfügig intensivere Unterhaltung als sie ansonsten im Rahmen der auf Krebsscheren-Bestände und artenreiche Gewässerbiozönosen abzielende Grabenräumung durchgeführt wird. In Anlehnung an die vom Deichverband an für Steinbeißer wichtigen Fleetgewässern praktizierte Räumung geht es dabei um die Erzielung möglichst „sauberer“, d. h. schlamm-freier und vegetationsarmer Gräben. Dies erfordert eine Verkürzung der Räumintervalle so-wie den Einsatz eines geschlossenen, für die Schlammentnahme geeigneten Gerätes.

Das Grabenräumprogramm für die Niederbürener Feldmark muss in Absprache mit den Be-wirtschaftern der angrenzenden Flächen erfolgen. Bei einigen Gräben ist eine intensive erste Grundräumung erforderlich. Zu klären ist hier der Umgang mit den ggf. anfallenden umfang-reichen Aushubmengen.

Ökologische Grabenräumung Intensität der Grabenräumung

In Teilbereichen sollte die Grabenunterhaltung ggf. auch intensiver als in den letzten Jahren durchgeführt werden, d. h. mehr Substrat aus dem Graben entfernt werden. Dies gilt v. a. für zu räumende Wasserlinsen- und Helophytengräben.

Die Wasserlinsengräben erweisen sich trotz Räumung als schnell regenerationsfähige Dau-erstadien, die verhindern, dass sich eine neue Sukzessionsserie vom Laichkraut-Typ bis zum Krebsscheren-Typ entwickeln kann. Durch die Entfernung des Sapropels kann die or-ganisch gebundene Nährstoffanreicherung im Sediment soweit ausgetragen werden, dass die Regenerationsfähigkeit der Wasserlinsendecke eingeschränkt wird. Unter nährstoffärme-ren Verhältnissen ist eher die Möglichkeit eröffnet, dass sich zunächst Pioniergesellschaften aus Klein-Laichkräutern etablieren, die dann eine komplexe Sukzessionsserie einleiten. Die Räumung mit dem Mähkorb sollte soweit modifiziert werden, dass durch Einbau eines zu-sätzlichen Bleches das Zurückrutschen des Sapropels nur noch in geringem Umfang statt-findet und ein höherer Anteil ausgeräumt wird. Dass teilweise noch Sapropel und darin ent-haltene Diasporen, Makrozoobenthos oder Fische zurück in den Graben rutschen, ist weiter-hin erwünscht und wichtig als Regenerationspotenzial. Es soll aber ein stärkerer Nährstoff-austrag erreicht werden als bei der Räumung mit dem offenen Mähkorb.

Gräben, die schon in ein weit fortgeschrittenes Verlandungsstadium mit Klein- und Großröh-richten eingetreten sind, zeigen schon in den ersten Jahren nach der Räumung wieder eine starke Ausbreitung von Helophyten (z.B. Pfeilkraut, Schilf), die vom Grabenrand wieder in den Grabenquerschnitt einwandern. Ihre frühe Wiederausbreitung verhindert die Ausbildung von Klein-Laichkraut-Gesellschaften und anderer früher Stadien der Grabensukzession und macht relativ bald wieder eine Grabenräumung notwendig, weil die Sapropelbildung schleunigt und der Abfluss durch die Helophyten behindert wird. Das bedeutet, dass die be-sonders stark verlandeten Gräben zukünftig bebe-sonders gründlich bis an die Grabenränder geräumt werden sollten, um auch diesen Verlandungstyp durch die Räumung wieder in eine frühe Pionierphase zurückzuversetzen. Auch in diesem Fall gilt, dass die Räumtechnik ge-währleisten muss, dass ein ausreichendes Regenerationspotenzial aller Artengruppen, d. h.

auch der Wirbellosengruppen, im Graben verbleibt. Von diesem Intensiv-Räumverfahren sollten einzelne Schilfgräben bzw. Schilfgrabenabschnitte ausgenommen werden, da diese

aus zoologischer Sicht häufig eine besondere Lebensraumfunktion haben (z. B. Bruthabitate des Schilfrohrsängers). Da es sich bei den Gräben aufgrund der Räumung um dynamische Lebensräume handelt, werden hierfür keine konkreten Gräben benannt. Im Zuge der ökolo-gischen Grabenschau sind diese Belange zu berücksichtigen.

Anpassung der Räumintervalle

Die Räumintervalle einzelner Gräben sollten darüber hinaus weiter gestreckt werden (bis zu zehn Jahre), um Gräben mit Klein- und Großröhrichten sowie Arten der mesotrophen Sümp-fe und Kleinseggenrieder zu fördern. Ein Vergleich des Grabensystems im Werderland der Jahre 1991 und 2005 hat gezeigt, dass Helophytengräben mit fortgeschrittenem Verlan-dungszustand im Jahr 2005 gegenüber 1991 deutlich seltener vorhanden waren (AGJORDAN

ÖKOLOGIS 2008). Auch wenn Helophytengräben hydrologisch unerwünscht sind, sollten in Randbereichen des Grabensystems einige Flächen ermittelt werden, an denen die zeitweise Verlandung der Gräben als hinzunehmendes Ereignis dem Bewirtschafter vorübergehend zugemutet werden kann. Vorkommen von Zungen-Hahnenfuß (Ranunculus lingua), Röhri-gem Wasserfenchel (Oenanthe fistulosa), Schwanenblume (Butomus umbellatus), Schmal-blättriges Wollgras (Eriophorum angustifolium) und Fieberklee (Menyanthes trifoliata) sind prädestiniert für sehr lang gestreckte Unterhaltungsintervalle von bis zu zehn Jahren. Glei-ches gilt z. B. für Brutvogelarten sehr kraut- und röhrichtreicher, Deckung bietender Gewäs-ser. Die infrage kommenden Gräben können im Zuge des Pflege- und Managementplanes nicht verortet werden. Ziel der ökologischen Grabenräumung ist die Entwicklung eines Mosa-iks unterschiedlicher Graben-Biotoptypen und Verlandungsstadien. Dieses Mosaik ist dyna-misch, d. h. verändert sich im Laufe der Jahre. Es wird Aufgabe der Gebietsbetreuung bzw.

der ökologischen Grabenschau sein, darauf zu achten, dass auch Gräben mit langjährigen Räumintervallen in ausreichender Flächengröße vorhanden sind.

Zu weiteren Maßnahmen zur Förderung des Fieberklees siehe auch Kapitel 8.9.