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Eigendynamische Entwicklung (Sukzession)

8.6.1 Tidebiotope / Auenlebensräume

Tidebeeinflusste Lebensräume sind im Bereich der bremischen Unterweser durch die histori-sche Entwicklung der Nutzung (Landwirtschaft, Schifffahrt, Küstenschutz) nur noch kleinflä-chig vorhanden. Im Plangebiet des PMP eignen sich zwei Teilräume besonders gut zur Ent-wicklung von dynamischen Auenlebensräumen: das Weserufer zwischen Niederbüren und dem Landweg sowie das nördliche Lesumufer. Für beide Teilräume gibt es bereits Planun-gen / Ideen unterschiedlicher Konkretisierungsgrade, die im FolPlanun-genden dargelegt werden.

Weserufer

BIOCONSULT (2006) hat im Konzept „Lebensader Weser“ Maßnahmen zur Entwicklung von tidebeeinflussten Auwald- und Röhrichtstrukturen sowie Süßwasser-Wattflächen im Bereich des Weservorlandes skizziert. Durch Öffnung des Sommerdeiches sollen in dem ca. 13 ha großen Sommerpolder, der zurzeit einer landwirtschaftlichen Grünlandnutzung unterliegt, ästuartypische, tidebeeinflusste Vorlandlebensräume entwickelt werden.

Um das Entwicklungsziel zu realisieren, ist es erforderlich die landwirtschaftliche Nutzung auf der gesamten Fläche einzustellen. Aufgrund der vorherrschenden Höhenverhältnisse (kon-servative Annahme: + 2,70 m ü. NN) sind für die Anlage von Flachwasserzonen und Wattflä-chen Erdbewegungen erforderlich. Das Gelände soll so modelliert werden, dass sowohl ständig wasserführende Flach- und Tiefwasserzonen entstehen als auch die Entwicklung von Süßwasserwatt, Röhricht und Weichholzauwald ermöglicht wird. Hierzu soll der Dauer-wasserkörper des Tidebiotops über eine Überlaufschwelle im Sommerdeich an die Tide-rhythmik der Unterweser angeschlossen werden. Die Schwellensohle ist dabei so einzurich-ten, dass sie sich auf einem Niveau von ca. +1,90 m ü. NN, also etwa 50 cm unter dem Mitt-leren Tidehochwasser (MThw), befindet. Dadurch wird erreicht, dass die Tide, die in der Un-terweser vor allem durch die zurückliegenden Vertiefungen stark zugenommen hat, nur ge-dämpft in das Tidebiotop einschwingt. Damit wird zum einen ein Tidehub simuliert, wie er an der Weser vor etwa 120 Jahren, also vor Beginn der Ausbauten, in dem Weserabschnitt cha-rakteristisch war. Zum anderen wird damit die täglich zweimal ausgetauschte Wassermenge und damit auch der Eintrag von Schwebstoff begrenzt, um so die Verlandung des Tidebio-tops zu verzögern. Die Ufer der Dauerwasserkörper werden flach ausgezogen, um ein aus-gedehntes Eulitoral zu schaffen, das die Entwicklung von Tideröhrichten ermöglicht. Zusätz-lich ist eine Weichholz-Initialbepflanzung in einigen Teilbereichen vorgesehen, da Erfah-rungswerte zeigen, dass eine spontane Entwicklung nur eingeschränkt stattfindet.

Zur Attraktivitätssteigerung für Naherholungssuchende wurde die Anlage eines Rad- und Fußweges am Fuß des Landesschutzdeiches vorgeschlagen (BIOCONSULT 2006).

Die Planung entspricht dem Leitbild sowie den Entwicklungszielen für das Werderland. Ein Erwerb der Flächen, die sich zurzeit im Eigentum einer privaten Eigentumsgemeinschaft be-finden, scheint möglich.

Nördliches Lesumufer

Weitere Tidebiotope / Auenlebensräume sollen am nördlichen Lesumufer auf bisher einge-deichten und als Grünland genutzten bzw. der Eigenentwicklung überlassenen Flächen ent-stehen. Die Planungen stehen im Zusammenhang mit Kompensationserfordernissen aus den Eingriffsvorhaben „Verfüllung Überseehafen“ und „Umgestaltung Kopfbereich Europaha-fen“ (zusammengefasst unter dem Projekttitel „Umstrukturierung ÜberseehaEuropaha-fen“). Die Fläche für die Ersatzmaßnahmen befindet sich am rechten Ufer der Lesum (Teilgebiet UUE, s.

Karte 8) und schließt an die Kompensationsfläche des Bauvorhabens „Schließung der Kajenlücke im Holz- und Fabrikenhafen“ an. Nördlich grenzen der Admiral-Brommy-Weg und teilweise auch der Knoops-Park an.

Im Bereich der Kompensationsfläche sollen ein tidebeeinflusstes Gewässer und großflächi-ge, überwiegend flach überstaute Bereiche entstehen. Das geplante Gewässer wird mit dem im Osten bereits vorhandenen Tidegewässer über eine breite Rinne verbunden. Über die existierende Überlaufschwelle ist somit eine Verbindung des geplanten Gewässers an die Lesum gewährleistet. Die Höhe der Überlaufschwelle liegt bei + 1,90 m ü. NN. Die zwischen den beiden Kompensationsflächen quer verlaufende Verwallung wird weitgehend beseitigt.

Bei MThw wird das Gelände bis zu einer Höhe von + 2,10 m ü. NN überflutet. Bei höher auf-laufenden Tiden können Flächen bis zu einer Höhe von + 2,80 m ü. NN unter Wasser ste-hen. Um im Norden angrenzende Gartengrundstücke sowie den Admiral-Brommy-Weg vor Überflutungen zu schützen, ist entlang der gesamten nördlichen Grenze eine Verwallung mit einer Höhe von + 3,10 m ü. NN geplant. Je nach gegebenen Geländehöhen wird die

Verwallung 0,40 bis 1,80 m über GOK und ca. 8 bis 60 m breit sein. Die Verwallung soll mit einer Saatmischung für frisches Extensivgrünland angesät werden. Im Bereich der Baumaß-nahmen vorhandene Röhrichtbestände sollen vorher abgeschält und für Initialpflanzungen in den zukünftig temporär oder dauerhaft überfluteten Abschnitten verwendet werden

(BREMENPORTS CONSULT 2007).

In der Einvernehmenserklärung der Naturschutzbehörde vom 16.05.2007 und diesbezügli-chen Ergänzungen vom 01.11.2008 wird zur Erhaltung der Lebensraumfunktionen für den Wachtelkönig eine jährliche Mahd der „im LBP hellgrün dargestellten Flächen“ sowie der Verwallungen im Juli gefordert. Es wird angeregt, die Mahd der Verwallungen einmal im Jahr

frühestens im August durchzuführen. Tiefer gelegene, nasse Bereiche mit

Röhrichtvegetation sollten alle 2 bis 3 Jahre gemäht werden, insbesondere um ein

Gehölzaufkommen zu vermeiden. Parzielle Gehölzentwicklungen stehen jedoch an dieser Stelle nicht im Widerspruch zu den Erhaltungszielen des EU-Vogelschutzgebietes „Werder-land“. Bei einer Etablierung von stabilen Röhrichtbeständen kann auf eine Gehölzentfernung verzichtet werden. Ein Aufwachsen von Gehölzen ist dann nicht zu erwarten.

Im Planfeststellungsbeschluss ist zudem eine Auflage enthalten, einen Plan über das Monitoring der Kompensationsfläche(n) aufzustellen. Zu untersuchen ist die Biotopentwick-lung sowie die EntwickBiotopentwick-lung der besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten. Das aufzu-stellende Monitoringprogramm sollte in das Gesamt-Monitoring-Konzept für das Werderland integriert werden (vgl. Kapitel 10).

Schönebecker Sand

Für den Teilraum Schönebecker Sand werden keine baulichen Maßnahmen und/oder Pfle-ge- und Entwicklungsmaßnahmen vorgeschlagen. Der Raum soll sich eigendynamisch in freier Sukzession entwickeln. Es ist zu erwarten, dass

• die Röhrichte und Prielstrukturen erhalten bleiben und die vom BUND Bremen eingerich-tete Auwaldfläche in den nächsten Jahren einen höheren Grad der Naturnähe, Struktur-vielfalt und Maturität erfahren wird,

• sich die Auengebüsche und Röhrichte ggf. weiter ausbreiten werden (s. auch „Entwick-lungsbereich Weidenauwald“, Karte 8).

Es wird empfohlen, den Schönebecker Sand als Teil des Naturschutzgebietes „Werderland“

auszuweisen (siehe Kap. 9.3.1 und Karte 27).

8.6.2 Sümpfe, Landröhrichte, Feuchtbrachen

Für die binnendeichs gelegenen Sümpfe, Röhrichte und Feuchtbrachen besteht hinsichtlich der Pflege und Unterhaltung im Allgemeinen ein geringer Handlungsbedarf. In den Brachen am Ökopfad ist allerdings nach Bedarf eine Pflegemahd durchzuführen bzw. eine gezielte Gehölzentfernung vorzunehmen, um einem Gehölzaufwuchs entgegen zu wirken (s. Karte 26). Im Einzelfall sind aufkommende Weiden inklusive Wurzelwerk zu entfernen. Der

Gehölzschnitt sollte aus dem Gebiet abgefahren werden.

Im Teilgebiet C (Brachen Pferdeweiden) dürfte die Einrichtung stabil hoher Wasserstände zu einer positiven Röhrichtentwicklung bzw. einer rückläufigen Ruderalisierung geführt haben, so dass Pflegemahden künftig nicht notwendig erscheinen. Gleiches gilt bezüglich einer re-gelmäßigen Gehölzentfernung. So dürfte eine Gehölzansiedlung aufgrund der starken Nässe

vermutlich sehr zeitverzögert erfolgen. Zudem steht die Entwicklung einzelner feuchter Wei-dengebüsche innerhalb dieses in Randlage befindlichen Teilgebietes nicht im Widerspruch zum Leitbild einer „offenen Kulturlandschaft im zentralen Werderland“ (s. Kap. 7.2 und 7.3).