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Planungsrechtliche Vorgaben

Im Folgenden werden für das Bearbeitungsgebiet die Vorgaben der räumlichen Gesamtpla-nung (Flächennutzungs- und BebauungsplaGesamtpla-nung), der LandschaftsplaGesamtpla-nung als FachplaGesamtpla-nung für den Naturschutz sowie wasserrechtliche Vorgaben aufgeführt.

Flächennutzungsplan

Für die Stadtgemeinde Bremen liegt als behördenverbindliches Instrument der vorbereiten-den Bauleitplanung ein Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2001 vor (SENATOR FÜR BAU UND

UMWELT 2001), der für Teilbereiche des Gemeindegebietes bis heute fortgeschrieben wurde.

Der Flächennutzungsplan zeigt im Bearbeitungsgebiet des PMP die Abgrenzung der Natur-schutzgebiete „Werderland (Teil 1)“ und „Dunger See“. Fast alle Binnendeichsflächen, mit Ausnahme von Teilen der Niederbürener Feldmark, sowie die Außendeichsflächen an der Weser sind als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft umgrenzt. Gleichzeitig ist der überwiegende Teil der binnendeichs ge-legenen Flächen sowie die Außendeichsflächen an der Weser und der Bereich am nördli-chen Lesumufer als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Naturbelassene Flänördli-chen, d.h.

i.d.R. ungenutzte Sukzessionsflächen, finden sich laut Darstellung in den Randbereichen des Ökopfades, im Pferdeweidenpolder, im Nordteil des Hove-Polders, im Ostteil der Ausgleichs-fläche Flugaschedeponie sowie im Bereich der Großen Brake, um den Vierstückenteich und südlich des Angelteiches am Vierstückensiel.

Der Schönebecker Sand, die Waldentwicklungsfläche und Teile des Sandspülfeldes sind als Flächen mit besonderer landschaftspflegerischer Bedeutung dargestellt. Als Wasserflächen sind der Dunger See, der Sportparksee inklusive einer geplanten Westerweiterung (vgl. 2.8) und die Angelteiche dargestellt. Die Nordspitze des Schönebecker Sandes inklusive des Vereinshauses (Wassersportverein) und der Außendeichsflächen am südlichen Lesumufer sind als Grünflächen dargestellt. Die einzigen Bauflächen stellen laut Flächennutzungsplan gemischte Bauflächen an der Lesumbroker Landstraße dar.

Bebauungspläne

Für verschiedene Teilbereiche des Bearbeitungsgebietes existieren Festsetzungen aus Be-bauungsplänen. Hierzu zählen der

• B-Plan 2070 für den Bremer Industriepark (BIP). Teil 1 des Bebauungsplanes regelt die städtebauliche Ordnung und die Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Bremer Industrie-parks. Im Teil 2 des B-Planes sind die Kompensationsmaßnahmen im Werderland zeich-nerisch und textlich festgesetzt.

• B-Plan 1231 A für den Sportpark Grambke. Geltungsbereich des B-Planes ist ein Gebiet in Burglesum zwischen Golfpark, Vor den Ahneweigen, Grambker Herrstraße, Hinterm Hofe, Mittelsbürener Landstraße, Deponiekörper der Stahlwerke Bremen und Bereich Dunger Stauverbandsgraben. Teile im westlichen Geltungsbereich zählen zum Bearbei-tungsgebiet des PMP. Das Bebauungsplanverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

• B-Plan 1236 für Kompensationsmaßnahmen im Bereich des Spülfeldes Mittelsbüren für die Erweiterung des Gewerbegebietes Niedervieland. Die Kompensationsflächen liegen vollständig im Plangebiet des PMP.

Landschaftsprogramm

Für das Land Bremen liegt ein Landschaftsprogramm aus dem Jahr 1991 vor (SENATOR FÜR

UMWELTSCHUTZ UND STADTENTWICKLUNG 1991). Im Landschaftsprogramm wird als Entwick-lungsziel für die Bremer Wesermarsch – und damit auch für das Werderland – der Erhalt bzw. die Wiederherstellung der weiten, von artenreichen Gräben durchzogenen, landwirt-schaftlich extensiv genutzten Grünlandflächen bei hohen Grundwasserständen dargestellt.

Die Fließgewässer und ihre Randbereiche sollen als vielgestaltige, z.T. tidebeeinflusste

Le-bensräume mit Röhrichten, Süßwasserwatten und periodisch überflutetem Außendeichsland, z.T. mit Auwäldern, erhalten bzw. entwickelt werden. Ehemalige, heute naturnah entwickelte Sandspülfelder sind Ersatzstandorte für den Lebensraum „Binnendüne“ geworden und sollen erhalten werden. Die Stillgewässer, die im Werderland mit Ausnahme der Großen Brake künstlichen Ursprungs sind und sich zum Teil naturnah entwickelt haben, sind als Lebens-räume mit wertvollem Arteninventar zu erhalten bzw. zu entwickeln. Zudem ist der dörfliche Charakter der Siedlung Niederbüren zu erhalten.

Als Entwicklungsziel für das Landschaftsbild wird der Erhalt des typischen norddeutschen Landschaftsbildes mit großräumigen, bis auf markante Einzelbäume weitgehend

gehölzfreien Wiesen- und Weideflächen gefordert. Gleichzeitig sind die z.T. tidebeeinflussten Gewässer als weitere wichtige, naturgeprägte Landschaftsbildelemente der Niederung zu erhalten bzw. entwickeln. Die besondere Prägung durch den Baumbestand entlang der Dei-che und in Hofnähe sowie durch die lang gestreckten dörfliDei-chen SiedlungsbereiDei-che ist zu er-halten.

Landschaftsplan

Für den Flusslauf der Lesum und seine Uferzonen liegt ein Landschaftsplan (LP) aus dem Jahr 1984 vor (SENATOR FÜR UMWELTSCHUTZ 1984). Dieser wurde insbesondere zur Rege-lung von Konflikten zwischen Naturschutz und ErhoRege-lungsnutzung (Wassersport) aufgestellt.

Zur Konfliktlösung wurden im LP gemäß § 7 (3) BremNatSchG in der Fassung vom 18.9.1979 Bereiche als „von baulichen Anlagen freizuhaltende Wasserfläche“ festgesetzt.

Dies betrifft im PMP-Gebiet fast das gesamte Lesum-Nordufer sowie Abschnitte am Südufer.

Im Landschaftsplan Lesumufer werden zudem der Schönebecker Sand, die Ufer- und Röhrichtflächen südlich Knoops-Park sowie der Röhrichtbereich westlich der Burger Brücke als naturschutzwürdige Flächen bewertet (Vorschlag für die Abgrenzung von NSG).

Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und wasserrechtliche Vorgaben

Mit der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt ist die EG-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (WRRL) am 22. Dezember 2000 in Kraft getreten. Zielsetzung der Richtlinie ist die Erreichung eines guten Gewässerzustandes in allen Gewässern der EU, d.h. in Oberflä-chengewässern (Flüsse, Bäche, Seen) einschließlich der Küsten- und Übergangsgewässer sowie im Grundwasser, innerhalb von 15 Jahren.

Da die Fließgewässer Weser und Lesum nicht Gegenstand der Bearbeitung des PMP sind und der Dunger See aufgrund seiner Größe (< 50 ha) nicht unter die WRRL fällt, wird an die-ser Stelle nicht weiter auf die Vorgaben der Richtlinie eingegangen.

Teile des Planungsgebietes unterliegen wasserrechtlichen Einschränkungen. Das Flussge-biet der Weser zwischen den Landesschutzdeichen dient in Bremen im Falle einer Sturmflut als Hochwasseraufnahmeraum. Hierzu zählen im PMP-Gebiet die Außendeichsflächen der Weser inklusive des Schönebecker Sandes. Die Lesum, welche durch ein Sturmflutsperr-werk abgesichert ist, verfügt zwischen den Deichen ebenfalls über Hochwasseraufnahme-räume, um das während des Schließzeitraumes der Sperrwerke anfallende Oberwasser auch bei Hochwasser zwischenzuspeichern. Die Abgrenzungen der Hochwasserabflussge-biete sowie der ÜberschwemmungsgeHochwasserabflussge-biete wurden der Gewässerkarte Bremen entnommen (WASSERWIRTSCHAFTSAMT BREMEN 1993) und anhand der vom SENATOR FÜR UMWELT,BAU, VERKEHR UND EUROPA (Referat Wasserwirtschaft/Hochwasserschutz) zur Verfügung gestell-ten Dagestell-ten aktualisiert dargestellt (s. Karte 4).