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Hinweise für Artenhilfsmaßnahmen

Neben den aufgezählten Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, die sich in der Regel auf komplexe Lebensräume bzw. Biozönosen beziehen, lassen sich im Werderland einige be-sonders seltene Pflanzen- und Tierarten herausgreifen, für die spezielle Artenschutzmaß-nahmen erforderlich sind. Hierzu gehören gezielte MaßArtenschutzmaß-nahmen, mit deren Hilfe sich Popula-tionen wiederansiedeln, stabilisieren oder hinsichtlich einer besonderen Gefährdungssituati-on verbessern lassen. Viele der für den Artenschutz im Werderland an vorderster Stelle zu nennenden Arten wie z. B. Krebsschere, Sumpfplatterbse, Grüne Mosaikjungfer, Braun-kehlchen oder Steinbeißer sind jedoch über die bestehenden Maßnahmen bereits optimal berücksichtigt. Andere Spezies wie z. B. Kiebitz, Rotschenkel, Großer Brachvogel oder Wachtelkönig werden bereits auf einem Großteil der Flächen über Pflege- und Entwick-lungsmaßnahmen erreicht und bedürfen lediglich auf Standorten außerhalb von Schutz- oder

Kompensationsflächen zusätzlicher Hilfsmaßnahmen. Schließlich lassen sich im Werderland weitere Charakterarten sondieren, für die gezielte Artenhilfsmaßnahmen möglich und not-wendig sind und die in Einzelfällen auch bereits Gegenstand punktueller Hilfsmaßnahmen (z.B. Naturschutzaktivitäten des BUND, siehe Kap. 6.3) waren. Sie decken damit im Einzel-fall konkrete Schutzanforderungen für das Natura 2000-Gebiet Werderland (s. Angaben in Klammern jeweils hinter den genannten Arten), auf der anderen Seite jedoch auch allgemei-ne Naturschutz- bzw. umweltpädagogische Aspekte ab.

Die Standorte und Bereiche für die im Folgenden beschriebenen Artenhilfsmaßnahmen sind in Karte 25 dargestellt.

Fieberklee (Menyanthes trifoliata) und Wollgras (Eriophorum angustifolium)

Eine im Jahr 2008 vorgenommene Nachkontrolle von Grabenrändern, die bei Vegetations-kartierungen in 1985 und 2005 noch Bestände des Fieberklees (RL Nds./HB 3, ZA) aufwie-sen, ließ aktuell nur noch sechs Vorkommen bestätigen (BIOS 2008). An allen übrigen Stan-dorten ist das Vorkommen dieser Pflanzenart, die an flache, sumpfige, niedrigwüchsige und durch höhere Verlandungsgrade gekennzeichnete Grabenuferabschnitte gebunden ist, of-fenkundig erloschen. Ausgehend von den rezenten und kartografisch genau erfassten Vor-kommen sollten kurzfristig folgende Hilfsmaßnahmen zur Anwendung Vor-kommen:

• Besondere Berücksichtigung der bekannten Standorte bei der jährlich anstehenden Gra-benräumung (hier: Schonen, Aussparen und ggf. auch Umsetzen der Bestände; wurde in Einzelfällen bereits erfolgreich durchgeführt);

• Praktizierung einer auf Fieberklee-Wuchsstandorte stärker zugeschnittene Methode der Grabenräumung (hier: Vermeidung einer kastenartigen Ausformung der Grabenufer bei der Räumung, statt dessen Modellierung flacherer Uferabschnitte; insgesamt extensivere Form der Grabenräumung d.h. Ausdehnung der Räumintervalle; extensive Beweidung von Grabenufern zur Förderung flacher, ausgetretener Uferzonen);

• Beimpfung geeigneter Potenzialstandorte mit Fieberklee-Material aus der Umgebung (vorzugsweise kämen dafür Standorte mit erloschenem Vorkommen bzw. Grabenstre-cken im Nordteil des Polders Hove, die über vegetationskundlich günstige Voraussetzun-gen verfüVoraussetzun-gen, sowie einige am Ökopfad vorhandenen Teiche (Abschnitt zwischen Mittel-fleet und Landweg) in Frage (s. auch BIOS 2008). Letztgenannte Variante würde zu-nächst das Freiräumen (Entschlammen, Entkrauten) der Gewässerufer erfordern, hätte dann aber aufgrund der Lage am Ökopfad den Vorteil eines für die Naturbeobachtung in-teressanten Standortes.

Die an den Ökopfadteichen (Karte 22, KG-Nr. 38, 39, 40) vorzunehmende Ansiedlung könn-te sinnvollerweise auch um das Schmalblättrige Wollgras (RL Nds./HB V, ZA) ergänzt wer-den. Diese Pflanzenart kommt im Werderland offenbar immer seltener vor (u.a. GFL 2008 a), ist aber für Niedermoor-Gewässer charakteristisch und für die Naturerlebnis-Förderung gut geeignet. Geeignete Spenderflächen finden sich z.B. innerhalb der Kompensationsflächen zur Flugaschedeponie (Teilgebiet F).

Pillenfarn (Pilularia globulifera)

Derzeit existiert im Werderland lediglich ein bekanntes Vorkommen dieses seltenen Wasser-farns im Bereich des so genannten Pillenfarnteiches am Nordabschnitt des Ökopfades. Das sehr flache und daher zu rascher Verlandung neigende Gewässer wurde erst in den 1980er Jahren angelegt und seit Ende der 1990er Jahre in Abständen von ca. fünf Jahren ausgelich-tet und entschlammt. Die zuletzt im Winter 2006/07 durchgeführten Pflegemaßnahmen er-möglichten zwar eine deutliche Ausbreitung dieser in flachem Wasser bzw. auf offenen Schlammböden wachsenden Pionierart, doch ist der Erhaltungszustand des Pillenfarns im Werderland angesichts des recht isolierten Vorkommens grundsätzlich ungünstig. Aus die-sem Grund sollte sich eine Artenhilfsmaßnahme auf die Schaffung weiterer Pioniergewässer konzentrieren. Da der Pillenfarn (RL Nds./HB 2, lok) allerdings relativ kleinwüchsig ist und gegenüber robusteren Wasserpflanzengesellschaften als sehr konkurrenzschwach gilt, sollte bei der Schaffung von Sekundärstandorten auf folgende Aspekte geachtet werden:

• Sondierung von Standorten mit geringer oder mittlerer Nährstoffversorgung; Vermeidung von Nährstoffeinträgen (z.B. Düngung);

• Aufrechterhaltung des offenen Pioniercharakters (kann durch Pflegemaßnahmen, even-tuell aber auch durch eine Beweidung gewährleistet werden);

• Beimpfung eines im Teilgebiet B vorhandenen und entsprechend präparierten Kleinge-wässerstandortes (Karte 25; Standortvorschlag siehe auch Karte 22, KG-Nr. 1).

Amphibien (Kreuzkröte, Knoblauchkröte, Anhang IV FFH-Richtlinie)

Durch die regelmäßige Offenhaltung des auf dem Sandfeld Mittelsbüren vom BUND Bremen unterhaltenen „Kreuzkrötenteiches“ (siehe Karte 8) dürfte eine langfristige Erhaltung der Kreuzkröte nicht möglich sein. Zur Populationsstabilisierung und Ausweitung dieser Amphi-bienart, die ansonsten auch auf Einzelstandorten innerhalb des Stahlwerkegeländes noch vorkommt (z.B. im Bereich der Lkw-Waschstraße an der Flugaschedeponie), dort aber ge-fährdet erscheint, sind weitere Laichgewässer notwendig. Gleiches gilt für die auf sandige Böden angewiesene Knoblauchkröte.

Anstelle einer Anlage weiterer kleiner, rasch verlandender Gewässer wird an dieser Stelle die grundlegende Freiräumung und Offenhaltung der in der BREGAL-Kompensationsfläche seinerzeit angelegten Gewässer vorgeschlagen. Diese weisen derzeit einen ausgeprägten Gehölz- und Röhrichtbewuchs und kaum noch offene Wasserflächen bzw. Uferstrukturen auf. Daher haben sie an Habitatqualität für die genannten Amphibienarten und auch für an-dere Biozönosen stark eingebüßt.

Eine nähere Beschreibung dieser in Kap. 7.1.5 diskutierten (Stichwort: Freie Sukzession ver-sus Pionier-Biotope) Maßnahme erfolgt in Kap. 8.4 und ist dabei weniger als Artenhilfsmaß-nahme, sondern unter dem Aspekt der Kompensationszielerreichung zu betrachten.

Tierarten der dörflich geprägten Siedlungsbereiche

Zur Förderung charakteristischer Brutvogelarten der dörflich-landwirtschaftlich geprägten Siedlungsbiotope könnte das Installieren geeigneter Nisthilfen in den Ortschaften Lesumbrok und Niederbüren ggf. zu Neuansiedlungen von Individuen führen.

Zur Anbringung von Nisthilfen für die Rauchschwalbe (RL Nds./HB 3) würde sich ein land-wirtschaftliches Stall- oder Scheunengebäude in einem Viehhaltungsbetrieb in der Ortschaft Niederbüren anbieten, sofern dieses nicht regelmäßig desinfiziert wird (fehlendes Angebot an Nahrungsinsekten). Das Gebäude müsste außerdem offene Fenster, Luken oder sonstige Öffnungen für den freien Ein- und Ausflug haben, vor Mardern/Katzen gesicherte Nistmög-lichkeiten aufweisen (vorzugsweise unter Innenraum-Decken) und im Umfeld ein Angebot an Gewässern, Gräben, Lehmpfützen usw. für die Gewinnung von Nistmaterial haben.

Im Raum Lesumbrok/Niederbüren/Mittelsbüren sind Maßnahmen zur Förderung des Stein-kauzes (RL BRD 1, RL Nds./HB 1, VSR Anh. 1, ZA) denkbar. Diese Art besiedelt u.a. von höhlenreichen, alten Kopfweiden gekennzeichnete Kulturlandschaftsbiotope. Im Umfeld des Sandfeldes (z.B. am Südabschnitt des Ökopfades), in den Kopfweidenbeständen südlich der Großen Brake, aber auch in den von Altbäumen und Obstbaumwiesen geprägten Bereichen in Lesumbrok könnte die Installierung einzelner Niströhren an entsprechend geschützten Standorten vorgenommen werden (siehe Karte 25).