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Gesundheitsrelevante Umweltprobleme

3.6 Siedlungshygiene

• Entwicklung von Bodenwerten im Sinne des Bodenschutzgesetzes.

• Weiterentwicklung nutzungsbezogener Bewertungskriterien für Bodenbelastungen.

Altlasten

• Festlegung einheitlicher Kriterien bei der Durchführung toxikologischer Studien zur Ermittlung der duldbaren täglichen Aufnahmemenge.

• Methodische Weiterentwicklung der Beurteilungsmaßstäbe bei der Gefährdungsabschätzung im Hinblick auf Transparenz und Einvernehmlichkeit.

• Erfassung, gesundheitliche Bewertung und ggf. Sanierung von Altlaststandorten, sofern nicht bereits durchgeführt.

In dänischen Untersuchungen wird darauf hingewiesen, daß das relative gesundheitliche Risiko von Arbeitnehmern in der Abfallwirtschaft im Hinblick auf allergische Atemwegserkrankungen, Infektio-nen, neurologische Beschwerden und Erkrankungen des Magen-Darm-Bereichs signifikant höher ist als bei der gesamten Arbeitnehmerschaft. Als Ursache hierfür werden hohe Expositionen gegenüber Mikroorganismen und Toxinen angesehen. Die Luftkeimkonzentrationen unterliegt starken Schwan-kungen (zwischen 101-107 koloniebildende Einheiten/m3) in Abhängigkeit von Zeit und Ort der Pro-benahme.

Die Gesundheitsrisiken beim Umgang mit Siedlungsabfällen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

− Infektionserkrankungen, die durch den Austrag von Bakterien vor allem aus Rohmüll verursacht werden

− relativ seltene Infektionserkrankungen durch fakultativ pathogene Pilze (z.B. Aspergillus fumiga-tus)

− durch Endotoxine gramnegativer Enterobakterien verursachte entzündliche, grippeähnliche Er-krankungen

− allergische Erkrankungen der Atemwege, für die u.a. Expositionshäufigkeit, Konzentration und Beschaffenheit der inhalierten Allergene von Bedeutung sind.

Ein kritisches und noch unvollkommen untersuchtes Problem im Zusammenhang mit Müll oder Abfall ist die mögliche allergene Belastung.

Die Fachtagung „Gesundheitliche Risiken durch Keimemissionen bei der Einsammlung, beim Trans-port und bei der Verarbeitung häuslicher Abfälle“ und der Workshop „Methoden der Sammlung und des Nachweises luftgetragener Bakterien und Pilze sowie deren Endo- und Exotoxine“, welche im März 1998 in München durchgeführt wurden, kamen demgegenüber, bezogen auf Deutschland, hin-sichtlich des gesundheitlichen Risikos von Arbeitnehmern in der Abfallwirtschaft zu folgenden Er-gebnissen:

− Die Auswirkungen der mikrobiellen Keimemissionen auf die Gesundheit von Müllwerkern in Deutschland sind als gering zu bezeichen;

− es liegen keine eindeutigen Befunde vor, wonach das Personal vermehrt anfällig ist gegenüber allergischen Erkrankungen (u.U. durch erhöhte Antikörpertiter im Blut);

− es besteht nach wie vor erheblicher Standardisierungs- und Normierungsbedarf bei Luftkeim- und Toxinuntersuchungsverfahren (z.B. keine Vergleichsmöglichkeiten bei verschiedenen Meßmetho-den, große Schwankungen bei den Messungen; ubiquitäres Vorkommen von relevanten Mikroor-ganismen); Anmerkung: im Bereich Arbeitsschutz gibt es mittlerweile erste Empfehlungen zu Meßmethoden und lüftungstechnische Orientierungswerte für die Durchführung von Arbeitsplat-zuntersuchungen;

− die bisherigen Untersuchungsergebnisse berücksichtigen nicht die Auswirkungen einer Langzei-texposition auf die menschliche Gesundheit;

− obwohl die Arbeitsplätze in den Abfallentsorgungsanlagen grundsätzlich nicht mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko in Verbindung gebracht werden können, sind mögliche Einflüsse auf die Ge-sundheit der Anwohner von Abfallbehandlungsanlagen weitgehend unbekannt und erfordern wei-tere Untersuchungen.

3.6.2 Hygieneschädlinge im Siedlungsbereich

Dieser Bereich beinhaltet in Bezug auf den Themenkreis „Umwelt und Gesundheit” zwei Problemfel-der:

− die Gefahren durch die Schädlinge an sich und

− die durch deren chemische Bekämpfung.

Chemische Produkte werden in erheblichem Umfang auch in Innenräumen zur gezielten Bekämpfung bestimmter Schadorganismen, wie Insekten, Milben, Zecken und Nagetiere, eingesetzt. Derzeit gibt es keinen Wirkstoff, der ausschließlich auf die jeweiligen Zielorganismen wirkt und für andere Lebewe-sen grundsätzlich unbedenklich ist. Die schädlingsabtötende Wirkung der eingesetzten Produkte hat daher zur Folge, daß sie unter bestimmten Bedingungen auch Menschen, Haustiere und Umwelt gefährden kann.

Schädlinge/Bekämpfungsmittel und Gesundheit

Gefahren durch Schädlinge: Von Schädlingen können Gefahren unterschiedlicher Art ausgehen, wie Übertragung und Verschleppung von Krankheitserregern, Verursachung von Allergien, Schädi-gung durch Toxinbildner, psychische BeeinträchtiSchädi-gungen einschließlich Wahnvorstellungen („Insek-tensyndrom”), Verunreinigung und Verderb von Lebensmitteln, Zerstörung von Pflanzen und Mate-rialien, Verursachung technischer Defekte.

Insbesondere innerhalb von Einrichtungen, die für Keimanreicherungen und -verbreitungen besonders günstige Bedingungen bieten, wie Krankenhäuser, Sammelunterkünfte, Gemeinschaftseinrichtungen, Lebensmittel- und Tierhaltungsbetriebe, kann es durch Massenentwicklung bestimmter tierischer Organismen zur direkten Verbreitung und Übertragung von Krankheitserregern oder indirekt über Lebens- und Futtermittel kommen.

Gefahren durch die Schädlingsbekämpfung mit chemischen Mitteln: Die breite Palette chemi-scher, bisher nicht zulassungspflichtiger Bekämpfungsmittel, unterschiedlich formuliert für verschie-dene Ausbringungsarten auf der Basis von Wirkstoffen gegen Insekten, Milben und Nagetiere (Orga-nophosphate, Organochlorverbindungen, Carbamate, Pyrethroide, Wuchsregulatoren verschiedener Klassenzugehörigkeit, makrolytische Laktone etc.) zeigt, daß ein Grundproblem bereits darin besteht, aus den auf dem Markt befindlichen Substanzen das für den speziellen Fall richtige Mittel auszuwäh-len und korrekt anzuwenden. Dies gilt insbesondere für Laien, aber auch für ungelernte Kräfte in der Gebäudereinigung sowie Schädlingsbekämpfer ohne Sachkundenachweis. Die falsche Ausbringung

eines bei sachgemäßer und kompetenter Anwendung relativ harmlosen Produktes, z. B. durch über-höhte Dosierung oder durch die Wahl des falschen Sprüh-, Stäube- oder Nebelgerätes, kann durch Verdriftung und Inhalation zu einer gesundheitlichen Gefährdung führen. Gefahren resultieren dann aus unnötig hoher Freisetzung der Wirkstoffe aus behandelten Oberflächen auf die Haut, in die Atemluft, die Kleidung sowie auf Lebensmittel, Bedarfs- und Gebrauchsgegenstände.

Bei nicht fachgerechtem Einsatz dieser Stoffe kann es ferner zu Resistenzbildungen kommen, deren Folgen erst im Verlauf von Jahren als Problem für die Menschen sichtbar werden.

Derzeit gibt es vielfältige rechtliche Regelungen in diesem Bereich, die jedoch i.d.R. nur Teilaspekte des Problems erfassen und erhebliche Regelungslücken enthalten (Arzneimittelgesetz; Bundes-Seuchengesetz; Tierseuchengesetz; Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz etc.).

Eine Besserung dieser Situation ist erst zu erwarten, wenn die Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.2.1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten in natio-nalen Regelungen umgesetzt ist und alle Mitgliedsstaaten ein einheitliches Zulassungssystem für solche Produkte einführen müssen.

Empfehlungen Abfallbeseitigung

• Standardisierung und Normierung bzw. Entwicklung geeigneter Verfahren zur Messung von Keim-und/oder Toxinbelastungen.

• Entwicklung von Verfahren zur genaueren Bestimmung des von Abfallbehandlungs- und Abfall-verwertungsanlagen ausgehenden mikrobiellen Risikopotentials.

• Erarbeitung von Grenz-, Richt- und Empfehlungswerten für mikrobiologische Belastungen durch Abfallbehandlungs- und Abfallverwertungsanlagen.

• Förderung von Maßnahmen zur Verwertung des Hausmülls und hausmüllähnlichen Gewerbeab-falls und dabei besonders der Kompostierung (ggf. Vergärung) getrennt erfaßter Bioabfälle.

• Prüfung neuer Methoden der Erfassung biologischer Veränderungen beim Menschen durch mikro-bielle Aerosole und Toxine als einen Parameter für epidemiologische Studien.

Schädlinge und deren Bekämpfung

• Stärkere Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Einschränkung der Anwendung von Schädlingsbe-kämpfungsmitteln in bestimmten Bereichen sowie bezüglich der Abgabe an Laien auf gesetzlicher Ebene.

• Intensivierung der Fortbildung der Gewerbetreibenden sowie der Aus- und Fortbildung der Kon-trolleure der auf Landesebene zuständigen Aufsichtsbehörden.

• Beseitigung des Mangels an praxiserprobten, hygienisch unbedenklichen, alternativen Mitteln sowie der Erfahrungsdefizite in deren Anwendung, kombiniert mit herkömmlichen Mitteln im Sin-ne eiSin-ner „Integrierten Schädlingsbekämpfung”.

• Begrenzung der Zunahme der Anwendung von bestimmten Bekämpfungsmitteln auf der Basis der Erforschung der einer Massenentfaltung zugrundeliegenden Parameter mit dem Ziel, diese lokal so zu verändern, daß Massenentwicklungen bzw. Krankheitsüberträger- und -erregerentfaltungen ausbleiben.

• Resistenzmonitoring zur regulativen Einflußnahme auf Anwendungsgebiete bestimmter Wirkstof-fe, Mittel und Verfahren sowie das Management bestimmter Bekämpfungsmethoden.

• Strukturierung der Vorgehensweise (Bewertung der Belastungen, Möglichkeiten der Dekontami-nation etc.) bei Verbleib von Bekämpfungsmittelrückständen in Innenräumen

• Aufklärung der Bevölkerung zur differenzierten Unterscheidung zwischen schädlichen und harm-losen Tierarten hinsichtlich der Notwendigkeit von Bekämpfungsmaßnahmen.

• Erarbeitung von Kriterien für eine gesundheitsfördernde Stadt- und Bauplanung und Förderung entsprechender Maßnahmen.