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Gesundheitsrelevante Umweltprobleme

3.2 Luft

3.2.2 Innenraumluft

Werte müssen verkehrsbeschränkende Maßnahmen geprüft werden, wobei jedoch die Verkehrsbe-dürfnisse und die städtebaulichen Belange angemessen zu berücksichtigen sind. Seit dem 01. März 1997 gilt für Benzol ein Konzentrationswert von 15 µg/m³. Ab 01. Juli 1998 wurde der Benzol-Wert auf 10 µg/m³ herabgesetzt.

Asbest: Die humankanzerogene Wirkung von Asbest wurde durch arbeitsmedizinische Studien ein-deutig nachgewiesen. Nach der Chemikalienverbots-Verordnung ist das Inverkehrbringen von Asbest als Stoff, in Zubereitungen oder Erzeugnissen mit mehr als 0,1 Massen-% seit Ende 1994 verboten (Ausnahme: Diaphragmen). Faserfreisetzungen sind somit nur noch aus bereits verbauten Produkten möglich. Zur Vermeidung einer Faserstaubentwicklung bei Abbruch und Sanierungsarbeiten und somit zur Minimierung des Risikos schreibt die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 (“As-best. Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten”, Ausgabe März 1995) für den Arbeitsplatz vor, daß die Bearbeitung von Asbestzementerzeugnissen mit Arbeitsgeräten, die deren Oberfläche abtragen, wie z.B. Abschleifen, Hoch- oder Niederdruckreinigen oder Abbürsten, nicht zulässig ist.

Im Privat- und Hobbybereich wird gegen diese Grundregel aus Unkenntnis der damit verbundenen Gefahren auch heute noch häufig verstoßen.

Dioxine: Bei jeder thermischen Behandlung (z.B. Verbrennung) von organischen Chlorverbindungen können polychlorierte Dioxine entstehen, von denen einige zu den gefährlichsten bekannten Umwelt-giften zählen (siehe auch 3.9.2.2). Vor allem bei der Verbrennung chlorhaltiger Polymere in Abfall-verwertungsanlagen ist dieses Problem evident. Zwischenzeitlich ist es jedoch gelungen, durch tech-nische Maßnahmen die Emission von Dioxinverbindungen so weit zu reduzieren, daß nach gegenwär-tigem Kenntnisstand eine direkte Gefährdung der Bevölkerung über den Luftpfad sehr gering sein dürfte.

Das zentrale rechtliche Instrument auf dem Gebiet der Luftreinhaltung ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz einschließlich der darauf gestützten Rechtsverordnungen, durch die auch die betreffenden EG-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden.

Der durch eine verbesserte Isolierung verringerte Luftwechsel führt oft auch zu einem Anstieg der Feuchte. Dies wiederum kann die Bedingungen für das Wachstum von Schimmelpilzen verbessern und auf diesem Weg zu gesundheitlichen Problemen beitragen. Im Gegensatz zum Arbeitsplatz sind im häuslichen Bereich Personen, zu denen gegebenenfalls auch Kranke, Ältere, Kleinkinder und Schwangere zählen, ohne professionelle Schutzmaßnahmen dauerhaft und ohne wesentliche “Erho-lungszeit” gegenüber Stoffen in der Atemluft exponiert. Da es sich in vielen Fällen um Expositionen bei relativ geringen Konzentrationen handelt, ist es oft schwer, einen Zusammenhang zwischen etwai-gen Beschwerden und dem Aufenthalt in Innenräumen herzustellen.

Ein spezielles Problem stellen raumlufttechnische Anlagen (z.B. Klimaanlagen) dar, die neben Be-schwerden über Zugluft oder ungünstige Temperatur und Luftfeuchte insbesondere die Verteilung von Schadstoffen, pathogenen Keimen (z.B. Legionellen) und Allergenen mit der Luft bewirken können.

Eine regelmäßige Wartung der Anlagen trägt zur Verringerung von Risiken bei. Die in den letzten Jahren veränderte Innenraumluft-Situation wurde mit einer Reihe neuartiger Syndrome assoziiert, wobei ein Kausalzusammenhang mit Schadstoffen in der Innenraumluft jedoch nur bedingt gegeben ist (siehe Kapitel 2.1.6).

Vorschriften zur Verbesserung der Qualität in Innenräumen sind in verschiedenen Regelungen ent-halten (z.B. Chemikaliengesetz, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, Pflanzenschutzgesetz, Immissionsschutzrecht und Baurecht). Ein eigenes Regelwerk für die Luftqualität in Innenräumen besteht nicht. Die im September 1992 veröffentlichte Konzeption der Bundesregierung zur Verbesse-rung der Luftqualität in Innenräumen enthält umfangreiche Vorschläge für Maßnahmen in diesem Bereich. Über deren Umsetzung gibt ein im Februar 1996 vorgelegter Bericht (Bericht über den Stand der Umsetzung der Maßnahmenvorschläge der Konzeption der Bundesregierung zur Verbesserung der Luftqualität in Innenräumen) Auskunft.

Künstliche Mineralfasern: Mineralwolle-Dämmstoffe bilden aufgrund ihrer weitverbreiteten Ver-wendung im Bauwesen die Gruppe mineralfaserhaltiger Produkte, mit der die Bevölkerung am ehe-sten in Kontakt kommt. Faserstäube aus eingebauten Mineralwolle-Dämmstoffen, die aus den bisher handelsüblichen Glaswolle- und Steinwolle-Erzeugnissen bestehen, sind nach dem in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 905 veröffentlichten Bewertungsschema in Abhängigkeit von ihrer Zusammensetzung in der Regel als krebserzeugend einzustufen. Das von solchen eingebauten Mine-ralwolle-Produkten ausgehende Risiko wird weiterhin bestimmt durch die Zahl der tatsächlich freige-setzten Fasern. Aufgrund der im Rahmen eines Forschungsvorhabens festgestellten Faserfreisetzung in Gebäuden kann hierzu folgendes festgestellt werden:

Die Konzentration kritischer Produktfasern ist infolge einer Faserfreisetzung in Gebäuden bei Ver-wendung von Mineralwolle-Erzeugnissen in der Nutzungsphase

in der Regel nicht erhöht, wenn ordnungsgemäß durchgeführte Wärmedämmungen vorliegen (Dämmstoff an der Außenwand; zweischaliges Mauerwerk mit innenliegender Dämmschicht; An-wendung im Innenraum bzw. Dachbereich hinter einer dichten Verkleidung aus Dampfsperre und z.B. Gipskarton oder Holzpaneel oder vergleichbaren Konstruktionen),

in der Regel mäßig erhöht, wenn die Mineralwolle-Erzeugnisse so eingebaut sind, daß sie im Luftaustausch mit dem Innenraum stehen. Dieser Fall liegt vornehmlich bei Akustikdecken ohne einen funktionsfähigen Rieselschutz vor,

im Einzelfall deutlich erhöht bis zu einigen tausend Fasern pro m³, z.B. bei bautechnischen Män-geln bzw. Konstruktionen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, oder vorübergehend bei baulichen Eingriffen an Bauteilen, die Mineralwolle-Produkte enthalten.

Von „Sanierungs- und Entsorgungsaktionen” ordnungsgemäß eingebauter Materialien ist in der Regel dringend abzuraten. Eine Prüfung und gegebenenfalls Abstellung oder Beseitigung der bautechni-schen Mängel sollte in den letztgenannten Fällen unabhängig von der Faserbelastung im Interesse eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes vorgenommen werden.

Bei Neubauten und nachträglichen Maßnahmen zur Wärme- bzw. Schalldämmung in Altbauten soll-ten generell Konstruktionen zum Einsatz gelangen, die dem aktuellen Stand der Bautechnik entspre-chen und eine mögliche Verunreinigung des Innenraumes mit lungengängigen Fasern ausschließen.

Die Erkenntnisse über die krebserzeugende Wirkung der herkömmlichen Mineralfasern haben zu einer Fortentwicklung der Gefahrstoffverordnung (durch die 3. Verordnung zur Änderung der Gefahr-stoffverordnung vom 12. Juni 1998) geführt, die die Herstellung und Verwendung krebserzeugender künstlicher Mineralfasern strikten Beschränkungen unterwirft Die betroffene Industrie hat im Vorgriff auf diese rechtlichen Regelungen Ersatzprodukte entwickelt, die durch Veränderung der chemischen Zusammensetzung besser biolöslich und damit ungefährlich sind.

Formaldehyd: Holzwerkstoffe bzw. Produkte aus Holzwerkstoffen, wie z.B. Möbel, Türen, Paneele, sind neben dem Tabakrauch die wichtigste Quelle von Formaldehyd in Innenräumen. Als Holzwerk-stoffe werden Spanplatten, beschichtete Spanplatten, Tischlerplatten, Furnierplatten, Faserplatten u.a.

bezeichnet. Die Freisetzung von Formaldehyd ist auf solche Spanplatten und andere Holzwerkstoffe beschränkt, die aufgrund der kostengünstigeren Herstellung Klebstoffe auf der Basis von Harnstoff-Formaldehydharzenenthalten. Emissionen entstehen kurzfristig durch den Restgehalt von freiem Formaldehyd in der Spanplatte neuer Produktion und langfristig durch fortgesetzte Abspaltung von Formaldehyd aus dem Bindemittel. Die Abspaltung wird durch hohe Luftfeuchtigkeit und hohe Raumtemperaturen begünstigt.

Im gemeinsamen Formaldehydbericht des Bundesgesundheitsamtes, der Bundesanstalt für Arbeits-schutz und des Umweltbundesamtes wurde bereits 1984 empfohlen, für die Formaldehydbelastungen durch unbeschichtete Spanplatten einen Emissionswert (unter standardisierten Bedingungen) von 0,05 ppm anzustreben. Diese Empfehlung wird seit 1992 durch die Vergabe des Umweltzeichens für

„emissionsarme Holzwerkstoffplatten” und „formaldehydarme Produkte aus Holz und Holzwerkstof-fen” umgesetzt.

In der Chemikalienverbotsverordnung ist festgelegt, daß „Holzwerkstoffe nicht in den Verkehr ge-bracht werden dürfen, wenn die durch den Holzwerkstoff verursachte Ausgleichskonzentration des Formaldehyds in der Raumluft eines Prüfraums 0,1 ppm überschreitet. Die Ausgleichskonzentration ist nach einem Prüfverfahren zu messen, das dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht”.

Innenraumbelastungen durch Formaldehyd können in erster Linie zu konzentrationsabhängigen Schleimhautreizungen führen. Zusätzlich steht Formaldehyd unter dem Verdacht, ein krebserzeugen-des Potential zu besitzen.. Die seit langem gut bekannte Toxikologie krebserzeugen-des Formaldehyds hatte dazu geführt, daß 1977 vom Bundesgesundheitsamt ein Orientierungswert für die Innenraumluft von 0,1 ppm (0,12 mg/m³) empfohlen wurde. Auch empfindliche Personen sollten hierdurch vor subjektiven Reizwirkungen geschützt werden. Besonders empfindliche Personen können Formaldehyd allerdings geruchlich bereits bei Konzentrationen unterhalb des Orientierungswertes wahrnehmen. Der Orientie-rungswert des BGA steht im Einklang mit den 1987 von der WHO in den Air Quality Guidelines for Europe publizierten Empfehlungen, wonach zur Vermeidung von Beschwerden bei empfindlichen Personen die Formaldehydkonzentrationen in Innenräumen nichtindustrieller Gebäude unter 0,1 mg/m³ liegen sollen.

Weitere formaldehydabspaltende Erzeugnisse wie Ortschäume, Parkettversiegelungen, Spanplatten-mobiliar, Lacke und Farben, Textilien können, insbesondere in Kombination mit ungünstigen Raum-verhältnissen (z.B. unzureichendem Luftwechsel, hoher Passivrauchbelastung), zu Überschreitungen des Richtwertes führen. Die Auswertungen der Umwelt-Surveys zeigen für alte und neue Bundeslän-der unterschiedliche Überschreitungshäufigkeiten (Abb. 7).

alte Länder

neue Länder 96,6

3,4

91,8 8,2

0%

25%

50%

75%

100%

alte Länder

neue Länder

<120 µg/m³ >120 µg/m³

Anteil der untersuchten Wohnungen

Abb. 7: Formaldehyd in der Innenraumluft - Ergebnisse des Umweltsurveys (Angaben in % der untersuchten Wohnungen, bei denen die Konzentration von 120 µg/m³ über- bzw. unter-schritten wurde)

Das Problematisieren von Formaldehydkonzentrationen in der Innenraumluft erfolgt leider häufig noch nicht unter adäquater Berücksichtigung der Quelle „Tabakrauch”. Aufgrund der über den Ne-benstromrauch von jeder Zigarette freigesetzten Menge von etwa 1 - 2 mg Formaldehyd können bereits durch das Rauchen von mehreren Zigaretten pro Stunde in einem 50 m³ Raum Formalde-hydkonzentrationen oberhalb des z.Z. gültigen Richtwertes von 0,12 mg HCHO/m³ entstehen.

Grundsätzlich sollte jegliche unvermeidbare Einbringung von Chemikalien in Wohn- und Freizeit-räume minimiert werden. Durch die Auswahl emissionsarmer Baumaterialien und Einrichtungsgegen-stände kann ein deutlicher Einfluß auf die Formaldehydkonzentration in der Innenraumluft ausgeübt werden.

Tabakrauch: Nach wie vor ist der Anteil der rauchenden Bevölkerung in der Bundesrepublik uner-freulich hoch. Die Zahlen aus den „Nationalen Gesundheitssurveys” zeigen, daß in den unteren so-zialen Schichten und in den Großstädten besonders viel geraucht wird. Da 1996 in der Bundesrepublik Deutschland täglich rund 373 Millionen Zigaretten geraucht wurden und 17,5 Millionen Nichtraucher in häuslicher Gemeinschaft mit einem oder mehreren Rauchern lebten, stellt der Tabakrauch insbe-sondere in Kombination mit weiteren negativen Einflußgrößen wie „kleine Wohnung”, “schlechtes Lüftungsverhalten” etc. eines der zentralen gesundheitlichen Problemfelder der Innenraumluftqualität dar. Besonders gravierend ist hierbei, daß der Anteil der tabakrauchexponierten Kinder unter 15 Jahren mit über 50 % der höchste aller Bevölkerungsgruppen ist (Daten des Mikrozensus, 1995).

Ein großer Teil der vielen hundert partikel- oder gasförmigen chemischen Verbindungen des Taba-krauchs ist für den Menschen gesundheitsschädlich; zahlreiche Verbindungen sind krebserzeugend oder stehen in dem begründeten Verdacht, ein krebserzeugendes Potential zu besitzen. Da viele Stoffe im sog. Nebenstromrauch glimmender Zigaretten in höherer Konzentration enthalten sind als in der

„Zugphase” des Rauchens (= Hauptstromrauch), kann es trotz des Verdünnungseffektes in der Raumluft bei Passivrauchexponierten zu gesundheitsrelevanten Belastungen kommen. Dies wird beispielsweise durch den Nachweis von Stoffwechselprodukten des Nikotins in Blut, Urin und Spei-chel bei Nichtrauchern belegt.

Das Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigungen hängt vom Umfang der Exposition und der Empfindlichkeit besonderer Risikogruppen (Asthmatiker, Säuglinge etc.) ab. Bei kurzfristiger Expo-sition treten vor allem Reizwirkungen auf Augen-, Nasen- und Rachenschleimhäute, Schwindel und Kopfschmerzen auf. Bei chronischer Exposition weisen epidemiologische Studien auf Zusammenhän-ge mit dem Auftreten bzw. der Verschlechterung von AtemwegserkrankunZusammenhän-gen hin:

− Erkrankungssymptome der Atemwege wie Husten, Giemen, Rasselgeräusche etc. kommen gehäuft bei Kindern rauchender Eltern vor.

− Kinder rauchender Eltern zeigen eine erhöhte Infektanfälligkeit, neigen gehäuft zu pulmonalen Komplikationen bei Atemwegsinfekten und sind hierdurch besonders prädisponiert für spätere chronisch obstruktive Lungenerkrankungen.

− Bei asthmakranken Kindern steht die Häufigkeit und die Schwere der Anfälle im Zusammenhang mit dem Rauchverhalten der Eltern. Auch die Quote der Neuerkrankungen scheint unter Passi-vrauchbelastung anzusteigen.

− Eine signifikante Zunahme der Häufigkeit von Mittelohrentzündungen kann bei passivrauchbela-steten Kindern nachgewiesen werden.

− Es wird ferner diskutiert, daß es unter einer Passivrauchbelastung zu einer erhöhten Rate an Früh-, Fehl- und Totgeburten kommt, eine höhere perinatale Sterblichkeit vorliegt und auch das Risiko für plötzlichen Kindstod erhöht ist.

Die Mehrzahl der zahlreichen bis heute vorliegenden epidemiologischen Studien ergab inzwischen einen mehr oder weniger deutlichen Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Lungenkrebs. Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) schätzt, daß in der Bundesrepublik Deutschland jährlich etwa 400 Lungenkrebstodesfälle bei Nichtrauchern auf Passivrauchen zurückzuführen sind.

Durch langjährige Passivrauchexposition scheint auch das Risiko, von einer koronaren Herzerkran-kung betroffen zu werden, im Mittel um 25 bis 30 % erhöht zu sein.

In ihrer Gesamtheit reichen die vorliegenden Kenntnisse über die Schadstoffaufnahme durch Passi-vrauchen zur Begründung gesetzlicher und administrativer Maßnahmen aus. Die Risiken durch Taba-krauch in der Innenraumluft sind unnötig und vermeidbar.

Flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds, VOC): VOC werden aus einer Vielzahl von Produkten emittiert, so z.B. aus Baumaterialien, Ausstattungsmaterialien, Lacken, Far-ben, Kleber, Haushalts- und Hobbyprodukten. Im Rahmen der Studie „Messung und Analyse von Umweltbelastungsfaktoren in der Bundesrepublik Deutschland 1985/86” (1. Umwelt-Survey) wurden in 479 Wohnräumen von ausgesuchten Haushalten auch die VOC-Konzentrationen ermittelt. Der Mittelwert der Summe aller identifizierten organischen Verbindungen lag bei ungefähr 0,4 mg/m³, wobei sich der Bereich von 0,1 bis 2,7 mg/m³ erstreckte. Auch andere Studien bestätigen diese Ergeb-nisse, wobei die Konzentrationen der Einzelstoffe in der Regel unter 50 µg/m³ - meist sogar unter 5 µg/m³ - liegen. Jedoch können besonders in Neubauten oder nach Renovierungen wesentlich höhere Konzentrationen auftreten. Da bei Vorliegen erhöhter VOC-Konzentrationen zumindest mit Be-schwerden über Geruchswahrnehmungen und akuten Reizerscheinungen an Schleimhäuten von Nase, Augen und Rachen gerechnet werden muß, sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, VOC-Emissionen zu minimieren. In diese Anstrengungen sind auch schwerer flüchtige organische dungen, die z. B. als Weichmacher für Kunststoff Anwendung finden, einzubeziehen. Solche Verbin-dungen werden insbesondere an Staub adsobiert und können mit diesem aufgenommen werden (zu weiteren Innenraumluftverunreinigungen s.a. Kapitel 3.8.1 und 3.8.2).

Empfehlungen Außenluft

• Reduktion verkehrsbedingter Immissionen (Maßnahmeoptionen sind beispielsweise verkehrslen-kende Maßnahmen, Städteplanung mit dem Ziel der Verkehrsreduzierung, Tempolimits,

deutliche-re Begünstigung emissionsarmer Kraftfahrzeuge und des öffentlichen Personen- und Güterver-kehrs)

• Vorrangige Verminderung der Dauerbelastung; sekundär Bekämpfung der Spitzenkonzentrationen

• Erfassen gesundheitlicher Wirkungen bei Einführung neuer Technologien

• Förderung des zügigen Ersatzes alter Hausfeuerungsanlagen durch moderne Systeme insbesondere in den neuen Bundesländern

• Weitere Forschungsarbeiten über Wirkungsschwellen, insbesondere von Stäuben mit geringem Teilchendurchmesser

• Untersuchung der Wirkung biologischer Luftverunreinigungen

• Untersuchung von Kombinationswirkungen

Innenraumluft (siehe auch Maßnahmenvorschläge der Innenraumluft-Konzeption

• Minderung der Passivrauchbelastung

• Verminderung potentiell gesundheitsschädlicher Emissionen aus Baumaterialien, Möbeln, Ein-richtungsgegenständen und anderen häufig im Innenraum verwendeten Stoffen (z.B. Holzschutz-mittel, Insektizide, FlammschutzHolzschutz-mittel, Weichmacher) (Optionen: Prüfung und Bewertung der ge-sundheitlichen Wirkungen von Bauprodukten, Einführung gesundheitsbezogener Kennzeichnungs-systeme für den Verbraucher)

• Maßnahmen zur Minderung der mikrobiellen Kontamination (Schimmelpilze)

• Beurteilung von Lüftungssystemen bezüglich der möglichen gesundheitlichen Auswirkungen, vor allem bei Langzeitbetrieb

• Weitere Untersuchungen über allergene Luftschadstoffe

• Qualitätssicherung für die umweltmedizinische/baubiologische Beratung des Verbrauchers

• Bewertung potentieller nachteiliger Einflüsse der Niedrigenergiebauweise auf die Innenraumluft-qualität