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2 Theoretischer Rahmen und aktueller Stand der Forschung

2.2.3 Pflegeziele und Pflegemaßnahmen

Unter Pflegezielen werden die bewertbaren Zustände, Verhaltensweisen, Wahrnehmungen, Fähigkeiten oder Wissen der betroffenen Person in einem Zeitpunkt in der Zukunft verstanden. Um die Erreichung der Ziele umsetzen zu können, werden pflegerische Interventionen angeboten, die dies in einem festgesetzten Zeitrahmen gewährleisten sollen. Pflegeziele stehen immer im Zusammenhang mit den Pflegediagnosen der Patienten und Patientinnen, ein Schritt beschreibt den aktuellen Zustand, der anderen den angestrebten Zustand. An den Pflegezielen kann die Wirksamkeit der durchgeführten Interventionen beurteilt werden, inhaltlich bietet die Thematik einige Facetten. So steht neben der Erhaltung, Verbesserung und Förderung des Gesundheitszustandes, oder der Lebensqualität, auch die Bewältigung von Pflegebedürftigkeit und Krankheit im Fokus. Pflegeziele und Pflegediagnosen sind somit wegweisend, in welche Richtung die am zugehörigen Patienten/Patientin angewandte Pflege gehen soll. Die Einbindung des Patienten/der Patientin in die Formulierung ermöglicht eine motivierte Mitarbeit an Pflegemaßnahmen durch vorhandenes Verständnis und Akzeptanz für pflegerelevante Handlungen. Um eine professionelle Pflegeplanung zu erstellen, welche Maßnahmen und Ziele beinhaltet, benötigt es Fachwissen, Kommunikationsfähigkeit, Analysetechniken und eine ausgeprägte Beobachtungsgabe seitens der Pflegekräfte. Das Gesetz deklamiert diesen Aufgabenbereich für den gehobenen Dienst der Gesundheits – und Krankenpflege (Stefan et al., 2006).

Andere Teammitglieder und Berufsgruppen sind dazu angehalten, ihre Beobachtungen mitzuteilen, um diese in die Pflegeplanung miteinfließen zu lassen. Bei der Festlegung des Pflegezieles müssen drei Aspekte für den Verfasser/die Verfasserin im Vordergrund stehen, primär sollte bedacht werden, welche Veränderungen des Gesundheitszustandes der zu betreuenden Person als Ziel angestrebt wird. Die Formulierung soll die angestrebte Situation oder den gewünschten Status der Gesundheit exakt beschreiben und die Messbarkeit der Zielerreichung muss für Außenstehende erkennbar sein. In die Messbarkeit ist auch eine Zeitgrenze inkludiert, in deren Frist die Zielerreichung vollzogen wird, oder es zu einer Evaluierung der Ziele kommt. Stefan et al. beschreiben in ihrem Werk die Unterteilung zwischen Fernzielen und Nahzielen, wobei ein Fernziel bezüglich Erreichbarkeit einen Rahmen von mehreren

Wochen bis hin zu einer Dauer, die länger als ein Jahr entspricht, vorgibt. Fernziele werden in der Praxis angewandt, um die Anstrebung eines bestimmten Zustandes dauerhaft zu gewährleisten, sie sind Informationsträger für alle am Entlassungsmanagement beteiligten Personen. Nahziele hingegen zeigen sich zeittechnisch mit einer kürzeren Reichweite behaftet und sind häufig Teilschritte zur Erreichung der Fernziele. Durch kurze Zeitspannen wirken sich Nahziele positiv auf die emotionale Lage der Patienten und Patientinnen aus, denn das Erreichen von Zielen motiviert für zukünftig folgende Herausforderungen (Stefan et al., 2006).

Die Formulierung der Ziele ist für alle involvierten Personen eindeutig, klar, nachvollziehbar, erreichbar und verständlich zu gestalten. Besondere Relevanz fällt der positiven Formulierung zu, da beschrieben werden soll, welcher Zustand zu erreichen ist und nicht, welche Punkte nicht erreicht werden können. Verschriftlichte Ziele sind richtungsweisend für eine gemeinsames agieren als Team, da sie eine Übereinkunft zwischen allen integrierten Personen darstellen. Bewertbare Faktoren sind der Grundstein der Evaluation, zu diesen zählen Angaben in Meter, Liter, Gewicht oder Häufigkeit, aber auch Begrifflichkeiten wie die selbstständige Ausführung oder die Durchführung unter Anleitung. Unrealistische Ziele, aber auch Ziele auf deren Erreichung kein Einfluss durch Pflegepersonen genommen werden kann, sind als Wunsch, und nicht als Ziel definiert (Rappold et al., 2017).

Die erstellten Pflegeziele sind Messkriterien für die Evaluation und Pflegekräfte können sich an Instrumenten zur Überprüfung ihrer definierten Ziele bedienen. Ein von Stefan et al. beschriebenes Modell stellt die „RUMBA – Regel“ dar, diese ist in die Unterpunkte

„relevant“, „understandable“, „measureable“, „behavioral“ und „attainable“ gegliedert.

Die Relevanz untersucht die Wichtigkeit des Zieles und deren Auswirkung auf das bestehende Problem, hingegen prüft die Verständlichkeit die Formulierung auf Klarheit für alle Beteiligten. Die Messbarkeit der Ziele und Kriterien zur Zielerreichung werden im dritten Punkt beachtet und hinterfragt. Behavioral untersucht Verhaltensweisen des Patienten/der Patientin und der letzte Punkt priorisiert die Erreichbarkeit der Ziele anhand vorhandener Ressourcen und Umstände (Stefan et al., 2006).

Pflegemaßnahmen

Pflegemaßnahmen sind Handlungen, die im Verantwortungsbereich des gehobenen Dienstes für Gesundheit – und Krankenpflege liegen und sind für alle Pflegepersonen verbindlich. Sie haben solange Gültigkeit, bis die Situation der betroffenen Person eine

neue Beurteilung und Planung veranlasst, somit ist eine Kontinuität gewährleistet. Je nach Komplexität der Situation führt der gehobene Dienst für Gesundheits – und Krankenpflege die Maßnahmen selbst durch, oder überträgt sie auf andere, fachlich geeignete Personen, in deren Kompetenzbereich die Maßnahmen ebenfalls fallen muss.

Ärztlich angeordnete Maßnahmen unterliegen nicht dem Pflegeprozess, deren Durchführung ist dementsprechend an anderen, dafür konzipierten Stellen schriftlich festzuhalten. Pflegemaßnahmen beziehen sich nicht nur auf die stellvertretende Übernahme von Tätigkeiten, sondern beinhalten das ständig fortlaufende Sammeln von Informationen, Unterstützung bei Tätigkeiten des alltäglichen Lebens, Lehre neuer Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Beratung und die Prozessorganisation (Rappold et al., 2017).

Pflegemaßnahmen werden von Stefan et al. als jede direkt am Patienten/an der Patientin durchgeführten Pflegehandlungen definiert. Deren Planung und Ausführung erfolgt, um berechenbar positiven Einfluss auf das PatientInnengut auszuüben. Sie stehen durch den prozesshaften Verlauf in Beziehung mit Pflegediagnosen und Pflegezielen und werden mit dem Einverständnis der zu betreuenden Person erwirkt.

Eine adäquate Absprache zwischen Pflegeperson und PatientInnen wirkt förderlich auf die Verwirklichung der Maßnahmen, insbesondere, weil klar definiert ist, welche Bedeutung mit den einzelnen Tätigkeiten verbunden ist. Kontinuität erreicht das Pflegeteam durch Verschriftlichung der Maßnahmen und Anpassungen an eine Veränderung der Situation, um stetig auf einen Wechsel der Bedürfnisse reagieren zu können. Ressourcen der zu betreuenden Personen, aber auch die Möglichkeiten der jeweiligen Gesundheitseinrichtung, müssen Beachtung finden (Stefan et al., 2006).

Bei der Erstellung kann der gehobene Dienst der Gesundheit – und Krankenpflege auf drei Kategorien von Maßnahmen zurückgreifen. Physiologische Maßnahmen thematisieren Grundbedürfnisse und deren Erfüllung, psychologische Maßnahmen konzentrieren sich inhaltlich auf das emotionale Wohlbefinden der Patienten und Patientinnen. Sozioökonomische Maßnahmen fokussieren die Förderung der Lebensqualität unter Berücksichtigung und Ausschöpfung aller Ressourcen im Rahmen des Caremanagements. Eine Ergänzung dieser Bereiche stellen kollaborative Maßnahmen dar, die Verschriftlichung des Vorhabens wird von einem multiprofessionellen Team ausgearbeitet und die einzelnen Arbeitsschritte berufsgruppenübergreifend durchgeführt. Richtlinien geben klare Inhalte und Ziele für definierte Pflegemaßnahmen vor, in erster Linie soll eine Erreichung der Pflegeziele, durch Ausführung der Maßnahmen, angestrebt werden. Die Ätiologie der Pflegediagnose

dient als Anhaltspunkt, um sicherzustellen, dass keine reine Symptomlinderung bewirkt wird, professionelle Pflegepersonen achten außerdem auf die Verwendung von evidenzbasiertem Wissen und dessen Zusammenfügung mit den aktuellen Maßnahmen.

Die momentane Situation des Patienten/der Patientin ist relevant und kann nur dann berücksichtigt werden, wenn ausreichend Wissen eingeholt wurde. Beachtung wird auch der Sicherheit bei der Ausführung der Maßnahmen geschenkt, Ressourcen und die Anzahl des eingesetzten Personals sind adäquat auszuwählen. Pflegemaßnahmen müssen die Wahrung der PatientInnenrechte berücksichtigen, dürfen sich aber auch nicht gegen die Bestimmungen der zuständigen Gesundheitseinrichtung richten (Stefan et al., 2006).