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2 Theoretischer Rahmen und aktueller Stand der Forschung

2.2.1 Das Pflegemodell und das Pflegeassessment

Die Grundlage des Pflegeprozesses existieren einige Modelle, diese unterscheiden sich inhaltlich in Form von Bedürfnis-, Interaktions- und Ergebnismodellen. Anfänglich

wurden vier Kernschritte von Yura und Walsh (1967) beschrieben. Die Weltgesundheitsorganisation hat dieses Modell in den 1970er Jahren aufgegriffen und zu dessen weltweiter Verbreitung beigetragen (Rappold et al., 2017).

In der amerikanischen Literatur kommt vermehrt ein fünfstufiges Modell zum Einsatz, hierbei wurde das Erstellen einer Pflegediagnose als eigener Schritt vermerkt. 1960 wurde das sechsstufige Modell von Fiechter und Meier erstellt, welches um den zusätzlichen Punkt der Zielsetzung adaptiert wurde. Dieses Modell wird im deutschsprachigen Raum sehr geschätzt und hat sich in Österreich etabliert. Die Schritte

„Ziele festlegen“ und „Maßnahmen planen“ werden häufig als „Pflegeplanung“

zusammengefasst, daraus entstehen fünf Phasen, die Bezug zueinander haben und zyklisch verlaufen. Rappold et al. (2017) definiert das Pflegemodell als Bezug der Pflege zu PatientInnen, deren Gesundheitszustand und dem sozialen Umfeld. Es ist auf einen bestimmten Kulturkreis bezogen und es werden die Ziele der Pflege und Aufgaben und Tätigkeiten des Pflegepersonals erläutert und die Basis für den Aufbau der individuellen Pflegeplanung festgelegt. Ein Pflegemodell ist als Grundstein für die Entwicklung von abteilungsinternen Pflegekonzepten zu sehen, ist jedoch nicht auf ein bestimmtes Pflegesystem getrimmt (Rappold et al., 2017).

Abbildung 7: Vierphasiges Modell

Das Pflegeassessment

Die Definition des Assessments beschreibt die Beurteilung, Bewertung und Einschätzung des Patienten / der Patientin. Das Ziel der Durchführung ist die systematische und umfassende Aneignung von Informationen, um den Gesundheitszustand adäquat einschätzen und den Pflegebedarf eruieren zu können. Es zählt somit zu den Kernkompetenzen der professionellen Gesundheits– und Krankenpflege.

Pflegeassessments können in mehrere Parts gegliedert sein und unter Zuhilfenahme verschiedener Instrumente durchgeführt werden. Die dadurch erzielten Ergebnisse sind handlungsleitend und bilden den Grundstock für gebildete Pflegediagnosen. Das Erstassessment wird beim Erstkontakt mit dem Patienten / der Patientin erhoben und mit Fortdauer der Behandlung im Bedarfsfall evaluiert. Der Inhalt gestaltet sich individuell, unter Berücksichtigung von medizinischen und pflegerischen Aspekten wird der „Ist – Zustand“ erhoben, weiters erhält die Pflegeperson Details über vorhandene Ressourcen und Risiken, aber auch über Bedürfnisse und Beeinträchtigungen im täglichen Leben. Ängste und Gewohnheiten werden thematisiert und es wird seitens der Pflege besonderes Augenmerk auf den körperlichen und geistigen Zustand gelegt. Das Ausmaß der eingeholten Daten ist in Abhängigkeit der vorhersehbaren pflegerischen

Abbildung 8: Das Regelkreismodell nach Fiechter und Meier 1981

Beziehung zu betrachten und abzustimmen. Grundsätzlich werden primäre Daten, welche aus Aussagen der Patienten und Patientinnen bestehen, mit der Beobachtung durch den gehobenen Dienst komplettiert. Sekundäre Daten, sprich Aussagen von Angehörigen, oder anderen Berufsgruppen, aber auch Werte von Transferierungsberichten vervollständigen die Erhebung relevanter Informationen. Die Qualität der erhaltenen Daten lassen sich nach ihrer Wahrnehmbarkeit differenzieren, Messdaten werden vom Pflegepersonal mit Unterstützung genormter Messinstrumente erfasst. Beobachtungsdaten entstehen durch die Sinneswahrnehmung der Pflegenden und Aussagen der Patienten und Patientinnen gliedern sich in „nicht mit den Sinnen wahrnehmbare Daten“ (Stefan et al., 2006).

Die PatientInnenperspektive zeigt sich als wichtiger Wegweiser in diesem Fall, denn Pflegepersonal stimmt die erforderlichen Pflegemaßnahmen auf das individuelle Erleben des Patientenklientels ab, um eine adäquate, professionelle Betreuung gewährleisten zu können. Somit können in einer offenen Gesprächssituation eventuell nicht erreichbare Ziele oder Vorstellungen der PatientInnen und deren Angehörigen aufgezeigt und überarbeitet werden. Das Gespräch sollte von der Pflegekraft nicht als Checkliste abgearbeitet werden, um den befragten Menschen nicht in eine passive Rolle zu drängen. Ziel ist es, dem Patienten/der Patientin eine aktive Rolle in der Konversation zu bieten, um Wertschätzung und Akzeptanz zu gewährleisten und in weiterer Folge eine konstruktive Basis zu schaffen. Eine starre Gesprächsdurchführung kann als

„ausfragend“ interpretiert werden und verhindert den Informationsfluss, hingegen schafft eine flexible Gesprächsführung eine gute Basis. Mit steigender Erfahrung der Pflegeperson im Umgang mit dem verwendeten Tool kann das Assessment als halbstrukturiertes Interview durchgeführt und anschließend ausgewertet werden (Stefan et al., 2006).

Die Schwierigkeit bei der Durchführung zeigt sich in der notwendigen Anpassung der Fragen an die befragte Person, denn, um in bestimmte Themenbereiche vorzudringen, müssen Pflegepersonen einen adäquaten Weg finden, deren Formulierungen angepasst auszurichten. Die Leitung des Gespräches wird von der Pflegeperson durchgeführt, die das Gespräch in die notwendigen Bereiche lenkt. Die Ausführung des Assessments steht in einem Abhängigkeitsverhältnis der ausführenden Person und wird von Grundhaltung, Wertvorstellungen und Denkrichtung beeinflusst. Beispielsweise kann eine ressourcenorientierte Grundhaltung im Gegensatz zu einer fürsorglichen Grundhaltung unterschiedliche Ergebnisse hervorrufen. Pflegeleitbilder, die einer zusammen erarbeiteten Übereinkunft entspringen, können Konflikte vermeiden und zu einer

Einheitlichkeit verhelfen. Durch kompetentes Auftreten der Pflege wird ein professioneller Eindruck bei PatientInnen geschaffen. Bei der Auswertung der Ergebnisse des Assessments wird dem gehobenen Dienst der Pflegebedarf und die Gesamtsituation, in der sich die Patienten und Patientinnen befinden, bewusst. Für den Patienten/die Patientin wird das Leistungsangebot transparent und das gesamte Pflegeteam erhält Einschau in die PatientInnensituation. Weitere Schritte, wie unter anderem Maßnahmen und Ziele, sind nachvollziehbar für jede diensthabende Pflegeperson. Dies bekommt besondere Bedeutung, da PatientInnen jederzeit die Bewertung ihrer Situation durch Pflegekräfte, verschriftlicht im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, rechtlich zusteht (Stefan et al., 2006).