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2 Nachlasserschließung – Geschichte und Status quo

2.4 Kooperative Erschließung

Neben dem Erschließungszustand hängt die Benutzbarkeit eines Bestandes von dessen Bekanntmachung und seiner öffentlichen Zugänglichkeit ab. Dabei kommt der gemein-samen – zunehmend auch spartenübergreifenden – Präsentation von Erschließungsdaten besondere Bedeutung zu. Im folgenden Kapitel wird kurz skizziert, wie und aus welchen Anfängen sich die kooperative Erschließung im Bereich der Nachlassbearbeitung entwickelt hat, inwieweit Spartengrenzen bestehen bzw. überwunden wurden und welche Ideen und Konzepte für sich für zukünftige Projekte abzeichnen.

Anders als in Archiven gab es im Bibliothekswesen schon früh Bestrebungen, die Nachlass- und Handschriftenbestände in Übersichten zusammenzufassen, um der Forschung ein über den lokalen Nachweis hinausgehendes Rechercheinstrument zur Verfügung zu stellen. Die Althoffschen Reformen, die im allgemeinen Bibliothekswesen mit dem Ziel, einen Deutschen Gesamtkatalog zu begründen, zu der Herausbildung des

„funktional differenzierten Bibliothekssystems“300 führten, wirkten auch auf die Entwicklung der kooperativen Handschriften- bzw. Nachlasserschließung. Ebenfalls unter Friedrich Althoff nahm die Idee der Kooperation in diesem Bereich mit der geplanten Erarbeitung eines Handschriftenkatalogs der preußischen Bibliotheken ihren Ausgang und wurde in weiteren Projekten fortgedacht.301 Erwähnenswert ist der Ansatz, einen Handschriftenkatalog der preußischen Bibliotheken zu erarbeiten, hier besonders deshalb, weil unter dem Begriff Handschriften auch neuere Bestände, wie z.B.

Briefsammlungen, gefasst wurden und Nachlassmaterial damit in die Überlegungen eingeschlossen war.302 Archive wurden zwar in die im Rahmen dieses Projektes vorgenommenen Bestandsabfragen mit einbezogen, innerhalb des Projektes wurden Nachlässe jedoch primär als Sammelgut von Bibliotheken verstanden.303

Blieb das Vorhaben eines Handschriftenkatalogs der preußischen Bibliotheken auch unvollendet, indem entgegen der Planungen nur die von Wilhelm Meyer bearbeiteten

300 Zur Entwickung des funktional differenzierten Bibliothekssystems s. Bibliotheken und Informations- gesellschaft (2006), S. 36ff..

301 Die Anfänge der Entwicklung der Kooperativen Erschließung von Handschriften und Nachlässen sind bei Grothe (2006a) ausführlich dargestellt.

302 Siehe dazu ebenda, S. 236.

303 Ebenda.

Bände zu den Göttinger Beständen erschienen waren,304 zeigt sich darin doch eine bibliothekarische Tradition, auf deren Grundidee neue Projekte zur kooperativen Erschließung aufsetzen konnten. Bevor nach 1945 Bibliotheken und Archive mit der Erarbeitung von institutionenübergreifenden Nachlassverzeichnissen begannen, kam es in den 1930er Jahren erneut zu dem Versuch, ein Gesamtverzeichnis zu erstellen. Dieses Verzeichnis der Handschriften im Deutschen Reich305 wurde 1944 abgebrochen.306 Bereits 1934 war Wilhelm Frels Verzeichnis Deutsche Dichterhandschriften von 1400 bis 1900307 als institutionenübergreifender Nachweis erschienen.

2.4.1 Die Nachlassverzeichnisse von Ludwig Denecke und Wolfgang Mommsen Im folgenden Abschnitt sollen mit den Verzeichnissen Die Nachlässe in den deutschen Archiven308 und Die Nachlässe in den Bibliotheken der Bundesrepublik Deutschland309 zwei weitere Projekte zur kooperativen Handschriftenbearbeitung in Deutschland Erwähnung finden. An der parallelen Entwicklung dieser Verzeichnisse werden die Auswirkungen der Unstimmigkeiten in Fragen der Nachlasserschließung zwischen Bibliotheken / Literaturarchiven und Archiven deutlich. Die heute noch nach Sparten getrennte institutionenübergreifende Präsentation von Nachlassbeschreibungen lässt sich auch durch die Entstehungsgeschichte dieser Verzeichnisse erklären.

Die Konzeption der Verzeichnisse folgte der Spartentrennung: Ein Verzeichnis der Nach-lässe in deutschen Archiven wurden von Wolfgang Mommsen erfasst, während Ludwig Denecke die Nachlässe in den Bibliotheken verzeichnete. Mit Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft erschienen die Bände ab 1971 bzw. 1969,310 Mommsen hatte allerdings bereits 1955 einen Band über Nachlässe in Archiven vor-gelegt.311 Ein Nachlassverzeichnis über die Bestände in der DDR war bereits 1959 erschienen.312

Die Entstehungsgeschichte der Verzeichnisse von Denecke und Mommsen ist in jüngster Zeit ausführlich dargestellt worden313 und soll hier nicht nachgezeichnet werden. Dass die Verzeichnisse separat blieben und ein Gesamtkatalog scheiterte, ist jedoch im Zusammenhang mit dem bereits dargestellten Disput zwischen Bibliothekaren und Archivaren in der Frage der Zuständigkeit für Nachlässe zu sehen (vgl. Kapitel 2.1). In

304 Verzeichnis der Handschriften im Preussischen Staate (1893-1894).

305 Verzeichnis der Handschriften im Dritten Reich (1939-1944).

306 Erschienen waren 3 Bände. S. dazu Grothe (2006a), S. 240f..

307 Frels (1934).

308 Die Nachlässe in den deutschen Archiven (1971).

309 Die Nachlässe in den Bibliotheken der Bundesrepublik Deutschland (1969).

310 Zur Entstehung und Arbeitsteilung der Nachlassverzeichnisse siehe Grothe (2006 a-c) sowie Teske (2007).

311 Mommsen (1955).

312 Gelehrten und Schriftstellernachlässe (1959).

313 S. hierzu Grothe (2006 b) sowie Teske (2007).

den Vorworten zu den Verzeichnissen und den Ausführungen der beiden Bearbeiter auf der Tagung der Handschriftenbearbeiter in Wolfenbüttel 1962314 wird die spartenge-prägte Sichtweise besonders deutlich. Denecke betonte, dass „die Schaffung eines Verzeichnisses von Nachlässen eine Angelegenheit ausgesprochen bibliothekarischer Praxis“315 sei, während Mommsen herausstellte, dass „Nachlässe in Bibliotheken und Archiven […] nicht dasselbe“316 seien und anschließend die Vorteile des archivischen Prinzips der Nachlasserschließung darlegte.

Die Aufteilung der so getrennt geplanten und auch getrennt durchgeführten Verzeichnisse wurde nach dem Prinzip der verwahrenden Institutionen vorgenommen, wenn auch diese Trennung nicht kontinuierlich eingehalten wurde und sich die Konzeptionen der beiden Publikationen erheblich voneinander unterscheiden.317 Beide Verzeichnisse weisen die erfassten Nachlässe mit Informationen zum Nachlasser, Kurzbe-schreibung des Nachlassinhalts, Umfangsangabe und Angaben zur verwahrenden Institution nach, sind aber dennoch nicht einheitlich strukturiert. Trotz deutlicher Kritik an der mangelnden Koordination318 der beiden Verzeichnisse, entstand auch in der Nachfolge kein gemeinsames Verzeichnis, die separate Verzeichnung wurde beibehalten.

Das Bibliotheksverzeichnis wurde 1981 neu aufgelegt,319 zum Archivverzeichnis erschien 1983 ein Nachtragsband.320

Waren auch die beiden Verzeichnisse als Arbeitshilfen für die Suche nach Nachlässen von größter Bedeutung, zeigt sich in ihrer Konzeption das Problem der fehlenden Kooperation von Archiven und Bibliotheken in Fragen der Nachlasserschließung und –verzeichnung deutlich. Auch die Planungen zu weiteren Aktualisierungen der Verzeichnisse und ihrer Nachtragsbände sahen, trotz anhaltender Kritik an der Vorgehensweise und der zwischenzeitlichen erneuten Planung zur Zusammenführung der Bände, in letzter Konsequenz die Weiterführung einer getrennten Erfassung vor.321

Das Aufkommen des Internets änderte die Arbeitsweise hin zu elektronischer Erfassung und ortsunabhängiger Zugänglichkeit der Informationen, nicht aber die getrennte Vorgehensweise als Folge der einmal begonnenen getrennten Verzeichnung der

314 Die Ergebnisse der Tagung sind veröffentlicht in: Zur Katalogisierung mittelalterlicher und neuerer Hand-

schriften (1963).

315 Denecke (1963), S. 55.

316 Mommsen (1963), S. 59.

317 Vgl. hierzu die Darstellung bei Teske (2007), S. 29f..

318 Z.B. Stolzenberg (1973).

319 Die Nachlässe in den Bibliotheken der Bundesrepublik Deutschland (1981).

320 Die Nachlässe in den deutschen Archiven (1983).

321 Vgl. dazu Grothe (2006b).

Nachlassbestände. Zwar gab es erneut Bestrebungen zur Zusammenarbeit, diese wurden jedoch bis jetzt nicht umgesetzt.322

2.4.2 Die Zentralkartei der Autographen / Kalliope

In einem engen Zusammenhang mit dem bibliothekarischen Nachlassverzeichnis steht die Zentralkartei der Autographen, deren Entstehung und Entwicklung Thema des nächsten Abschnitts ist.

Zunächst als Ergänzung der westdeutschen Nachlassverzeichnisse, später als Fortführung des Verzeichnisses von Denecke wurde 1966 die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft unterstützte Zentralkartei der Autographen (ZKA) eingerichtet, angesiedelt an der Handschriftenabteilung der Staatsbibliothek zu Berlin. Als zentrales Nachweisinstrument vereinigte die Zentralkartei der Autographen die Nachweise katalogisierter Autografen aus Nachlässen und Einzelautografen323 aus deutschen Bibliotheken, Literaturarchiven und Museen sowie aus einigen Archiven in einem Zettelkatalog, der - später um die Autografeneinträge in deutschen Antiquariats-katalogen ergänzt - ständig erweitert wurde. Als „Gesamtkatalog von Autographen in bundesdeutschen Bibliotheken […] nicht für den Druck, sondern als Auskunftsstelle gedacht […]“, sollte die Kartei „in kurzen Aufnahmen Autographen aus sämtlichen Fachgebieten vereinen, sei es, daß sie in Nachlässen enthalten oder in eigenen Brief- und Autographensammlungen zusammengeschlossen sind“.324 Die so erreichte Zusammenführung von Katalogisaten aus unterschiedlichen Institutionen verbesserte und beschleunigte die Auffindbarkeit von Material für die Forscher erheblich. Viele Hand-schriftenabteilungen, auch das Deutsche Exilarchiv 1933 – 1945, lieferten von den Katalogisaten der Autografen aus Nachlassbeständen bzw. von Einzelautografen eine Kopie an die Zentralkartei. Wie aus dem vorausgehenden Zitat und der Namensgebung der Institution deutlich wird, war es nicht Ziel der Zentralkartei der Autographen, Nach-lässe in ihrer Struktur abzubilden. Zwar war ersichtlich, aus welchem Bestand eine Unterlage stammte, nicht aber, wo im Bestand sie ordnete. Das Interesse lag auf Briefen und Autografen, nicht alle Unterlagen aus Nachlässen sollten an die Zentralkartei gemeldet werden. Katalogisate anderer Unterlagen, z.B. von Lebensdokumenten, wurden zunächst nicht verzeichnet.325

322 Vgl. hierzu Streul (2004), S. 85ff..

323 Der Begriff Einzelautografen meint hier Autografen außerhalb von Nachlässen, d.h. ohne Bestands-

zusammenhang.

324 Hofmann (1966), S. 156.

325 Vgl. RNA (1997), S. 12.

Die rasche Etablierung der Zentralkartei wurde unterstützt von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die die Lieferung an die Zentralkartei zur Voraussetzung für die Förderung von Nachlasserschließungsprojekten machte. Ein Zusammenspiel bestand zwischen der Entwicklung der Regeln zur Erschließung von Nachlässen und Autographen sowie der Vorgängerpublikationen und der Zentralkartei. Die Lieferung an die Zentral-kartei / Zentraldatei der Autographen war im Regelwerk verankert.326 Das in den RNA enthaltende Datenmodell war die Voraussetzung für die Weiterführung der Zentralkartei als Datenbank. Die Zusammenführung von Katalogisaten unterschiedlicher Institutionen in einem zentralen Nachweisinstrument machte Normierungen, auch im Bereich der Personennamenansetzungen notwendig, die ebenfalls in den verschiedenen Fassungen des bibliothekarischen Regelwerks327 festgeschrieben wurden. Die frühe Mitarbeit der ZKA an dem Projekt zum Aufbau einer Personennamendatei war für die Entwicklung von der Zentralkartei zur Zentraldatei, heute Verbundinformationssystem Kalliope328, das gleichzeitig auch als Katalogisierungssoftware fungiert, von besonderer Relevanz.

Kalliope enthält die retrokonvertierten Daten der Zentralkartei der Autographen, die Auswertungen mehrerer überregionaler Verzeichnisse – darunter auch das Nachlassverzeichnis von Ludwig Denecke329 - sowie Autografeneinträge aus Antiquariats-katalogen und wird ständig um neue Katalogisate erweitert.330

Die geplante Einbindung der Archive gelang allerdings noch nicht in der vorgesehenen Weise. Wie schon bei den gedruckten Nachlassverzeichnissen verhinderten die unterschiedlichen Auffassungen über Methoden der Nachlassverzeichnung eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Die Fokussierung auf Autografen entsprach der archivischen Herangehensweise an die Nachlasserschließung nicht. So richtet sich die Kritik der Archivare an Kalliope besonders auf die ungenügende Darstellung archivischer Findbücher bzw. einer Nachlassstruktur.331 Neben dem Verbundsystem Kalliope entstand parallel eine Nachweisdatenbank für die Nachlässe in deutschen Archiven, die im folgenden Abschnitt kurz dargestellt wird.

326 Z.B. ebenda, S. 15.

327 Der Einsatz der Datenverarbeitung (1991); RNA (1997).

328 http://www.kalliope-portal.de.

329 Die Nachlässe in den Bibliotheken (1969 u. 1981).

330 Zur europaweiten Ermittlung von Nachlass- und Autografenbeständen wurde 1998 analog die Datenbank

MALVINE eingerichtet, die unter einer Suchoberfläche Zugang zu den Erschließungsdaten neuzeitlicher

Manuskripte und Briefe aus europäischen Bibliotheken, Archiven, Museen u.a. bietet

(http://www.malvine.org).

331 S. hierzu: Teske (2007), S. 32.

2.4.3 Die Zentrale Datenbank Nachlässe

Das Bundesarchiv entwickelte seit 1992 auf der Grundlage der beiden Bände des Verzeichnisses der Nachlässe in deutschen Archiven332 und Bestandsbeschreibungen zu Nachlässen in Archiven der DDR, mit deren Zusammenstellung bereits vor der Wiedervereinigung Deutschlands begonnen worden war, die Zentrale Datenbank Nachlässe (ZDN)333, die Informationen zu Nachlässen in deutschen Archiven bereithält.

Die bereits vorliegenden Nachweise wurden durch Umfragen bei deutschen Archiven und anderen bestandshaltenden Institutionen weiter ergänzt. Die Planungen zur ZDN gehen jedoch bereits auf das Jahr 1986 zurück, in dem der Verein Deutscher Archivare die Weiterführung der Verzeichnisse von Mommsen beschloss.334 Nach Streul wurde die Datenbank bereits seit 1995 für Recherchen intensiv genutzt,335 online steht sie seit 2002.

Anders als die Kalliope-Datenbank beschränkt sich die Zentrale Datenbank Nachlässe auf summarische Bestandsinformationen (z.B. Laufzeit, Inhaltsangabe, Erschließungs-zustand) und Informationen zu den Biografien der Nachlasser sowie auf Hinweise auf bestandshaltende Institutionen. Als Katalogisierungsinstrument ist die Zentrale Datenbank Nachlässe nicht angelegt, unterhalb der Bestandsebene sind keine Angaben enthalten. Die Suche nach Briefverfassern oder –adressaten, Verfassern von Werken z.B.

ist demnach nicht vorgesehen. Anders als das Verbundinformationssystem Kalliope steht die Zentrale Datenbank Nachlässe nicht in der Tradition eines Instruments zum Autografennachweis, sondern sie versteht sich als Nachweis von Beständen und als ein Instrument, das zu den bestandshaltenden Institutionen hinführt. Als archivisches Rechercheinstrument sieht sie den direkten Zugang zu Online-Findbüchern vor, wo diese vorhanden sind. Im Gegensatz zur Kalliope-Datenbank nutzt die Zentrale Datenbank Nachlässe keine Normdateien wie PND und GKD. Wie die Kalliope-Datenbank wird auch die Zentrale Datenbank Nachlässe ständig erweitert und aktualisiert, seit 2004 geschieht dies über ein Online-Pflegemodul, über das beteiligte Archive Aktualisierungen direkt eingeben können.

332 Die Nachlässe in deutschen Archiven (1971 u. 1983).

333 http://www.bundesarchiv.de/zdn/.

334 S. Streul (2004), S. 84.

335 Ebenda, S. 90.

2.4.4 Kalliope II und BAM-Portal

Für den Benutzer ist die Situation, bei der Recherche nach Nachlässen zwei, zwar aufeinander verweisende,336 aber doch komplett getrennte Systeme befragen zu müssen, unbefriedigend. Dies wird auch von den bestandshaltenden Institutionen registriert. Die Projekte Kalliope II und BAM-Portal weisen diesbezüglich in eine neue Richtung.

Ziel des Projekts Kalliope II war der Ausbau des Verbundsystems Kalliope zu einem Portal, in das neben den bibliothekarischen Nachweisen auch die Erschließungsergeb-nisse von Archiven und Museen integriert werden sollten. Als Voraussetzung dafür wurde kooperativ unter Beteilung von Bibliotheken, Archiven und Museen an der Entwicklung eines neutralen Datenmodells für die Präsentation von Nachlassbeschreibungen gearbeitet. Über die MAB2 – und Z39.50-Schnittstelle hinaus sollte für die Kommuni-kation mit fremden Systemen eine XML-Schnittstelle entwickelt werden, um die Beschreibungen „in einer virtuellen Gesamtsicht strukturiert und hierarchisch gegliedert sichtbar“337 zu machen, eine Reaktion auch auf die zunehmende Verbreitung von EAD als Standard zur strukturierten Darstellung navigierbarer Findmittel im archivischen Bereich.

Dieses Vorhaben wurde noch nicht abschließend umgesetzt, die Möglichkeit zur Integration von Findbüchern in Kalliope ist noch in der Erarbeitung.338 Seit 2006 arbeiteten Bundesarchiv und Staatsbibliothek gemeinsam an einem XML-basierten Austauschformat, das die Recherche in den bibliothekarischen und archivischen Erschließungsdaten von Kalliope und der Zentralen Datenbank Nachlässe unter einer Suchoberfläche ermöglichen soll. Vorgesehen ist die Nutzung von EAD (Encoded Archival Description) und EAC (Encoded Archival Context) als standardisiertem Schnitt-stellenformat.339 Für den Benutzer würden so die Nachweise der Zentralen Datenbank Nachlässe und Kalliope zusammengeführt.

Die Suche in heterogenen Datenbanken unter einer Suchoberfläche ist auch Gegenstand des Gemeinsamen Internetportals für Bibliotheken, Archive und Museen – BAM-Portal.340 In einem gemeinsamen Online-Portal sind die unterschiedlich strukturierten Erschlie-ßungsdaten, die sich in diesem Kontext nicht nur auf Nachlässe beschränken, sowie Digitalisate von Objekten aus Bibliotheken, Archiven und Museen recherchierbar. Auf die weiterführenden Informationen der bestandshaltenden Institutionen, d.h. auf Verzeichnungseinheit und Bestandsbeschreibung, wird verlinkt. Die Interoperabilität wird

336 In beiden findet sich der Hinweis, dass zur Vervollständigung der Suche das jeweils andere Recherche-

instrument ebenfalls zu befragen ist.

337 Abschlussbericht an die DFG (2004), S. 5.

338 S. hierzu Teske (2007), S. 32.

339 Zum Projekt siehe: Buchmann (2007), S. 334f..

340 http://www.bam-portal.de/.

durch die Verwendung von XML-Technologien gewährleistet, als Austauschformat für die Erschließungsinformationen wird überwiegend EAD eingesetzt. Das Bundesarchiv und die Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz mit der Kalliope-Datenbank nehmen als Projektpartner am BAM-Portal teil, das 2001 vom Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg, dem Landesarchiv Baden-Württemberg und der Stiftung Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim gegründet wurde und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft unterstützt wird.341

Die aufgrund der getrennten Entwicklung der Nachlasserschließung in Bibliotheken und Archiven entstandenen Nachteile für die Recherche könnten durch die technische Weiter-entwicklung überwunden werden, ohne dass die unterschiedlichen Erschließungs-traditionen gänzlich aufgegeben werden müssen, wenn auch weitere Annäherungen notwendig bleiben.

341 S. dazu Schieber (2008), S. 42.

3 Die Nachlasssammlung des Deutschen Exilarchivs 1933 – 1945