4 Beschreibung der regionalen
5.2 Erwerbsminderung als Schweregradindikator
fentlichten Sondergutachten als Möglichkeit zur Weiterent‐
wicklung des RSA die Verwendung des Erwerbsminderungssta‐
tus als vergleichsweise manipulationssicheres Kriterium zur Schweregraddifferenzierung innerhalb des Morbiditätsspekt‐
rums empfohlen (vgl. Drösler et al. 2017, S. 367). Anhand der Umgestaltung der bislang sechs Erwerbsminderungsgruppen (EMG) in 13 Alters‐Schweregrad‐Erwerbsminderungsgruppen (ASEMG) könnte die Unterdeckung der Erwerbsminderungs‐
rentner unter 35 Jahre reduziert werden. Auch die Deckungssi‐
tuation von Erwerbsminderungsrentnern mit vielen chroni‐
schen Erkrankungen könnte reduziert, die Überdeckung von Erwerbsminderungsrentnern ohne chronische Erkrankung ge‐
mindert werden. An dieser Stelle soll untersucht werden, in‐
wieweit sich diese Reformoption auf die Verteilung regionaler Über‐ und Unterdeckungen im Status quo auswirkt.
5.2.1 Modellspezifikation
Aufgrund der Verwendung des Klassifikationssystems 2018 wurde die Ausgestaltung der ASEMG auf dieses Modell ange‐
passt. In diesem Kontext wurde die Abgrenzung der ASEMG grundsätzlich überprüft und überarbeitet, da u.a. eine im AJ2018 neu hinzugekommene Hierarchie eingearbeitet werden musste.
Hierzu wurden zunächst Hierarchie‐EMGs definiert und die EMG‐Zuschläge je Hierarchie für die Altersgruppen jünger als 35, 35‐44 Jahre, 45‐54 Jahre und 55‐65 Jahre differenziert. Im Folgeschritt wurden innerhalb jedes Altersstratums die Hierar‐
chie‐EMGs nach Höhe der Kostenschätzer sortiert und hierar‐
chisiert, sodass die kostenintensiveren Alters‐Hierarchie‐EMG die weniger kostenintensiven dominieren und jeder Erwerbs‐
minderungsrentner einer eindeutigen Alters‐Hierarchie‐EMG zugeordnet war. Ähnlich kostenintensive Alters‐Hierarchie‐
EMGs wurden zu den letztendlichen Alters‐Schweregrad‐EMG zusammengelegt.9 Tabelle 5.7 fasst die Abgrenzung der ASEMG für das Klassifikationssystem des AJ2018 zusammen.
9 Ergaben sich Verschiebungen im Vergleich zur Spezifikation für das im Sondergut‐
achten verwendete Modell des AJ2015, so wurde geprüft, ob die Spezifikation des AJ2015 sich als stabiler erwies und es wurden jene übernommen, bei der sich die
Tabelle 5.7: ASEMG: Abgrenzung für das Klassifikationsmodell des AJ2018 Alters‐
Schweregrad‐
EMG
Abgrenzung
Alter Hierarchie
Versicherte Schätzer (Jahr)
ASEMG01 < 35 Jahre 01 Infektionen 512 16.931,88 €
ASEMG02 < 35 Jahre 19 Erkrankungen der Lunge 1.638 15.414,16 €
ASEMG03 < 35 Jahre 08a Erkrankungen der Blutgerinnung oder 24 Medizinische Komplikatio‐
nen
1.001 10.730,93 € ASEMG04 < 35 Jahre 06 Gastrointestinale Erkrankungen oder 08b Hämatologische Erkrankun‐
gen (Blutbildung)
3.667 8.048,50 € 35‐44 Jahre 24 Medizinische Komplikationen
ASEMG05 < 35 Jahre 02b solide Tumore oder 25 Transplantationen 5.634 7.254,23 € 35‐44 Jahre 06 Gastrointestinale Erkrankungen
ASEMG06 < 35 Jahre 02a hämatologische Neubildungen oder 20 Erkrankungen des Urogenital‐
systems
35.530 5.099,19 € 35‐44 Jahre 08a Erkrankungen der Blutgerinnung oder 19 Erkrankungen der Lunge
oder 20 Erkrankungen des Urogenitalsystems 55‐65 Jahre 01 Infektionen
ASEMG07 < 35 Jahre 03 Diabetes mellitus oder 07 Erkrankungen des Muskel‐Skelett‐Systems oder 16 Herzerkrankungen oder 23 Verletzungen
43.603 4.349,05 € 35‐44 Jahre 02b solide Tumore
45‐54 Jahre 02b solide Tumore
ASEMG08 < 35 Jahre 04 Metabolische Erkrankungen oder 09 Kognitive Erkrankungen oder 10 Alkohol‐ und Drogenmissbrauch oder 11 Psychische Erkrankungen oder 28 chronischer Schmerz
105.242 3.472,76 €
35‐44 Jahre 07 Erkrankungen des Muskel‐Skelett‐Systems oder 18 Gefäß‐ und Kreis‐
lauferkrankungen
45‐54 Jahre 01 Infektionen oder 19 Erkrankungen der Lunge oder 24 Medizinische Komplikationen
55‐65 Jahre 24 Medizinische Komplikationen
Alters‐
Schweregrad‐
EMG
Abgrenzung
Alter Hierarchie
Versicherte Schätzer (Jahr) ASEMG09 < 35 Jahre 14 Neurologische Erkrankungen oder 17 Zerebrovaskuläre Erkrankungen
oder 22 Erkrankungen der Haut
236.289 2.445,89 € 35‐44 Jahre 05 Erkrankungen der Leber oder 10 Alkohol‐ und Drogenmissbrauch oder
23 Verletzungen oder 25 Transplantationen
45‐54 Jahre 02a hämatologische Neubildungen oder 06 Gastrointestinale Erkrankun‐
gen oder 07 Erkrankungen des Muskel‐Skelett‐Systems oder
08a Erkrankungen der Blutgerinnung oder 20 Erkrankungen des Urogeni‐
talsystems oder 23 Verletzungen oder 25 Transplantationen
55‐65 Jahre 02a hämatologische Neubildungen oder 20 Erkrankungen des Urogenital‐
systems
ASEMG10 < 35 Jahre 13 Erkrankungen und Verletzungen des Rückenmarks 197.634 1.730,80 € 35‐44 Jahre 01 Infektionen oder 02a hämatologische Neubildungen oder 03 Diabetes
mellitus oder 11 Psychische Erkrankungen oder 16 Herzerkrankungen oder 17 Zerebrovaskuläre Erkrankungen oder 22 Erkrankungen der Haut oder 28 chronischer Schmerz
45‐54 Jahre 04 Metabolische Erkrankungen oder 18 Gefäß‐ und Kreislauferkrankun‐
gen
55‐65 Jahre 02b solide Tumore oder 08b Hämatologische Erkrankungen (Blutbildung) oder 23 Verletzungen
ASEMG11 < 35 Jahre ohne 330.532 1.247,67 €
35‐44 Jahre 08b Hämatologische Erkrankungen (Blutbildung) oder 14 Neurologische Erkrankungen
45‐54 Jahre 03 Diabetes mellitus oder 05 Erkrankungen der Leber oder
08b Hämatologische Erkrankungen (Blutbildung) oder 10 Alkohol‐ und Drogenmissbrauch oder 16 Herzerkrankungen oder 22 Erkrankungen der Haut
55‐65 Jahre 06 Gastrointestinale Erkrankungen oder 19 Erkrankungen der Lunge oder 22 Erkrankungen der Haut
ASEMG12 Sonstige Erwerbsminderungsrentner 884.352 713,76 €
In der sich ergebenden Gruppenabgrenzung konnte eine Re‐
duktion der ASEMG‐Anzahl durch geeignete Zusammenlegun‐
gen erreicht werden.
5.2.2 Ergebnisse
Ergebnisse auf Versichertenebene
Werden die Ergebnisse auf Ebene der Versicherten betrachtet, lässt sich feststellen, dass auch im Vergleich zum Klassifikati‐
onsmodell 2018 eine Verbesserung der individuellen Kennzah‐
len R2 und MAPE erreicht werden kann (vgl. Tabelle 5.8).
Tabelle 5.8: ASEMG: Kennzahlen auf Versichertenebene
Modell AJ2018 ASEMG
R² 25,84% 25,88%
adj. R² 25,84% 25,88%
CPM 24,13% 24,13%
MAPE 2.267,60 € 2.267,46 €
Quelle: Auswertung BVA
Diese fällt jedoch fällt im Vergleich zu den Berechnungen aus‐
gehend vom Klassifikationsmodell des AJ2015 nicht mehr so hoch aus. Eine Begründung hierfür ist, dass die Kennzahlen auf Individualebene beim Klassifikationsmodell AJ2018 besser sind als beim Modell des AJ2015 und somit Verbesserungen schwe‐
rer zu erreichen sind (vgl. dazu Abschnitt 4.1.1 Kennzahlen auf Individualebene).
Ergebnisse auf Ebene der Versichertengruppen
Werden die Deckungsbeiträge auf Ebene der ausgewählten morbiditätsbezogenen Versichertengruppen in Tabelle 5.9 ver‐
glichen, so ergibt sich ein uneinheitliches Bild. Es zeigen sich vereinzelt leichte Verbesserungen bei den Versichertengrup‐
pen, mit über 20 Verordnungen, ohne ambulante Diagnose oder ohne RSA‐Krankheit. Versicherte mit mindestens einer RSA‐Krankheit, bzw. mit einem Krankenhausaufenthalt ver‐
schlechtern sich in geringem Umfang. Grundsätzlich lassen sich anhand der hier ausgewiesenen Gruppen keine nennenswerten Veränderungen festmachen
Tabelle 5.9: ASEMG: Deckungsbeiträge ausgewählter Versichertengruppen
Versichertengruppe Ausprägung Versicherte Modell AJ2018 ASEMG
DB (Ø) DB (Ø)
Mindestens eine Verordnung (2015) Nein 18.327.990 286 € 286 €
Ja 56.717.553 ‐85 € ‐85 €
Über 20 Verordnungen (2015) Nein 65.426.839 150 € 150 €
Ja 9.618.704 ‐1.006 € ‐1.004 €
Mindestens eine ambulante Diagnose (2015)
Nein 8.136.337 311 € 305 €
Ja 66.909.206 ‐31 € ‐31 €
Mindestens eine Hospitalisierung (2015)
Nein 63.553.539 156 € 156 €
Ja 11.492.004 ‐852 € ‐853 €
Im Morbi‐RSA berücksichtigte Krankheit (RSA‐KH, 2015)
Keine Krankheit 21.625.492 278 € 278 €
Mindestens eine RSA‐KH 32.263.655 ‐97 € ‐99 €
Nur nicht RSA‐KHs 21.156.396 ‐117 € ‐114 €
Krankenkassenwechsel (2016) Nein 71.667.974 ‐2 € ‐2 €
Ja 3.377.569 69 € 69 €
Quelle: Auswertung BVA
Ergebnisse auf Krankenkassenebene
Hinsichtlich der Auswirkungen der ASEMGs auf die Deckungssi‐
tuation der Krankenkassen lässt sich keine eindeutige Aussage treffen. Lediglich einer der beiden betrachteten Fehlerwerte (MAPEKK_abs) zeigt sich geringfügig verbessert, wohingegen der zweite (MAPEKK_abs) eine Verschlechterung aufweist (vgl. Tabel‐
le 5.10). Dieses Muster trat prinzipiell bereits bei der Simulation des Modells im Sondergutachten auf, hier gab es jedoch noch eine Verbesserung des gewichteten MAPEs und eine Ver‐
schlechterung des ungewichteten Fehlermaßes (vgl. Drösler et al. 2017, S. 365).
Tabelle 5.10: ASEMG: Kennzahlen auf Krankenkassenebene MAPE (KK) Modell AJ2018 ASEMG
absolut 53,28 € 53,26 €
gewichtet 47,95 € 48,23 €
Quelle: Auswertung BVA
Ergebnisse aus regionaler Perspektive
Die Betrachtung der Deckungsbeitrage der nach regionalen Aspekten abgegrenzten Versichertengruppen (vgl. Tabelle 5.11) zeigt, dass in Bezug auf die regionale Perspektive die Verwen‐
dung der ASEMGs zu keiner Verbesserung führt. Stattdessen wird die regionale Disparität geringfügig erhöht. Dies gilt so‐
wohl für die Abgrenzung nach großstadtregionalem Einzugsbe‐
reich als auch einer Abgrenzung nach siedlungsstrukturellem
Kreistyp. Eine Verstärkung der regionalisierenden Wirkung des RSA wird an dieser Stelle nicht erreicht.
Tabelle 5.11: ASEMG: Deckungsbeiträge nach Regionstyp
Versichertengruppe Ausprägung Versicherte Modell AJ2018 ASEMG
DB (Ø) DB (Ø)
Großstadtregionaler Einzugsbereich Zentrum (Kernstadt) 21.185.113 ‐50 € ‐51 €
Ergänzungsgebiet 11.733.243 ‐13 € ‐14 €
Enge Verflechtung 11.233.819 13 € 14 €
Weite Verflechtung 11.077.839 29 € 30 €
Außerhalb Großstadtregion 19.524.410 30 € 31 €
Nicht zuordenbar 291.119 695 € 698 €
Siedlungsstruktureller Kreistyp
Kreisfreie Großstädte 21.608.591 ‐49 € ‐50 €
Städtische Kreise 29.069.040 11 € 11 €
Ländliche Kreise (verdichtet) 13.097.545 42 € 43 €
Ländliche Kreise (dünn besiedelt) 10.979.248 6 € 7 €
Nicht zuordenbar 291.119 695 € 698 €
Quelle: Auswertung BVA; Ergänzungsgebiet = Ergänzungsgebiet zur Kernstadt; Ländliche Kreise (verdichtet) = Ländliche Kreise mit Verdichtungsansätzen
Auch die regionalen MAPEs zeigen, dass das verwendete ASEMG‐Modell in Bezug auf regionale Gütemaße keine Verbes‐
serung erzielen kann. Tabelle 5.12 lässt darauf schließen, dass bei keiner der gewählten regionalen Abgrenzungen eine Ver‐
besserung der regionalen Vorhersagefehler bewirkt wird.
Tabelle 5.12: ASEMG: Mittlere Vorhersagefehler auf unter‐
schiedlichen regionalen Ebenen
MAPE Modell AJ2018 ASEMG
AGS absolut 220,05 € 220,24 €
gewichtet 113,23 € 113,72 €
GVB absolut 127,28 € 127,65 €
gewichtet 102,71 € 103,24 €
Kreis absolut 77,90 € 78,41 €
gewichtet 76,51 € 77,19 €
Land absolut 110,73 € 111,17 €
gewichtet 44,71 € 45,15 €
Quelle: Auswertung BVA
Die in Tabelle 5.13 aufgeführten Statistiken zur räumlichen Ver‐
teilung der Deckungsbeiträge zeigen ebenfalls keine Verbesse‐
rung. Dieser Gesamteindruck wird schlussendlich bei der Be‐
trachtung der regionalen Verteilung der Deckungsbeiträge be‐
stätigt (vgl. Abbildung 5.3 mit Abbildung 5.4).
Tabelle 5.13: ASEMG: Statistiken zur räumlichen Verteilung der Deckungsbeiträge
Verteilungsstatistiken (Kreisebene)
Modell AJ2018 ASEMG DB_VJ DQ DB_VJ DQ
Minimum ‐260 € 0,9153 ‐259 € 0,9148
1. Quartil ‐42 € 0,9839 ‐43 € 0,9838
Median 17 € 1,0063 18 € 1,0067
3. Quartil 82 € 1,0304 83 € 1,0302
Maximum 341 € 1,1482 343 € 1,1489
Interquartilsabstand 124 € 0,0465 126 € 0,0464
Mittelwert 17 € 1,0071 18 € 1,0072
Standardabweichung 94 € 0,0349 95 € 0,0351 Variationskoeffizient ‐ 0,0347 0,0348 Quelle: Auswertung BVA
Abbildung 5.3: ASEMG: Regionale Verteilung der Deckungs‐
beiträge
Quelle: Auswertung BVA © GeoBasis‐DE/BKG 2018
Abbildung 5.4: ASEMG: Veränderung der absoluten Über‐ und Unterdeckungen im Vergleich zum AJ2018
Quelle: Auswertung BVA © GeoBasis‐DE/BKG 2018
Insbesondere Abbildung 5.4 zeigt deutlich, dass sich bei Ver‐
wendung von Erwerbsminderung als Schweregradindikator im Vergleich zum Modell für das Ausgleichsjahr 2018 keine nen‐
nenswerten Verbesserungen oder Verschlechterungen erge‐
ben. In lediglich einem Kreis ergibt sich eine Verbesserung bzw.
Verschlechterung im Vergleich zum AJ2018, die oberhalb von fünf Euro Deckungsbeitrag je Versichertenjahr liegt. Die Verän‐
derung in sämtlichen anderen Kreisen fällt geringfügiger aus.