2 Methodik und Kennzahlen
2.1 Daten und Methodik
Grundsätzlich finden alle Auswertungen und Kennzahlenbe‐
rechnungen dieses Gutachtens auf Basis der Vollerhebung der individuellen Versichertendaten des Meldejahres 2017 statt.
Die Datenmeldung umfasst die Korrekturmeldungen der Satzar‐
ten 100 Versichertenstammdaten, 400 Arzneimitteldaten, 500 Diagnosen der stationären Behandlung und 600 Diagnosen der ambulanten Behandlung des Berichtsjahres 2015 und die Erst‐
meldung der Satzarten 100 und 700 Berücksichtigungsfähige Leistungsausgaben des Berichtsjahres 2016 (vgl. Drösler et al.
2017, S. 48, Abschnitt 2.2 enthält eine ausführliche Beschrei‐
bung der im Morbi‐RSA verwendeten Satzarten). Die Auswer‐
tungen erfolgen nach Anwendung der in der Datenanhörung beschlossenen Krankenkassenausschlüsse und der anschlie‐
ßenden Aggregation der Versichertendaten auf GKV‐Ebene. Für das Meldejahr 2017 wurden in der Anhörung zwei Krankenkas‐
senausschlüsse aufgrund von untererfassten Leistungsausga‐
ben in den Hauptleistungsbereichen (HLB) 1 Ärzte und 2 Zahn‐
ärzte beschlossen, aufgrund derer die Daten von 65.084 Pseu‐
donymen für die weitere Verwendung ausgeschlossen wurden.
In die Auswertungen flossen somit die Daten von 110 Kranken‐
kassen ein. Weiterhin ausgeschlossen wurden die Daten der sogenannten Auslandsversicherten, d.h. Versicherte mit min‐
destens 183 Versichertentagen Wohnsitz im Ausland im Jahr 2015. Darüber hinaus wurden Versicherte aus den Auswertun‐
gen ausgeschlossen, die innerhalb eines Berichtsjahres die Krankenkasse gewechselt haben, sofern die beteiligten Kran‐
kenkassen für diese ein unterschiedliches Geschlecht gemeldet haben.
Der endgültige Regressionsdatensatz umfasst 73.353.040 Versi‐
cherte mit einer Gesamtsumme von 71.214.201 Versicherten‐
jahren. 47,96 % der Versicherten waren männlich. Zwölf Versi‐
cherte unbestimmten Geschlechts wurden für die Auswertun‐
gen den weiblichen AGGs eins bis 20 zugeordnet. Die Versicher‐
ten der Vollerhebung wiesen im Mittel ein Alter von 43,8 Jah‐
ren auf, wobei die Frauen im Durchschnitt ein Alter von 45,5 Jahren hatten. 58,7 % der Versicherten wiesen keine HMG auf, der Anteil der Männer ohne HMG betrug 54,9 %. 2,5 % der Ver‐
sicherten im Regressionsdatensatz waren Erwerbsminderungs‐
rentner, wobei der Anteil der Männer an den Erwerbsminde‐
rungsrentnern mit 2,6 % leicht darüber lag. Im Datensatz des Berichtsjahres 2016 finden sich 813.198 Verstorbene, davon 52 % Frauen. Eine ausführliche Beschreibung der RSA‐Daten insbesondere unter regionalen Aspekten findet in Kapitel 3 Be‐
schreibung der regionalen Charakteristika der RSA‐Daten statt.
Leistungsausgaben ohne Krankengeld
Maßgeblich für die Auswertungen dieses Gutachtens sind die Leistungsausgaben ohne Krankengeld (LAoKG).1 Die gemelde‐
1 Die Ausgestaltung der Zuweisungen für Krankengeld (HLB6) und Auslandsversicher‐
te im Morbi‐RSA werden in gesonderten Gutachten nach § 269 Abs. 3a SGB V analy‐
siert und im vorliegenden Bericht nicht berücksichtigt.
ten Bruttoleistungsausgaben werden gemäß der in der Verfah‐
rensbestimmung nach § 39 Absatz 3 Satz 6 RSAV und § 41 Ab‐
satz 5 Satz 2 RSAV festgelegten Berechnungsweise um Rabatte und Erstattungen bereinigt und in Nettoleistungsausgaben konvertiert. Tabelle 2.1 und Tabelle 2.2 beschreiben die Vertei‐
lung der Nettoleistungsausgaben ohne Krankengeld und deren Verteilung innerhalb der HLB. Die Summe der LAoKG setzt sich dabei aus den Hauptleistungsbereichen HLB1 Ärzte, HLB2 Zahnärzte, HLB3 Apotheken, HLB4 Krankenhäuser, HLB5 sonsti‐
ge Leistungsausgaben und HLB7 Sachkosten extrakorporaler Blutreinigung zusammen. Der HLB6 Krankengeld, der dem Grunde nach noch immer nach den Regeln des Alt‐RSA ausge‐
glichen wird, wird in diesem Gutachten nicht betrachtet. Im Durchschnitt beliefen sich die LAoKG für einen Versicherten im Jahr 2016 auf 2.579 € und betrugen damit rund 70 € mehr als im Jahr 2015 (vgl. Drösler et al. 2017, S. 60, Tabelle 3.1). Die
durchschnittlichen Leistungsausgaben lagen im Jahr 2016 in allen Leistungsbereichen über den Werten aus dem Jahr 2015.
Die durchschnittlichen LAoKG Verstorbener betrugen im Jahr 2016 16.691 €. Ebenfalls angestiegen ist im Jahr 2016 die Ge‐
samtsumme der Nettoleistungsausgaben, die mit 189,2 Mrd. € knapp 8 Mrd. € über dem Vorjahreswert liegt.
Wird die Kostenverteilung über die Hauptleistungsbereiche anhand der Perzentile verglichen, ergibt sich ein differenziertes Bild. Während der Median der Leistungsausgaben für die LAoKG und in den HLB1 und 2 im Vergleich zu 2015 leicht an‐
stieg, sank der Median der Leistungsausgaben im HLB3 im Ver‐
gleich zum Vorjahr leicht (vgl. Drösler et al. 2017, S. 61, Tabelle 3.2).
Tabelle 2.1: Leistungsausgaben nach Hauptleistungsbereich pro Kopf (Kennzahlen 2016)
Bezeichnung Durchschnitt Standardabweichung Maximum Summe
LAoKG 2.579,42 € 8.109,09 € 5.301.522,55 € 189.208.596.483,42 €
HLB1netto 526,49 € 747,44 € 252.275,97 € 38.619.806.495,63 €
HLB2netto 179,85 € 376,06 € 39.887,03 € 13.192.254.706,70 €
HLB3netto 481,95 € 3.908,00 € 5.274.686,40 € 35.352.627.232,21 €
HLB4netto 997,13 € 5.179,23 € 4.190.512,23 € 73.142.271.087,78 €
HLB5netto 365,16 € 2.586,19 € 1.138.849,77 € 26.785.338.213,60 €
HLB7netto 28,85 € 881,96 € 335.753,21 € 2.116.298.747,51 €
Quelle: Auswertung BVA
Tabelle 2.2: Verteilung der Leistungsausgaben nach Hauptleistungsbereich pro Kopf (Kennzahlen 2016)
LAoKG 280,58 € 727,32 € 2.009,48 € 5.626,96 € 10.520,07 € 30.501,15 €
HLB1netto 126,61 € 316,44 € 655,97 € 1.200,77 € 1.716,02 € 3.379,12 €
HLB2netto 0,00 € 51,24 € 183,85 € 502,29 € 813,24 € 1.701,32 €
HLB3netto 6,85 € 48,64 € 210,72 € 810,37 € 1.565,04 € 7.193,96 €
HLB4netto 0,00 € 0,00 € 0,00 € 2.316,85 € 5.113,69 € 18.477,15 €
HLB5netto 0,00 € 0,00 € 142,86 € 744,75 € 1.710,26 € 5.992,35 €
HLB7netto 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Quelle: Auswertung BVA
Für Betrachtungen auf Krankenkassenebene werden die kran‐
kenkassenbezogenen Zuweisungen auf das Niveau der berück‐
sichtigungsfähigen Leistungsausgaben gemäß KJ1‐Statistik ad‐
justiert. Dazu werden die berechneten Zuweisungen unter ver‐
sichertentaggenauer Berücksichtigung der Zuweisungen für die nicht‐morbiditätsbezogenen Leistungsausgaben auf das Niveau der in der SA7012 gemeldeten LAoKG der KJ1 normiert. Die Ausgaben für Krankengeld, Auslandsversicherte und DMP blei‐
ben an dieser Stelle ebenfalls außen vor.
Regionalmerkmal
Die im vorliegenden Gutachten vorgenommenen regionalen Auswertungen erfolgten auf der Basis von GKV‐Daten zum Amt‐
lichen Gemeindeschlüssel (AGS). Mit der Datenmeldung im
2 Die SA701 ist der Datensatz für die Summen der berücksichtigungsfähigen Leis‐
tungsausgaben, Erstattungen und Einnahmen nach KJ1.
Meldejahr 2017 wurde erstmalig seit der Konvergenzregelung wieder der AGS als zusätzliches Merkmal der Versicherten‐
stammdaten in der SA100 für das Berichtsjahr 2016 erhoben.
Der AGS kodiert den gemeldeten Wohnort des Versicherten in einer achtstelligen Schlüsselvariablen:
► die Stellen 1 bis 2 kodieren das Bundesland,
► die Stellen 3 bis 5 kodieren den jeweiligen Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt,
► die Stellen 6 bis 8 bilden die Gemeindekennziffer.
In den vorgenommenen Auswertungen wird der AGS direkt als Merkmal verwendet. Insbesondere bei der Berechnung regio‐
naler Kennzahlen finden zudem auch die im AGS enthaltenen Merkmale Landkreis bzw. kreisfreie Stadt (Kreis) und Bundes‐
land (Land) Verwendung. Zusätzlich kann über eine Verknüp‐
fung des AGS mit dem Amtlichen Regionalschlüssel (ARS) die Ebene der Gemeindeverbände (GVB) eindeutig zugeordnet werden. Diese wird nachfolgend ebenfalls bei der Betrachtung der regionalen Kennzahlen verwendet, da die Gemeindegrößen in den einzelnen Bundesländern stark variieren und die GVB vor diesem Hintergrund einen vergleichsweise homogeneren Blick auf regionale Aggregate unterhalb der Kreisebene ermöglichen als es über die AGS selbst möglich ist.
Die in der SA100 gemeldeten AGS wurden anhand des Gemein‐
deverzeichnis‐Informationssystems des Statistischen Bundes‐
amtes (GV‐ISys, Stand 31.12.2016) plausibilisiert. Zusätzlich zu den dort zugelassenen AGS waren in der Datenmeldung noch die Schlüssel 00000000 (Wohnort im Ausland) oder 99999999 (AGS nicht zugeordnet) zulässig. Datensätze, die in der Plausibi‐
lisierung anhand des GV‐ISys keine gültige AGS aufwiesen, wurden ebenfalls dem Schlüssel 99999999 zugeordnet. Die Ergebnisse der Plausibilisierung werden in der Spalte SA100 2016 der Tabelle 2.3 dargestellt. Bei der Analyse der Datenlie‐
ferung zur SA100 2016 war auffällig, dass die 275.641 als feh‐
lerhaft ausgewiesenen Datensätze fast ausschließlich aus den Datenlieferungen zweier Krankenkassen herrührten. Beiden Krankenkassen wurde eine Korrektur der fehlerhaften Datens‐
ätze ermöglicht. Die Spalte SA100 2016 korrigiert weist die Er‐
gebnisse nach dieser Korrektur aus. Es verbleiben insgesamt lediglich 31.816 Datensätze von regional nicht zuordenbaren Versicherten sowie 532.973 Datensätze von Versicherten, de‐
ren Wohnort im Berichtsjahr 2016 im Ausland lag. Nach dem
RSA‐Status Auslandsversichert (im Vorjahr) aus dem Regressi‐
onsdatensatz verbleiben noch 259.384 Datensätze von Versi‐
cherten mit (aktuellem) Wohnsitz im Ausland in den weiteren Auswertungen.3
Tabelle 2.3: Datenlieferung Amtlicher Gemeindeschlüssel Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) Datensatz
Kennzeichen Bezeichnung SA100 2016
SA100 2016 korrigiert*
00000000 Ausland 532.918 532.973
01001000 ‐ 16077055
gültiger AGS 74.599.949 74.875.146
99999999 AGS nicht zugeordnet 307.068 31.816
ungültiger AGS 275.641 324
Gesamt 75.439.935 75.439.935
Quelle: Auswertung BVA; * Korrektur der AGS für zwei Krankenkassen
3 Dies verdeutlicht, dass die Gruppe der Versicherten mit Wohnort im Ausland im Berichtsjahr nicht identisch mit der Gruppe der sogenannte Auslandsversicherten des Ausgleichsverfahrens ist. Die Vergabe des Status Auslandsversichert im Morbi‐
RSA erfolgt, wenn für einen Versicherten in der – auf das Gesamtjahr aggregierten – Datenmeldung des dem Berichtsjahrs vorangehenden Jahrs (d.h. in diesem Falle 2015) mindestens 183 Versichertentage mit Wohnsitz im Ausland gemeldet wurden.
Die Zuordnung der Versicherten zur Kategorie Ausland erfolgt an dieser Stelle hinge‐