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Empfänger von Pflegeversicherungsleistungen nach Pflegestufen

6. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

5.11 Empfänger von Pflegeversicherungsleistungen nach Pflegestufen

Quelle: Sonderauswertung der amtlichen Pflegestatistik 2011 durch das Hessische Statistische Landesamt und eigene Berechnungen.

Wie die Aufschlüsselung nach Leistungsarten zeigt, hat sich parallel zur Zahl der Emp-fänger in der Pflegestufe 1 auch die Zahl der Bezieher von Pflegegeldleistungen erhöht (vgl. Schaubild 5.12). Deutlich angestiegen ist darüber hinaus auch die Zahl derjenigen, die häusliche Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, wobei diese Tendenz zwischen 2009 und 2011 wieder leicht abgeflacht ist. Die Zahl der Leistungsnehmer im stationären Bereich hat sich hingegen kaum verändert.

Schaubild 5.12: Empfänger von Pflegeversicherungsleistungen nach Art der Leistung in Wiesbaden in der Zeitreihe

Quelle: Sonderauswertung der amtlichen Pflegestatistik 2011 durch das Hessische Statistische Landesamt und eigene Berechnungen.

Wie bereits an anderer Stelle hervorgehoben wurde, hängt die Zahl der Empfänger von Pflegeversicherungsleistungen stark von der Altersstruktur der Bevölkerung ab. Um mehr Klarheit in die Ergebnisse zu bringen, liegt es nahe, die Angaben in Beziehung zu setzen.

Tabelle 5.6 gibt wieder, wie sich die Zahl der Leistungsempfängerinnen und -empfänger pro 100 Einwohner der entsprechenden Altersgruppe in Wiesbaden in der Zeitreihe ver-ändert hat und zwar sowohl bezogen auf alle Empfänger als auch aufgeschlüsselt nach einzelnen Leistungsbereichen.

Betrachtet man zunächst die Ergebnisse für die Empfänger insgesamt, wird deutlich, dass der zu verzeichnende Anstieg nicht nur auf Veränderungen in der Alterszusammenset-zung der Bevölkerung beruht, sondern auch bezogen auf je 100 Einwohner der entspre-chenden Altersgruppe eine Erhöhung der Leistungsnehmerquoten zu verzeichnen ist. Lag der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Pflegeversicherungsleistungen bei-spielsweise Ende 2001 bei den 75-79-Jährigen in Wiesbaden noch bei 7,2 %, waren es Ende 2011 9,1 %. Ob mehr Ansprüche geltend gemacht werden, sich die Begutachtungs-praxis geändert hat oder tatsächlich auch die Wahrscheinlichkeit für eine Pflegebedürftig-keit gestiegen ist, muss an dieser Stelle leider offen bleiben.

Aufgeschlüsselt nach Leistungsbereichen zeigen sich unterschiedliche Entwicklungsten-denzen: Während bei den Empfängerinnen und Empfängern von Geldleistungen ein mehr oder weniger kontinuierlicher Anstieg der altersspezifischen Quote zu verzeichnen ist und Ende 2011 der bisher höchste Stand erreicht wurde, war sie bei den Empfängern von häuslichen Pflegesachleistungen zwischen Ende 2009 und Ende 2011 in einzelnen Al-tersgruppen teils wieder leicht rückläufig.

Für den Bereich der stationären Leistungen lässt sich schließlich keine eindeutige Ent-wicklung ausmachen. Die altersspezifischen Quoten schwanken geringfügig von Jahr zu Jahr. Am ehesten lässt sich die Entwicklung als relative Konstanz mit leicht rückläufiger Tendenz beschreiben.

Tabelle 5.6: Empfänger von Pflegeversicherungsleistungen pro 100 Einwohner in Wiesbaden in der Zeitreihe

Empfänger insg.

Empf. von häusl. Pflegesachleistungen

Alter 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 Veränd.

Empf. stationärer Leistungen

Alter 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 Veränd. 2011 zu

Quelle: Sonderauswertung der amtlichen Pflegestatistik 2011 durch das Hessische Statistische Landesamt und eigene Berechnungen.

5.3 Entwicklung im Bereich der Gewährung von Hilfe zur Pflege nach SGB XII

Ein erklärtes sozialpolitisches Ziel der Pflegeversicherung war es, die Sozialhilfe auf ihre ursprüngliche Funktion zurückzuführen und möglichst viele Menschen aus einer pflege-bedingten Sozialhilfebedürftigkeit herauszulösen. Die Gewährung von Sozialhilfe sollte sich im Rahmen der geltenden Einkommensgrenzen auf diejenigen Personen beschrän-ken, die entweder aufgrund eines fehlenden Versicherungsschutzes oder der angelegten Pflegebedürftigkeitskriterien keinen Anspruch gegenüber der Pflegeversicherung geltend machen können oder bei denen die bewilligten Leistungen in ihrer Höhe nicht ausreichen.

Die Hilfe zur Pflege nach SGB XII beinhaltet die Übernahme der Kosten für eine Pflege-kraft in angemessener Höhe bzw. die Gewährung von Pflegegeld. Darüber hinaus werden gegebenenfalls Hilfsmittel bewilligt sowie Beiträge zur Alterssicherung der Pflegeperson gezahlt. Wenn eine ausreichende Versorgung zu Hause nicht möglich ist, werden die Kosten für ein Pflegeheim übernommen.

Inwieweit das eingangs erwähnte Ziel der Pflegeversicherung erreicht wurde und welche Entwicklungen im Bereich der Hilfe zur Pflege nach SGB XII in Wiesbaden zu verzeichnen sind, wird im Folgenden ausgeführt.

Betrachtet man die Entwicklungen bei den Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zur Pflege (Tabelle 5.7), zeigt sich, dass unmittelbar nach Einführung der Pflegeversicherung zunächst ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen war. Nach 1999 setzte wieder ein An-stieg ein. In den letzten Jahren sind nur noch geringe Schwankungen zu verzeichnen. Die Zahl der Leistungsbezieher zum Jahresende hat sich in etwa bei zwei Drittel des Be-stands von 1994 eingependelt.

Tabelle 5.7: Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege nach SGB XII in Wiesbaden zum jeweiligen Jahresende

* Angaben zu den Empfängern innerhalb von Einrichtungen 1994 ausgehend von den An-gaben im früheren Pflegebericht geschätzt (1.067 sozialhilfeabhängige Heimbewohner in Wiesbaden plus ca. 100 außerhalb).

** Angaben zu den Empfängern und Empfängerinnen 2001: eigene Auswertung der PROSOZ-Bundessozialhilfe-Statistikdatei.

Quelle: Hessische Statistische Landesamt: Die Sozialhilfe in Hessen, verschiedene Jahrgänge Den größten Rückgang hat es bei den Empfängerinnen und Empfängerin von Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen gegeben. Allerdings hat sich hier dann auch wieder der stärkste Anstieg vollzogen, wobei allerdings auch die Hilfen zur Weiterführung des Haushalts diesem Bereich zugeordnet wurden. Bei der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger innerhalb von Einrichtungen fallen die Schwankungen hingegen insgesamt deutlich geringer aus.

Ganz anders verlief die Entwicklung bei den Ausgaben (vgl. Tab. 5.8). Während hier im Bereich der Gewährung von Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen eine deutliche Reduzierung der aufgewendeten Mittel auf rund ein Drittel des Niveaus von 1994 erzielt

wurde, sind die reinen Ausgaben im Bereich der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrich-tungen seit 2002 höher als vor Einführung der Pflegeversicherung.

Tabelle 5.8: Reine Ausgaben im Bereich der Hilfe zur Pflege nach SGB XII in Wiesbaden (in Tausend Euro)

Quelle: Hessische Statistische Landesamt: Die Sozialhilfe in Hessen, verschiedene Jahrgänge Festzuhalten bleibt, dass sich mit der Einführung der Pflegeversicherung sowohl ein Rückgang in der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege ergeben hat als auch eine deutliche Reduzierung der Sozialhilfeaufwendungen, insbesondere in dem sehr umfassend organisierten und dementsprechend kostenintensiven Bereich der Heimpflege. Ob die Quote allerdings als ausreichend anzusehen ist, um das eingangs erwähnte Ziel der Pflegeversicherung als erfüllt zu betrachten, bleibt dahingestellt.

Besonders herauszustellen ist in diesem Zusammenhang, dass gerade im Falle einer umfassenden stationären Versorgung nach wie vor erhebliche Eigenmittel aufzubringen sind. Gegenwärtig bewegen sich die Heimsätze in Wiesbaden in der Pflegestufe 3 zwi-schen 3.300 und 3.900 Euro im Monat. Die Pflegeversicherung übernimmt hiervon 1.550 Euro. Es verbleibt ein Betrag zwischen 1.750 und 2.350 Euro im Monat, der aus eigenen Mitteln sowie gegebenenfalls aus Mitteln der Sozialhilfe zu finanzieren ist.

5.4 Unterstützungsangebote für ältere Menschen im Bereich der Pflege in Wiesbaden

Welche Angebote stehen älteren Menschen in Wiesbaden im Falle eines Pflegebedarfs zur Verfügung? Die nachfolgenden Ausführungen setzen sich auf unterschiedlicher Ebene mit dieser Frage auseinander und beziehen sowohl den ambulanten, häuslichen Bereich als auch teil- und vollstationäre Leistungen ein. Den Veränderungen seit Einführung der Pflegeversicherung kommt hierbei ebenso Beachtung zu wie der Frage, wie hoch die Fluktuation unter den Anbietern - und damit im Gegenzug die Stabilität und „Verlässlich-keit“ der Angebote - zu veranschlagen ist.

5.4.1 Angebote an Pflegediensten im ambulanten, häuslichen Bereich

Ende 2011 gab es in Wiesbaden 45 zugelassene Pflegedienste, davon waren 7 in frei-gemeinnütziger und 38 in privat-gewerblicher Trägerschaft. Gegenüber dem Stand Ende 1993 hat sich die Zahl der Pflegedienste damit verdoppelt und um insgesamt 22 erhöht.

Wie aus Schaubild 5.13 hervorgeht, verlief der Ausbau in Wiesbaden wie auch in den anderen kreisfreien Städten und andernorts in Hessen in mehreren Etappen. Nachdem die Zahl der Pflegedienste unmittelbar vor und nach Einführung der Pflegeversicherung zunächst überall deutlich zugenommen hat, verharrte sie zwischen 1999 und 2003 auf diesem Niveau und setzte eine Phase der Konsolidierung ein. Seit 2003 steigt sie überall wieder an.