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Hilfe- und Pflegebedarf älterer Menschen in Wiesbaden bis 2030

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Academic year: 2022

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Hilfe- und Pflegebedarf älterer Menschen in Wiesbaden bis 2030

- Grundlagenbericht zur Altenhilfeplanung –

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Autorenschaft:

Karin Knaup Impressum:

Herausgeber:

Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden Amt für Soziale Arbeit

Abteilung Grundsatz und Planung Konradinerallee 11 ǀ 65189 Wiesbaden

Tel.: +49 (0) 611 – 31 3597 ǀ Fax: +49 (0) 611 - 31 3951 E-Mail: sozialplanung@wiesbaden.de

Druck: Druck-Center der Landeshauptstadt Wiesbaden Auflage: 300 Stück

Download: http://www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/gesellschaft/sozialplanung- entwicklung/content/altenhilfeplanung.php

November 2014

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Inhalt

1. Ziel des Berichts, kommunaler Handlungsauftrag und rechtlicher Rahmen ... 1

1.1 Ziel und Aufbau des Berichts ... 1

1.2 Kommunaler Handlungsauftrag und rechtlicher Rahmen ... 2

2. Ältere Menschen in Wiesbaden ... 7

2.1 Altersaufbau der Bevölkerung und Zusammensetzung nach Geschlecht und Nationalität ... 7

2.2 Struktur der privaten Haushalte und Häufigkeit der Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen ... 12

2.3 Sozialräumliche Unterschiede in der Zusammensetzung der älteren Bevölkerung ... 17

2.4 Zusammenfassende Betrachtung der wesentlichen Eckdaten ... 21

3. Lebenslagen im Alter ... 23

3.1 Besonderheiten des Lebensabschnitts Alter ... 23

3.1.1 Die „gewonnenen Jahre“ ... 25

3.1.2 Phasenmodell des Alters ... 26

3.2 Lebenslage älterer Menschen ... 28

3.2.1 Gesellschaftliche Teilhabe Älterer ... 28

3.2.1.1 Erwerbstätigkeit ... 28

3.2.1.2 Bürgerschaftliches Engagement, ehrenamtliche Tätigkeit und lebenslanges Lernen ... 30

3.2.2 Soziale Einbindung in primäre Netzwerke ... 32

3.2.3 Finanzielle Situation ... 34

3.2.4 Wohnen ... 38

3.2.5 Gesundheitliche Situation, körperliche und geistige Verfassung ... 39

3.3. Zusammenfassende Betrachtung zur Lebenslage älterer Menschen... 41

4. Erfordernisse und Angebote im Vor- und Umfeld der Pflege ... 43

4.1 Beratung, Information und Koordination ... 43

4.2 Angebote zur Förderung der sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Teilhabe ... 48

4.3 Finanzielle Hilfen ... 54

4.4 Wohnen ... 57

4.5 Gesundheit ... 60

4.6 Ergänzende Hilfen ... 61

4.7 Besondere Angebote für einzelne Gruppen von älteren Menschen ... 65

(4)

5. Pflege- und Unterstützungsbedarf älterer Menschen in Wiesbaden und

Struktur der bestehenden Angebote ... 66

5.1 Allgemeine Befunde zum Hilfe- und Pflegebedarf älterer Menschen ... 66

5.2 Empfängerinnen und Empfänger von Pflegeversicherungsleistungen in Wiesbaden Ende 2011 ... 70

5.3 Entwicklung im Bereich der Gewährung von Hilfe zur Pflege nach SGB XII ... 80

5.4 Unterstützungsangebote für ältere Menschen im Bereich der Pflege in Wiesbaden ... 81

5.4.1 Angebote an Pflegediensten im ambulanten, häuslichen Bereich ... 81

5.4.2 Angebote im stationären und teilstationären Bereich ... 83

5.4.2.1 Pflegeheime ... 83

5.4.2.2 Angebote im teilstationären Bereich ... 86

5.4.3 Zusammenfassende Darstellung der Angebote im Bereich der Pflege ... 87

5.5 Zu erwartende Entwicklungen und Veränderungen im Bereich der Pflege in Wiesbaden bis zum Jahr 2030 ... 88

5.5.1 Relevante Einflussgrößen ... 88

5.5.2 Fortschreibung der Entwicklungen bis zum Jahr 2030 ... 90

5.5.2.1 Hilfsbedürftige ältere Menschen... 90

5.5.2.2 Ältere Menschen mit Demenz ... 91

5.5.2.3 Pflegebedürftige ältere Menschen ... 93

5.6 Zusammenfassende Betrachtung zum Hilfe- und Pflegebedarf ... 98

6. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen ... 99

Verzeichnis der Tabellen und Schaubilder Literaturverzeichnis

(5)

1. Ziel des Berichts, kommunaler Handlungsauftrag und rechtlicher Rahmen

1.1 Ziel und Aufbau des Berichtes

Im Zuge des demografischen und gesellschaftlichen Wandels rückt die Lebenssituation älterer Menschen zunehmend in den Blickpunkt. Ein wiederkehrendes Ergebnis zahl- reicher Studien ist einerseits, dass sich die heute Älteren deutlich jünger, gesünder und aktiver fühlen als die Generationen zuvor. Andererseits beschließt der weit überwiegende Teil sein Leben in einer Institution, mehrheitlich im Krankenhaus - Tendenz steigend - und waren nach den Angaben des Barmer GEK Pflegereports (2013) 48 % der Männer und 67 % der Frauen vor ihrem Tod pflegebedürftig.

Ziel des Berichtes ist es, für die Landeshauptstadt Wiesbaden

(1) die Lebenssituation älterer Menschen in ihrer Vielschichtigkeit und - was einzelne As- pekte angeht - durchaus auch Widersprüchlichkeit zu erfassen, ohne den Blick allzu sehr nur auf die Potenziale des Alters zu richten oder ausschließlich auf den Aspekt des Hilfe- und Pflegbedarfs zu verengen.

(2) den Blick für die besonderen Belange älterer Menschen und einzelner Gruppen unter ihnen zu schärfen und die bestehenden Anforderungen quantitativ wie qualitativ näher zu spezifizieren.

(3) durch das Zusammentragen von relevanten Informationen zur empirischen Fundie- rung sowie zur Strukturierung und Systematisierung des Handlungsfeldes auf kom- munaler Ebene beizutragen und eine qualifizierte Grundlage für weiterführende Dis- kussionen und anstehende Abwägungs- und Entscheidungsprozesse zu liefern.

Handlungsleitend ist dabei die Frage, wie sich möglichst lange ein Höchstmaß an Selb- ständigkeit und Selbstbestimmung im Alter aufrechterhalten lässt. Neben den Erfordernis- sen im klassischen Bereich der Pflege richtet sich der Blick daher vor allem auch auf die so genannten vorgelagerten und ergänzenden Leistungen und den Aspekt der Teilhabe.

In diesem Zusammenhang sind drei Entwicklungen besonders hervorzuheben, die dem Thema zusätzliche Aktualität verleihen:

• Die Zahl der älteren Menschen erhöht sich. Immer mehr Menschen erreichen ein ho- hes bis sehr hohes Lebensalter.

Gegenwärtig leben rund 54.000 ältere Menschen über 65 Jahre in Wiesbaden. Bis zum Jahr 2030 wird sich die Zahl nach der aktuellen Bevölkerungsprognose des Amtes für Strategische Steuerung, Stadtforschung und Statistik (2012) auf 62.000 er- höhen. Der stärkste Zuwachs ist bei den hochbetagten über 80-Jährigen zu erwarten.

Ihre Zahl wird von derzeit 14.500 auf knapp 20.000 ansteigen und damit um gut 5.000 bzw. 34 %. Damit erhöht sich aller Voraussicht nach auch die Zahl derjenigen, die auf alltägliche Hilfe- und Unterstützungsleistungen angewiesen sind.

• Die strukturelle Zusammensetzung des Personenkreises ändert sich. „Neue“ Gruppen gewinnen zahlenmäßig an Gewicht.

Zukünftig wird es unter den älteren Menschen, insbesondere auch unter den hochbe- tagten älteren Menschen deutlich mehr Männer sowie deutlich mehr Menschen mit Migrationshintergrund geben als heute. Der lange Zeit aufgrund des Zweiten Welt- krieges zu verzeichnende Frauenüberschuss in den höheren Altersgruppen schwächt sich ab. Die Menschen, die als junge Erwachsene in den 1960ern und 1970ern im Rahmen der Anwerbeverträge nach Deutschland kamen, sind nach und nach ins Rentenalter vorgerückt. Zahlenmäßig ebenfalls an Gewicht gewinnen wird die Gruppe der älteren und alt gewordenen Menschen mit schweren und schwersten körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen.

(6)

• Die Bedingungen, unter denen sich familial-verwandtschaftliche Beziehungen ausge- stalten und alltägliche Hilfe und Unterstützung geleistet wird, sind Veränderungen unterworfen.

Dies gilt zum einen mit Blick auf die Veränderungen innerhalb der Familien selbst.

Man denke beispielsweise an die zunehmende Tendenz zur Ehe- und Kinderlosigkeit, aber u.a. auch an die gestiegenen Anforderungen nach räumlicher Mobilität oder das veränderte Selbstverständnis der Frauen und ihre höhere Erwerbsbeteiligung. Es gilt zum anderen im Hinblick auf die Art, den Umfang und die Dauer des Unterstützungs- bedarfs und die sich hieraus konkret ergebenden Erfordernisse, beispielsweise im Umgang mit demenziellen Erkrankungen. Zu nennen sind schließlich auch die Verän- derungen im Bereich der öffentlich zugänglichen Hilfs- und Unterstützungsangebote, sei es im Hinblick auf das Spektrum der abrufbaren Leistungen und die Zahl der An- bieter, die im Pflegeversicherungsgesetz angelegten Regularien oder den absehbaren Fachkräftemangel in der Pflege.

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen wird im nächsten Abschnitt zunächst die Rolle der Kommune im Handlungsfeld der Altenhilfe und Altenarbeit näher bestimmt und der gesetzliche Handlungsauftrag herausgearbeitet. Eine besondere Aufmerksamkeit wird dabei den Bestimmungen im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) und den darin enthal- tenen Regularien zuteil.

Wie sich die Gruppe der in Wiesbaden lebenden älteren Menschen gegenwärtig zusam- mensetzt und welche Entwicklungen und Veränderungen bis zum Jahr 2030 zu erwarten sind, wird im darauf folgenden Kapitel erörtert. Neben der zahlenmäßigen Besetzung ein- zelner Altersgruppen stehen dabei insbesondere auch Angaben zum Geschlecht, zur Staatsangehörigkeit, zur Haushaltszusammensetzung sowie zur Zahl der Sozialhilfe- empfängerinnen und -empfänger im Vordergrund. Darüber hinaus wird der Frage nach sozio-strukturellen Unterschieden auf Stadtteilebene nachgegangen.

In Kapitel 3 wird die Lebenslage älterer Menschen ausgehend von den Ergebnissen bun- desweiter Studien sowie unmittelbar auf den Wiesbadener Kontext bezogener Erhebun- gen näher beleuchtet. Im direkten Anschluss daran wird in Kapitel 4 der Frage nachge- gangen, welche Erfordernisse sich hieraus im Vor- und Umfeld eines Hilfe- und Pflegebe- darfs zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmung älterer Menschen ergeben und welche Angebote diesbezüglich in Wiesbaden vorliegen.

Kapitel 5 setzt sich explizit mit der Thematik des Hilfe- und Pflegebedarfs älterer Men- schen auseinander. Wie groß der Personenkreis mit einem besonderen Unterstützungs- bedarf in Wiesbaden zu veranschlagen ist, welche Veränderungen zu verzeichnen sind und mit welchen Entwicklungen und Herausforderungen zukünftig zu rechnen ist, sind Fragen, denen in diesem Zusammenhang nachgegangen wird.

Im abschließenden Kapitel 6 werden die wesentlichen Befunde im Rahmen eines Fazits zusammengetragen und werden wesentliche Handlungserfordernisse mit Blick auf die zukünftigen Entwicklungen benannt.

1.2 Kommunaler Handlungsauftrag und rechtlicher Rahmen

Der Bereich der kommunalen Altenhilfe und Altenarbeit bestimmt sich über gesetzliche Vorgaben und Zuständigkeitsregelungen. Er ist Teil eines größeren Gesamtgefüges und bewegt sich im Schnittfeld unterschiedlicher Themenkreise.1) Gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen und Veränderungen ist Rechnung zu tragen.

1) Überschneidungen und enge Berührungspunkte bestehen insbesondere zum Gesundheits- wesens sowie zur Behindertenhilfe.

(7)

Damit rückt der im Sozialstaatsprinzip nach Artikel 20 Abschnitt 1 des Grundgesetzes verankerte Auftrag zur kommunalen Daseinsvorsorge in den Blickpunkt, der die "Schaf- fung, Sicherung und Entwicklung von sozialen Lebensbedingungen" zum Gegenstand hat.

Im Leitbild des Amtes für Soziale Arbeit werden drei konkrete Ziele benannt:

1. Menschenwürdige Existenzsicherung

Dies beinhaltet u.a. die Gewährung von finanziellen Hilfen zur Sicherung des Lebens- unterhalts im Falle einer Bedürftigkeit nach SGB II und SGB XII, eine angemessene Versorgung mit Wohnraum sowie Hilfen zum Schutz gegen Gewalt und zur Vermei- dung von Fremd- oder Eigengefährdung.

2. Förderung einer selbständigen Lebensführung in eigener Verantwortung

Im Vordergrund steht die Bewahrung und Stärkung der Eigenkompetenzen durch An- gebote der qualifizierten Beratung und Information sowie Hilfe zur Selbsthilfe.

3. Eröffnen von Chancen zur Gestaltung von persönlichen und gemeinschaftlichen Le- bensverhältnissen

Angestrebt wird die Förderung von Strukturen, die der sozialen Begegnung und dem sozialen Austausch sowie der Beteiligung und Teilhabe dienen und damit Gestal- tungsspielräume und Freiräume für Eigeninitiativen eröffnen.

Schaubild 1.1: Zentrale Dimensionen der Lebenslage und Leitziele des Amtes für Soziale Arbeit

Das Subsidiaritätsprinzip ist dabei ebenso zu beachten wie die Autonomie der Bürgerin- nen und Bürger und das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

Rechtlich verankert ist der Bereich der Altenhilfe in § 71 SGB XII. Dort verpflichtet der Ge- setzgeber den örtlichen Sozialhilfeträger, dazu beizutragen, „Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen“. Als Leistungen, die in Betracht kommen, werden neben Maßnahmen zur Förderung der sozialen, kultu-

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rellen und gesellschaftlichen Teilhabe2) insbesondere auch die Beratung und Unterstüt- zung bei der Inanspruchnahme altengerechter Dienste sowie Hilfen bei der Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung angeführt.

Als weitere relevante einzelgesetzliche Bestimmungen sind der in § 13 SGB XII festge- schriebene Vorrang der ambulanten vor den teilstationären und stationären Leistungen zu nennen sowie der in § 14 SGB XII festgehaltene Vorrang von Prävention und Rehabilita- tion vor Pflege. Darüber hinaus ist dem Nachrang der Sozialhilfeleistungen nach § 2 SGB XII Rechnung zu tragen.

Eine besondere Bedeutung kommt dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) zu. Mit Blick auf die im Einzelnen gewährten Leistungen wurden die Kommunen bis zu einem gewissen Grad aus ihrer Verpflichtung zur Daseinsvorsorge entlassen. Allerdings tragen sie nach § 8 SGB XI weiterhin Mitverantwortung für die Gewährung einer "leistungsfähigen, regional gegliederten, ortsnahen und aufeinander abgestimmten ambulanten und stationären pflegerischen Versorgung". Das hessische Ausführungsgesetz verpflichtet die Kommunen darüber hinaus zur Beratung und Bedarfsplanung nach § 9 SGB XI. Mit § 45 c SGB XI werden sie außerdem in die Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten einbezogen.

Schaubild 1.2: Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2013; in Euro) Pflege-

stufe 0 Pflege-

stufe 1 Pflege-

stufe 2 Pflege- stufe 3

Pflegegeld monatl. - 235 440 700

Pflegesachleistung monatl. - 450 1.100 1.550/1.918

Bei zusätzlich erheblichem Betreuungsbedarf

Pflegegeld monatl. 120 235+70 440+85 700

Pflegesachleistung monatl. 225 450+215 1.100+150 1.550/1.918 Verhinderungspflege (1)

(max. 4 Wochen p.a.) jährl. max. 1.550

Kurzzeitpflege (1) jährl. - max. 1.550

Tages-/Nachtpflege (2) monatl. - 450 1.100 1.550

Ergänzende Betreuungs-

leistungen jährl. max. 1.200/2.400

Zusätzliche Leistungen in

betreuten Wohngruppen monatl. - 200

Maßnahmen zur Verbesse-

rung des Wohnumfeldes max. 2.557 pro Maßnahme

Vollstationäre Pflege monatl. - 1.023 1.279 1.550/1.918 in Einrichtungen der

Behindertenhilfe monatl. - max. 256

(1) Die Hälfte des bisherigen Pflegegelds wird während der Zeit weitergewährt.

(2) Zusätzlich besteht hälftiger Anspruch auf häusliche Pflegesachleistungen bzw. Pflegegeld Mit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 wurde das finanzielle Risiko für den Ein- zelnen im Falle einer Pflegebedürftigkeit erheblich abgefedert und haben sich zahlreiche Impulse auf der Angebotsseite ergeben. Zu Hause lebende Pflegebedürftige können die Hilfe entweder ausschließlich als Geldleistung oder komplett bzw. anteilig als Sachleis- tung in Form von professioneller Pflege durch zugelassene Dienste oder teilstationäre

2) Ein besonders hoher Stellenwert kommt dem Aspekt der Teilhabe darüber hinaus im Behinder- tenrecht sowie im Rahmen der Gewährung von Sozialhilfeleistungen zu. Wie das Bundesver- fassungsgericht in seinem Urteil 2010 herausstellt, ist bei der Bemessung der Regelsätze nicht nur das reine Existenzminimum zu berücksichtigen, sondern ist darüber hinaus auch ein Min- destmaß der Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben einzuräumen.

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Einrichtungen in Anspruch nehmen. Bei Personen, die in einem Pflegeheim leben, bezieht sich die Höhe des Geldbetrags ausschließlich auf die pflegerischen Leistungen, die Kos- ten für Unterkunft und Verpflegung sind hiervon ausgenommen.

Je nach Art der bezogenen Leistung und Pflegestufe gelten unterschiedliche Höchst- beträge (vgl. Schaubild 1.2). Werden diese überschritten oder kann aus versicherungs- rechtlichen oder sonstigen Gründen trotz nachgewiesenem Pflegebedarf kein Anspruch gegenüber der Pflegeversicherung geltend gemacht werden und verfügt die Person selbst über keine ausreichenden finanziellen Mittel, greift die Sozialhilfe in Form der Gewährung von Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII.

Im Zeitverlauf wurden die Maximalbeträge aufgestockt und wurde das Leistungsspektrum der Pflegeversicherung mehrfach erweitert (vgl. Schaubild 1.3). Besonders herauszustel- len sind die Leistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz sowie die 2013 neu eingeführten Leistungen der häuslichen Betreuung. Erwähnenswert sind dar- über hinaus auch die verstärkten Ansätze in Richtung einer besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege und einer stärkeren Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger.

Schaubild 1.3: Entwicklungen im Pflegeversicherungsgesetz

1.1.1995 Pflegeversicherung tritt in Kraft

- 1. Stufe: Leistungen bei häuslicher Pflege (1.4.1995) - 2. Stufe: Leistungen bei (voll)stationärer Pflege (1.7.1996) 1.1.2001 Pflege-Qualitätssicherungsgesetz

- Verpflichtung zum Qualitätsmanagement und zur Qualitätsüberprüfung - Regelungen zur Personalausstattung

1.1.2002 Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz

- Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf 1.7.2008 Pflege-Weiterentwicklungsgesetz

- Erhöhung und Dynamisierung der häuslichen und teilstationären Leistungen - Ausweitung der Leistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz - Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung/Einrichtung von Pflegestützpunkten

- Einführung einer 6-monatigen Pflegezeit und des Anspruchs auf kurzfristige Frei- stellung von der Arbeit für 10 Tage ( Familienpflegezeitgesetz 01/2012) 1.1.2013 Pflege-Neuausrichtungsgesetz

- Anhebung der Leistungen

- Erweiterung um Leistungen der häuslichen Betreuung - Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme - Förderung einer privaten Zusatzversicherung

Der "Teilkasko"-Charakter der Pflegeversicherung bleibt aber aufgrund der Höchstgren- zen weiterhin bestehen.3) Darüber hinaus ergeben sich nach wie vor Schnittstellenprob- leme vor allem zum Bereich des Gesundheitswesens sowie zur Behindertenhilfe.

Hilfe- und Pflegebedürftigkeit geht in aller Regel nicht nur mit körperlichen und geistigen Gesundheitseinschränkungen und Funktionseinbußen einher, sondern auch mit Ein- schränkungen auf sozialer, ökonomischer, gesellschaftlicher sowie psychischer Ebene.

Ebenso wie man grundlegende Sachverhalte verkennt, wenn man ältere Menschen aus- schließlich unter dem Aspekt des Hilfe- und Pflegbedarfs betrachtet, so lässt sich auch der konkret vorliegende Unterstützungsbedarf nicht auf einige wenige Handgriffe, Handrei-

3) Nach einer Berechnung von Schieren (2008) beteiligen sich die Pflegekassen mit einem Anteil von 63 % an dem Gesamtaufwendungen im Bereich der Pflege. Für 12 % kommt die öffentliche Hand in Form von Sozialhilfeleistungen auf. 25 % werden privat finanziert. Zu ähnlichen Zahlen gelangt Rothgang et al. 2013.

(10)

chungen oder Hilfestellungen reduzieren. Eine möglichst selbständige und selbstbe- stimmte Lebensweise erfordert die Sicherstellung und Unterstützung bei der Alltagsbe- wältigung, der medizinischen und pflegerischen Versorgung und der sozialen und gesell- schaftlichen Teilhabe. Darüber hinaus kommt dem Aspekt der Vermeidung und Verringe- rung von Hilfe- und Pflegbedürftigkeit im Sinne der Prävention und Rehabilitation zentrale Bedeutung zu.

Der im Rahmen dieses Berichtes gewählte Untersuchungsansatz schließt daher das ge- samte Vor- und Umfeld der Pflege in die Betrachtung mit ein und stellt die vorhandenen Angebotsstrukturen in Wiesbaden den sich aus den Lebenslagen älterer Menschen erge- benden Erfordernissen gegenüber (vgl. Schaubild 1.4)

Schaubild 1.4: Untersuchungsansatz

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2. Ältere Menschen in Wiesbaden

2.1 Altersaufbau der Bevölkerung und Zusammensetzung nach Geschlecht und Nationalität

Zum 31.12.2011 lebten in Wiesbaden knapp 54.000 ältere Menschen über 65 Jahre (vgl.

Tabelle 2.1). Damit gehörte gut jede bzw. jeder Fünfte dieser Altersgruppe an.

Zu den Hochaltrigen über 80 Jahre zählten knapp 15.000 Personen bzw. jeder 20. Wies- badener bzw. jede 20. Wiesbadenerin.

Tabelle 2.1: Altersstruktur der Bevölkerung in Wiesbaden und anderen hessischen Städten zum 31.12.2011

Quelle: Amt für Strategische Steuerung, Stadtforschung und Statistik, Wiesbaden

Im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten in Hessen ist der Bevölkerungsanteil der Älteren in Wiesbaden etwas höher, insbesondere auch was die Gruppe der hochbetagten älteren Menschen betrifft. Lediglich Kassel bildet eine Ausnahme.

Die "jüngste" Bevölkerung weist Frankfurt auf, gefolgt von Offenbach und Darmstadt. Bei entsprechenden Anteilswerten würde sich die Altersgruppe der 65-Jährigen und älteren in Wiesbaden auf knapp 8.600 Personen weniger belaufen und die Altersgruppe der 80-Jäh- rigen und älteren auf gut 2.500 Personen weniger.

Gegenüber 2001 - dem Basisjahr des letzten Pflegeberichtes - hat sich die Zahl der älte- ren Menschen, insbesondere auch der hochbetagten älteren Menschen über 80 bzw. 85 Jahre, in Wiesbaden merklich erhöht. In den nächsten 10 bis 20 Jahren wird sie weiter an- steigen, so das Ergebnis der aktuell für Wiesbaden vorgelegten Bevölkerungsprognose bis zum Jahr 2030 (vgl. Amt für Strategische Steuerung, Stadtforschung und Statistik 2012):

- Die Zahl der älteren Menschen über 65 Jahre wird sich dieser Vorausberechnung zu- folge bis zum Jahr 2030 um rund 8.400 Personen bzw. 15,5 % erhöhen, wobei die stärkste Zunahme zwischen 2020 und 2030 zu erwarten ist. Ende 2030 werden gut 62.000 Einwohnerinnen und Einwohner von Wiesbaden dieser Gruppe zuzurechnen sein, was - bei gleichzeitig rückläufigen Zahlen an Jüngeren - einem Bevölkerungsan- teil von 22 % entspricht (vgl. Tabelle 2.2).

- Bezogen auf die Gruppe der hochbetagten 80-Jährigen und älteren ist sogar mit einem Zuwachs von 34 % zu rechnen oder in absoluten Zahlen ausgedrückt mit einem Plus von 5.000 Personen. Ihr Anteil an der Bevölkerung wird sich von derzeit 5,3 % auf Alter in

Jahren abs. % Wbv abs. % Wbv abs. % Wbv abs. % Wbv abs. % Wbv unter 60 J. 206.922 74,8 113.942 77,0 546.985 78,3 94.552 77,5 145.587 74,1

60-64 J. 15.722 5,7 7.913 5,3 37.066 5,3 6.518 5,3 11.296 5,7

65-69 J. 13.799 5,0 6.442 4,4 30.236 4,3 5594 4,6 9.486 4,8

70-74 J. 15.038 5,4 7.159 4,8 31.370 4,5 5.894 4,8 10.767 5,5

75-79 J. 10.398 3,8 4.922 3,3 21.638 3,1 4.124 3,4 7.479 3,8

80-84 J. 7.406 2,7 3.630 2,5 14.762 2,1 2.822 2,3 5.568 2,8

85 J. u.ä. 7.314 2,6 3.922 2,7 16.276 2,3 2.466 2,0 6.343 3,2

Insgesamt 276.599 100,0 147.930 100,0 698.333 100,0 121.970 100,0 196.526 100,0

über 65 J. 53.955 19,5 26.075 17,6 114.282 16,4 20.900 17,1 39.643 20,2 über 80 J. 14.720 5,3 7.552 5,1 31.038 4,4 5.288 4,3 11.911 6,1

Wiesbaden Darmstadt Frankfurt Offenbach Kassel

(12)

6,5 % im Jahr 2020 und schließlich auf 7,0 % im Jahr 2030 erhöhen. Insgesamt werden sich Ende 2030 in Wiesbaden rund 20.000 Personen in dieser Altersgruppe befinden.

Tabelle 2.2: Anzahl der in Wiesbaden lebenden älteren Menschen

zum Jahresende 2001 und 2011 und Prognose für 2020 und 2030

Quelle: Amt für Strategische Steuerung, Stadtforschung und Statistik, Wiesbaden

Maßgeblich bestimmt wird die Entwicklung neben den zu erwartenden Veränderungen in der Sterberate und den Zu- und Fortzügen vor allem durch die unterschiedliche Besetzung der einzelnen Geburtsjahrgänge, die nach und nach in die höheren Altersgruppen vor- rücken. Drei Geburtskohorten heben sich besonders hervor:

(1) Die Altersgruppe der zwischen 1937 und 1941 Geborenen umfasst in Wiesbaden wie auch bundesweit vergleichsweise viele Personen. Ende 2011 waren die Angehörigen dieser Geburtsjahrgänge zwischen 70 und 74 Jahre alt. Im Jahr 2020 werden sie der dann zahlenmäßig stark besetzten Altersgruppe der 80-84-Jährigen angehören und im Jahr 2030 zählen sie zu den Hochbetagten 85-Jährigen und älteren.

(2) In der Nachkriegszeit zwischen 1947 und 1951 kamen wenige Kinder zur Welt. Ent- sprechend gering ist die Altersgruppe der 60-64-Jährigen Ende 2011 in Wiesbaden besetzt. Knapp 20 Jahre später sind es die 80-84-Jährigen.

(3) Die geburtenstarken Jahrgänge der 1960er Jahre treten um das Jahr 2030 ins Ren- tenalter ein. Die Altersgruppe der 65-69-Jährigen wird dann rund ein Viertel bzw.

3.300 Personen mehr umfassen als aktuell zum Stand Ende 2011, was sich in den da- rauf folgenden Jahren sukzessive in den höheren Altersgruppen fortsetzen wird.

Wie aus Schaubild 2.1 hervorgeht, hat sich die im Alter lange Zeit vorherrschende Über- zahl der Frauen im Laufe der letzten 10 Jahre merklich abgeschwächt. 2001 lag der Frau- enanteil in der Altersgruppe der 75-79-Jährigen noch bei 66 %, 2011 nur noch bei 57 %.

Ähnlich stark fiel der Rückgang in der Altersgruppe der 80-84-Jährigen aus.

Aller Voraussicht nach greifen diese Veränderungen in den nächsten Jahren und Jahr- zehnten auch in zunehmendem Maße in der Altersgruppe der 85-Jährigen und älteren. Im Zuge der verringerten vorzeitigen Sterblichkeit sowie der gestiegenen Lebenserwartung rücken mehr und mehr auch die Männer ins hohe Lebensalter vor. Ein leichter "Frauen- überschuss" wird aber sicherlich auch weiterhin zu verzeichnen sein.

abs. % Wbv abs. % Wbv abs. % Wbv abs. % Wbv

unter 60 J. 203.028 75,4 206.922 74,8 206.815 73,8 201.973 71,4

60-64 J. 18.005 6,7 15.722 5,7 16.846 6,0 18.619 6,6

65-69 J. 13.729 5,1 13.799 5,0 14.057 5,0 17.184 6,1

70-74 J. 11.402 4,2 15.038 5,4 12.865 4,6 14.147 5,0

75-79 J. 10.200 3,8 10.398 3,8 11.432 4,1 11.232 4,0

80-84 J. 6.656 2,5 7.406 2,7 9.879 3,5 8.962 3,2

85 J. u.ä. 6.423 2,4 7.314 2,6 8.244 2,9 10.773 3,8

Insgesamt 269.443 100 276.599 100,0 280.138 100,0 282.890 100,0 über 65 J. 48.410 18,0 53.955 19,5 56.477 20,2 62.298 22,0

über 80 J. 13.079 4,9 14.720 5,3 18.123 6,5 19.735 7,0

Bevölkerung zum 31.12.2020

Bevölkerung zum 31.12.2030 Alter in

Jahren

Bevölkerung Bevölkerung zum 31.12.2001 zum 31.12.2011

(13)

Schaubild 2.1: Anteil der Frauen in den Altersgruppen

zum Jahresende 2001 und 2011 und Prognose für 2020 und 2030

Quelle: Amt für Strategische Steuerung, Stadtforschung und Statistik, Wiesbaden

Knapp 4.500 der älteren über 65-jährigen Menschen in Wiesbaden besaßen Ende 2011 eine ausländische Staatsangehörigkeit (vgl. Tabelle 2.3). Fast doppelt so viele weisen einen Migrationshintergrund auf. Rund 1.200 sind so genannte „Spätaussiedlerinnen“ und

„Spätaussiedler“, weitere gut 2.900 ältere Menschen ließen sich einbürgern und nahmen im Laufe des Lebens die deutsche Staatsbürgerschaft an. Der Frauenanteil ist durchwegs geringer als in der Bevölkerung insgesamt, was sich aus dem unterschiedlichen Zuwande- rungsverhalten erklärt.

Tabelle 2.3: Anzahl der in Wiesbaden lebenden Personen ohne deutsche Staats- angehörigkeit sowie mit Migrationshintergrund am 31.12.2011

Quelle: Amt für Strategische Steuerung, Stadtforschung und Statistik, Wiesbaden

Insgesamt umfasst die Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund Angehörige aus mehr als 160 Nationen. Gut die Hälfte konzentriert sich auf die fünf ehemaligen Anwerbe- länder Türkei, ehemaliges Jugoslawien, Marokko, Italien und Griechenland sowie auf die Länder der ehemaligen Sowjetunion und Polen (vgl. Tabelle 2.4).

Alter Ausländische

in Jahre Frauen Frauen

% Alters- % Alters-

abs. gruppe abs. % abs. gruppe abs. %

unter 60 J. 39.710 19,2 19.712 49,6 75.962 36,7 37.814 49,8

60-64 J. 2.377 15,1 1.196 50,3 3.985 25,3 2.077 52,1

65-69 J. 1.797 13,0 864 48,1 2.946 21,3 1.489 50,5

70-74 J. 1.301 8,7 610 46,9 2.441 16,2 1.232 50,5

75-79 J. 765 7,4 350 45,8 1.534 14,8 781 50,9

80-84 J. 399 5,4 196 49,1 1.002 13,5 545 54,4

85 J. u.ä. 235 3,2 141 60,0 690 9,4 462 67,0

Insgesamt 46.584 16,8 23.069 49,5 88.560 32,0 44.400 50,1

über 65 J. 4.497 8,3 2.161 48,1 8.613 16,0 4.509 52,4

über 80 J. 634 4,3 337 53,2 1.692 11,5 1.007 59,5

Bevölkerung

darunter: Bev. mit Migra- darunter:

tionshintergrund

(14)

Tabelle 2.4: Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Wiesbaden

nach Alter und ausgewählten Herkunftsländern am 31.12.2011

Bevölkerungsanteil größer 5 %

Quelle: Amt für Strategische Steuerung, Stadtforschung und Statistik, Wiesbaden

Je nach Altersgruppe fällt die Verteilung leicht unterschiedlich aus: Stellen die Menschen aus den ehemaligen Ländern der Sowjetunion bei den 75-Jährigen und älteren mit einem Anteil von 18,7 % die bei Weitem größte Gruppe - wobei es sich zu einem hohen Anteil um so genannte „Spätaussiedler“ handelt -, sind es bei den 65-74-Jährigen die Menschen aus der Türkei mit einem Anteil von 17,6 %.

Betrachtet man die Größe der jeweils nachrückenden Alterskohorten, wird deutlich, dass in Zukunft nicht nur mit einer veränderten Zusammensetzung, sondern insbesondere auch mit einem deutlichen Anstieg in der Zahl der älteren Menschen mit Migrationshintergrund zu rechnen ist (vgl. Schaubild 2.2).

Folgt man den Angaben der aktuellen Bevölkerungsprognose für Wiesbaden werden im Jahr 2030 rund 13.400 ältere Menschen über 65 Jahre einen Migrationshintergrund auf- weisen und damit 4.800 Personen mehr als heute, was einer Zunahme um 55 % ent- spricht. Knapp die Hälfte davon (48 %) wird eine andere als die deutsche Staatsangehö- rigkeit besitzen.

Noch deutlich stärker fällt der Zuwachs mit einer Steigerung um 87 % bei der Gruppe der 80-Jährigen und älteren mit Migrationshintergrund aus, der 2030 aller Voraussicht nach rund 3.200 Einwohnerinnen und Einwohner von Wiesbaden angehören werden. Bei circa 1.500 davon wird eine ausländische Staatsangehörigkeit vorliegen.

abs. % abs % abs. % abs. % abs. %

Bevölkerung insg. abs. 190.469 32.175 28.837 25.118 276.599 Bev. m. Migrations- abs. 71.406 100,0 8.541 100,0 5.387 100,0 3.226 100,0 88.560 100,0

hintergrund % (37,5) (26,5) (18,7) (12,8) (32,0)

Angehörige aus Anwerbeländern

Türk ei 13.885 19,4 1.196 14,0 946 17,6 358 11,1 16.385 18,5

ehem. Jugoslawien 4.939 6,9 976 11,4 546 10,1 185 5,7 6.646 7,5

Marok k o 4.089 5,7 272 3,2 151 2,8 111 3,4 4.623 5,2

Italien 3.338 4,7 550 6,4 354 6,6 171 5,3 4.413 5,0

Griechenland 2.129 3,0 382 4,5 357 6,6 169 5,2 3.037 3,4

sonst. Nationen

ehem. Sowjetunion 10.812 15,1 1.506 17,6 679 12,6 604 18,7 13.601 15,4

Polen 4.786 6,7 645 7,6 202 3,7 198 6,1 5.831 6,6

Iran 1.807 2,5 293 3,4 120 2,2 66 2,0 2.286 2,6

USA 1.456 2,0 207 2,4 147 2,7 130 4,0 1.940 2,2

Rumänien 1.459 2,0 187 2,2 112 2,1 113 3,5 1.871 2,1

Österreich 635 0,9 178 2,1 224 4,2 72 2,2 1.109 1,3

69,1 74,8 71,2 67,5 69,7

Insg.

Zusammen

Alter in Jahren

unter 55 J. 55-64 J. 65-74 J. 75 J. u.ä.

(15)

Schaubild 2.2: Anzahl der Menschen mit Migrationshintergrund in den Altersgruppen zum Jahresende 2011 und Prognose für 2020 und 2030

Quelle: Amt für Strategische Steuerung, Stadtforschung und Statistik, Wiesbaden

Nach allem, was aus bundesweiten Studien bekannt ist, kehrt nur ein sehr geringer Teil der Menschen mit Migrationshintergrund im Alter in die Herkunftsländer zurück. Die meisten bleiben in Deutschland und an ihrem bisherigen Wohnort (u.a. Schimany 2012).

Dies zeigt sich auch an der unmittelbar auf Wiesbaden bezogenen Zahl der Zu- und Fort- züge. Wie aus Tabelle 2.5 hervorgeht, gibt es im Alter keine gravierenden Unterschiede im Umzugsverhalten zwischen Deutschen und Ausländern. Bei beiden ergibt sich eine leicht negative Wanderungsbilanz: Tendenziell ziehen im Alter etwas weniger Personen zu als aus Wiesbaden wegziehen.

Tabelle 2.5: Wanderungen in der Bevölkerung über 65 Jahre in Wiesbaden 2011

Quelle: Amt für Strategische Steuerung, Stadtforschung und Statistik, Wiesbaden

Wie die Zahlen darüber hinaus belegen, neigen ältere Menschen generell seltener dazu, ihren Wohnsitz zu verlegen als jüngere Menschen unter 60 Jahre. Dies gilt auch für Um- züge innerhalb des Stadtgebiets.

Insgesamt Zum Vgl.

Frauen Ausländer/innen unter 60-J.

abs.

% Alters-

gruppe abs.

% Alters-

gruppe abs.

% Alters- gruppe

% Alters- gruppe

Anmeldungen 525 1,0 317 1,0 110 2,4 8,6

Abmeldungen 714 1,3 421 1,3 112 2,5 7,0

Außerstädtischer

Wanderungssaldo -189 -0,4 -104 -0,3 -2 0,0 1,6

Innerstädtische

Umzüge 1.229 2,3 741 2,4 176 3,9 8,5

darunter:

(16)

2.2 Struktur der privaten Haushalte und Häufigkeit der Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen

Bezogen auf die Haushaltszusammensetzung zeigt sich, dass im hohen Alter nach wie vor das Alleinleben überwiegt (vgl. Tabelle 2.6). Von den 65-74-Jährigen lebte Ende 2011 in Wiesbaden etwa ein Viertel (27 %) in einem Einpersonenhaushalt, von den 85-Jährigen und älteren gut die Hälfte (52 %).

Tabelle 2.6: Struktur der privaten Haushalte in Wiesbaden zum 31.12.2011

Quelle: Amt für Strategische Steuerung, Stadtforschung und Statistik, Wiesbaden

Bis zum Alter von 85 Jahren ist das Zusammenleben mit dem Ehepartner und gegebe- nenfalls minderjährigen Kindern die häufigste Lebensform. Rund 40 % aller Personen unter 85 Jahre in Wiesbaden leben in Paarhaushalten. Bei den 85-Jährigen und älteren liegt der Anteil bei 21 %.

Schaubild 2.3: Anteil der Haushaltsformen in den Altersgruppen zum Jahresende 2001 und 2011

Quelle: Amt für Strategische Steuerung, Stadtforschung und Statistik, Wiesbaden

Im Vergleich zu 2001 hat das Zusammenleben mit dem Ehepartner aber selbst in der Al- tersgruppe der 85-Jährigen und älteren leicht zugenommen, von 15 % auf 21 % (vgl.

Schaubild 2.3). Dies steht in Einklang mit dem Befund, dass zunehmend mehr Männer ins hohe Lebensalter vorrücken, und zeigt sich am deutlichsten bei der Altersgruppe der 75- 84-Jährigen. Ende 2001 lag der Anteil der „Gattenhaushalte“ bei 33 %, Ende 2011 bei 41 %.

Alter in Jahren

abs. % abs. % abs. % abs. % abs. %

unter 55 J. 39.777 20,5 80.060 41,2 38.394 19,8 36.063 18,6 194.294 100,0 55-64 J. 8.505 26,0 12.488 38,2 8.466 25,9 3.232 9,9 32.691 100,0 65-74 J. 7.794 27,0 14.017 48,5 5.180 17,9 1.926 6,7 28.917 100,0 75-84 J. 5.905 34,0 7.090 40,8 2.784 16,0 1.579 9,1 17.358 100,0

85 J. u.ä. 3.278 51,9 1328 21,0 827 13,1 881 14,0 6.314 100,0

Insgesamt 65.259 23,3 114.983 41,1 55.651 19,9 43.681 15,6 279.574 100,0 über 65 J. 16.977 32,3 22.435 42,7 8.791 16,7 4.386 8,3 52.589 100,0 Pers. in Privat-

haushalte Kernfamilien Haushalte haush. insg.

Einpersonen- Ehepaare Erweiterte Sonstige

(17)

Unter der Rubrik der erweiterten Kernfamilie sind alle Personen zusammengefasst, die gemeinsam mit ihrem Ehepartner und mindestens einem erwachsenen Kind oder einer sonstigen erwachsenen Person zusammenleben. Die Rubrik der sonstigen Haushalte bezieht sich auf ein Zusammenleben von nicht verheirateten Personen und umfasst so- wohl den Bereich der nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften als auch der sonstigen

„Wohngemeinschaften“ im weitesten Sinn. Beide sind im Alter unter 65 Jahre eher ver- breitet als bei den Älteren. Aber auch bei den über 65-Jährigen in Wiesbaden sind es gut 25 %, die in einer entsprechenden Haushaltskonstellation leben.

Die Haushaltszusammensetzung von älteren Frauen und Männern in Wiesbaden unter- scheidet sich recht deutlich, insbesondere was den Anteil der Alleinlebenden sowie - kor- respondierend dazu - den Anteil der Paarhaushalte betrifft (vgl. Schaubild 2.4). Aus- schlaggebend dafür sind sowohl die geschlechtsspezifischen Unterschiede in der durch- schnittlichen Lebenserwartung als auch die typischerweise bestehenden Altersunter- schiede zwischen den Eheleuten. Tendenziell ist aber eine leichte Annäherung zu ver- zeichnen. Während sich der Anteil der alleinlebenden älteren Männer kaum verändert hat und Ende 2001 ähnlich niedrig war wie 2011, hat sich der Anteil der alleinlebenden Frauen in der Altersgruppe der 75-84-Jährigen von 51 % auf immerhin 45 % verringert.

Schaubild 2.4: Anteil der Haushaltsformen in den Altersgruppen nach Geschlecht zum Jahresende 2011

Quelle: Amt für Strategische Steuerung, Stadtforschung und Statistik, Wiesbaden

Bezogen auf die Gruppe der in Wiesbaden lebenden älteren Menschen mit Migrations- hintergrund zeigt sich, dass diese im Durchschnitt seltener alleine und häufiger in erwei- terten Kernfamilien leben als die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund (vgl. Schaubild 2.5). Die Unterschiede bewegen sich in einer Größenordnung von um die 5 % und sind damit - u.a. gemessen an den Unterschieden zwischen Frauen und Männern - ver- gleichsweise gering. Ganz ähnlich stellt sich das Bild dar, wenn man nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit unterscheidet.

Zumindest was das „gemeinsame Wohnen und Wirtschaften“ betrifft, bestätigt sich die weit verbreitete Annahme eines engeren Familienzusammenhalts unter den Personen mit Migrationshintergrund bzw. mit ausländischer Staatsangehörigkeit somit nur sehr bedingt.

Allerdings ist hierbei auch die große Bandbreite an unterschiedlichen Nationalitäten und Kulturkreisen sowie die Unterschiedlichkeit der Lebensgeschichten und Lebensverläufe in Rechnung zu stellen, so dass sich sicherlich kein „einheitlicher Trend“ feststellen lässt.

(18)

Schaubild 2.5: Anteil der Haushaltsformen in den Altersgruppen nach Migrationshinter- grund zum Jahresende 2011

Quelle: Amt für Strategische Steuerung, Stadtforschung und Statistik, Wiesbaden

Wie Schaubild 2.6 verdeutlicht, konzentriert sich das Risiko, zur Bestreitung des Lebens- unterhalts auf finanzielle Unterstützung im Rahmen von SGB II oder SGB XII angewiesen zu sein, in hohem Maße auf die mittlere Lebensphase und schließt besonders häufig Kin- der und Jugendliche mit ein. Ältere Menschen über 65 Jahre sind deutlich seltener be- troffen. Von den Kindern und Jugendlichen in Wiesbaden lebte Ende 2011 jedes bzw.

jeder 5. in einem Haushalt mit Sozialhilfebezug, bei den über 65-Jährigen war es jede bzw. jeder 20.

Schaubild 2.6:: Empfänger und Empfängerinnen von laufenden Sozialhilfeleistungen nach SGB II und SGB XII außerhalb und innerhalb von Einrichtungen in Wiesbaden Ende 2011

Quelle: Amt für Soziale Arbeit Wiesbaden, Geschäftsstatistiken SGB II und SGB XII

Während die einen noch ganz am Anfang vor den entscheidenden Weichen für den weite- ren Lebensweg stehen, haben die anderen in aller Regel bereits mit ihrem Beruf und der

(19)

aktiven Erwerbsphase abgeschlossen und es bestehen so gut wie keine Möglichkeiten mehr, die Einkommens- und Vermögenssituation aus eigenen Kräften zu verbessern. So oder so bedeutet das Angewiesensein auf Sozialhilfeleistungen in jedem Fall finanzielle Einschränkungen mit Auswirkungen für den gesamten Bereich der Lebensführung und Le- bensgestaltung.

Das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als Vorläufer von SGB II und SGB XII wurde 1962 mit der Intention eingeführt, all das an Lebensrisiken und „Schicksalsschlägen“ aufzufan- gen, was nicht originär durch andere Sozialversicherungssysteme abgedeckt ist. Lange Zeit war das vorherrschende Bild das der „Kriegswitwen“ und „Kriegsversehrten“. Das hat sich geändert. Bereits seit Längerem wird das Geschehen im Bereich der Sozialhilfe in hohem Maße durch die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt bestimmt. Darüber hinaus haben sich zahlreiche Änderungen in den vorgelagerten Sozialversicherungssystemen ergeben und sind die Lebenshaltungskosten deutlich angestiegen, was sich ebenfalls in den Sozialhilfezahlen widerspiegelt.

Schaubild 2.7: Empfängerinnen und Empfänger laufender Sozialhilfeleistungen außer- halb von Einrichtungen in Wiesbaden im Zeitvergleich

Quelle: Amt für Soziale Arbeit Wiesbaden, Geschäftsstatistiken SGB II und SGB XII

Wie aus Schaubild 2.7 hervorgeht, hat sich das Risiko, mit Eintritt in das Rentenalter ohne ausreichende Versorgungsansprüche dazustehen, zunächst bis in die 1990er Jahre hinein von Geburtsjahrgang zu Geburtsjahrgang verringerte und wiesen Ende 1993 in Wies- baden die 85-Jährigen und älteren die höchste und die 70-74-Jährigen die geringsten So- zialhilfequote im Alter auf. Mittlerweile hat sich diese Entwicklung umgekehrt und sind es die jüngeren, nachrückenden Geburtskohorten, die zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts vermehrt auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sind.

Dieses Ergebnis steht in Einklang mit zahlreichen Studien, die belegen, dass es in den letzten Jahren und Jahrzehnten für einen anwachsenden Teil der Bevölkerung zuneh- mend schwieriger geworden ist, "armutsfeste" Rentenanwartschaften zu erwerben. Dies hängt zum einen mit der wirtschaftlichen Entwicklung zusammen - man denke nur an den Niedriglohnbereich, die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit oder die Zunahme von geringfügi- gen Beschäftigungsverhältnissen. Zum anderen liegt es in den Reformen des Rentensys- tems selbst begründet, die u.a. eine generelle Absenkung des Rentenniveaus zum Ge- genstand hatten (vgl. u.a. Goebel & Grabka 2011, Frommert et al. 2013).

Darüber hinaus gibt es stark ausgeprägte geschlechtsspezifische Unterschiede und deut- liche Abstufungen zwischen Personen mit deutscher und Personen mit ausländischer

(20)

Staatsangehörigkeit (vgl. Schaubilder 2.8 und 2.9). Diese erklären sich aus Unterschieden im Lohn- und Gehaltsgefüge und der beruflichen Stellung sowie aus Unterschieden im zeitlichen Umfang der Erwerbsarbeit und in der Kontinuität bzw. Diskontinuität des Er- werbsverlaufs.

Schaubild 2.8: Sozialhilfedichte von Frauen und Männern außerhalb und innerhalb von Einrichtungen 2011 in Wiesbaden

Quelle: Amt für Soziale Arbeit Wiesbaden, Geschäftsstatistik SGB XII

Schaubild 2.9: Sozialhilfedichte außerhalb und innerhalb von Einrichtungen nach Staatsangehörigkeit 2011 in Wiesbaden

Quelle: Amt für Soziale Arbeit Wiesbaden, Geschäftsstatistik SGB XII

(21)

2.3 Sozialräumliche Unterschiede in der Zusammensetzung der älteren Bevölkerung

Tabelle 2.7 gibt Auskunft über die Anzahl und die strukturelle Zusammensetzung der älte- ren Menschen in den einzelnen Stadtteilen von Wiesbaden. Aus Gründen der Übersicht- lichkeit beschränkt sich die Betrachtung auf die Gesamtheit der über 65-Jährigen, ohne zusätzliche Differenzierung nach Alter oder Geschlecht.

Tabelle 2.7: Ältere Menschen über 65 Jahre in den Stadtteilen von Wiesbaden zum 31.12.2011

Quelle: Amt für Strategische Steuerung, Stadtforschung und Statistik Wiesbaden und eigene Berechnungen

Bevölkerung darunter:

ab 65 Jahre Allein- Empfänger mit Mig. Aus- lebende SGB XII hintergr. länder

abs. % Bev. % % % %

Zentrum 479 13,6 50,3 12,9 29,4 19,4

Bergkirchenviertel 815 12,2 35,3 17,5 39,4 26,4

City-Ost / Nord-Ost 7.037 25,7 34,5 2,6 11,1 5,4

Sonnenberg, Rambach 2.717 26,6 23,4 1,6 7,6 3,2

Inneres Westen 669 8,8 41,0 21,2 41,4 33,8

Äußeres Westend 994 9,9 46,3 10,5 24,4 17,1

Adolfsallee, Luxemburgpl. 983 9,7 44,2 10,1 24,7 18,4

Dichterv. / Biebr. Allee 1.390 18,7 40,1 5,5 15,8 8,0

Rheingauviertel 889 11,8 42,4 7,6 22,3 14,8

Hasengartenstr., Friedenstr. 1.208 21,2 33,4 3,1 12,0 6,5

Klarenthal 2.733 26,3 35,0 9,4 20,6 6,4

Hollerborn, Daimlerstr. 1.343 12,7 39,2 8,5 19,6 11,2

Europa-, Künstlerinnenviertel 664 17,7 39,3 8,7 22,4 14,8

Dostojewskistr. / Waldstr. 876 17,7 40,8 7,2 16,0 8,0

Dotzh. alt/Kohlheck/Holzstr. 2.615 22,3 28,6 3,2 11,9 4,7

Siedlungen Dotzheim 700 17,3 19,1 0,7 13,3 3,6

Schelmengraben 1.255 20,7 38,2 17,8 36,7 10,7

Frauenstein 567 24,0 18,2 0,4 5,3 2,6

Sauerland / Belzbachtal 484 10,4 28,5 16,7 39,3 17,8

Amöneburg 199 13,5 32,2 6,5 19,6 13,6

Biebrich-Siedlungen 1.932 23,8 31,5 2,5 11,3 6,4

Gräselberg 1.295 21,5 33,9 5,9 21,0 10,5

Schierstein 2.451 24,0 29,6 2,5 12,8 7,1

Biebrich, Gibb, Kalle 2.308 16,5 35,8 5,1 23,4 17,5

Parkfeld, Rosenfeld 1.396 30,6 35,7 5,7 12,8 5,6

Bierstadt 3.128 25,9 32,6 3,3 9,2 3,9

nordöstliche Vororte 3.988 21,2 18,3 0,9 8,4 2,9

Erbenheim-Hochfeld 707 17,5 36,8 9,2 16,7 10,0

Erbenheim-Rest 847 15,9 28,0 5,3 14,0 7,4

Nordenstadt 1.737 22,1 18,7 3,3 13,7 5,8

Delkenheim 1.085 21,8 17,3 1,7 12,7 3,2

Kastel-alt 1.256 14,6 32,5 5,3 16,3 9,6

Kostheim-alt 1.847 18,9 26,1 2,7 17,0 11,6

Kastel/Kostheim-Neubaugeb. 1.361 17,3 26,8 3,5 23,3 11,6

Gesamtstadt 53.955 19,5 31,5 5,1 16,0 8,3

hoch niedrig wenige

viele

(22)

Eine starke Bündelung einzelner Risikolagen zeigt sich in den innenstadtnahen Stadtteilen

"Zentrum", "Inneres" und "Äußeres Westend" sowie "Adolfsallee/ Luxemburgplatz" (vgl.

auch Schaubild 2.10). Dort ist der Anteil der Alleinlebenden wie auch der Empfänger von Grundsicherungsleistungen sowie der Menschen mit Migrationshintergrund unter den Äl- teren sehr hoch. Gleichzeitig sind ältere Menschen hier deutlich in der Minderheit und stel- len nur einen vergleichsweise geringen Anteil an der Bevölkerung.

Schaubild 2.10: Bündelung einzelner Risikolagen älterer Menschen in den Stadtteilen von Wiesbaden 2011

Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter (Kapitel 4 SGB XII)

hoch mittel gering

• Zentrum

• Inneres Westend

• Äußeres Westend

• Adolfsallee/Luxemburgpl.

• Schelmengraben

• Dichterv./Biebr. Allee

• Rheingauviertel

• Hollerborn, Daimlerstr.,

• Europa-/Künstlerinnenv.

• Dostojewki-/Waldstr.

• Bergkirchenviertel

• Klarenthal • Amöneburg

• Gräselberg

• Biebrich/Gibb/Kalle

• Erbenheim-Hochfeld

• Kastel-alt

• Parkfeld/Rosenfeld • City-Ost/Nord-Ost

• Hasengarten-/Friedenstr.

• Dotzheim-alt/Kohlheck

• Biebrich-Siedlungen

• Schierstein

• Bierstadt

• Sauerland/Belzbachtal

• Kostheim-alt

• Kastel/Kostheim-neu

• Erbenheim-Rest • Sonnenberg/ Rambach

• Siedlungen Dotzheim

• Frauenstein

• Nord-östl. Vororte

• Nordenstadt

• Delkenheim Anteil der Alleinlebenden Anteil der Älteren mit Migrationshintergrund hochmittelgering

hochmittel hochmittelgeringhochmittel

gering gering

(23)

Eine sehr hohe Bündelung zeigt sich darüber hinaus auch in der Großsiedlung "Schel- mengraben". Besonders herauszustellen ist der hohe Anteil von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern unter den hier lebenden älteren Menschen.

In den Stadtteilen "Bergkirchenviertel" und "Sauerland/Belzbachtal" stellt sich die Situation ähnlich dar. Allerdings ist der Anteil der Alleinlebenden unter den Älteren nicht ganz so hoch und liegt eher im städtischen Durchschnitt.

Darüber hinaus gibt es eine Gruppe von Stadtteilen, die sich jeweils nur in Bezug auf ein Merkmal besonders hervorheben:

- In den Stadtteilen "Dichterviertel/ Biebricher Allee", "Rheingauviertel", "Hollerborn/

Daimlerstraße", "Europa-/ Künstlerinnen-Viertel" und "Dostojewski-/ Waldstraße" ist es der hohe Anteil der Alleinlebenden unter den Älteren.

- Im Stadtteil "Klarenthal" ist es der hohe Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen im Alter nach SGB XII.

Eine geringe bis sehr geringe Bündelung einzelner Risikolagen ist in insgesamt 15 Stadt- teilen zu verzeichnen. Zu dieser Gruppe zählt fast der komplette "äußere Gürtel" von Wiesbaden, inklusive der Vororte sowie der gutsituierten innenstadtnahen Wohngebiete (vgl. auch Schaubild 2.11).

Zusammen genommen leben in diesen 15 Stadtteilen 62 % aller über 65-Jährigen von Wiesbaden. In den 7 Stadtteilen mit einer hohen bis sehr hohen Konzentration einzelner Risikolagen leben hingegen zusammen nur rund 11 % aller Älteren.

Diese Ausführungen mögen genügen, um zu verdeutlichen, dass sich die Lebenssituation älterer Menschen in den einzelnen Stadtteilen von Wiesbaden unterschiedlich darstellt.

Was das konkret bedeutet, lässt sich letztlich nur direkt vor Ort gemeinsam mit allen rele- vanten Akteuren näher bestimmen. Fest steht jedoch, dass je nach Präsenz der älteren Menschen im Stadtteil bzw. einzelner Teilgruppen unter ihnen auch unterschiedliche Mög- lichkeiten und Gelegenheiten für einen "Zusammenschluss" bestehen und sich je nach- dem auch unterschiedliche Ansatzpunkte für unterstützende Aktivitäten bieten. Fest steht auch, dass das unmittelbare Wohnumfeld mit entscheidend dafür ist, inwieweit es ältere Menschen gelingt, ihre Selbständigkeit und Selbstbestimmung zu bewahren, und sich beispielsweise je nach Infrastrukturausstattung Einkäufe oder der Gang zum Arzt unter- schiedlich leicht oder schwer bewerkstelligen lassen.

(24)

Schaubild 2.11: Räumliche Bündelung einzelner Risikolagen älterer Menschen in Wiesbaden 2011

(25)

2.4 Zusammenfassende Betrachtung wesentlicher Eckdaten

Die wichtigsten Eckdaten und Entwicklungen sind in Tabelle 2.8 zusammenfassend dar- gestellt. Festzuhalten bleibt:

- Die Zahl der älteren Menschen, insbesondere auch der hochbetagten älteren Men- schen über 80 Jahre, wird sich in Wiesbaden in den nächsten 10 bis 20 Jahren deutlich erhöhen.

- Der „Frauenüberschuss“ in den höheren Altersgruppen schwächt sich ab. Mehr Männer rücken ins hohe Lebensalter vor.

- Unter den älteren, insbesondere auch hochbetagten älteren Menschen wird es zukünf- tig mehr Menschen mit Migrationshintergrund und ausländischer Staatsangehörigkeit geben.

- Die Zahl der Ehepaar-Haushalte nimmt auch unter den hochbetagten älteren Men- schen zu.

- Nur ein sehr geringer Teil der älteren Menschen ist zur Sicherung des Lebensunter- halts auf Grundsicherungsleistungen nach SGB XII angewiesen. Allerdings mehren sich die Anzeichen, dass die nachrückenden Generationen wieder stärker betroffen sind, und ist das Risiko in der Bevölkerung ungleich verteilt.

- Zwischen den einzelnen Stadtteilen von Wiesbaden gibt es Unterschiede in der Zahl der dort lebenden älteren Menschen und in ihrer Zusammensetzung nach sozio-struk- turellen Merkmalen.

Tabelle 2.8: Zentrale Eckdaten und Entwicklung in der Übersicht

31.12.2011 31.12.2030

abs. % abs. %

Einwohner insg. 276.599 100,0 282.890 100,0

unter 60 J. 206.922 74,8 201.973 71,4

60-65 J. 15.722 5,7 18.619 6,6

65-70 J. 13.799 5,0 17.184 6,1

70-75 J. 15.038 5,4 14.147 5,0

75-80 J. 10.398 3,8 11.232 4,0

80-85 J. 7.406 2,7 8.962 3,2

85 J. u.ä. 7.314 2,6 10.773 3,8

65 J. u.ä. 53.955 19,5 62.298 22,0

Männer unter den Älteren* 65 J. u.ä. 22.600 41,9 27.222 43,7 75 J. u.ä. 9.323 37,1 12.556 40,5

Personen mit Migrations- 65 J. u.ä. 8.613 16,0 13.388 21,5 hintergrund unter den Älteren* 75 J. u.ä. 3.226 12,8 5.645 18,2

Ausländer/innen unter 65 J. u.ä. 4.497 8,3 6.446 10,3

den Älteren* 75 J. u.ä. 1.399 5,6 2.589 8,4

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